Fer fee gut? 86. allgemeinen Redewendungen ir. man o lieber beiseite lassen; dadurch wird nur eine Brücke zur ; i e, 9 ,. der Schulbesuch, desto stärker die
[ der jugendlichen Verbrecher in den einzelnen Provinzen. Gehen
lieber den wirklichen Ursachen der Verbrechen nach, statt sich auf solche allgemeinen Empfindungen zu beschränken. Unser Flugblatt gegen
Brotwucher hat angeblich das ieligiöse Gefühl eines Forstmeisters
etzt, weil in Rixdorf ein Genosse das Blatt von Haus zu Haus trug, und er dieses wahrnahm. Der angeklagte ö. ist 1g =, . worden; offenbar liegt bier weit mehr eine Redere über Religion als wahre Religiosität vor. Die Beschlagnahme der Tolstei'schen Antwort, an den heiligen Synod hat nh Herr Dertel mißbilligt. Ein Verbot Goethe's in Sachsen würde er bedauern, fügte er hinzu. Herr Oertel scheint doch Goethe nicht zu kennen, sonst wüßte er, daß Goethe in den Grundanschauungen mit den Sozialdemokraten durchaus harmoniert. (Redner zitiert zum Beweise eine Reihe von Stellen, u. a. aus Faust‘. Vize Präsident Lr. Graf zu Stolberg⸗Wernigerode erfucht ihn, die Zitate aus Goethe's Werken nicht zu weit auszudehnen.) Nicht nur mit den Anschauungen auch mit dem Endziel der Sozialdemokratie hat Goethe außerordentlich viel Be⸗ rührungspunkte. Bei der neuerlichen Empfehlung der Prügelstrafe hat
r Oertel sich auch auf den Rechtsanwalt Liebknecht, den Sohn unseres
ie berufen. Jene Behauptung ist schon von dem Rechtsanwalt iebknecht selbst öffentlich widerlegt worden. Da könnte man doch von der Loyalität des Herrn Oertel erwarten, daß er davon nicht mehr Gebrauch machen würde. Hatte denn diese Erwähnung irgend welchen är mn fung mit dem Justiz- Etat, oder sollte sie nicht vielmehr nem unserer Genossen etwas in der Oeffentlichkeit anhängen? Als ich das Rednerpult ir; um diese Richtigstellung zu geben, haben die Freunde des Herrn Oertel den Saal verlagssen; auch das ist arakteristisch und muß festgenagelt werden. Wer Mördern Gnade schenkt, wird selbst zum Mörder. Der Duellmord ist ein qualifizierter Mord. Wer den Duellmörder begnadigt, wird Begünstiger des Mordes und des Mörders. Sitten muß man richten, wird gesagt. Wenn ein armes Mädchen von Zuhältern ausgebeutet wird, so ist das unter i let Sitte. Wo kommen wir mit solchen Theorien hin? Der Antrag Gröber will nichts, als die Duelle endlich als das kennzeichnen, was sie sind. Wollen wir darguf warten, bis der rückständigste Theil der Bevölkerung zu dieser Anschauung sich durch= erungen hat, dann können wir bis zum jüngsten Tage warten. Bis ins 14. und 15. Jahrhundert gab es kein Duell in Deutschland; von Spanien und Frankreich aus ist diese Donquixoterie des Duells zu uns gelangt. , , , ,. ;
Bevollmächtigter zum Bundesrath, Königlich sächsischer Geheimer Rath Dr. Börner bezieht sich dem Vorredner gegenüber auf seine früheren Erklärungen über den Zwickauer Fall Ber Kösliner Fall 4 hm nicht bekannt. Er müsse wiederholen, daß es sehr bedenklich ei, Urtheile verschiedener Gerichte auf Grund verschiedener That— bestände auf ihre Gerechtigkeit gegeneinander abzuwägen. Nach den Erkenntnißgründen seien die Gesichtspunkte, daß es sich um angesehene Leute und Söhne hochachtbarer Eltern handle, nicht für die milde Bestrafung n . gewesen. ; ;
Abg. Gröber (Zentr. ): Wir haben den Wunsch, daß gegen die Duellanten die volle Strafe des Gesetzeß Anwendung finden möge, schon oft hier aussprechen hören und im Jahre 1896 auch eine Reso— lution in diesem Sinne gefaßt. Darüber, wie der Erfolg gewesen ist, brauche ich kein Wort zu verlieren; eine genügende Wirkung ist nicht erreicht worden. Diesem Sachverhalt entspringen die Anträge Gröber und Schrader, welche die Strafgesetzgebung auf diesem Gebiete ändern wollen. Daß mein Antrag auf der Abschreckungs⸗ theorie aufgebaut sei, muß ich bestreiten; er ist aufgebaut auf der
ie der gerechten Vergeltung. Dann sollen diese Anträge unvollständig sein, weil sie nicht strengere Bestrafung der Beleidigungen und Verleumdungen vorschlagen. Im Jahre 1895 haben wir einen ähnlichen Antrag gestellt, der aber nicht beabsichtigte, eine allgemeine Verschärfung der , zu veranlassen, ee. nur derjenigen, welche nach der Standessitte zum Duell ühren können. ie Einwände gegen diesen Antrag waren aber so durchschlagend, daß wir ihn zurückzogen und auf diesen Gedanken nicht mehr zurückgekommen sind. In England kommt das Duell so gut wie garnicht mehr vor, weil es in der Armee abgeschafft worden ist. Dag ist das Entscheidende. Darüber, daß die Armee nicht die Pflanzstätte des Duells sei, läßt sich streiten, aber der Mittelpunkt der Duelle ist die Armee nach wie vor; würde eg hier abgeschafft, so wäre ihm überhaupt der Garaus gemacht. Die Ebrengerichte müßten so ausgebildet werden, daß sie auch über die Beleidigungen zu befinden hätten. Warum geschiebt das nicht? Weil man sich nicht dem Urtheil eines Anderen unterwerfen will, auch nicht dem Urtheil eines Standesgenossen. Die schwersten Fälle sind die⸗ jenigen, bei denen es sich um einen Verführer der Ehefrau handelt; es müßte also, wenn man die Strafe für Beleidiqungen verschärfen will, —— eine Verschärfung der Strafen für Ehebruch und Ver— Übrung erfolgen. Der behauptete JZusammenbang zwischen Beleidigungs. und Duellstrafen ist nicht verbanden. Soffentlich werden biet Reichetagsverhandlungen auch draußen klärend wirken. Eg kommt nicht auf die Zabl, sondern auf die Schwere der Duelle an. Wo eine ebrlose Dandlungeweise nachgewiesen ist, soll die Festunge⸗ strafe nicht stattbaft sein. Läßt man, wie mehrfach vorgeschlagen, Ee g gen fakultativ ju, dann bleibt alles beim Alten, dann men die Angebörigen der Korps auf Festung und die Wichsiers kemmen ing Lech‘. Die von Herrn Lenjmann beliebte Veranzebung des Saßeg Volonti non sit injuria“ dem Zweikampf gegenüber an⸗ gewendet, it doch recht merkwürdig; unser Strafgesetzbuch beruht in diesem Abschnitt auch keineswegs auf diesem Satz. Der Antrag Schrader gebt mit dem Strafmarimum auf fünf Jabre miück und will also direkt dag Duell nech mehr begänstigen, als es bieber schon begünstigt war. Dag können wir nicht mitmachen. Wir wollen nicht unterscheiden zwischen Tbätern in einem kemmentmäßigen und einem nichttemmentimäßigen Duell; das ist nicht die richtige Bebandlung der Seche, dag ist nur eine anderweitige Privilegierung. Die Wabrung der Standegebre wird ung immer wicker vorgeführt; nach meiner Meinung bandell es sich lediglich um einen 9 der Prirat⸗˖ rache, es spielen also lediglich gewisse Standes dorurtbeile mit. Den Morienscheln, den auch die Gesepgebung um dag Duell webt, wollen wir beseillgen; wir wollen erlennen lassen, daß daz Duell nichts sst alg ein Verbrechen gegen dag Leben. Die Mörder schenen ist Selbsi⸗ mord bat schon Sbatkespeare qesagt.
Abg. Dr. Mi ILer. Meinlngen (ir Volfer) erinnert den Staat. sekret zr daran, daß dieser sich früher weit sompatbischer ale jetzt für dag Syslem der bedingen Verurteilung auegesrrochen babe. Noch nie sel er Medner) von der Antwort des Staalgsekretärg so wenig be—
6. worden alt in diesem Jabre, denn sie babe aus lauter Tompefen- beliant en Nach der Ain fa ssung res Siaaissettciate ware eigen. lich das Reiche. Justijamt eine Reiche gesegz Fabritationsanstalt. n er nicht immer Jomretenz fragen aufgestelll bätre, so bätte er 86 die cigentbumliche 6 der Serenissimug frage einnebmen können. Man] unglücklich sejen auch die Kempetenseinwände wegen des Grlasset der = preusischen Minister in der Erpressungefrage gemesen. Man dürfe ee der außersten Linken nicht verargen, wenn sie in diesem ne Art , erblicke. Die Justt Itung ellte dafür sergen, daß den Neichenesetzen nicht 14 —r— 2 werde. Me en fich am reußische handle, frechen auch die böchften Beborden Ing
30 Ja lang lämpfe man
— Staate sefreiit ein 1 . , , , ,,. * 27 n , 1 * oar. es er im 35 k giediator
moriturus aufgetreten. (Präsident Graf von Ballestrem;: Die Verhandlungen im . ö. le. nicht in den Reichs⸗ tag, auch nicht weiße te Er sei als Jongleur etre is. (Präsident: Dieser Ausdruck widerspricht der Ordnung des Hauseg; ich bitte Sie, sich zu mäßigen, sonst muß ich strengere Maßrcheln ergreifen) Er habe, fährt der Redner fort, nicht die AÄbsicht gehabt, Herrn Oertel zu be⸗ leidigen. Er eg. allzu r Humanstät sei Grausamkeit gegen die Allgemeinheit. Im vorigen Jahre legte er dieses Zitat Liszt in den Mund, in diesem seinem Dichterkollegen Grillparzer. Ich möchte wissen, von wem jenes Zitat herrührt, bei Grillparzer findet es sich nicht, aber ein ähnliches: Der Weg der neueren Bildung geht von der Humanität durch Nationalität zur Bestiglität. Dem kann ich mich nur anschließen. Herr Oertel berief sich auf Tolstoi für die Prüuͤgelstrafe und behauptete, diesen zu kennen. Er hat aber die einer Person in einem Tolstor'schen Roman in den Mund gelegten. Worte Tolstoi selbst zugeschrieben. Tolstoi hat sich in seiner Schrift Der Zar und seine Leute: aus⸗ drücklich und scharf gegen die Züchtigung ausgesprochen. Mit Zeugen⸗ schaft der . renommiert Herr Oertel wohl etwas. Die betreffenden Kreise wollen von der Theorie des Herrn Oertel nicht das mindeste wissen. Er sagte, wir fürchten die Prügelstrafe. Wir wollen nicht, was uns, sondern was der Gesammtheit, dem kulturellen Fortschritt zu gute kommt. Daß Herr Oertel weder eine Regierung, noch einen Fürsten beleidigen würde, weiß ich; dazu ist er viel zu lammfromm. Ich kann ihn nur bitten, künftighin etwas vorsichtiger zu sein. Er mag den Reichskanzler sich zum Vorbild nehmen, der um Zitate, nie verlegen ist, oder er mag sich, wenn er keine Zitate hat, einen Pudel Tommy. halten, der ihm morgens die Redeblüten ans Bett bringt. Dem sächsischen Vertreter gegenüber stehe ich nach wie vor auf dem Standpunkt in der Frage der Tolstoi'schen Schrift, daß die Schriften eines Schriftstellers als Ganzes zu beurtheilen sind. Tolstoi ist der erste Kämpfer gegen alle den mittelalterlichen Aberglauben in Ruß— land und anderswo. Den sächsischen Vertreter hat af. daß ich gesagt habe, Sachsen sei noch russischer als Rußland selbst, und daß die Tolstoi'sschen Schriften in Tausenden von Exemplaren in Rußland lithographisch verbreitet werden. Die russische Regierung weiß ganz genau, daß man über einen solchen Mann nicht zur Tagesordnung übergehen kann; das ist auch der Grund, weshalb sie ihn nicht längst nach Sibirien geschickt hat. Möge sich der Staatssekretär nicht die Finger verbrennen, sonst könnte einmal das ganze Amt in die Luft fliegen.
Abg. Heine (Soz.): Der . Oertel hat mir gestern Un— verfrorenheit vorgeworfen, ich könnte ihm diesen Vorwurf zurückgeben, ich unterlasse es aber. Herr Oertel spricht sich bei Erörterung der , n. in eine wahre Begeisterung hinein. Daß er zustimmende Briefe empfängt, wundert mich nicht. Wie es Verirrungen des Muckerthums giebt, so giebt es auch eine Prügelmanie. Es lohnt sich nicht, darüber noch lange zu reden. Es handelt sich hier um eine pathologische Beschränkung. Herr Oertel meinte in der Duellfrage, nicht ail Duellanten wären Junker. Gewiß, es giebt auch bürgerliche Junker. Mit frommen Redensarten, wie sie Herr von Levetzow braucht, ist das Duell nicht zu bekämpfen. Der Zentrumsantrag verfehlt seinen wirklichen Zweck, denn gewisse Klassen werden es nie zugeben, und ihr Einfluß ist zu groß, als 3 ein solcher Antrag je Gesetz werden wird. Würde er aber Gesetz, so würden diese Leute es verstehen, es unwirksam ö machen. Der Zentrumsantrag macht nur den Eindruck einer radikalen Dekoration. Die QWreinziehung der zu geringen Beleidigungsstrafen hätte keinen Zweck denn im Falle Bennigsen⸗ Falkenhagen u. s. w. hätte man nicht an eine Beleidigungs⸗ klage gedacht. Ich babe den Eindruck, daß die Herren nur ein verschämtes Ausnahmegesetz gegen die bell s ch DOxyposition machen möchten. Gegen Beleidigüngen herrscht eine zu große Nervosität bei den Leuten, die ihrer Ehre nicht ganz sicher sind, im Privatleben und in der öffentlichen Politik. Jeden Morgen sitzen die Staatsanwälte und seben zu, ob sie irgend einem Redakteur nicht etwas am Zeuge flicken können. Man sollte dech nicht wie die alten Weiber bei jeder Bagatelle aufs Gericht laufen. Unsere Wünsche über bedingte Ver— urtheilung u. s. w. werden nur deshalb von der Regierung nicht berück⸗ sichtigt, weil es der Bureaukratie natürlich bequemer ist, diese Sache auf dem Verwaltungswege zu erledigen. Wir wollen nicht von der Gnade und Liebenswürdigkeit des Herrn Staatssekretärs abbängen, sondern wir wollen Gerechtigkeit.
Präsidert Graf von Ballestrem? Der Abg. Heine hat sich darüber beklagt, daß gestern der Abg. Oertel auf ihn das Wort Unverfrorenheit angewendet habe. Hätte ich gestern diesen Ausdruck gebört, so würde ich denselben als ungebörig und gegen die Ordnung des Hauses verstoßend bezeichnet haben.
Abg. Raab (Reformp) geht auf die Ausführungen des Staatesekretärs ein, wonach die Einbringung von Initiativanträgen die Einbringung von Regierungevorlagen verhindere; er weist darauf bin, daß in der Frage der kaufmännischen Schiedegerichte gleichwohl
eine Vorlage der verbündeten Regierungen angekündigt sei. Präsi⸗ dent Graf von Ballestrem: Der Gegenstand gehört zum Nessort
des Reicheamts deg Innern) Das Gesetz zur Belämpfung
des unlauteren Wetskewerbg enispricht in seinen Wirkungen
durchaus nicht unseren Erwartungen. Es wäre zu emwägen,
ob dag Gesetz nicht nach dem Code civil dahin zu ändern
wäre, daß alle Handlungen, die Anderen Schaden zufügen. als solche bezeichnet werden, wegen deren Schadenersaß sonders schädlich sind die Auestellungen im Umberzieben Gine weitere
Forderung ist die Sicherung der Bauferderungen. (Der Präsident
Graf von Ballestrem macht den Redner darauf aufmerlsam, daß
er vermanent bei Gegenständen verweile, die das Reicheamt des Innen
angingen; wenn so weiter debattiert werde, so werde man im Leben nicht fertig werden) Im vorigen Jahre sei bei diesem Etat die Frage
der Sicherung der Forderungen der Baubandwerker sebr eingebend
diekutiert worden.
Staatesekretär des Reiche Justizamis Dr. Nieberding:
über den Zweifeln des Herrn Vertednert. Dieser nahm Bemg auf dag, was ich über die Stellung der Regierung ju den Initiativanträgen gesagt babe, und bemeifelte, daß sich dag dede mit dem Veibalten der Regierung gegenüber der neulich bier verhandelten und einer Kemmissien überwiesenen NReselutien, betreffend die laufmannischen Schiede gerichte. Darin irrt sich aber der Derr Verredner. Neulich bandelte es sich nicht um einen Initiatiwantrag, sondern um eine Reselutien, und mar bandel le ee sich sogar um die Annahme dieser Reselutien und um deren Ueberwelsung an eine Remmission erst, ala die Regierung bereitz erllärt batte, daß sie mit einer Vorlage über die kaufmännischen Schiede gerichte ju kemmen gedenke. Nach dieser Erklärung ist die Regierung dem Hause gegenüber gebunden, die Sache weiter ju fübten; sie kann sich natürlich nicht darauf berufen, daß etwalge nachträgliche Beratbungen in diesem Hause über einen älteren Inttiativantrag, der sachlich meines Grachteng durch den Beschluß über die Nesolutien er ; ledigt ist, sie in ibrem Vorbaben geslört baben.
Aba snd (Ser) Nicht Abschreckung, sendern bessere Grzteb lann * ö der Meli . 6 k— 8 ö ie im Tausch Prozeß. wider sprlht dem ma Tir (entr) eist auf die Mermeb dee Schreib- rere Kei den 833 nf —=— — dann ichen
zu jablen wäre. Be ⸗
Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Dr. Nieberding:
Meine Herren! Zur Duellfrage sind zwei Anträge gestellt: einer in Form einer Resolution, der andere in Form eines Gesetzentwurfs, der einen Initiativantrag darstellt. Die Resolution hat den Zweck, durch Beschluß des Hauses die verbündeten Regierungen auf⸗ zufordern, eine Gesetzesvorlage zu machen. Bei Annahme dieser Resolution wird naturgemäß die Regierung in der Lage sein, mit einem Gesetzentwurf zu kommen; ob sie aber darauf eingehen wird, das vermag ich in diesem Augenblick nicht zu sagen, weil die verbündeten Regierungen sich zu der Sache noch nicht schlüssig gemacht haben. Soweit ich voraussehen kann, werden sie sich nicht schlüssig machen, bevor die Meinung des Hauses, wie sie sich aus der Abstimmung ergeben wird, festgestellt ist.
Was den Initiativantrag betrifft, der von dem Herrn Abg. Schrader und seinen Freunden eingebracht ist, so will dieser ja gerade, daß der Reichstag seinerseits einen Gesetzentwurf ausarbeitet. Die Regierung kann diesem Bestreben nicht hinderlich sein; aber sollte sich das Haus dafür entscheiden, so würde die Regierung doch nur die Aktion des Hauses stören, wenn sie ihrerseits mit einem Gesetzentwurf hervortreten wollte; darin liegt aber die Bedeutung eines Initiativantrages.
Was die andere Frage betrifft, die landesgesetzliche Ordnung des Gebührenwesens bei den Akten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, so hat der Herr Abgeordnete beklagt, daß dieses Gebührenwesen nicht für das ganze Reich einheitlich geordnet sei. Ich kann dieser Klage inso⸗ fern nur zustimmen, als auch ich in einer einheitlichen Gebührenord⸗ nung auf diesem Gebiete eine Verbesserung der gegenwärtigen Zu⸗ stände erblicken muß; ich habe aber zu erklären, daß es nicht möglich war, bei der Ausarbeitung des Gesetzes über die freiwillige Gerichts⸗ barkeit ein Einverständniß der Regierungen in diesem Punkte zu erzielen, und daß es deshalb zunächst dabei bleiben mußte, daß die Einzelregierungen die Kostenfrage regeln. Ob und wann die Hoff⸗ nung, die der Herr Abgeordnete hier ausgedrückt hat, auf eine einheit⸗ liche Regelung sich wird verwirklichen lassen, das ist eine Frage an die Zukunft, die ich in diesem Augenblicke nicht zu beant⸗ worten wage.
Endlich hat der Herr Abgeordnete gefragt, wie es mit den beiden Gesetzentwürfen zum Schutze der Bauhandwerker stehe; ob es in der Absicht liege, auf Grund der Kritiken, die sich an diese Gesetzentwürfe angeknüpft haben, einen anderweiten Reformversuch zu machen. Ich muß hierauf erklären, daß die beiden Gesetzentwürfe auch zur Zeit noch der öffentlichen Diskussion unterliegen, daß die Kritik darüber noch keineswegs abgeschlossen ist, und daß vorläufig abgewartet wird, wann der Jeitpunkt gekommen sein wird, um eine Uebersicht über das gesammte kritische Material zu gewinnen. Was dann von seiten der Kommission, die mit der Ausarbeitung dieser Gesetzentwürfe betraut gewesen ist, geschehen wird, was diese Kommission dann ihrerseits der Regierung empfehlen wird, das meine Herren, kann ich in diesem Augenblick auch nicht sagen. Das können die Mitglieder der Kom⸗ mission selbst noch nicht sagen; auch für ihre Entscheidung hierüber ist die Zeit noch nicht gekommen.
Damit schließt die Diskussion, und nach einer persönlichen Bemerkung des Abg. Dr. Oertel wird das Gehalt des Staats⸗ sekretärs bewilligt; über die Resolution Gröber wird in der dritten Berathung abgestimmt werden. Der Rest des Etats der Justizverwaltung wird ohne weitere Debatte erledigt.
Darauf vertagt sich das Haus.
Schluß nach G6 Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag 1 Uhr. (Kleinere Vorlagen und Post⸗Etat.)
Preustischer Landtag. Haus der Abgeordneten 25. Sitzung vom 12. Februar 1902, 11 Uhr.
Der Erste Staatsanwalt beim Landgericht zu Liegnitz hat am 3. Februar beim Hause die Genehmigung zur Vernehmung des Abg. von Nickisch⸗Rosenegk als Zeugen in der Strassache des früheren Direktors der Liegnitzer Genossen⸗ schafismolkerei nachgesucht. Die Geschästsordnungekommission begntragt durch ihren Neferenten Abg. Goerdeler, die nach⸗ gesuchte Genehmigung zu ertheilen
Abg. Gam p (fr. kons.) spricht sich gegen den Kommissiongantrag auß. Es dürfe einem Mitglied des Hauses nicht ohne weiteres die Ermächtigung gegeben werden, den Sitzungen des Hauseg fern mu bleiben. Der Neichetag babe in der letzten Zeit einen vor Jabres frist von seiner Geschäslserdnungetommissien gemachten Vorschlag,
der dem beute vorliegerden entsrreche, ausdrücklich veworsen. Jeden⸗
falls müßten derartige Fälle ganz genau geprüft werden, und nur im aäußersten Notbsalle, wenn ganz überwiegende Gründe dafür
sprächen und den echten des Mitgliedeg und des Yauseg kein Gintrag geschebe, dürfe die Genehmigung ertbeilt werden. Anderer⸗
seits bestebe die Auffassung, daß die Frage durch Urlaubsertbeilung
n. ] — . erledigt werden könne, wenn der Abgeordnete feiner Jeugenrflicht Meine Herren! Ich bitte um die Erlaubniß, einen Augenblick
noch zu sprechen, um eine meiner Aeußerungen ju rechtfertigen gegen ⸗
während der Session zu genügen bereit ei, Gg sei ja sebr schwöierig, bei den gegenüberstebenden Ansichten ju dem speziellen Falle Stellung ju nehmen; eg wäre also das Nichtigste, die Sache an die Geschäfte⸗ ordnungekemmissien jurüchuderweisen, damit daz Haug in den Stand gesckt werde, auf Grund genauer Aenntniß der Vage des Falles i urtbeilen. *
Abg. Kirsch (Jentr) gebt ebenfalls auf die im Reichetage über die Frage gerslegenen Erörterungen ein und stimmt dem größten Theil der Augtükrungen deg Vertednerg ju.
Abg. von Eynern (nl) syricht sich für Versagung der Ge⸗ nebmlgung aus.
. Dr. Rewoldt (fr. lens.) erklärt sich mit der Jurückweisung an die Kemmissien cinderstanden.
Die Angelegenheit wird darauf gemaß dem Antrage Gamp an die Kommissson zur Erstattung eines schriftlichen Berichts zurũckoerwiesen.
Die Rovelle zu den Gese gen, betreffend die Landeg⸗ bank in Wiesbaden, und die Vorlage, betreffend die Landeskreditkasse in Cassel, werden in dritter Lesung endgültig odne Debatte angenommen.
Sodann wird die Giataberathung bei dem Etat des Finanz⸗Ministeriums forigeseni
Die Einnahmen sowie die Auggaben für die Verwaltung des Thiergarteng dei lin werden ohne Debatte genehmigi.
( Echluß ia der JZæeren Belege]
Zweite Beilage
zum Deutschen Neichs⸗Anzeiger und Königlich Preusischen Staats⸗Anzeiger.
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
2 den Ausgaben für das Ministerium, und zwar zu dem Titel Gehalt des Ministers“, bemerkt
Abg. Vorster (fr. kons): Die Handhabung der Steuerveran⸗ lagung läßt noch immer viel zu wünschen übrig; die Vorschrift der Geheimhaltung der Steuerliste wird noch immer nicht respettiert. In Cöln wurde die Liste offen zu Jedermanns Einsicht bei den Kom⸗ munalwahlen ausgelegt, sodaß sich Agenten und Heiragthsvermittler darum sammelten und sie zu ihren Zwecken auszogen. Was nützen das Amtgeheimniß und der Schutz des Zensiten, wenn das Ergebniß der Ein⸗ schätzung der gesammten Seffentlichkeit auf dem Präsentierteller zur Schau gestellt wird? Mindestens sollte verwehrt werden, daß die Art, wie sich die e eng zusammensetzt, die einzelnen Posten für Einkommen⸗, Ergänzungs⸗, Gewerbesteuer u. s. w. für Jedermann er⸗ sichtlich werden; das Schema sollte so gestaltet werden, daß nur die Gesammtsumme der Steuern des einzelnen Steuerpflichtigen ersehen werden kann. In der Budgetkommisston sind auch sonst noch mehr⸗ fache Anregungen zu entsprechender Abänderung der Gesetze oder der Ausführungsbestimmungen gegeben worden. Die weiteren Aus— führungen des Redners sind bei der wachsenden Unruhe im Hause auf der Tribüne nicht mehr im Zusammenhange verständlich.
Finanz⸗-Minister Freiherr von Rheinbaben:
Meine Herren! Die Frage, die der Herr Vorredner angeführt hat, berührt in erster Linie das Ministerium des Innern; denn es handelt sich darum, ob die Listen für die Kommunalwahlen in der Weise abgeändert werden können, wie der Herr Vorredner dies wünscht. Wenn er auf meinen Herrn Amtsvorgänger Bezug ge— nommen hat, so hat dieser allerdings erklärt, daß die Steuer— erklätungen geheim gehalten werden sollen; und das geschieht auch. Aber er hat auch selber, glaube ich, wiederholentlich darauf hin⸗ gewiesen, daß das Ergebniß der Steuererklärung schlechterdings nicht geheim gehalten werden kann, schon eben wegen der Kommunalsteuer— zuschlãge.
Nun, meine Herren, ist das nicht zu verkennen, daß die Miß⸗ stände, die der Herr Abg. Vorster berührt hat, nach mannigfacher Richtung in der That, wenn ich so sagen soll, peinlich sind und für den Zensiten peinlich sein müssen, wenn alle einzelnen Beträge, aus denen seine Steuer sich zusammensetzt, in den Listen eingetragen sind, und wenn dann jeder in der Lage ist, nachzuprüfen, ob diese Ein— schätzung auch richtig ist oder nicht. Aus diesem Grunde war ja auch, wie der Herr Abg. Vorster erwähnt hat, seitens der Regierung eine entsprechende Vorlage gemacht worden, in der die Offenlegung wesentlich eingeschränkt werden sollte. Das hohe Haus hat aber dieser Vorlage seine Zustimmung ver⸗ sagt und zwar, soweit ich mich entsinne, wesentlich deswegen, weil es sagte, daß die Ausbringung des Steuerertrages in toto kein genügender Maßstab zur Beurtheilung bildet, ob die Steuerveranlagung auch richtig erfolgt ist. Wenn nur der Steuerertrag angegeben ist, dann muß ersichtlich sein, wie viel entfällt auf die Einkommensteuer, die Grund und Gebäudesteuer, die Gewerbesteuer. Sonst kann der betreffende Zensit nicht ausreichend ersehen, ob die Veranlagung richtig ist. Vom Standpunkt der Staatsregierung war also, nachdem das bohe Haus eine ablehnende Stellung eingenommen hatte, kein Anlaß vorhanden, der Sache näher zu treten. Sollte das hohe Haus seine Auffassung geändert haben, so werde ich sehr gern bereit sein, mit dem Herrn Minister des Innern und dem Staats Ministerium in erneute Verhandlungen einzutreten, ob nicht Veranlassung vorliegt, auf die frübere Vorlage von 1892 zurückzukommen.
Abg. von Evnern: Die Veranlagung ist unter den Schutz des Amtsgebeimnisses gestellt; daneben aber 2 andere Bestimmungen, welche, wie der Fall in Cöln, die völlige Nutzlosigkeit dieses Schutzes beweisen, da über die Steuerverhältnisse jedes Jensiten eine bis in die Einzelbeiten gebende Kenntniß durch die Offenlegung der Fgommunalwäblerlisten vermittelt wird. Daß davon auch die Heirathevermittler Vortheil zieben, ist schen erwäbnt worden. Mein früberer Antrag bezüglich stärkerer Geheimbaltung der Steuer ae e r i wurde seiner Zeit einstimmig angenommen; aber bei Er Wandelbarkeit namentlich varlamentarischer Dinge kam der darauf vorgelegte Geseßzentwurf nicht iu stande. So bestebt denn sener mit Recht bellagfe Zustand noch beute. Ob jetzt eine Aende⸗ tung im Hause mebr nesicht kat, weiß ich nicht; jedenfalls sollte unsere Bemübung darauf gerichtet sein. Eg bandelt sich dabei freilich
auch um eine Abänderung der gesetzlichen Vorschriften über die Aem⸗ munalwablen.
Auf eine Anfrage des Abg. Dr. Friedberg (ul.) erklärt der
Finanz- Minister Freiherr von Rheinbaben:
Meine Herren! Wir betrachten es als unsere selbstverständliche Pflicht, für diejenigen Männer ju sorgen, die dag wirklich sebr müb⸗ same und entsagungewolle Amt üben, Vorsitzende der Veranlagunge⸗ KTemmissienen zu sein, und wir baben ung bemüht, diesen Männern die Stellen der Ober ⸗Regierungerätbe, der Dirigenten bei den Steuer abtbeilungen zugänglich ju machen, soweit dag möglich ist. Ge sind in der verbältuißmäßig kurzen Zeit, die binter ung liegt, 6 big 9 dieser Herren ju Ober · Regierungerätben und Dirigenten der Stener⸗ abtbeilungen gemacht worden, wobei sich allerdings einige Schwierig. leiten ergaben, die aug unserer ganzen Verwaltungaorganisatien ber- dergeben. Wir khanen nämlich nach dem Gesetz über die Vorbildung der Verwaltungebeamten Jurislen in die allgemeine Verwaltung aur äbernebmen mit der Qualifikatien, daß sie die Nenlerungeratbe. und Dber · Negierungoratbestellen verseben nnen, wenn sie drei Jabte lang al Justitiarr 1bätig gewesen sind. ir Annen die HYerren alse erst auf diesem Umwege jar Dalistkatien der Ober · Negierungerate beranbilden, enn ch den Ausdruck gebrauchen darf. Ge wäre ja erwägen eb man acht kei dem in Verbereltung benriffenen Gaseg über die Ver-= kulduang der Rerwaltungebeamten dirers VBestimmuang fallen Laßt und alle sich obne weiteres die Möglichkeit vorkebäli, Jurtsten in die Verwaltung u bernebmen und sie damst alse auch far diese Stellen e qualiflileren. Ich lang betonen, daß wir nach wie der bemüht ca werden, diesen Geamten in lbrer Karriere se welt bebilsliciãh and ärderliiqh n sein, wie das aug agi isi. (Grade) ba. Sg eig. Dasselbers (entr) Gir eben nech beute e as lich der Gecbeimtalkturg der — lsten auf dem Geden, den wir
bei der Ablehnung der erwähnten Vorlage der Regierung eingenammen haben. Wir können die Wünsche der Herren Vorster und von Eynern nicht unterstützen. Wir sind nicht geneigt, Aenderungen an dem be⸗
stehenden System vorzunehmen. Einer erer eg die die Kon⸗
trole der Richtigkeit der Wahllisten irgendwie in Zweifel zieht, können wir nicht zustimmen.
Abg. Freiherr von Plettenberg⸗Mehrum (kons. ließt si diesen ef fler im wesentlichen an. s) schließt sich
Nach einigen weiteren kurzen Bemerkungen der Abgg. Gamp, Kirsch und von Eynern wird das Gehalt des Ministers bewilligt.
Im Kapitel „Ober⸗Präsidenten, Regierungs⸗Präsidenten 2c.“ sind 3600 MW für einen Wohnungs-Inspektor, der dem Regierungs⸗-Präsidenten in Düsseldorf beigegeben werden soll, und zwar wegen der dort besonders ,, b hahn ffn ausgeworfen. Der Inspektor soll aus der Zahl der höheren Baubeamten genommen werden.
Auf eine Anfrage des Abg. Dr. Friedberg erklärt der
Finanz⸗Minister Freiherr von Rheinbaben:
Meine Herren! Ich kann in der That nur thun, was ich bereits in der Budgetkommission schon gethan habe, und im wesentlichen die Erklärung wiederholen, die ich dort abgegeben habe. Ich möchte auch hier mit der abermaligen Betonung des dringenden Bedürfnisses für eine derartige Stelle beginnen und möchte auch hier betonen, daß ich in dieser Beziehung aus einer ziemlich reichen Erfahrung spreche, die ich als Regierungs⸗Präsident in Düsseldorf gesammelt habe. Ich meine, meine Herren, wie ich das in der Etatsrede ausgesprochen habe, daß es kaum ein Gebiet giebt, wo Kommune und Staat mehr Hand in Hand gehen sollen, ihre soziale Fürsorge zu bethätigen, kaum ein wichtigeres Gebiet als das der Wohnungsfürsorge, worunter das In⸗ dustriegebiet zu leiden hat, weiter, wie große Mängel gerade auf diesem Gebiet zu beseitigen sind.
Ich habe schon in der Budgetkommission ausgeführt — es ist auch andererseits anerkannt —, daß in Düsseldorf seit einer Reihe von Jahren eine Polizeiverordnung bestand, die eine gewisse Mindest— anforderung für die Wohnungen aufstellte. Ich betone das Wort Mindestanforderung'. Es war in der That eine überaus bescheidene Anforderung. Beispielsweise wurde pro Kopf nur ein Rauminhalt von 10 ebm Luft gefordert. Obwohl man also mit voller Absicht sich mit der geringsten Forderung begnügt hatte, ergaben die Revisionen in den Städten, und zwar in den großen, sehr wohl verwalteten Städten, daß eine sehr große Anzahl der untersuchten Wohnungen auch noch nicht einmal dieser Mindestanforderung entsprach, und daß sich sanitäre und sittliche Gefahren der allerschwersten Art aus diesen ungenügenden Zuständen der Wohnungen, aus der übergroßen Anzahl der in ihnen Wohnenden ergaben.
Waren diese Zustände schon in den großen Städten mißlich, so waren sie zum theil noch viel schlimmer in den kleinen, ganz plötzlich entstandenen Industriegemeinden, in den kleinen Gemeinden, in denen infolge Anlage eines Schachtes, infolge Anlage einer Fabrik ven gestern zu beute hunderte von Woh⸗ nungen entstanden waren, die weder den sanitären, noch den bau⸗ polizeilichen und sittlichen Rück sichten überall genügten. Hier die bessernde Hand anzusetzen, ist meines Erachtens eine dringliche Auf- gabe, und dazu bedarf es einer eingebenden fürsorgenden Thätigkeit der Kommunen, die in erster Linie bier belfend einzugreifen berufen sind. Ich babe in der Beziebung auch in der Budgetkommissien angedeutet, daß auch schon jetzt die Lommunen auf diesem Wege sehr viel ihreiseits zu belfen in der Lage sind, wie sie in der Lage sind, das gemein⸗ nũtzige Baugenossenschaftswesen ju fördern, indem man ibnen billigen Grund und Boden zu den Selbstkosten bergiebt, indem man die Kosten für die Canalisction, Straßenanlagen u. s. w. ermäßigt, indem man, wie das vielfach in der Rbeinprovin; gescheben ist, die Garantie den Baugenessenschaften übernabm für die Darleben, die die Baugenossen⸗ schaften seitens der Invalidität und Altereversicherungeanftalten
ibrerseits aufnabmen. Aber wenn das Schwergewicht der Thatigkeit in den Händen der Kommunen liegt, darf sich der Staat inner⸗ balb der Grenzen, die er unter allen Umständen innebalten
muß, dech auch einer gewissen Mitwirkung nicht entzieben, meinen justimmend ju der Pesitien geäußert, nur einige Bedenken
und diese Mitwirkung wird gerade in der Richtung ju liegen baben, in der sie die vorliegende Pesitien erwäbnt. Dag soll dieser Webnunge⸗ Insvrektor, wie er für Düsselderf vorgeschlagen ist, nun tbun; er bat zunächst die Aufgabe, volle Licht u derbreiten über die tbatiächl ichen Verbaälmmisse, wie sie liegen; er bat die Aufgabe, sich an Ort und Stelle ja überjengen, wo Mißstände derbanden sind und über diese Mißstände dem geordneten Drgan, nämlich seinem dergesetzten Re gierungè Prãsidenten, mündlich oder schriftlich Bericht ju erstatten.
Ge ist gesagt, daß dieser Wobnunge Jnsrekter durch diese Kentrol- tbätigkeit sich in Qenflikt sepen müsse mit den geerdneten Organen der Pelleiwerwaltung und den Kemmnnen. Ich glaube, daß dat in gewissem Maße der Fall sein kann, wie bei allen derartigen Qeamten dag bangt lediglich ven dem Talt des Manneg ab, eb er derstebt, die richtigen Grenzen in der Belebung ju finden; aber ein stweilen fell er direkte vellseiliche Befugnisse nicht haben. Er würde ale nicht in der Lage sein, eigenmächtig in die Webnungen bineinzage ben, um den Justand derselben n nntersuchen, sendern warde mit den geerdneten Organen der Polijeinerwaltung usammen diese Redisten dermnebmen baben. Db aber ibm, enn wir mal ja einem Webnungcsen kemmen sellten, velbeiliche Fanktienen übernnsen erden hie den Mrerbe · In spesteren, das ist eura peeterior und ird seraiam er- wegen werden müssen. Junächt sell er dirent velieiliche Funkfienen nicht belemmen; er sell aicht ale Sripel al Syrien tbätig Fein. sendern soll mit den geerdaeten Sraanen der ortliher Pell neinerwal tung diese Prufung derne bren
Dann and daran lege ich dea Daurtarneicht — fell er dan beratende Oroan de Nealernngh . Prästdenten fein. Gr feld aber feine Wabtre bungen dem Regierung Prasidenten berichten, der aug der Falle feiner Macht and dem Daterefse r die Seche die aethiern Anreaangen für setae Ganschliefanaen scherfen wird ch de fe, daß enen dem Nenkreage Prisseenten ein felcher beenderer Draa er-
1902.
gegeben wird, er in der Lage sein wird, seine Fürsorge nach der Richtung noch mehr zu bethätigen, als gegenwärtig der Fall ist. Ich kann nur nochmals betonen, daß meines Erachtens hier ein wichtiges und sehr segensreiches Gebiet der Thätigkeit sich ihm eröffnet.
Ich darf noch hinzufügen, daß von all den gemeinnützigen Ver⸗ einen, die sich mit der Wohnungsfrage beschäftigt haben und namentlich von dem höchst verdienstvollen rheinischen Verein für gemeinnütziges Bauwesen die Nothwendigkeit betont ist, einen derartigen Wohnungs⸗ Inspektor zu schaffen. Es hat unlängst bei der vierten Generalver⸗ sammlung des rheinischen Vereins 1901 darüber eine eingehende Er⸗ örterung stattgefunden. Der Referent hat sich auch hier wieder für die Nothwendigkeit der Schaffung eines derartigen Postens aus⸗ gesprochen; er sagt:
Als aufsichtführende Stelle ergiebt sich für Preußen natur⸗ gemäß der Regierungs⸗Präsident, dem als ausführendes Organ für die Beaufsichtigung der Wohnungtpflege ein besonderer Bezirks⸗ wohnungs⸗Inspektor beizugeben ist. Dieser hat sich in regelmäßiger Wiederkehr in die einzelnen Gemeinden zu begeben und festzustellen, einerseits wie die Wohnverhältnisse dort sind, andererseits was zur Ausführung der gegen ungesundes Wohnen bestehenden Vorschriften geschieht. Auf diese Weise wird nicht nur eine gesunde Handhabung der Wohnungs⸗Inspektion gesichert, sondern der Regierungs⸗Präsident erhält einen unmittelbaren Ueberblick über die Wohnverhältnisse in seinem Bezirk und ist in der Lage, das Vorgehen nach größeren und einheitlichen Gesichtspunkten zu regeln. Die Stelle des Bezirkswohnungs⸗Inspektors dürfte einem Bautechniker mit akademischer Bildung und einiger Erfahrung zu übertragen sein.
In diesen Verhandlungen hat selbst der Chef einer der größten rheinischen Städte sich für diese Einrichtung ausgesprochen, also Be⸗ denken über kollidierende Interessen nicht geäußert. Er sagt:
Ich möchte also meinen, meine Herren, daß wir mit der
Wohnungs-⸗Inspektion so schnell vorgehen, wie nur eben möglich ist. Sie müssen aber bei der Auswahl des Wohnungs-⸗Inspektors die allergrößte Vorsicht walten lassen. Auf den Takt und das ordnungs⸗ mäßige Vorgehen dieses Mannes kommt alles an. Wenn Sie darin Glück haben, bin ich fest überzeugt, daß die Wohnungs- Inspektion zur Zufriedenheit der Hausbesitzer, wie der Miether, als auch der Gemeinde ausfallen wird.
Ich glaube also, meine Herren, daß es richtig ist, diesen Versuch zu machen, der von allen mit der Sache befaßten Seiten von lange her auf das Lebhafteste befürwortet ist. Sie sehen: wir haben erst eine Stelle ausgebracht, um Erfahrungen zu sammeln, und erst wenn die Erfahrungen günstig sind, werden wir allmählich in industriellen
Gebieten, da, wo ein Bedürfniß ist, mit dieser Einrichtung weiter voranschreiten.
Abg. Fin von Zedlig und Neukirch (fr. kens., schwer verstãndlich) äußert verschledene Bedenken gegen die neue Einrichtung.
Abg. von Savigny 646 giebt ju bedenken, ob man, siart neue Beamte anzustellen, die Wobnunge. Infektion nicht bereite vor- bandenen Beamten, vielleicht den Gewerbe Inspektoren, übertragen lönne. Es sei zu befürchten, daß der neue Beamte, wenn seine Amts- befugnisse nicht n genau abgegrenzt würden, mit anderen Ver⸗ waltunggorganen kollidieren werde. .
Abg. Winckler (kons.): Wir können der Regierung nur unsere Justimmung geben zu ihrem Vorgehen auf dem ö. der Wobnunggg.⸗ sfürsorge, einem der wichtigsten sozialen Gebiete. Die prinzipiellen Bedenken, die hiergegen erhoben worden sind, und die ich nicht ver⸗ kenne, müssen zurücktreten. Wir werden für die Mebrausgabe stimmen, bitten aber, daß uns im nächsten Jabre mitgetbeilt werden möchte, welche Funktionen der bier in Frage kommende Beamte zu erfüllen gebabt und welche Stellung er ju den Staatg. und Kommunal-
behörden eingenommen bat. Nach unserer Ansicht soll er in die
Funktionen irgend einer Bebörde nicht störend eingreifen. Abg. von Eynern (nl.): Nach den Bemerkungen zum Etat soll
der Webhnungte. Inspeltor gegenüber den Bürgermeistern und Webnunge=
Lommissionen der größeren Städte eine gesicherte Autorität augũben- Dag scheint mir dech bedenklich.
Finanz⸗Minister Freiherr von Rheinbaben:
Meine Herren! Die Herren Vorredner baben sich ja im allge⸗
ausgesprechen, ju denen mich nochmals äußern ju dürfen ich um Gr⸗ laubnin bitte.
Ich bestätige dem Herrn Abg. Winkler vollkemmen, daß es sich nicht darum bandelt, eine nene Beberde mu schaffen, sondern daß dieser Beamte, wie eg auch der Herr Abg. von Gvnern verkin aufgedrückt
bat, bestimmt ist, al! Beiratb des Wegierun E-Präsidenten ju dienen.
In derselben Lage, in der sich ein NRegierunge⸗Assesser eder Negiernngt⸗ und Baurath oder senstiger Beamter der Regierung dem Negiernngz-⸗ Präsidenten gegenüber befindet, genau in derselben Lage sell dieser Geamte sich dem Regierung Präsidenten gegenüber befinden. Gr bat alse keine velieilichen Äefugnisse. Wenn ich daz Wert einteilen“ gebraucht babe, so babe ich das mit Absicht getban, weil ich ja nicht weiß, ie sich etwa die Funktienen dieseg Beamten gessalten werden, falls man ja einkm Wobnungegesetze kommen sellte. Wie ich nech mal betene, bat er keine vollzeilichen Funktienen, weder den Lekal- lastan zen gegenüber, noch gat, wie Herr Abg. ven Grrern et andentete, gegenuber dem Pel uri · Prasidenten.
Wie wird sich denn die Sache nun getalten? Der Mengierangg- Präsident erbält daren eantniß, daß in cinem einzelnen Genirke die Mebdanaztderbältnisse sebt ungünftig sind, und daß er nhtbig . bier Mandel ciatretea a lassen. Genau se, wie er jeh einen Me- gierung. Afesser eder cinen Renlerangt - nad Gaurath beasstragtz. sich die Werbaltaiffe anzasebea. ird er Kaaftig diefen Mebanngn- Jaspelter beanftra ßen, aun Ort dad Stelle ga geben, ich die Der- baltnisse anmaseben end Berickt darüber a erstatten. Der Mebanngn- asnelter ist alht ka der Tac, weiͤUl er cken keiee vel6m- ichen Gefagaiffe bat, ard eigeacea Necht la die Mebanngen a arcben. Gr ird alle aach dern betreffenden Orte blafabren
ä mich la aftrage den 0
ich will die nad die Qaartiere berchtwen. bett
sd 2 8
e,, . .
ee ee l, e,.
R
. mn, , ee
.