ein polizeiliches Organ mit, damit ich sie besuchen kann. Der Fall, daß es in dieser Beziehung hart auf hart kommt, wenn ich so sagen soll, daß dem betreffenden Beamten der Eintritt versagt wird, ist überaus selten. Ich habe in Düsseldorf nie gehört, daß den Polizei beamten, die die Revisionen wahrnahmen, der Eintritt versagt worden ist. Wenn der Beamte höflich ist und sagt: erlauben Sie, daß ich in die Wohnung hineinkomme und mir ansehe, wie dieselbe beschaffen ist, so wird in 99 von 100 Fällen ihm der Eintritt nicht versagt werden. In dem einen Falle, wo er versagt wird, wird der Wohnungs⸗Inspektor durch die polizeiliche Machtvollkommenheit des Beamten, der ihn begleitet, in der Lage sein, in die Wohnung ein⸗ zutreten, und ich habe keinen Zweifel, daß der polizeiliche Beamte be⸗ fugt ist, den Wohnungs⸗Inspektor als Sachverständigen auf diesem Gebiete in die Wohnung zu führen, wie der Herr Abg. von Savigny auch angedeutet hat.
Der zweite Punkt, den Herr von Savigny angeregt hat, ist die Frage der Zuständigkeit dieses Beamten zu anderen Behörden, zu den Kreis⸗ ärzten, zu den Kreisbaubeamten u. s. w. Auch diese Frage beant⸗ wortet sich meines Erachtens so, wie ich es vorher gesagt habe. Dieser Wohnungs⸗Inspektor hat diesen Beamten gegenüber genau die⸗ selbe Stellung wie jeder andere direkt dem Regierungs⸗Präsidenten unterstellte Beamte, wie jeder Regierungs⸗Baurath, jeder Regierungs⸗ rath, jeder Regierungs ⸗Assessor, d. h. er hat keine eigene Befugniß ihnen gegenüber, sondern lediglich als Organ des Regierungs⸗Prãsi⸗ denten, und soweit dieser ihn mit Vollmacht versieht.
Wenn der Ausdruck gebraucht worden ist, dieser Beamte müsse die Qualifikation eines Bausachverständigen haben, um eine Autorität den städtischen Behörden gegenüber zu besitzen, so, glaube ich, ist ganz klar, was gemeint ist. Hätten wir einen Beamten mit minderer Vor⸗ kenntniß, mit minderer Ausbildung, mit minderen Gehaltsbezügen vorgesehen, so würde er naturgemäß bei den Verhand⸗ lungen mit kommunaler Vertretung nicht das Maß von Einfluß, von Einwirkung und Ansehen besitzen, was für eine ge— deibliche Führung der Geschäfte nothwendig ist. Man muß Beamte mit guter Vorbildung, mit Kenntnissen auf diesem Gebiet und mit angemessenem Gehalt ausbringen, damit sie in richtige Fühlung den kommunalen Behörden gegenüber kommen und das nöthige Ansehen genießen. Etwas anderes hat mit dem Worte „Autorität nicht aus⸗ gesprochen werden sollen.
Nun bat der Abg. von Eynern gesagt: dann kann der Beamte ja dem Polizei⸗Präsidenten gegenüber selber Anweisungen ertheilen, wenn ich ihn richtig verstanden habe. Davon ist keine Rede. Ebenso wie jetzt der einzelne Regierungsrath dem Polizei Präsidenten gegen⸗ über keine Anweisung ertheilen kann, ebenso wenig kann es der Wohnungs Inspektor. Beide können nur handeln im Auftrage des dem Polizei · Prãsidenten vorgesetzten Beamten, nämlich des Regierungs⸗ Prãsidenten.
Dann haben die Herren gewünscht, von der Dienstanweisung Kenntniß zu erhalten. Sollten solche formellen Dienstanweisungen ergeben, so bin ich mit dem größten Vergnügen bereit, sie den Derren vorzulegen. Ich muß mich aber dieserhalb mit dem Herrn Dandels . Minister, der wesentlich mitbetheiligt ist, wenngleich die Stelle auf meinem Ctat stebt, ins Benebmen setzen.
Ee ist, wie gesagt, an sich absolut kein Grund vorhanden, diesen Beamten anders zu bebandeln wie jedes andere Organ des Regie⸗ runge Prãsidenten; denn von dem Regierung · Prãsidenten hängt es ab, wie weit die Thätigkeit dieses Beamten geben soll. Aber ich halte es für wünschenswerth, schon jetzt dem Regierung Prasidenten zu sagen, daß er in der Verwendung dieses Beamten die größte Vorsicht walten läßt und daß er vermeiden muß, diesen Beamten in irgend einer Weise in die Oeffentlichkeit bineintreten zu lassen, daß von vorn⸗ berein die Möglichkeit von Kollisionen nabe liegt, und daß diese Mõög⸗ lichkeit nabe liegt, bestreite ich nicht; sie liegt aber auch bei den Kreis- ärzten und allen derartigen Aufsichtebeamten nabe. Eg kommt immer auf den Takt des betreffenden Beamten an, dag babe ich von vorn⸗ berein zugestanden. ;
Meine Herren, lassen Sie ung den Versuch machen; es ist ein Versuch, der den Staat in dieser Richtung nicht wesentlich bindet, aber ein Versuch, den wir nicht unterlassen sollten, wenn wir die Dand an die Wunden legen wollen, die auf diesem Gebiete un zweifel ˖ baft besteben.
bg Im WalldlL (Jentr) Den Regierungs. Assesso ren soll nach dem Gtat Ane Erböbung ibrer Remuneration zu ibeil werden. Ich mißgẽnne bnen dag nicht, aber die gleich zestellten Beamten der Justiz fad chiehier getellt Die Regierung. Assessoren sollen schen nach
eri Jabren 1360 , nach fünf Jabren Mo M firierte Diãten be⸗ fem men. Tiesez Gebalt erbalt der entsrrechende Gerichte beamte erst
nach lech. eben Jabren a. J. T. Diese Ungleichbeiten sind nicht gerechtfertigt.
Finanz Minister Freiherr don Rheindaben:
Meine derten! Ich babe in meinem Leben immer den Stand ˖ Tunkt dertreten, keinen Gegensag mischen Justiz und Verwaltung auf · kemmen ja lassen. Ich meine, die eine sell ang so wertbrell sein wie die andere, and ich babe auch al Verwaltungebeamter nie den Standdunkt eingenommen, irgendwie em unfreundliches Verbãltniß gegenüber der Jastij einzanebmen (sebt richtig); im Gegentbeil, ich bin der Nacht, daß rer die Jufstij für aner ganzen offentlichen Ver . bälta le bech balten masfen. Aber, meine Derren, ich glaube, der Derr kg Ja Walle bat dech die Verbältniffe der Berwaltunga. Leamten 0 zar stig and der Jasthbeamten ja. ungünstig dargestellt. Melee Derren. ir baben ciae Zeit bei der Verwal tung gebabt, wo ir, wenn ich se fagen darf. ang der Neferendaren gar nicht retten keanten zent it ee amackebrt it baben eine Uazabl den Regierungen, me elk die ait Mscht febr beschränkte Jabl der Referendarien el fenst die Nracementeder bal taiffe sich so furchtbar derschlechtert
— ent alt webe erreicht ird, and namentlich baben wir be. sendere Schrierigkerten gefunden in der Gewianang den Jastittaren. Ich dake felbst al Minlster des Jnnern nicht einmal nur, sendern in
den Fällen die Erfabruang machen mussen, daß
die eä al Jastitiare an die Regierungen über- daa bereit erllürten. die aber, sewie sie den Hang aud andererseit bee Bezüge bei der erslern gegenuberstellten, sefert ablebaten, fich er sentlich besfer anden al bei der Ver- and aamentlich it daa am theil darch derübergebende Ur- bereergerafen erden Gg t bekaant., daß aug ala der Gin - Möendeche eiae arent Uanabl den ilteren wresitten gefellt werden ft. and daß ka
,
mäßig früh Richter werden können, wenn sie nicht zu wäblerisch binsicht· lich des Ortes sind. Wenn sie nämlich alle nach Berlin oder nach Hannover gehen wollen, dann müssen sie eine Anzahl von Jahren warten. Aber diejenigen, die nicht so wählerisch sind, können in sebr frühen Jahren jetzt Richter werden, und wir haben im Durchschnitt der Monarchie, auch die großen Städte wie Berlin und Hannover eingerechnet, die Thatsache, daß die Gerichts. Assessoren jetzt schon mit 5 Jahren Amts⸗ richter durchschnittlich werden, während unsere Regierungs . Assessoren sehr viel später Regierungsräthe werden. Dann können sie, wenigstens bei der Justiz, schon von Anfang an Diäten bekommen, während sie bei der Verwaltung erst nach zwei Jabren Diäten er⸗ halten. (Abg. Im Walle: Können) — Sie bekommen bei der Justiz Diäten nach dem Jahressatze von 2400 , während sie bei der Verwaltung, wie gefagt, in den ersten beiden Jahren gar keine Diäten bekommen und dann mit 1800 6 anfangen. Im fünften Jahre überragt dann etwas der Bezug der Regierung · Assessoren nämlich mit 2500 4 die Diäten der Justiz-Assessoren, die, wie ich eben schon sagte, 100 6 betragen. Dann im sechsten Jahre ist also durchschnitttlich der Gerichts. Assessor zum Amtsrichter hinauf. gerückt; dann hat er 3000 6 Gehalt und Wohnungsgeldzuschuß, einen ganz festen Posten, aus dem er nicht amoviert werden kann, während der Regierungs ⸗Assessor nur 3000 M hat, also keinen Wohnungsgeld⸗ zuschuß. (Abg. Im Walle: 3300 h — Nein, Sie irren! (Abg. Im Walle: Nach dem neuen Gesetz gewiß) Zwischen dem 5. und J. Jahre bat er 3ob0 ; er kommt nach dem 6. Jahre erst auf 3300 , dann stellen sich die Bezüge wesentlich gleich, und auch mit dem 11. und 12. Jahre gleichen sie sich im allgemeinen aus. Es finden also, wie das naturgemäß ist, in den einzelnen Jahren gewisse Verschiedenheiten statt; aber wenn man berũcksichtigt, daß die Gerichts. Assessoren jetzt in zahlreichen Fällen gleich nach dem Examen Diäten bekommen, und zwar Diäten in Höhe von 2100 (, während die Verwaltungs -Assessoren in den ersten beiden Jahren gar keine Diäten bekommen und nach zwei Jahren nur 1800 , daß die Ge⸗ richts Assessoren sehr viel früher in eine feste, mit Wobnungsgeld aus- gestattete Stellung kommen als die Verwaltungs ⸗Assessoren, so, glaube ich, ist die Erhöhung, die vorgeschlagen wird, nur begründet, und die Thatsachen sprechen für die Nothwendigkeit der Erböbung, weil wir bei der günstigen Gestaltung der Verhältnisse bei der Justiz nicht mehr in der Lage waren, die erforderlichen Justitiare zu gewinnen. Abg. Winckler: Ich habe die Ueberzeugung gewonnen, daß die Bedenken, welche bezüglich des Wohnungs⸗Inspektors beworgetreten sind, noch nicht ganz r t sind, daß wir uns aber werden einigen können, namentlich mit r. darauf, daß die ganze Einrichtung ven dem Minister als ein erster BVerfuch hingestellkt wird. Der previsorische Fbarafter der Einrichtung sollte noch deutlicher zum Ausdruck kommen. Da die Sache im Plenum nicht gut zu erledigen ist. Io schlage ich vor, diesen Titel noch einmal an die Kommission zu derwenen.
Abg. Im Walle hält sein Bedenken gegen die Erböbung der Remuncrafton der Regierungs⸗Assessoren aufrecht.
Nach weiteren Bemerkungen der Abgg. von Ennern und von Savigny wird die Position, betreffend den Wohnungs⸗ Inspeltor, an die Budgetkommission zurũckverwiesen.
Der Dispositionsfonds der Ober⸗Präsidenten in den östlichen Provinzen zur Förderung und Be⸗ festigung des Deutschthums soll von 600 000 e auf 1000009 6 erhöht werden. ⸗
Abg. Pr. Cblapow gri (Pole): Dieser Fonds ist dazu bestimmt, die Deulschen gegen die Polen noch mehr als bisber 2. Man spricht von einer graößrolnischen Agitation. Die Polen brauchen eigentlich garnicht zu agitieren, das besorgen schon die Minister und O * Bi , wellen weiter nichts, als ibre nationale Sprache und ibre nationalen Eigentbümlichkeiten bebalten. Der Minister Präsident bat den Uebergang deutscher * — in pelnische Hände ganz übertrieben dargestellt. Gs findet sich darunter eine ganze Zabl kleiner Parzellen für arme Arbeiter. Auf eben o schwachen Füßen stehen auch die übrigen Behauptungen des Minister ˖ Präsidenten über die xolnischen Aerzte, Apotheker, Kaufleute, von denen mit Ünreckt bebauptet wird. daß sie von dem Maczinkoweki Verein unterstützt würden. Die Polen verlangen von der Regierung keine Gnade, sondern Gerechtigkeit. Einzelne Staate burger dürfen nicht auf Kosten der Allgemeinbeit ein Schmarotzerleben fũbren.
Finanz- Minister Freiherr von Rheinbaben:
Meine Herren! Die sachlichen Ausfübrungen des Herrn Ver⸗ redners würden mir keine Veranlassung gegeben baben, das Wort u ergreifen, inebesondere batte ich mich nicht für verrflichtet gebalten jhm in den Bemängelungen entgegenzutreten, die er der Rede det Herrn Minister⸗Präsidenten bat angedeiben lassen. Alle diese Daten,
die der Herr Minister Präsident gegeben bat, beruben auf ganz m
verlãssigem amtlichen Material und baben durch den Serrn Verredner nickt erschättert werden können. Wenn er inebesendere bestreitet, daß
kat, so würde ich sebr glücklich fein, ibm darin beitreten ju kennen; aber jeder, der die Verbältnißse kennt, weiß, wie erident richtig die Bebaurtung ist, daß das Pelentbum im Verdringen begriffen int; der Derr Aba ven Derdebrand bat daz bei seiner damaligen Rede auch ausgeführt. Gbenso ist die Bedaurtung den Derrn Mini et · Ptãsidenten
n. s. w. unterstägzt, so ist dag vellhemmen richtig. denn er giebt jungen Leuten, die sich diesem Beruf widmen wellen, die Mütel, um sich in diesem Beruf augjabilden, unterstützt dadurch alse die ˖
im allseit gen Interesse daden abseben a sellen, bier abermals eine Peolendebatte ju entfachen.
Ich nebme dag Wert, um den Autdrücken entgegenzutreten, die der Abgeordnete für erlaubt and far richtig gebalten bat, bier za ge- brauen. Gr bat daden gesrrechen, daß die Mintster ibrerseine agitlerten. Ich muß dag mit der areßten Gutschiedenbeit arückweisen. (Grade! rechta) Er bat dann daden gesrrechen, daß diese Same dazn ea sel, eine Berelkerungellaffe gegen cine andere aufsurcijen und die Dent schen jan Tamprfe gegen die Pelen auffaferdern. Daden ist alemalg die Rede gewesen, sendern reit wellen die Teutschen nur auf die Schanzen rufen, dag ist jar Vertbeidigang — enn er erh, wan Schaue ist — aber alckt Jam Angriff Aanfabrangen acht ein. Der Werte stad genug gewechselt, last mich nan endlich Tdaten seben.
den Strem beck (Jentr) Der Standrankt des Jentrawg
vel siichen Sene der n n bekannt. Ich meine, die ser Fend maß der Ner len der —— — 3 8
. .
rar T brich die ae gen Wamten bei der Jaftij der bal tat -˖
—— 1 * der Tertrele der Vandtagzz unterliegen, Dag der-
6 anch * fasfaag. Wefeamen Deamte aug diefen Fende
. .
Finanz⸗Minister Freiherr von Rheinbaben: Meine Herren! Hinsichtlich des von dem Derrn Abg. von Strombeck gewünschten oder vielmehr vermißten Uebertragung vermerke
wird er wobl gütigst erseben, daß sich die Sache durch den Vermerk
am Ende des Kapitels erledigt. Zuzugeben ist vollkommen, daß die Sache kenntlicher zu machen ist, und es soll eine solche Kenntlich machung der übertragbaren Titel dadurch erfolgen, daß ein kleiner Stern angebracht wird, um sofort zu überseben, welche Titel über⸗ tragbar sind. Es ist das eine geringe formale Aenderung. Wir hatten bei allen derartigen Titeln bisher den Vermerk, daß der Titel übertragbar ist, und um diese ganz unnütze Wiederbolung zu ver= meiden, bat man diesmal nur einen Vermerk am Schlusse des Etats gemacht, und es sind dann durch Sterne diejenigen Titel zu bezeichnen, auf die sich jener Vermerk bezieht.
Nun bat der Herr Abg. von Strombeck auf Grund des Gesetzes über den Staatsbausbalts- Etat oder, wie wir Deutsche leider immer noch das Fremdwort gebrauchen, des Komptabilitätsgesetzes, verschiedene Bemängelungen hinsichtlich dieses Fonds gezogen oder Aufflärung gewünscht. .
Er bat zunächst gefragt, ob aus diesem Fonds entgegen den Be⸗ stimmungen des Komptabilitätsgesetzed Beamte Remnnerationen be⸗ kommen. Meine Herren, ich kann diese Frage glatt verneinen: Beamte bekommen aus diesem Fends keine Remunerationen. Das würde gegen die Bestimmungen des Fonds sein.
Sodann bat er gefragt, ob der 8 32 des Komptabilitätsgesetzes innegebalten wird, wonach aus solchen Sammelfonds nur dann Ver— wendungen eintreten dürfen, wenn nicht spezielle Etatstitel vorgesehen sind. Selbstverständlich wird auch bier im Rabmen des Gesetzes ver⸗ fabren, und aus dem bier in Rede stebenden Dispositionsfonds werden also Mittel nur gegeben, soweit spezielle Etatsfonds nicht vorbanden sind. Es verstebt sich von selbst, daß so verfabren wird; aber ich bin in der Lage, das ausdrücklich zu bestätigen.
Dann bat der Herr Abg. von Strombeck eine wichtige Frage angeregt, nämlich ob wir verpflichtet wären, dem Landtage Rechnung über den Fonds zu legen, und zwar bat er das hergeleitet aus S 47 des Gesetzes über den Staate bausbalt. Ich alaube, wenn der Herr Abg. von Strombeck die Wortfassung genau geseben bätte, so würde er auch daraus schon entnommen baben, daß die Frage zu verneinen ist; denn nach 8 47 sind wir, abgeseben von besenders aufgefübrten Fonds, nur verpflichtet, Rechnung zu legen über Zentralfonds, während es sich bier nicht um Zentralfonds, sendern um zwei oder drei Dis. positionsfonds für bestimmte Ober . Präsidenten bandelt. Daran würde festgebalten werden müssen: in den Händen dieser Ober ⸗Präsidenten liegt die Verwendung dieser Fonds; sie sind im einzelnen über die Verwendung nicht beschränkt; sie allein können wissen, wo es richtig ist, im einzelnen Falle einzugreifen, wo es notbwendig ist, die den Angriffen von anderer Seite unterliegenden Deutschen zusammen⸗ zufassen und ju stärken. Ich kann auch bier bestätigen, daß die Ver⸗ wendung zwecke, die der Derr Finam ⸗Minister angegeben bat, voll. ständig innegebalten werden, und daß im wesentlichen der Fonds nach der Richtung auch jetzt noch verwandt wird.
Ich babe in der Budgetkommission und, wie ich glaube, in diesem boben Oause zugleich angefübrt, daß diese Verwendunge zwecke nach verschiedenen Richtungen bin erweitert werden sollen, daß int. besendere jetzt auch die Möglichleit geschaffen werden soll, aus diesem Fonde Vereinsbäuser zu errichten, daß die Mittel gewãbtt werden sollen, um bei genessenschaftlichem Zusammenschluß deutschen Hand- werlern einen Beitrag zu den ersten Einrichtungekosten ju gewãbten.
Ich glaube, daß ich diese Frage beantworten kann, und daß irgend ein Grund ju einer Befürchtung ju einer Parallele mit dem Welfenfonde in keiner Weise gegeben ist. Der Fonds wird genau im Sinne seiner Zweckbestimmung verwandt; er wird dazu verwandt, deutschen geneossenschaftlichen und sonstigen Vereinigungen bebilflich zu sein, wo sie durch das Pelentbum bedrängt sind, die Deutschen auf allen Gebieten jusammenzufassen durch Kleinkinderschulen, durch Fert⸗ bildungeschulen, durch genossenschaftliche Sandwerkerorganisatienen, durch Vercinsbäuser u. s. . Dat ist eine dringliche und bei den gegenwärtigen velitischen Verbältniffen in Westrreuỹen und Pesen immer dringlicher werdende Aufgabe, und nur in diesem Sinne, und nur ju diesem Zwecke wird der Fende verwandt werden.
Abg. von Glebecki (Pele): Der Maczinkeweli sche Verein unterstüßt nur die studierende Jugend In einer wirllichen Starkung res Dennscktkumt ist der Fendẽ der Dber Präsidenten jn winzig, aber er ist groß genug, um Unzufrieden bert and Infrieden zu erregen weßen feiner einseillgen VWerreend ung. Die Minister sind wirklich die benten Agitateren fũt das Pelentbum
Re Geldsckmidt (Er. Belkey): Gine so große Summe
das Pelentbum in den gemischt r rachigen Predimen Fertschritte gemacht lsnnen wit dech nicht blanko ber illigen. Mir müssen wissen n
wecken Jecken diese Mittel derwendet werden. Wir werden der balb
dagegen smimmen
binsichtlich det Marcinkeweli · Verrint vellkemmen jutreffend. Wenn er gesagt bat, daß dieser Verein velntiche Aernte. velnische Dand werter
.
jenigen, die sich diesem Beruf Tian wellen. Meine Deren. wir
baben, wie gesagt, schen so viel Pelendebatten gebabt, daß ich alaube. Bebarm tung der ser gen Ferren, der den der velnishen Ee lie svtach. wider ·
1 1 1
Ich lasse mich auf rltere
Finanz Minister Freiberr don Rheinbaben:
Der Sert Aba Geldichwidt waß mich miwerstanden baben Ich babe nickt aesagt, deß aber den Fende aber bart keinerlei Rechnuna gelegt wrde, fendern ich babe nur gesagt. daß nach den geseplicihen KRestimnmungen dem Landtage gegenüber feine Mechnung ju legen sei Selbfhrerftindlich enterliegt der Fend der Mertsien darch die Ckber Rechnung? kammer
Ich maß es auch ablebaen, Kier äber alle einzelnen beanstand eien Fendt Auekanft a grken, welche jar Verfügung eben, aber dech der
rechen, al eb diefer ende — ich babe nicht nicht verstan ben eb er sagtt, am gräßten Theil eder auch nar jam areßen Tkeil ut Unterstg ung bentihe Wemten derwandt nürdée. Dag it daran niht der Fal n der ganken Prerie; Pesen find aud Dbirsen gende ür Schäler Rirendien 18 C M and far ne rerntirinpendlen g Gn M rer⸗ aut aakt Naterlik Haken sih darunter auch cine Anzakl Geamtt kefunden ieries ann ih augenkichih iht ages. Gellie * darunter auch ein Beamter ri 10 CG G9. e unden baer. er ich , eee, m, weben, öastrellen alt gestatte, se ändé 6 dar aich for ric kalten ken Hell aud akler aachee gangen werden aw übrieen i e elch. Ueterndgeseg e erte leseltete Heart. eren man Heil, git für ieretenmebaad, eas ein tine ure Cedarfaldß la en Preda, Werres, aan, Heer In gan Melee, Gilgen neee ma ear, dee, aer, herr, me, frieren. lichen Her rlkeraag aan, , e, ee, far, a en, a, nie, Geamlen der bare eee, da, dane been, erer, en, ltaner den een, erlegen eee e, fare, a gere, nen. erm, ms fe rann Ren, m, mene, ee, anne, lhee, n, w. Dae, ne. aide, nell e e nne, Mäebaerse, wa. an ec, er, Sch, acht
laben. Also in mäßigem Umfange eine solche Beihilfe ihnen geben, liegt in der Zweckbestimmung dieses Fonds. Er dient d
azu, im stande, die i ie Beamten in Westpreußen und Posen zu halten, was im Inter⸗ ,
esse der Besserung unserer Verhältnisse dringend nothwendig ist.
Nach weiteren n nen, r. des Abg. von Strombeck o der t des Ordinariums.
Im Extraordingrium werden zum Erwerb und zur
gr shtig kn gn res Umwallungsgeländes der Stadt
ird die Position bewilligt, ebens
Posen 4 Millonen Mark gefordert.
Auf eine Anregung des Abg. Kindler-Posen (fr. Volksp.)
erklärt der
Finanz-Minister Freiherr von Rheinbaben:
Was die Rayonbeschrankungen betrifft, so hängt ja die Ent— schlißfung darüber nicht von uns, sondern von der Reichsinstanz ab,
ind ich glaube, daß sie so bald nicht aufgehoben werden können, d daz Reich kann naturgemüß die Beschränkungen erst aufheben, w die Ersatzbauten in der äußeren Enceinte hergestellt sind.
meinem Ressort gehört, nicht informiert.
Was den Wunsch des Herrn Abgeordneten betrifft, die Glacis erhalten zu sehen, so haben wir die Verpflichtung, bei den enormen Aufwendungen, die der Staat macht, die Flächen günstig zu verkaufen, um die großen Kosten zu decken. Wir werden aber in dieser Beziehung
den Bogen nicht überspannen, denn wir würden dann nicht das reihen, was wir erreichen wollen.
schͤner Promenaden ist es, weshalb die Beamten von Posen w
drängen und weshalb ihnen der Aufenthalt so unerfreulich ist. Wir perden versuchen, bei der Ausführung des ganzen Werkes so viel hromenaden zu erhalten, wie mit unseren sonstigen Aufgaben ver—
einbar ist.
Die Position wird bewilligt, ebenso der Rest des Extra⸗
ordinariums.
Es folgt der Etat des Ministeriums der Au pärtigen Angelegenheiten.
Staatssekretär des
: Auswärtigen pon Richthofen:
Amts Dr.
Meine Herren! Es ist bei der Sonnabendberathung in diesem
hchen Hause bereits von einigen der Herren, insbesondere v
den Herrn Abg. Grafen zu Limburg⸗Stirum die Vermuthung aus— gesprochen worden, daß die Nichtvertretung der Königlichen Staats—⸗ zegierung bei dieser Diskussion auf einem Mißverständniß beruhe.
Der Herr Abg. Lückhoff hatte in dankenswerther Weise seine Anfrage bei der Königlichen Staatsregierung angemeldet, und ich war mit deren Beantwortung Eg ist dann übersehen worden, daß diese An⸗
Diese Vermuthung trifft das Richtige.
beauftragt worden. eldung zu dem Etat des Königlichen Staats- Ministeriums erfol
urn, und ich hatte angenommen, sie sei zum Ministerium der au wärtigen Angelegenheiten ergangen. Vielleicht ist dies deshalb en
schuldar, weil der GEtatztitel Bureau des Staats⸗Ministeriums“ kisber in diesem hohen Hause ein stilles und beschauliches, durch aus—⸗ xintige Immerhin spreche ch mein lebhaftes Bedauern darüber aus, daß durch dieses Versehen ne längere Digkussion in diesem hohen Hause herbeigeführt worden
nnd ein Regierungsvertreter in eine geschäftlich mißliche Lage gebracht
anden ist (Heiterkeit) wenn auch glücklicherweise die Folgen keine so — wichtigen gewesen sind, daß, wie in einem mitteldeutschen Blatt be⸗ auptet wurde, es zu einer gewaltigen Abrechnung mit dem Herrn
värtige Fragen nie getrübtes Dasein geführt hat.
Reicht an ler gekommen ist. (Heiterkeit)
Wenn ich zur Sache selbst übergebe, so ist ja auch in der Sonn⸗
dendsitzung bereits die Frage gestreift worden, rinträchtigt werden konnte. Da
erung staatgrechtlicher Zweifel bier werden abseben können. (Seh 63 ö tig
Seweit ich nach dem stenogravbischen Bericht die Herren ver⸗
8 d
handen habe, geht ibr Wunsch dabin, zu erreichen, daß der deutsch
urn Dilfebund durch Vermittelung des Auswärtigen Amtg Waaren . und frachtfrei nach den südafrikanischen Ronzentratienglagern btringen kann. Ein Antrag deg Bundeg in diesem Umfang liegt
1 aewärtigen Amt bigber nicht vor. Der Buren -Hilfabund ba din einer Immediateingabe an Ihre Majestãt die Kaijerin nim zewandt und gebeten, ju ermöglichen, Ur. und Sanitätgemweditien zu den Kenzentratienelagern führe hieitig bat der Buren - Hilfebund dem HSerrn wuberlung den dieser Immediateingabe gemacht und
diy lomatischem Wege die Geslattung er mn erwirken.
gebeten
8 *
ucben Bedeutung, eg babe nur der Buren · Hilfebund sei aalerwerfen, die etwa die macdang, der Vesorderung. liche Botschafter ist ferner Trragender
bumanitãre bereit, sich allen
dor schreiben wollte Der angewiesen, auf die Namen Persoͤnlichkeiten aug allen Schichten und Be⸗
War nranankreisen aufmerfsam ju machen, die diesen Aufruf den dent=
* — ante rschtieben daben. 2 laisung genemmen, in einer längeren Unter daltung mit galich groesßbritannischen Wotschafter am Diesgen Dee die lratubeit u besprechen uad din die Grfüllung der Bitte ang ; a legen, ich Dabe besenderg daran aufmerkiam demacht. daß
Grachteng ein Gingeben auf die sen Anttag alcht aut un Jute.
.
er aetbleidenden Wutenfamilien, soudern auch im Yntetesse cinen
ann der bssentlichea Stiaammng gegenüber Guaglaad lm
Meiche lege (Lebdaster Weisall au allen Seilen) Dag
eawärtige mi Dal den Aufrag an dag Kriegen eiter.
and en Daben darnber Gotslcha ten la Voaden mit dem
2 deg Nugnärtigen sfattgesunden. Bi gestern Rar eine
des Krienham in, dan sich Cerwalblich mill den Münz.
n Gad - Mhöika ln Merhladang gesehl Dat, an dar bein.
n. Das kann noch längere Zeit dauern. Ich bin darüber, da die Sache nicht zu
Wenn wir Posen nicht genügend fuft und Licht geben, so würde der Zweck des ganzen Unternehmens
perfehlt sein. Gerade der Mangel an Luft und Licht und das Fehlen
Freiherr
Fee z ob die Kompetenz 1 Reichetages durch die Diekussion in diesem hoben Hause irgendwie
ꝛ es sich aber bier um eine Frage er Humanität bandelt, so glaube ich, daß wir von einer näberen Er⸗
und warm emrfeblen werden. Dieselbe eigner i aß der Bund eine
Reiche kanzler
der Gntsendung det ; Sebald dieseg Gesuch den Ihrer Majestãt an Laewärtige Amt gelangt war, ist der Kaiserliche Betichafter in wen trlegrar bisch angewiesen werden, dag Gefsuch deg deutschen ra. Dilfobundeg der englischen Regierung befürwertend mitzut beilen bierbet besenderg berderzubeben, daß der Buren Dil febund aua. Nuß and nell erklärt babe, dag gerlante Uaternebmen eintbebre zeder S0 der
Absichten. Bedingungen englische Regierung für die and underständ!
QMleichreitig babe ich deen
der schiedene Miprechungen de enal nchen
zu Auswärtige Amt noch nicht ergangen. Ich bin daher leider noch nicht
zutheilen. Jedoch ist diese für die allernächste Zeit in Aussicht gestellt.
Ich glaube, meine Herren, Sie werden aus dieser Sachlage er⸗ sehen, daß alles geschehen ist, was geschehen konnte, um dem einzigen Antrag, der bisher von dem Buren⸗Hilfsbunde an ung gelangt ist, nach Moglichteit zur Erfüllung zu verhelfen. Ich gebe aber auch gern die Erklärung ab, daß wir auch weiteren humanitären Anträgen des
Buren-Hilfsbundes unsere Unterstützung bereitwillig lei (Lebhafter Beifall,) tung itwillig leihen werden.
Auf Antrag des Abg. Lückhoff (fr. kons.) wird der Etat nach n g. . 4 der , ,, abe .
nn wird der Etat der Staats 1den⸗ ⸗
waltung ohne Dehatte erledigt. .
3um Etat der Verwaltung der indirekten Steuern, enn und zwar zum Titel „Stempelstener“, äußert
Dr. Endem nl.) d W ) . enn ann (nl. den Wunsch, daß den Sanitätsräthen die von ihnen gezahlte Stempelsteuer zurückerstattet werde. h
Finanz⸗Minister Freiherr von Rheinbaben—:
. Meine Herren! Das ist die Folge, wenn man gutmüthig ist. (Heiterkeit. Haben wir auf den Stempel verzichtet, nun sollen wir auch gleich rückwärts verzichten. (Heiterkeit Meine Herren, das widerspricht den Grundsätzen, die sonst immer in der Staatsverwaltung, namentlich auch bei der Verwaltung der indirekten Steuern, inne—⸗ gehalten worden sind. Man ist nie dazu übergegangen, eine etwaige Abänderung getraffener Bestimmungen rückwärts wirken zu lassen. Das hat nach mancher Richtung hin seine Bedenken. Eg ist damals der Stempel vollkommen zu Recht von den Herren erhoben worden; er ist zum theil verjährt — die Verjährung tritt in zwei Jahren ein , und würden wir ihn überhaupt nur mit Allerhöchster Er— mächtigung zurückerstatten können. Ich meine, meine Herren, dazu ganz allgemein überzugehen, dazu scheint mir keine Veranlassung porzuliegen. Die Herren haben ihn entsprechend den gesetz⸗ lichen Bestimmungen bezahlt, und ein großer, wohl der größte Theil 9 derselben wird dadurch wohl kaum in Bedrängniß gekommen sein,
daß sie diesen Stempel bezahlt haben. Sollte das aber im einzelnen Falle nachgewiesen werden, so würde ich in solchen Fällen gern der Sache näher treten. Aber eine solche generelle Zurückerstattung möchte ich meinerseits nicht befürworten.
Der Etat der Verwaltung der indirekten Steuern wird on angenommen. Damit ist die Tagesordnung erledigt. Schluß nach 4 Uhr. Nächste Sitzung: Donnerstag, 11 Uhr. (Rest des Etats der Bergrerwaltung, Etat der Bauverwaltung.)
er⸗
eg⸗
Nr. 5 des Centralblatts für das Deutsche Reich“, . egeben im Reichsamt des Innern, vom 7. Februar 1902, gt at folgenden Inhalt: 1) Kensulatwesen: Bestellung eine Konsular⸗ 3. Agenten; Exequatur Ert heilung. — W Joll⸗ und Steuerwesen: . Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll⸗ und
Steuerstellen. 3) Polizeiwesen: Ausweisung von Ausland ö ! - 2 j —⸗ 18 ern aus dem Reichsgebiet. x
Literatur in ihrer Eigenart bei Arm Mar achtung verdient. ee und Marine besondere Be⸗
— Als 2. Heft der Schriften der Vereine ‚. Kreuz! ĩ herausgegeben von Ober ⸗Stabsarzt Dr. G. . teen Heymann's Verlag in Berlin) erschien 2. Sie internatio- nalen Kenferenzen vom Rothen Kreuj“, ein kurzer geschicht— licher Rückblick, im Auftrage des Zentral⸗Comitész vom wie, . hearbeitet von Professor r. W. Wiegand, Königlichem Archip⸗ Direktor in Straßburg i. G. (Pr. 60 3.) Der e. er sucht aus den Protofollbanden der einzelnen Konferenzen (Paris 1567, Bersin öbg, Gen i664, Farizruhe Jö, Rom 1662, Wien 1557 heraus Cie Veen, die sie bewegten und die Fragen, welche sie beschäftigten, darzulegen. Sein Ergebniß ist Folgendes; „Wer die Entwickelung der inter= nationalen Konferenzen vom Rothen Kreuz, wie sie hier in großen Zügen geschildert worden ist, aufmerksam verfolgt, wird sich dem Ein⸗ pruck schwerlich entziehen können, daß eine aufwärts steigende Tendenz sichtlich zu beghachten ist. Die anfangs noch etwas unklar und ver⸗ worren angeschlagenen Leitmotive kin immer deutlicher und chatser heraus, pie ursprünglich noch zögernd und tastend gewagten Veysuche verlaufen in sichere, bestimmte Richtungslinien. . Yelege dafůt braucht nur die Entwickelung angeführt zu werden die ima die Behandlung der Frage nach der e neger dien des Rothen Kreuze von der Perliner bit zur Wiener Konferenz , er, ge. hat, oder wie die Frage nach der auswärtigen Hilfe⸗ eistung der Neutralen von der Karlsruher big zur Wiener 3 sich vertieft und geklärt hat. Für andere noch nicht abgeschlossene Ligen, noch nicht zur Ruhe gekommene Dinge, wie z. B. den Schutz des Rothen-Kreuzzeichens, sind zum mindesten feste Grund— agen, wegweisende Bahnen gefunden worden. Manches auch, wie die Ausdehnung der Genfer Konvention auf den Seekrieg, ist erreicht nicht zuletzt dant der sorgfältig vorbereitenden Arbeit der internationalen Renseren zen, Von faum hoch genug zu schätzender Bedeutung ist da⸗ neben der Wechselaustausch der Einsichten und Erfahrungen, die An, und Verknüpfung persönlicher Beziehungen und Bande, die wie mit den meisten derartiger Zusammenkünfte, so auch mit diesen Kon— renzen verhunten ist, hier aber hundertfältige Frucht trägt. Nicht loß für die, Förderung und Lösung, der einzelnen praktischen und theoretischen Fragen wie für den Wetteifer der einzelnen Gesellschaften vom Rothen Kreuz untereinander, viel mehr noch, was wichtiger ist für die Feuertaufe des Rothen Kreuzes, wenn es gilt, über den kliflii nationaler Abneigung in den Zeiten höchster Spannung die Brücken humanitärer Hilssbereitschaft aufrecht zu erhalten. Was gerade hier für das Genfer internationale Comits geleistet hat, wird ihm unver⸗ een bleiben. Ihm ist auch im 282 en zu danken, daß die Abhaltung der internationalen Konferenzen sich allmählich als feste Einrichtung dez Rothen Kreuzes eingebürgert hat. War es vordem von allerlei Zufällen abhängig, ob, wo und wann eine neue Zusammen—⸗ kunft stattsinden werde, . ist nunmehr eine stetige Wiederkehr ge⸗ s ert, und die Wiener Konferenz hat dafür gesorgt, daß fortan in estimmten, fest umgrenzten Geschäftsnormen sich die Verhandlungen bewegen, fie hat den Konferenzen erst ihre Verfassung gegeben. ** sofern darf man gewiß von einer neuen Aera sprechen, die für sie an= gebrochen ist. In ununterbrochenem, unaufhaltsamem Flusse 3 ist und bleibt hoffentlich jene aus den edelsten Gefühlen des Menschen⸗
herjens geborene Bewegung, die unter dem ; Kreuzes stebt. 9 Zeichen des Rothen
Verkehrs⸗Anstalten. Cöln (Rhein), 12. Februar. Die dritte englische Po st
über Osten de hat den Anschluß an Zug 13 nach Berlin über Hannover wegen Nebel auf der Strecke nicht erreicht
Literatur.
Die französische Infanterie ⸗Taktik in ihrer Eant— wickelung seit dem Kriege 1370 — 1571. Auf Grund des Ent⸗ wurfes zum K — vom Jahre 1901 dargestellt von Balck Major im Großen Generalstabe. Verlag der Röniglichen Pefhuch- Fandlung don '. S Mirtler 1. Sohn, Reriin. pr. J M, — Wie die vorliegende Broschüre des als Militär Schriftsteller und .
der Taktik an der Käniglichen Rriege Akademie iu Berlin er enn ten Verfassers eingebend darlegt, hat die französische Infanterie, nach Be endigung des deutsch franzosischen Krieges in schneller Folge sechs der⸗ schiedene, ebenso viel Stufen einer fortschreitenden taktischen Entwickelung darstellende Reglementg erhalten. Der neue Entwurf wird als ein doraussichtlicher Abschluß dieser Bewegung für längere Jet bezeichner
. 5 82 ** 1 . — — . ehr und bildet die erste Dienstvorschrift einer größeren Armer. welche die
Erfabrungen des sũdafrikanijchen Feldzuges fur die uebil dung rer Trurven zu derwert hen dersucht hat. Vorauageschickt it den Balck schen Abhandlungen ein in sroßen Zügen enmeorfenes geschichtlicheg Ent. e wickelungebild der franz ichen Infanterie ⸗ Taftik welches dem Verftãndniñ
fũr den neuen Reglements. Entwur die Wege ebnet und wodurch der gegenwärtige Stand der letzteren folgerichtig flargelegt wird Bei dem Interesse, dag beutigen Tages jeder Fachmann den Lemeen unserer Nachbarftaaten naturgemäß entgegenbringt, kann die auf ö t Sachkenntniß and sorgfaltigem Studium bernbende Schrift daber na:
2 mr edlen . ch zuch als Quellenmater:e ür militärische Verträge and Winterarbeiten
m Timpe 82 „* 1 Die Tampfe des Dent tie ngk orps 1
China und ibre militärischen Lebren. Ven C. Baron Binder Krieglstein. Mit 8 ganrmseitigen und 2 cr re ct. Sitzen im Tert und 1 Uebersichte karre. Verlag der Tönnglichen Ter buch band lung den & S Mittler a. Sebn. Berlin Tr geb 82 6 0 0 — Dieses Werk. aug der zewandten Feder des bekannten riegeberichterstatters tammend, elcher ert aalinest dier a den Germania alen äber seine Rriegterlebniffe in Gbina emen ntereỹ anten Vertrag gebalten hat., läßt dernebmlich die sch be der elemalen Triegfübrnag ergebenden Lebren erkennen and wil dierelben n L Fremmen der dent chen Drferkerree oer merten. CGrrungen haften nd aicht wenge. denn anere Trurven wurden im sernen O- fen der gang nene ufgaben erbellt,. Sie mußten junäch t in dem Dampfe deen anden lierte Trarren, m unwirtblichen nden. bei angeme daten Himariichen Verbilmisen n Nassernentbaüml ichteiten der Dewedaer del andere Kriegelebren gewinnen, al felche die Tradiien aua wreram chen Feldzngen Der nen jur Mewedadei't gemacht Datte. Dag achmae Grtennen derartiger dener Meslhredunkhe n einen biber fremden Megaer t ber ing der — * nil tar chen Grgebaise der Gbina Grreditken wedl eengned dei erwalgen Verwickelungen ein erdrebteg Genen ma, den. Den Wersuch gemacht a Daben, Nesen Werndnnkt in nor der Ferm deraue za schalen, reiht dem Vertaser am ienderen Werdienst. Sein Urtbeil wird dabei ara e wertbeeller, al er, darch keine Nebenaufgaben darin abaelenkk, edalich an Dee der kritiichen erich rsteti := der cigenen — ö. Grweditenen (mit ugnabdene der Telenge Ma ; ner dalb der Mefechtalinie feine Wee bDesendere Nnerkennnng welche er Mein denketen Vertrage Dea denk ichen Trarden, ar erkein Rameradicha nher Tree aud gerellt Lan; Magz auh a dem veel ever Uec darm Hetent r a, nnn n , * aleich 2 der Water d ac den ele Dare, Cllhra Eerrttten and gestegt aden De dea Tee Ha Kür ven Rad den dem Wremen, nn and telle catethken werden dad er dal en Made rh ereen er de dten Werd nie berbaurt diele Mener chelaang an dem Melee Den kñ——
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