einigen thatsächlichen Beziehungen die Ausführungen des Herrn Dr. Ruegenberg berichtigen.
Derr Dr. Ruegenberg bat dem Elberfelder Gericht zum Vorwurf gemacht, daß es in dem Militärbefreiungsprozeß während der ganzen Voruntersuchung militärische Sachverständige, die doch an erster Stelle berufen gewesen seien, über die hier in Betracht kommenden Fragen ein Gutachten abzugeben, gar nicht gehört baben, daß vielmehr erst in der Dauptverhandlung drei oder vier militärische Aerzte, und zwar auf Veranlassung des Kriegs⸗Ministeriums, geladen worden seien. Diese Angabe entspricht doch nicht den Akten. Mir liegt die Anklageschrift vor. Darnach befinden sich unter den zablreichen Sachverständigen, welche die Anklage zur Hauptverhandlung geladen hat, der Ober⸗ Stabsarzt Dr. Saarbourg in Cöln vom 53. Infanterie⸗Regiment und der General⸗Oberarzt Dr. Müller aus Münster, und es er⸗ giebt sich aus dem Sachverständigenverzeichniß selbst, daß von diesen Herren der erstere dreimal und der andere zweimal und zwar scheinbar ziemlich eingehend und weitläufig in der Vorunter— suchung vernommen worden sind.
Ich übersehe nun selbstverständlich nicht die Ergebnisse dieser Voruntersuchung und weiß namentlich nicht, wie die militärärztlichen Sachverständigen, die eben von mir genannt sind, sich gestellt haben gegenüber den Zivilsachverständigen, die in größerer Zahl vernommen worden sind und unter denen besonders hervorragende Autoritäten, verschiedene Professoren der Bonner medizinischen Fakultät, und sonst hervorragende Aerzte geladen waren, sich befinden. Das Eine aber steht fest, daß die Gutachten der Zivilsachrerständigen den Grundlagen der Anklage durchaus günstig und daß lediglich auf Grund ihrer Gut— achten die ganze Anklage erhoben worden ist. Die Anklage selbst giebt keine Andeutung darüber, ob die militärischen Sachverständigen in der Voruntersuchung abweichende Gutachten abgegeben haben. Soweit ich die Sache verfolgt habe und habe verfolgen können,
ist erst in der Hauptverhandlung das nunmehr ganz überraschende Resultat zum Vorschein gekommen, daß, nachdem die neu geladenen militärischen Sachverständigen vernommen waren, die Zivilsachver ständigen ihr früheres Gutachten zurückgenommen und sich auf den Standpunkt der militärischen Sachverständigen gestellt haben. Dafür aber, meine Herren, kann nicht das Gericht verantwortlich gemacht werden, sondern das ist doch lediglich eine Frage, die die medizinischen Sachverständigen unter sich auszumachen haben. Ich möchte daran gleich die Bemerkung knüpfen, daß die Forderung
[ die indirekt wenigftens Herr Dr. Ruegenberg gestellt bat, daß es den Gerichten nicht gestattet sein möge, nach ihrer freien Ueberzengung
2
auch die Gutachten vernommener Sachverständiger ihrer Beurtbeilung zu unterziehen, doch in der Thatsache, glaube ich, keine Unterstützung
4
. 8 rt sn n 2IIMnSMυν9 ne findet, daß bier die vernommenen Sachverständigen zunachst einander
diametral gegenüberstanden und deshalb den Richter in
8 3 ** 3* 282 2 88 3*** * . wendigkeit versetzten, wie es in zablreichen anderen
Fall ist, wie es einem Richter auch oft passiert, wenn er es mit
Zeugenaussagen zu tbun bat, nun seinerseits nach
mn, mn, mn, widersyrechend
s 237 R 37 mm ' r r - Fer bestem Wissen und Gewissen und nach bestem Ermessen zu vrüfer
* . j ̃ enaenausiaaen er für seine Ueber welchem Gutachten und welchen Jeugenaussagen er 1 . w ann nem 22 e 254 8 * 8** * rrerenpe richte 2 yr D zeugung int re n Don In zu It nde nelenl id Ueeild 2 * 343 ö x w 0 r den Vorzug geben will ich weii cht, wie man darüber Ut zm kn En FBönner binwegktommen lor 8 L* 7 81 4 ö 8 ö. rr wen drr Selbfstverstandlich tbeile ic stand assung d — 2 * 9 * X * 4 8 e r J wobl d Rich . Vertreter de — 1 1 . 8 1 9 8 . . 1 Staats anwaltid ich 2 Verbandli in de 1 * 1 132 * 1 214 293 * * ** r ——* vie Be — 1 * 14 — neh . 2 1 beam 9 x e mmm — Urth n Tart m 1 9 11 7 11 — 911 1 1 * FP *TĨtτ 1 2 m 1 2 ich terlich n 3 vwver ncht z . — 1 I = . 2. 1711 1 1 — — 5 — 1 . . n 1 * * 2 P Urtbeil darüb bgeb Pflid . 2 ö * 1. * E 144 * r amt ic . f ich: é r — —— 1 —— 1 2 — 3 . der . 1 . 1 é — * — 2 * 82 r em X 8 r b chmmel aun der sormnr gema * 1 — r 1 c . 1 ** 8 1 r * 29 21 11 d 1 83 — 5 * lid tech: d . n 1 . vin J ) m z n er — ech P 9 8 — * 1 * ü 1 m, 3 mn err 2 . 1 — * * 21 1 1— . 712 2 1 . ; tomme ar f * 1 J 1 2 1 a. 81 1 * 1 l n ker * * z E . —— 2 ? * 4 1 n * n 7 1 9.
1 , 182 a 4 x er uch *1⸗ . . ĩ ir m * ann altichett femn uren 1 —— 4 a 1 9 ö . 8 . J 269 ner die Hine nüderkelen daß die Each aud ir til den Rreie — ; = . 1 11 4*1 4 er nicken 77 84 * 4 . am 1 * namen, rern, darch das Urteil 1c der ei enil Abich Ea 6 ma 2m net J n 9 * 2116 14192 1 * * — 1 . ken ben mere ee rider eiteettenten fte erledigt and abertta fradiet werden mech 4 err m u Metern dar dien Uner ent tielten mn der nia me Gael (nn keirrcht de *
* 2 1 err , CGcimmel dert eat wäre s
c tit 9462 terra 142 2125 .
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— allen auch der
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41 erk ter ere teck ttertig r Meine Herren datasd enen
Nun nahm die Sache in der ersten Instanz den schon flüchtig
angedeuteten Verlauf, daß von der Anklage der Bestechung der An · geklagte Baumann und die Wittwe Dieckboff vollstandig freigesprochen wurden. In den Urtheilsgründen ist ausgeführt, daß ein gewisser
Verdacht auf dem Dr. Schimmel nach der Auffassung des Gerichts haften blieb. Ja, meine Herren, es war an und für sich die Pflicht des Gerichts, zur Beseitigung der auf Bestechung lautenden Anklage auch in den Gründen auszuführen, was für, was gegen den Angeklagten Baumann sprach, und es blieb ihm garnichts anderes übrig, auch die Frage zu prüfen, ob nun jeder Schatten des Verdachts beseitigt sei oder ob noch etwas übrig bliebe. Das ist in dem Urtheil geschehen. Die Gründe und Gegengtünde sind einander gegenübergestellt, und schließlich hat das Gericht gesagt: Ja, aller Verdacht ist nicht beseitigt; aber soviel ist nicht erwiesen, daß die Verurtheilung des Angeklagten Baumann wegen Bestechung erfolgen könne. Deshalb erfolgte die Freisprechung von der Anklage der Bestechung und diese ist obne weiteres rechtskräftig geworden. Die Staatsanwaltschaft hat dagegen eine Revision nicht eingelegt; diese Revision ist vielmehr von den Angeklagten eingelegt und hat zur Aufhebung des ersten Urtheils geführt, insofern dasselbe eine Ver— urtheilung einer Reihe von Angeklagten ausgesprochen hat. Dadurch ist die Sache zur zweiten Verhandlung gekommen.
Nun, meine Herren, gehörte allerdings die Frage der Bestechung in die zweite Verhandlung überhaupt nicht mehr hinein; insoweit war die Sache thatsächlich erledigt. Aber es lag auch eine Anklage auf Betrug gegen Baumann vor, und dieser Betrug sollte darin gefunden werden, daß er die von ibm den Aerzten und namentlich dem Dr. Schimmel zu—
geführten Dienstpflichtigen getäuscht habe in Bezug auf seine angeb— lichen Beziehungen zu dem Dr. Schimmel, auf seinen Einfluß auf die Militarãrzte und auf die Möglichkeit, die Militärärzte über den Ge— sundbeitszustand und die Dienstfähigkeit der Dienstpflichtigen zu täuschen. Diese Anklage des Betruges war also noch Gegen— stand der Erörterung in den Verbandlungen. Da hat nun der Erste Staatsanwalt Jonen, der in der Vauptverhandlung die Sache vertreten bat, seinerseits den Antrag auf Frei- sprechung von der Anklage des Betruges gestellt und bei dieser Gelegen heit ist ibm allerdings die Bemerkung untergelaufen: ja, vollständig sei für ibn der Verdacht gegen Herrn Dr. Schimmel noch immer vnicht beseitigt und zwar deshalb, weil Baumann gar nicht mit der Sxrache berauewollte, weil er sich auf das Qartnäckigste geweigert hat, über seine Beziebungen und seine Bekanntschaft mit Herrn Hr. Schimmel sich irgendwie zu äußern. Nun, meine Herren, lann man darüber sebr zweifelbaft sein, ob es notbwendig war, eine solche Be—⸗ merkung noch in diesem Schlußplaidover zu machen. Ich glaube, sie wäre entbebrlich gewesen und der Antrag auf Freisprechung von der Anklage des Betruges bätte sich obne eine solche rechtfertigen lassen. Der Erste Staatsanwalt, der mir vor einigen Tagen über diese Sache berichtet bat, sagt, er babe nach seiner besten Ueberzeugung sich für verpflichtet gebalten, diese Aenßerung zu machen, und deshalb habe sie gemacht. Was soll ich nun in der Sache tbun? Kann ich dem Staatsanwalt noch nachträglich in die Arme fallen und ihm eine )
dertifikatien ertbeilen, daß er diese Aeußerung getban hat, obwobl er
ma Eee, Gn ien rn n ‚ mir erklärt bat, er babe geglaubt, damit seine Pflicht zu erfüllen, es babe ibm nichts ferner gelegen, als den Dr. Schimmel zu beleidigen,
1 — 8591 8 7 83 536er 85 * . 2 und es fei 1m lediglich auf die Sach
c 1 T 884 =. m — 1 1. in allen Cinzelbeiten nachzuprüfen: es ist ein balber
Artenbänden, die in die ser schwierigen Untersuchung zusammengeschrieben
8 2 . ö imm 6 untlich durchaus f dem Boden der Gesetze steht. d ch meine, Dr. Schimmel könnte seine beste Genugtbunng in kanntlich durchaus auf dem Boden der Geset * 1 2 é ; ; * , m mn , Fs ist das also eine Frage, die auch die verbündeten Megien d T ba 9 Finde daß das Ge richt auf Grund der Ausse gen Gs ist das al o cine Frage, die ar ch die — — w d . 1m Mei 252822 * — ler cia . iberaliter Weise von dem Voꝛrsitzenden noch es bandelt sich ja um Meichsgesetze noch einge bend ben * der . . ö . *. 9 11 9 en * eladene Teumundzeugen in der Vage zewesen ist ihm wird, ebe sie einen endgültigen Beschluß darüber sassen, 182 i ö — 111 1 . * 1 1 ] . ⸗ — 82 1 P 1581 * 84 ind d leßten Urtbeil das Jeugniß auszustellen, daß ge den einen oder den anderen Entwurf sich entscheiden ur Cenf elk jubrinnen wallen . — erdacht 1 en das 9e fein 3 w rlassi . 828en elben einbt ingen wollen. 6 el / zen 1 1 . = 8e 1 X bret 8 56 Grprenbastigłeit Pt D mind en 3we Was die zweite Frage ar geht die err Dr. e ere 2 121 * 1 1 * . 1 1 2 . ; 3 ; ure rr, die T die aus dem ersten Alt des Untersuchunga nämlich die JZulassung der unfreiwilligen Pensionierung richtens = *. 7 — 2 11* 1 . 1 2 = x ; . . id Nacht ben batten, ictt verflegen Beamten nach Zurücklegung eines gewissen LebenLalters 1 * 2 r 12 1891511 11 ven legen * 1 ⸗ ; 2 2 Earn im 3 . rt Amwererat rden * ch bar Ach meine, dat int die beste EGbrenrettung, die dem Dr. Schimmel Hrage schen in der Kommissien angeregt werden, und ̃ werden kenner D über die ich von meinem versonlichen Veranlassung genommen, zunächst einmal festmistellen, wir 1 1 1 21 n s mn wm 2. 2m n unn — . reinftim mit Herrn Dr. Ruecgenber Alterzverbältnissen unter unseren richterlichen Beamten zur 1 ꝛ utelunae st bieses, der an Ir * buung srrechen kan Ich Das Ergebniß der angestellten Grmittelungen ist die, 80 D * 7 8* . . — ö. 6 — mn m earn l r. Schimmel nicht, aber ich sa que pra- ͤ 15. Februar, also am beutigen Tage, ven 4671 richterlichen — W111 1 1 1 ö m 2 n 24. 6 16 a werk In diesen r Preußen nur 170 älter als 65 Jabre sind also ein derde ; 461 n F 7 a mite 1 2 2 Sachreri die zuletzt j den mäßig unerbeblicher Prozentsatz. Unter diesen 170 Beamt — — — * * 8 . 1 . t. d ⸗ . . Xx * 2 r ihk keit und die Qualisilat b 40, die über 70 Jabre alt sind; 17, die über 2 Jaht . — 2 9 ö 0 2 7 23 1 2 j bert, Gericht auesrrechen kennt ber 75 Jahre alt sind —ͤ —— bu 1”è gereinigt. Nun, meine Derren, lann ich gleich noch binmifnßca,. * 1 rELET 8 * 1 5tIenm 8 Richie einige * 24 mur bn dar 3dt P —29* unter alien! 826 ichier einig . . J ger m 8 an 1 R x z rtr Staats anwaltschaft nach Auffañ ö bang l rragende, körrerlich und geistig nach jeder Mä x r n 24 * cbter nch 6nd und dar Giaen einer Ueberseugnung ber er imm Aufgaben gewach Richter sich be inden und d ᷣ . . 583 ** 11 11878 5 . 2 2r * 4 mme * ö A m Fei ba meiner 1 mffan ein 911 1 1 Staat 21 1. * J v R ö. * 74 * c ĩ itten, dieser ner Anffai ö erren wider ibren Wille⸗ bigt werden soll c ꝛ do tt 1 849 *I 1 57 1 vt 1* 1 1 scheid ü . ? —— 1 .. 191 E = 1 treter 1 2 D gen Irn 3 19 —111 It F lIlann 2 . ; . wn 4 . R m a in me nil ⸗— E 1c 1 Umf den 26 B ‚. 1 1 j ekl t ben chte werd G m wellen ö n I 25 ** , va 1 8 1 t finde len Falle 6 gebeten 6 rt werden durch die Verjüngn Richterstandes . 4 ; 9. ; , 4 u Mu * * ́ Ac uret 11 . ö der Bürgerlichen Gesenᷣ buche am COtteber 1900 * a * u * ö ⸗ 2 6 * 4 6 1 122 1 1 . 7 ĩ 1 ö franken und nacl - é kamalt erlassenen Gesedeß dem 14. Juli 190 sind 2 ** ö 1 12 1 . /; . . 2 1 !. nd nieneit ale dem: en der Reamte in einstweilizen Makestand verseßt worden und den 2 ; 2 2 ⸗ ; z 2 * ö 7 6 a arr wi uuüßen mil der faat rec unben eint wen . J welche über 70 Jabre allt warer Wir mäßen daber n 4 — *. * * 1 * ; . ber n wearn — 2 d fem: . en ichlich⸗ lichtet rechacn, daß die Jabl der in so vergeschrittenem fen aner blie . glich ö J die uff 21 besnkiien Michter in Jufunft wieder größer werden n 6 * 2. * * * 1 2 *. = * 61 1 T . 2. 212 ü nndzer &erid fen sid di mmer Wen! t Ztaatta⸗ ; Intiickiih der Fall it. Taß da unter allen Umständ J * — ( fla J st ö 12 . , daran it lein eifel, und daß unter der * * . . . — . a 1 . d n e ter mint er, D tern icãh manche befinden, den denen er im Inter fe der 1 * * = , 4 . vad der Herblferung nünscengtneriti ware, daß fie di 6* 1 4 1 5 kegt n 28 1 * r aß len . 4 uk eben, an kbaß m m nnen e e mem, m,. me, laen, wahl ä nr Rich, n, hen, eä
und deshalb müsse die Einrichtung getroffen werden, daß bei
e angelommen? Das würde ich nur können, wenn ich auch im stande wäre, die ganze Untersuchung
1 . 5 1 . Zimmer voll von
Gerichtsverwaltung entschließe sich sebr schwers einen alten, hoch verdienten Michter, der nicht mehr arbeitsfäbig genug sei, ö n. Es müsse eine Altersgrenze festgeseßt werden. Irn
eien noch im Alter von über 79 Jahren manche Richter in voller Fißch
reichung einer gewissen Alterägrenze die Justizverwaltung Nas Reth a die Pen on , eintreten zu lassen. Vas Bedenle daß damit politischer Mißbra
uch getrieben werden könnte, falle nig ins Gewicht.
Justiz-Minister Dr. Schönstedt:
Meine Herren! Zu der ersten Frage des Herrn Abg. Dr. Ehe kann ich nur bestätigen, daß zu der außerordentlich schwierigen Fru der Sicherung der Bauhandwerker gegen Schädigung bei Uebernahm
welche der Oeffentlichkeit übergeben, der allgemeinen Kritik unterbresn
und sämmtlichen deutschen Bundesregierungen zur Stellungnahm—
mitgetheilt worden sind. Die Unterschiede dieser neuen Entwürfe pn
dem früheren Entwurf sind von dem Abg. Dr. Eckel im wesentlich s schon zutreffend hervorgehoben worden; es ist in den neuen Entwürsg
namentlich vermieden worden der früher mit Recht beanstandeh
Eingriff in das Grundstücks. und Hypothekenrecht. G
bestehen aber noch zwei erhebliche Streitfragen, die dahin
geführt haben, daß zwei Parallelentwürfe, wie sie da
Herr Abg. Dr. Eckels genannt hat, gewissermaßen n
Auswahl gestellt worden sind; dabei handelt es sich damm, ob außer den Bauhandwerkern im eigentlichen Sinne auch die Liese ranten des gleichen Schutzes theilhaftig werden sollen, und zweiten ob nicht nur die Bauhandwerker unmittelbar, sondern auch die sohse nannten Nachmäunner unter das Gesetz gebracht werden können.
Das sind die Fragen, über die die Meinungen außerordentlih weit auseinandergeben, selbstverständlich bestimmt auch durch Re Interessen der verschiedenen Interessentengruppen. Die ganze Frage gehört zu einer der schwierigsten, die es überhaupt giebt, und es hat eine Zeit gegeben, wo die maßgebenden Herren im Justiz · Ministeriun erklärten, sie sei so schwierig, daß sie überhaupt nicht gelöst werden könne. Wir glauben allerdings, daß wir durch die neuen Entwiüns einer Lösung erheblich näher gekommen sind, und daß auf dem Boden derselben wohl auf die Erzielung einer Ginigung und auf eing Ausgleich der verschiedenen Auffassungen gebofft werden darf.
Aber eine Bemerkung möchte ich mir doch noch gestatten. Da Herr Abg. Dr. Eckels hat bemerkt, das Bedürfniß für ein solchn Gesetz, was früher nur in den ganz großen Städten hervorgettem sei, mache sich jetzt schon in mittleren Provinzialstädten, so in seiner Heimathstadt Göttingen, geltend. Ich zweifle nicht daß das auf Erfahrungen des Herrn hr. GEckels beruht; aber ich möchte doch heivorbeben, daß gerade in der letzten Jet die Bedenken lauter geworden sind, ob es unter de gegenwärtigen Verhältnissen angezeigt sei, diese Gesetzentwän demnächst einzubringen, und zwar mit Rücksicht auf die wirtbschafllihe Depression und auf den Umstand, daß ohne allen Zweifel durch da Erlaß dieser Gesetze die Bauthätigkeit eine Erschwerung erleidet, de die Kreditfrage eine neue Erschwerung erfährt, daß mit der Möglih keit gerechnet werden muß, die schen von großen Finan instituten an⸗ gesprochen worden ist, daß sie unter den Bedingungen dieser Gejche überbaupt keine Baubvpotbek mebr geben würden. In der Presse da verschiedensten Parteien ist der Auffassung Ausdruck gegeben, daß der balb jetzt noch einmal gründlich überlegt werden müsse, ob nicht de Gesetzentwürfe vorläufig zurückzulegen wären. Insbesondere ißt de
in einem eingehenden Aufsatz der Kreuneitung“ gescheben, die a *
(ale a der Jarsten Heilen)
g. eee, ma, ee er, fehr erke, Herdern, eme, asbdreerfer, derrea G rere ac lia 8 geerdeten, em, — c, ene, e, dee, nnn, ere. Tem ttirgenk. Herren 1 ö 54 12 Pa, ;
iert gran, erkenn für die erer der nm
nomerker mn, dern, ge, Naatiergbrreilef a eiten
Freahen lei eie de ten ffaatre Gil c- H, ,-
ka⸗ 4. D, Mersbrsendeen ber Maaß gieren de, erfand,
von Bauarbeiten zwei neue Entwürfe ausgearbeitet worden n,
niche Altersgrenze setzen möchte, wie sie in Elsanᷣotł
8 5 mit lar von Sone ; — z wo jeder Richter mit Ablauf des Monats, wo er das 70. Lebensjahr do n f e , 1536 7 2 . der von ihm persönlich gemachten Erfahrungen. Er das GErmessen der Jastizwerwaltung
zum Deutschen Reichs⸗
r 41.
Zwang auszuüben, wie dies für die nicht mit den ar legien ausgestatteten Beamten allerdings nach dem Penn e e 2 . 8 212 j . . . 1 3 ässig ist. Da darf ich zunächst darauf hinweisen, daß
preußische Verfassung, die der Herr Abg. Eckels erwähnt
auch das dentsche Gerichtsverfassungsgesetz, alfa ein? eichsges⸗ , g 2 2 . 2 . 2. ö stimmungen enthält, bezüglich deren ez zweifelhaft ist, ob ein
3 Gesetz, wie eg der Herr Abg. Eckels verlangt, sich mit ihm ver—
einbaren ließe Der 6 des deutschen G . (.
Daraus will ich weiter keine Schläffe ann man sehr wohl dahin auslegen, daß einer Ernennung auf Widerruf, auf Zeit
Dann sagt aber 5 3:
Richter können gegen ihren Willen nur kraft richterlick scheidung und nur aus den Gründen und unte
Die Ernennung der Richter erfolgt auf Lebengzeit.
(
6 8
am , 8 7 7 ö . ꝛ welche die Gesetze bestimmen, dauernd oder jeitweise
6. 1 9 — 2 = * . enthoben oder an eine andere Stesle
* 1. wer den.
Dr. Eckels hat gesagt, daß er eine Bestimmung
llendet, in den Ruhestand tritt
ti ung gestellt wissen,
5 * 2nrt-fI. s 1 Richter nach Zurücklegung eines gewissen Lebensalters
D Nerd aß . . richterliches Verfahren in den Rubestan zu versetzen Mir ken 1 mmi * ĩ 6. Wir haber n unserem wlinargesetzz die Bestimmung
. . — . 2 ö ; ö ka a5 . waz inf ir ir Ef P . . a kraft Disziwlinarurtheils Richter in den Rubestand versent werde nnen enn ihre körre ñ . ö 46 ( * 2 151 3. * Ihre I ? U 9 ge
. n können, wenn ihre kärrerlicken und geistigen Kräfte berneflalt abarma mn Hakem Ka n , z ; dergestalt abgenommen hbab— 25 sie ihren dienstlichen Aufgaken nicht mehr gewachsen sind, eine Bestimmung, von der keineswens
— 2 21 b 1 . — * ; Hebrauch gemacht werden muß, al erdings meist nur ze 2771 ö u e 2 Lang 1 4 9 . 2 2. 1 Richt die durch geistige Störungen dienstunfabig geword
m fw 2 * 6 2 1 *
Nun fragt et sich, ob eine Bestimmung, wie die van dem Herrn A 1 Herrn
oer? neren C 18 agwums
ckels gen chte, mit der Verschrift des Ger cht vera ssuna safer . 65nkb= 3292 verfassungegesetzes vereinbar wäre, ausdrücklich einen Richter
. U
zr unfreiwilligen Merienun ö 4 z ut unft iwilligen Versetzung ei Richters in den NRubestand verla nem, l ö ö =
Frage ist im Jahre 13576 h Berathung des Gerichts ver af een, . 1 155 6 geleß⸗ n der Justij⸗ommissien des Reichetages ersrtert wer * *. * 91 = . 2 2 . 1
21 2 * * *** r Ta bat der Abg von Putttamer nach dem Pretekoll angerent
mi 1 4 . * 4 =
er wünsche die Klarstellung der eben don mir verlesenen Heitte-- * 2 5 * ꝭ ⸗
in einer bestimmten Richtung. Er nebme an, daß ie in ..
n
Staaten, j. B. in Elsaß⸗-Lethringen, Sac 1*en . 834 2 ö — R
chriften, wonach der Richter kei Erreiun eines gewissen 2
. ,
13 21? Emm rm ar
15 2 1 un tr] c urch * ra J nicht —
J ꝛ; ndern besteben bleiben rören Er pin n . 7 — — . 1 * 9 r in der Kemn noch r run r x abre, die allaen 1 * Frilick rerfelt 3 l
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Darauf bat der Gek r ertreter der *. l. — 2 . 6 R . j acsischen NR gierung . 1
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weiter ja fassen und auch auf den Fall a erstreck . . treffende bei Erreickun alter rar nicht
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Mereer Kemänaclt schliclich die Gesserstesl ung der gereaäker den Gericht. Afsesseren und fragt an, eb ker Tirentiengfend R ᷣ chal dig erlittene Uaterfack asse Eatft auscreicht Babe
Jastiz. Minister Dr. Schön stedt: m ö Ich ill ar ein paar Panke aug den Aug.
Are Scherz beraakgreifen. Jundchsi mèchte
2 erlittere Uaterfutange batt ang reichend sei Ach kann diese
G aiemal cia Fegriedetes Gesuch een Maneelt an
Rette Hir stad fear in der Lage 24 den intel ge nnschaltig erlittener eree Nerrerkranfteit derfallen war, die Teen
Zweite Beilage Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Montag, den J7. Fehruar
Abgesehen von diesen Zweifeln und Schwierigkeiten, bin ich aber
A daß es für die Justizverwaltung ein zweifelhaftes Beneftzium wäre, wenn ihr eine solche Befugniß gegeben würde. Wie ich schon in der Kommission erklärt habe, würde sie Gesahr laufen daß ihr im einzelnen Falle der Vorwurf gemacht werde, sie habe sich bei Anwendung ihrer Befugniß nicht led Erwägungen leiten lassen, sondern es w nach der politischen Gesinnung, ; zeamten, und derartige Vorwürfe sind für die Justiz⸗ verwaltung im allerhöchsten Grade unangenehm.
Neine Herren, es besteht heute noch eine sehr starke Neigung, der ustizberwaltung vorzuwerfen, daß sie die Unabhängigkeit der Richter nicht als unantastbares Palladium für unsere Rechtspflege betrachte. Nich lassen solche Vorwürfe kalt; mich deckt mein gutes Gewissen ich kehre mich nicht daran; jeder, der mich kennt, weiß es besser Aber wenn wir ein solches Gesetz erhielten, so würden die Ent- scheidungen des jeweiligen Ministers sicherlich nicht selten einer unlieb⸗ samen Nachkritik in der Oeffentlichkeit unterzogen werden, und er würte der Gefahr nicht entgehen, daß ihm der eben angedeutete Vor— wurf gemacht wird. andere Zweckmãarigkeits
iglich von rein sachlichen
Schon aus diesem Grunde, dem unschwer noch gründe hinzugefügt werden könnten, möchte ich
itere Verfolgung der Anregung des Herrn Abg. Dr.
Faltin Zentt). Der Vorschlag des Abg. Eckels wider⸗ Verfaffung, und ich stelle mich auf den Boden des
Stellendermehrung der Richter sind von 171 uf den Okerlangeszgerichtebezirk Schlesien ent⸗
erlandesgerichtsbesirk Geln 61. Die Anstellungs⸗
e siad Ibenfalls in Breslau am schlechtesten.
III nicht angefte llt, ia Cäln nur 140 und in Jiaum. Surernumerare sollten nach 4 Jahren angestelit werden,
Schlefien etzt 9 19 Jahre bis zur Anstellung.
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'n, für welche im Etat 3758 0090 s den Beealauer Bezirf entfallen 316
Silz arbei Die se ente sind zthi Dill sas ter. Dig Leute sind alle dauernd nöthig,
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egũnftige das Strekerrk am. wr irT . — 5 * rr n m 2 i ö * er⸗ nta Dr I Bie 76265 bemerkt, daß die Justiz⸗
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Was das Strafrecht betrifft, so bat sich angerrense und der Prefrrejesse ver⸗ stitut errullt leider nech immer nicht die
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erlangsamen sich die Prozesse, in muß unter Hinzunab me eines wer Benrfe Göln und Tüselderf T ner hema die angen ügende Jabl der Michter
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erde dabei nach Willkür nach der Haltung des
1902.
einer Nachprüfung innerhalb der Ressorts, wird aber i nãchster Zeit dem Staats-Ministerium unterbreitet k ö ö. Die Vergleichung der pekuniären Ausstattung der Regierung⸗ Assessoren und der Gerichts-AUssessoren ist schon vor einigen Tagen hier Gegenstand der Besprechung gewesen bei der“ Berathung des Etats des Finanz⸗Ministeriums. Der Herr Finanz⸗Minister hat da⸗ mals autgeführt, daß zur Zeit die Gerichts,. Assessoren besser ständen als die Regierungs⸗Assessoren. Das ist nun vielleicht nicht unter allen Umstãnden richtig. Man kann überhaupt die Verhältnisse dieser beiden Beamtenlategorien nicht so genau mit einander vergleichen; da 3 sich nicht alles. Nach einer im Justiz⸗Ministerium aufgestellten . ergleichung steht die Sache so, daß es wechselt: in gewissen Jahren stehen die Regierungs⸗Assessoren besser, in anderen die Gerichts. Assessoren. Insbesondere in den höheren Gehaltstufen haben
die Verwaltungsbeamten einen gewissen Vorsprung, der bei der Justiz
nicht eingeholt werden kann. Ganz so günstig, wie der Herr Finanz
Minister die Sache für die Gerichts. Assessoren dargestellt hat, dürfte sie daher vielleicht nicht liegen. Es ist auch wohl nicht angängig, die Diäten, die in den ersten Jahren nach bestandenem Cramen den Gerichts ⸗Assessoren bei vorübergehenden Kommissorien zufließen, gleich⸗ zustellen mit den ständigen Diäten, die die Regierungs. Assessoren nach zwei Jahren bekommen. Jene Diäten sind etwas Zufälliges, sie werden oft nur für wenige Wochen oder Monate gewährt, bei kurzen Ver⸗ tretungen, bald für diesen, bald für jenen Ort; für verheirathete Assessoren, die ihren Wohnsitz nicht jeden Augenblick wechseln können kommen sie kaum in Betracht; die Diäten der Gerichts. Assessoren sind nicht pensionsfähig. Den Herren erwachsen auch häufig Mehr⸗ kosten, wenn sie verschiedene Wohnungen unterhalten müssen: da, wo sie domiziliert sind, und an dem Ort, wohin sie auf ganz kurze Zeit geschickt werden. Im Ganzen decken sich also die Verhältnisse nicht. Ich glaube aber, wir müssen auf eine ganz genaue und mechanische Gleich⸗ stellung der verschiedenen Beamtenkategorien verzichten; das läßt sich nicht ganz gleichmäßig machen. Ebenso wie wir die Berufung der Ober⸗ lehrer auf die Gehälter der Richter nicht für gerechtfertigt halten, ebensowenig halte ich den Vergleich zwischen den Einkommengtz⸗ verhaltnissen der Justiz⸗ und den Verwaltungsbeamten für ohne weiter s ausschlaggebend bei der Beurtheilung ihrer Stellung.
Dann, meine Herren, hat der Herr Abg. Schmitz noch gemeint,
die Justizbeamten seien dadurch schlechter gestellt, daß für die Beamten der ersten Instanz das Gehaltsstufensystem noch nicht eingeführt sei; das führe dahin, daß die höchste Gehaltsstufe von einem richterlichen Beamten jetzt kaum noch vor dem 70. Jahre erreicht werde. Nun, gam so schlimm liegt die Sache nicht. Gegenwärtig hat der jungste Richter in der obersten Gehaltsstufe ein richterliches Dienstalter vom Juni 1877, er hat also etwa 25 Jahre gebraucht, bis er in die böchste Stufe aufgerückt ist. Diese 265 Jahre aber rechnen von seiner Er⸗ nennung zum Assessor ab. Wenn das Dienstalterastufenspstem ein- geführt wäre, würde er mit einer 18 jahrigen Aufsteigungsperiode zu rechnen haben, und diese würde erst beginnen mit der ersten An⸗ stellung. Gehen wir davon aus, daß vor der ersten Anstellung 51 Jabre vergehen dag entspricht gegenwärtig dem Durch- schnitt „ dann wäre derselbe Richter Ende 1882 zur ersten Anstellung gekommen und hätten auch vor Ende 1900 die böächste Gebhaltestuse nicht erreicht, sodaß also ein erbeblicher Unterschied darin nicht gegeben ist.
Im übrigen bat dag für die Justijbeamten der ersten Instan
bestehende Gebaltesystem außerordentliche Vertbeile für die unteren und mittleren Stufen, die viel eber erreicht werden, alg das bei An— wendung deg Dienstaltersstufensstemg der Fall sein würde. Der Auedebnung des letzteren Spstemg auf die Justiz steben auch ganz erbebliche Schwierigleiten im Wege, die daraus sich ergeben, dasr eine Anstellung der Gerichta. Assessoren nach der Reihenfolge de Dienst⸗ alters bei den großen Verschiedenbeiten in den ein jelnen Provinzen und in den bei BesetKzung der einelnen Stellen zu erfüllenden An-
forderungen gar nicht darchfübrbar wäre G9 würden dadurch
Ungleichheiten eintreten, die wabrscheinlich viel schwerer u ertragen wären alg der jetzt bestebende Justand.
Um 4M Uhr wird die weitere Berathung bis Montag
11 Uhyr vertagt
Aut fübrung don Pilasterungtar eiten 10333 Fr leistung Wm Fr. ngebete big spatesseng M Febrnar
Verdin gungen im Auelande. Spanien 14 Mär,. 11 Ubr Verwaltung der Röniglichen Muänne
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1M und 190 Angebote auf Stempelpapier Masse II. Formular beg beim Meiche Anzeiger. Uedingungen bei der augschreibenden Behoͤrde.
Belgien. 26. Februar. Malson eommunale in Malte m Dsislandern) Sicher beiti.
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