wirklich beherrschen, wenn sie zu Landgerichts⸗-Präsidenten ernannt würden. Er bittet den Minister, die Zurücksetzung der richterlichen Beamten zu vermeiden und zwischen den einzelnen richterlichen Kate⸗ gorien einen häufigeren Wechsel stattfinden zu lassen.
Justiz⸗Minister Dr. Schönstedt:
Meine Herren! Den Wunsch des Herrn Abg. Peltasohn kann ich nicht erfüllen, weil er auf falschen Vorausetzungen beruht. Der Herr Abg. Peltasohn darf versichert sein, daß bei Beförderung staats⸗ anwaltlicher Beamten in höhere richterliche Stellen sorgfältig geprüft wird, ob sie den Aufgaben dieser neuen Stellung gewachsen sind. Aber die Justizverwaltung glaubt nicht dazu des von dem Herrn Abg. Peltasohn gewünschten ewigen Wechsels zu bedürfen; es stehen ihr auch andere Mittel zur Verfügung, um die Ueber—⸗ zeugung, die nothwendig ist, zu gewinnen. Ich habe mich gestern beschränkt auf die angebliche Bevorzugung der Staatsanwälte bei Besetzung der Präsidentenstellen, weil nur darauf die Bemerkungen des Herrn Abg. Crüger sich bezogen hat. Ich kann meine Aeußerung heute noch dahin ergänzen, daß allerdings in dem von dem Herrn Abg. Peltasohn angegebenen Jahre 1899, also zu einer Zeit, wo die große Zahl von älteren Beamten in den einstweiligen Ruhestand ver⸗ setzt worden war, fünf Erste Staatsanwälte zu Landgerichts Präsidenten befördert worden sind. Aber auch darin liegt in keiner Weise eine Bevorzugung; auch das bewegt sich ganz innerhalb der Grenzen von einer mechanischen Beobachtung dieser Grenzen kann vernünftiger⸗ weise überhaupt keine Rede sein, die bei der Berücksichtigung richter⸗ licher und staatsanwaltschaftlicher Beamten immer beobachtet werden. Ich möchte hervorheben, daß gleichzeitig mit diesen 20 oder 22 Land— gerichts-Präsidentenstellen — es werden vielleicht noch mehr gewesen sein — auch 14 oder 16 Senats⸗Präsidentenstellen zur Besetzung kamen, von denen keine einzige einem staatsanwaltschaftlichen Beamten überwiesen worden ist, weil sie dafür naturgemäß weniger geeignet sind wie für die eines Landgerichts⸗ Präsidenten. Im übrigen befinden sich unter den beförderten Ersten Staatsanwälten eine ganze Reihe, die früher in richterlichen Stellungen sich bewährt hatten, und bei denen schon deshalb von irgend einem Zweifel an ihrer Qualifikation für Präsidentenstellen garnicht die Rede sein konnte.
Heute hat nun der Abg. Peltasohn seine Beschwerde ausgedehnt auf die Beförderung von Staatsanwälten in die Stellen von Direktoren und Oberlandesgerichtsräthen und hat gemeint, daß diese auch unverhältnißmäßig groß gewesen sei. Auch das ist nicht richtig. Unrichtig ist auch die Behauptung, daß die Staatsanwälte lediglich nach dem Dienstalter befördert würden und niemand aus geschieden würde. Das kann zuweilen so aussehen, weil allerdings unter den ältesten der vorhandenen Staatsanwälte verhältnißmäßig wenig von der Beförderung ausgeschlossen werden. Der Wechsel mit den richterlichen Beamten findet in der Regel schon auf der mittleren Stufe statt; wenn man sich da überzeugt, daß ein Staatsanwalt fü höhere Stellen nicht geeignet ist, dann dahin gewirkt, schon früher in eine richterliche Uebergänge sind keineswegs so ganz selte 8 sind i letzten zwei und ein halb Jahren zlaube ich sanwalte in richterliche Stellen versetzt worden. Es sind das i erbältniß zu der Zabl der Beförderung 190i, also erheblich als der Abg. Peltasohn als den seinen Auffass bezeichnet hat.
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* * 642 371 Drei se 1 2 s schaftsrath Cuny. Dessen Aeußerung sei im engen Kreise gefallen sie sei wohl ungehörig, aber nicht unehrenhaft Jewesen. Vie , sei eine genügende Bestrafung. Mit Gntrüstung habe, er gebör . 1 der Abg. Crüger Herrn Cuny sogar mit Den. Anarchisten vergli en habe! Das Haus folle fich bei folchen Aeußerungen von Peamten lieber etwas Zurückhaltung auferlegen. Derr Cund sei ein hochacht. barer Mann und habe sich in seinem gan ien Leben noch Nie K — Schulden kommen lassen. Wenn der Abg. Ten zmann als Rechtsanwal J. Hagen gegen den Staatsanwaltschaftsrath Cuny einen solchen Ton anschlagen würde, wie der Abg. Barth gedroht habe, so würde er wohl die gebührende Antwort erhalten.
Justiz⸗Minister Dr. Schönstedt:
Meine Herren! Ich muß noch mit zwei Worten auf die leidige Titelfrage zurückkommen. Die Berufung auf das, was in anderen Staaten gilt, trifft deshalb nicht zu, weil wir in Preußen eine vierstufige Organifation der Staatsanwaltschaft haben, alle übrigen Staaten aber sich mit dreien begnügen. Nun wird die Sache noch komplizierter durch die jetzt neu in den Etat eingestellten Stellen. Die Ersten Staatsanwälte, die nach dem Etat der hiesigen S aatt anwaltschaft beim Landgericht J überwiesen werden sollen, schieben sich sehr gut ein unter den Ober-⸗Staatsanwalt des Landgerichts, der ja diesen Titel, obgleich er nur Erster Staatsanwalt an und für sich ist, schon hat. Wenn wir nun sämmtlichen Ersten Staatsanwälten den Titel Ober⸗ Staatsanwalt geben wollten, so müßten wir ihn doch auch den neuen geben, die der Staatsanwaltschaft des Landgerichts 1 hier zugewiesen sind. Da stände man wieder vor neuen Schwierigkeiten. Es ist sicher, daß, wenn man etwa diesen Herren nur den Titel Erster Staatsanwalt geben wollte, sie sich mit Recht zurückgesetzt fühlen würden gegen die ihnen gleichstehenden Ober-Staatsanwälte der übrigen Landgerichte— Also dann säße man schon wieder fest.
Dann will ich noch bemerken: was den Titel General-Staats— anwalt anbetrifft, so befinden sich ja ähnliche Titel in vielen anderen Zweigen der Verwaltung und auch bei der Geistlichkeit. Hier aber ist der Titel im Jahre 1877 bei der Berathung der Justizgesetze, wo die Organisation noch einfacher war als jetzt, von der Staatsregierung vorgeschlagen worden, jedoch gerade hier im Abgeordnetenhause abge lehnt worden. Man hat sich gegen eine Verleihung eines solchen Titels, weil man glaubte, er gehe über die Bedeutung der Stelle hinaus, verwahrt. Dem hat sich damals die Regierung gefügt, und ich glaube, wir thun am besten, an dieser Frage nicht zu rütteln.
Abg. Ehlers (fr. Vgg. ): Ich erkläre namens meiner Freunde, daß auch wir nichts dagegen haben, wenn der Minister die Titelfrage der Staatsanwälte in weitere Erörterung zieht. Ich kann nicht leugnen, daß es mich befremdet hat, daß der Abg. Schmitz in Betreff des Herrn Cuny eine rein sachliche prinzipielle Frage auf das Gebiet des Persönlichen hinüberzieht. ist Herrn Barth ganz unbekannt. Herr Barth hat erörtert, ob ein Beamter in solcher Stellung öffentlich empfehlen kann, die Gesetze zu über treten. Unterschätzen Sie es nicht, daß weite Kreise einen solchen Vorgang mit Jubel aufnehmen können. Jeder weiß, daß es im Leben Konflikte unserer Pflichten geben kann, und ich kann es auch verstehen, wenn Jemand es auf sich nimmt, seine Pflicht zu verletzen. Aber dann thue er es in der Stille, und wenn Derr Guny worden wäre, so war es seine Sache, sich damit abzufinden. aber nicht richtig, sich auf den Markt zu stellen und zu sagen: Ich balte es für geboten, die Gesetze zu übertreten. Um diese Frage bandelt es sich; alles Andere, was vorgebracht wurde, ist Verzierung.
Abg. Schmitz: Wenn der Abg. Früger sich allein auf diese Frage beschränkt hätte, wie Herr Ehlers es behauptet, so würde kein Mensch daran Anstoß genommen haben. Ich habe keinen Zweifel gelassen, daß ich das Verhalten des Herrn Cunv aufs schärfste verurtheile.
zer die Art und Weise, wie die J erbrämt ist, und dieser Ver⸗
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Amtsgerichte fi ie Geschworen
Parlamentarische Nachrichten.
Dem Hause der Abgeordneten ist der Entwur eines Gesetzes, betreffend den Erwerb von Bergwerh eigenthum im Ober⸗-Bergamtsbezirk Dortmund für den Staat, nebst Begründung und einer Karte zugegangen
Der Gesetzentwurf hat nachstehenden Wortlaut: § 1. Zum Erwerbe IJ von zweiundfünfzig, in den Kreisen Recklinghausen und Lädin hausen belegenen, von den Erben Vohwinkel angebotenen 3.
kohlenfeldern, ö
2) des Steinkohlenbergwerks Waltrop bei Waltrop,
3) der sämmtlichen Kure der Gewerkschaften vereinigte Gladbeck
Bergmannsglück, Gute Hoffnung und Berlin, .
4) des der Gewerkschaft Deutscher Kaiser zu Hamborn gel
Steinkohlenfeldes Potsdam, sowie der Rechtsansprüche dieser Gewerkschaft aus zweien, zwischen den Feldern Potsdam und Berlin belegenen Bohrlöchern bezw. den hierauf eingelegten SteinkohlenMuthungen, ferner zur Deckung der Betriebs! und Ausrüstungskosten der wor stehend bezeichneten Bergwerke bis zum 31. März 1903, sowie der durch den Erwerb der unter 1 — 4 bezeichneten Qbjekte entstandenen und noch entstehenden Nebenkosten wird der Staatsregierung ein Betrag bis zu achtundfünfzig Millionen Mark zur Verfügung geftesst 299
Die Staatsregierung wird ermächtigt, zur Deckung der im §] zur Verfügung gestellten Mittel Staatsschuldverschreibungen aut zugeben.
Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Zinsfuß, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen Kursen die Schuldverschreibungen verausgabt werden sollen, bestimmt der Finanz⸗Minister.
Im übrigen kommen Verwaltung Anleihe die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 186 (G. S. S. 1I97) und des Gesetzes vom 8. März 1897 (G. S. S. 43) zur Anwendung.
zörigen
wegen
und , . der
8§8 3.
Mit der Ausführung dieses Gesetzes werden, unbeschadet der Be— stimmung im § 2 Absatz 2, der Finanz ⸗Minister und der Mönister für Handel und Gewerbe beauftragt
§ 4.
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündigung in Krgft.
Die dem Gesetzentwurf beigegebene Begründung lautet, wie folgt:
Die im Besitze des preußischen Staates befindlichen Steinkohlen bergwerke sind zum weit überwiegenden Theile in der Nähe der 6st, lichen und westlichen Landesgrenzen in Oberschlesien und an der Saar gelegen, während der fiskalische Besitz an Steinkohlenbem— werken im Innern des Landes verhältnißmäßig unbedeutend ist — bet Ibbenbüren, bei Barsinghausen am Deister und (in Gemeinschaft mit dem Fürsten von Schaumburg ⸗Lippe) bei Obernkirchen.
Im eigentlichen westfälischen Steinkohlenrevier, d. h. zwischen Ruhr und Lippe, sind fiskalische Bergbaubetriebe bisher nicht vor— handen.
Die Königlich preußische Eisenbabnverwaltung bezog im Jab 1900 von ihrem im Ganzen 5 554 618 t betragenden Steinkohlen⸗ bedarf aus
Oberschlesien Niederschlesien Saarbrücken . dem Aachener Bezirk
2191972 t 177041
. ; 350 017.
w 128 220.
Westfalen Md .
Diese Ziffern lassen erkennen, welche Wichtigkeit die Ruhrkeble
für den Betrieb der Staatgseisenbahnverwaltung besitzt; für den Ben
dieser Koble ist die Staateeisenbabnverwaltung zur Zeit im wesen lichen auf das rheinisch westfälische Koblensyndikat angewiesen.
Velche Schwierigkeiten der Eisenbabnverwaltung im Jahn
deim Koblenbezug erwachsen sind, darf als bekannt gelten
zenötbigt, die Staate bergwerke in Oberschlesien sowell
. 1 tbigt, 2 * * Her Mm 8 15nrnu 14 ar in unvorbergesehener Weise stark in Anspruch
staatlichen Steinkoblenbergwerke und nicht minder für die Gisenbab aber von wesentlichem Vortheil sein, wenn ah vestfälischen Steinkoblen wenigstens theil weise der nen werden könnten.
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tt Rei anderer Bener Steinkoblenbergwerken dur zrößeren induf
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als daß ganze Gelände, in dem das Steinkohlengebirge in weniger als 1000 m Tiefe unter der Erdoberfläche erreicht werden kann, ent⸗ weder durch Muthungen bedeckt oder durch fündige Bohrlöcher be— sttickt ist, sodaß neue Schürfer nur geringere Aussicht auf Erfolg haben
Der letzte Weg, der des Ankaufs in Förderung stehender Berg⸗ werke, ist zweifellos der am schnellsten zum Ziele führende, ens fz aber auch der theuerste. —
Da jedes Niederbringen eines Schachtes die Gefahr des Nicht⸗ gelingens in sich schließt, muß für Bergwerkseigenthum, welches schon durch Schächte aufgeschlossen, bei dem diese Gefahr daher über— wunden ist, ein höherer Preis gezahlt werden, als für noch nicht gufgeschlessene Felder, und diese Preissteigerung wächst in dem 6 als durch Querschläge und sonstige Untersuchungs— arbeiten die unterirdischen Verhältnisse als günstige nachge wiesen worden sind. Zudem ist in Betrieb befindliches Berg— werkseigenthum in Westfalen durch die hohen Erträge der vergangenen Jahre außerordentlich im Werthe gestiegen und haf auch gegenwärtig, nachdem die Geschäftslage eine weniger günstige geworben, noch ver— hältnißmäßig hohen Werth behalten, da man dem Kohlensyndikat die Fähigkeit zutraut, seinen Mitgliedern über die flaue Zeit hinüber zu helfen und zur baldigen Wiederkehr besserer Zeiten für den Stein— kohlenberghau erfolgreich beizutragen. Wenn auch Dividenden von 20 olso, wie sie die Aktiengesellschaft Steinkohlenbergwerk Nord— stern, J0 so, wie sie der Gölner Bergwerks⸗Verein, 15 oso, wie sie die Bergwerksgesellschaft Hibernia, 13 ', wie sie die Harpener Bergbgu⸗, die Gelsenkirchener Bergwerks- Gesellschaft unt manche anderen Steinkohlenbergwerke in den Jahren 1899 und 19090 erzielt haben, sowie entsprechende Ausbeuten der gewerkschaftlich be Arsebenen Bergwerke in demselben Zeitraume vielleicht für die nächsten Jahre nicht wieder zu erwarten sind, so hält doch die Hoffnung auf eine, wenn auch spätere Wiederkehr so großer Erträge den Kurs der Rergwerkspapiere noch immer hoch.
Mit Rücksicht darauf erschien es räthlich, den Versuch zum Er— werb verliehener, noch nicht in Betrieb genommener Bergwerksfelder zu machen.
Bei den durch eine Mittelsperson geführten Verhandlungen ist der Fiskuß in den Besitz folgender Anerbletungen gelangt:
I) Angeboten ist von den Erben Vohwinkel ein zusammen— hängendes Gebiet von 40 Normalfeldern, von dem ein Theil verliehen, der Rest durch, auf verleihungsfähigen Funden beruhende Muthungen äberdeckt ist. ö
DVieses Gebiet liegt am Nordrande der bisher verliehenen Felder Die Mächtigkeit des guflagernden Mergelgebirges beträgt dort zwischen 6ö0 und 550 m. Man darf mil ziemlicher Sicherheit annehmen, daß daselbst die gesammten Flötze der verschiedenen Stufen des , fälischen Steinkohlengebirges entwickelt sind, und zwar his zu Jeufe von 1500 im unter Tage zunächst die Gasslamm, ind ein Theil der Fettkohlenpartie.
Da die Kenntniß der Lagerungsverhältnisse zu einer genaueren Be— rechnung der jedenfalls in Mulden und Sätteln abgelagerten Kohlen— vorräthe nicht ausreicht, so sei hier zu deren sberschläglicher Er— nittelung vorbehaltlich geeigneter Abrundung nach unten angenommen,
sich die gesammte Flötzfolge der genannten Partien in horizontaler Ablagerung vorfinde, d. h. in einer Mächtigkeit von
Gas flammkohlen 4 ö 32,50 Gas kohlen
16,81 Fettkohlen
west⸗ iner
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zusammen . Hh. 00 m Dies ergiebt, wenn man das Normalfeld ü staltung einiger derselben statt zu 21890900 nur zu 2 Millionen Uuagadratmeter rechnet, auf jedes 110 Millionen Tonnen Koblen welche Menge man wegen des Auftretens von Sprüngen, mit Rü— auf Sicherbeitspfeiler und sonstige Abbauverluste auf 80 Mille abrunden darf, sodaß in den in Rede stehenden 40 Feldern Koblenreichthum von rund 3200 Millionen Tonnen vorbanden 2) Ferner ist von den Erben Vohwin 12 Normalfeldern, die östlich an dieses Gebiet ansch worden, für die bezüglich der darin enthalten Grwägungen Platz greifen. Diese Felder sind Tarte mit dem Namen „Friedrich“ bejeichne Zur Aufschließung der bisher genannten Anbetracht der erheblichen Mächtigkeit des bauanlagen zu errichten sein, die natürl ach und nach in Angriff zu nehmen wä Jede solche Anlage würde bi zeistungsfäbigkeit einen Zeitraum je die dafür aufzuwendenden Koster derinsen im Stande ist, dorrãthe in diesem Gebiete we ir den in den nachstebend gen trachtet werden müssen. Weiter ist angeboten d me, aus 8ãs Normalfeldern lich der dort anstebenden Kob für die —
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führung dienen sollen; ihre Abmessungen erlauben jedoch auch eine spätere Benutzung zur Förderung. Die Füllörter und Umbruchstrecken an den Schächten sind ebenso, wie ein unterirdischer Maschinenraum für die Wasserhaltung fertiggestellt. Die Ausrichtungsquerschläge sind von den Schächten 111 aus nach Norden und Süden je 250 in, von den Schächten II IV aus je 5) m aufgefahren und haben dle be⸗ züglich der Lagerungsverhaͤltnisse gehegten Voraussetzungen bisher vollauf bestätigi.
Die theils vollendeten, theils noch im Bau begriffenen Tages⸗ anlagen entsprechen den Fortschritten der heutigen ö Auf Schacht II ist das eiserne Seilscheibengerüst für Doppel⸗ förderung aufgestellt und eine Fördermaschine betriebsfähig in dem für 2 Fördermaschinen eingerichteten Gebäude vorhanden. Die Sieberei wird unmittelbar an die Schachthalle anschließend errichtet und ist in der Ausführung begriffen. In der Hauptmaschinen⸗ halle werden außer dem sertigen Luftkompresser von 600 om Leistung ein zweiter gleich großer, ferner eine bereits zum theil aufgestellte elektrische Kraftanlage von 3000 P. S. zum Betriebe der Wasserhaltung, der Werkstätten und der Rätteranlage, sowie zur Beleuchtung Platz finden. Für die Werkstätten, Magazfne und die Zentralkondensation ist ein Gebäude der Vollendung nahe. Die für eine Belegschaft von 2000 Mann vorgesehene Kaue mit Brausebädern ist bereits in Benutzung. Die entsprechenden Dampf— kessel sind betriebsfähig vorhanden, und es ist hinreichender Platz zu deren Vermehrung an passender Stelle freigehalten. Für die Wetter⸗ führung sorgt ein Ventilator mit der erforderlichen Ersatzmaschine. Der Bedarf an Bausteinen wird in der auf fünf Millonen Jahres— erzeugung eingerichteten Ziegelei der Grube hergestellt. Der betrieba— fähige Eisenbahnanschluß führt nach dem Bahnhofe Bottrop, wo das Bergwerk bedeutende Sammel⸗ und Aufstellungsgleise in eigenem Besitze hat. Für eine etwa erforderliche Koksofenanlage mit Wäsche ist hinreichend Raum vorhanden. .
Die Tages⸗Anlagen auf den Schächten IIIIIV sind denen auf den Schächten III ganz ähnlich, nur fehlt hier die elektrische Zentrale, da die bei Schacht [II aufzustellende für beide Tiefbauanlagen ge— nügen wird.
7 Beamten und 69 Arbeiterhäuser zu je 4 Wohnungen bilden den Grundstock zu 3 Arbeiterkolonien, für deren Errichtung noch etwa 300 ha Land zu Gebote stehen.
Das Feld Bergmannsglück ist nach der damit markscheidenden Bergwerken Schlägel sen 1 Hugo gemachten Erfahrungen ohne Zweifel eines aussichtsvollsten ün ganzen Oherbergamtsbezirk Dorkmund; es wird sich empfehlen, in dem⸗ selben binnen kurzem eine neue Tiefbauanlage zu errichten, um seinen Inhalt nutzbar zu machen
Die Felder Gute Hoffnung, Berlin und Potsdam aufzuschließen, zukunft vorbehalten bleiben
Die im Vorstehenden genannten größtentheils im Kreise Reckling— und insoweit auch im Regalbezirk des Herzogs von Arenberg egenen Felder stellen zusammen einen Besitz von rund 98 Normal der den der bedeutendsten Gesellschaften Westfalens an
) oben unter ite Bergwerk
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genannten Bergwerke sowie das 3a 19 j en m potsdam bei Annahme des Angebot ollem Umfange in dag Eigenthum des Fiskus übergehen r . en, nnn, T 5 ; b lich der übrigen Felder i eine andere, diesen Fällen empfiehlt inf — 2 —ꝗ—2— z Geschãftsabwickelung von
ins wiel ar na Tenn 1n vielmeh en rwe
Rechtes ungen mit chtsverbindlicher Weis
sämmtlichen zur Zei r Anstellung re der vorgenannten Bergwerke Nach seiner Ture von ver. Gladbeck, 890 Hoffnung und den Rest
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schaften, welche sämmtlich solche neuen fassen. Zu diesem Zwecke haben Verhand stattgefunden, der
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Grund
dem Bergwerke Waltrop würden etwaige Einnahmen aus Landpacht und dergl. bei den betreffenden Titeln des Etats der Bergverwal tung mit zu verrechnen sein, während auch hier die erforderlichen Ausgaben im vorstehenden Gesetze vorgesehen sind. Der Betriebsplan würde sich in großen Zügen etwa folgender maßen gestalten: 3 1902. Fertigstellen der Tagesanlagen im Felde ver. Gladbeck, Fortsetzung der Ausrüstungsarbeiten daselbst. Vorbereitungen zum Abteufen im Felde Bergmanns⸗ glück auf einem schon von dem Vorbesitzer erworbenen
Grunde tũc. Geunderwerb und Anlage von Wegen im Felde Baues einer Kolonie daselbst.
J * 5 832 Waltrop, Beginn des her. Glavbeck: Fortsetzung der Ausrichtungs⸗ und Beginn
8 der Vorrichtungsarbeiten
Bergmanngglück: Abteufen des ersten Schachtes.
Waltrop: Fnangriffnahme des ersten Schachtes
ver. Gladbeck: wie vor, Beginn des Abbaues
Bergmannsglück: Fortsetzen des Abteufens des
Inangriffnahme des zweiten Schachtes. Waltrop: Weiterabteufen des ersten Schachtes der Kolonie. .
ver. Gladbeck: wie vor, 4 7 Bergmannsglück. Fortsetzung des des Baues der Gebäude für anlagen.
Waltrop: Inangriffnahme des
ver. Gladbeck
Der Betrieb bleibt nunmehr bei vermehrtem Abbau regelmäßig. Bergmannsglück zweiten Schachtes, Aufstellen der Maschinen.
Waltrop: Fortsetzung des Abteufens
Hergmannsglück: Vollendung des zweiten Schachtes, Beginn der unterirdischen Ausrichtung, Bau von Werkstätten Kauen und Verwaltungsgebäuden.
Waltrop: Vollendung des ersten Schachtes
zweiten, Bau von Maschinengebäuden
Bergmannsglück Bau der letzten Gebäude. Aufstellung der
letzten Maschinen, Fortsetzung der Ausrichtung.
Waltrop: Vollendung des zweiten Schachtes
Lusrichtung, Aufstellen der ersten Maschinen.
Bergmannsglück. Fortsetzung der Aus- und Vorrichtung
Beginn des Abbaues
Waltrop: Bau von Werkstätten dergl.
lusrichtung. Beginn der Vorrichtung.
Bergmannsglück. Begin es Abbaues
Vorrichtung.
Waltrop: wie
Bergmannsglück: wie vo r Betrieb bleibt
regelmäßig.
Waltrop: Aufstellung der letzten Maschinen, Fortsetzung der 1d Vorrichtung, Beginn des Abbaues. Fortsetzung der Aus⸗ und Vorrichtung
n nun ab bleibt der Betrieb regel mäßig. Borstehende nur als ein Beispiel T Bergwerke nach dem Erwerb durch den ie verschiedenen Arbeiten er Anjichlußgeleije ist
r Umständen von allerlei
Inlage im Felde Waltror
1bnlinie Osterfeld Hamm
1 wird sich nach dem vor
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