1902 / 44 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 20 Feb 1902 18:00:01 GMT) scan diff

u), Eisen lohr Kar deckel (Mainz), De. Bach Marienburg), hr. Deseni Ach ert (Fried (Freiburg), D

(Kiel), Dr.

lsruhe), Dr. Küstermann (Bitterfeld mann (1 Cassel). Zuckschwerdt Dr. Buhr (Torgau), Dr. Dr. Grünberg

( Samburg) endix (Göttingen), b dt (A1 Berlin), Dr. Schrader (Dam⸗ Jaeger (Wehlau) 1 Dr. Zink, Assist. Arzt der

die Unterärzte der Nes.: III Berlin), Dr. Kattenbracker Dr. Keller,

Dr. Rosenstein Fröhlich (1 Breslau), Dr. Femmer Kappenberg Bochum), Boys (HSam⸗

Goldschmi oller Meschede, uschenbett (11 Cassel); Landw. 1. Aufgebots (Cöln).

Zu Assist. Aerzten befördert; (Köntgeberg), Dr. Friedenthal (Brandenburg a. S. Pankow (Halle a.

Dr. Baum

(III Berlin),

Fromm (II Berlin), Br. v, Swinarski (Görlitz, Br. Fraenkel (Koseh), (Aschersleben),

Sch mitz (Gelsenkirchem),

Grabl (Göttingen), ( Mülhausen i. E), stadt), Dr. Fickler Forest, Dr. Haenisch, aden), Dr. Schmidt (Aachen); Aufgebots (Hildesheim).

Dr. Platze (1 Breslau), Söbbecke Bieleßseld), Beck (Aachen), Stoffels (Köln),

(Karlsruhe), Dr. Goldberg (Freiburg), agenau), Dr. Spitz, Dr. Dr. Kieffer (Siraßburg),

Kintz (Schlett⸗ Rohmer, Dr. Geißler Dr. Bötticher, Unterarzt der Landw. I. ö

Ein Patent ihres Dienstgrades erhalten: die beim Riederschles. Fuß⸗Art. Regt. Nr. 5, Dr. Pion. Bat. Nr. 21.

Versetzt: Schmidt, Ober Korps, als Regts. Arzt (3. Bad.) Nr. 111 des Inf. Regts. Inf. Regt. Kaise he AUrimond des 8 Thäring. Regt. von Dies kau (Schles. Regts. von Dies kau (S Dr. Thöle, Leib⸗Gren. Regts. König ? Nr. 8, zum 3. Bat. Inf. Nr. 60, Berger Arzt zum Füs. Ba (1. Brandenburg.) Nr. 8, Dr. Elisabeth Garde⸗Gren. (I. Ostpren

Oberärzte: Dr. Fink Boen sel beim

Stabsarzt à la suite des um Inf. Regt. Markgraf Ludwig Wilhelm r Stabs und Regts. Aerzte: vr. Wende arkgraf Ludwig Wilhelm (3. Bad.) Nr. 111, zum er Wilhelm (2. Großherzogl. Hess.) Nr. Inf. Regts. Nr. 153, zum ñ Nr. 6, Br. Eichbaum des Fuß⸗Art. 8. Thüring. Inf. Regt. Stabs- und Bats. Arzt des Füs. Bats.

chles. Nr. 6, zum

Friedrich Wilhelm III. (1. Brandenburg.) Regts. Markgraf Karl (7.

Brandenburg.) Stabsarzt A la suite

des Sanitäts⸗Korps, als Bats. . Leib⸗Gren. Regis. König Friedrich Wilhelm III. Strehl, Oberarzt beim Königin zum Gren. Regt. Kronprinz Vorpomm. Ostpreußischen Feld⸗Artillerie⸗ Weidauer,

zu den Sanitaäts⸗-Offizieren der Res. als Oberarzt mit

Regt. Nr. 3, Dr. Meyer,

wehr 1. Aufgebots (Görlitz), Oberarzt der Res. (III Berlin), 1 November 1901 beim Elsäss. Train⸗Bat. Nr. 15, Königl. Sächs. Oberarzt a. D. org Nr. 107, in der Preuß. Armee als Ober— März 1900 beim Königin Elisabeth Garde—⸗ Dr. Reinhold, Assist. Arzt beim

Dr. Zippel, Patent vom Dr. Poleck, Regt. Prinz Johann Ge arzt mit Patent vom 2 Gren. Regt. Nr. 3, angestellt. General Feldmarschall zu den Sanitäts Offizieren der Res. übergeführt.

berärzten der Res.: Dr. Dirschke (Danzig); den

(Hannov. ) Nr. 7:3,

Der Abschied bewilligt: den Fernholz Stabeärzten der Landw. 1. Dr. Heßler (Balle a.

Dr. Fischer Aufgebots: S), Dr. Duis (Aurich). letzteren beiden mit der Erlaubniß zum Tragen ihrer bisberigen Uniform; Dr, Lampel, Oberarzt der Landw. J. Aufgebots (Hirschberg), Lr. ster, Ober Stabarzt der Landw. 2 Aufgebots (111 Berlin), diesem mit der Er laubniß zum Tragen seiner bisherigen Uniform; Dr. Trampe, Döhring

) Aufgebots: Dr. Boll, Dr. Kanzti (III Berlin), (Hamburg),

Dr. Kolb (Mainz), Dr. v. Wild (Frankfurt a. Main).

Kaiserliche Schuntruppen. Subertusstock, 15 Februar. Glauning. Hauptm. un Chef in der Schutztruppe für Kamerun, ein Patent seines grades verliehen berlt. befördert.

Sandrock in der Schuß

Dentscher Meichstag. Sitzung vom 19 Februar 1902. des Bundesraths:

Kriegs Minister,

1 TPI Bestimmun

bewußtermaßen

.

ftendermer? ere

n.

zur Zeit des Hastbefeblerlasses vorgelegen haben, denn nan könne doch nicht so formalistisch verfahren. Das NMeichsgericht sieht es als verständlich an, daß ein so begründetes Urthell aufgehoben werden m. wenn gegen diese Form gefehlt ist. Unter neuen Verdachtsgründen seten solche zu versteben., welche dem höheren Gerichtsherrn als Jen erscheinen, meinte Herr Dr. Romen. Dem kann ich unmöglich zustimmen, enn Tann würde immer und immer wieder eine Verhaftung zulässig sein. Bann wäre die ganze Bestimmung illusorssch. Ver Her Kommissar hat in seiner Thätigkeit innerhalb und außerhalb kes Neichs tages ver schiedene neue Verdachtsmomente vorgeführt; man sieht daraus, wie gefährlich eine solche Doppelthätigkeit werden kann. Im Reichstage kezeichnet er als neuen Verdacht grund, Hickel habe falsche Angaben hinsichtlich der Dauer seines Aufenthalts bei der Mutter des Marten gemacht; der Gerichtsherr von Alten werde zur Sprache bringen,

as bin die Mutter des Marten gesagt habe. In dem Artikel

ker „Veutschen Juristen eitung“ wird angegeben, daß die, dem Gerichtsherrn neue Thatsache festgestellt war, daß Auf Zeugen in unzulässiger Weise eingewirkt worden sei. Es handelt sich ja nicht um eine Einwirkung des Hickel, sondern um eine Einwirkung dritter Personen auf den Gang des Verfahrens. Was beweift denn das in aller Welt für das Verschulden des An— geklagten? Wenn daz genügend sein soll, dann st. ja Niemand sicher

davor, mit einer solchen Begründung wegen Kollusionsgefahr in Haft genommen zu werden. Welche Angabe bon den heiden, ist nun zie

richtige? Die Hauptfrage ist nun; Darf ein Gerichtsherr über Wahrnehmungen, die er während der Untersuchungèhaft gemacht haben

soll, als Zeuge in der höheren Instanz vernommen werden? Der

Gerichtsherr ist kein Staatsanwalt, und kein Untersuchungsrichter, sondern er ist der Herr des Gerichtsverfahrens. In der Militãr⸗

Strafgerichtsordnung steht, ausdrücklich: Der Gerichtsherr darf

bei keiner Unterfuchungshandlung zugegen sein. Auch wenn er gesetzwidrige Untersuchungs handlungen vornimmt, darf ein folcher Beweis nicht gegen den Angeklagten verwerthet werden. Die Beschwerde kann also nicht ausgeräumt werden, daß gegen den

klaren Wortlaut des Gesehes der freigesprochene Mann in Haft be—⸗ halten worden ist. Herr Lenzmann hat uns erklärt, der Reichstag habe mit der Beibehaltung des Gexichtsherrn einen schweren Fehler gemacht; später mußte er bekennen, daß er selbst zu Denen gehört hat,

die für die Beibehaltung waren. Ueber einen reuigen Sünder ist ja überall Freude, auch im hohen Hause; als wir beantragten, einen

unabhängigen Untersuchungrichter zu bestellen, ist dieser Antrag gefallen, und Herr Lenzmann gerade war eg, der ihn als freiwilliger

Jegierungskommissar lebhaft bekämpfte, ein unabhängiger Unter⸗ suchungtzrichter unter Beibebaltung des Gerichtsherrn sei ein Unding. Herr Lenzmann hatte also gestern keine Ursache, eine Standrede über die Schlechtigkeit desjenigen Theilet der Kommission zu halten, der

sich für den Gerichtsherrn aussprach. Gewiß haben wir damals viele Wünsche zuräckstellen müssen; aber schon jetzt eine Revision des Gesetzes zu verlangen, halte ich nicht für angebracht. Kommen Fälle wie Marten -Hickel wieder vor, dann wird es Zeit sein, darauf ein— zugehen; warten wir also die weitere Entwicklung ab, bringen wir pie auftretenden Mängel zur Besprechung und Kritik, dann wird die Militär Strafgerichtsordnung immer mehr in dem Sinne sich ein seben, wie wir sie dem deutschen Heere als einen Fortschritt zu—

gedacht haben. 2. Abg. Haa se (Soz.): Die Mängel des S werden sich nicht vermindern, so lange der Ge

mildernde Umstände bewilligen. Er hat seinen Standpunkt voll kommen verändert, er hat in der Literatur ganz andere en treten als gestern hier. In dem Augenblick, als Hickel in Haft be

(Gründe ve

halten oder „vorläufig festgenommen“ wurde, bestand nicht ein einziger neuer Verdacht bei dem Generalleutnant von Alten. Als der Gerichts- err telegraphierte, er könne erst von Insterburg aus eine Entscheidung treffen, war Hickel bereits vorläufig festgenommen Dies war am

4. Juni, und selbst am 6. Jun war Herrn von Alten h kein neuer Verdacht bekannt. Dem kommandierenden General, der den Haftbefehl erließ. war jedenfalls auch kein neuer Verdacht be⸗ kannt In dem Saftbefebl, in dem die Gründe angegeben sind, steb much nicht der einzige gesetzlich zulassige Grund i ein ne Ver dacht entstanden sei. Erst nachträglich, infolge der Frregung uber den Fall, hat man nach neuen Gründer ge sucht Der on Verrn Komen angegebene Grund, daß in d rsten Verbandlung sich ̃ be 16 Jeugen auf einander einzuwirken versucht haben die Rameraden kemũüht waren, die Angeklagten vor Verurtheilung zu sch sckeint ursprünglich in Herrn von Mrten zarnicht schlummer n baben Tieser Grund ist auch eine juristische Ungebeuerlichleit. Gs darf sich nur um solche neuen Verdachte gründe bandeln, elche rst nach der Freisrrechung bekannt eworden und in r erst Ber handlung nicht in die Erscheinung getreten sind Ver n hat mit in literarischen Ausfübrungen ein solches Fiasko, ht, es irm sicherlich selkst keine Freude bereitet bat, und der halb kat er r en andere en Verdachts grund vorgebracht. nicht n icht 15 kel sich da dersprochen bat ; 0 Y ten bei der Muner des ĩ wes . Er 1 v m neral von Alten vielmehr 1 er 1 20 Minuten dert gewesen sei. Wenn bier eine Handlung gerechtjertigt wird, die nicht zu rechtfertigen ist, jo stellt m ur den Kriegs⸗Minister blef Wir baben alle die de m Fall das Gef letzt j M bat gesagt, nech bt alle Unteroffiziere omme worde die Untereffisiere sind d n neues Beweirmittel, die si doch schon vorber da gewesen. Mit demselben Rechte lannte man sagen, eg seien ch nicht alle Ginwobner der Stadt ver nemmen worden Man bat erst nachber nach neuen Verdachts zründen gesucht In die Atte 11 bineingeschtie ber worde der Generalleutnant von Alien wird ner Verdachtegrim anfübren Was ist denn nu schließlich in der zwellen Instanz als neues Reweiemittel n Sidel verzetemn Daf feine neuen Verdachtegründ benander bat ja d Belannt⸗ machung der Gerichte bebort 1lbst bewiesen, in welcher eine Be lebnung von 1600 4 autgesetzt war für die Ermittelung der Tbätere Die Angriffe des Neichsgerichteratke Stenglein geg n Gerichts kerrn sind unwidersprechen li In den militarischer bestebt eben die Ansicht: Freijsrrec ! zer allen Umstand . TDumm t., wenn sie geg 141 ta . bat die Regierung i. J. 12 rfiützt, ale sie in Bezug an zustitut der Gerichteber die En . er bat mebr als 1 1 Inst Daß Unge setz lichkeit. etommen sind äber l Jweisel mebr sein 6 feblt d militarisch Kr die noötbige Achtung vor Geser eil sie sid I Inschauungen unterot Bie munen 1 HBevelferung wirfen! Derr 9 sagte gestern. 21 eantragten viel * * pl 25* . L 1 hk bier lebnten diese Anträ ft al Natur lid 5 nad sc der Verren Sta il ; ü eff . 1 . 9 1 41 r* * 1 z ral Cfeit bt ? . 26 e 1 1 1 Hit rlang le ich teit d rfa nd W 56 * 1 . n wir ou * 1 1 1 Begb⸗Goburg (fr. Voit 12G bef bat . 7 * 11 net Al 3 1 u 9 l . gen Rief, da l an Leutnant“ T ö ant Jern, daß er en der Jangen n Heeren nad ibm dert durch enen Uateressin ; . eralkelgen ich; der Junge batge nach der mächtig n q m ner Ver fem Rriegngerht erflärte der Veutaant, em agen genenßter im Sande der Netter Fefuner = * arne micht srrach beire Aageklagte frei. In det Mering e, em,, MHemlegt festgestellt da den Netbrebr feine Mere e 2

bern ure ein iter, ber Fei derischriftzmieriger * , Geer, merstaad erfabr, r leise berschrifte dri

m Galgen Tagen Ttukenarrest derurtkeilt, aer der Err, mit mehbtertn Menaten Gefängnis aeabndet

trafgerichtsverfa hren ̃ s verrn Romen darüber waltet. Seinem gestrigen Auftreten kann man nicht einn al

Bat ein Uatereffizier die Lehrer, welche unter ibm dienten „dreckige Schweine genannt und bekam dafür erst in der Berufung instanz

*

wei Tage AÄrrest. Ein Fall hat sich abgespielt., vor dem Reichs⸗ Militãrgericht; da handelt es sich um zwei Milstärgefangene, welche farialdenmekratische Dinge niedergeschrieben haben sollten. Das Geudernement hatte die Sache so schlimm nicht angesehen, aber der

Rommandeur des VI If. Armee Korps veranlaßte die Verurtheilung

durch ein Kriegsgericht. Gegen die Verurtheilung zu 3 Mongten Ge⸗ fängniß als eine zu geringe Strafe legte der Kommandeur Berufung ein ie Sache spielte vor dem Ober -⸗Kriegsgerscht weiter, und dort wurden die Beiden freigesprochen. Es erfolgte Revisien des Gerichts herrn, welche verworfen wurde. Diesem merkwürdigen Falle von Rechtsprechung schließt sich die wunderbare Untersuchung des Unter— gangs des Kreuzers Wacht“ bei Arkona an. Die Verhandlung gegen den' Kommandeur des Schiffes wurde unter Ausschluß der Deffent⸗ lichkeit an Bord eines Schiffes in Kiel gefihrt, auch bei der Urtheils⸗ verkündigung wurde die Oeffentlichkeit nicht wiederhergestellt. Wie das Linienschiff „Großer Kurfürst“ im Jahre 1873 an der englischen Küste zu Grunde ging, weil man die Schiffe zu nahe aneinander manövrieren ließ, * soll auch hier manövriert worden sein, es sollen segar zwischen den eng aneinander fahrenden Schiffen Torpedo⸗ boote hindurchgefahren sein, was bei anderen Marsnen wegen der großen Gefährlichkeit iber han nicht statthaft ist. Vielleicht hat man aus diesem Grunde das Verfahren so geheim gehalten. In einem Falle hat man die Berschterstatter drei Stunden lang in einem Raume zurückgehalten und erst nach dem Auseinandergehen des Kriege gerichts ihnen erklärt, es sei alles vorbei. Vie he— gleitenden Umstände bei dieser Verhandlung ergaben, daß man den Begriff der Oeffentlichkeit geradezu verhöhnt hat Im Falle Blaskowitz hat die Verhandlung ebenfalls hinter ge⸗ schlossenen Thüren stattgefunden,. Selbstperständlich ind die Ver⸗ handkungen doch nicht geheim geblieben. Es hat der DuellfglUl Blas= kowitz ein böses Licht auf die Trinksitten im Heere geworfen. Der im Bereiche des fächsischen Armee⸗Korps vorgekommene Fall, in welchem aus einer Trinkaffäre ein Duell erzwungen werden sollte und der betheiligte Offizier mit schlichtem Abschied entlassen wurde, weil er die Sache bereitz beigelegt hatte, muß in diesem Zusammenhange ebenfalls erwähnt werden. In einem anderen Falle hat ein Regi⸗ ments Kommandeur aus ähnlichem Anlasse schließlich eine Abbitte seisten müssen. Die Oeffentlichkeit ist bei den Verhandlungen des Kriegsgerichtz erster Instanz im Falle Marten nach der Erklärung des Herrn Romen deshalb autzgeschlossen worden, weil das Gericht nicht wußte, was aus dem Falle werden würde. Aber freilich, wir snd doch nicht dazu da, um starren Formalismus zu treiben“. Wir brauchen ung also überhaupt um die Gesetze nicht zu kümmern, wir brauchen dann gar feine Strafprozeßordnung mehr. Sind die Be—⸗ stimmungen der Militär, Strafgerichtsordnung wirklich dazu da“ Dickel ist nicht von neuem verhaftet worden, sondern ist aus der Haft garnicht herausgekommen. Nur der Gerichtsherr zweiker Instanz konnte eine derartige Verfügung treffen, der ist aber erst nachträglich von dieser vorläufigen Festnahme benachrichtigt worden. Vöei Tage sind bis zum neuen Haftbefehl a e Der Gerichtsherr hat sich dahin ausgesprochen, das Urtheil sei ihm schlechthin unbegreiflich. Unter diesem Gesichtspunkt gewinnt die Wieder verhaftung ein ganz anderes Gesicht. Wie es mit den neuen Verdachtsgründen aussieht, hat der Kollege Hagse schen ausgeführt. In den Akten befindet sich nur der schon erwähnte Vermerk; Die nenen Gründe hat man eben erst nachträglich ausgegraben. Die Deffnung der Briefe des Rechtsanwalts Horn soll auf einem Ve sehen beruhen, wie ung der Kriegsrath Dr. Momen gesa hat. Damit ist die Ungesetzlichkeit der Wegnahme der Korrespondenz nicht aus der Welt geschafft, auch wenn man noch sehr in gutem Glauben gehandelt hat, und wenn auch in Revision dieser Umstand nicht als Anfechtungsgrund anerkannt worden ist. Die Bestrafung von Zeugen für die ihrem Eide gemäß gemachten Aussagen ist ein ebenso bedenklicher Vorgang. Hier stehen Disziplin und Gerechtigkeit gegen einander, das ist im hochlten Grade beraucrlich. Das Urtheil der Juristen über diesen Militärprozeß ist

Io er

sa bekannt; Stenglein hat ihn streng verurtheilt. Was die Institution g Gerichtsherrn betrifft, so kann sich kein Unbefangener dem Ein— druck entziehen, daß sie sich in diesem Prozeß nicht bewährt hat; wird diese Institution nicht beseitigt, so wird auch das Militärgerichts⸗ zerfabren fortfahren, an den beklagten Uebeln zu kranken. Vor einiger zeit ist die Aeuferung gefallen, der vornehmste Rock sei der preußische Zoldatenrock. Es wird wohl der deutsche gemeint gewesen sein. Ich mein r Rock des ebrenwerthen Bürgers wird ebenso vornehm sein.

Der Rock des Verrn vom Stein wird ebenso viel werth gewesen sein, wie des Generals Scharnhorst; es kommt darauf an, wer in dem Keck steckt. Die Gesetze, welche im Dentschen Reiche gelten, sind von 1 . eutsche 131 halten noblesse ob! Co.

Königlich säachsischer Bevollmächtigter zum Bundesrath, Majo

D

Frug von Nidda: Der Vorredner bat behauptet, daß im Prozeß Gbemnitz Oeffentlichkeit ausgeschlofssen wurde auch während der Urtheile vertündigung. Er scheint übersehen zu haben, daß diese Nach⸗ richt der Presse berichtigt worden ist. werben Kriegsrat De. Romen Man hat mir vorge⸗ ** h gesagt babe, man solle nicht starren Formalismus treil Worte babe ich gesagt; aber es kommt darauf an, in welch 2m Hickel ist mit vollem Recht wieder in Haft genommmen Daß Verdachtsgründe vorlagen, gebt schon daraus berwor, daß er nach seiner Freisprechung vorläufig festgenommen ist 58 r von vornherein auf eine neue Festnabme abgeseben. Den Hickel vorher och cine Minute fiei zu geben, wäre eine Farce gewesen. Man

* 8

kbätte den Hickel zu der einen Tbür hinaus und durch die berrinfübren und ibm sagen können: Sie sind vor Das wäre in der That weiter nichts als e vorläufige Fesinabme ist dech nur ein Vorl Wenn Sie davon ausgeben daß 5 180 der Mili ; zur vorläufigen Fesinabme berechtigt, so fragt es sich, ob Kemmandeur befugt war zu dieser Festnabme;

2

Ich babe zuerst gehört, eg wären 2 bis daß Hickel bei der Mutter des Marten war

kinuten dert gewesen ist, wurde in der Hauptve d tet Dieser Widerspruch war ein weiterer Verdachtsgrund genügte nllei schen für die Wiedersestnahme. Dazu kam das neue Beweig⸗ mittel, zeugniß des Herin Generalleutnant von Alten. Nun kat man gefragt, ob dieg ein neueg zuverlässiges Beweismittel war. Gg darüber bw eine böchste Instanz, der wir uns willig unterordnen da eich Militargericht Dieses hat diese Fra⸗ e auf dan Gingebendsle prüft um ht Redner verliest die beirefende Stelle deg Neicha⸗ Nilit arge richte erfenntnin Der Gerichts bert darf sich allerding nicht Unt bungebandlungen betbeiligen, aber nur nicht an gerichtlichen Auf militawolieilichem und dit splinarem v der Memung des Militar-⸗Meichegerichts der Gerichtaberr 1 6 t Betbeili besn rankt berm (Greber it es ent⸗ Aftendermeif augerüdlich heworgebhi,. dn der sich stüpt auf S 179 bs. * i . dacht gründe Der : fibefehl ö r nn ! der Dinweie auf F 179 nicht meßr nosbig in tis l lei Unstänken een dan GMeseh . . Dartde ble und bi Afiem 11 f lin D dbem⸗ ; 27 2 * d man ann nicht kebßanptien, dag eine 4 f 1c . icht u entschein⸗ e ar ikefeßt . 6 der Akten n 24 Beil )

M 44.

(Schluß aus der Ersten Beilage)

Abg. Dr. Müller⸗Meiningen (fr. Volksp) Nach diesen Aus⸗ führungen muß ich doch nech einmal ausführlich vie Sache darstellen. iel Mitglieder der Fechten verlassen den Sagl.) Wenn Sie ur Fechten) kein Interesse an der Milstärfufti; haben, so fällt das auf Se zurfick. Per Hert Geheime Kriegsrath Romen hat alles wieder „us ven Kopf gestellt und ble Hauptsache in den Hintergrund ele, bert Romen 5. bie Sache mit weniger Entrüstung und eber mit mehr Logik behandeln sollen. Er machte den Gindruck, als ob er sich als der starke Mann fühlte, den wir eigentlich noch immer suchen m Peutschen Resch. Sein Erfolg war aber ein recht negativer. (Gr hatte allerdings eine eminent schwierige Aufgabe sonst gefällt er sich in der Rolle detz Anklagenden, hier war er in die Rolle des An— geflagten gedrängt; das hat er be pen Ausführungen des Abg. Lenz— mann gestern selbst gefühlt. Es ist nicht , . pon der Reichg⸗ fegierung, einen Mann, der in der Sache hon siteratisch engagiert war, hierher zu schicken; denn ein solcher Mann kann nicht mehr „bieftip sehen. Auf die Ausführungen des Abg. Lenzmann, daß das. Gericht nicht ständig war, ist keine Antwort erfolgt. Das Königs⸗ berger Gericht war aus lauter Stellvertretern hesetzt; ingn hat aus aller Bequemlichkeit die Offiziere, die als stänige Michter hbetufen waren, für diesen Fall als Stellvertreter bestimmt. Wenn es sich um Offiziere handelt, wird fast immer die Oeffentlichkeit aus⸗ geschlossen. In einem Fall wurde die effentlichkeit ausgeschlossen, wess ein Zeuge Reserpeoffizier war. Es sollte dem Zeugen nach gewiesen werken, daß er immer betrunken war. Nun heißt eß, er soönnte wieder esnberifen werden und dann könnte es dem OVffizierkorps schaben, wenn das gerichtlich festgestellt würde Selhst Zeitungen wie „e Münchener Allgemeine“, bie „Post“, die „Kölnische Zeitung“ haben den Ausschluß der Oeffentlichkest in diesem Prozeß getadelt. Es i merkwürdig, wie Herr Romen bestrebt war, das Gericht zweiter Instan⸗ vor dem Lobe der Veffentlichkfeit zu en es könnte schesnen, daß es ihn rgerte, daß das Gericht die Heffentlie fei so welt zugelassen hatte. Der fangtischste Troupier kann nicht mehr gegen pie Heffentlichkeit sein alt der Regierungs-Kommissar, der selbst pil-Jurist ist. Es ist doch höchst auffallend, daß man drei Mriefe des Rechtsanwalts Horn und Hickels hintereinander erbrechen hat. Der Herr Kommissar ist in seine Staatfsanwaltsrolle zurückgefallen er hat einen bösen Seitenhieb gegen den Rechtsanwalt geschlagen. Wie stimmt das mit seiner Er⸗ flärung, daß er nicht persönlich werden wolle? Hickel ist nach seiner reisprechung auch nicht einen Moment aus der Haft entlassen worden wäre galleidin4é eine Farce gewesen, wenn man ihn aug einer Thür in pie andere bingeflihrt hälte, Fräh z Uhr wurde an den Generalleutnant von Alten vom Vertheidiger telegraphiert, er möge Hickel frei lassen; die Antwort kam erst Abends, daß Herr von Alten erst nach seiner Rückkehr nach Insterburg Entschesdung treffen könne. In- jwischen wurde Hickel mitgetheilt, daß er vorläufig festgenommen sei. Was Ter Regierungskommissar uns gestern und heute ausführte, stand bereits in der ersten Projeswerhandlung fest. Dem Hickel hätte der Gegenstand der Beschuldigung mitgethellt werden müssen; er ist über den Gegenstand der Beschuldigung in leiner Weise vernommen worden. Am Abend des 4. Juni, 91 Uhr, verlangte der Vertheidiger nochmals die Freilassung des Vickel, und er drohte mit Anklage wegen Freiheit beraubung. Am H. Juni Nachmittags erbielt er die Antwort, zustandig

sei der Gerichtsberr der 2. Dipision, dessen Entscheidung noch nicht vor⸗ nm

liege. Am 6. Juni Nachmittags entschied Generalleutnant von Alt er könne Hickel unter keinen Umstanden Frei lassen, denn er kön

sonspirieren. Generalleutnant ven Alten hat sich dahin geäußert, Militär- Strasprozeßordnung sei ein neues und verbesserungaebedurftige? Gesetz, S179 sei in unüberlegter Weise aus dem bũrgerlichen Strafvroze übernommen worden. Dem Vertheidiger sagte Herr von Alten, er babe Hickel kraft seiner disziplinarischen Besugnisse vorläufig festgenommen Ist also richtig, was der Regierungskommissar uns bier sagte, oder was Herr von Alten dem Vertheidiger sagte? Noch am 6. Juni Abend⸗ außerie Seir von Alten, die neuen Verdachtsgründe würden sich schon finden. Am 7. Juni erhält endlich der Vertbeidiger di Nachricht, daß am 6. Juni der Haftbefebl erlassen sei. Dieser fam ose Haftbefebl war weiter nichts als ein gedrucktes Formular. Verdachtegründe enthielt es nicht, und das isi nicht nur formell sondern auch gesetzlich ein Verseben. Als der Haftbefebl dem An geklagten eröffnet wurde, sagte Hickel: . Ver möglich, ich bin doch freigesvrochen ! Der Kriegsrath sagte ibm dar Nun, das Kriegsgericht kann ja Dummbeiten gemacht baben!“ sst nicht dementiert worden. Nech am 14. August wußte niemand eiwas von neuen Verdachtgmementen. Das gebt aus einem Schreiber des KBommandeurs von Lenze bervor. Derr Remen ist auf Widersrrüche in allen seinen Reden mit keinem Wert angegang In dem Haftbefebl stebt lein Wort ven

auch in dem ersten Urtbeil stebt lein Wert von den Wabrnedn

auf die der Regierungelommissar alg bedeutend bingemielen de Wenn der Generalleutnant von Alten Wabrnebmungen uder 8 slussungen durch den Unteroffizier Sleek gemacht Katte =. 3 Gericht Herrn von Alten vernebmen und eventuell die VBerdand!

gan it 2 ** keen Wie ist meine Berk 1

dazu aussetzen müssen Höchst gesäbrlicãh ist e minde denn wenn Ter Werichtsberr erster Instanz alg Jeuge in d zweit Instanz vernommen wird Aug feinem Beiriel ed de sicher bervor, wie gesäbrlich die gane Institutien der 2 drs berrn ist. Mit dem UAftenrermeit it e eine eigens d ch babe auch den Verdacht, den Vert Gröber bereit ange? ne

der Vermerk erst nachträglich eingefügt werden in W d besonderg der Passug, daß ein negalipe? Mesnklat d Re rdachte zegen Marten und wi fel erböben würd Wein Wol nm bat für fein frübered Gintreten ur dag ustitnt des Muc;h⸗od estern eie rlich auler fen, n gelangt 1 r al Rr 2 und darum bal er o gioßen Unsse ben eiten wa ern Milsrsustt i schen Jerlng Jenn, die Mewternng

um eg zu beben

Kriegs minisien weinen bei inn ? ik dn V

Weine deinen! nl dem einn Uhg Venn Gumbinnen role bier win Wunangnsnnt einer Wed d ich min Dessen wallltandig benni, da Geballg siiho wesentlich eren, wn veiterteit einmal bie Frage angeschalifen war, dae h Stiel ö uren i. üingielle n . on 96 auch mon ih bir er dand lung d baben u Mann sn ahoi being . meine Misnn bai Ane din, n,, . 91 Frage Vinannmjnschieken, da den Menn . de An aech nbi in meinem end nun Hie nig 2 1he r Remmlslslan zur dwiaiban, de, mn Einige ihbhteid gewillt Vaken, when gur eigenen, nch und M n schwierlg ie Ribe genesen i, na n ble h vemalß M lehenbei Guan, Mn benen di Kemmllsten nntal? damalz a ber gasehseind en Mane dn n n d Wer n land mn binn Daß de Nach lach

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Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Donnerstag,

den 20. Feh 1902.

Strafgerichtsordnung ist eben ein Kompromiß der verschiedenen An⸗ schauungen, und ich glaube, wir haben alle Veranlassung, an einem Gesetz, das erst seit . Jahren in Wirksamkeit ist, in keiner Weise Wo soll es denn hinführen, Faktoren des Reichs ein wichtiges Gesetz erlassen und es, nachdem es faum in Wirksamkeit getreten, schon aufs schärfste angreifen? (Sehr Wenn man das, was man schafft, sofort wieder ver— wirft, dann ist das der reine Nihilismus. Parteien ist meines Erachtens anerkannt worden, daß die neue Militãr⸗ Strafgerichtsordnung einen wesentlichen Fortschritt gegen früher auf dem Gebiete der Militär⸗Strafrechtspflege darstellt. Einzelheiten in dieser Beziehung nicht eingehen. meinerseits an, vermisse aber zu meinem Bedauern für die Armee die Anerkennung, daß sie das neue Gesetz ohne jeglichen Widerstand und ohne jegliches Mißtrauen dufgenommen hat und mit Ernst und Eifer bestrebt ist, dasselbe zur Durchführung ju bringen, obwohl eine he— sondere Sympathie für die neue Strafgerichtzordnung in der Armee, hie mit dem alten Verfahren, das sich in schweren Jeiten bewährt Nach den Wahrnehmungen

Damit ist die Zahl der Redner zu dieser Materie er⸗ schöpft. Die Debatte wendet sich zu den allgemeinen Erörterungen über die Verhältnisse im Militärwesen zurück.

Abg. Schlum berger (nl) sicherungsprämie gegen Kriegsgefahr, lungen, Selbstmorde n. s. w lange Zeit

zu rütteln.

wenn die gesetzgebenden sftehende Heer

Duellwesen,

ist eine Ver⸗ datenmißhand⸗ find beklagenswerthe Nebenerscheinungen ehrlichen Einrichtung, Wehrpflicht. Diese Nebenerscheinungen w Kontrole ber Volksve

der allgemeinen en verschwinden unter der g, wenn diese sachgemäß geübt wird. Die Reden der Sozicldemokraten haben aber nur den Zweck, unsere treff⸗ lichen Heereseinrichtungen zu Lurus unnützer Zeitverschwendung nicht erlauben. Abg. Graf Hon Rogn (8. kon): gehe ich nicht ein, auch an allgemeinen Auseinandersetzungen üher die neue Mili r ⸗Slrafgerichtzordnung wollen sich meine Freunde nicht Jahren beschlossen worden.

3 nicht zugestimmt, weil sie der Meinung nd sich bewahrt hat. und wir haben noch keine Veranlassung, in eine dieses Gesetzes einzutreten. Versehen vorgekommen sind,

richtig! rechts.) Heiterkeit.)

diskreditieren.

Ich will auf Auf den Gumbinner Prozeß Auch ich erkenne das . betheiligen.

Dieses Gesetz ift erst vor Ein Theil

. meiner Freunde

auch Erörterung

wohlgethan, nariffe auf die Unparteilichkeit der Ge⸗ der Militärgericht in allen Instanzen, au

st men? chlich.

taatsfeinde

verwachsen Korpsbezirken Schwierigkeiten funktioniert.

nicht bestand.

zanerischen Rechts⸗

DVurchfũůhr ung ahsichtlichen

Au ße racht lafsung stimmungen dez Gesetzes fann selbftherständlich gar keine Rede sein

Reich zugeben urũckzunehmen, ; Krosigk“ unterzogen worden des bestehenden as Urtheil darüber, sind, beziehen sich lediglich auf diesen siber dag Ganze den Stab zu brechen. ich habe nicht das Recht, ihre Erledigung finden. fahren bestanden, nämlich in China. Ich wäßt für die Grpedition schaffen können ohne eine gleichmã dige 8e nt Die Einfachheit Bedingungen für eine gesicherte dort nach jeder Richtung hin ie mit den Kommandostellen

die gezogen worden

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