Karte des Deutschen Reichs im Maßstabe 1; 190000.
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ehenden: Nr. 203 Bunde, 206 Bremen, 232 Sögel,
269 Diepholz und
432 Siegen durch die Kartographische Abtheilung auf Grund der Neuaufnahmen bearbeitet und veröffentlicht worden. Der Vertrieb erfo t durch die Verlagsbuchhandlung von R. Eisenschmidt hierselbst Neustädtische Kirchstraße Nr. 4s5. Der Preis eines jeden Blattes beträgt 1 M 50 5. Berlin, den 34. Februgt 1962. n Königliche Landes⸗Aufnahme. Kartographische Abtheilung. Steinmetz, Generalmajor.
Aichtamtsliches. Deu tsches Reich.
Preußen. Berlin, 25. Februar.
Seine Majestät der Kaiser und König hörten heute Vormittag im hiesigen Schlosse die Vorträge des Chefs des Militärkabinets, Generalleutnants Grafen von Hülsen⸗— , . und des Chefs des Admiralstabes der Marine,
dmirals von Diederichs. . .
Heute Mittag fand bei Ihren Kaiserlichen und Königlichen Majestäten aus Anlaß des Geburtstages Seiner Majestät des Königs von Württemberg eine 56 stückstafel statt, zu welcher, wie ‚W. T. B.“ meldet, Seine Durchlaucht der Erbprinz und Ihre Königliche Hoheit die Erbprinzessin zu Wied, ber Reichskanzler Graf von Bülow, der Oberst⸗Kämmerer Graf zu Solms⸗Baruth, der Chef des Zivil⸗ kabinets, Wirkliche Geheime Rath Dr. von Lucanus, der Chef des Militärkabinets, Generalleutnant Graf von Hülsen⸗Haeseler, der Chef des Marinekabinets, Vize-Admiral Freiherr von Senden⸗Bibran, der Staatssekretaͤr des Auswärtigen Amts Freiherr von Richthofen, der Vize-Ober⸗-Zeremonienmeister von dem Knesebeck, der württembergische Gesandte Freiherr von Varnbüler, der württembergische Generalmajor von March⸗ thaler, die Bevollmächtigten zum Bundesrat Präsident von Schicker, Geheimer Kriegsrath von Schaefer und Departements⸗-Direktor von Schneider, der württembergische Flügel⸗Adjutant von Graevenitz und der Hof⸗Marschall Freiherr von Reischach geladen waren.
Sachsen.
Ihre Majestät die Königin hat sich gestern, wie das „Dresdner Journal“ meldet, zum Besuch Ihrer Königlichen Hoheiten des Fürsten und der Fürstin von Hohen⸗ zollern von Dresden nach Sigmaringen begeben.
Württemberg.
Ihre Majestät die Königin ist gestern von Nachod wieder in Stuttgart eingetroffen.
Sachsen⸗Altenburg.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin traf am 22. d. M., wie die „Geraer Zig.“ meldet, zum Besuch Seiner Hoheit des Herzogs in Altenburg ein und begab sich von dort am Sonntag nach Rudolsiadt.
Tachsen⸗ Coburg Gotha.
Der Landtag des Herzogthums Gotha hat gestern die Berathung der Steuer vorlagen beendet. Vei der Generalabstimmung wurden dieselben mit Emstimmigleit an⸗ enommen und der Landtag sodann im Auftrage Seiner . des Regierungsverwesers Erbprinzen zu n n . durch den Staats ⸗Minister Hentig vertagt.
Anhalt. Der Landtag ist gestern im Austrage Seiner Hoheit des Herzogs durch den Staate⸗Minister von Koserip er oͤffnei worden.
TDchwarzburg Nudolstadt.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin traf, wie die Schwarzb-Rudolst. Landes⸗ Zig.“ meldet, am Sonntag Nachmittag in Rudolstadt ein und wurde am Bahnhof, wo eine Ehren⸗Kompagnie Auf stellung genommen hatte, von Seiner Durchlaucht dem Fürsten empfangen. Nachmittage fand im Schlosse Dede oburg Galatasfel statt. Gessern Vormittag hat sich Seine Königliche Hoheit nach Weimar zum Besuch deg dortigen Hoses begeben.
Cesterreich · Ungarn.
Im österreichischen Abgeordnetenhause brachte gestern der Abg. Kubik eine Interpellation über das Vor— gehen der preußischen Gendarmerie in Myelowitz Augwan⸗ derern gegenüber ein. Im Verlaufe der sodann origesehten Debatte über dag Budget erklärte, dem W. T. B. zusolge, der Minister⸗Bräsident Dr. von Keerber gegenüber ver⸗ schiedenen Kommentaren zu seinen jüngslen Ausführungen:
Die Meglerang babe weder gewarnt, noch gedrebt, noch auch
rend 1 wag Jemanden figen fönne, ihr einen frloelen Recht u Gun irgend ciner ci oder eintt Reaimt? ujnmatben Nur einę solche dlung wurde einen offen undigen Staate r 2. r nur die Nelkreendigleit ver Uagen qeäbrt, relch- sih er můsse. enn ein Hefen Parteilnteresse aber dag gemein ame Intereffe ter Mesammtkerßsferung cine Sieat. gesscit und rie- 23 1 ** 4 nicht — * 2 endern dann. da re eit fürder⸗
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ng er einigenben Die 3 Desterreichs begründende Grund 57er Gesetzgeb
nicht ins Wanken gerathen. Regierung hoffe
irn nnn des Ausgleichs mit Ungarn, wo die gleiche Auf⸗ assung vorhanden sei, zur Einigung zu gelangen. Sie wolle für alles, was österreichijch sei, den gleichen Schutz den sie allem zu gewähren bereit e. was die ungarische Arbeit hervorbringe. Eine diesbezügliche Vorlage werde dem Hause rechtzeitig zugehen. Der Zeit punkt der Handelsvertragsverhandlungen hänge nicht von der Regierung allein ab, sondern auch von den ausländischen Staaten. Die Regierung werde dieselben in keinem Stadium verzögern, weil sie in der Her⸗ stellung dauernder Zustände in den internationalen wirthschaftlichen Beziehungen den größten Vortheil für die inländische Produktton erblicke. Bezüglich der Zuckerfrage habe sich die Regierung einen be⸗ stimmten Weg vorgezeichnet, um den der steuerkräftigsten Industrie drohenden Schaden abzuwenden. Das Haus werde durch ein seiner⸗ zeitiges Votum in dieser Frage der Regierung eine willkommene Unter⸗ stützung leisten. Wag den Ngtionalikätenstreit betreffe, so habe der Staat für alle Ngtionalitäten nur, die i. Gerechtig⸗ keit; wenn von einer Seite die Neutralität der Regierung in dem Sinne ausgelegt werde, daß sie irgend ein Unrecht aufre ter halten wolle, so sei dies unzutreffend. Sie wolle nur Konflikte verhüten, die ein anderes vermeintliches oder wirkliches Unrecht schaffen könnten, und sich unbefangen und unverdrossen um eine freie Verständigung zwischen Deutschen und Cjechen bemühen, wozu neue Schritte bevor— ständen. Eine starke Monarchie und, ein gerechtes Oesterreich seien die Bürgschaften einer friedfertigen Auseinandersetzung zwischen seinen Nationalitäten. ⸗
Gegenüber Bemerkungen des Abg. Loecker über ein
wünschenswerthes Zusammengehen von Monarchie und Volk ver⸗ sicherte der Minister⸗Präsident, daß die Regierung jeder Zeit willens sei, dieses Zusammengehen herzustellen; daß es keinen besseren und konstitutioneller gesinnten Monarchen gebe, keinen, der ein größeres Vertrauen zu seinen Völkern habe, und dem das Wohl seiner Völker mehr am Herzen liege, als den Kaiser Franz Joseph. Mit einem Appell an das Haus, von seinen Rechten tets vollen Gebrguch zu machen, schloß der Minister⸗Präsident . beifällig aufgenommene Rede. Die Dringlichkeit des Intrags der Alldeutschen, in welchem die Regierung er— sucht wird, die Reichenberger Handelskammerwahl . der bei derselben vorgekommenen Ungesetzlichkeiten für ungültig zu erklären, wurde sodann vom 9M f abgelehnt.
Großbritannien und Irland. .
Das Oberhaus lehnte gestern, wie „W. T. B.“ meldet, einen von Lord Tweedmouth eingebrachten Antrag, welcher dahin ging, einen gemeinsamen Ausschuß beider Häuser ein⸗ Lie en, welcher alle Kaufverträge, die von dem Kriegsamt mit
ezug auf den südafrikanischen Krieg geschlossen worden seien, prüfen solle, mit 83 gegen 25 Stimmen ab. Lord 6 unterstützte den Antrag, den die Regierung mit Rüclsicht nn, daß während der Dauer des Krieges eine derartige Untersuchung nicht stattfinden dürfe, N
Im Unterhause erwiderte der Kanzler der Schatz⸗ kammer Sir Michael Hicks Beach an Stelle des Unter⸗ Staatssekretärs des Aeußern Lord Cranborne auf eine Anfrage, daß die fremden Truppen in Schanghai gegenwärtig an⸗ nähernd aus 800 Briten, 7090 Franzosen, 500 Japanern und 309 Deutschen beständen. Für eine endgültige Räumung Schanghais sei bis jetzt keine Vereinbarung getroffen worden. Das Haus genehmigte mit 183 gegen 40 Stimmen eine Re⸗ solution, durch welche der Mannschaftsbestand der Flotte auf 122 500 Mann fesigesetzt wird.
Frankreich.
In der gestrigen Sitzung der Deputirten kammer be⸗ antragte, dem W. T. B.“ zufolge, der Deputirte Lasies bei der weiteren Berathung des Armeebudgets die Einführung der einjährigen Dienstzeit und verlangte für seinen Anirag die Dringlichkeit. Dieselbe wurde mit 325 gegen 186 Stimmen abgelehnt. Der Deputirte Raiberti meinie, durch die Ein⸗ führung der zweijährigen Dienstzeit werde der Effektivbestand des Heeres um ein Fünstel vermindert werden. Der Minister⸗Präsident Waldeck-Rousseau erklärte, er habe bereits in der Kommission des Senats dargelegt, daß eine Herabsetzung der Dienstzeit zwar möglich sei, wenn gleichzeitig alle Digpense aufgehoben würden, daß aber mit derselben andere Maßnahmen untrennbar Hand in Hand gehen müßten, um nichts dem Zufall zu überlassen. Man müsse in dieser Frage den Wünschen des Landes Rechnung tragen, jedoch ohne etwas zu beschließen, was die nationale Vertheidigung schädigen könne. Der Deputirte Krantz betonte, daß man bei der Ein⸗ führung einer neuen Dienstzeit vorsichtig zu Werke gehen müsse, und wies auf das Beispiel Deutschlands hin, welches bei seinen militärischen Reformen stets sehr zielbewußt vorgegangen sei. Die Deputirten Le Hérissé und Gouzy brachten hicrauf folgende Resolution ein: Die Kammer nimm die Erklärung der Regierung zur Kenntniß und stimmt dem Prinzip der zweijährigen Dienstzeit zu, deren Einführung durch Auf⸗ hebung aller Dig pense und Annahme von Kapitulanten mit Rücksicht auf die Verstärkung der einzelnen Truppenkörper und der Sicherstellung der nationalen Vertheidigung verwirklicht werden soll. Die Nesolution wurde mil wg gegen 2 Stimmen angenommen und die Sitzung sodann geschlossen.
Mu sßland.
Der General⸗Gouverneur und öchstkemman⸗ dierende des Militaärbezirks Kiem hat, nach einer dem W. T. B. zugegangenen Meldung aus St. Petersburg, eine Bekanntmachung erlsassen, in welcher die Wevällerung der Stadt Kiew aufgefordert wird, es aufe strengsle zu vermeiden, sich in den Straßen und auf den Hlägen, auf welchen An⸗ sammlungen und Kundgebungen bemerlbar seien, aufzuhalten. Für Juwiderhandlungen werden Geld. und Freiheit nrasen angedroht.
Italien. Western Abend fand, wie dem M. T. B. berichtet wird, ein Ministertaftd att. Nach demselben hafte der nister⸗ Präsident Zanardel li eine Vesprechung mil dem König.
Tyanien.
Im Senat verlas gestern, wie M. T. B. meldet, der Criege Minister, General Weyler ein Telegramm aug Barcelona. In allen Jabrilen, mil Augnahme der Mejall= fabrilen, werde dert gearbeitet und lei die Nuhe wieder
uch in Murcia, Rene, Saragessa,
Torissa, Gaßellen und Valencia berrse wicpber n 2 Sevilla i 3 her streu worden enat gab seiner die Lusdruct der Deyn tir ten kam mer wurde der Bericht über Gesehentwurs, betreffend die Jan don Span len,
ng dieses Entwurfs Der Entwurf, wie er v besagt in Artikel 1, daß bei ine Abtheilun ankbillets eingerichtet wird; Bank von Spanien und von jeder ihrer Nach Artikel 2 bilden die ausgegebenen der Abtheilung; das Akiivum bilden die im geliehenen 160 Millionen 909 Millionen vom Schatze ausgestellte Wechs und das in den Kassen der Bank vorhandene Gold u geld; dieses Aktivum bildet die fi gegebenen Billets. Nach Artikel 3 des Entwu usgabe von Billets nicht vermehrt werden, nicht ihren Gold und Silberbestand vermehrt.
im gleichen vom Schatze Be st Pagarés) einloͤst und Billets aus dem Umlaufe zurück! hat. Artikel 5 ermächtigt die Regierung, eine Staats lu dem ausschließl
Schatz ausgestellten Artikel 6 werden die Billets der Bank von 500, H0, 20 und 5. Pesetas lauten. g eine Prämie gezahlt wird, darf nach Artikel 7 die 2 egen Gold einlösen. ede Woche bestimmt, daß die Bank von Schatze den Betrag der nach dem Gesetze vo gegebenen, zu den annullierten Emissionen geh
deren Inhaber die Einlösung nicht verlangt händigen hat. Der Schatz wird die Auszahlung dieser übernehmen, wenn sie zur Einlösun letzte Artikel zeigt, daß der Staat ent gegangenen oder vernichteten Billets entspringenden Vo fruͤher einen gewissen Gewinn für die Bank bildete, Nach der Verlesung des Be hh brachte der Deputirte Villaverde einen Zusatzantrag e welchem es heißt, der Verwaltungsrath der Bank von S sei, als er von dem Berichte Kenntni angenehm davon überrascht worden. abe geglaubt, daß die Schritte zur Erre
ändigung würden fortgesetzt werden.
An den meisten Orten herrs In Madrid waren die Straßenbahnen liche Fuhrwerk in ungestörtem Betriebe. Werkstätten sind die Arbeiter wieder angetreten. — Barcelona herrscht ebenfalls volle Ruhe; die JZeitunzn
die Fabriken und die Arbeiter sm Während der
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Anspruch zu nehmen.
nommen hahe, un er Verwaltur ichung einer Ja
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hätigkeit wieder ruhig zur Arbeit gekommen. ruhen daselbst hat das Rothe Kreuz 11 Todte und 25 La wundete auf den Straßen wurde in allen Betrieben die Arbeit wieder aufgenomme In Carthagena kam es gestern zwischen Ausständigen n Arsenalarbeitern, die sich weigerten, in den Ausstand zu tren mehreren Zusammenstößen. en Betrieb ein.
erschienen, aufgenommen
Tarragon
Die Straßenbahnen stellk Nach einem Straßenbahnwagen wurde ne den Ausständigen mit Steinen geworfen. Die Polizei zerstren den Auflauf und stellte die Ruhe wieder her.
Niederlande.
Aus dem Haag wird dem „W. T. B.“ mitgetheilt, d der Verwaltungsrath des internationalen Schier gerichtshofs zum 5. März einberufen worden sei, um a Verwaltungsfragen bezügliche Berichte entgegenzunehmen.
Belgien.
Im Laufe der gestrigen Sitzung der Zuckerkonfern . T. B.“ erfährt, von den Vertretern einzel Staaten wichtige Erklärungen, betreffend die Frage M Steuerzuschlaͤge, abgegeben. eine mehrtägige Pause in den Arbeiten der Konferenz nät damit die betheiligten Regierungen sich über die neuen Mh nahmen, welche die Lage mit sich bringe, aussprechen lönnng Die nächste Sitzung wird daher erst am Donnerstag Vormt stattfinden.
wurden, wie
Diese Erklärungen macg
Rumänien.
Die Regierung hat der Kammer gestern ein nm Pensionsgeseß vorgelegt, durch welches der Staatese beträchtlich entlastet wird.
Terbien.
In Belgrad verlautet, dem W. T. B. zufolge, die Mission deg montenegrinischen Ministerg des Aer Wukowitsch auch mit einem Feirathöproseki im men negrinischen Herrscherhause in Verbindung gestanden habe
Montenegro.
Telegr Korresp. Bureau Cetinje vom gestrigen eg werde von der Grenz meldet, daß Albanesen regulgre türtkische Truppen gegriffen hätten, weil ihnen der Mörder des Mollad 3 nicht ausgeliesert worden sei als 6 Lersenen getödtei bezm. verwundet worden, un
herrsche an der Grenge große Erregung.
Amerika.
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deg Admirals Evang hatte, wie W. Sonntag Abend illuminieri Auf der Minoig war der * des Schiffe in Buchstaben, die aus eleftrischen Lampen eh waren, oberhald der Kommandobrücke angebracht des Steuermanng, am Mastkorb und an den Schiffawande befanden sich in elestrischen Lampen die Worte? „ Willen
die Neelinge, fechtemase waren eleftrisch beleuchtet. K ine Koͤnigli ĩ Preußen gab vorgestern bend an dern ein Diner, räsidenten, der Betschaster Dr. glieder des
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und bestieg dort den Bahnzug. Gestern früh um 1 Uhr * 1 e in Bewegung. Der Prinz erschien alsbald auf r gor gen Plate, in, eben, fich dankend far bi ESympathi kun dge 2 der Bevölkerung.
Nach der Ankunft in Bgltim ere, die um 9 Uhr PVor— mittags erfolgte, wurde der Prinz Heinrich durch den Mayor ber Stadt Baltimore, den hervęrragende Bürger der Stadt be—⸗ gleitelen, will lommen geheißen und Höchsidemselben eine Adresse der uni sipalitat überreicht. Seine Königliche Hoheit antwortete mit einer kurzen Ansprache. Ein Chor von 20. Sängern trug deutsche Lieder vor. Nach einem Aufenthalt von etwä 20 Minulen setzte sich der Zug wieder in Bewegung. Als der Prinz um 19. Uhr in Washing ton * ein— sraf, hielt eine unabsehbare Menschenmenge die Um⸗
ebüng des Bahnhofs und die zum Weißen Hause führenden Errn en besetzt. Truppen und Miliz bildeten Spalier. Der Prinz Heinrich und sein Gefolge wurden von dem Staats— sckretär Hay und dem Marine⸗-Sekretär Long, sowie von den Mitglie ern der deutschen Botschaft und den Attachées am Bahnhof empfangen. Alsdann wurden die bereitstehenden Galawagen bestiegen, die van einer Kavallerie⸗-Eskorte begleitet wurden. Während die Musik patriotische Weisen spielte, uhr der Prinz nach dem Weißen Hause. Als der Prinz Hein rich in Begleitung des Staatssekretärs Hay und des Kontre⸗Admirals Epang vor dem Weißen Haͤuse ein— traf, spielte die dort aufgestellte Marine⸗Kapelle die preußische Nationalhymne. Der Prinz wurde alsdann von dem Unter— Staatssekretär Pierce, dem deutschen Botsch after Dr. von Holleben und verschiedenen amerikanischen Offizieren durch den Rothen Saal und das Blumenhaus nach dem Blauen Saal geleitẽ, wo. der Präsident Roosevelt den Prinzen empfing. Die Unterredung des Prinzen mit dem Präsidenten war rein fo8rmeller Natur. Nach der Be—⸗ grüßung geleitete der Präsident Seine Königliche Hoheit zu seiner Frau und seiner Tochter Alice in den Rothen Saal und hierauf, in das Blumenhaus, wo die Mitglieder des Kabinets mit ihren Damen sich befanden. Vom Weißen Hause fuhr Seine Königliche Hoheit, von einer Kavallerie— Eskorte geleitet, nach der deutschen Botschaft. Das Botschafts— gebäude trug reichen Schmuck; im Innern war es mit deutschen Fahnen und den Fahnen aller deutschen Einzelstaaten aufs pt ate geziert. Kurz vor 12 Uhr fuhr der Präsident Roosevelt, von der Volksmenge mit lauten Zurufen begrüßt, vor der Botschaft vor, um den Besuch des Prinzen zu er— widern. In seiner Begleitung befanden sich der Oberst Bingham sowie der Flotten⸗Kapitän Cowles, der Schwager des Präsidenten. Der Botschafter Dr. von Holleben empsing den Präsidenten und geleitete ihn zu dem Prinzen, Höchst— welcher den formellen Gegenbesuch des Präsibenten entgegen— nahm. Später bewillkommnete der Kommissar des District of Columbia Macfarland den Prinzen Heinrich. Derselbe erinnerte in seiner Ansprache an George Washington, dem die Besten in Deutschland ihre 2 und der Große Friedrich seine Bewunderung zugewendet hätten. Den Gruͤndfützen Washington's gemäß seien die Vereinigten Staaten freundlich zu allen Nationen. „Mit besonderer Freude bewillkommnen wir“, schloß Macfarland, „den Ver⸗ treter des Landes Friedrich's des Großen, Friedrich's des Guten, Goethe's und der großen Meister der Philosophie, der Tonkunst und der Naturwissenschaft, dessen Liebe der Frei⸗ heit, den Wissenschaften und dem Glauben gewidmet ist.“ Nach der Ansprache des Kommissars Macfarland drückte Seine Königliche Hoheit der Prinz Heinrich seinen herz— lichten Dank für die ihm in Anierika gewordene Den kommnung aus und sprach, auf die Rede Macfarland's Bezug nehmend, von den Freundschaftsbanden, die schon seit Washington's Zeit die Vereinigten Staaten mit Deutschland ver— knüpften. Sodann fuhr der Prinz in Begleitung des Bot⸗ schafters Dr. von Holleben in offenem Wagen bei den fremden 3 vor und wurde überall von der Bevölkerung mit lebhaften Huldigungen begrüßt. Nach der Rückkehr in die Votschaft nahm Seine Königliche Hoheit mit dem Gefolge ein Habelfrühstück ein und empfing im Laufe des Nachmittags die Besuche des ganzen diplomansschen Korps. Um 4 Uhr begab sich Seine Königliche Hoheit nach dem Kapitol, wo Voöchstderselbe, als er während der Sitzung des Senats er⸗ schien, mit Händekllatschen begrüßt wurde.
Abends fand im Weißen Hause zu Ehren Seiner König⸗ ichen Hoheit des Prinzen Heinrich ein Festmahl statt, bei welchem der Präsident Roosevelt einen Trinkspruch auf Seine Majestät den Deutschen Kaiser und dag deutsche Volk auabrachte, in welchem er sagte: „Wir bewundern Deutschlande große Vergangenheit und seine Egenwärtige Größe und wünschen ihm jeden möglichen
rfolg für die Zukunft; mögen die Bande der Freundschast jwischen dem deuischen und dem amerikanischen Volle immer kärker werden!“ Seine Königliche Hoheit der Prinz Hein⸗ dich erwiderte mit einem Toast auf den Bräsidenten und das Volk der Vereinigten Staa ten und gab inn, bestandige Fortdauer der freundschaftlichen Beziehungen iwischen beiden Nationen Ausdruck. Der Präsident Noosevelt brachte dann einen Trinkspruch auf Seine Königliche Hohen den Brinzen Heinrich aug, in welchem es hieß: „Im Namen des amerilanischen Volles begrüße ich Sie und biete Ihnen unseren wärmsten Willkomm und die Versicherung 12 herzlichtten Juneigung dar Um Mitternacht trat der ring Heinrich die Rückreise nach New York an.
Dag Neunter sche Bureau berichtet aug Peking vom Kestrigen Tage, der russische Gesandte von Hi habe den ldrigen Gesandten die Mihellung gemacht, daß das englisch⸗ japanische Abfommen keinerlei Unterschied in der von Rußland in China verfolgten Politik bewirken werde.
Aus der Hen df mr ist, wie W T. Ge erfährt, in Chabaromwgk die Meldung eingetroffen, daß die Er⸗ dedition des Obersten Irman, welche die Tungusenbanden anter Wanluchu bei Tuleme zersprengte, mit den Mongolen in dem an die Brooinzen Jizikar und Kirin V Theile der Mongolei Beziehungen angeknüpft habe lemmandierende der Truppen des Czabarowaler Milltarbenir fo erhaelt von verschledenen m ongolischen Fürsten Briefe, in delchen dieselben ür die Enisendung der russischen Truppen gegen Wanlu chu und die Wiederberstellung der * im Lande . Dank aussprechen und ihm mittheilen, fie
zu
= den hren
Der Times“ wirb aus Schanghai vom 24. gemeldet, durch ein Kaiserliches Edikt sei Schangyü —
rektor der Eisenbahnen und Minen ernannt und Wan gwens 2 o rden.
und Schuhungschi ihm als Assistenten beigegeben wo
i en der frühere chinesische Gesandte in Berlin,
habe die Anweifung erhalten, Scheng bei den Unt . lungen, betreffen ö ; 1 unter 3533 Blatt etsah 5 t
dasselbe Blatt erfährt aus Hongkong vom 22. d. M., daß die deutschen Misfiona re, welche nach der Zerstörung des Missionshauses in Frayuen entkommen waren, nach Hongkong zurückgekehrt seien.
Afrika.
Lord Kitchener telegraphiert, es seien nach den Meldungen der Truppen in der letzten och 24 Buren getödtet, 12 . wundet und 379 efengen genommen worden, darunter der Feldkornet Grobelaar; 104 Buren hätten sich ergeben.
Parlamentarische Nachrichten.
Die Berichte über die gestrigen Sitzungen des Reichs⸗
tages und des Hauses der ÄAbgeorbneten befinden fi in der Ersten dei gn ⸗ ,,.
Statistik und Volkswirthschaft.
Die bedingte Begnadigung in Deutschland.
Wie den im Ausland vielfach e fen, Vorschriften über die Anwendung der bedingten Verurtheilung, so liegt auch der in Deutschland neuerdings zur Anerkennung gelangten bedingten Be— gnadigung die Erwägung zu Grunde, daß unter Umständen, namentlich gegenüber einem noch nicht bestraften Verurtheilten, es dem Zwecke der Strafe besser entspricht, wenn auf deren Voll- zug unter der Bedingung verzichtet wird, daß der Verurtheilte ich während einer ihm bewilligten Probezeit gut führt. Die Einrichtung geht davon aus, daß die Bewilligung eines Straf— aufschubs, der dem Verurtheilten Gelegenheit geben soll, sich den Erlaß der Strafe zu verdienen, hefonders aber dieser Erlaß selbst Sache der Gngde sei. Demgemäß sind in den meisten deutschen Staaten die obersten Justizperwaltungebehörden zur Bewilligung von Strafaufschub mit der Maßgabe ermächtigt worden, daß bei guter Führung des Verurtheilten die endgültige Begnadigung in' die Vege zu leilen, anderenfalls die Strafe zu wollstrecken ist. Line Ausnahme bilden zur Zeit nur z0ch Sachsen⸗ Weimar, Mecklen— burg-Strelitz, BraunschweigC, Sachsen⸗Altenburg, Reuß älferer und Reuß jüngerer Linie. Jedoch wird auch hier von dem landesherrlichen Begnadigungsrecht hen fg in der Weise Gebrauch emacht, daß die Strafe dem Vexurtheilten unter der Bedingung, sich während einer ihm bewilligten Probezeit gut zu führen, erlassen wird.
Die Vorschriften der Bundesstaaten über die bedingte Begnadi— ung zeigen jedoch in einigen i n Verschiedenheiten. 86 Schaum⸗ urg Lippe und Lübeck ist die bedingte Begnadigung grundsätzlich auf
solche Personen beschränkt, welche eine Freiheitsstrafe nech nicht ver— büßt haben, während anderwärts in dieser Beziehung Ausnahmen ge⸗ stattet werden. Die meisten Bundegstaaten haben ein Höchstmaß der . in dem Sinne festgesetzt, daß für eine darüber inausgebende Strafe nur unter 2 Umständen von der bedingten Begnadigung Gebrauch — * werden soll. Das Höchst⸗ maß beträgt in Bavern, Württemberg, Baden, Oldenburg und Lippe drei Monate, in Preußen und der Mehrzahl der anderen Bundez⸗ stgaten sechs Monate. Lübeck r. bei Freiheitsstrafen über sechs Monate die Vergünstigung unbedingt aus. In den meisten Bundeßs— staaten ist die . der Frage, ob die AÜussetzung des Vollzugs beantragt. werden soll, den Strafvollstreckunge behörden über- wiesen, also binsichtlich der von den Amtegerichten oder Schoöͤffen⸗ grichten Verurtheilten den Amtegerichten, hinsichtlich aller übrigen Verurtheilten den Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten. In Bayern ist für amtsgerichtliche und schöffengerichtliche Sachen der Amteanwalt berufen, die Bewilligung des Strafaufschubg zu bean, tragen. Einige Bundesstaaten haben die Mitwirkung des erkennenden Gerichts vorgeseben. So kann in Württemberg, Baden, Mecklen burg Schwerin und Schaumburg Lippe nicht nur die Vollstreckungs. bebörde, sondern ebenso dag erkennende Gericht den Strafaufschub anregen. In Württemben wird dag erkennende Gericht immer auch über die Frage deg endgültigen Straferlasseg gutachtlich gebört. In Baden bat dag Landgericht über den von der Staattanwaltschaft gestellten Antrag sich qutachtlich ju äußern. In Yessen haben bei den Amtegerichten, fallg die Ent⸗ scheidung und Vollstreckung nicht demselben Richter zustebt, die Richter über den Antrag auf Ausseßung ing Benehmen zu treten; im Falle einer Meinungeverschiedenbest darf der erkennende Richter den Antrag selbständig stellen. In Bremen ist der Antrag sietg Sache des Strasgerichts. Auch die Verschriften über die Bemessung der Bewährungefrist stimmen nicht durchweg überein. In Preußen, Oldenburg. Anbalt und Läbeck it dle Frist regelmäfig auf wei Jabre und nur in leichteren Fällen oder, wenn anderenfalls Verjährung der Strasvollstreckung eintreten würde, auf ein Jahr oder auf cinen noch fürteren Jeltraum festusegen. Nach den Kaerischen Beslimmungen soll die Frist nich mebr alt fünf Jabre, in der Regel aber nicht weniger alg ein Jabr betragen Mecklenburg Schwerin bat ale Höchstmaß cine Frist don drei Jabren vergeseben. In Schwarnbarg Sendergbhansen wird die Bemährunga- frist D nach der Dauner der Versahrung der Strafellstreckung emessen sodaß, falle ein Widerruf de Strafaufschubg snnerbalb der Frist nicht erfolgt, die Strafe mit dem Ablause der Reräbrungafrist dersäbrt und ein auedrücklich endaültiger Grlaß der Strafe sich er. äbrigt. In den übrigen Bundegstaaten stad besendere Vorschriften bierüer nicht ergangen.
Die Grgebalsse der Aameadung der bediagten Begnadigung in der Jeil Me mam II. Termber 19901 siad in einer dem Reiche tag o e TDentlschrist deg Reich- ustinamtn mit- abfilt. Nach dic ser First de Jarl der Fi n weihen eit der Ginfürung der bedingten Wennadlgung bi nde 1901 Ver. artbeil ten die auesehung der Strasdellstrehang mit Augsicht auf Be⸗ anadigungꝗ Ert worden ist. 0 w von benen Mon auf Prrufen Qhwallen. Im Tie geit e, m dl, Dergaser las erg, fe, ma Dent schen Neiche durck chnltilich a Jabe Gon Rin em. aegen ber wa. den Jab 189 cine Janabraec nu do Jän eder 182 bag Jake Ibo Clae elch un 1d din, eder 192 und da 837 wol czae Janabme naa Mio Fine eder. Ser man die Jabl der 148 deren , , ö la, Durch- scheltt ciaeg Jabrrg der bediagte — — tbell rearde. in Bere hang a der Jahl der 18 egen br eder Vergeben
R , Ver artbelllen, Io ergiebt fich del cades 56 ie oJ ver rtheilt⸗ dee nn eee, nr, de bed in aten Straf aufichab⸗ en. Cebarg Getba . Green T7,
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denen die Maßregel zu gute kam (78 069). 3 . ersonen weiblichen Gesch 220 / 0 9 ich gegenüber der allgemeinen Kriminalität, wie sie auf Grund der Triminalstatistik für dieses Geschlecht ermittelt isth), erwarten läßt.
Dem Grundsatze, die bedingte Begnadigung in erster Reshe jugend= 39. vier 5
lichen Personen zu gewähren, entspricht es, daß aller ö. (79 oo) Jugendliche betreffen. Im allgemeinen ist die Maßregel auf Personen beschränkt geblieben, die noch keine Freiheifsstrafe verbüßt hatten. Nur ein Prozent aller . e betraf solche Personen, welche schon früher zu Freiheitsftrafe verurtheilt worden waren. — Die strafbare Handlung, auf welche sich die bedingte K be war meistens (in 69 0 aller Fälle) ein Vergehen; die übrigen Fälle vertheilen sich ungefähr je zur Hälfte auf. Verbrechen und Uebertretungen. — Bie Strafe, ir welche der Aufschub bewilligt wurde, war in der Mehrzahl der Fälle (o osch von einem Amtsgericht oder Schöffengericht erkannt worden. Ueber⸗ wiegend handelte es sich um Gefaͤngnißstrafen (86 3 seltener um aftstrafen (15 9), nur ganz vereinzelt um Zuchthgutstrafe oder estungshaft. Die Dauer, der ausgesetzten Gefangnißstrafe
Etrug in beinahe zwei Dritteln der Fälle (565 don 85 eine Woche eder weniger. Die Zahl der Fälle, in denen diese Strafe einen Monat überstieg, ist nur etwa ein Zehntel ( von 85 der Gesammtzahl. — Die Bewährungsfrist war in der großen 3 zahl der Fälle (860 / 9) j weniger als drei Jahre . nur bei 1490/9 aller Fälle betrug sie drei Jahre oder mehr.
Veränderungen in den vorstehend bezeichneten Richtungen sind während des in ec kommenden Zeitraums nicht eingetreten; die Verhältnißzahlen sind für die einzelnen Jahre fast die gleichen. Auch zwischen den ein zel nen Bundesstaaten treten im allgemeinen nur ft Unterschiede hervor. In Bezug auf das Alter der Verur⸗
heilten nimmt Hamburg, in geringerem Um fange auch Schwarzburg⸗ Sondershausen eine abweichende Stellung ein. In Hamburg ent— fielen s! o der bewilligten Strafaussetzungen auf ,, . wäh⸗ rend in den anderen Bundesstagten der Antheil der Erwachsenen regelmäßig noch nicht ein Viertel beträgt. Es beruht dies darauf, daß in Hamburg die Erwachsenen sehr viel häufiger als in anderen Bundesstaaten den J, . chub erlangen. Hinsichtlich des Um⸗ fangs, in dem Jugendliche Berücksichtigung finden, weicht dagegen
amburg von den übrigen Bundesstaaten nicht erheblich ab. —
as die Art der Strafthaten betrifft, für welche Straf⸗— aufschub n, wurde, so. zeigen. nur Bayern und Elsaß⸗ Lothringen eine Eigenthümlichkeit. Während die meisten Bundes- staaten vorwiegend für Vergehen den Aufschub der Strafvollstreckung gewähren, findet er in Bayern und Elsaß-Lothringen in weitem Um⸗ ange auch bei Uebertretungen statt (in Bayern 56 / in ic Lothringen 430/‚4). Dementsprechend treten in diesen Etanten a die Hafistrafen . 56 /o, Elsa , . 440 /n) und die kurzen weniger als zwei Jahre betragenden) Bewährungzsfristen 5 53 o / g Elsah Lothringen 67 0so) mit großen Verhältnißzahlen hervor. Von der Gesammtzahl der bewilligten Aussetzungen der Straf⸗ vollstreckung waren am 1. Januar 1902 15 549 oder 38 0½ noch nicht endgültig erledigt. Endgültig erledigt waren danach bis zum 31. Dezember 1901 25 304 oder 620 aller Fälle. Davon sind jedoch noch die Fälle (30s oder 2.0 0) abzusetzen, welche durch Tod oder Flucht des Verurtheilten oder durch sonstige Umstände (insbesondere durch eine vor Ablauf der Bewährungsfrist erfolgte Amnestie) eine Er⸗ ledigung gefunden haben, bei welcher die Frage, ob sich der Verur⸗ theilte bewährt habe, unentschieden geblie ist. Auf diese Weise verbleiben 24 496 Fälle (60 0½ der Gesammtzahl), hinsicht⸗ lich deren die Frage sich beantworten läßt. Wird 3 je hundert solcher Fälle berechnet, wie viele von ihnen mit der endgültigen Be—⸗ fd n abgeschlossen haben, so zeigt die Höhe der fraglichen Ver-
ältnißzabl an, in welchem Umfange der Zweck der Einrichtung, eine Besserung des Verurtbeilten ohne Strafdollstreckung herbeizuführen, erreicht worden ist. Nach den bis jum Ende des Jahres Lol vor- liegenden Ermittelungen beträgt die Verhältnißzabl der endgültigen Begnadigungen für alle Bundesstaaten r rr fm, 73.4 /o; es haben also fast drei Viertel der bierber gebörigen Ver urtheilten sich durch ihre fen während der Prob e⸗ seit des Erlasses der Strafe würdig gemacht.
Weibliche Personen haben — 9 M— häufiger die endgültige Begnadlgung erlangt als männliche. ie Verhãltnißabl beträgt bei den ersteren S6 o/o, bei den letzteren 78 , Andererseitg stellt sich das Verhältniß für erwachsene 6 . als für Jugendliche (77 0. Nach den Vorschriften aller eiligten Bundesstaaken wird aber Erwachsenen die bedingte Begnadi nur auf Grund einer erbeblich schärferen Verprüfung zu . Der Sgrfelg der Maßregel bei den Erwachsenen rechtfertigt daber keines falle die Vermul bung, daß sie sich für diese mehr eigne als fur Jugendliche, sondern bestätigt nut die Annabme, daß im all– gemeinen die Wabrscheinlichkeit eines zünstigen Autgange sich erböbt, wenn der Bewilligung des usschubg elne strenge Prufung des einzelnen Falles vorangebt. ür Persenen, die ver der Bewilligung eineg Strafaufschube schon eine Freibeitgstrafe derbüßt baben, stellt sich die Ber= bãltniß abl der endgültigen Begnadigungen wesen lich ungnmftiger bo e n) als für die noch unbestraften (30 000 cbmobl gerade bei jenen die Bewilll⸗ gung nut aus nabm eweise und nach einge bender eee f Umstande Eifelgt. Werden die Ergebnisse mii Rücksicht auf die Art der ras= laren Handlungen derglichen, o geigen nur geringe Unterschiede. Der Danr tsache nach fi die Verbältnißmabl der endgältigen Dennadi- ungen bei den schwereren Straftbaten erwag niedriger al bel den leren Ce erbten o,, de, Dergeben, d , de, leber. tretnuagen M e, Pier darf indessen niciht außer Betracht bleiben, daß für die leichteren Pandlun die Bewabrungefrist kärker bemessen a. erden fegt al für die chweneren, and daß die dermtnderte Dauer der Prebereikt die Uumschten den Verurtbeilter. ar Begnadigung u gelangen, erbebt. Merden dee Strafen, auf die in den — Fällen erfanat war, bi lich rer Dauer mit ctaander derlichen. ö58* da der Gr olg der bedingten Begnadigung bei qyefängnißstrafen von Caggt Wee gad weniger am geößten ar (0eme. Verbältn ß zablen dei den Gingnißstresen den längerer Dauer ind nabe rn gleich dech o bin 772M. Was endlich den Gina der der 1 Ren derrifft, le int eg aanerkeunbar, da sch n Gr fe am se eniger günstig geütalten, e weiter die Preben auagerdebat ird Gel einer Frist den enger al meet Jabren Kaben sch e * der Verartbeilen bewährt. er die 3 bei einer rist den mei dien we, nnd bei ciaer Frist den drei Tabeen eder webt 8d en
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