1902 / 52 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Mar 1902 18:00:01 GMT) scan diff

erer Staatsmittel zur Verbesserung der , ,, von Arbeitern, die in staat⸗ . Betrieben beschäftigt sind, und von gering esoldeten Staatsbeamten. . ö weiter Berathung wird der Gesetzentwurf, be— 9. 6 . den Kreisabgaben (Kreig⸗ he

be steuerung der gesellschaften mit beschränkter . 6 sfun gh gemäß dem Antrage der Gemeindekommission en ploc angenommen.

Es folgt dann die zweite Berathung des Gesetzen twurfs, betreffend bie Ueberweisung weiterer Dotationsrenten an die Provinzialverbände, auf Grund des Berichts der X. Kommission.

Nach 5 1' werden den y, ialverhänden 1) zur Er⸗ leichterung ihrer Armenlasten, Y zur nterstützung von leistungs⸗ chwachen Kreisen und Gemeinden auf den Gebieten des Armen⸗ und Wegeweseng sowie bei dem Bau und der Unterhaltung non Brücken jährliche Renten von insgesammt 7 Millionen Mark vom Stgate üherwiesen. (Von dem Verwendungszmeck unter Nr. 2 ist die Stadt Berlin ausgenommen, weil es sich für diese nur um den ersten Verwendungszweck handelt.)

Abg. Freiherr von Richthofen (kons.): Wir sind mit der Vor⸗ lage einberstanden, auch mit dem Verthei ungsmaßstab. Eine Er— leichterung des Steuerdrucks soll bis in die kleinsten Gemeinden hinein erreicht werden; wir verhehlen uns nicht, daß das mit den Mitteln Nleses Gesetzeg allerdings nicht in gro fin Umfange der Fall sein kann.

edenken hatten wir gegen die obligatorische Untervertheilung auf

eise und Gemeinden, und wir beantragten in der Kommission, daß den proyinziellen Verschiedenheiten darin Rechnung getragen werde, daß auch bel den Kreisen Halt gemacht werden könne. Ver Antrag wurde in der Kommission abgelehnt, denn eine prinzipielle Meinungs⸗ verschiedenheit bestand darüber nicht, daß den prohinziellen Verschieden. heiten MNechnung. getragen werden muß,. Ich bitte die Regierung um eine ähnliche Erklärung darüber, wie sie in der Kommission abgegeben walden ist. Es verlautet, daß einzelne, Probinzialverwaltungen be, absichtigten, ihre den Kreisen gewährten Unterstützungen infolge dieses

esetzeß zu kürzen. Das würden wir nicht für ri tig halten, denn dadurch würde mit der einen dand genommen, was mit der anderen egeben wird. Ich bitte die Regierung, sich dahin auszusprechen, daß e eine solche der Tendenz des Gesetzes widersprechende Ausführung verhindern wird.

Minister des Innern Freiherr von Hammerstein:

Ich entspreche dem eben gestellten Ersuchen gern und wiederhole, wagt ich bereits in der Kommission ausgeführt habe, daß es nicht meine Absicht ist, irgend welchen Reglements der Provinzen entgegenzu— treten, welche überhaupt nur im Rahmen des Gesetzes abgefaßt sind, daß darin vielmehr jeder Provinz nach ihren eigenthümlichen Ver— hältnissen die größte Latitude gewährt werden soll. Insbesondere würde ich es meinerseits nicht als einen Grund der Nichtgenehmigung auffassen, wenn z. B. in der Provinz Ostpreußen mit Rücksicht auf die gegenwärtig dort obwaltenden Verhältnisse von der Betheiligung der Kreise an den zur Erleichterung der Landarmenlasten bestimmten Mitteln zur Zeit abgesehen würde.

Ich würde es zweitens auch für richtig halten, je nach den Ver— hältnissen der Provinz bei der Untervertheilung entweder Kreise und Gemeinden, oder auch nur Kreise, oder auch nur Gemeinden zu be— dienen. Es muß sich, je nach dem Rechtszustande in der einzelnen Provinz richten, welche dieser Korporationen nun die thatsächlich am schwersten belasteten und der Hilse bedürftigsten sind.

Endlich will ich auch hinzufügen, daß ich es nicht für richtig halten würde, wenn nunmehr eine Provinzialvertretung auf Grund dessen, daß durch dieses Gesetz den unteren kommunalen Körper schaften, sei eg den Kreisen oder den Gemeinden, besondere neue Mittel zufließen, Anlaß nehmen würde, deshalb ständige Beihilfen, welche die Provinz diesen Körperschaften bis jetzt gewährt hat, zurück zuziehen. Es würde das zweifellos vollständig gegen den Sinn und die Tendenz dieses Gesetzes verstoßen. (Sehr richtig!)

Ich glaube, daß ich damit das ausgedrückt habe, was schon in den Kommissiongverhandlungen zur Sprache gekommen ist und den eben ausgesprochenen Wünschen auch entspricht.

Abg. von Pappenheim (kons): In der Kommission ist das Vedenken geltend gemacht worden, daß die Provinzen von der Re gierung angebalten werden könnten die neue Rente in erster Linie zu den durch die Bekämpfung der Wanderbettelei u. J. w. entstehenden Kosten mit ju verwenden Die Rente kann aber doch nicht derartige neue Aufgaben erfüllen, ist vielmebr nur im Rabmen des alten Do— ationsqeseßeg zu verwenden. Der Minister des Innern und der Finanz Minister baben erklärt, daß das Wort vornebmlich im z 1 nicht bedeute, daß die Kosten der Wanderbettelei zu obligatorischen Aus. gaben der Provinzen gemacht würden, wohl aber erhielten die Provinzen dag Recht, die Mente auch zur Unterstützung derartiger Einrichtungen ju verwenden. Ich glaube, daß die Angelegenheit der Wander bettelei durch ein besonderes Geseß geregelt werden muß. Der Finan- Minister bat sich dagegen verwahrt, daß bei einer geseßtzlichen Reg luna der Wanderbettelel der Staat eine abermalige Dotation gebe. Es kommt ung auf seine Vilfe wenig an, die Mauptsache ist, daß überbaupt ein solcheg Geseß erlassen wird. Allerding wird ein Auggleich wischen den einzelnen Probingen erfolgen müssen. Wir wunschen ß die Kreise J und der Staat zu den Rosten beitrage. Dem Minister des Innern kann ich versichern, daß meine Partel ibn bei der Vor= legung eineg solchen Geseheg kräftig unterstüßen wird. Gg bandelt

bier um eine Aufgabe, die des Schwelseß der Gdlen wertb ist

Gesetzentwurf würde greoßeg Unglück verbüten und reichen Segen stiften

Minister des Innern Freiherr von Hammerstein

Meine Derren, ich glaube, eg ist niemand in diesem Hause, und ledenfallz niemand bier an diesem Tische, der nicht der großen sozialen und etbischen Bedeutung der Fürsorge für unglückliche Wanderer auf der Landstraße den böchsten Werth beimißt, um diesen Wanderer zu belsen, sie dador zu bewabren, in dag Laster der Bettelel und die darauz bervorgebenden Uebel ju verfallen, ibnen Arbeit zu verschaffen, wenn sie arbeiken wollen, ibnen ein eim ju gewäbren, wo sie, obne vom Valter angekränkelt ju werden, sich beimisch. ju Vaug füblen fonnen. Dag Westreben, dag namentlich aus der Provinz Westfalen von dem Vasler d. Bodelschwingh waerst in weite Kreise getragen ist, Mander beim statten ju schaffen, mit diesen Wanderbeimstätten Arbeits. nachwelse n verbinden und Arbeitestellen selbst einzurichten, verdient dealb gewiß de Dede Jateresse, dag ibm den so vielen Seiten entge9engettagen wird.

Gin andere ist eg. meine Derren, eb er moglich lit, nun diesen Jrwelg der senlalen Liebentbätiakeit aach geseglich u regeln. Die Köalalihe Staatareglernag Dat der 6 Jabecen dazu einen Wersuch gemacht, it aber in diesem deden Dause walt diesem. Wersuch ge. Meltert. Dlesen Versuch wieder dorzanebmen, warde sie gewiß bereit sela, wenn sle, wie der Dert Vortedaer auch schen erwäbat dat, der

greher Martelen dieseg DQaules gewiß wäre. ber, meine lch meine, Vente let die ganke Ange legen eil acch nicht dermaßen

geklärt, daß wir schon mit einem ganz bestimmten Programm vor Sie hintreten können. Es ist sehr richtig, wie der Herr Vorredner schon ausgeführt hat, daß in großen Theilen des Vaterlandes die Ver⸗ hältnisse ganz verschiedenartig gestaltet sind, daß es bestimmte Wanderstraßen giebt, auf denen das Uebel ein sehr großes und akutes ist, daß wieder in anderen, abgelegeneren, weniger industriell entwickelten Theilen des Staats der Unfug des Betteln und Fechtens nicht dermaßen zu einem allgemeinen Uebel geworden ist, daß dagegen eingeschritten werden müßte.

In den Motipen des gegenwärtigen Gesetzes ist nun, und zwar mit Recht, darauf hingewiesen, daß diejenigen Kosten, die etwa den Probinzen aus der Abstellung dieser Uebelstände durch Einrichtung von Arbeitsznachweigstellen und Wanderherbergen erwachsen würden, zu denjenigen Armenkosten inr weiteren Sinne gehören, für deren Er— leichterung auch diese neueren Dolationen bestimmt sind. Daß die Provinzen die Befugniß haben, derartig regelnd in diese Verhältnisse einzugreifen, unterliegt keinem Zweifel; diese Befugniß haben die Provinzen immer gehabt, und daran ist durch die neuen Gesetze nichts geändert. Nur war es nicht möglich und wäre bei der Verschieden⸗ artigkeit der Sachlage in den verschiedenen Provinzen auch eine Un— gerechtigkeit gewesen, aus dieser neuen Dotationssumme, wie das ge⸗ legentlich mal gewünscht wurde, einen Theil auszuscheiden, der aus⸗ drücklich nur für die Einrichtung derartiger Wanderherbergen und Arbeitsnachweise verwendet werden dürfe. Ebenso ist es bei der Lage der Finanzen geradezu unmöglich, jetzt schon irgendwie eine weitere Dotation, sei es zu diesem Zweck, sei es zu anderen Zwecken, aus Staatsmitteln in Aussicht zu stellen.

Nach meiner persönlichen Auffassung ich spreche ausdrück— lich aus, daß es lediglich meine persönliche Auffassung ist würde sich die Sache in Zukunft vielleicht derartig regeln lassen, daß für diejenigen Provinzen, welche ihrerseits durch organische Anord— nungen ein vernünftiges, beschränktes, nicht zu weit ausgedehntes Netz von Wanderherbergen, von Arbeitsnachweisen, von Arbeitsstellen für die wandernden arbeitslustigen Arbeiter schaffen, eine gerechte Verthei⸗ lung der dadurch erwachsenden Kosten auf die Provinzen, die Kreise und Gemeinden durch ein Gesetz herbeigeführt würde. Aber ich muß ausdrücklich dabei nochmals hervorheben, daß, nachdem jetzt der Staat wiederum 10 Millionen jährlich zur Unterstützung, zur Dotation der Provinzen bereit gestellt hat, es nicht denkbar ist, in den nächsten Jahren auf weitere Dotationen zu rechnen.

Abg. Vorster (freikons) stimmt dem § 1 namens seiner Freunde zu.

Abg. Hausmann (ö.); Ein Gesetz gegen die Wanderbettelei ohne erheblichen Staatszuschuß ist nicht denklar wir werden an einem Zuschuß von J auch bei dem nächsten Gesetz festhalten müssen.

Abg. Klausener (Zentr.) erklärt namens seiner Freunde die Zustimmung zu dem Gesetz.

Abg. von Eynern (ul.): Man hat mich als Vater dieses Ge⸗ setzes bejeichnet; dagegen möchte ich mich verwahren. Ich war dafür, eine einmalige große Dotation den Provinzen zu geben. In diesem Entwurf finden wir manche Mängel. Die westlichen Provinzen kommen bei diesem Gesetz sehr schlecht weg. Nach dem Beschluß der Lommission werden sie noch mehr benachtheiligt durch die Art der Berechnung. Ich habe aber nicht die Absicht, gegen das Gesetz zu stimmen; wir müssen eine weitere Dotation für die Provinzen haben.

Finanz⸗-Minister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Der Appetit kommt bekanntlich mit dem Essen, und das haben wir auch wieder aus der heutigen Debatte ersehen. Ich habe mich entschlossen, trotz einer überaus ungünstigen Finanzlage, die, wie ich glaube, wirklich ansehnliche Summe von 10 Millionen in die Hand zu nehmen, um den Provinzen, namentlich den über— lasteten Provinzen, Kreisen und Gemeinden in der Abbürdung ibrer Lasten behilflich zu sein. Nun ist von verschiedenen Seiten beute schon der Wunsch ausgesprochen worden, eine neue Dotation zu geben für das Wanderarmen« und Verpflegungswesen und für die Arbeits vermittelung. Ich muß, wie ich das in der Kommission aus— gesprochen habe, entschieden dagegen Stellung nebmen, daß wir zu der einen Dotation alsbald eine zweite hinzufügen. Denn eg ist in der Begründung des Gesetzes ausdrücklich ausgesprochen worden, daß die

Provinzen befugt sind, die neuen, sebr erbeblichen Mittel, die sie be. kommen, auch zur Unterstützung des Wander Armenwesens zu ver.

j J 1 1 * 2 8 e Yer wenden. Die Beibilsen, die sie bewilligen, bewilligen sie also re vera

einmal für diesen speziellen zweck Mittel bergäbe Dann bat Herr von Evnern die Güte gebabt freigebig, wie er

ist gleich von einer ferneren Dotation der Prodinzen zu sprechen

und zu erklären, daß die westlichen Prodinzen abermaltz einen der. artigen Maßstab sich nicht gefallen lassen würden. Da kannst du

lange töwen, möchte ich mit Meuter sagen, und ich kann auch nicht

anerkennen, wie Verr von Gynern gesagt bat, daß die westlichen Pro

vinzen bei der jetzt vorliegenden Dotation benachtbeiligt worden sind Ich darf darauf binweisen, daß beispielzweise die Rbein⸗

* wirklich in eine neue T

auszuschließen. Dag baben wir nicht geiban, sendern wir baben die westlichen Provinzen auch bineingezogen, und ich glaube, eg it für die Rbeinprevinz dech überaug erfreulich, wenn sie jäbrlich über eine Mebr⸗

umme von ca. Io Q , zu verfügen bat. Ich darf daran er⸗

innern, daß die Mbeinpredinz nur 100 der Prodinzialabgaben und Dr. von Heydebrand und der Lasa kon. diesen

aufbringt und daß diese Summe nech viel bober scheint, al sie wirklich int. In der Mbeinpredin dat man gat keine Rreisfommunalberwaltung, namentlich keine Rreigwenge, und dag, wan in den döstlichen Prodinzen an Wegelasten don dem NRreise getragen wird, wird in der Nbeinprevinz den der Predinz getragen. Asoe wenn man dieg auf Verbältnisse deg Dfteng reduziert, dann ist die Predingialaboabe in der Nbelnprevding nech wesentlich niedriger alz 190 269. Ich nebme den Wenlrkwerband den Wiegbaden aun. Er

bekommt eine Dotation den ea. dM Qσλ0«, . säbelih und wenn ich aiicht

lrre, bringt er Sole an Umlage auf. Me da wird man dech nicht mit Fug bebaupten konnen, daß die westlichen Predinken benachtbeil igt sind. Wit daben ung bemübt dag ist der schwerste Tdeil der Aufgabe gewesen einen Wodan ju Anden, der allen Predinzen gerecht ird, der Pragradatlen der ostlichen Meedingen, die la dem allen Mesen den 18785 lag. Abbülfe ja schaffen zeelgaet wäre, and ih glaube, dag der

Modus, den wir gefunden haben, den Rücksichten der Billigke it entspricht.

Ich schließe damit und möchte nur Herrn von Eynern bitten, die Hoffnung ein für allemal draußen zu lassen, daß wir zu einer neuen Dotation der Provinzen kommen werden.

Abg. von Zedlitz und Neukirch (freikons. ): Den Provinzen sollte bei der Untervertheilung die größte Freiheit gelassen werden. In den Provinzen bestehen große Verschiedenheiten in Bezug auf die von ihnen zu tragenden Lasten. Die Naturalverpflegung u. s. w. ge= hört zur freiwilligen Liebesthätigkeit. . -

Abg. Freiherr von Richthofen: In einem ,,. Stadium des Gesetzes würde ich gegen eine en bloe-Annahme nichts einzu⸗ wenden haben. . den letzten Worten des Vorredners möchte ĩ ein Fragezeichen machen. Es handelt sich bier um

die eigentlich dem Staate obliegen. Die Herren Ostpreußen können mit der nn dieses Gesetzes zufrieden sein. Breslau ist aber bei der Veran chlagung der kom⸗ munglen Lasten schlecht weggekommen. Die Verhältnisse in den schlesischen Kreisen sind überhaupt sehr verschieden. Es müßten die⸗ jenigen Kreise besonders berücksichtizt werden, die früher beim Bau von i, zurückgesetzt worden sind. Der Abg. von Eynern hat gemeint, daß der Westen bei diesem eset zu kurz gekommen sei. Ich denke, der Osten hätte in allererster Line berü ichtigt werden müssen. Abgesehen von dem Abg. von Eynern, ist von keiner Seite eine Differenz zwischen Osten und Westen hervorgehoben worden. Die roße Mehrheit ist in dieser Sache einig und hat provinzielle Ver— eee en, zurücktreten lassen. .

Abg. Krawinkel (ul.): In Rheinland und Westfalen giebt es viele Kreise und Gemeinden, die außerordentlich belastet sind; darum kann auch ich nur sagen: Der Westen ist, bei diesem Gesetz ziemlich schlecht weggekommen. Ich habe darüber in der ersten Lesung Zahlen angeführt, die jeden Zweifel an der großen Belastung jener Kresse und Gemeinden schwinden lassen.

Finanz⸗Minister Freiherr von Rheinbaben:

Der Herr Vorredner muß mich mißverstanden haben. Ich habe mit keinem Worte das Bedürfniß der Gemeinden für den Westen in Abrede gestellt. Ich habe mich nur gegen die Ausführungen des Herrn Abg. von Eynern gewandt, der behauptete, wir hätten den Westen benachtheiligt bei der ganzen Vorlage. Ich kenne die Verhältnisse des Westens ziemlich genau und erkenne mit dem Herren Vorredner durchaus an, daß es da eine Menge sehr überlasteter Gemeinden giebt; namentlich industrielle Gemeinden, Vorortgemeinden der großen Städte befinden sich in einer überaus bedrängten Lage. Deswegen habe ich mich auch in der Kommission dagegen gewandt, daß bei der Unter vertheilung in allererster Linie nur die Kreise berücksichtigt und die Gemeinden ausgeschlossen werden sollen.

Aber, meine Herren, die Belastung der Gemeinden ist doch nicht das Entscheidende allein. Der ganze Gesetzentwurf geht doch zunächst davon aus, den Provinzen neue Mittel zuzuweisen, und da habe ich mit Recht darauf hingewiesen, daß die westlichen Provinjen als solche doch viel leistungsfähiger sind als die Provinzen des Ostens. Ich habe vorhin schon Daten gegeben, aus denen hervorgeht, daß die Provinzen des Westens viel weniger Provinzialsteuern aufbringen als die des Ostens. Ist das der Fall und das hat der Abg. Krawinkel ausdrücklich anerkannt —, so sind die Provinzen des Westens auch viel eher in der Lage, den überlasteten Kreisen und namentlich den Gemeinden zu helfen, als das im Osten der Fall ist. (Abg. Krawinkel: Sehr richtig!)

Deshalb habe ich, glaube ich, mit meiner Behauptung durchaus Recht, daß der Vorwurf des Herrn Abg. von Eynern, wir hätten den Westen ungerecht und ungleich behandelt, nicht zutreffend ist, während ich durchaus anerkenne, daß auch im Westen eine große Anzahl schwer⸗ belasteter, ja überlasteter Kommunen vorhanden ist.

Nach einigen weiteren Bemerkungen des Abg. Dr. Martens (nl und des Geheimen Ober⸗Regierungsraths Dr. Freund wird S 1 angenommen.

Nach 3 2 soll die Vertheilung der Renten auf die Pro⸗ vinzialverbaͤnde erfolgen: zu einem Drittel nach dem um⸗ gekehrten Verhältnisse der Staatseinkommensteuer, zu einem Drittel nach dem Prozentverhältnisse der Kommunalabgaben zur Staatseinkommensteuer, zu einem Drittel nach der Zahl der Bevölkerung. Bei der Berechnung der Kommunalabgaben

sollen die gesammten Volksschullasten außer Ansatz bleiben.

Die Vestimmung, daß alle 10 Jahre eine Revision der Vertheilung stattfinden soll, hat die Kommission gestrichen.

Abg. don Köller (kons., sebr schwer verständlich i Es handelt sich hier um Geldausgaben, und wenn die aufgestellten Zablen, nach

denen das Geld vertheilt wird, falsch sind, jo wird auch das Geld aus der Staatekasse und bringen die Beihilfen nicht auf eigene

Kosten auf. Der Staat würde also zweimal zablen, wenn er nun noch

falsch vertbeilt. In Geldsachen bort aber die Gemütblichkeit auf, und degbalb können wir dem Gesetzentwurf nicht in aller Gemũthgrube uustimmen. Die jetzige Art der Vertbeilung ist aber schon beffer als die früberen Vorschlage des Ministerg Herrfurth. Die Schullasten ind in den öostlichen Provinzen auf dem Lande nicht kommunale Lasten, sondern Sonietatelasten; die Statistik der Schullasten ist außerordentlich schwier ig, namentlich wegen der Unterscheidung wischen kommunalen und Sozietätelasten und der Umrechnung den Natural= leistung in Geldleistung.

Geheimer Ober Regierungsrath Dr. Freund Wir würden ein solches Gesetz nicht auf diese Statistik stellen, wenn diese nicht ganz

Bmwerlafsig wäre. Die Statistik, die ung über die Vollaschulen jur Verfügung stebt. ist die beste, die wir üäberbaupt baben, sie 6. mit . ne n außerordentlicher Sorgfalt und Mübe aufgestellt worden. Mängel. provinz eine neue Dotation don rund 700 000 e jäbrlich bekommt. Ich glaube nicht, daß die Verbältnise der Rbeinprevinz so sebr sie mir senst am Verzen liegt, eine Veranlassung bätten, bier otation einzutreten. Aber eg wäre andererseits unbillig, wenn man die ostlichen Prodinzen, bei denen die zwingendste Veranlassung vorlag, berücksichtigen wollte, die westlichen Previnzen

die in jeder Statistif vorkommen, sind allerdings auch darin dor. banden, namentlich bezüglich der Umrechnung don Naturalleistungen in Geldleistungen und der Unterscheidung wischen Kommunallasten und Sozietatalasten. z

Abg. Gblerg (tr. Bag): Ich würde die Annabme deg Gesetzeg n blo wimschen. Wenn die Tommissiengdorlage auch nicht tadelles it, so kann man dech sagen, dag sie derbältnißmäßlg gut ift. Sie

ist den der Temmission einstimmig angenemmen worden unter Ju. kimmung der Minister. Selten ist im Ganzen dag Daug fe ein-

mütbig gewesen wie bei diesem Gesetz. Ich beantrage, es en blos anzunebmen.

Nachdem die Abgg. Freiherr don Zedlißz und Neukirch

Antrag unterstüßt haben, wird die Vorlage in der Kommissions fassung en blos angenommen. ; arauf wird die Berathung des Etat des Ministe⸗ riums des Innern, und zwar die Debatte über das Kapitel der Polizeiverwaltung in Serlin und Umgebung und den n. des Abg Br oe mel fr. Vag) auf ledens⸗ längliche Anstellung der Schußleute, fortgejent.

(Schluz in der JDeeikean Seilage

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

M 52.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Abg. von Eynern (nl) kommt auf die Generaldebatte zurück und bemerkt, daß ihm von den Hinterbliebenen des Herrn von Diest⸗ Daber eine Erklärung desselben mitgetheilt sei, nach der sich dessen Aeußerungen im Zirkus Busch nicht auf das gesammte Ministerium, sondern nur 4 zwei Minister bezogen hätten, und daß er nur Ye sgt

be: „Die Minister können ung fonst gewogen bleiben.“ An die bekannte Aeußerung des Götz von Berli ingen habe er (Diest-Daber) dabei nicht gedacht. Der Redner bemerkt, er habe von dieser Er⸗ klärung bisher keine Kenntniß gehabt; er bedaure, daß er neulich in dieser Sache Ausdrücke an, t habe, die er bei Kenntniß dieser Er— klärung nicht gebraucht itte.

Abg. Kreitling (fr. Volksp, schwer verständlich) bestreitet , d. dem Abg, von Eynern, daß der Zuschuß Berlins zu den

osten der Polizei in Berlin zu gering fei, Und bespricht sodann die

rage der Durchquerung der ft r. Unter den Linden im Zuge der

anonier- und Neustädtischen Kirchstraße. Nun unterliege zwar die Anlage von Straßenbahnen in der Straße Unter den Linden' der Ge⸗ nehmigung der Krone, aber der Eisenbahn⸗Minister von Thielen habe diese auf eine Anfrage in bestimmte Aussicht gestellt; deshalb sei seitens der Stadt der Ankauf der elektrischen Bahn von Siemens ä. en erfolgt. Als dann aber die , n,, der Straße Unter den Linden habe in Angriff genommen werden so en, habe auf das Gesuch um endgültige Genehmigung der , n von Berlin am 30. Juni v. J. mitgetheilt, daß der Eisenbahn-Minister dieselbe nicht geben könne, Die Randbemerkung des Kalfers habe gelautet: „Nein, wird unterirdisch gemacht. Es gebe eine ganze Menge von Stadttheilen und Straßen, deren Verkehr piel stärker belastet sei als die Straße Unter den Linden. Der unterirdischen Anlage ständen große technische Schwierigkeiten, namentlich wegen des Kanalisationsrohres, entgegen; aber wenn die unterirdische Anlage fo gemacht werden sollte, daß sie richtig funktioniere und keine Störungen vorkämen, könnte die Stadt noch einmal 10—- 12 Millionen dafür ausgeben. Der Minister möge doch eine andere Entscheidung herbeizuführen suchen.

Geheimer Qber⸗NRegierungsrath Hr. Ma ubach e, , ,. dem Antrage Broemel das System der kündbaren Anste ung der 9 mit den Erfahrungen, welche die Verwaltung in dieser Beziehung gemacht habe, und widerspricht der Behauptung, daß von dem Kündigungsrecht von der Verwaltung ein unangemessener Ge⸗ brauch gemacht sei. Die Kündigung sei nur sehr selten und nur in solchen Fällen erfolgt, in denen auch sonst das Disziplinarverfahren hätte eintreten müssen. Die Gehaltsperhältnisse und der Wohnungs— geldzuschuß der Berliner Schutzleute seien richtig geregelt.

Minister des Innern Freiherr von Hammerstein:

Meine Herren! Nach den Ausführungen meines Herrn Kom— missars möchte ich Sie doch dringend bitten, den Antrag des Herrn Broemel abjulehnen. Es ist nothwendig, daß eine Einheit in dieser Beziehung bei den verschiedenen Schutzmannschaften hier in und um Berlin geschaffen wird, und diese Einheit kann zweckmäßig zur Ab⸗ wehr subversiwer Bestrebungen in der Beamtenschaft nur dadurch her⸗ gestellt werden, daß die Disziplin aufrecht erhalten wird, welche nur durch die obere Verwaltung richtig gehandhabt werden kann. Sie dürfen aber überzeugt sein, daß dabei das Polizei⸗Präsidium wie das Ministerium von dem Gedanken ausgeht und von dem Willen beseelt ist, tüchtige Schutzmwänner im Dienst zu behalten und die Schutz⸗ männer so zu stellen, daß sie auch in ihrem Dienst und in ihren Lebensstellungen zufrieden sind.

Ich möchte dann noch mit einigen Worten erwähnen, daß es mir sehr interessant gewesen ist, die Ausführungen des Herrn Vorredners über die Durchquerung der Linden anzuhören. Ich habe mit großer Befriedigung seinen Worten die vollständige Loyalität und die Aner⸗ kennung entnommen, daß diese Frage der Allerhöchsten Entschließung

bedarf. Wenn nun an mich die Anregung ergangen ist, hier einzu⸗

greifen, so bat sich doch der Herr Vorredner ein klein wenig in der Adresse geirrt. Wie auch in seiner Rede selbst ausgeführt ist, ist es immer der Minister der öffentlichen Arbeiten gewesen, der diese Ver⸗ handlungen geleitet hat. Es bandelt sich dabei um die Durchführung einer Kleinbahn das Kleinbahngesetz ist bekanntlich anwendbar auch auf die Straßenbahnen von Berlin und die Anlage und Durchfübrung dieser Bahnen unterliegt dem Ministerium der öffent⸗ lichen Arbeiten. Ich werde nicht verfehlen, die Bemerkungen, die hier gemacht sind, zur Kenntniß meines Herrn Kollegen zu bringen.

Abg. Dr. Krieger Königsberg (fr. Volksp) erkennt an, daß nach S 39 des Baufluchtllniengesetzes die Krone die Durchquerung der Linden verweigern könne; die Unterführung dieser Straße sioße aber auf technische Unmöglichkeiten.

Abg. Reichardt (ul.) spricht sich gegen die Durchquerung der Linden aus und meint, daß durch Umstelgen sowohl dier Durchquerung als auch die Unterführung vermieden werden fönne. Das Um⸗ steigen wäre dag lleinere Nebel und sei in vielen Städten üblich. Den Schwierigkeiten des Verkehrg in der Leipzigerstraße, auf dem Potsdamer Platz u. s. w. könne nur begegnet werden durch den Bau von Hochbabnen und unterirdischen Baknen. In Berlin seien die Verbaltnisse dadurch so schwierig geworden, daß durch die SDaupt. tab die elektrischen Babnen führen, wag in Haris nicht der Fall ei. Die Geschwindigkeit der Fabrjenge mässe durch Polijeiverordnung geregelt werden, die elektrischen Bahnen sollten nicht schneller fahren alz ein im Trabe fahrendes Fubrwerk.

Abg. Schm itz Düsseldorf (Jentr) bemerkt, daß die Straßen- unfälle in Berlin im Vergleich mit denen in anderen Starten immer- bin nicht besenderg groß seien. Was den Antrag Broemel betreffe, so liege in Berlin qar kein Anlaß vor, von dem System der KRün? digung abrugeben. Wenn der Minister in der Prorsn; die Tüũndigung einführen wolle, so sei doch wobl zu boffen, daß in wobhlerworbene NMechte nicht werde eingegriffen werden, sondern daß die Beamten, welche auf Lebenszeit angestellt seien, es auch blieben.

Groemel (ft. Vgg) erwidert auf die vorgestrigen Aus- fübrungen des Abg. von Standyv, n er seine Bemerkungen nicht auf Ne ganze Schußmannschaft bezogen babe, sondern nur auf diesenigen Veamten, welche den Straßenderkebr zu regeln batten. Herr von Stau babe über die Behandlung der Schutz leute durch dag 4 geklagt; aber dag Publikum, dag im Strafenberickr die-

eibilfe der D err in Anspruch nehme, sei eg nicht, dag eg. die Schutzleute unangemessen benchme,. Derr von Staud. kein Necht gebabt a seinen Verwärsen gegen ibn, denn der Minsster Frelberr Den Nbeinbaben babe selbst im derigen Jahre anerkannt. daß der Dienst der Ichutzleute auf der Straße nech nicht funftioniere, wie er es wänsche. Seln Antrag verlange nichl, daß

Schatzmann obne weitereg unkündbar ange stellf werde, diene

nstellung solle vielmehr erst nach angemessener Probedienst ici erfolgen. Die lebenglängliche Anstellung würde die Saal der Schuß mann⸗ schast nur beben können. Die Fürsorge der Regierung fur bre Be. amten könne sich, abgeseben von den Gren mn, en, auch in der

Berlin, Sonnabend, den J. März

, von Wohnungen zeigen. Im , müsse den Wandlungen in den Miethsvberhältnissen in den etzten 30 Jahren Rechnung getragen werden.

Minister des Innern Freiherr von Hammerstein:

Der Herr Abg. Broemel hat es so dargestellt, als ob ich vor⸗ gestern die Meinung geäußert habe, daß wir bezüglich der Regelung des Straßenverkehrs in Berlin in einem geradezu idealen Zustande lebten. Ich rufe das ganze Haus zum Zeugen an, daß ich das keines⸗ wegs geäußert habe, sondern daß ich ausdrücklich erklärt habe, daß die Regelung des Straßenverkehrs eine sehr wichtige, noch nicht gelöste Aufgabe der Polizei sei. Ich habe bemerkt, daß die Vorkehrungen, die im vorigen Jahre aus der Initiative meines Herrn Amtsvorgängers getroffen seien, sich bewährt haben, daß aber noch immer alle dabei betheiligten Behörden bemüht seien, einträchtig dahin zu wirken, daß der Verkehr in Berlin gefahrloser und bequemer gestaltet werde. (Sehr richtig h

Ich will dem noch hinzufügen, was die Herren vielleicht interessiert, daß ich in diesem Sommer eine Abordnung von Berliner Polizeibeamten, und zwar nicht nur von höheren Polizeibeamten, nach London geschickt habe, die in London während einer Periode von 10 Tagen den kolossalen Verkehr in der Londoner City fachmännisch haben studieren müssen, daß dieselben daraufhin einen sehr interessanten Bericht über die Erfahrungen, die sie ihrerseits in London gemacht haben, erstattet und daran Vorschlãge geknüpft haben, in welcher Weise Theile der Londoner Anordnungen auf Berlin zu übertragen seien, und daß gegenwärtig gerade in dieser Beziehung praktische Versuche gemacht werden. Ich führe dies nur an, um Ihnen zu zeigen, daß wir nun nicht die Hände in den Hosen— taschen behalten (der Minister hat die Hand in der Hosentasche große Heiterkeit), daß wir vielmehr bestrebt sind, dahin zu wirken, daß die thatsächlich vorhandenen und allseitig anerkannten Uebelstände, soweit das in einer Großstadt wie Berlin überhaupt möglich ist mehr und mehr beseitigt werden. (Bravo! rechts.)

Nach einigen weiteren Bemerkungen des Abg. Broemel und des Berichterstatters Abg. von Loebell wird der Antrag Broemel der Budgetkommission überwiesen und nach einer kurzen Bemerkung des Abg. Kreitling über die Urlaubszeit der Schutzmannschaft das Kapitel ban lin

Zu dem Kapitel der Polizeiverwaltung in den Provinzen liegt der Antrag der Abgg. Daub (nl) und Dr. Friedberg (nl) vor:

die Regierung zu ersuchen, bei der Errichtung einer König—⸗ lichen Polizei ⸗Direktion in den drei Städten Saarbrücke n, St. Johann und Malstatt⸗Burbach darauf Bedacht zu nehmen, daß den Stadtverwaltungen die Baupolizei, insbesondere die Straßenbaupolizei belassen werbe“.

Berichterstatter Abg. von Loebell referiert über die Verhand- lungen der Kommissien äber die Nothwendigkeit, in den drei Städten eine Königliche Polizeiverwaltung einzurichten. Den gestellten Antrag habe aber die Kommission abgelehnt.

Abg. Das bach (Zentr) ist mit der Ueberweisung der Sicher⸗ heitspolizei in den genannten drei Städten an die Königliche Ver⸗ waltung einverstanden, will aber die Baupoltzei bei den Stadt verwaltungen belassen wissen.

. ib Vopelius (freikons.) spricht sich gleichfalls für den Antrag Vaub aus.

1

Minister des Innern Freiherr von Hammerstein:

Meine Herren! Ich bedauere, dem Ansinnen des Seren Vor⸗ redners nicht entsprechen zu können. Bei der ganzen Frage der Ein⸗ richtung einer Königlichen Polizei in den drei Saarstädten war von dem Grundsatz auszugehen, daß keine dieser drei Städte für sich allein überhaupt berechtigt sei, eine staatliche Verwaltung zu fordern, daß aber die drei Städte räumlich und örtlich so ineinander derwachsen sind, daß daraus ein großes Gemeinwesen entstanden ist, das einer gemeinsamen polizeilichen Ueberwachung bedürftig ist. Zu dieser gemeinsamen Polizei gebört nun aber ausdrücklich nicht nur die ge⸗ wöhnliche Sicherbeitspolizei, sondern die Polizei auf allen Gebieten.

Es ist die Regel, daß gewisse fernliegende Zweige der Poliei, wie die

landwirthschaftliche Polijei auf den Feldern und in den Wäldern, den Kommunen überlassen werden, daß aber alleg, was das Kon⸗ glomerat der jzusammengewachsenen Wohnungen betrifft, auch einbeitlich geregelt wird.

Ich erlenne an und weiß, daß in einzelnen Städten gerade auf dem Gebiete der Baupolizei, sei es die gesammte Baux olizei, sei es der Hochbau. den Städten überlassen ist. Ja, meine Herren, in diesen großen Städten, die bier namentlich genannt sind, liegen die Ver⸗ bältnisse aber ganz anders. Da bandelt eg sich um Gemeinwesen don großer Bedeutung. Hier aber würden wir innerbalb des gesammten Polizeigebietes der drei Saarstädte wiederum drei derschiedene Bau⸗ inspektionen schaffen. (Sehr richtig! recht) Und diese drei der · schiedenen Bauinspektionen sind, wie der Derr Dasbach ausgefũbrt bat, in den meisten Fällen gebunden an die Genebmigung des Land⸗ rathes, also gerade dessenigen, der bier auch die Polijeidireftion dem nächst wabrjunebmen bat; Sie wärden also an Stelle einer Er- leichterung des Geschäftagangets cine Erschwerung det selben verursachen.

Ferner, meine Herren, daß ein Königlicher Bau Inspektor, der nach Saarbrücken berufen ist, nicht im stande sein soll, die der schiedenen Interessen dieser drei Städte ju unterscheiden und in seinem Gutachten einem jeden Interesse gerecht zu werden, diese Bebauxtung muß ich als vollständig unbegründet erachten. Dieser Unterschied der Interessen, welcher in diesen drei Städten bestebt, eristiert geradeso in jedem größeren Gemeinwesen. Ich will garnicht einmal den Berlin sprechen; daeselbe ist der Fall in Hanneder, in Aachen in Göln, in Koblenz und in jeder Stadt; in der Perixberie liegen andere bauliche Bedurfnisse ver als in dem Jentrum den areßen Gemein- wesent, also im Innern der Stadt.

bier in Saarbrücken liegt nun aber dech, wie Sie Ane öiden. die Gefabt sebr nabe, die uns in der Petitlen des einen Saarbrücker Bürgers geschildert werden ist, und ich möchte darauf fmerkam

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Burger gesungen, daß dieselben garnicht auf den Ker aefallen waren

1902.

und garnicht sich scheuten, mit ihrer Meinung herauszukommen daß die einzige Aeußerung aus der Bürgerschaft, die hier zum Vor⸗ schein gekommen ist, die Bitte ist, diesen Antrag abzulehnen. (Sehr richtig! Heiterkeit.)

Ich begreife ja nun sehr wohl, daß die Herren Bürgermeister, die jetzt durch die Einrichtung der Königlichen Polizeidirektion eine gewisse Macht, gewisse Rechte, gewisse Befugnisse, die ihnen bis dahin oblagen, auf einen anderen übergehen sehen, bestrebt sind, zu retten, was zu retten ist für ihre Machtstellung.

Ich meine, darauf kommt es hier aber nicht an, sondern darauf, wie den Interessen der Bürgerschaft am meisten entsprochen wird. Diese Interessen liegen, glaube ich, besser in der Hand eines einzigen Baubeamten, eines einzigen darüber entscheidenden Poli zei⸗Prãsidenten oder Polizei⸗Direktors, als in der Hand von drei verschiedenen, aus der Wahl mit nachfolgender Bestätigung hervorgegangenen Bürgermeistern und deren voraugsichtlich wegen der Kostenfrage sehr untergeordneten baulichen Hilfsarbeitern; die liegen besser in der Hand des staatlichen Beamten als in den Händen dieser, die doch immer, namentlich kurz bor dem Ablauf der Wahlperiode leider, wir sind Alle Menschen auf ihre Wähler Rücksicht zu nehmen haben ssehr richtig! rechts), während gerade hier durch die Einsetzung der Königlichen Behörde gewährleistet wird, daß überall nach Recht und Gerechtigkeit ohne Ansehen der Person verfahren wird. Ich möchte Sie deshalb bitten, diesen Antrag abzulehnen. (Bravo! rechts.)

Regierungsrath Dr. Münchgesang führt als Vertreter des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten aus, daß die Baupolizei, Wohnungspolizei, Verkehrspolizei, Schutz der Bauhandwerker 21. so

ineinander greifende Gebiete seien, daß die Verwaltung in einer Hand liegen müsse.

Nachdem Abg. Daub seinen Antrag vertreten hat, erklãrt sich auch Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch für denselben; nicht nur in größeren, sondern auch in kleineren Städten seien mit der kom⸗ munalen Bauverwaltung gute Erfahrungen gemacht worden.

Abg. Macco (ul.) führt Klage über zu strenge Durchfũührun der Baupolizeiverordnungen auf dem Lande? Es müsse den Beduͤr⸗ nissen des Landes Rechnung getragen werden, und es dürften nicht bei jedem Stallbau oder bei Reparaturen die strengsten Ansprũche von der Baupolizei gestellt werden.

Abg. von Arnim (kons.) meint, daß ein Beweis für die Noth⸗ wendigkeit der Ueberlassung der Baupollzei an die drei Städte von den bisherigen Rednern nicht erbracht fei. Die drei Städte würden sich noch weiter so entwickeln, daß eine einheitliche Verwaltung nur noch dringender werde.

Der Antrag Daub wird gegen die Stimmen der Kon⸗ servativen angenommen.

„Bei den Besoldungen der Meldeamts-Bureau⸗Assistenten

weist

Abg. Kopsch (fr. Volks. darauf hin, daß im Jahre 1909 eine auffallend spaäte Einberufung dieser Beamten stattgefunden babe. Die Beamten hätten deshalb ibre Wohnungen nicht rechtzeitig kũndi können und eine Jeitlang zwei Wirthschaften führen müssen. Di Einberufung mũsse den Beamten möglichst frũbzeitig mitgetheilt werden, damit sie sich vorbereiten könnten.

Das Kapitel wird bewilligt.

Bei dem Kapitel der Polizei-Distrikiskommissare in der Provinz Posen tritt

Abg. Bagensch - Schmidtlein fr. kons) dafür ei daß diesen Beamten volle Dienstaufwandsentschadigung gewahrt werde. Auch in Bejug auf den Wohnungsgeldzuschus müßten fie besfer gestellt werden. Nur die tächtigsten Beamten darften als Distrittetemmiffare an. gestellt werden; der Kampf für das Deutschthum in der Sstmart verlange, daß deren sosiale Stellung gebeben werde, damit sie Tauernd in ihrem schweren Dienst erhalten werden Fännten. Schlieỹlich wünscht der Redner, daß für Distriftsfemmiffarius- M kurzer

Minister des Innern Freiherr von Hammerstein:

Meine Herren, die Kategorie der Polizei⸗Distriktekommisfare in der Predinz Posen ist eine sebr wichtige in dem Beamtenorganis mus dieser Previn. Ich erkenne gern an, daß Stellung dielerlei Beschwerden und Unannebmlichkeiten mit si ringt und daß die Besoldung, die dafũr gewãbrt wird, nur eine kargliche ist namentlich mit Rücksicht auf die Lebensbaltung, welche eine Anzahl dieser Beamten, gewissermaßen durch die Verbãltnis̃e zem ungen, inne m balten baben. Wenn ich trotzdem bier das Wo um etwaigen durch die Rede des Herrn Verrdnere in der Prodin berdorgerufenen ju starken Anferderungen und Heff nungen dieser Beamten entgege n- jutreten, so geschiebt das nicht aus einem Mi5wollen, sondern gerade umgekehrt, um nicht eine Enttãunschung derderzmurufen.

Die Königliche Regierung bat erst dor wenigen Jabren den Rang dieser Beamten erböbt; sie bat erst vor mei Jabren die Burran= kostenaversen derselben wesentlich erböbt., sie bat erst in dorigen Jabre begonnen, einen erbeblichen Kredit einzusetzen, um denjenigen Beamten. welche gute Webnungen in ibren Standorten nicht bekommen kõnnen solche Wohnungen zu derschaffen.

Jetzt mit einer neuen Rangerbebung dermgeben, ist bedenklich und schwierig. Es muß doch immer daran festebalten werden. daß diese Beamten unter dem Landrath steben und nur Silfebeamte den Landratbe sein sollen.

Gine nochmalige Erböbung des Bureaukestenfende erachtet die Regierung in diesem Augenblick nicht fur nethwendig Ge kann Ja sein, daß bei der Vertbeilung deeselben Uebelstände derkemmen, daß da der eine Beamte, der sebr viel u tbun bat, verbältnißmäßig weniger bekommt als sein Kollege, dessen Geschäfte nicht so umfang- reich sind. Gben um dag auszugleichen, dient aber auch der Fend on 2 0 . Æ, den die Regierung den der Vertbeilung anächst aug- schließt, der aber nicht gespart wird, sendern immer diesen Reamten and gerade denen, welche besondere Ausgaben im Dienst gebabt haben. la gute kemmt.

Ge ist daan ferner ju beachten, daß nnter den Beamten der

Polizei ketue Klasse mebt und wirksamer mit Naterstkungen bedacht wird als wie die Distriktekemmissare. Nicht nur die Ao A. ache

dier ta Tit. I steben, werden dasn derwendet, sendern auch aug dem machen eg ist bier von den belden Verrednern daz der diefer

acm clan ende au fererdentliche Remuneration für Peliscibeamte- Tar. 2 Tit Sd. der 45 0 A beträgt, ist allein far die Pelle-