1902 / 54 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Mar 1902 18:00:01 GMT) scan diff

stehen. Nun kann ich mir sehr wohl denken, daß die Niederung distrikte unter allen möglichen (Ginflüssen, namentlich unter bem Gin— fluß beg Drängewasserg und Grundwasserg, dag vielfach bel ber Grund stenerberanlaqung nicht genügend berücksichtigt worden ist, jetzt niedrigere Erträge haben, als bel der Veranlagung angenommen sst, und daß umgekehrt die Höhendistrikte infolge steigender Kultur und steigender Hearbestung jetzt besser rentieren als vamalgßg. Also solche Verschlebungen mögen vorgekommen sein. Nun giebt es für die Land wirthschaftstammer nur die Möglichkeit, go/ und mit Genehmigung der Aufsichtebehörde 1“ 9 des Grundsteuerreinertrags seitenz der Landwirthschaftskammer augzuschreiben, und eg würde zu erwägen sein, oh die Landwirthschaftskammern nicht das Recht zu bekommen hätten, anstatt dieseg speztsischen Ausschreibungsmaßstab auch noch andere Maßstäbe für die Ausschreibung zu wählen

Meine Herren, nun darf ich mich zu den Ausführungen des Lerrn Freiherrn von Jedlitz wenden, mit denen ich mich ja schon bei der ersten Tiskussion des Etats habe beschäftigen dürfen. Herr Frei— herr von Jedlitz hat ven Wunsch ausgesprochen, daß der 5 18 des Ginkommenstenergesetzes, der elne gewisse Ermäßigung vorsieht für eine Anzahl von Kindern, ausgestaltet werden möchte. Ich habe meinerseits mich diesen Gedanken prinzipiell durchaus nicht abgeneigt gejeigt, wa ich hier heute von neuem erkläre. Es ist von gewissem Interesse, zu sehen, wie der z 18 deg Ginkommensteuergesetzes und der 19, der noch darüber hinausgeht, in der Praxis gewirkt hat. Ich werde mir einige Vaten aus der Uebersicht über die Ergebnisse der Ginkommensteuerveranlagung für 1901 mitzutheilen. Nach z 18 muß die Kinderzahl berücksichtigt werden bei Jensiten mit nicht mehr als 3000 S Einkommen. Solcher Zensiten waren 60l oh mit vorhanden, und

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daß wir die Steuer zwar auf der einen Seite ermäßigten, auf der anderen Seite aber kein Gntgelt bekämen; dann säßen wir mit einem Augfall von zehn Millionen da und wüßten nicht, wo wir den decken sollten.

Also ich bin mit dem Herrn Abg. von Zedlitz in seinem Grund gedanken durchaus einverstanden, aber trage einstweilen Bedenken, mit ihm den gegenwärtigen Moment für geeignet zu halten, an eine Revision deg Gesetzes von 1891 zu gehen.

Etz ist hier in diesem Hause und mit Recht so oft über den allzu schnellen Gang der Gesetzgebungsmaschine geklagt worden, daß man, meine ich, an so grundlegende Gesetze wie das von 1891 nur mit Reformporschlägen herantreten sollte, wenn eine ausreichende Frist verstrichen ist und die Reformbedürftigkeit nach allen Richtungen hin genügend klargestellt ist. Ich lehne nicht grundsätzlich ab, dem Gedanken näher zu treten, aber ich habe mich für verpflichtet gehalten, meine momentanen Bedenken gegen die Vorschläge des Herrn Abg. von Zedlitz zu äußern. Im übrigen bin ich mit seinen Gedanken durchaus einverstanden, daß wir die gesunden Bahnen der preußischen Finanzpolitik innehalten wollen, ausgleichende Gerechtigkeit nach allen Seiten zu üben, die Minderbemittelten zu entlasten und die Lasten von denen tragen zu lassen, die dazu im stande sind und die Pflicht haben nach unseren öffentlichen Verhältnissen. (Lebhafter Beifall.)

Abg. Kirsch (Zentr) erörtert die Besteuerung der Grundstücke nach dem gemelnen Werth und die Schwierigkeiten der Schätzung. In einem Fall, führt er aus, wurde für ein Grundstück bei der Ver— anlagung zur Grundsteuer ein Werth von Hoö00 „, bei der Veranlagung zur Ergänzun zssteuer ein solcher von 65 000 ½ς und bei der Erhebung der bsche stoste her ein Werth von 80000 angenommen. Inden kleineren Gemeinden mögen die Personalsteuern wieder stärker herangezogen werden, aber in den großen Städten, deren Steuerbedarf sehr stark ge⸗ stiegen ist, werden auch die Realsteuern entsprechend herangezogen. Das Thema des Abg. von Zedlitz zu behandeln, ist verfrüht, man weiß ia noch nicht, wie beim Jolltarif der Hase läuft, und wie die Handels— verträge aussehen werden. Die Zeit zu einer Revision der Steuer⸗ gesetze ist noch nicht da. Die Gebäudelasten, Gewerbelasten und Beig⸗ daulasten müßten bei der Einkommensteuer abzugsfähig sein; 9 des Einkommensteuergesetzes müßte dahin geändert werden, auch noch vor einer allgemeinen Revision der Steuergesetze

Abg. von Eynern (nl): Abg. von Zedlitz hat die Zollfrage vor dieses Haus gebracht. Es scheint System darin zu liegen, durch die Ginzellandtage einen Druck auszuüben, um die Regierungen zu einer Aenderung der JZolltarifvorlage zu l Derr von Zedlitz möchte die Besteuerung der Döchstbesteuerten von 4 auf 60½ erhöhen. Dann sollte man doch lieber dem Hund den Schwanz auf einmal ab he id bestimmen: wer mehr als 200 Eintommen hat, hat Ues darüber hinaus dem Staat zu geben. d n der sozialistische

nach diesem Gebeimrathsrezept . leichterung der Tommunallasten würde üddeutschen Städte haben kolossa

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nicht genommen wird. Einmal ist die Annahme unrichtig, daß durch diese kommunale Mahl und Schlachtsteuer das Mehl und Fleisch vertheuert wird das hängt von anderen Faktoren, von Angebot und Nachfrage ab und thatsächlich sind in Städten mit Oktroi die Preise dieselben wie in Städten ohne Oktroi. Vor allem aber, wenn wir die Mahl⸗ und Schlachtsteuer aufheben, so wird wahr. scheinlich den Nutzen nicht der Konsument haben, sondern der Bäcker und Schlächter steckt ihn in die Tasche; der Konsument hat nichts davon. Die weitere Folge wäre, daß die direkten Kommunal. abgaben noch erhöht werden müssen, und da diese schon sehr angespannt sind, würden die Gemeinden sich genöthigt sehen, auch gerade die kleinen Einkommen unter 900 4 heranzuziehen. Man würde das nicht erreichen, was man erreichen will, den kleinen Mann zu entlasten, im Gegentheil, man würde ihn wahrscheinlich noch belasten, indem er zu den direkten Gemeindeabgaben herangezogen wird.

Meine Herren, dann hat der Herr Abg von Eynern wieder in üblicher Weise eine große Anzahl von Steuerbeschwerden vorgetragen. Er hat sich im Laufe der Jahre zum Spezialisten im Bouquetbinden von Steuerblüthen entwickelt. Er hat uns auch in diesem Jahre wieder einen solchen Strauß überreicht. Ich glaube, wenn man ge— nauer nachsieht, so wird sich herausstellen, daß einige dieser Blüthen Strohblumen oder wenigstens stark gefärbt sind. Ich glaube, es wäre räthlicher gewesen, wenn der Herr Abg. von Eynern die Güte gehabt hätte, mir die Fälle einige Wochen vorher mitzutheilen, dann würde ich in der Lage gewesen sein, den Sachverhalt zu prüfen und ihm Auskunft zu geben. Ich weiß nicht, welchem Zweck es dienen soll, wenn hier Angaben ge— macht werden, über die ich naturgemäß nachher keine Auskunft geben kann. Ich glaube, es wäre für das Haus und das Land räthlicher, wenn mir die Sachen so frühzeitig mitgetheilt würden, daß ich in der Lage bin, eine Auskunft zu geben. Sind die Beschwerden richtig, so können Sie gewiß sein, daß der Finanz⸗Minister in erster Linie auf ihre Abstellung dringen wird, während es andererseits im Interesse des Hauses liegt, daß die Klarstellung vorher herbeigeführt ist. Wo ung durch die Presse ein Fall bekannt wird, wo in ungebühr licher Weise in die Verhältnisse der Steuerpflichtigen eingegriffen wird, ist Remedur geschaffen worden. Noch vor iniger Zeit ging uns durch die Presse die Nachricht zu, daß bei den Steuer listen ein Bürgermeister in der Rheinprovinz alle möglichen Details von den Steuerpflichtigen gefordert hätte, die sie zu geben gar nicht verpflichtet sind. Unter Androhung von Bestrafung wurde nicht nur zefordert Angabe der Anzahl der Personen,

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sondern auch die An⸗

hört!,, es wurden die Angabe der Viehzahl nd dergleichen Dinge verlangt. Ich habe mmen, an alle Veranlagungskommissare zu

zabe der Konfession (hört! sofort Veranlassung

daß sie sich ließen und Wandel schafften

zefehlt war. Ich würde also 1 Herrn Abg. von Eyne

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künstig solche Falle vorher mitzutheilen,

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Das Ganze ist ein Manöver einer Berliner Firma; der gute Landwirth, der das liest, denkt womöglich, das ist die Landwirth⸗ schaftskammer, eilt dahin und läßt sich einen falschen Rath ertheilen. Ich habe naturgemäß Veranlassung genommen, die Behörden anzu⸗ weisen, daß sie diesem Vorgehen entgegentreten und namentlich dem vorbeugen, daß die Gemeindevorsteher ihre Mitwirkung einem der⸗ artigen Unternehmen noch ferner leihen.

Dann ist Herr von Eynern auf verschiedene einzelne Fälle ge⸗ kommen. Ich kann auf die meisten nicht antworten, weil sie mir nicht bekannt sind; aber wie vorsichtig man mit derartigen Daten sein muß, beweist der eine Fall, den er anführte. Er hat genannt eine Zeitungsnotiz, wonach am 20. Januar in Berlin die Steuererklärungen eingegangen und bereits am 21. Januar 2000 Beanstandungen er⸗ folgt und durch die Boten herumgetragen seien, daß die Boten schließ⸗ lich außer stande gewesen wären, ihre Aufgabe zu erfüllen. Nun, meine Herren, so schnell reiten zwar die Todten, aber nicht die Boten. Wenn wir erst am 20. Januar selbst die Deklarationen bekommen haben, ist eh unmöglich, daß am 21. bereits 2000 Beanstandungen er⸗ gangen sind. Ueberdies werden diese Beanstandungen in Berlin sberhaupt nicht durch Boten, sondern durch die Post zugestellt. Also ich glaube, bei näherem Zusehen hätte Herr von Eynern sich davon äberzeugen können, daß diese ganze Zeitungsnotiz unbegründet ge⸗— wesen ist.

Er hat dann darauf hingewiesen, daß ein früheres fon—⸗— servatives Mitglied sich über einen Steuer⸗Sekretär beschwert hat, und selber gesagt, daß ein Steuer- Sekretär an ihn die dummsten Fragen gestellt hat. Meine Herren, ich muß doch einen Beamten von mir in Schutz nehmen, solange ich nicht weiß, ob in der That eine solche Ungebühr von ihm verübt worden ist. Herr von Eynern hat ferner die Berechtigung des Steuer⸗Sefretärs zu derartigen Fragen in Zweifel gestellt, ein Zweifel, der meines Erachtens vollkommen unbegründet ist. Wenn Herr von Eynern auf die Polizei⸗Direktion gebeten wird, um Auskunft zu geben, wird er, glaube ich, nicht verlangen können, daß der Chef selber die Anfrage an ihn richtet, sondern er wird sich bequemen müssen, einem Sekretär die Auskunft zu geben. Ich wüßte auch nicht, wie die Veranlagungskommissare noch ihrer Pflicht ge— nügen wollten, wenn sie alle Vernehmungen selbst vornähmen ist ihnen eben der Steuer ⸗Sekretär beigegeben.

Herr von Eynern ist dann auf den Agiogewinn bei Emissionen von Aktien gekommen, und da kann ich ihm nachfühlen, daß der gegen—⸗ wärtige Rechtszustand oder vielmehr die gegenwärtige Rechtsunsicherheit in der That einer Abhilfe bedarf. Die Sache steht nun so, daß das Plenum deg Oberperwaltungsgerichtz wegen der Disparität seiner Ent⸗ scheidungen gegenüber denen des Reichsgerichts abermals in eine Be— schlußfassung der Sache eintreten wird. Es findet also eine Beschluß fassung des Plenums des Oberverwaltungsgerichts statt, und es wird abzuwarten sein, ob eine Harmonie zwischen dem Oberverwaltungs⸗ gericht und dem Reichsgericht eintritt. Sollte das nicht der Fall sein, so erkenne ich mit Herrn von Eynern an, daß eine gesetzliche Regelung dieser Frage erwünscht wäre.

Ich möchte meine Ausführungen noch durch einige Wo gänzen, und zwar noch auf den Fall kommen, der anscheinend pide— de résistanco in den Ausführungen des Herrn den Fall mit dem Bochumer Wirth Ich gebe vollkommen zu, die Rückfrage anscheinend etwas weitgehend ir, aber Gynern bat das auch vorgelesen g sland darin diese Angaben machen, sofern er dazu in der Lage sei, . würde der Veranlagungekommissar sich damit begnügt hab— betreffende Wirth erklärt hätte: ich bin nicht in der Laͤ gaben zu machen. Ich wiederhole, daß die Nothwend olche speziellen Ermittelungen zu beantragen, Dberverwaltungsgerichts beruht, auf dem Verbote Ginlommen zu schätzen, Material zu verschaffen.

Dann hat Herr von Eynern gesag Zteuerpflichtigen bestände darin, daf Stufen in die Höbe gesetzt wird hat nicht bloß diesen Erfolg, sondern d dahin geführt, daß Zweifelsfälle zwischen kommission aufgellärt wurden, und zesehen haben, daß ihre Dellaration r

Herr von Eynern ist dann schli orliegende vergleichende Uebersicht zon 19090 und 1901 gekommen und ba ginge ja berwor, daß bei der 7 Millionen Mark 1nd er bat seinerseits aug gedrückt bat, einen berren, ich bin doch ganz anderer daß 5M 0090 Dellarationen Beanstandung bezw. eine V also in 24 8, also nabeju 23 * sich später 108 000 alg begrũn derjenigen Bean slandungen, die ven vorden sind, sind als begründet anerkannt wer darch diese Verständigungen bejw. Weansta he Millienen Mark Ginkemmen ermitt kandung nicht erfolgt, se würden die 3 . kommeng nicht versteuert baben, und. wie dervorgebeben bat, ist ein Webrdetrag v im Steyern ernelt werden Ich vermag das ehen und ver allem, auch wen die sen

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griffe wirklich so schwerwiegend, um gegen das ganze Prinzip die er⸗ heblichen Vorwürfe zu richten, die Herr von Eynern dagegen gerichtet hat? Ich erkläre nochmals, daß wir nach wie vor bemüht sein werden, allen Auswüchsen entgegenzutreten, allen unberechtigten Eingriffen in die Privatverhältnisse in den Weg zu treten; aber wir dürfen nicht die Hand dazu bieten, in das alte laxe und den wirklichen Einkommens verhältnissen nicht entsprechende Verfahren zurückzukehren.

Abg. von Arnim (kons): Es war wohl nicht ganz richtig, die Zollfrage hier hineinzuziehen. Eine Steuererleichterung wegen der Jollerhöhung wäre zunächst eine Angelegenheit der Reichsfinanzreform. Man sollte sich freuen, daß es auch ö. Einkommen im Lande giebt, und sich nicht bemühen, sie möglichst bald zu beseitigen. Die Zahl der gerechtfertigten Beanstandungen hat sich erhöht, in Berlin hat die festgesetzte Strafe allein 256 123 M betragen, wovon 234 000 SP an⸗ standslog gezahlt worden sind. Zur Wahrung des Zwecks der Dekla⸗ ration sind die Beanstandungen erforderlich, Man muß allerdings damit rechnen, daß ein Beamter einmal eine Ungeschicklichkeit, ja sogar eine Dummheit begehen kann. Die einzelnen Fälle des Herrn von Eynern mögen ja vorgekommen sein, aber im allgemeinen wird das Gesetz nach seinen Grundgedanken ausgeführt. Die Heranziehung der Amortisgtionsrenten ist aber eine haarsträubende Ungerechtigkeit; die e , He, . derselben ist eine durchaus gerechte Forderung. Das Einkommensteuergesetz hat richtige Grundlagen; es kommen zwar zwelfellos bei der Ausführung Unrschtigkeiten vor, aber die Regierung wird sicherlich bemüht sein, sie zu besestigen. .

Abg. Dr. Boettinger (nl. bringt einen Fall angeblich un— gerechter Deanstandungen der Abschreibungen einer Aktiengesellschaft zur Sprache.

Finanz⸗Minister Freiherr von Rheinbahen:

Meine Herren! Wag den speziellen Fall anbetrifft, so ist er uns so berichtet worden, wie ich ihn dargestellt habe. Wir werden aber naturgemäß eine nochmalige Prüfung vornehmen, wie die Sache liegt

Im übrigen kann ich meine Ausführungen nur dahin aufrecht er— halten, daß ich es mir versagen muß und es als nicht innerhalb meiner Zuständigkeit liegend betrachte, in die Prüfung des einzelnen Falles einzutreten. Andererseits habe ich keine Bedenken, die Grund⸗ sätze, die ich hier ausgesprochen habe hinsichtlich der Abschreibungen, zur allgemeinen Kenntniß der Veranlagungsbehörden durch Zirkular— verfügung zu bringen. (Bravo!! Ich muß festhalten, daß außerordentliche Abschreibungen, die über das Maß des Gemeingewöhn⸗ lichen hinausgehen, in der That als Bildung eines Resewefonds an— zusehen sind und deshalb der unterliegen Ich andererseits an, daß man über die Grenzen zweifelhaft man bei solchen Unternehmungen, die in plötzlicher Umwälzungen und damit großer Risiken unterworfen sind naturgemäß die Abschreibungen in höherem Maße zulassen kann un? soll, als bei Unternehmungen, bei denen dieses bes nicht zutrifft. Ich bin bereit, in diesem Sinne die Veranlagungskommissionen zu erlassen

Abg. Sch mitz-Düsseldorf verschuldeten Grundbesitzes bei Kommunalbesteuerung sei allerdi Vielleicht ließe sich ein Ausweg Erhebung der Ergänzungsstener auf kommunale Zuschläge zur Ergänzungsster fähige Schultern treffen.

Abg. Ehlers (fr. Vgg.)

die von Herrn dem Gebiete

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daran

Steuer erkenne ein kann, daß

besonderem Maße der Gefahr

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Herren hau se ist der na stehende Entwurf eines Gesetzes, hetreffend die Vorausleistungen zum Wege⸗ bau, nebst Begründung zugegangen:

51.

Wird ein öffentlicher Weg kf ige der Anlegung von Fabriken, Bergwerken, Steinbrüchen, Ziegelelen oder ähnlichen Unternehmungen vorübergehend, oder durch decen Betrieb dauernd, in erheblichem Maße abgenutzt, so kann auf Antrag derjenigen, deren Unterhaltungglaft dadurch vermehrt wird, dem Unternehmer nach Verhältniß dieser Mehrhelastung, wenn und insoweit sie nicht durch die Erhebung von Ehaussee⸗, Wege⸗, Pflaster⸗ oder Brckengeld gedeckt wird, ein an⸗ gemessener Beitrag zu der Unterhaltung des betreffenden Weges auf⸗ erlegt werden.

82.

Insoweit gin engerer oder weiterer Kommunalverband die gesetzlich einem andern Kommunalverhande obliegende Unterhaltung von We anszuführen hat, ist er zur Stellung von Anträgen gemäß z 1 selbst⸗ ständig berechtigt. .

9 3.

Der Staat ist zur Stellung derartiger Anträge nicht befugt.

Verträge, welche vom Staat mit Kommunalverbänden behufs dauernder Uebertragung staatlicher Verpflichtungen zur Unterhaltung von Wegen und Brücken abgeschlossen sind oder abgeschlossen werden, begründen in allen Fällen an Stelle der bisherigen staatlichen Ver pflichtungen entsprechende öffentlichrechtliche Verpflichtungen der über⸗ nehmenden Kommunalverbäande.

Zugleich mit der Unterhaltungspflicht geht dag Grundeigenthum an den Wegen und Brücken auf den Kommunalverband über.

5 4.

Bei dauernder Abnutzung eines Wegeg kann für die Voraus⸗ leistung ein Beitrag oder ein Beitragsverhältniß der Maßgabe festgesetzt werden, daß die Festsetzung jo gi bis der Beitrag oder das Beitrags verhaltniß im Wege er Vereinbarung oder anderweiter Festsetzung geändert ist

Mangels gütlicher Vereinbarung steht die lage auf anderweite Festsetzung des Beitrags oder Beitragsverhältnisses beiden Theilen zu Sie kann nur auf die Behauptung that⸗

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