1902 / 59 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 10 Mar 1902 18:00:01 GMT) scan diff

keinen Beschluß gefaßt. Ich kann daber eine Erklärung darüber zur Zeit nicht abgeben. Aus den Ausführungen des Abg. Bachem kann man aber eine a Behandlung der Orden nicht deduzieren. Von mangelndem Wohlwollen kann nicht die Rede sein. Was die Dominkkanerinnen in Schöneberg angeht, so hat Herr Bachem persönlich sich beim Kultus. Minister agt. Der Minister er⸗ widerte ihm, es sei möglich, daß Schwierigkeiten dadurch entstanden eien, daß man allgemein die . über die Mägde⸗ erbergen schärfer angezogen hat. Die Srdensschwestern möchten nen Antrag einreichen. Auf diesen Antrag hin hat dann der Minister die Verfügung des Polizei⸗Präsidenten von Schöneberg auf— k 1 Er hat also die Beschwerde als berechtigt anerkannt. Bei der Kleinkinderbewahranstalt handelte es 64 um die Auf⸗ nahme schulpflichtiger Kinder. Das Ordensgesetz steht aber auf dem Standpunkt, daß Unterricht an schulpflichtige Kinder von Ordens⸗ personen nicht ertheilt werden darf. Davon kann der Minister nicht dispensieren, das ist eine Tolge des bestehenden Gesetzes. Es bandelt sich nicht darum, den Ordensschwestern die Kinderpflege in sogenannten Kinderhorten zu verbieten. Solche Anträge sind wieder⸗ holt genehmigt worden, also auch in diesem Fall Uiegt Grund zu materieller Klage nicht vor. Die Dominikanerinnen' hatten drei Niederlassungen errichtet: in Hermsdorf, Wilhelminenhof und Oranien⸗ burg. Wir müssen etwas vorsichtig verfahren, wenn Anträge wegen Ordensniederlassungen in rein evangelischen Gegenden oder . gestellt werden; denn dadurch kann Beunruhigung in der evangelischen Bevölkerung entstehen, wie es auch der Fall sein würde, wenn in rein katholischen Gegenden plötzlich evangelische Anstalten aller Art ent— ständen. Der Minister erkannte an, daß in der großen Stadt Berlin mit zahlreicher katholischer Bevölkerung ein Bedürfniß nach katholischen Erholungsstätten vorhanden ist, und genehmigte die Niederlaffung in Dermsdorf für kranke Kinder, sagte aber sogleich, man möge sich auf die Aufnahme der Kinder beschränken, damit den Dermsdorfer Ein⸗ wohnern nicht durch die Ordensschwestern in der Vermiethung von Wohnungen Konkurrenz gemacht wird. Die Schwestern wollten sich aber die Aufnahme solcher erwachsenen Personen vorbehalten, die für die Kinder nothwendig sind, und der Minister hat auch dies Cichmgz. Jetzt beantragten die Schwestern von neuem, daß sie überhaupt Er⸗ wachsene dort aufnehmen könnten. Da sagte aber der Minister, daß, wenn Erwachsene durchaus nach Hermsdorf wollten, sie in Zukunft bei den Einwohnern Unterkunft finden könnten, bei denen es früher ge⸗ schehen sei. Gerade im Interesse des konfessionellen Friedens wurde dieser Antrag abgelehnt. Das ist nicht übelwollend, sondern nur eine vorsichtige Art der Bebandlung im Interesse der Schwestern selbst. Der Minister bat auch die zweite Niederlassung bei Oranienburg ge⸗ nehmigt. Die Sache verzögerte sich allerdings, weil der Minister erst meinte, statt dessen könne die Anstalt in Hermsdorf erweitert werden; da sich dies aber als unmöglich herausstellte, hat er die Niederlassung in Oranienburg genebmigt. In Wilhelminenbhof, einem Gut von einigen Hunder Norgen, wollten die Schwestern Gemüse ziehen, um es in ihren Berliner Anstalten zu verwenden. Dagegen kann man nichts baben; es fragt sich aber, ob nach dem Ordens gesetz eine Nieder⸗ laffung nur zu dem Zweck des landwirtbschaftlichen Betriebes zulässig ist. In allen Fällen ist man also außerordentlich woblwollend ver— fabren. und ich babe doch den Eindruck, als ob der Vorredner sich der Auf⸗ faffung des Ministers in diesen Fragen nähert. So gut der Staat einen Virchenbau genehmigt. hat er auch bei einer Ordensniederlafsung das Recht dazu. Sie können sagen: warum soll der Staat für jede Kirche die Genehmigung ertbeilen? Von diesem Standpunkt aus kann man dann auch eine Beschränkung der Staatsaufsicht über Ordensnieder⸗ assungen wͤnschen aber Sie können nicht sagen: weil die Dialonissen keiner Genebmigung bedürfen, müssen auch die Ordensschwestern frei bleiben. Die Diakonissen sind im Gegensatz zu den Drdensschweftern ar nicht Tbeile der Kirche. Sie müssen festhalten, daß es sich nicht um eine Polizeiaufsicht, sondern um einen Theil der Kirchenanfsicht handelt. .

Abg De Grü ger (fr. Velker): Die einzelnen ven Herrn Bachem angeführten Fälle lassen sich nicht genau prüfen. Es ware erwönscht, wenn Beichwerden dieser Art in kürzerer Frist erledigs würden. Anf eine Regiernmngewerlage in diejer Sache werden wir nach der Er⸗ Närang des Regierungetommissars noch lange zu warten baben. Der saaitäre Gbarafter wie das Staatginteresse muß bei einer solchen Verlage über die charitatiren Gesellschaften gleichmãßig berüc'sicht t erden Der Kultus Minister muß eigentlich ein Uebermensch sein, um alle mit seinem Reñfort jaiammenbangenden Fragen zu enticheiden. Auf eine amfafende Merinnalreferm warten wir vergebens. Für Tultur-

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haben im Reichstage den bekannten , , In Schleswig ⸗Holstein besteht das Verbot, daß ein licher, welcher Konfession er auch sei, den gemischt⸗konfessionellen Brautleuten das Versprechen abnimmt, daß die Kinder in 8 einer Konfession er. zogen werden sollen. Ein katholischer Geistlicher ist thatsächlich auf Grund dieser Bestimmung vor Gericht gezogen worden. Diese Un⸗ gerech g eit muß aus der Gesetzgebung verschwinden.

Abg. Graf zu Limburg⸗Stirum (kons.): Wir haben im vorigen Jahre hier den Antrag angenommen, welcher die Regierung um Beseitigung der besonderen Erschwerungen für die Srdens— niederlassungen ersuchte. Meine Freunde stehen noch genau auf dem Standpunkt wie im vorigen Jahre, und ich kann 6. nur dem an⸗ schließen, was damals Herr von Heydebrand gesagt hat. Aus den Aus⸗ führungen des Regierungskommissars ging hervor, daß doch gewisse Mißverständnisse bei den Beschwerdeführern untergelaufen sind und die Vorwürfe gegen die Regierung nicht in vollem Maße berechtigt waren. Andererseits bitte ich aber die Regierung um das Entgegenkommen, bei der Prüfung der Anträge möglichst glatt und schnell zu verfahren, damit das Gefühl. der Bitterkeit schwinde, das durch die Ver— zögerung entsteht. Ich will aber nicht verhehlen, daß wir zu einer grundsätzlichen Erledigung dieser Frage nie kommen werden. Da nun einmal die Aufsicht des Staates besteht, wird eine vollkommene Be— friedigung der Katholiken nie möglich sein; wir werden uns auf dem Boden eines modus vivendi begegnen müssen, der möglichst ent⸗ gegenkommend und möglichst kulant sein muß im Sinne des vor . Antrags. Wir werden auch zu einer Aenderung im Wege des Gesetzes bereit sein, wenn nach dem bestehenden Gesetz die er— wähnten Härten nicht beseitigt werden können, aber die Rechte des Staates müssen gewahrt werden, weil sie nothwendig sind, um den konfessionellen Frieden zu erhalten. .

Abg. Roeren (Zentr.): Am Wohlwollen des Ministers zweifeln wir nicht. Wir wollen das Ordenzgesetz beseitigen, weil es zu Härten führt. In rein evangelischen Gegenden werden die katholischen Ordensschwestern kaum eine Niederlassung gründen. Es kann sich höchstens um gemischt konfessionelle Gegenden handeln, und da glaube ich nicht, daß die evangelischen Christen daran einen Anstoß nehmen werden. Auch darf ich dem Kommissar versichern, daß in katholischen Gegenden keine Beunruhigung eintreten wird, wenn fi dort Diakonissinnen zur Pflege der Kranken u. s. w. niederlassen. Die Ertheilung des Religlonsunterrichts in den polnischen Landestheilen ist eine prinzipielle Angelegenheit. Die Anwendung von Straf⸗ und Zuchtmitteln und neuerdings die Zurückhaltung von Kindern, welche nicht deutsch antworten, über das schulpflichtige Alter hinaus ist gesetz, und verfassungswidrig. Nach der zu Recht bestehenden Kabinetsordre von 1827 kann ein Kind nur dann in der Schule zurückbehalten werden, wenn es nicht die Reife erlangt hat. Welche Kenntnisse das Kind in der deutschen Sprache und in der Religion sich erworben hat, kann sich nicht richten danach, ob es deutsch antwortet oder nicht, sondern nach einer Prüfung. Daß das Kind sich weigert, deutsch zu antworten, ob mit Trotz oder nicht, ist kein Kriterium für die Beurtheilung der Religionskennt— nisse. Diese können eruiert werden, wenn das Kind in Polnischer Sprache darüber geprüft wird. Die Zurückhaltung in der Schule ist lediglich ein Straf und Zuchtmittel, das an Stelle der Prügelstrafe getreten ist. Die Maßnahme ist ungerecht gegen die Kinder und gegen die Eltern, welche die Kinder in den deutschen Unterricht geschickt baben. Die zwangsweise Zuräckhaltung macht weitere Kosten, und zu diesen müssen auch die Eltern, die sich ruhig verhalten haben, bei⸗ tragen. Das muß Erbitterung bervorrufen. Die Maßnahme ist aben auch nußlos und erfolgles. Fügen sich die Kinder, so find die neuen Einrichtungen überflüssig. Fügt sich ein Theil nicht, so muß man wegen einer geringen Zahl die Cmrichtung aufrecht erbalten, und vir prämieren sie ver der ganzen Welt. In Elsaß. Lothringen hat man längst eingeseben, daß die Kenntniß zweier Sprachen eine Ueber— legenbeit giebt, und dekbalb bat man dort deutsche und französische Schulen, in die man die Kinder abwechselnd schickt. So sollte es die Negierung auch in den polnischen Landestheilen, enigstens für den Neligionsunterricht, machen. Damit würde der gefährlichste Agitanonsstoff beseitigs sein. Der Neligionsunterricht ist ein zu wichtiger und erbabener Gegenstand, als daß er zu einem anderen Zweck benutzt werden sollte, als dem Kinde für das Leben einen sittlichen Werih zu geben. Darum bat die e Be⸗ strebungen in die Frage des Religiongunterrichts auch in solchen Kreisen Mißdilligung gefunden, welche der volnischen Agitation bisber ablebnend gegenüberstanden. Ich babe nicht versteben konnen, warum man bei der Erörterung der Wreschener Affäre fich darum gestritten hat, wie viele

läge die Kinder erbalten baben. Der Schwerrunkt liegt far mich 5 überbaurt die Thbeilnabme an dem Neligionsunterricht

Ich stimme in diesem Punkte überein welche in einem Artikel die Massen⸗ jeden Zwang verwirft, und mig Delbrũdc è den Preußischen zurückdrängung der Muttersprache des Kindes beieichnen man nur in seiner Mutter Geistlichen, sondern auch die Deut schfreund lichkeit nicht an⸗ s der jenige Religiengunterrich nzulanglich ut Ge ißt eine e fonstatieri worden,

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Nun will ich gar nicht verkennen, daß es sehr wohl möglich ist, daß innerhalb unserer kirchenpolitischen Gesetzgebung sich auch noch Punkte finden, die auch für die katholische Kirche unbequem, hart, schwer und lästig sind. Ich will auch meine Pflicht gar nicht in Abrede stellen, die Hand dazu zu bieten, bei gegebener Gelegenheit diese Punkte zu bessern.

Und nun, meine Herren, kommt der Satz, den der Herr Abg. Dauzenberg

nicht erwähnt hat: *

Aber, meine Herren, wenn man den konfessionellen Frieden will, dann soll man sich in erster Linie fragen, ob es dem konfessionellen Frieden dienen würde, wenn wir durch die Aufrührung aller dieser Punkte, die zum theil doch recht kleiner Art sind, die konfessionellen Leidenschaften in unserem Volke jetzt wieder aufrühren, und da— gegen habe ich die allerernstesten Bedenken.

Dies, meine Herren, wollte ich zur Richtigstellung der Aeußerung meines Herrn Amtsvorgängers hiermit betont haben. Ich will noch hinzufügen, daß, wenn mir heute eine etwas scharfe Kritik der Aeußerungen der Herren Dauzenberg und Dittrich vorgeworfen ist, diese Kritik sehr wohl erklärlich scheint aus dem Umslande, daß die Herren in der That bei der Darlegung der Uebelstände Licht und Schatten ungleich vertheilt und diejenigen Gründe und Entschließungen der Königlichen Staats— regierung, welche auf dem Gebiete des Entgegenkommens einen Schritt vorwärts bedeuten, entweder unerwähnt gelassen oder in so abge— schwächter Form dargestellt haben, daß daraus ein schiefes Bild ent—

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stehen mußte. Herren, rein objektiv die Sache darzustellen, aber es war meine Pflicht, meinerseits die Punkte hervorzuheben, aus denen hervorgeht, daß die

de Verfassung verletze.

durch den aber die in seiner Aeußerung vom 5. März d. J., als er seine Auffussung von der Verletzung des Art. 24 der Verfassung, wonach der Religions⸗ unterricht in der Volksschule durch die betreffende Religionsgesellschaft zu leiten ist, darlegte, meine Ausführungen vom 15. Januar 1902, auf die er sich berief, durchaus unvollständig zitiert hat.

Ich zweifle nicht an dem guten Willen der beiden

usführung der bestehenden Gesetze und darum kann es sich

doch in Bezug auf das, was ich als verantwortlicher Minister zu ver— treten habe, nur handeln ohne Härte geschieht mit dem möglichsten Entgegenkommen gegen die Wünsche der Katholiken, und daß in vielen Punkten dieses Entgegenkommen, wie ja heute auch der Herr Abg. Dasbach anerkannt hat, ein sehr weitgehendes gewesen ist.

Nun, meine Herren, bin ich leider genöthigt, mich mit aller

Entschiedenheit gegen die Ausführungen des Herrn Abg. Roeren zu wenden. her geschöpft hat, um so scharfe Vorwürfe gegen die Regierung zu richten wie am heutigen Tage, das wird mir immer klarer. S Hauptsache nach in seinen Angriffspunkten mit demjenigen Standpunkte, de Informationen u. s. w. eingenommen worden ist.

Standpunkt als einen berechtigten nicht anerkennen.

Meine Herren, wo der Herr Abgeordnete seine Informationen

Der kandpunkt, den der Herr Abgeordnete einnimmt, deckt sich der

r hier von polnischer Seite auf Grund angeblicher Beschwerden, Ich kann diesen

Es sind zunächst Vorwürfe erhoben worden, daß die Königliche

Staatsregierung an sich schon durch die selbständige Anwendung der

utschen Sprache im katholischen Religionsunterricht die bestehende Der Herr Abg. von Jazdzewski hat diesen Vor— urf vor zwei Jahren erhoben und im vorigen Jahre wiederholt. n diesem Jahre ist ein gleicher Vorwurf, wie ich glaube, Derrn Abg. Stychel, erhoben worden. Nun liegt Sache so, daß der Herr Abg. von Jazdzewski

Er hat zur

1

Begründung des von ihm erhobenen Vorwurfes nur den Satz ange— führt, den ich in meiner Erklärung vom 15. Januar 1902 meiner

.

Darlegung vorangeschickt habe:

Die beiden Herren haben hier nichts weiter anführen können als den Wortlaut des Art. 24 der Verfassung Meine Derren, wer die Entstehungsgeschichte dieses Verfassungsartikels näber nntersucht, kommt zu dem Ergebniß, daß die sogenannten gesetzgeberischen Materialien für eine näbere Interpretation keine sichere Grundlage gewähren, vielmehr vollständig im Stich lassen; ist alfo reine Auslegungssache. ist richtig. Bis hierber hat der Herr Abgenrdnete zitiert; er hat meine weiteren Ausfübrungen unterdrückt. Diese lauten folgender Aber die Regierung hat doch vor allen Dingen die Tradition für sich daß diese Bestimmung niemals andert ausgelegt und nie z gebandbabt worden istz als daß in Wing auf die Sprache des Religieneunterrichts in den Volksschulen die Regierung, weil die Volltschule eine staatliche Institution ist, freie Hand hat und baben muß. Der materielle Theil des Religiongunterrichts steht mit diesen Fragen nichts zu Ich kabe aber auch nech einen legislativen Vorgang für die lichtigkeit diejer Auelegung anzufübren Ge ist im Jahre 1819 alg die vreußische Verfassung in den beiden damaligen Kammern deg Landtageg der Monarchie vor beratben wurde, ein Antrag gestellt werden, folgenden Artilei die Berfassung aufjunebmen Den nicht deutschredenden Bellestämmen des prenfäschen Staaten ist ihre volkaibämliche Gntwickelung gewäbrleistet namentlich die Gleichberechtigung ihrer Syrachen, foweit deren (Gebiete reichen, in dem Kirchenwesen, dem Unterrichte der inneren Rerraltung und der Mechtepflene Meine Verren, dieser Antrag it mit Mebrbeit von dem Landiage abgelebnl werden unter voller Zu⸗ stimmung der MNenierung dieser Worgang spricht lar dafür, daß die Unterrichteerwaltung in der Frage der Anwendung dieser oder jener Syrache in dem NHolfaschlunterricht versassungemäßig voll stindig freie and hal Diese Nur ührungen bat ber Ukgeeidnelse Lr, von Jandier s erm bnt gelasen Die sieben nolltindig unkestritien ba, sie bilder dee randlane der PDPrarig, die Die Raniglike Staaf'anegtierung seit ien ben der Nerfassang 6b und schen wer fem Nesteben der Ver aan enk bat, chen in den jmwanziger Jahren ben vermangener Jabrbanberig, big in bie jrpige eit binein, viesleicht diei Wenschen⸗ alter Hiadarh Man frage h wie meine weren, lag gensaende Ver⸗ lafssang ver, ey genen bie nig icih * fanßerenlkerung, nachdem die e Fran, mie bind anch geübt werden ist nnd fich, wie ich aachen, me nach messen wende, auch hn ba, au den neneren iner JTierfassung an shrsnfeit,. iar schmwerer Geng ,n, d, benen, Henelfernng, eiae swharnen Unrecht enen, m, d, abel, Malen ja been Yi bebaupte, das a ald, Merenns ahh Lerne meren Man, dad werde dag auch riet ae eren,

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Es ist bis jetzt, abgesehen von vereinzelten Klagen, die hin und wieder vorkamen, auch alles aufs beste abgegangen. Da kam mit einem Male in gewisse politische Kreise der nationalyolnischen Agitation, die ich nicht näher bezeichnen will, der Gedanke: halt, wir müssen hier eine Kraftprobe machen, wir müssen der Regierung einmal zeigen, daß wir stärker sind als ihr Wille. Es wurden Versammlungen angesetzt, es wurden die Eltern beeinflußt, und nachdem der Boden so vor⸗ bereitet war, und die Eltern nun ihrerseits wieder auf die Kinder in dem Sinne der Renitenz wirkten, wurde gesagt: der Wille der Eltern ist maßgebend für die Frage, in welcher Sprache der Religionsunterricht ertheilt werden soll. Meine Herren, ich habe schon bei der ersten Be⸗ rathung darauf aufmerksam gemacht, welche Gefahr in diesem Prinzip liegt. Nirgends ist in unseren Gesetzen vorgesehen, daß die Eltern sollen bestimmen dürfen, in welcher Sprache irgend eine Disziplin des Unterrichts ertheilt werden soll. Solange im Sinne der polnischen Agitatoren anders kann ich sie nicht bezeichnen die Stimmung der Eltern in den betheiligten Kreisen sich dahin wendet, daß der Religionsunterricht in polnischer Sprache ertheilt werden soll, ist alles schön und gut. Nun lassen Sie aber mal das Gegentheil eintreten, die Stimmung sich ändern, soll dann wieder die Entschließung der Eltern maßgebend sein, daß der Religionsunterricht in einer andern Sprache ertheilt wird? Nein, das einzig richtige Prinzip das auch, wie ich seiner Zeit am 13. und 15. Januar hervorhob und wie ich heute mit vollem Recht und voller Ueberzeugung wieder hervorheben kann, an maßgebender Stelle der katholischen Kirche als durchaus richtig anerkannt wird ist: daß der Religionsunterricht in einer Sprache ertheilt wird, für die die Kinder das volle Verständniß haben. (Zuruf bei den Polen: Haben Sie nicht Auf die Mutter— sprache kommt es dabei nicht an. Dieses Prinzip besteht in der katholischen Kirche und ist nicht angefochten worden, sogar von geist⸗ lichen Oberen nicht. Es ist unter positiver Mitwirkung von zahlreichen katholischen Geistlichen immer ausgeübt worden und wird auch heute noch ausgeübt.

Und nun frage ich Sie, mit welchem Rechte kann behauptet werden, daß die Regierung sich da außerhalb des Rahmens des Gesetzes bewege? Es ist das ein Vorwurf, den ich seiner Zeit schon mit aller Entschiedenheit zurückgewiesen habe und den ich heute mit eben solcher Entschiedenheit zurückweisen muß. Ich bedauere, daß das Prinzip von dem absoluten Willen der Eltern, welches der Herr Abg. von Jazdzewski vor ein paar Tagen und der Herr Abg. Stychel in seiner gestrigen Rede erneut wieder als maßgebend auf⸗ gestellt hat, hier auch von der Seite, die der Herr Abg. Roeren repräsentiert, als maßgebend hingestellt worden ist. Meine Herren, wohin soll das führen? wo bleiben wir mit der ganzen Unterrichts⸗ verwaltung, wenn Sie den Willen der Eltern als absolut hinstellen? Das ist eine Untergrabung jeglicher Disziplin, eine Unter— grabung jeglicher Autorität. Ich habe neulich schon hervor⸗ gehoben: lassen Sie den Gehorsam des Schulkindes das einzig Maß— gebende sein, und dann prüfen Sie, ob die Maßnahmen der Regierung ungesetzlich sind oder nicht. Die Maßnahmen sind nicht ungesetzlich, sie sind gesetzlich! Und wenn Sie Ordnung, Zucht und Disziplin im preußischen Staate aufrecht erhalten wollen, dann dürfen Sie sich nicht auf ein System stützen, welches in seinem Grunde rev olutionãr ist. (Bravo! bei den Konservativen und Nationalliberalen.)

Nun wird gesagt, es wäre eine QOuälerei für die Kinder und ein Unrecht, ihnen die Möglichkeit zu rauben, lediglich in der Muttersprache in der Religion unterrichtet zu werden; es wurde sogar darauf hingewiesen immer auf die Autorität eines Geistlichen hin, der eine Reise gemacht und sich da orientiert haben soll daß unerträgliche Zustände in diesem Sinne bestehen. Ich gebe zu, daß in manchen Schulen, namentlich wo polnische Kinder in überfüllten Klassen vorhanden sind, der Religiongunterricht in deutscher Sprache für die Lehrer eine schwere Aufgabe ist. Gerade in diesen doppel- sprachigen Schulen ist es nothwendig, daß wir die Schülerzabl etwas verlleinern nach Maßgabe der bestebenden Mittel, und daß wir so den Lehrern ihre Aufgabe erleichtern. Ich bemerke aber dabei, daß wir niemals ohne eine sorgfältige Prüfung seitens der Lehrer und der staatlichen Schulaufsichtsbeamten in die Entscheidung der Frage ein⸗ treten: liegen hier die Vorauesetzungen vor, unter denen auch der Meligiongunterricht in dentscher Sprache ertheilt werden kann, und erst wenn diese Frage bejaht wird, dann erselgt eine bezügliche An ordnung.

Nun wird mir bin und wieder vorgeworfen: ja, die Feststellungen der Behörden sind flüchtig oder einseitig. Meine Herren, das ist nicht richtig. Die Behörden haben von der Jentralste lle aus sowobl wie auch von der böberen Provinzialstelle aus die strikteste Weisung, diese Frage aufs sorgfältigste zu prüfen.

Ich will Ihnen aber noch von einer Seite, die gerade auch von n Angehörigen der Jentrumefraftion wobl ala eine besonderg un arteiische und autoritative auf diesem Gebiete anerkannt werden wird,

m Jabre 1884 ein Beispiel anführen, wie obne jegliche Be⸗ erde und mit dem besten Erfolge die don Ihnen (jur Mitte jetzt zerborreszierte und angefochtene Maßnabme sich durchfübren laßt. Ich komme hierbei auf Oberschlesien. welcheg der Herr Abg. Reeren J desenderg angeführt hat. Eg haben damals auf Veranlassung des Herrn Färstbischofg von Brralan durch vier geistliche TLommissare

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Revisionen Wo Klassen in 180 Schulen Oberschlesieng stattgefunden. Dag Grgebniß des deutschen Religiongunterrichtt war, daß von Mo Ulassen ar 45 alg nicht genügend angeseben werden kennten. 136 alg ge⸗ ugend, 109 alg gut, 2 Klassen ale recht gut. Und der eine von den Revisoren bemerkt siber die Nevisien den Religionguntertrichts in 2er den volnischen Kindern besuchten, sebr stark gefüllten Landschule

Die inder erllären dentsch wag Almosen sind, was ein Almosen · Tleger ist, warum die Taufe dan netbwendigste Sakrament, wober Tir wissen, daß die Taufe ein Sakrament it

Die Antworten sind vollkemmen lerreh don den Schülern ge⸗ Wen werden. Die Fragen waren an sich nicht leicht, das werden die erer sagesteben Go bandelte sich um laater Schalen mit volnischer Derslkerung. In einem anderen Dorfe mit 110 Kiadern wurden die Twaangfaltigsten Fragen aug der biblischen Gösch chte ut beantwortet;

ebere Abtbeilung wußte mil Interschied Da geben jweischen der warllicben und der beiligmachenden Panade und wedurb di beil igmache nde Gnade verleten geben kann. ter schwiersge Fragen dee ven den Rindern volllemmen kerreht Rantwertet werden ad (wor! bart

In einer Rlasse ven n Kiadern Rad die der schiedensten Fragen ee der bihlischen Meschidre befriedi end worden

. 61 5538 5. * gutem Verständniß der

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beantwortet

Darunter: Was ist die Seele, was ist Erkenntniß, was ist freier Wille, was ist die Begierdetaufe, was die Bluttaufe?

Meine Herren, ich will Sie nicht länger mit Einzelheiten er⸗ müden. Ich kann Ihnen aber noch aus neuester Zeit ein ebenso über⸗ zeugendes Beispiel anführen. Es handelte sich um die Revision des Religionsunterrichts in Schulen mit polnischer Muttersprache in Ober⸗ schlesien. Das Ergebniß des Protokolls, welches aufgenommen wurde, ist folgendes:

Bei der heute in der katholischen Pfarrkirche zu Laurahütte, Siemianowitz, stattgehabten Kirchenvisitation wurden die Schulkinder in der Glaubenslehre geprüft. Die Kinder sagten die verlangten Gedächtnißstücke gut auf und zeigten auch bei eingehenden Fragen über die Gebote und die Sakramentenlehre volles Verständniß der Heilswahrheiten. Der Religionsunterricht ist seitens der Schule mit gutem Erfolg ertheilt worden.

Ich bemerke noch, daß nur die Lehrer den Religion unterricht ertheilen und daß die Muttersprache der Kinder zumeist die polnische ist während die Revision nur in deutscher Sprache stattgefunden hat.

Das ist ein Zeugniß aus neuester Zeit. Wollen Sie damit ferner vergleichen, meine Herren, die Konstatierung der Sprach— kenntnisse der Kinder in Wreschen aus dem gerichtlichen Erkenntniß, welches doch ebenfalls ein klassisches Zeugniß von einer unbetheiligten Behörde ist, wonach die Kinder vollkommen die deutsche Sprache heherrscht und ihre Antworten fließend abgegeben haben, so werden Sie mir zugestehen müssen, daß die vermeintlichen Uebekstände, die hier so generalisiert worden sind, nicht vorhanden sind. Sie werden auch zugeben müssen, daß die Unterrichtsverwaltung, wenn auch in einzelnen Fällen vielleicht einmal eine ungenügende Leistung vorliegt, nicht gehindert werden kann, das Prinzip durchzuführen, wie es im Interesse des Staats und im Interesse des Deutschthums, nicht nur in einem gewissen politischen Interesse, wie das von seiten des Herrn Abg. Roeren behauptet worden ist, sondern recht eigentlich im Schul⸗ interesse bisher befolgt worden ist. Sie werden endlich anerkennen müssen, daß dieses Prinzip auf gesunder Grundlage beruht und durch⸗ aus nicht den Banterott zu befürchten hat, der ihm jetzt schon vor— ausgesagt wird.

Wenn die Sprache, die hier gestern und heute geführt worden ist, so weiter geht, dann werden Sie allerdings vielleicht den Triumph erleben, daß die Agitatoren, welche in geradezu unverantwortlicher Weise die Eltern verhetzt haben, um den Widerstand der Kinder zu organisieren, in einzelnen Fällen die Wiederkehr gesunder Verhältnisse hindern. Ob das nun erwünscht ist im staatlichen und im unterricht lichen Interesse, sowie im Interesse der Ordnung, das ist doch wirk⸗ lich eine Frage, die von jedem billig denkenden Menschen verneint werden muß.

Ich habe namens der Königlichen Staatsregierung am 13. Januar in einer ihrem Wortlaut nach fest formulierten Erklärung schon meinerseits hier die bestimmte Versicherung abgegeben, daß die Königliche Staatsregierung an dem bewährten System, wie es seit vielen Jahrzehnten durchgeführt worden ist, esthält und darin eine Aenderung nicht eintreten lassen swird. Die Königliche Staatsregierung wird sich auch in der Durch⸗

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führung des Vorsatzes nicht beirren lassen, gleichgültig, von welcher Seite ein erneuter Widerstand kommt. Sie ist sich bewußt, daß sie vollständig auf der Grundlage des Gesetzes, ja auch auf der Grundlage der Billigkeit und nicht im Widerspruch mit maßgebenden Grundsãätzen der katholischen Kirche ihre Anordnungen durchtũhrt.

Nnn hat der Herr Abg. Roeren es als ein schreiendes Unrecht bezeichnet, daß volnische Kinder in dieser Weise behandelt werden, während bei den evangelischen Masuren eine Ausnahme gemacht würde Der Herr Abgeordnete irrt. Eine solche Ausnabme wird bei en evangelischen Masuren nicht gemacht. Ich habe auch vor einigen Tagen, am 5. März d. J, bier besonders betont, daß da, wo die betheiligten Kreise einsehen, welcher Vortheil für die Kinder mit der vollständigen Beherrschung der Sprache eines großen Kulturvolkes verbunden ist, welche sie in die Möglichkeit versetzt, sich ihren Erwerb

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obne Hinderniß zu suchen, das Unterrichts spstem sich durchaus bewährt. Gs kommen dann die Vortheile den Polen selbst wesentlich zu gute. Ich befinde mich hierbei in Uebereinstimmung mit der Auffassung die aus der polnischen Fraktien wiederbelt bier dabin betent worden ist, daß sie vollständig damit cinverstanden sind, daß möglichst umfassende Kenntniß der deutschen Sprache beigebra wird Aber diese ven Ihnen wiederholt scheint nur eine tbeoretische ju sein, und die Sie dann an die betbeiligten richten, That, wie ich dag schon über die hohen Hauses nicht binaug. irllichleit liegt di anderg, und die Schwierigkeiten, auf die wir stoß zuruückjuführen auf die Ginwirkung don Persönlichkeiten, die aus ir einer underantwertlichen Stelle aus versuchen, unsere Bestreku Vebung des Kulturzustandes der betreffenden Landeeth kreujen. Ich bellage dies aufg Acußerste

Ich muß übrigene nech einmal auf den Verwurf daß durch die Maßnabmen der Nenierung in den y tbeilen der Bevölkerung ein schweren Unrecht geschebe dieser Vorwurf flingt an sich sebr plausibel, wenn fübrungen, die beute bier wieder macht worden sind nimmt. In Wirklichkeit hebt die Sache dellkemmen wissen sebr wobl, daß auch die Gltern gan geneigt sind ein möglichst greßeg Maß den Renntnissen der de ichen

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Deppelsprachigkeit des Unterrichts und der Ertheilung des Religions⸗ unterrichts lediglich in der Muttersprache. Ja, meine Herren, die Versuche, die frũher gemacht worden sind, sind regelmäßig gescheitert; sie haben nur dazu geführt, daß weder die eine noch die andere Sprache ordentlich gelernt worden ist . Es blieb also der Regierung garnichts Anderes übrig, als damit reinen Tisch zu machen. Die bisherige Praxis, wie ich das schon hervorgehoben habe, stößt dann nicht auf Schwierigkeiten, wenn nicht von außen her unerlaubte Einflüsse sich geltend machen. Als im Jahre 1845 das ist historisch interessant die Stände der damals noch ungetheilten Provinz Preußen gegen die ministeriellen Anordnungen über Einführung und Ertheilung polnischen Unterrichts eine Denkschrift gerade auch über diese Sprachenfrage der Allerhöchsten Stelle unterbreiteten, da wurde in dieser Denkschrift besonders hervor= gehoben: Die unterzeichneten Provinzialstände halten sich verpflichtet, die Ueberzeugung auszusprechen, daß durch die bestimmte ministerielle Anordnung die überall sichtbar gewordenen Früchte einer wohlüber⸗ legten vieljährigen Anstrengung der Provinzial⸗ und Schulbehörden in ihrem Wachsthum wesentlich unterdrückt worden, und sind der Ansicht, daß die ministerielle Anordnung unpraktisch, den Interessen des Staats nicht entsprechend ist. Bei der Vorliebe vieler katholischer Geistlichen für die polnische Sprache und bei dem großen Einfluß, den sie auf die ihrer unmittel baren Beaufsichtigung anvertrauten Lehrer stets ausüben werden, muß das von dem Königlichen Ministerium angeordnete Verfahren zur Folge haben, daß in dem erwähnten Landstriche eine fremde polnische Nationalität und mit ihr Sympathie für polnische Zustände künst— lich erzeugt und der unter den Kassuben überall schon vorhandene deutsche Stamm allmählich gleichfalls polonisiert wird. Es handelte sich um deutsche Katholiken; es bestand damals genau dieselbe Sorge, die wir jetzt haben, und die leider durch die Erfahrung bestätigt ist, daß wir im Laufe der Dezennien schon beinahe eine Viertelmillion deutscher Katholiken verloren haben, die in das polnische Lager übergegangen sind und nunmehr über das verlorene polnische Vaterland jammern, während ihre Väter Deutsche waren.

Schon jetzt stellen sich Erscheinungen heraus, welche diese Besorg⸗ nisse nur zu sehr rechtfertigen. Ermuthigt durch die angeordnete Bevorzugung der polnischen Sprache, fängt man an, polnisch und deutsch als feindliche Elemente gegenüberzustellen; Perfonen kassu⸗ bischen Namens, die deutsch verstehen, verleugnen schon die Kenntniß der deutschen Sprache, selbst den Behörden gegenüber, weil, wenn auch nur an einzelnen Orten, durch fanatische Geistliche die Be⸗ fürchtung wieder angeregt worden, daß durch Verbreitung der deutschen Sprache der religiöse Glaube gefährdet werden könne. Es wird Mißtrauen gegen die Gutsbesitzer erregt, sie werden als Fremde bezeichnet.

Genau, wie es jetzt der Fall ist.

Von einzelnen Schullehrern, welche sich dem Willen des Lokalschul⸗ inspektors unbedingt unterordnen, werden die Kinder der deutschen Bewohner bei dem Unterricht hintenangesetzt, ja es sind begrũndete Klagen bei den Behörden eingegangen, daß selbst diejenigen katholischen Kinder, deren Umgangssprache die deutsche ist, von den Religions⸗ lehrern durch körperliche Strafe gejwun Gebete und Abschnitte ausschlieslich gelãufigen polnischer

Meine Herren, das

Provinzialstãnde

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theiligten Regierungen

ließen. Als Folge trat hewor

im Lauf der Zeit vollstãndig polonisiert ganze Landstriche, in denen früber di war, so polonisiert, daß vor

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