1902 / 64 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 Mar 1902 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs Militärgericht.

Durch Allerhöchste Ordre. 27. Januar. Jacobsen, Freg. Kapitän vom Reichs Marineamt, zum Frühjahr dieses Jahres von seiner Stelle als , militärisches Mitglied beim Reichs. Militärgericht enthoben.

1. März. Rollmann, Kapitän zur See vom Reichs ⸗Marine⸗ amt, zum Frühjahr dieses Jahres zum außeretatsmäß. militärischen Mitglied beim Reichs-Milikärgericht ernannk.

Dentscher Reichstag. 164. Sitzung vom 13. März 190. Nachtrag.

In der Debatte, welche sich bei der dritten Lesung des Reichshaushalts-Etats für 1902 an die Berathung des Etats der Reich s⸗Po st- und Telegraphen-Verwal⸗ k nahm zunächst das Wort der

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inger, welcher den Staatssekretär ersucht, die für Bauten im Etat bewilligten Mittel mit Rücksicht auf die Ungunst der wirth⸗ 6. Lage mit größter Beschleunigung zu verwenden. In Stettin sei die Herstellung eines ö Postbaues, der schon bis zur ersten Etage gediehen sei, plötzlich unterbrochen worden. Noch immer würden un— würdige Zumuthungen an die Poftbeamten gestellt, so würden sie neuerdings zu Beiträgen für ein Bismarck-Denkmal gezwungen, das sei eine Ausbeutung zu parteipolitischen Zwecken. Daß die Verwaltung dem Verlangen des Reichstags, weitere 1606 Postassistenten etats⸗ mäßig zu machen, nachkommen werde, hofft Redner trotz der entgegen⸗ stehenden Nachrichten in der Presse. Den weiblichen Personen, welche zum Markenverkauf herangezogen werden, seien neuerdings Abzüge emacht worden für den 6 Sonntag; damit hätten sie einen erlust von 8 bis 10 monatlich zu beklagen. Eine so kleinliche Maßregel sollte unverzüglich rückgängig gemacht werden.

Staatssekretär des Reichs-Postamts Kraetke:

Meine Herren! Im Anschluß an die Debatten zweiter Lesung habe ich Sie zu bitten, es beim Etatsansatz für die Assistenten zu belassen. Ich habe damals schon gesagt, wir glauben, daß bei der Lage der Verhältnisse mit dem Einsetzen von 3000 Stellen dem Bedürfniß jetzt genügt ist. Ich erneuere die Erklärung, daß die Absicht besteht, den Assistenten mit mehr als sechsjähriger Diätariatszeit die Diäten zu erhöhen von 4 auf 4,50 A und von 4,50 auf 5 S So würden auch künftig die Beamten, welche vor Ablauf von 6 Jahren nicht angestellt werden können, sich eines höheren Einkommens erfreuen. Diese Diäten sind so bemessen, daß sie dem Mindestgehalt, welches für die angestellten Assistenten ausgesetzt ist, und dem geringsten Satze des Wohnungsgeldzuschusses dieser Beamtenklasse gleichkommen. Gegenwärtig würden nach meinem Vorschlag nicht nur die 1000 Be— amten, die nicht zur Anstellung kommen können, sich der höheren Diäten zu erfreuen haben, sondern im Ganzen ca. 1700. Weiter ist es die Absicht der Regierung, beim künftigen Etat dahin Vorsorge zu treffen, daß möglichst viel Assistenten das sagte ich schon in zweiter Lesung zur Anstellung kommen, wodurch wieder ausgeglichen wird, was diesmal nach Lage der Verhältnisse nicht möglich ist.

Dann besprach der Herr Vorredner die Bauten. Bereits am 3. Januar habe ich eine Verfügung erlassen an die Ober Post⸗ direktionen, daß sie im Hinblick auf die ungünstige wirthschaftliche Lage, mit der zur Zeit namentlich der Arbeiterstand viel fach zu kämpfen bat, die begonnenen Bauten, soweit es die Jahreszeit, die Frostverbältnisse 2c. gestatten, fortführen und sich jedenfalls so einrichten, daß die Inangriffnahme der neu⸗ vorgesehenen Bauten und die Fortführung der begonnenen Bauten sofort mit dem 1. April eintreten kann. Der Fall in Stettin ist mir nicht bekannt. Ich werde Nachforschungen anstellen lassen worauf die Unterbrechung des dortigen Baues zurückjuführen ist; ich glaube aber, daß die Frostverbältnisse es nicht gestattet haben werden, den Bau fortjufũbren.

Der Herr Vorredner ist dann auf die Sammlungen zu sprechen gekemmen, die in Pesen stattgefunden baben, und bat gefübrt, daß Sammlungen zu wparteipolitischen Zwecke geduldet werden dürfen. Dem Herrn Vorredner ist ja bekannt it das durch meinen Derrn Amtavorzänger bereite ausgefübrt

Reiche Pestverwaltung solche Sammlungen nich nun allerdinge sagen, das die Auefübrungen des Herrn kinsichtlich des varteivolitischen dweckz auf diesen nicht zutreffen den greßen Kanzler Nachdem aber ergangen ist für welchen Zweck

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Staatesekretär des Reiche * Thielmann:

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der aus dem hohen Hause geäußerten Wünsche, und diesen Wünschen ist durch die Erklärung des Herrn Staatssekretärs des Reichs Postamts hinsichtlich der Erhöhung der Diäten und meinerseits soeben hinsicht⸗ lich der Gestaltung der Frage in den künftigen Jahren und einer Zurückführung der Diätariats zeit auf fünf Jahre Genüge geschehen. Abg. Dr. Wiem er (fr. Vollwp): Die Erhöhung der Diäten würde den Assistenten . noch lange nicht den Ausgleich mit den Gehältern der Angestellten gewähren, wenigstens nicht in den oberen Servisklassen. Gz müßte also noch eine weitere Erhöhung der Tagegelder eintreten, und die will ich hiermit in aller Form beantragt haben. In Zukunft müssen die Anstellungsbedingungen der Postassistenten verh ser werden, der weiteren Verlängerung der Diätarischen Dienstzeit muß Einhalt gethan werden. Beim Ostasiatischen Expeditionskorps bestand eine Feldyost. Unter den Sekretären befanden sich 14 ehemalige Postassistenten. Nach Auflöfung des Korps find sis wieder zu Affistenten gemacht worden, sie verlieren den Titel Sekretär und die Abzeichen und fühlen sich dadurch mit Recht zurückgesetzt, Expedition Offiziers dienste gethan haben. . Abg. Wer ner (Reformp.): Ich hätte auch lieber gesehen, daß die 1009 Assistenten mehr in“ den Etat eingestellt worden wären. Immerhin muß man die zugesagte Erhöhung der Diäten dankbar hinnehmen. Im Punkte der Verleihung des Sekretärtitels an die

älteren Assistenten ist der Staatssekretär nicht so entgegenkommend wie sein Vorgänger.

Staatssekretär des Reichs-Postamts Kraetke:

Ich möchte den beiden Herren Vorrednern zunächst bezüglich der Diäten die Aufklärung geben, daß eine Erhöhung um 75 3 nicht angängig ist. Gegenwärtig bekommen die Assistenten 1460 M jährlich Tagegeld in den Städten mit dem niedrigeren Wohnungszuschuß von 300, 216, 180 M. Nach dem Vorschlage, den ich mir gestattet habe, Ihnen hier zu machen, würden sie 16425 , d. i. nur 374 M0 weniger bekommen, als die etatsmäßig angestellten Assistenten an Diensteinkommen in den Orten mit dem niedrigsten Wohnungs⸗ geldzuschuß beziehen. Aehnlich stellt sich das Verhältniß bei den Orten mit dem höheren Wohnungsgeldzuschuß: 360, 432, 540 „M. Das Diensteinkommen der etatsmäßig angestellten Assistenten in den Orten mit niedrigstem Wohnungsgeldzuschuß beträgt 1680 , bei dem vorgeschlagenen Tagegeldsatz von 5 S wären aber bereits 1825 M zahlbar. Nun ist es allgemein Usus, daß ein Beamter, der angestellt wird, nicht weniger Gehalt bekommt, als er an Diäten gehabt hat. Das würde aber, wenn dem Vorschlage des Herrn Vor— redners entsprochen würde, in noch weit höherem Maße eintreten, wenn z. B. ein Beamter, der in einem hochdotierten Ort, z. B. Berlin, gegen Tagegeld beschäftigt gewesen ist, an einem anderen geringer dotierten Ort angestellt wird. Nun werden die Herren nicht im Zweifel sein, daß die große Zahl der unverheiratheten Beamten, ob sie in theueren oder weniger theueren Orten wohnen, ziemlich dasselbe Geld ausgeben. Sie würden sich daher bei der etatsmäßigen An⸗ stellung unter Umständen verschlechtern.

Was dann den Wunsch anbetrifft bezüglich der Feldyost⸗Sekretãre, so, glaube ich, ist der Herr Vorredner in dieser Beziehung doch nicht genügend unterrichtet. Das ist vollständig zutreffend, daß, wenn eine Feldpost ausgerüstet wird, im wohlverstandenen Interesse aller Be⸗ amten auch diejenigen, die nicht den Sekretärtitel haben, als Feldpost⸗ Sekretäre eingestellt werden, und dazu gehören natürlich auch die Assistenten. Das Gleiche geschiebt bei anderen Verwaltungen. Ich darf z. B. darauf verweisen, daß ein Assessor während des Feldzuges als Auditenr fungiert. Daraus aber die Berechtigung herzuleiten, daß die Beamten, wenn sie zurũckfehren, auch den Titel behalten, das würde absolut nicht angängig sein. Ich könnte den Herren bier aus meiner Nachbar⸗ schaft Kollegen nennen, die seinerzeit als Armee ⸗Postdirektoren den Feldzug mitgemacht haben, und nach ibrer Rücklehr rubig wieder als Postinspektoren weiter gewirthschaftet baben. Das kann man nicht verlangen. Wenn die Herren es ihrer guten Führung zu danken baben, daß sie alt geeignet erachtet worden sind, wãhrend des Feld- zuges mitjugeben, so lönnen sie daraus doch nicht den Anspruch auf Beibehaltung ihres während des Feldzuges gefübrten Titels herleiten. Das würde ju weit gehen, wenn der Herr Al aus diesem Vorschlage zieht

Wenn der He Abg. Werner efretärtitelz zurũckę en ist und den

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er sich. Ich habe bereits bei frũheren

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efretär zu verleihen, aber nicht srüber, alg Assistenten, welche die Prüfung bestanden bekommen. Ga ist eine Rückscht. die wir nehmen müssen, daß man mit der Ver⸗

6 nicht früber vorgeht, als big ihn auch diejenigen Ansordernngen genügt zugeben, daß eg für einen solchen Beamten nenn er immer noch Assistent bliebe, während

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baben. Der Ferr A

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der pelte ugheichnung slich ist. Warde se be

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und diesenlgen, die den Titel Sekret er-

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um so mehr, als sie während der

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Abg. Szmula Gentr.) beschwert sich über die jetzige Art . des Feiertagsdienstes der katholischen Beamten im 2 bezirk Oppeln. ;

) ni, r 'n von Dziemhowski⸗Pom ian (Pole) weist darauf hin daß die Postverwaltung hinsichtlich der Behandlung der polnischen Brief von einem gewissen Polenkoller befallen sei.

Abg. Marbe (Zentr) wünscht, daß den Postassistenten höhere Diäten gezahlt werden, als in Aussicht gestellt seien.

Abg. von Waldow und Reitzen stein (d. kons): Auch bedauere, daß die Verwaltung in Bezug auf die Vermehrung' der etatsmäßigen Stellen nicht ein größeretz Entgegenkommen gezeigt hat. Hoffentlich werden diese Wünsche in Zukunft erfüllt; und darum er⸗ kläre ich mich mit der in Aussicht gestellten Diätenvermehrung ein⸗ verstanden.

Es liegt zu diesem Etat folgender Antrag des Abg. Aichbichler (Zentr.) und Genossen vor:

Den Reichskanzler zu ersuchen, das Uebereinkommen zwischen der Kaiserlichen Reichs- Postverwaltung und der Königlich württem— bergischen , ,,. betreffend. die Einführung“ gemein samer Postwerthzeichen, dem Reichstag zur verfassungom lßigen Genehmigung vorzulegen.“

Abg: Dr. Freiherr von Hertling (Zentr.) berichtet über die Kommissionsverhandlungen, welche sich an die der Kommission über— wiesene. Mesolution Gröber, welche denselben Gegenstanh betraf, geknüpft haben. In der Kommission sei der Vertrag vorgelegt worden, und der Antragsteller Gröber habe darum seinen Antrag zurück, gezogen.

Abg. Gröber (Zentr): Wir haben nicht die Absicht, irgendwie den Inhalt des Uebereinkommeng zwischen dem Reich und Württem— berg anzufechten. Diese Frage ist durch die zuständigen gesetzgebenden Faktoren der württembergischen Ständeversammlung erledigt worden. Wenn ein Staat auf ein ihm zuerkanntes Reservat, verzichten will, so hat die Gesammtheit keinen Anlaß, diesen Verzicht zurückzuweisen. Eine andere Frage ist, ob es Aufgabe des Reichstages sei, die ver. fassungsmäßige Zustimmung zu geben. Nach der Verfassung steht Württemberg wie Bayern die Befugniß zu, eine Ausnahme zu bilden bon der Einheitlichkeit des Postweseng. Burch die Veranschlagung dez Pauschalsatzes wird nun das Württemberg bisher zustehende ver⸗ sfassungsmäßige Recht der Gebührenerhebung geändert, und es ist dazu die verfassungemäßige Genehmigung des Reichstages erforberlich. Diese Auffassung haben auch andere Parteien und der Rechte lehrer von Sarwey. Das Uebereinkommen enthält sicherlich eine Aenderung des erwähnten württembergischen Postreservatrechtsß. In gleichem Sinne hat sich der Minister von Crailsheim für Bayern ausgesprochen. Man hat sich auf Artikel 48 Absatz 2 dafür berufen, daß eine ver— fassungsmäßige Genehmigung des Reichstages nicht erforderlich sei. Im Artikel H steht aber, daß Artikel 48 auf Bayern und Württemberg leine Anwendung findet. Andere Verträge, die ebenfalls dem Reichstage nicht vorgelegt waren, bezogen sich nur auf den sogenannten Wechsel! und Durchgangsverkehr einzelner Staaten. Diese Uebereinkunft bezieht sich aber auf den internen Verkehr, auch die Gebühren für diesen Verkehr werden in einen einheitlichen Säckel geworfen und dann nach einer Pauschalsumme vertheilt. Daher glauben wir, daß diese Sache durch ein vom Reichtztage zu genehmigendes Gesetz geregest werden muß. Für die ersten Jahre mag das Uebereinkommen für Württemberg finanziell günstig sein, weil eine Steigerung des Verkehrs rechnungsmäßig als dauernd an genommen wird. Der Staatssekretär bat diese = auf 2. 300 009 ½ berechnet. Und dazu follen wir, der Reichstag, kein Wort mitzusprechen haben? Wir müssen schon vom budget⸗ . Standpunkt aus die Zustimmung des Reichstages ver⸗ angen.

Staatssekretär des Reichs⸗Postamts Kraetke:

Meine Herren! Bei den Ausführungen in der Budgetkommission hat die Reichs. Postwerwaltung bereits dargelegt, daß ihr Standpunkt von demjenigen des Herrn Vorredners abweicht, und die Masoritãt der Kommission hat sich dem angeschlossen. Da diese Ausführungen den Herren vorliegen, so darf ich mich kurz fassen und dahin ressmieren, daß der Artikel 52 der Verfassung dabin ausgelegt wird, daß Württem berg und Bavern das Resewwatrecht und das Recht einer selbstãndigen Postverwaltung baben, und daß ihnen nicht aufgedrängt werden kann, die Marke, die wir im Reiche Postgebiet haben, an- zunehmen oder auf ihre Selbstverwaltung zu verzichten. Ein solcher Fall liegt hier nicht vor; denn wie den Herren bekannt ist, hat in Württemberg niemand darin eine Verletzung des Reservatrechts ge seben. Eg ist allgemein zugegeben worden, daß die württembergische Regierung berechtigt sei, ein solches Ablomm n abzuschließen. Auch die Ausführungen der Rechtelebrer, die der Herr Vorredner 1itiert hat, deuten nur darauf hin, daß Württemberg sich auf Verhandlungen nicht einzulassen brauchte; daß eg bier also das ist derselbe Standrunkt, den wir cinnebmen nicht gejwungen werden konnte Andererseite ist aber Württemberg auch nicht in der Freibeit beschränlt, ein solches Ablommen abzuschließen, und es sind thatsächlich schon äbnliche Abkommen abgeschlossen worden.

Wag nun die Ginnabmen anbetrifft. so sagt der Herr Vorredner die Vereinnahmungen erfolgen nicht mehr

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jur Kasse der württem-⸗ bergischen Postwerwaltung. Auch das muß ich bestrelfen. Die Gin nahmen fließen zur Kasse der Postverwaltung, die die Marlen ver— lauft. Ich habe bereitg auggesubrt, daß bi württemberg ische Post verwaltung ohne unser Juthun ihren Martenbke nf bestellt; sie bat jufällig denselben Marlenlicferanten, den r haken, sie ist aber seder- age ju berechnen so un? viel Maersen babe o iel baben wir berfaust, unsere Gin- ist die un die und Ginnahme bal 1jur Vost lasse der wärttembernischen Postwerwalim 9 sießen Ge fare lediglich eine Abrechnung darüber ssast mi 1 tbeilen? Gine selche Glanabmeibeiln tri ni Falle ein, sendern mit allen andemnmn pastre⸗ natürlich daß,. wenn J nach Gaglan wir dae (Geld, dag in nnsere Rasse iet 91 sendern wir mässen mil allen Hei ber * vderwallungen abrechnen. Ge Cen hannern seiteng der Postwerwallung bernenommen enen, li. und M besteben, daß man sich ster p r in eine gewisse Jeit mwachl und sich barung n, fe, n, man an die anderen Nermaltlangen Bahn den Sendungen garnicht ander meonl ich Wenn nun der Her Nernbaet gam be, ie n rsenmkennid Posserwallnnag ein err gat biss dale m, al, m mebr befemme, al . , w

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würde, wenn wir im Sommer dazu kämen, überhaupt nicht möglich

sein. Welche Schwierigkeiten würde das also machen! Es sind das Sachen, die überhaupt nicht ausführbar sind.

Wir stehen auf dem Standpunkt, daß hier von einer Ver— fassungs verletzung oder der Nothwendigkeit, die Genehmigung des Reichstages dazu einzuholen, nicht die Rede sein kann, sondern daß wir das thun, was wir immer gethan haben, und worauf die Ver⸗ fassung hinweist, und was in Art. 48 Absatz ? zum Ausdruck ge— bracht ist:

Die im Art. 4 vorgesehene Gesetzgebung des Reichs in Post- und Telegraphen-Angelegenheiten erstreckt sich nicht auf diejenigen Gegen⸗ stände, deren Regelung nach den in der Norddeutschen Post⸗ und Telegraphen⸗Verwaltung maßgebend gewesenen Grundsätzen der reglementarischen Festsetzung oder administrativen Anordnung über⸗ lassen ist. Uebereinstimmend hiermit findet sich in der Norddeutschen Verfassung die gleiche Bestimmung, die darauf hinweist, daß die preußische Post⸗ gesetzgebung maßgebend ist, und wir haben uns gestattet, den Herren durch die Anlage zu unserer Erklärung zum Ausdruck zu bringen, daß unter dem preußischen Postgesetz und unter der preußischen Verfassung solche Ablommen immer abgeschlossen worden sind und niemals der parlamentarischen Genehmigung unterlegen haben.

Also wir müssen Sie bitten, daß diese Resolution wie in der

Budgetkommission, so auch hier keine Annahme findet.

Abg. Lr. Hieber 893 Wir haben allen Grund dazu, der württem— bergischen Regierung dankbar dafür zu sein, daß sie auf unser Sonder⸗ recht verzichtet hat. Selbst wenn das Reservatrecht verletzt würde, so kann, ber. Reichstag doch nicht württembergischer fein als die württembergische Regierung. Wir können dem Vertrage ruhig zustimmen. Württemberg kann nur nicht durch den Rei stag ge⸗ zwungen werden, sein Reservatrecht oder ein Stück davon aufzugeben. Die württembergische Regierung und die Ständekammer stehen mit Ausnahme der oli fh Freunde des Abg. Gröber nicht auf dem Standpunkt, daß Lin Reservatrecht verletzt ist. Es ist in Wuͤrttem. berg der Wunsch geäußert worden, daß für das erste Vierteljahr die Benutzung der alten Postwerthzeichan nicht bestraft werde. Wir Württemberger sind im übrigen überzeugt, daß wir auch finanziell ein gutes Geschäft machen. Wir erblicken in dem neuen Werthzeichen den Ausdruck einer Verkehrszeinheit.

Staatssekretär des Reichs⸗Postamts Kraetke:

Meine Herren! Es freut mich, Ihnen die Mittheilung machen zu können, daß infolge Uebereinkommens mit der württembergischen Regierung in dem heute ausgegebenen Amtsblatt des Reichs ⸗Postamts eine Bestimmung Aufnahme gefunden hat, dahin gehend, daß die vor dem 1. April etwa mit neuen Postwerthzeichen frankierten Sendungen allgemein und die nach dem 31. März mit alten Postwerthzeichen, seien es Reichs ⸗Postwerthzeichen oder württembergische Postwerthzeichen, franlierten Sendungen bis auf weiteres ohne Nach taxe ab⸗ gesandt werden. (Lebhaftes Bravo.)

Abg. Eickhoff (fr. Vollsp.) glaubt, daß eine Verletzung des Reservatrechts nicht vorliege. Anders liege es mit der Budgetfrage. Die Erklärung des Staatssekretärz gebe aber eine Beruhigung. doffentlich folge Bayern bald dem Vorbilde Württembergs.

Abg. He gelmaier (Rp) spricht seine Genugthunng daruber aus, daß ein neues Band zwischen Nord. und Süddeutschland durch das Uebereinkommen geschlungen sei—

Abg. Dr. Bachem Zentir): Wir wollen nur das Recht de Reichstages wahren, in dieser Sache gebört zu werden und unsere r stimmung zu geben. Herr Hieber ist im Grunde auch für die stimmung des Reichstages, wie ich aus einer Aeußerung schließe, ihm entschlüpft ist. 1882 hat sich Württember gegen die Einbeit⸗ marke gewehrt. Das beweist doch, daß es ein Reservatrecht nicht auf geben wollte.

Abg. Dr. Deinbard (ul.: In Bavern ist bis die Postwerthjeichen ruhig verkbandelt worden, und unserer Regierung über ihr vassives Verbalten' keinen gemacht. Nun kommt der württembergische Vertrag, und es, die bayerische Volksseele sei erregt. Ich babe nichts merkt. Die Volkeseele beschäftigt sich mehr mit dem oder Steuererbeber oder mit dem Gericht. Cg handelt uns Bavern gar nicht darum: Volker Curopas, wabrt cure! Güter.. Bavern ist ganz rubig darüber, das ibm fein recht nicht genemmen wird. Der gegenseitige Austausch wäre keine Vertehrgerleichterung. Sb in München doll sind von dentschen Marken, weiß ich nickt es dech auch viele Bavern, aber ich babe w daß sie ebenso handeln ) sind, wünschen einen äbnlichen Vertran d derwal tung, obne daß sie eine Aufgabe ven R Jedenfalla verdient diese ganze Sache nicht gerufen bat

Aba. Dr von Dziembewaki Pemiar ibm in der jweisen Lesung bebaurteie durch die Posenschen Pesibeamten zurn gebeimnisseg werde mit Gefängnistra dürften nach der Posterdnung nur Brei eien. Gin Bries sei al unbest dem Namen deg Adressaten Priester! Der Mdressal, ein Pfarrer Reonalien lannt, cinen anderen Geisnich. ͤ 1 Nam Jabre lang babe die ef eic wise sie nil, wan dag beden

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den der Herr Abgeordnete erwähnt hat, ein Urtheil seitens des Ge—

richts. Die betreffende Adressatin und ihr Ehemann hatten sich

nämlich an die Staatzanwaltschaft gewendet und die Postverwaltung

denunziert. In dieser Sache hat das Landgericht in Posen am

7. August 1901 einen Beschluß gefaßt, durch den die Kosten für das

von der Staattanwaltschaft eingestellte Ermittelungsverfahren den

Anzeigenden auferlegt wurden. Mit Genehmigung des Herrn Prä—⸗

sidenten werde ich aus dem Beschlusse Folgendes verlesen: Im Juli d. J. wurde in Stralkowo ein Brief zur Post gegeben, der in polnischer Sprache an die Frau Rechtsanwalt Karpinska adressiert war und als deren Aufenthalts ort „Gniezno⸗ bezeichnet. Dieser Brief wurde als unbestellbar behandelt, weil ein Ort Gniezno“ in den den Postverwaltungen zur Verfügung stehenden Verzeichnissen der Postanstalten nicht aufgeführt ist.

Weiter führt das Gericht aus: Durch einen den Karpinski'schen Eheleuten unter dem 10. Juli 1901 zugestellten Bescheid hat der Erste Staatsanwalt hierselbst das Verfahren eingestellt, weil den bestehenden postalischen Ver⸗ ordnungen gemäß bei Oeffnung des Briefes verfahren worden sei, und demnächst beantragt, gemäß 5 501 Reichs ⸗Strafprozeßordnung die der Staatskasse und den Beschuldigten erwachsenen Kosten den Anzeigenden, Karpinski'schen Eheleuten, aufzuerlegen. Die An⸗ trag ist begründet, weil die Anzeige wider besseres Wissen gemacht ist oder doch auf grober Fahrlässigkeit beruht.

Die Genannten haben sich dabei nicht beruhigt, fondern sind an

das Oberlandesgericht gegangen. Aber auch der Beschluß des Ober⸗

landesgerichts geht darauf hinaus, daß den Beschwerdef die

Kosten auferlegt werden. Er führt unter anderem aus: Dies mußte dem Rechtsanwalt Karpineki, se inem Bildungs⸗ grade und seiner Einsicht nach, wohl bekannt sein, zumal in Berücksichtigung der amtlichen Vermerke auf dem Briefumschlage.

Das Gericht stellt sich also auf den Standpunkt, daß es sagt:

wenn ein Brief das Zeichen trägt, daß er amtlich

kann man nicht der Postverwaltung vorwerfen, daß das Bri

verletzt sei. Der Herr Vorredner hat selbst angeführt, ;

Postordnung vollständig geregelt ist, in welchen Fällen die Erõff nun

stattfinden kaun. Nur ist er von einer falschen Voraussetzung aus⸗

gegangen, wenn er sagt, in angegeben, welche Briefe

verboten seien, und nur di ften n der Postbefõrde⸗

rung ausgeschlossen werden. ñ

wegen Verstöße gegen an .

fördert werden können u ich sind, und wenn die

Briefe unanbringlich sind, dann giebt,

ich zu erkennen ist, es nur zwei öglichkeiten: entwe sie werden

eöffnet durch Beamte, die bese

sind, und so der Absender ermitte

und nach einiger Zeit verbrennen.

Ihnen am allerwenigsten gefallen wür

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wt . entlprecen konnen.

die Bestimmungen handeln, infolge dessen werden sie bei solchen Herausforderungen manchmal etwas harthörig und sündigen. Das geht ihnen aber nicht durch; ich führe es nur an zur Entschuldigung dafür, wenn einmal etwas nicht richtig gemacht sein sollte. Aber in erster Linie ist es nicht die Postverwaltung, die die Schuld daran trägt, sondern Sie sind es, und die Uebersetzungsstellen geben Zeugniß davon. Es ist Ihnen damals von meinem Herrn Vorgänger gesagt worden, diese Uebersetzungsstellen wären ein Versuch. Die Zahl derjenigen Sendungen, die äbersetzt werden müssen, ist sehr groß, und ich möchte Ihnen empfehlen, daß Sie im Interesse Ihrer polnischen Bevölkerung diese Herausforderung nicht weiter treiben; denn ich kann Ihnen versichern, daß ich auf diesem Wege Ihnen nicht folge (lebhaftes Bravo), so ndern Ihnen vollen Widerstand entgegensetze! (Stärmischer Beifall rechts und bei den National— liberalen. Zischen bei den Polen.)

Abg. von Glebocki (Pole) ergänzt die Mittheilungen seines Fraktionsgenossen über die Versetzungen polnischer Postbeamten in deutsche Bezirke, die keinen anderen Grund hätten als deutschen Chauvinismus, und bespricht die Thätigkeit der Uebersetzungsftelle.

Staatssekretãr des Reichs Posta

Meine Herren! Ich freue mich, j

Vorredner die Beschuldigung, ir das Briefgeheimnỹn bei den Polen), alfo f der Reichs⸗Postverwaltung nicht gemacht werden

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dabei in Betracht käme. Wider vruch anders aufzufaffen.

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