1902 / 70 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Mar 1902 18:00:01 GMT) scan diff

Berichte von dentschen Fruchtmärkten.

*

Qualitã

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Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

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17,30 11,83 1560 16.090 1620 1700

ge wird auf volle Terrelientner und da Verlausewertbh auf velle Mark abgeruntet mitgeteilt

nicht vorgefemmen iss, ein Punkt

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Weizen. 17,25 18,00 17,80 18,00 17,50 18 00 17,00 17.20 17,60 17,60 16,80 17, 10 15 65 17,50 17,10 17,10 17,40 17,60 1660 17, 60 16,70

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14,50 15,40 14,60 14,40 14,10 14,50 15,00 15,00 15,65 14,70 14,70 14,20 14,70

15,00 14,00 1400 1400 14,73 16,43 15,00 14,80 15,20 14,60

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14400 1150 14,470 14.560 1460 14380 15,00

14350 1405 14,60 143570 1409 16, 10 15.60 15.380 15,32 16.10 15.350 17,40 1829 16 67 17.30 16,690 16.99 17,65 1829

16,50

1809 13 44 16 69 1629 16.29 17,00

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1420 14,20 14,00

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15,20 15,20 15,300 1500 15.00 13,90

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1609 1609

20.3 18.10 14,71 17901 1631 16, 45

1809 15,36 17.08 16,23 16.73

14.3. 14.3. 14.3. 14.3. 16.3.

Der Dunchschnitterrcie wird aug den unabgerundeten Zablen berechert

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in den leßten sech Sralten, daß enisprechender Geri i ehh

Versonal-Seranderungen.

Königlich Zächsische Armee.

Dlfiuler Fäbnriche ne. rtuüggen und Versegungen v. . an Prin Georg 108 weisung des Standortz Dre den zu

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Grnennungen, 2 Im aktiven Dberst und Remmandenr de S mit der Uniferm deg Rente

Beere. 18 *

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Beförde⸗ Mär. upen - (Fus.) Regt. 2 und unter An B den Offseren von der Armee versett Verteg ju Sachsen Königliche Hebeln, Jager ⸗Balg. Nr GMeerg Nr. 1095 unter

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Uebertritta zur Kaiserlichen Schuntrurpe fa dem 3. Ayril d. J. aug dem Herre aun

Dffisiere n seßun gen. Wislbelme hbaven, an Ber Kater Wilbelm 11. 11. Mer) Ser, Ober ⸗We entre Admiralen

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Narineam]. d. Bassewiß, Augrnftange. Direkter der Wer . h n Frey. Vapitäng bie Raritänlin

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Vermessungsdampfers für Ostseevermessungen, Hebbinghaus . Admiralstabe der Marine, Alberts, Erster Offizier 86 M. Schulschiffs Stosch', zur Korp. Kapitäns; die Oberlts. zur See

ielitz,; Siemens, v. Schönberg. Goetze, Seebohm, . Bene, v. Klitzing. Widen mann, Lebghn, Lüdecke, Retzm ann, Schade, Ewers. Reiche, Richter, (Friedrich) Eberius, Hoffmann (Anton), v. Hornhardt, Kettner, Meidinger, Boland (Otto), Frhr. v. Müffling Schultze (Friedrich), Maurer, Schoen feld, Frhr. v. Bülow (Friedrich), zu Kapitänleutnants unter Vorbehalt der Pa— tentierung; die Leutnants zur See Wilke, Maßmann, Schütze,

fahl, v. Dressler, Büchsel, Biermann, Collmann, Tegtmeyer, Stever, Ruete, Prieger, Lorey, Kunau, Bender, Wehner, Zirzow, v. Gorrißen, Klehe, Arnold, Möller, v. Alvensleben, Frhr. v. ,, n Wendt, Schultze (Erich), Rehder, v. Schulz, Stempel, Prentzel, Batsch, Mehnert, Brökelmann Toelpe, v. Laf— fert, v. Jastrzembski, Helf, Knispel, Burggraf in Gr. zu Dohna⸗Schlodien, Reymann (Paul), Goehle, Schl ubach, v. Knorr, Pfarrius, v. Selchow, Hintzmann, Matthiessen, Mann, Heinecke, Moraht, Albrecht, Gysae, Eckelmann, Werther, Engisch, Weißenborn zu Oberlts, zur See.

Offißiere z. D. in aktiven Dienststellungen: Gr. v. Baudissin, Kapitän zur See z. D., bisher Art. Direktor der Werft zu Kiel, zum Bikliothekar beim Admiralstabe der Marine, Riedel, Korp. Kapitän z. Dea, früher von der Marine⸗Station der stsee, Friedlaender, Kapitänlt. z. D, kommandiert zur Dienstleistung beim Reichs Marineamt, letzterer unter Verleihung des Charakters als Korv. Kapitän, zu Hilfsarbeitern beim Reichs Marineamt, ernannt.

Befördert sind: Griot, Schering, 2berlts. und Adjutanten

beim Kommando der Marine Station der Nordsee bezw. Ostsee, zu Hauptleuten der Marine-Inf. unter Vorbehalt der Patentierung, die Marine⸗Qber⸗Jugenieure Trümper, Büsäng, Thiele, Eltze zu Marine ⸗Stabt Ingenieuren, die Maxine Ober Ingenieure Wieg⸗ mann, Möhmking, Mannzen, Bode zu überzähl. Marine— Stabs⸗Ingenieuren, die Marine - Ingenieure Jobst, Hoffmann, Langeheine, Kremp, Wusterhauss Kosch, Alten⸗ feld, Klein, Thiel zu Marine-Ober⸗-Ingenieuren, die Torpedo⸗Ingenieure Gießen, Zachen zu Torpedo Ober⸗ Ingenieuren, die Ober-Maschinisten Wahl, Arndt, Edler, Richter (Friedrich) Ottos Berndt, Epping. Manke, deinke, Florian zu Marine Ingenieuren, die Ober-Maschinisten g ,. Müller (Rudolf) zu Marine⸗Ingenieuren unter Vorbehalt der Patentierung, Eversz, Fisch er, Torpedo⸗Ober—⸗ mechaniker von der Marine⸗ Station der Ostsee bezw. Nordsee, zu Torvedo⸗ Ingenieuren unter Vorbehalt der Patentierung, Dr. Meyer, Marine⸗ Stabsarzt von der 2 Matrosen-Art. Abtheil., Hr. Freymadl, Marine⸗ Stabsarzt von der Marine. Station der Ostsee, zu Marine. Ober⸗Stabs⸗ ärjten, die Marine⸗Qber-Assist. Aerzte Dr. Buschmann, Dr. Gehse, Steinbrück, Dr. Mae Lean, Dr. Oloff. Dr. Schmidt, Dr. Fricke (Karl) zu Marine⸗Stabsärzten, die Marine⸗ Assist Aerzte Dr. Mohr, Dr. Pohl, Schepers, hr. Schmidt, Dr. Fischer, Dr. Jürgensen zu Marine Ober⸗Assist. Aerzten. Dr. ven . Dr. Methling, Marine Unterärzte der Res. im Landw. Bezirk Kiel, unter Beförderung zu Marine-Assist. Aerzten im aktiven Marine⸗Sanitäts⸗Korps angestellt. ö.

Mbschiedshewil ligungzn— Wil belmsbaven, an Bord S. M. Linienschiffes Kaiser Wilhelm 11. 11. Märx Wahxren⸗ dorff, Kapitän zur Sce von der Marine Station der Ostsee, auf sein Gesuch mit der gesetzlichen Pension zur Disp. gestellt und gleichzeitig zum Küstenbezirks-Insp. für Elbe und Weser ernannt. Neitzke Freg. Kapitän von der Marine-Station der Ostsee, auf sein Gesu mit der gesetzlichen Pension nebst Aussicht auf. Anstellung im Zivil⸗ dienst und der Erlaubniß zum Tragen des bisherigen Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen der Abschied bewilligt. Evert, Kapitänlt. von der 1. Marine Insp., auf sein Gesuch mit der geseßzlichen Pension zur Diep, gestellt und dem Admiralstabe der Marine behufs Verwendung in einer Stelle für pensionierte Offiziere

zur Verfügung gestellt. v. Frantzius, Kontre⸗Azmiral, In— spekteur der 2. Marine Insp. da Fonseeg⸗Wollheim, Kapitän zur See von der Marine-Station der Nordsee, auf ihre Gesuche mit der gesetzlichen Pension zur Dis gestellt unter gleichjeitiger Verleihung des Charalters als Kontre⸗ Admiral an den Letztgenannten. v. Koppelow, Korv. Kapitän von der Marine— Station der Nordsee, auf sein Gesuch mit der gesetzlichen Pension zur Diep. gestellt und zugleich zum Navigations Direktor der Werft zu Kiel ernannt. Herz, Kapitän zur See z. D., von der Stellung alg Küstenbezirks. Insp. für Elbe und Weser enthoben. hr. Pauly, Marine . Assist. Arzt von der Maxine ⸗Statien der Ostsee, auf sein Gesuch auegeschieden und zur Res. der Marine ⸗Sanitäts. Offiziere übergetreten. Kaiserliche Schutztruppen.

Kiel, an Bord S. M. Linienschiffes Kaiser Wilhelm II.. 15. März. Wagner, Königl baver. Lt. im Baper. 4. Feld Art. Regt. nach erfolgtem Auescheiden aus dem Königl. Baxper. Deere mit dem 24. März d. J. als Lr. mit Patent vom 27. Februar 1896 in der Schutztruppe für Südwestafrika angestellt

Prensischer Landtag. Herrenhaus.

5. Sitzung vom 21. März 1902. 1 Uhr.

Zur Verhandlung stehen zunächst Berichte der Petitiong⸗ Kommission. ĩ * ; Eine Petition des Hosel und Fährbesitzers Bladt und

von Anderen in Mummark auf Alsen um Erbauung eines

Schutßhafens für Fischerboote an der Ostküste Alsens

wiesenen Renten für Zwecke des Armen- und Wegewesens rr für den Bau von Straßen und Brücken zur Unter⸗ tützung nicht bloß von leistungsschwachen Kreisen und Ge— meinden, sondern auch von leistungsschwachen Guts— bezirken zu verwenden.

In der Kommission haben sich der Finanz-Minister und der Minister des Innern gegen diese Erweiterung ausgesprochen. In der Generaldiskussion a Graf von Mirbach aus, daß zuerst 1898 in einer öffentlichen Versammlung des Vereins der und Wirthschafts⸗ reformer die Nothwendigkeit der Erhöhung der Provinzial⸗ dotationen zum Gegenstande der Erörterun gemacht sei. Die darauf im Herrenhause eingebrachten Anträge in dieser Richtung habe eine große Mehrheit angenommen. Herr von Miquel habe aller- dings eine ablehnende Haltung eingenammen. Herr von Manteuffel und der Redner hätten sich dann an Mitglieder des anderen k um Unterstützung gewendet, aber wiederholt einen Refus erhalten. Die Wahl eines anderen Vertheilungsmaßstabes habe schon früher das Herrenhaus angeregt, um den auf dem Gebiete des Chausseebaus zurückgeblichenen Provinzen entgegenzukommen. Der jetzigen Regie⸗ gierung gebühre der Dank für ihr durch die Vorlage 5 Wohl⸗ wollen. Die Unzulänglichkeit der Dotation von i875 habe den Pro—⸗ vinzen eine schwere Schulden, und Steuerlast aufgebürdet; ein wenig mehr hätte man also erwarten sollen. Die Rücksicht auf, die schlechte Finanzlage könne nicht ausschlaggebend sein, denn letztere sei thatsachlich immerhin glänzender als in irgend einem anderen Staate der Welt. Seil die Finanzlage günstig, dann fehle es nie an dem Hinweise auf die Möglichkeit, daß sie guch. wieder ungünstiger werden könne. Die Steuerzahler seien J. B. in Ostpreußen mit kommunalen Schulten außerordentlich überbürdet; sie müßten weiter verarmen, und endlich muͤsse eine Abwanderung eintreten, wenn nicht gründlich in geg ifn werde. Die Regierung solle diefe Lage nicht übersehen. Bei einer prästationsfähigen Bevölkerung sei das Wachsen der Schulden nichts , e anders liege es aber bei einer derartig überbürdeten Be— völkerung.

Minister des Innern Freiherr von Hammerstein:

Meine Herren! Der Herr Berichterstatter hat bereits in so be— redter und klarer Weise die Grundprinzipien dieses Gesetzes aus⸗ einandergesetzt und der geehrte Herr Vorredner eben hat auch die historische Seite, das Entstehen und Werden dieses Gesetzes geschildert, daß es sich eigentlich erübrigen könnte, auch meinerseits auf Kern und Sinn dieses Gesetzes noch mit einigen Worten einzugehen. Ich bitte, mir aber trotzdem zu gestatten, in aller Kürze hier noch einmal dar— zulegen, welches eigentlich der Sinn des Gesetzes ist, das in seiner Fassung auf den ersten Augenblick nicht immer ganz klar erscheint.

Es ist schon hervorgehoben, daß dieses Dotationsgesetz in keiner Weise mit den alten Dotationsgesetzen zu vergleichen ist. Es werden hier aus freien Stücken von dem Staate Renten, Dotationen gewährt, ohne daß der Staat gleichzeitig den Rentenempfängern, den Provinzen, Kreisen, Gemeinden besondere Lasten auferlegt.

Das ganze Gesetz zerfällt gewissermaßen in drei Theile. Mit einem Theil der Dotation soll denjenigen Provinzen geholfen werden, welche bei den Entschädigungen für die Uebernahme der Chausseebau— lasten zu kurz gekommen sind. Zu dem Zweck sind zwei Millionen ausgeworfen. Um den Klagen zu begegnen, daß die Chausseebaulasten sich im Laufe der Zeit vergrößert haben über das Maß dessen hinaus, was man bei der Uebernahme dieser Lasten auf die Provinzen vorher— sehen konnte, ist eine weitere Million bestimmt, um zur Erleichterung dieser Lasten auf alle Provinzen vertheilt zu werden.

Hierdurch werden drei Millionen festgelegt. Dann bleiben nun noch sieben Millionen, und diese sieben Millionen das ist sehr wichtig, meine Herren, sind nicht ausschließlich für die Provinzen bestimmt. Es ist ausdrücklich in dem Gesetze gesagt, daß in der Regel ein Drittel dieser sieben Millionen dazu dienen soll, die Lasten der Provinzen, wie sie jetzt schon auf dem Gebiet des Armenwesens be— stehen, zu erleichtern. Zwei Drittel dieser sieben Millionen sind dagegen zwar auch zur Erleichterung der Armenlasten, zugleich aber auch zur Erleichterung der Wegelasten, in jedem Falle aber nicht für die Provinzen, sondern für die Gemeinden und Kreise bestimmt. Wenn trotzdem auch diese zwei Drittel der 7 Millionen formell den Provinzen überwiesen werden, so ist das aus sehr guten Gründen geschehen. Einmal ist in den einzelnen Provinjen die Bertheilung der Armen und Wegelasten jzwischen der Provinz und den Kreisen sehr verschiedenartig geregelt; es ist deshalb in dem Gesetz den Previnzen eine große Freiheit gelassen, über die Vertheilung dieser Summe zu beschließen. In einzelnen Provinzen, wo die Verhältnisse so liegen, daß die Provinz beinahe die gesammten Lasten für Armen pflege und Wegebau für sich übernommen bat, soll es für zulässig erachtet werden, daß die Kreise an dieser Dotation überbaupt nicht oder nur in geringerem Maße tbeilnebmen. In anderen Provinzen wieder, in denen die Hauptlast auf die Kreise oder auf die Gemeinden obne die Betbeiligung der Kreise abgewäljst ist, werden entweder die Kreise nicht tbeilnebmen und nur die Gemeinden oder nur die reise und nicht die Gemeinden, oder aber beide in berücksichtigen sein. Um diesen Verschiedenbeiten Rechnung zu tragen, soll den Provinzial / Landtagen gestattet sein, innerbalb des allgemeinen

Steuer⸗

wird ohne Debatte, dem Kommissiongantrag gemäß, der Re gierung zur Berücksichtigung überwiesen

Eg folgt dann der mündliche Bericht der IX. Kommission

über den Gesetzen wurf, betreffend die Ueber weisung weiterer Doiagtiongrenten an die Provinzial verbände. Referent ist Herr Dr. von Dziembowskti Die Jommission beantragt eine Aenderung nur im § 7. Derselbe lautete nach dem Beschlusse des Abgeordnetenhauses: Der iln Gemäßbeit deg Neglementg ven dem Provdinzial- Autschuß (Landes. Aue schuß, rein unschuß aufgestellte Wert beil unge- vlan unterliegt der Genebmigung den Ober⸗Prässdenten. Vobenzollerr schen Landen den Regierung Präsidenten J gültiger Beschluß nicht iu sfande, so segen die Minister des Innern, der Finanzen und der öffentlichen Arbesten den Plan sest.

Die NX. Kom mission schlägt dafür folgende Fassung vor:

In Gemäßbelt deg MWeglemente ist der Vertheilunger lan ven dem Provinzial. Augschuß (Landes Augschuß,. Kreis Auschuß autzu.˖ stellen. Geanstandet der Qber⸗Präsident (in den Vohensollernschen Landen der ee , ,.. den Vert eilungerlan (o stebt dem Provinlal-Auschuß (Landes Autschuß. Kreis Ausschus inner

halb jwel Wochen die Weschwerde an die Mintgter des Innern, der

welche endgültig ent⸗

mit

Flaangen und der offentlichen Arbeiten ju schelden· Der leßie Sah siimmt dann anderen Hauseg uberein.] = wie solgi,

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dem Weschluß de

Rabmeng deg Gesetzeß Grundsäge aufjustellen, ein Reglement zu erlassen, nach dem dann von J ju 3 Jabren die Vertheilung der Renten auf die Rentenberechtigten erfolgen soll Gz sind immer die *, von den 7 Millionen, don denen ich bier spreche Gg ist da aber der Gewährer der Rente tbatfächlich nicht die Previn sendern

gesehen' wurde. Ich kann indessen hier in meinem Namen und im Namen meines Herrn Kollegen der Finanzen und ebenso auch im Namen des Herrn Minister-Präsidenten erklären, daß nichts uns ferner gelegen hat, als damit ein Novum einzuführen in die gut bewährten Verhältnisse, die zwischen dem Ober⸗Präsidenten und der Provinzial⸗ Verwaltung bestehen, daß wir nicht daran denken, aus dieser Be⸗ stimmung im Gesetz nun ein Präjudiz für etwaige künftige Fälle zu schaffen, sondern daß wir nur aus sachlichen Gründen wünschen und wünschen müssen, daß der Ober⸗Präsident, eben weil er die ganzen Verhältnisse übersieht, bei dieser Vertheilung mitwirkt.

Ohne der Spezialdiskussion vorgreifen zu wollen, kann ich hier schon erklären, daß wir mit dem Vermittlungsantrage des Herrn von Levetzow vollständig einverstanden sind. (Bravoh Auf die weitere Frage, die der Herr Berichterstatter auch angeschnitten hat, daß man wünschte, das „leistungsschwach“ aus dem Gesetz zu entfernen, muß ich erwidern, daß eben das ganze Gesetz dazu da ist, die leistungs⸗ schwachen kommunalen Körperschaften zu erleichtern. Das Gesetz ist nicht bestimmt, nunmehr den Provinzen Mittel zu schaffen, um weiter den Wegebau zu fördern, um weitere Armenlasten aus diesen Mitteln zu bestreiten; sondern diese Mittel werden zu dem Zwecke gegeben, leistungsschwachen Korporationen und zwar handelt es sich da nicht um den Begriff einer absoluten Leistungsschwäche, sondern um die relative Leistungsschwäche der einzelnen Korporationen zu Hilfe zu kommen bei den Lasten, die sie jetzt bereits zu tragen haben, sei es in der Form von Schulden, sei es in der Form von hohen Zu⸗ schlägen. Da nun diese Lasten auch jetzt schon ohne die Dotation durch die betreffenden Körperschaften und die Propinzen getragen werden, so wird es voraussichtlich der Lauf der Dinge sein, daß ein Theil der jetzt überflüssig werdenden Gelder nicht ohne weiteres nicht erhoben wird, sondern den Provinzen, bezüglich den Kreisen und den Gemeinden verbleibt, um nun aus diesen Mitteln andere Be— dürfnisse der Provinz, auf welchem Gebiete sie sich auch einstellen, ob auf dem Gebiete des Wegebaues oder des Armenwesens, oder wo es sein mag, zu bestreiten. Insofern kommt dieses Gesetz auch den all— gemeinen Verhältnissen der Provinzen zu gute.

Ich möchte dann auch noch, wenn es mir gestattet ist, mit einigen Worten auf die Frage eingehen, ob man die Gutsbezirke betheiligen soll. Im ersten Augenblick sieht es ja so aus, wenn man diejenigen, die Lasten zu tragen haben, erleichtern will, als ob man dann auch die Gutsbezirke heranziehen müßte. Denn auch die Gutsbezirke haben diese Lasten zu tragen, und zwar zum wesentlichen Theile. (Sehr richtig Aber es kommen doch verschiedene Gründe dagegen in Betracht. Einmal die Verzettelung der Mittel. Wir haben 36 000 Gemeindeverwaltungen und mehr als 11 000 wie mir eben gesagt wird, 16 000 Gutsbezirke in Preußen. Wenn wir die Mittel auf die 36 000 vertheilen, giebt es einen viel höheren Betrag, als wenn man unter 48000 vertheilt. Das spricht schon dagegen, aber es ist nicht ausschlaggebend. (Zustimmung.) Ausschlaggebend ist meiner Meinung nach ein ganz anderer Grund. Jeder Provinzial⸗ Landtag wird in seiner nächsten Versammlung die Grundsätze aufstellen, nach denen die Summen vertheilt werden sollen. Diese Grundsätze kann der Provinzial⸗Landtag gar nicht anders aufstellen, als daß er eine feste Norm über die Belastung der einzelnen Gemeinden und Kreise macht, und zwar wird das sein einmal im Verhältniß zu den Steuern der Gesammtheit, ich will sagen, wie ich das schon in der Kommission erwähnt habe, daß derjenige Kreis als am meisten leistungsschwach zu betrachten ist, der im Verhältniß zu seiner Be völlerung um so höher zu den Staatgsteuern veranlagt ist, als es im Durchschnitt in der ganzen Provinz der Fall ist. Für die Gemeinden ist es ganz dasselbe. Ferner würde vielleicht bestimmt, daß diejenigen Kreise und Gemeinden besonders mit Renten bedacht werden, welche mit erheblichen, eine gewisse Summe, deren Höbe der Provinzial Landtag feststellen mag, übersteigenden Zuschlägen belastet sind. So oder ähnlich ist die Leistungeschwäche von Koworationen sebr leicht festzustellen. Ungemein schwierig ist das aber bei den Gutsbezirken, da der Gutabezirk sich in Bezug auf seine Leistungefäbigkeit mit dem Gutebesitze identifiziert. Ich will ganz davon abseben, daß gerade auf dem Gebiete, um das es sich bier bandelt, auf dem Gebiete der Armenpflege und des Wegeweseng, die Lasten der Gutabezirke in ibrer Mebrbeit Naturallasten ju sein pflegen, und daß da schen die Um⸗ wandlung des Wertbes dieser Naturallasten in Geldbeträge gewisse Schwierigkeiten bat. Von ganz ausschlaggebender Bedeutung scheint es mir aber ju sein, daß es im eigenen Interesse der Gutsbezirke und der Besitzer von Gutebezirken untbunlich ist, alle drei Jabre den Previnz wegen in die intimsten versönlichen und finanziellen Ver— bältnisse dermaßen einzugreisen, daß nech mit Sicherbeit die Leistunge⸗ schwache sestgestellt werden kann. Und nun, meine Herren, nech ein Drittes!

Selbst wenn dag Maß der Belastung und der dadurch degebenen Leistungeschwäche nech festjustellen wäre, so werden dech nach dem Gesetze diese Beträge für drei Jabre gewäbrt Der Gutebenrk gebt aber vielleicht nach drei Monaten in eine andere uber vielleicht in eine sebr leistungesäbige Sand über Dann sell der Gute bezirk noch weitere 21 Jabre Rentenbeitrãge be kommen?! Aus diesem Grunde

Hand

die

etz ist der Staat, und dieser gewährt sie durch die Vermittlung der Previn. Diese Vermittlung der Previn ist auch degbalb in das Gesetz übernommen, well die Provinzial Verwaltung gerade auf diesem Gebiete der Armenlast und de Wegeweseng sich durchaus bewährt . bat; und es ist nicht ein Mißtrauenevotum, wie in

wobl auggesprechen ist, daß die Regierung wünscht

daß auch der

Dber ⸗Präsident bei der Unterwertbeilung beibeillgt sei, sondern en ist

dan d und an

rer

26 Gesetz die Ge⸗

ein Vertrauengvetum an die Predinzial Verwaltung. eben der Provinz die Vertbeilung an die Kreise

meinden überläßt. Da die Kreise und Gemeinden in kemmunalen Angelegenbeften segar die bächste Aufsicht bat, auch der Herr Werichterstatter erwäbnt bat am besten ribeilen, eb dieser eder Krein dicse eder jene ich tbatsächlich so leistunagichwach ist, wie darneslellt veird, se i eg dringend nelbwendign eine Mit. rirfung de Ober Prisdenten bei der Uafstellang de für drei

und in der Lage il m be net

Gemeind

der Kemmissien

unter der unmittelbaren Aufsicht des Ober - Präsidenten steben, der Ober Präsident nie

der Döer ⸗Prüsident

Daß würde vellständig unbillia sein baben wir daven abgeseben und bei

die Gute benrke binjumnebmen der greßen Schwierigleit für die Gutebeßirfe im anderen Vanse

Stimmung ju machen, möchte ich Sie dech dringend bitten den diesen Anträgen, die u den einzelnen Paragrarpben nen gestellt find abn. seben und dag Gesegz in seiner Gesammtbeit genebmigen n wellen

mesa n Brad

ßüörst an Inn und Knrypbaunsen: Wir haben bewiesen daß wir keinen Gegensaß meischen Gutebestrten und Gemeinden wüänschen Wir gönnen diesen dag, wag sie nach diesem GGeseg erdalten sellen Wir baben ven voernberein alles acer tiert, wag ung die Meaierung der- elegt at. Weitere Wünsche baben wir aber trendem Fur Hwanneder tit zu Melicrationen aus der Prerinzialdetatien nicht bewilligt werden Den F 7 können wir in der Fassung der Verlage und der Weich nk⸗ deg anderen Hanes nicht annebmen, and ich danke der Vegiernng Mr ibr bente in diesem Punkt befandeteg Gntgeagenkemmen Tie Verlage it ja dech nur eine Abi chlanamablung enn nnd gene Vaften an- erlen werden wuß auch in der Grböbang der Fiaan m iel ein Terre ftir gewäbrt werden eg it ja elk fmerindlicãh daß ür ane Gatlafstung des Staates auch Kemrenfatienen geräbrt werden mien.

Derr den Rbeden richt cbeafaklg der Meniersang feiern Dank

* Dr. von Leveßow beantragt, den ?, zu fassen: 2 Da Gemäßbelt der Reglemente ist der Mertbeilungrvlaa pen

Insp

60. rd

Qnsten.

Ferber,

. 28 **

R la auite des Garde · Reiter Rente und unter Beförderung zum Kapitän D. Qbersten zum Temmandent de Schützen (Ful) Negts. Prin; Georg * Nr. j08 ernannt

Ab schiede ben illfigengen Im aktiven Heere. 142 Mär; Graeß, Vt. im 7 In Regt. Prin Geerg Nr. 068, scheidet Kepufn

Stat ion der Nerbse Reche ven der Marine Slallen der Der Rr, , Daten in Haiiermund, biker Flagel Sciner Nasestat des Kaisers und Königè und ¶rsser Offhier Menn bingen KRalset Rar] der Grofe *, Mop beim dirigkerender Offer an! Teckofniierichule, Schrader Xommandant S M Canonenbetes. Te- Warm bach dem Nemsraistake der Marne Jasper, Tema

die Nerlaar aus. Der Danf der Preria Haaneder wrde nech falensterr scta. wean die An zrüäche der PFrerla ctwa mebr ker. siktin werden R ren Die Tlaztallasten sclen fare arb ge reünert werden Die Prerinnsal- rern. nad Gemeindel nen Minen tberlneite eine geradeja naertriesiche ebe erreich G durfen ine re adee dergeden big man la Nanunseder fred alledem a bederen

Jabre gültigen Vertbeilungmaffstabeg clntrefen u. laffen. für * da 2 Hmmm nm fem 589 * 80 ab 1 ni dem Drevlazlal. u. . Auadschuß im Giadernehmen mit dem Ober- Ge bat imn der Kemmissien An ten crwat int . balb bHaele b Prãassdenten beim. Regierung Prasidenten auffuftellen erden, daß nach der ijetes der Ober Praͤsident die Außerdem liegt zu SI ein Antrag des Herrn Dr. von Genebmigung lad tberluag aus jasprechen Dae ladem darin Levedom und der lonservativen Fraltion vor, die über d

ö De, Narngatiene Direkter der Werst zu iel, jam entre Insr. für Df. und Wenlprenfen, etnannt ) Beförbert sinde die Freg. Kapitän Gwemann dem Reich 9 1 . ! * = Marineamt, Ingenghl, Remmandant M. greßen renkerg 2 2 = 7 r Dertha, Mandi, Rommandant S M Schul schiffeg CGbarleite

cin Ginariff zakeil der preoinsialen Merwalfung