2 in ,. müsse. Immerhin e das Gesetz eine
r willkommene Beihilfe. Der Redner empfiehlt zur Entlastung der Provinzen eine Zuschlagsteuer 5 Jagdscheine. bezw. die Ueberweisung der Gewerbesteuer für Sausierscheine an die Provinzen. ;
ber⸗Bürgermeister Becker⸗Cöln stimmt namens der rheinischen Landestheile der Vorlage mit Freuden zu, weil sie dem Prinzip der ausgleichenden Gerechtigkeit Ausdruck gebe. Die Gegenleistungen, welche dieser Zuwendung der Staatsregierung an die Provinzen entsprechen, seien von den Provinzen schen vorher gebracht worden. Besonders dankbar ist der Redner dem Minister des Innern für seine Erklärung zum S?, welche eine Reihe von Besorgnissen in den betheiligten Kreisen zerstören werde. Für den Vermittelungsantrag des Herrn von Levetzow wolle er mit seinen Freunden stimmen. Auch bezüglich der Gutsbezirke werde sich mit der Re , ein Einverständniß finden lassen, und es stehe zu hoffen, ve die Vorlage im Gegensatz zum schottischen Moorhuhn das Haus nur einmal beschäftigen werde.
Damit schließt die Generaldiskussion. In der Spezial— debatte tritt
err Dr. von Levetzow für seinen oben mitgetheilten Antrag
auf Einschaltung der Gutsbezirke in 51 ein. Das hier gebotene Geschenk nehme man zwar dankbar an, müsse es aber doch als Entgelt für Gegenleistungen, ansehen, welche die Provinzen schon vorher geleistet haben. Die Finanzlage sei, wenn auch nicht glänzend, so doch nicht schlecht. Lesstungof wache Kreise und Gemeinden sollten die Wohlthaten des Gesetzes für den Wegebau und die Armenlasten erfahren, die Gutsbezirke nicht. Ueberall in der Gesetzgebung seien Gemeinden und Gutsbezirke als Kommunalverbände gleich behandelt. Ein Grund für die Ausschließung der Gutsbezirke sei nicht angeführt. Die Unterstützung werde doch nur immer 2 höchstens drei Jahre gewährt; die Vertheilung müsse alle drei Jahre geändert werden. Leistungsschwäche sei bei sehr vielen Gutsbezirken, bei sehr vielen Rittergutsbesitzern vorhanden; gebe es doch solche, die keine Ein kommensteuer zahlen, weil sie nichts übrig behielten. Die Armen⸗ lasten der Gutsbezirke könnten durch allerlei Zufälle wie Epidemien, . u s. w. 6ös g ungemessen gesteigert werden. Analoge . sollten dazu führen, auch bei den Wegelasten die leistungs ; schwachen Gutsbezirke zu unterstützen. Die Kommission habe dem Amendement den Einwand entgegengesetzt, man solle doch dem Zustande⸗ kommen des Gesetzes keine Schwierigkeiten machen; aber da § 7 ge⸗
ändert werde und das Gesetz doch ans andere Haus zurückgehen müsse, so werde dieser Einwand hinfällig.
Finanz-Minister Freiherr von Rheinbaben: Meine Herien! Ich möchte angelegentlichst bitten, im Interesse einer günstigen Verabschiedung des Gesetzes von den Aenderungen ab⸗ zusehen, die Excellenz von Levetzow soeben vorgeschlagen hat. Da ich das Wort habe, bitte ich um die Erlaubniß, mit kurzen Ausführungen auf die Vorlage eingehen zu dürfen. 3 Meine Herren, die Gesetzesvorlage, die dem hohen Hause unter breitet worden ist, ist nach gewissen Richtungen ein Abschluß der Selbstverwaltungsgesetze, insbesondere des Dotationsgesetzes von 1875. Wie wir mit Dank auf die Entwickelung zurückblicken können, die die Selbstverwaltungsgesetze im allgemeinen hinter sich haben, so können wir in gleicher Weise das Urtheil abgeben über die Entwickelung des Dotationsgesetzes von 1875. Die Hoffnungen, die wir an die Selbst⸗ verwaltung der Provinzen geknüpft haben, sind durchaus in Erfüllung gegangen, und die Provinzen haben sich ihren großen Aufgaben nach allen Rchtungen gewachsen gezeigt. Ich kann aber das nicht an— erkennen, daß ohne weiteres die Provinzen lediglich Verwalter der fiskalischen Mittel wären, der Staat also seinerseits genöthigt wäre, ohne weiteres in dem vollen Maße, was die Provinzen an Mitteln ausgeben, Staatsmittel den Provinzen zuzuweisen. Bei Erlaß des Dotationsgesetzes ist man davon ausgegangen, daß diese ganzen Zweige der Verwaltung, um die es sich hier bandelt, auf die Provinzen übergehen in eigene Verwaltung und auf eigenes Risiko, daß daber von einem vollen Ausgleich durch Ueberweisung staatlicher Rente nicht die Rede war. Allein ich erkenne andererseits an, daß dieses Maß der Leistungen aus eigenen Kräften, wenn ich so sagen darf, vielfach, namentlich im Osten, überschritten ist. Ich erkenne an — und das ist der Ausgangspunkt der ganzen Vorlage —, daß namentlich im DOsten eine Provinzialbelastung von 20 und 22 9 und eine Kreis belastung von hundert und mehr Prozent und dazu sehr bohe Kommunal- lasten eine Gesammtbelastung darstellen, die in der That vom öffentlichen Standrunkt aus als eine Gefäbrdung der Prästationsfäbigkeit der be treffenden Landestheile betrachtet werden muß, und weil wir das anerkennen, baben wir diese Vorlage gemacht. Wenn bervorgeboben ist, daß im Westen die Kreise und auch die Previnzen viel weniger belastet sind, so ist andererseits auch an⸗ zuerkennen, daß im Westen einzelne Gemeinden sehr boch belastet sind; namentlich kleine industrielle Gemeinden. Gemeinden, die in der Näbe sebt großer Städte belegen sind, weisen dert eine sebr bebe Belastung auf, sodaß auch im Westen zum tbeil ein belfende Hand seitens des Staates zu reichen Nun bat Herr Graf ven Mirbach in übrigens sebr freundlicher und entgegenkommender Weise gesagt, er batte mebr erwartet:
* n 213n venmbæ n ne P anienden Finanzlage des
Bedürfniß vorlag, die
bei der bätte er eine größere Leistung
e als nern be Finanil * 2a T ö glanzende Finanzlage des Staate Zufrieden beit fonstatieren, daß die
gesnnd und gesichert ist
Aber wir
denken, wenn eg sich um eine einmalige Belastung handelt; aber 10 Millionen dauernd auf den Staatshaushaltsetat zu nehmen, ist in der That doch ein ernster Schritt, und es ist ja auch von dem Herrn Vorredner mit Dank anerkannt worden, daß wir trotz der viel un⸗ günstiger gewordenen Finanzlage uns nicht gescheut haben, diesen Schritt zu thun, und weil wir den Schritt gethan haben, hoffen wir dringend, daß dieser Gesetzentwurf zur Verabschiedung kommt. Darum möchte ich bitten, dem Antrag Seiner Excellenz des Herrn von Levetzow nicht zu entsprechen.
Die Bedenken, die gegen die Berücksichtigung der Gutsbezirke obwalten, sind schon seitens des Herrn Ministers des Innern geltend gemacht worden; ich kann mich ihnen anschließen und möchte nur noch auf einige Momente hinweisen. Meine Herren, die Leistungsschwäche ist bei einer Gemeinde leicht festzustellen, denn bei dieser ist das öffentliche Vermögen, der öffentliche Status getrennt vom Privat⸗— besitz, aber dem ist nicht so bei einem Gutsbezirk. Bei dem Guts— besitzer läuft, wenn ich so sagen soll, der öffentlich rechtliche und der privatrechtliche Theil seiner Persönlichkeit vollkommen ineinander; er hat nur ein Vermögen, aus dem er auch die öffentlichen Lasten bestreitet; es giebt keine getrennte Leistungsͤfähigkeit des Gutsbezirks und des Gutsbesitzers, sondern nur eine Leistungsfähigkeit des Gutsbesitzers; es spielen alle persönlichen Momente, sein Privatvermögen und dergleichen Dinge, hinein, sodaß es sehr schwer ist, die Leistungsfähigkeit des Gutsbezirks zu konstatieren. Vor allen Dingen aber, meine Herren — darauf ist auch schon hin⸗ gewiesen worden — wechseln diese Momente jeden Tag. Ein Guts— bezirk, der heute leistungsunfähig sein kann, weil er einem armen Gutsbesitzer gehört, kann morgen außerordentlich leistungsfähig sein, weil er in die Hände eines wohlhabenden Gutsbesitzers übergegangen ist. Ein solcher Wechsel kommt allerdings, worauf Seine Excellenz Herr von Levetzow schon hingewiesen hat, bei Gemeinden vor, aber lange nicht in dem Maße und lange nicht mit so erheblich großen Schwankungen, wie das bei den einzelnen Gutsbesitzern möglich ist. Diese Unmöglichkeit, Privatverhältnisse von den öffentlich rechtlichen Verhältnissen zu trennen, diese schwankenden Momente auszuscheiden, macht es unmöglich, die Verhältnisse in den einzelnen Gutsbezirken zu berücksichtigen bei einer periodischen und für eine Reihe von Jahren konstant bleibenden Verwendung der öffentlichen Mittel. So lange wir für solche Vertheilung ein festes Maß nicht haben, so lange ist
es auch nicht möglich, die Gutsbezirke bei dieser Periode der Ver—
theilung zu berücksichtigen. Aber, meine Herren, ich weiche auch in sofern von Herrn von Levetzow ab, als er sagt, man wird indirekt den Gutsbesitzern nicht helfen, man würde den Teufel mit Beeljebub austreiben. Ich vermag das nicht anzu— erkennen; ich habe schon in der Kommission das Beispiel angeführt: ein Kreis hat ex propriis jährlich 6000 M aufgewendet zur Förderung des Wegebaues und dabei die Gutsbezirke vollkommen legal be⸗ theiligt; denn die Kreise sind dazu da, auch den Wegebau in unver— mögenden Gutsbezirken zu fördern. Nun bekommt derselbe Kreis auf Grund des neuen Gesetzes weiter 6000 M ur Entlastung der Ge⸗ meinden, dann ist der Kreis vollkommen in der Lage, im Bedürfniß⸗ falle die Gutsbezirke aus seinen eigenen Mitteln mehr zu berücksichtigen. Darin kann ich also keine Verschleierung erblicken; der Kreis fördert den Wegebau als solchen. Wir wollen dagegen die leistungsschwachen Verbände entlasten! Das sind ganz verschiedene Gesichtspunkte; für die Gutsbezirke haben wir keinen Maßstab, und weil wir keinen Maß⸗ stab für die Berücksichtigung der Gutsbezirke finden können, so müssen wir die Entlastung auf die Gemeinden beschränken. Dadurch werden Mittel frei, um den Gutsbezirken in böherem Maße zu belfen.
Nun hat Herr von Levetzow darauf bingewiesen, daß irgendwie eine Antipathie gegen die Gutsbezirke maßgebend sein könne, einem solchen Antrag zu widersprechen. Meine Herren, ich darf versichern, daß bei der Staatsregierung bei keinem einzigen Organ auch nur an— nähernd von einer solchen Antivathie die Rede ist. Der Haupt- gesichts punkt, bier überall zu helfen, hat uns bewogen, diese Vorlage ju machen, und von Antipathie ist keine Rede. Wenn Herr von Levetzow darauf bingewiesen hat, daß der Gesetzentwurf wegen Abänderung des 5 7 so wie so an das Abgeordneten baus zurũckgelangen müsse, so erlaube ich mir doch, auf den großen Unterschied des 5 7 und der bier in Rede stebenden Ab— äanderungsanträge hinzuweisen. Die zu 7 gemachten Vermittlunge. vorschläge halten die Vorlage der Regierung aufrecht insofern, als die Mitwirkung des Dber⸗Präsidenten gesichert bleibt, worauf wir ent- scheidenden Wertb legen müssen. Es wird materiell nichts Wesent liches geändert, und deswegen ist zu boffen, daß das Abgeordneten⸗ bau einer solchen Abänderung zustimmen wird. Ganz anders steht es mit dem bier in Rede stebenden Abänderungaantrag, da ist eine sebr wesentliche materielle Aenderung, und es ist mir sebr zweifelhaft, eb dag Abgeordnetenhaus seine Justimmung zu einer derartigen Ab⸗ änderung geben wird Das Abgeordnetenbaus bat sich
eine
Beschränkung auferlegt binsichtlich der Abändernngeanträge zum vor⸗
diese sichere Grundlage
unserer
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nsicherbeit, die n fübren konnen der Unsicherbeit, dag in der Verlnürfung
it dem ganzen gewerblichen Leben liegt
Finanze
. Gisenbabnen
8 *
en ba so eng mit dem wirtk⸗
er Rückgang der wirtbschaftl ichen Kon⸗
fluß auf die Staate finanzen äußert, und
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und wir baben
Vor anschlag mweite Moment
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ie sinanziellen Verbältnisse im
Anferderungen de Reichs an die
Ginzelstaaten sind schwankende, daß darin in der That ein gan
außererdentilihe Maß der Belastung für die Ginzelstaaten liegt und
eine außererdentliche Schwieriakeit für die Ginselstaaten, ibren Gtat
richtig aufsastellen und ja balancieren. Wir müssen daber darauf
deängen, daß eg ja einer reinlichen Uuteinandersegang swischen dem
Reich and den Ginzelstaaten kemmt, und selange die nicht erfelgt int,
liegt ang geradejn die Netbrendigkeit eß unsere Finanzen sicher und eifelrfrei a erbalten
Ich glaube, weine derten, das bei einer Finanzlage, wie ir sie
gegennküürtig der urg baker, eg dech in der Tbat ein febr erbeblicher
Schritt it. enn wan dag Ordinariarm mit ciner Samae den
898 1 ür 190
Ginmal das
bierauf wird eingeben können, und ich denke
19 Milleager Marf kelattete. Man aan ia diesen Dingen leichter
liegenden Gesetzentwurf. Eg wurde von verschiedenen Seiten nament- lich der Maßstab der Vertheilung modug beanstandet; man bat aber don Abanderungtzanträgen abgeseben, weil man sich bewußt war, daß jede einschneidende Aenderung der Regierung vorlage die ganze Sache zefäbrdet, und es ist mir sebr fraglich, ob dag Abgeordnetenbaug
man sollte, lediglich von dem Wunsche getrieben, diese wichtige Vorlage im Interesse der Pro⸗ vinzen, Kreise und Gemeinden jur Verabschiedung gelangen zu seben, der Meinung sein, daß man ven der Abänderung Abstand nebmen müsse wenn sie nicht abselut nothwendig ist. Der Herr Dber⸗Bürgermeister Becher bat mit Mecht auf dag unglückselige Meorbubn bingewiesen. Ja,
meine Derren, dag Moorbubn kann von einem Hause jum andern fliegen
(Deiterkeit) die vorliegende Gesetznecdorlage bat einen schwereren Flug,
und e ware
mäglich, daß sie sich auf dem Wege don einem Dause zum anderen die Flügel bräche, und das würde ich bedauern, nicht ven meinem Standrunkt aug, denn ich könnte die 109 Millionen sebr gqut
der Tasche bebalten, aber dom Standvunkte der Previnzen, der Kreise und Gemeinden aug die an der Vorlage interesstert sind und dezbalb bitte ich Sie nochmalg, im Interesse der Beibeiligten ven diesem Antrage abseben zu wellen.
Dber⸗Gurgermesster Delbrück. Danzig Wir Haben Gedenlen getragen, an dem Mesegenfurf ebne —— Mrund etwa mu Badern, weil ir dag 2 nicht gefäbrden wollten. Unter diesem Meschterankte möchte ih Sie bitten, alle Abänderungeanträge ab- alcbhaen, die lim aaderen Dause eder bei der Staatereslerung Ge= denken Kerverrufen föanten. Dieg gisltt besenderg dem —— um
1. Wir baben ein . NVerlan da Mesey Ja stande Ja wagen, daß ir gern elnzelne Manche zarnckftelen wellen
Antrag Levetzow, so sympathisch er mir ist, ist entbehrlich Erklärung, 3 der Minister des Innern in Bezug . bin 2
und Gemeinden abgegeben hat Haß gegen die Gutsbezirke li ise natürlich fern. legt un
Herr Dr. von Levetzow: Die Leistungsunfähigkeit eines Gutz bezirks läßt sich aus den Steuerlisten sehr leicht erkennen. Ich lam auch nicht die Sorge theilen, daß das Gesetz gefährdet würde, man es mit meinem Antrag an das andere Haus zurückginge. g Herr von Eigen Ich möchte dringend bitten, den Anti Levetzow anjunehmen,. Auf Das Cnischiedenfte möchte ich bessrens! daß die Leistungsunfähigkeit der Gutsbezirke sich nicht nachweisen laffe ch kenne eine große Anzahl solcher leistungsunfähigen Güter, und 13 von Levetzow ist als früherer Landrath und Landes⸗Direktor am erufensten, ein Urtheil darüber abzugeben. Daß die Gutsbezirke ihre Beiträge in Naturalien leisten, ist ein großer Vorzug. Die Empfãnge werden davor bewahrt, das Geld in Schnaps anzulegen, und bie gt f gn bleiben, wenn sie nicht in Geld umgesetzt werden ĩ eich. ⸗ reiherr von Wilamowitz⸗Möllendorff: Herr Delbrück hat esagt, daß ein Theil seiner Freunde gegen den Antrag devetzon timmen werde, weil sie nicht das ganze Gesetz gefährden wollten Dieser Grund würde auch mich bestimmen, wenn die Gemeinden und Gutzbezirke nicht in vielen Beziehungen hinsichtlich ihrer Leistungen gleichstanden. Dann leitet mich die Rücksicht auf die östlichen Pro. binzen. Einigermaßen beruhigt mich die Erklärung des Ministers deß Innern, daß es zulässig sein En durch Reglement nu bestimmen, da die Untervertheilung unter den Kreisen erfolgen darf. Das kann abe
nur durch eine gewisse Schiebung geschehen, und das ist nicht wü ⸗ werth. . ech ö. a dem ganzen . beet gg, schließen darf: die Gutsbezirke sollen an den Wohlthaten dieses Gesehe⸗ theilnehmen. Deshalb kann ich mich nur dem Antrage von Levetzom anschließen.
Finanz-Minister Freiherr von Rheinbaben:
Ich wollte nur wenige Worte sprechen zu den Ausführungen dez Herrn von Klitzing.
Ich glaube doch daran festhalten zu müssen, daß eine Feststellum der Leistungsfähigkeit eines Gutsbezirkes als solchen nicht oder doch nur sehr schwer möglich ist, weil der Gutsbezirk als solcher keine, wenn ich so sagen soll, vermögensrechtliche Persönlichkeit ist, sondern der Gutsbesitzer. Bei dem Gutsbesitzer spielen alle möglichen Mo— mente, sein sonstiges Einkommen, das gar nicht aus dem Gute fließt, u. s. w. mit. Deshalb ist die Leistungsfähigkeit des Gutsbesitzern sehr leicht festzustellen, aber die Leistungsfähigkeit oder die Leistunge, unfähigkeit des Gutsbezirkes nicht.
Nun, meine Herren, hat Herr von Levetzow angeführt, daß die Fälle der Berücksichtigung eines Gutsbesitzers, wie er dies wünscht, nur Ausnahmefälle seien. Ich halte nach wie vor dafür, daß, wenn der Kreis mehr Mittel frei bekommt durch Ueberweisung von Renten, er an sich wohl in der Lage ist, auch bedürftigen Gutsbezirken zu helfen zur Tragung ihrer Wegebaulasten. Ich sehe darin keine Unbilligkeit: Der Kreis fördert den Wegebau als solchen, und wo ein Gutsbezirk nicht in der Lage ist, kann der Kreis, wenn ihm mehr Mittel zu theil werden, helfend eingreifen. Zudem ist zugegeben, daß die von Herrn von Levetzow gewünschte Zuweisung von Renten im Gutsbezicke Ausnahmefälle bilden werde, da muß man doch in die Erwägung ein— treten, daß allerdings Gefahr vorhanden ist, wenn man einen so wichtigen Gesetzentwurf wieder an das andere Haus zurückgelangen läßt, daß dann eine Menge Wünsche, die dort bisher zurückgehalten sind, wieder an das Tageslicht kommen und alle möglichen Ab⸗ änderungsanträge gestellt werden, die den ganzen Gesetzentwurf ge— fäbrden können. Es ist von verschiedenen Rednern und auch von mit hervorgehoben worden, daß verschiedene Redner im Abgeordnetenhause mit bewußter Absicht sich die Beschränkung auferlegt haben, keine An, träge zu stellen, um das Zustandekommen des Gesetzes nicht zu ge= fährden. Ich kann deshalb nur nochmals dringend bitten, im Interesse der Verabschiedung dieses wichtigen Gesetzentwurfes diese Beschränkung auch hier zu üben und desbalb von dem Antrage des Herrn von Levetzow abzusehen, zumal derselbe erklärt, daß es nur Ausnahmefälle sein würden, die der Antrag im Auge habe.
Minister des Innern Freiherr von Hammerstein:
Meine Herren! Ich muß einem Mißverständnisse entgegentreten, das sich eingeschlichen bat, wenn ich Herrn Feeiherrn v. Wilamowitz Möllendorff richtig verstanden babe: Ich babe nicht gesagt, daß e den Provinzen unter allen Umständen frei steben solle, ein Reglement zu beschließen, nach welchem die Gemeinden ganz von Theilnabme an der Rente ausgeschieden werden oder auch die Kreise nicht berücksichtigt werden. Ich habe nur gesagt — und gerade so auch im Abgeordneten hause — eg solle den Provinzen frei stehen nach den Verbältnissen ibrer Provinz je nachdem die Wegebaulasten und Armenlasten mwischen Provinz, Kreisen und Gemeinden vertbeilt sind, entweder nur die Kreise zu bedenlen oder nur die Gemeinden das letztere wird aussichtlich in der Rbeinprovinz stattsinden oder Kreise und Gemeinden zu bedenken. Ich möchte, daß meine Erklärung darüber nicht mißverstanden wird.
Dann möchte ich nochmalg einen Appell an dag bobe Van richten, dag Justandekommen des Gesetzes nicht dadurch zu erschwerer daß die Gutgbezirke in den Entwurf bineingebracht werden. Ich lann bejeugen, daß in der Kemmission des Abgeordnetenbauses gerade der Wunsch lebbaft rege gewesen ist, das Gesetz so zu gestalten, das auch in diesem hohen Hause Annahme sinden könne, und daß ven der schiedenen Seiten Anträge zurückgestellt sind, welche zweifellos die Je stimmung dieses hoben Hauses sehr schwer gefunden baben würden Ich möchte deshalb das hobe Haug bitten, seinerseitßz mit srenielle⸗ Wöänschen, deren Berechtigung vom individuellen Standpunkte del Ginzelnen ich gar nicht bestreiten will, zuruückjubalten und so dan ber zjutragen, daß daz Gesetz, welches im Großen und Ganzen eine gte Wohlthat für die Previngen, Kreise und Gemeinden ist. zu kommt
Herr von Kliging: Ein Maßslab wäre für die Leistunzh. unfäbigkelt eine Gutebezirkg gewonnen in der Steuer ⸗Dellaratte⸗ Wenn cin Gutebenlrk underschuldet in den legten 3 Jabren keres Deller Grtrag gebabt bat, so ist er leistungzunsabig.
Finanz ⸗Minister Freiherr von Rheinbaben:
Gin Wert, bitte. Wenn ein Milllonär das Gat besißt., den wöärde ich doch nicht annehmen, daß er leistunggzunfäbig ist
(Schluß in der Dritten Beilage.)
nommen, darauf auch der 8 5 und der 8 8.
Dritte Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
20.
Berlin, Sonnabend, den 22. März
1902.
—— — r —— —
(Schluß aus der Zweiten Beilage.)
Minister des Innern Freiherr von Hammerstein:
Das Oberverwaltungsgericht hat ausdrücklich dahin entschieden,
zut Beurtheilung der Leistungsfähigkeit, also der Leistungsschwäche eined Gutsbezirks nicht nur auf die Verhältnisse des Gutes, sondern ucch auf die des Besitzers gesehen werden soll. Wenn es so wäre, wie Herr von Klitzing meint, so würden ganz eigenthümliche Ver⸗ haltnisse herauskommen; es wären dann nämlich unter den zahlreichen Gutsbezirken, welche in der Hand des Fiskus sind, viele, die heute schr erhebliche Wegebaulasten erfordern, die aber zur Aufforstung bestimmt sind und daher noch keine bringen. Demgemãß würde dann auch der Fiskus an diesen Dotationen betheiligt werden, und das wäre weder der Wille des Gesetzes noch — wie ich glaube — der Wunsch des hohen Hauses. —
Herr Dr. von Levetzow befürwortet nochmals seinen Antrag.
erjog von Ratibor schlägt vor, die Abstimmung über den
Antrag Lebetzow zu § 1 bis nach der Abstimmung über 85? statt— snden zu lassen. . .
Damit ist das Haus einverstanden.
Die 588 2 bis 4 werden ohne Debatte angenommen,
86.
Jö 7 befürwortet . .
Herr r. von Levetzow seinen Antrag, der an die Stelle ver henehmigung des Ober⸗Präsidenten das Einbernehmen mit demselben setzn will.
Minister des Innern Freiherr von Hammerstein: Ich kann nur die Erklärung wiederholen, die ich vorher abgegeben habe, daß die Staatsregierung mit diesem Antrage einverstanden ist.
s? wird in der von Herrn Dr. von Levetzow vorge⸗ schlagenen Fassung einstimmig angenommen.
S1 wird mit dem Zusatzantrag Levetzow ebenfalls ange⸗
Zum § 9 bemerkt . J
Graf zu Eulenburg: Ich bezweifele zwar nicht, daß das Wort „Gutsbezirt“ auch in diesem Paragraphen angenommen werden wird, zalte mich aber für alle Fälle für verpflichtet, darauf aufmerksam zu machen, daß hier das Wort unter allen Umständen eingeschaltet werden muß. Denn es ist gesetzgeberisch undenkbar, daß Bestimmungen in Kraft treten könnten, die die e nn verhinderten, neue Kunststraßen ju bauen, welche durch Gutsbezirke gehen. Das würde aber aus— zeschlossen, wenn das Wort Gutsbezirk nicht eingeschaltet würde.
S9 wird mit dem Zusatz „Gutsbezirk“ angenommen.
Der Rest des Gesetzes wird ohne Debatte und schließlich in der Gesammtabstiminung das Gesetz im Ganzen an⸗ enommen. ; In einmaliger Schlußberathung wird darauf der Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Ausdehnung der für die Zu⸗ sammenkegung der Grundstücke im Geltungsgebiet bes rheinischen Rechts geltenden Zuständigkeits⸗ Ferfahrens- und Kostenvorschriften auf die nach der Gemeinheitstheilungs ordnung vom 19. Mai 1351 zu behandelnden Theilungen und Ablösungen in den Landestheilen des linken Rheinufers, nach dem Antrage des Referenten Dr. Freiherrn von Schorlemer unverändert angenommen. U 2
Den Nest der Tagesordnung bilden wiederum Kommis⸗ sionsberichte über Petitionen.
Die Justijkommission beantragt durch ibren Referenten Hr. Ittenbach, die Petitionen des Dr. Klitscher namens des Vereins
so entspricht das doch nicht den Akten des Justiz-Ministeriums. Eine Absicht der Justizverwaltung, ein Amtsgericht in Vietz zu begründen, hat auch damals nicht bestanden. Der damalige Ortsvorsteher hat in vollem Maße seine Schuldigkeit gethan. Es ist damals die Frage allerdings erörtert worden, ob Vietz zum Sitz eines Amtsgerichts innerhalb des Kreises Landsberg zu machen sei. Es haben Er— mittelungen an Ort und Stelle stattgefunden, und die Mehrheit der Gemeindevertretung hat sich bereit erklärt, Opfer zu bringen für den Fall, daß ein Amtsgericht dort errichtet werde. Ich bin der Auf⸗ fassung, daß die Mehrheit durch den Ortsvorsteher in durchaus ge— wissenhafter und eifriger Weise vertreten worden sei. Es war aber nur eine Mehrheit, während eine Minderheit für die Sache wenig Interesse hatte. Ich finde hier in einem Berichte des damaligen Appellationsgerichts-Präsidenten in Frankfurt a. O. vom 11. Juni 1878 den Satz: Nach der mir heute von dem Regierungs—⸗ Präsidenten Grafen Villers mit der Ermächtigung, die An⸗ gabe zu Eurer Excellen; Kenntniß zu bringen, gemachten Mittheilung, hat dem Regierungs⸗Präsidenten gegenüber sowohl der betreffende Landrath als der Ortsvorsteher von Vietz erklärt, dem jurisdiktionellen Bedürfnisse der Einwohner werde durch den Gerichtstag vollkommen und mehr als das genügt. Also das that⸗ sächliche Zugeständniß hat allerdings der Ortsvorsteher in Ueberein⸗ stimmung mit dem Landrath abgegeben, aber das hat ihn nicht ab gehalten, den Wunsch der Mehrheit der damaligen Gemeindevertretung um Errichtung eines Amtsgerichts nach besten Kräften zu vertreten. Dem Wunsche hat aber damals nicht genügt werden können, weil es an der Möglichkeit fehlte, die Beamten des Gerichts in angemessener Weise unterzubringen, weil auch nicht die Möglichkeit gegeben gewesen wäre, in der gebotenen kurzen Zeit die für das Amtsgericht erforderlichen Baulichkeiten herzustellen.
Meine Herren, nun sind die Wünsche nicht verstummt, sondern wiederholt hier hervorgetreten, und ich habe mich bereit erklärt, der Frage dann näher zu treten, wenn die jetzige Besetzung des Amts⸗ gerichts Landsberg nicht mehr genügen, wenn dort eine Vermehrung des Richterpersonals sich als erforderlich erweisen möchte. Das wieder⸗ hole ich auch heute. Wenn dieser Fall eintreten möchte, wird die Regierung weit eher geneigt und in der Lage sein, ein Amtsgericht in Vietz einzurichten und den neuen Richter dort zu placieren. Der Fall liegt aber zur Zeit nicht vor. Ich habe schon bemerkt, die Geschäfte in Landsberg a. W. nicht nur die des Gerichtstages in Vietz, sondern auch die des Amtsgerichts in Landsberg, sind nicht in der Zunahme, sondern eher in der Abnahme begriffen; sie sind jetzt nicht bedeutender als in den Jahren 18965 und 1897, und wenn jetzt ein Platz gekauft wird oder gekauft werden soll zwecks Errichtung neuer Räumlichkeiten, so liegt dem keineswegs etwa die Auffassung zu Grunde, daß eine Ver⸗ mehrung durch das Personal für das Amtsgericht in absehbarer Zeit erforderlich sei, sondern nur das iw übrigen gegebene Bedürfniß. Die Räumlichkeiten des Amtsgerichts in Landsberg sollen ich kenne sie aus eigener Anschauung nicht im höchsten Grade unzureichend sein, und deshalb wird ein Neubau geplant, aber nicht für den siebenten Richter, und die Meinung, daß, sobald das Gebäude fertig sei, dam auch der siebente Richter kommen werde, ist ein Irrthum und entspricht nicht den Thatsachen. Die Abnahme der Bevölkerung, die sich aus der letzten Vollszäblung von 1900 gegen die von 1895 ergeben bat, soll, wie der Herr Referent andeutete
„Berliner Pressen des Dr. Oeblke und Ludwig Sittenfeld namens des Vereins schlesischer Journalisten und Schriftsteller, welche gegen die Bebandlung des wegen Berufevergehens verurtbeilten Redakteurs Bredenbeck durch eine Polizeibehörde rrotestieren, durch Uebergang zur Tagesordnung zu erledigen.
as Haus beschließt demgemäß obne Debatte. .
Der Gemeindevorstand und die Gemeindevertretung zu Vietz baben beim Hause um Unterstützung ibres Wunsches der Grrichtung tines Amtsgerichts in Vietz vetitioniert. Die Justizkommissien beantragt durch ibren Referenten Herr r. von Burgsdorff die Ucberwessung der Petition an die Regierung zur Erwägung. ;
Herr von Klitzing: Ich beantrage Ueberweisung zur Berück siihti zung. Seit 1895 trage ich diese Bitte meiner Heimath vergeblich dem Herrn Justiz⸗Minister vor. Die Neth ist da; es muß etwas Fecheben, es ist der letzte Moment, wo etwas gescheben kann. Der Wider. and gegen unsere Bitte liegt einzig darin, daß die aufsichtführenden Richtet feine Jersplitterung wollen. Daber will man keinen Richter den Landeberg nach Vietz geben. Da kommen wir in denselben Zustand rie binsichtlich der Gainlsonen; dag ganze Land klagt darüber, daß ale Garnisonen in den großen Städten vereinigt sind. Machen Sie alle aus der Erwägung eine Berücksichtigung
Justiz⸗Minister Dr. Schönstedt:
Meine Herten! Wenn es bei dem Antrage des Herrn Bericht⸗ trstatters geblieben wäre, so würde ich laum Anlaß gehabt baben, de Wort ju ergreifen, denn es verstebt sich von selbst, daß die Vänigliche Staatsregierung gern bereit ist, noch einmal in eine Gr⸗ wägung der Frage einzutreten, ob die Wänsche der Stadt Vietz auf Errichtung eineg Amtegerichte berechtigt sind und ob ihnen nach Lage der Verbältnisse entgegengekommen werden lann. Gegenüber dem weitergehenden, allerdinge schen seit ciner Reibe ven Jabten von derrn von Alitzing gestellten Antrage sebe ich mich aber dech in dir Netbwendiglelt versetzl. meine abweichende Auffassung bier ju dertreten Wiel Neueg ist in der Sache allerdings nicht ju sagen. Si n schen in jwei verschledenen Sessienen bier verbandelt werden, glaube 1895 und 1893: das einzig Nene, was seildem vorgefommen,
R dan, daß die Bevöllerunge gabl der Stadt oder vielmehr des
Fleckeng Vietz in den lebten Jahren abgenommen bat, und daß auch e Gescha fte des Gerichtetageg, welcher in Bien regelmäßig statt⸗ ret und war i in der allerliberalsten Weise in dieser Re bang den Wänschen der Ortsangeborigen cntgegengekemmen-— daß wech die Geschäfte des Gerichtatages sich vermindert baben. Wenn Derr den Mliping beute die Bebauptung aufgestellt bat, daß im Jabte 1877 Wer 1873 alg die neue Gerichtaerganisatien derbereitet wurde, die
cfm udem al tung gewillt gewesen sei, ein Amtancricht in Bieß m er⸗
chte, and e ner Aut fübãrung nur denbalb nicht elemmen sei, weil dawallgme Ortaeerffeber sich nicht genügend dafür lateresstert babe,
die Abnabme der Beräollerungazabl
darauf zurückgeführt werden, daß angeblich infolge des milden
Winters die Schnitter, die im Sommer in großer Anzabl, wie man
sagt, zu Tausenden, den Landkreis ju verlassen pflegen, noch nicht
zurückgelebrt waren. Die Richtigleit dieser Bebauxtung
den örtlichen Justizbebörden nicht anerkannt Die
findet bekanntlich am 1. oder 2. Dezember statt. Ol
Jabreszeit und ob überbaupt in milden Wintern die
als Sachsengänger ins Land geben, noch eine Beschäftigung auswart
haben, weiß ich Mir ist die Sache einigermaßen
Noch zweifelhafter aber wird mir der ursächl iche
zwischen dem Ergebniß der Volks
Rücklebr dieser Schnitter
sich auf die beiden Gesch
Jabre 1900 114 Männer un als im Jabre
zu dürfen, daß die Frauen nicht mit den Schnittern
weite Welt gzieben Wideispruch. Rufe: Doch!)
So! Das überrascht mich und ich möchte ee kaum glauben. Mir
ist die Sache nicht so ganz rlausibel. Ich glaube dech, tbatsächlich
nicht den Schluß zieben zu können, daß die Verminderung der Seelen.
jabl in Vietz mit dieser Tbatsach
Zusammenbang
P11
in ursãchlichem Jusammenbang stehbt. Ich möchte auch degbalb an meiner Auffafsung festbalten den Vietz im Ei der Bevolferungtabnabme im ganzen Landkreise, und die wenigstens die Justübebörden sind der Ansicht, daß der Landeberg dag Schicksal so vieler Landkreise der ostlichen Prerinien tbeile, die mit Recht sich darüber i bellagen baben, daß zabl aus wirtbschaftlichen Gründen jurückgebt, die die J
zu ändern leider nicht im Stande ist
— h olem die Seelen⸗
] 11a , nn stertwaliung
Ja, meine Herren, se liegt die Sache im wesentlichen genen früber unverändert, und ich glaube deßbalb kaum, daß die Konialiche Staat regierung in der Lage sein wird, ju der Grrichtung einen Amte. gerichts in Bietz, wie gewünscht wird, die Dand ju bieten Daß Un juträglichkeiten und Unbequemlichfeiten für die Ginwebner den ieh besteben, will ich nicht in Aberde stellen; ich will sie nicht verkleinern. sie mögen sich unangenebm fäblbar machen, aber da gebt eh den W webnern den ien nicht anders als den Wewebnern jablreicher Orte in gleicher Lage, die mit nech gräferen Gntfernungen dem Sihe den Amte gerichte zu rechnen baben. Wan darf auch nicht dernessen, dal, wenn man lelcken Waaschen eine ciazelnen Orten statftalebt, scch daran jablreicke TVerufangen der Vertreter anderer Orte Hanrsen die si¶h in ballen Verbältuissen beladen nnd denen mit Rüucksicht auf die augenblickliche Finanjlage deß vreusiscen Staates
stattzugeben, doch den allererheblichsten Bedenken unterliegt. Herr von Klitzing hat an mein gutes Herz appelliert. Ja, meine Herren, um eine Herzenssache handelt es sich hier nicht. Wenn hier nur das Herz in Frage käme, so würde ich den Bewohnern von Vietz und Umgegend in jeder Weise entgegenkommen. sich um andere Dinge, bei denen die Gemüthlichkeit, die mit dem Herzen zusammenhängt, gewöhnlich aufhört, denn im vorliegenden Falle giebt die Geldfrage den Ausschlag. Mit Rücksicht darauf bitte ich Herrn von Klitzing, an meinem guten Herzen nicht zweifeln zu wollen, wenn ich an der ablehnenden Stellung, die ich früher seinen Wünschen gegenüber eingenommen habe, auch heute festzuhalten mich verpflichtet fühle.
Herr von J Die Zählung der Bevölkerung des Kreises Landsberg ist an einem sehr unglücklichen Tage vorgenommen worden, denn an jenem Tage waren die sämmtlichen Schnitter des Kreises außerhalb, und zwar geht jedesmal ein Paar weg, Männlein und Fräulein; anders kennen wir es überhaupt gar nicht. Die Einwohner zahl ist unbedingt nicht zurückgegangen; sind die Rechtsgeschäfte zurück= gegangen, so liegt das daran, daß die meisten nach Landsberg verlegt werden. Ich selbst habe noch keinen Termin in Vietz gehabt, sondern bin stets nach Landsberg befohlen worden. Die Verbindung ist höchst mangelhaft, man muß um 44 früh von Vietz fort und kommt um I in Landsberg an, wo noch jedes Haus, jede Kneipe zu ist und man auch in das Gerichtszimmer nicht hineingelassen wird, also auf der Straße herumstehen muß.
Justiz⸗Minister Dr. Schönstedt:
Meine Herren! Ich möchte mir nur erlauben, gegenüber den letzten Bemerkungen zu erklären, daß es Hilfsrichter beim Amtsgericht in Landsberg überhaupt nicht giebt. Das sind unbesoldete Assessoren, die als überzählige Herren beschäftigt werden und für deren Unterbringung es an einem geeigneten Raume fehlen mag. Aber von einer Ver⸗ mehrung des etatsmäßigen Personals ist nicht die Rede und wird es auch in absehbarer Zeit nicht sein.
Wenn Herr von Klitzing behauptet, daß die Termine für ihn auf eine so frühe Stunde anberaumt seien, daß er die Eisenbahn nicht benutzen könne oder sich des 4 Uhr-Zuges bedienen müsse, so setze ich natürlich keinen Zweifel in die Richtigkeit dieser Angaben; aber ich möchte doch bemerken, was ich schon vor zwei Jahren hier erklärt habe, daß nach dem amtlichen Berichte des Landgerichts⸗Präsidenten das Amtsgericht Landsberg ausdrücklich angewiesen ist, bei der Anberaumung von Terminen für Vietzer Gerichtseingesessene auf die ungünstige Eisenbahnverbindung Rücksicht zu nehmen und diese Termine, wenn möglich, nicht vor 11 Uhr anzuberaumen. Dann ist Landsberg durchaus bequem für Vietzer zu erreichen. Sie können dann mit dem Zuge 9 Uhr 55 von Vietz abfahren, sind 10 Uhr 31 in Landsberg, und können 1 Uhr 47 zurückfahren und in den so zur Verfügung stebenden drei Stunden eine ganze Reihe von Geschäften erledigen. Ich werde aber aus der Mittheilung des Herrn von Klitzing Veranlassung nehmen, den Thatsachen näberzutreten, ob die Anweisung des Herrn Landgerichts ⸗Präsidenten beachtet wird oder nicht, und wenn dies nicht der Fall sein sollte, werde ich dabin wirken, daß dieser gemäß auf die Angehörigen des Vietzer Gerichtsbezirkes nach keit entsprechende Rücksicht genommen wird
Graf Udo zu Stolberg: Wernigerode: Die Be der Bevölkerungsabnabme von Vietz ist schon richtig gestellt; nabme ist lediglich durch die Schnitter berbeigefübrt werden Abwanderung vom Lande ist geradezu eine nationale Kalamitat. Leuten muß die Existenz in den kleinen Sta moglichst angenebm und vortbeilhaft gemacht werden. Dazu g sein von Amtsgerichten.
Das Haus beschließt Der Magistrat Landgerichts daselbst.
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