1902 / 76 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Apr 1902 18:00:01 GMT) scan diff

5

ö.

Innern J deutich

Bekanntmachung der philofophischen . der Universitãt ĩ

Koninglich Preußischer

.

Aer Gezugspreis beträgt vierteljährlich 4 M 50 5.

Alle Rost·Austalten nehmen Kestellung an; 8wW.,. Wilhelmstraße Nr. 32.

fur Kerlin außer den Nost - Anstalten auch dir Ezpedition

Einzelne H nm mern kost en 265 5. Mn 7c.

Juhalt des amtlichen Theils: Ordensverleihungen ꝛc.

Deutsches Reich.

Ernennungen, Charakterverleihungen ꝛc.

Mittheilung, betreffend eine Ezgequgtur⸗Ertheilung.

Vereinbarung zwischen dem Belm chen Reiche und Frankreich zur Regelung des Verkehrs mit Branntwein und Spirituosen an der deutsch-französischen Grenze.

Nachtrag zur Bekanntmachung vom 2. Dezember 1898, be⸗ treffend Ausnahmen von den Bestimmungen für die Fest⸗ stellung des Börsenpreises von Werthpapieren.

Bekanntmachung, betreffend die Eröffnung einer Nebenbahn⸗ strecke für den Güterverkehr.

. betreffend Erweiterung des Jernsprech⸗ verkehrs.

3 en betreffend die Ausgabe der Nummer 20 des „Reichs⸗ ef tzblatts !.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekann machung, betreffend die Einlösung der Erneuerungs— und der Freilbose zur 4. Klasse der M06. Königlich preußischen Klassen⸗ Lotterie 6 die Ziehung dieser Klasse. ,

. betreffend den Termin der Neubesetzung von Ober⸗ örsterstellen.

Bekanntmachung, betreffend die Verleihung von Felix Mendels⸗ sohn⸗Bartholdy⸗Staatsstipendien für Musiker.

Bekanntmachung, betreffend die Immatrikulation an der Uni— versität in Halle für das Sommer⸗Semester 1902.

in Göttingen, betreffend die Bene sche Preisstiflung und eine neue Preisaufgabe.

Bekanntmachungen, betreffend den Beginn des Sommer⸗Sem esters 4 Immatrikulation für dasselbe an der Universität in Bonn.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kapitän zur See Johannsen von der Königlich

norwegischen Marine die Brillanten zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse, dem Kaiserlich russischen Kapitän zur See im Haupt⸗ Marinestabe Wiren ius und dem Königlich norwegischen Sberst⸗ leutnant und Flügel⸗Adjutanten R ustad den chen Adler⸗ Orden zweiter Klasse, dem Koryetten⸗ Kapitän Gade von der Königlich norwegischen Marine den Rothen Abler⸗Orden dritter Klasse, dem Königlich italienischen Legations Sekretär Liyls Caetani zu Rom den Rothen Adler-Orden vierter Klasse mik Schwertern,

dem Arzt am , ö Krankenhause von Gülhane in Konstantinopel, Professor Pr. Deycke, dem Premierleutnant Zeiner-Henriksen von der Königlich norwegischen Marine und dem r. russischen Leutnant zur See im 12 Marinestabe Theodor Lomen den Rothen Adler-⸗Drden ierter Klasse,

dem 3 russischen Hofjägermeister Grafen Wielo— polski zu Warschau den dn m Kronen⸗Orden zweiter Klasse mit dem Stern,

dem Königlich italienischen Schiffsleutnant Federico Bgolini den Königlichen Kronen Orden britter glasse mit chwertern, dem Kapitänleutnant von der Lippe von der Königlich

orwegischen Marine und dem Arzt am türkischen Kranken⸗ ause von Gülhane in Konstantinopel, Professor Dr. Hoff⸗

ann den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse, sowie

den Aerzten am türkischen Krankenhause von Gülhane in onstantinopel, Kaiserlich ottomanischen Militärärzten Dr. ußg ps Ahmed Sfendi, Hr. Hässein haki esend', Dr. Mehmed Hussein Efendi und Pr. Rifaat Osman en, und dem rumänischen Staatsangehörigen, Rechte⸗ walt hr. jur. Stern zu Bukarest den Königlichen Kronen—⸗ 'rden vierter Klasse zu verleihen.

Deut s ches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnaͤdigst geruht: den chargkterisierten Werftverwaltungs⸗-Direltor Gronau m 3 Werftverwaltungs⸗ Direftor, sowie die Intenbantur-Assessoren Pr. Schramm und Reuter Marine⸗Intendanturraäthen zu ernennen.

4

A*. 3 a 6

Berlin, Dienstag den 1. April,

Seine Majestät der Kaiser haben Aller

den Landgerichtsrath Dr. von Metzen . zum Rath bei dem Oberlandesgericht in Colma ;

den Gerichts Assessor Rich ker zum Amtsrie Amtsgericht in Dieuze zu ernennen.

Dem brasilianischen General-Konsul Jo ao ö Silva in Hamburg ist namens des Reichs da ertheilt worden. .

Der wissenschaftliche ö Dr. phil. Rc ist zum Astronomen im Reichs- arineamt,

der Marine Stabszahlmeister . D. W ( Marine⸗Intendantur⸗ Sekretär Utech, der We tverwal Sekretär Schwedt und der Marine⸗Intendantur 6666 sind zu Geheimen expedierenden S

alkulatoren bei derselben Behö die Hilfszeichner Pelleh

uth ist zum Kanz arine ernannt.

4 *

Die Königlich preußischen Regierun Cieciersti in Straßburg und Albert Soehring in Chäateau⸗Salins sind zu Eisenbahn⸗Bau⸗ und Betriebs Inspektoren bei der Verwaltung der Reichseisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen und

der Eisenhahn⸗-Sekretär, Rechnungsrath Gustav Win-

*

hold in Straßburg ist zum Hauptkassen⸗Rendanten bei der⸗ selben Verwaltung ernannt worden.

Vereinbarung

zwischen dem Deutschen Reiche und Frankreich zur Regelung des Verkehrs mit Branntwein und Spiritüosen an der deutsch⸗französischen Grenze.

Vom 1. Oktober 1901.

Um den Verkehr mit Branntwein und Spirituosen an der Grenze zwischen Deutschland und Frankreich zu regeln, haben die Unterzeichneten, der Staatssekretär des Auswärtigen Amts des Deuischen Reichs und ber Geschãäftsträger der Französischen Republik, unter Vorbehalt der Genehmigung ihrer Regierungen, die nachstehende Vereinbarung getroffen:

̃ Artikel 1.

Steuerfreiheit hei der Ausfuhr von Hranntwein und Spirituosen über die zuständigen Zollämter an der deutsch⸗ französischen Grenze wird nur unter der Bedingung gewährt, daß der Ausführende dem Ausgangsamt eine Be cheinigung vorlegt, aus der erhellt, daß die Waare bei der ö des Einfuhrlandes ordnungsgemäß zur zollamtlichen Abfertigung angemeldet worden ist.

Artikel 2.

Die Bestimmung des Artikel J findet keine Anwendun auf alkoholhaltige flüssige Parfümerien, Kopf, Zahn⸗ un Mundwasser, die mit der Post in das Ausland versandt

werden. Artikel 3. Der Regierung jedes der beiden Länder steht es frei, jederzeit von der geßenwärligen Vereinbarung zurückzutreten. ich en zu Berlin in doppelter Ausfertigung, am 1. Oktober 1901.

En vue de régnlarifer le monvement des akools et spiritnens à la frontier, entre JAllemagne et ja France les zoussignès, le Secrésaire d' Htat du Departenent des Affaires . . de I Empire Allemand et 10 Chargè d Affaires de la Repulliqne Frangaise, sont son venus, sous la rèserve du congntement de lenrs Gonvejnements,

de ce qui suit: Artiele 1.

La décharge des oits pour les alcools e spiritnenn exportés par les buremnx donane qui Son 9u seront Läverts à cet, effet sir les frontieres simitwphes de ja Frange et de lAllemaq'e, est supordonne Fla condition que Lexportateur präluise aun bureau 49 sortie nne attestation constatanf que les marchandises ont etz règulièrement declare la Douane du pays d'importation pour l'expèédition douæaière.

. . Baumeister Konrad

ö Article 232. . La disposition de Farticle 4 ne . pas aux n . lignides, aux eaux pour la chevelure e aux den cpédises à , poste. hi, ls Gohrernement de chacnn des deux pays vestera Kbre de resilier, à chaque instant, le present arrange-

it a Berlin en double exemplaire, le 1er octobre Freiherr von Richthofen. G. Prin et.

hbem der Bundesrath zu dem vorstehenden Abkommen mung ertheilt hat, ist dasfelbe von den beider⸗ rungen e migt worden. gser ngen hat stattgefunden.

; Na ch trag . Bekanntmachung vom 27. De

SY der Bekanntm

. d e n,

wird hierdurch t gemacht

. n, 5 3

ell i ellschaft“ vom 1. j Zinsen mit der gabe zu 6 3 daß die Zertifikate über diese Obligationen, auf wel ; Zinsen auf Sechzig vom Hundert von der Gesellschaft gen gl werden, mit Zinsen zu 1510 . berechnet werden. Berlin, den 1. April 1952. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Rothe.

Bekanntmachung.

Am 1. April d. J. wird die von der Altona⸗Kaltenkirchener Eisenbahn⸗Gesellschaft als Nebenbahn erbaute, 23 km lange Verbindungsbahn von ihrem Bahnhofe Eidelstedt Ost nach dem Staatsbahnhofe Eidel te dt Direktiong⸗ bezirk 2 für den Durchgangsgüterverkehr in Betrieb ge⸗ nommen werden.

Berlin, den 30. März 1902.

Der Präͤsident des Reichs⸗Eisenbahnamts.

Schulz.

Bekanntmachung. Erweiterung des Fernsprechverkehrs.

Der Fernsprechverkehr zwischen Berlin und Lesse (Braunschweig), Mutzschen ist eröffnet worden. Die Gebühr für ein gewöhnliches espräch bis zur Dauer von 3 Minuten beträgt je 1

Berlin, den 29. März 1902.

Kaiserliche Ober⸗Postdirektion. Griesbach.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 20 des „Reich s⸗Gesetzblalts“ enthält unter

Ur. 2868 die Vereinbarun zwischen dem Deutschen Reich und Frankreich zur Regelung des Verkehrs müt Branntwein und Spirituosen an der deutsch⸗französischen Grenze, vom 1. Oktober 1901.

Berlin W., den 1. April 1902.

Kaiserliches Fer geinmgaam.

ath.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnadigst geruht: die ierungs⸗ und Forsträthe Arndt zu Potsdam, von Krogh zu agdeburg. Swart zu Arnsberg, Frese zu Posen und Ramsthal zu Koblenz zu Ober F mit dem Range der —— the und die Oberförster Bertin zu Proskan, Simon zu Obornik, Wrobel zu Goldap, z. J. in Berlin, Henrici zu Linden

rices ou de gargarisme, à base d'alcool, qui

Die Auswechselung

ö ö