Personal⸗Veränderungen.
zegniglich Preußische Armee.
Offiziere, Fähnriche B. Ernennuggen, Beförde—⸗ rungen und Versetzungen. Im aktien Heere, Potsdam, 1I. April. v. Friedeburg, Hauptm. und Komp. Chef im 1. Garde⸗ Regt. 3. F., zum dienstthuenden Flügel ⸗ Adjutanten Seiner Majestät des Kaisers und Königs, Prinz Friedrich Wilhelm von Preußen, Königliche Hoheit, Oberlt, im 1 Garde⸗Regt. z. F., unter Beförderung zum Hauptm., zum Komp. Chef, — ernannt.
Evangelische Militär-⸗Geistliche.
7. März. Lie. Bornhäuser, Div. Pfarrer der 28. Div. in Rastatt, die Entlassung aus dem Militärpfarramt zum 24. März d. J. ertheilt.
26. März. Fingado, Militär⸗Oberpfarrer des XIV. Armee⸗ Korps, Kirchenrath in Karlsruhe, zum 1. Juli d. J. mit Pension in den Ruhestand versetzt.
Beamte der Militär⸗Verwaltung.
Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. 5. März. Kuri, Lazareth⸗Ober⸗Insp in Altona, nach Mainz, Hanne, Lazareth— Verwalt. Insp. in Osnabrück, zur Wahrnehmung der Lazareth-Ober Insp. Stelle nach Altona, Gragert, Lazareth⸗Insp. in Glogau, nach Osnabrück, Gurk, Lazareth⸗Verwalt. Insp. in Krotoschin, zur Wahrnehmung der Lazareth-Ober⸗-Insp. Stelle nach Deutz, Höhne, Lazareth⸗Insp. in Karlsruhe, nach Krotoschin, Wil ke, Lazareth— Verwalt. Insp. in Ehrenbreitstein, nach Bitsch, Krüger, Lazareth⸗Verwalt. Insp. in Deutz, nach Ehrenbreitstein, Kämpf, Lazareth⸗Insp. in Mülhausen i. E., nach Karls⸗ ruhe, Kuhtz, Lazareth⸗Insp. in Thorn, nach Lahr, Reinert, Lazareth⸗Insp. beim Garn. Lazareth 1 Straßburg i. Es, nach Jüterbog, Ackurath, Lazareth⸗Verwalt. Insp. in Jüterbog, nach Neu⸗Ruppin, Wittke, Lazareth⸗Verwalt. Insp in Frankfurt a. O, nach Gnesen, Straube, Lazareth⸗Verwalt. Insp. in Gnesen, zur Wahrnehmung der Lazareth⸗Ober⸗Insp. Stelle nach Frankfurt a. O., Oepen, Lazareth⸗Insp. beim Garn. Lazareth 1 Metz (Stadt), nach Minden, Eimecke, Lazareth⸗Insp. in Allenstein, nach Magdeburg, — versetzt.
20. März. Jechow, Rechnungsrath, Lazareth⸗Ober⸗Insp. in Torgau, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt.
26. März. Weßel, Feldlazareth⸗-Insp. beim ehemaligen Ostasiat. Expeditions-Korps, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt.
29. März. Schwenke, Lazareth⸗Ve
e valt. Insp. in St Avold, nach Goldap, Klare, Lazareth-Insp.
in Goldap, nach St. Avold,
irn. Lazareth II Graudenz,
in Graudenz, nach Pe versetzt. Roßarzt der Landw. 2. Aufgebots, der Ab—
Witte, Lazareth⸗Insp. in Posen, an das Gar
König, Lazareth⸗Inst 31. März. Hose,
schied bewilligt.
azareth-Inspektoren in Halle
Inspektoren ernannt. Vorstand der Intend. der X. Armee-Korps, Taubert, end. des XI. Armee⸗Korps, als um 1. Mai 1902 versetzt.
z Provianimstr.
ziantamts⸗K
aarlouis, nach Lyck in Straßburg i. E., 1902 versetzt Hentschel, Proviantamt Kontrolleur in« amts. Assis Hofaeis bein
196 2
9
Königlich Sächsische Armee. Fähnriche c. Ei
*
Tentscher Reichstag.
Die Berathung war Anfang Dezember in der Verhandlung über den § 54 ad a abgebrochen worden. Der 5 64 regelt die Verpflichtung des Rheders, die Kosten der Verpflegung ünd Heilbehandlung zu tragen, falls der Schiffsmann nach Antritt des Dienstes erkrankt ober eine Verletzung erleidet. Diese Verpflichtung soll sich erstrecken: —
1) wenn der Schiffsmann wegen der Krankheit oder Verletzung die Reise nicht antritt, bis zum Ablauf von drei Monaten seit der Erkrankung oder Verletzung; 2) wenn er die Reise angetreten hat, a. bis zum Ablauf von drei Monaten nach dem Verlassen des Schiffes in einem europäischen Hafen mit Ausschluß eines Hafens der Türkei, des Schwarzen oder Asowschen Meeres; b. bis zum Ablauf von sechs Monaten nach dem Verlassen des Schiffes in einem außereuropäischen Hafen oder in einem Hafen der Türkei, des Schwarzen oder Asowschen Meeres. Der Rheder ist berechtigt, die Verpflegung und Heilbehandlung dem Schhiffs⸗ mann in einer Krankenanstalt zu gewähren. Ein Schiffsmann, der wegen Krankheit oder Verletzung außerhalb des Reichsgebietes zurückgeblieben ist, kann mit seiner Einwilligung und der des be—⸗ handelnden Arztes oder des Seemannsamts nach einem deutschen Hafen in eine Krankenanstalt übergeführt werden. Ist der Schiffs⸗ mann außer stande, die Zustimmung zu ertheilen, oder verweigert er sie ohne berechtigten Grund, so kann sie durch dasjenige See⸗ manngamt ersetzt werden, in dessen Bezirk der Schiffsmann sich zur Zeit befindet. Findet die Ueberführung nach einem deutschen Hafen flatt, so erstreckt sich die Verpflichtung des Rheders längstens bis zum Ablauf von drei Monaten seit der Aufnahme in die Kranken⸗ anstalt des deutschen Hafens.
Der Schiffmann, welcher sich der Heilbehandlung ohne be⸗ rechtigten Grund entzieht, verwirkt vom Tage der Entziehung an den Anspruch auf kostenfreie Verpflegung und Heilbehandlung. Ueber die Berechtigung des Grundes entscheidet vorläufig das Seemannsamt.
Von den Abggz. Albrecht und Genossen (Soz,) ist eine veränderte Fassung und die Ausdehnung der Verpflichtung auf durchweg 26 Wochen beantragt. Der Abg. Cahensly (Zentr.) will die Klausel bezüglich der Häfen der Türkei, des Schwarzen und des Asowschen Meeres beseitigt wissen; der Abg. Dr. Arendt (Rp.) beantragt, in dem Satze: „findet die Ucberführung nach einem deutschen Hafen statt“, die Worte: „nach einem deutschen Hafen“, zu streichen.
Abg. Stadthagen (Soz.): Was die Vorlage und die Kommission zugestehen wollen, ist unerhört dürftig. Von einer Unter— stellung der Seeleute unter die Krankenversicherung ist keine Rede. Unserm Antrag, die Verpflichtung des Rheders durchweg auf 26 Wochen auszudehnen, hat der Regierungsvertreter in der letzten Sitzung, wo wir über das Gesetz beriethen, den Vorwurf gemacht, er fordere Un— erhörtes. Dabei fordern wir weniger, als schon vor 50 Jahren geltendes Recht nach dem Handelsgesetzbuch war. Die Kommissions— vorlage verschlechtert selbst noch das bestehende Recht. Davon, daß die durchschnittliche Verpflichtung des Unternehmers zur versicherung seiner Arbeiter für die Rheder zu groß sei un nicht übernommen werden könne, ist doch nicht ist eines der leistungsfähigsten und einträglichsten Gewerbe.
Abg. Kirsch (Zentr.): Den Bedenken, welche von Linken gegen die Fassung des § 54 in der bisherigen getragen worden sind, haben wir eise durch einen
ntrag Rechnung getragen. Die
der alten Seemannsordnung
Ziffer 2 beantragen n Venn er die Reise ange en nach dem Verlassen
zum Ablauf von 38 Monaten nach den in einem anderen Hafen.“
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rung einer Verbesserung bestebender Vorschriften widerstrebe, we
deren Nothwendigkeit auch noch so dringlich sei, da es sich um 9 Seeleute bantle, Cie man Cin fach ihtem Sch gal berle se wen r Krankheit länger als drei Monate dauere. Wohin sollte es ihn wenn einfach der Schiff skapitän statt des Arztes darüber zu entscheiden hätte, ob ein Seemann sich ohne genügenden Grund der deilbehang lun entzogen habe? 1
Abg. Schwartz Lübeck (Soz.) schließt sich den Ausführunge des Vorredners an. z
Abg. Dr. Stockmann (Rp.) äußert sich bezüglich der v Abg. Kirsch beantragten Fassung des vierten Absatzes im Sinne de Regierungsvertreters und will auch die Worte „sowie über Beginn und Dauer des Verlustes“ in demselben gestrichen haben. Im übrig sei er bereit, für die Anträge Kirsch zu stimmen. 39 ö . Kirsch wendet sich gegen die Streichung der oben erwähnten
orte.
Geheimer Ober⸗Regierungsrath im Reichsamt des Innern von Jonguisres macht darauf aufmerksam, daß event. ein Seemann, wenn das Seemannsamt entschieden habe, noch einmal auf 13 Wochen freie Kost und Verpflegung haben würde. ö.
Abg. von Savigny Gentr.) erklärt, er könne sich dieser Rechtz, auffassung nicht anschlleßen. Der Kapitän sei doch kein Schifftarft er habe gar keine fachmännische Sachkenntniß, und man könne ihm die Entscheidung über Beginn und Dauer des Verlustes nicht über. tragen. Man müsse deshalb die Entscheidung dem Seemansamt über— tragen.
In der Abstimmung werden nach Ablehnung des An— trages Albrecht die Kommissionsbeschlüsse mit den Anträgen Kirsch unter Hinzufügung des die berufsgenossenschaftlichen Krankenfürsorgen betreffenden Passus aus dem Antrag Albrecht angenommen.
Nachdem noch der S5ö5 unverändert nach der Vorlage an— genommen worden ist, wird um Hi Uhr die weitere Be— rathung auf Mittwoch 1 Uhr vertagt.
on dem
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 59. Sitzung vom 15. April 1902, 11 Uhr.
Die Berathung des Etats der Eisenbahnverwaltung wird bei den dauernden Ausgaben und zwar bei den Wohnungsgeldzuschüssen für die Beamten, die auf 23 291 300 veranschlagt sind, fortgesetzt.
Abg. Dr. Schultz⸗Bochum (ul.) weist auf die Nothstände in den Wohnungsverhältnissen der Eisenbahnbeamten im Direktionsbezitk Essen hin, die bei der Ausführung der Gesetze über die Verbesserung der Wohnungsverhältnisse der in Staatsbetrieben beschäftigten Arbeiter und der gering besoldeten Beamten noch nicht genügend berücksichtigt
mseien. Damit wolle er aber nicht sagen, daß in anderen B auch solche Nothstände vorhanden seien. J völkerung im Essener Bezirk seien die
er geworden, daß die Arbeiter für sie zg ihrem Einkommen entspreche. Auf di
1 einer * erung O n einer Aenderun
Niethen geführt, Bei einem Einkommen von 700 1100 46 müssen Leute, deren Verhältnisse denen der Eisenbahnbeamten ähnlich sind, keinahe J ihreg Einkommens für Wohnungsmiethen ausgehen. In Frankfurt a. M. sind diese Verhältnisse besonders mißlich. Darin hat der Minister allerdings recht, daß die Wohnungsverhältnisse auf dem Tande noch schlimmer sind als in den Städten. Gegen das Bauen von Wohnungen durch die Verwaltung selbst habe ich nichts einzuwenden, aber die Arbeiter machen mit Recht darauf aufmerksam, daß ihre Abhängigkeit von dem Staat als Arbeitgeber damit wächst. er Staat kann auch die Wohnungen nicht schnell genug bauen, wie 3 das Bedürfniß erheischt. Wenn der Wohnungkgeldzuschuß erhöht wird, so braucht der Staat nicht selbst zu bauen. Die Wohnungs⸗ frage wird mit jedem Jahre brennender. Die Wohnungsgeldzuschüsse werden bewilligt.
Bei den Ausgaben an Tagesgeldern, Reise⸗ und Umzugs⸗ kosten und anderen Nebenbezügen, für die in diesen Etat 7 000 Me weniger eingesetzt sind, bittet
Abg. Macco (nl) die Regierung, die Prämien für die Ver— hütung von drohenden Unglücksfällen, die durch ungenügendes Material u. s. w. herbeigeführt werden könnten, zu erhöhen.
Die Ausgaben werden bewilligt.
Für Wohlfahrtszwecke sind 24986 800 S6 ausgeworfen. Abg. Dr. Hirsch⸗Berlin (fr. Volksp.) wendet sich gegen die Mißstände in den Krankenkassen. Das Zwangskassenarzt System be⸗ schraͤnke die persönliche Freiheit der Arbeiter. Die Eisenbahn⸗Vler⸗ waltung habe an der Fortdauer dieses Systems kein finanzielles Interesse. In Nikolschütz in Oberschlesien wohne der Kassenarzt so Deit von den Streckenarbeitern entfernt, daß die Patienten ihn gar⸗ nicht konsultieren können. Der Minister würde sich ein Verdienst er⸗ werben, wenn er auch dieser Frage näher treten und die berechtigten Wünsche der Mitglieder der Krankenkasse nach freier Aerztewahl berück-
sichtigen würde. ;
Ministerial⸗Direktor Wehrmann: Die Eisenbahn⸗Betriebskranken⸗ kassen sind keineswegs rückständig. Das Minimum der gesetzlichen Krankenpflege erstreckt sich auf 13 Wochen. Unsere Krankenkassen seisten aber durchweg mindestens 26 Wochen Unterstützung, vielfach auch bis zu 2 Wochen und bis zu einem ganzen Jahre. Im Reiche beträgt durchschnittlich das Krankengeld 1,26 6 Bei den Eisenbahn-Betriebs—⸗ krankenkassen 1,54 ½ täglich. Die Verpflegungstage hetragen im Deutschen Reiche 16,10, in den Eisenbahn-Betriebskraakenkassen 24. Auch die Resultate der Krankenpflege sind bei uns günstiger als im Durchschnitt des Reichs. Bie Einrichtung der ärztlichen Pflege be— t auf dem Krankenversicherungsgesetz, welches den Krankenkassen Befugniß giebt, mit Aerzten Verträge zu schließen, behufs Ver— der Krankenkassen. Solche Verträge können selbstverständlich dem Lande und in kleineren Städten nur mit einem Arzt ge— sen werden häufig ist nur einer da und sie müssen so ge⸗ werden, daß der Arzt auch leicht erreichbar ist. In großen fen werden Verträge mit einer Anzahl von Aerzten abgeschlossen, zwischen diesen Aerzten wird den Krankenkassenmitgliedern freie Wahl en, soweit es sich natürlich mit den räumlichen Verhältnissen igt. Ueber diesen Zustand haben sich keine haben Versammlungen der Mit
massen keine Weschlüsse gefa un in assen teine Deslcwluss geslanßkl, Um
Beschwerden ergeben. der Eisenbahn-Betriebs—⸗ je andere Einrichtung zu der Krankenkassenmitgliede
Die Ausgaben werden genehmigt, ebenso der Rest des Ordinariums.
Der Bericht über die Betriebsergebnisse im Rechnungsjahr 1900 wird durch Kenntnißnahme für erledigt erklärt.
Bei den ein maligen Ausgaben bespricht
Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (fr. kons) die Ver— wendung des Extraordinariums im allgemeinen. Dasselbe sei in den letzten Fahren hoch dotiert worden, aber es sei ein Irrthum, wenn behauptet werde, daß die Dotation früher viel niedriger gewesen sei. In dem vorigen Jahrfünft habe sich, als einmal eine Verkürzung der extraordinären Ausgaben eingetreten sei, die Eisenbahnanlage sofort als dem steigenden Verkehr nicht mehr gewachsen erwiesen, so daß außerordentliche Mittel hätten in Anspruch genommen werden müsssen, um das Versäumte nachzuholen. In dem mageren Jahre von 1896 hätte man der Industrie durch Bestellungen helfen können. Was in den Jahren 1898 — 1901 zu theuren Preisen an Eisenbahnen gebaut worden sei, hätte man in jenem mageren Jahre viel billiger haben können. Wenn die einmaligen Ausgaben nicht ausreichten für die Aufrechterhaltung eines den Verkehrsbedürfnissen entsprechenden Betriebes, so werde sich empfehlen, wieder zu dem alten Verfahren zurückzukehren, die nothwendigen Mittel durch Anleihen zu beschaffen.
Abg. Dr. Sattler (nl) ist mit diesen Ausführungen einver⸗ standen. Es wäre unzweckmäßig, wieder eine zu starke Verkürzung des Extraordinariums eintreten zu lassen. Aber ganz solle man zu dem alten Verfahren nicht zurückkehren, denn in den 90er Jahren seien viel zu viel Eisenbahnanlagen aus Anleihen bestritten worden. In den letzten Jahren sei man in das Gegentheil verfallen, allerdings wohl nur, um die großen Einnahmen des Etats unterzubringen. Am besten wäre es, zu festen Grundsätzen darüber zu kommen, welche Anlagen aus laufenden Mitteln zu bestreiten seien, und welche als Vermehrung der Anlagen anzusehen und auf Anleihen zu übernehmen seien. Es muß für die Verwendung der Eisenbahnüberschüsse für die allgemeinen Staatsausgaben eine feste Grenze gezogen, also das Eisenbahngarantiegesetz geändert werden.
Abg. Ihr. Barth (fr. Vgg.) billigt im allgemeinen die Aus— führungen der beiden Vorredner; es wäre eine falsche Sparsamkeit, die Ausgaben für die Ausstattung der Eisenbahnen wegen der Finanz⸗ lage zu verkürzen. Es bestehe darüber im Hause wohl keine Meinungsverschiedenheit. Der Redner bemängelt ferner, daß der Bahnhofsneubau in Neumünster seit Jahren nicht vom Fleck komme. Gebaut werde er doch, aber wann? Der Ministerial Direktor Schröder habe vor zwei Jahren erklärt, daß der Beginn des Baues im Frühjahr 1900 gesichert sei. Man vermöge aber selbst mit be—⸗ waffnetem Auge auch jetzt noch nichts von dem Beginn des Neubaues zu sehen. Ob wohl noch die jüngeren Mitglieder des Hauses es erleben würden, daß der Neubau beginne?
Ministerial⸗Direktor Schroeder erinnert daran, daß er schon im vorigen Jahre die Gründe für die Verzögerung angegeben habe: es könne erst mit dem Bau begonnen werden, wenn die Stadtverwaltung den Vertrag mit der Eisenbahnverwaltung unterschrieben habe In⸗ zwischen sei der Vertrag mit der Stadt zu stande gekommen, aber erst im Juni vorigen Jahres, darauf habe das Projekt twas seändert werden müssen. Bei dem Grunderwerb hätten
ierigkeiten ergeben, es habe das langwierige Enteignung ahrer
den müssen. ganz besonders schwierig, nicht unterbrochen werden dürfe und die Arbeiten ise gemacht werden könnten. der R rwerfen, daß, wenn sie erst eir zu langsam gehe. h macht darauf m Jal schwebe und die schwierigst sie nicht begonnen
sich so enorm
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Der Bau sei
Abg. Bachmann (nl) unterstũtzt diese Wünsche und bemängelt ferner die schlechte Verbindung zwischen der Ost⸗ und der Westseite von Schleswig⸗Holstein.
Unter den Ausgaben für den Bezirk der Eisenbahn⸗ Direktion zu Berlin sind zum Ausbau der Berlin⸗Görlitzer Bahn bis Niederschöneweide⸗Johannisthal und der Anschluß— bahn von Rixdorf bis Niederschöneweide⸗Johannisthal sowie zum Grunderwerb für den späteren Ausbau der Bahn von Niederschöneweide⸗Johannisthal bis Grünau als fernere Rate 900 9000 M ausgeworfen.
Abg Goldschmidt (fr. Volksp.) bittet um Verkehrserleichte⸗ rungen für den Lokalverkehr auf der Görlitzer Eisenbahn zwischen Berlin und Königswusterhausen durch Weiterlegung des dritten und vierten Gleises bis dorthin, duich Vermehrung der Züge von Eich⸗ walde bis Königswusterhausen und durch Verkürzung der Fahrzeit. In Eichwalde müsse eine Güterladestelle eingerichtet werden. Die Züge müßten sämmtlich in Baumschulenweg halten; dieser sehr ent⸗ wickelungsfähige Ort könne sich nicht entwickeln, weil nicht alle Züge dort hielten. ;
Abg. Rin g (kons.) führt aus, daß die Zustände auf der Görlitzer Bahn zwischen Berlin und Grünau ganz unhaltbar geworden seien. Der Andrang der Arbeiter zu den Zügen sei so stark, daß die Passagiere zum großen Theil stehen müßten. Es müsse auch der Anschluß der Görlitzer Linie über den Südring nach dem Potsdamer Bahnhof herbeigeführt werden. Der viergleisige Ausbau müsse bis Grünau weitergeführt werden; es scheine aber, als ob dieser Ausbau noch auf lange Zeit verschoben werden solle.
Abg. Dr. Crüger (fr. Volkep.) meint, daß man nach dem Vor⸗ gang in Neumünster befürchten müsse, daß auch dieser Bahnausbau nicht mit fliegender Eile ausgeführt werde, deshalb solle die Regierung sich bemühen, alle möglichen Hindernisse recht zeitig zu beseitigen. den Vororten könne man seine Fürsorge nicht der Wohnungsfrage widmen, weil die Verkehrsverhältnisse noch nicht geregelt seien. Ob elektrische Bahnen möglich seien, hänge davon ab, ob die Staats⸗ Eisenbahnverwaltung die Ueberschreitung ihrer Gleise im Niveau ge⸗ statten werde, und das sei sehr zweifelhaft. Die Staatsverwaltung möge deshalb recht bald an den Ausbau dieser Strecke gehen.
Eine Petition aus Adlershof um Weiterführung des Ausbaues der Görlitzer Eisenbahn von Niederschöneweide bis Grünau wird der Regierung als Material überwiesen.
Bei den Ausgaben für den Bezirk der Eisenbahn⸗Direktion Breslau, und zwar bei dem Titel zur Erweiterung des Bahnhofs in Hirschberg, bespricht
Abg. Seydel-⸗Hirschberg (nl.) den Fall, daß bei diesem Umbau vor zwei Monaten ein Bauunternehmer flüchtig geworden sei. Unter seinen vielen hinterlassenen Schulden befanden sich auch Lohnforde— rungen von Arbeitern. Obschon sich die Betriebsinspektion die größte Mühe gegeben, die Benachtheiligung dieser Arbeiter aufzuheben, und
8 In
dies theilweise auch mit Erfolg geschehen sei, habe sie doch nicht verhindern können, daß Forderungen ausfielen, da die von den Unternehmern gestellte Kaution von anderen Gläubigern mit Beschlag belegt worden sei. Der Redner regt an, daß die Eisenbahnverwaltung in die Verträge den Bauunternehmern eine Klausel aufnehmen möchte, nach der gestellten eventuell zuerst zur Deckung von Lohn seien, soweit nicht die Verwaltung selbst
1 , g beanspruchen müsse
Kautionen zu verwenden Deckun
Minister der öffentlichen Arbeiten von Thielen: bin gern bereit, die Frage, die der Derr näher zu prüfen, ob nicht die Kan tbar erklärt werden können für etwaige
7 . f zur isti 2 33 35 Ganz einfach ist juristisch die Li
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