1902 / 92 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Apr 1902 18:00:01 GMT) scan diff

Personal⸗ Veränderungen.

stöniglich Vreußische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 15. April. v. Plessen, Lt. im Garde⸗ Jäger- Bat. in das 1. Garde⸗Ulan. Regt. versetzt.

Nachweisung dez beim Sanitätskorps im Monat März 1902 eingetrelenen Veränderungen. Durch Ver fügung des General-Stabsarztes der Krmee' Mit Wahr⸗ nehmung offener Assist. Arztstellen sind beauftragt worden und zwar:

6. März. Dr. Mueller, einjährig⸗freiwilliger Arzt beim Inf. Regt. Prinz Louis Ferdinand von Preußen (2. Magdeburg.) Rr. 27 unter Versetzung zum Füs. Regt. Prinz Heinrich von Preußen (Brandenburg.) Nr. 35 und Ernennung zum Unterarzt des Friedens standes;

109. März. Klose, Unterarzt beim Gren. Regt. König Friedrich Wilhelm II. (1. Schles Nr. 165, Dr. Goldamm er, Unterarzt beim Inf. Regt. von Horn (3. Rhein.) Nr. 29, Dr. Mügge, Unter⸗ arzt beim Oldenburg. Inf. Regt. Rr. 91

12. März. Schaaf, einjährig⸗freiwilliger Arzt beim Inf. Regt. Kaiser Wilhelm (2. Großherzogl. Hess.) Nr. 116 unter Ernennung zum Unterarzt des Friedensstandes;

2 März. Br. Betke, Unterarzt beim 1. Bad. Feld⸗Art. Regt. Nr. 14, Le Blanc, Unterarzt beim Niederrhein. Füf. Regt. Nr. 39, Brocke, Unterarzt beim Anhalt. Inf. Regt. Nr. 93.

15. März. Mohr, Unterarzt beim 2. Westfäl. Feld⸗Art. Regt. Nr. 22, kommandiert zum Charité⸗Krankenhause, unter Be— lassung in diesem Kommando zum Inf. Regt. Prinz Friedrich der Nieder⸗ lande (2. Westfäl.) Nr. 165 versetzt.

Kaiserliche Marine.

Offiziere ze. Ernennungen, Beförderungen, Ver— setzungen zc. Es sind befördert: zu Freg. Kapitänen: die Korv. Kapitäne: Meyeringh, Direktor der Torpedowerkstatt zu Friedrichs⸗ ort, Dick, Kommandant S. M. Küstenpanzerschiffes Hagen“, Prowe vom Reichs-Marineamt, Bru ch, Kommandant S. M. kleinen Kreuzers „Amazone“; zu Kowv. Kapitänen: die Kapitänlts.: Maaß, Erster Offizier S. M. großen Kreuzers „Victoria Louise“, Witschel, Erster Offizier S. M. Schulschiffes Mars“, v. Studnitz (Ernst), Erster Offizier S. M. großen Kreuzers „Prinz Heinrich“, Taptken von der Marine⸗Station der Nordfes, Back vom Reichs⸗ Marinegmt, Starke, Erster Offizier S M. großen Kreuzers „Fürst Bismarck“; zu Kapitänlts.: die Obersfs. zur See: Symanski von der 1. Marine⸗-Insp., unter Verleihung eines Patents vom 14. De⸗ zember 1991, Do min ik vom Stabe S. M. Linienschiffes Kaiser Wil⸗ helm der Große“, Rößler, Führer der 3. Komp. der Schiffsjungen⸗Div., Erdmann, Erster Offizier S. M. Kanonenbgotes „Iltis“, Kühne, Erster Offizier S. M. Kanonenbootes Jaguar“, Ro senstock v. Rhöneck von der 2. Torpedo Abtheilung, Frielinghaus vom Stabe S. M. Linienschiffes Kurfürst Friedrich Wilhelm“; zu Oberlts. zur See: die Ltz. zur See: Gaë hde vom Stabe S. M. Linienschiffes Württemberg“, Klüpfel von der A (2.) Torpedo bootsdiv, v. Müller (Paul vom Stabe S. M. Kanonenbootes Panther Jacobi von der A (2.) Torpedobootsdiv.,, Werth vom Stabe S. M. großen Kreuzers „Prinz Heinrich, Dürbig vom Stabe S. M. Torpedobootes Tau Frhr. v. Rössing von der 2 Torpedo Abtheilung; zu zur See: die Fähnriche zur See: Dörpinghaus vom Stabe S. M. Linienschiffes Kaiser Friedrich III.*, Thon vom großen Kreuzers Victoria Louise“, Punt vom M. Linienschiffes Kaiser Wilhelm der Große“, Paschen (Günther) vom Stabe S. M. Linienschiffes ‚Kaiser Barbarossa“. Müller, Hauptm. à la Sustè des 3. See⸗Bats. vom Gouvernement Kiautschou, zum unter Vorbehalt der tentierung. Dr. Reich, Marine Stabsarzt vom Stabe S. J Linienschiffes Kaiser Friedrich III.“, zum Marine Ober ⸗Stabs arzt, Heyn, Marine . Station

e Marine Unterarjt von der Ostsee, Schulte, Marine Unterarzt von der Marine Station

Stabe S.

Stabe S

Major

der

Unter⸗Staatssekretär im Reichsamt des 2 habe nur ausführen wollen, daß es sich um den strafrechtlichen Begriff des Gehilfen hier eigentlich garnicht handelt; es handelt sich um Ge⸗ horsamverweigerung gegen Befehle der Vorgesetzten.

Abg. Henning (. kons.) erklärt, er könne sich auch für den Ausdruck Gehilfen nicht befonders erwärmen, und behält seiner Partei für die dritte Lesung anderweite Vorschläge vor.

Abg. Dr. Spahn (SZentr.): Es handelt sich hier nicht um Theil⸗ nahme im strafgesetzlichen Sinne, sondern um ein Spezialdelikt, welches getroffen werden foll. Ich stelle anheim, schon jetzt den Antrag Albrecht anzunehmen.

In der Abstimmung werden die Worte „oder eines anderen

Vorgesetzten“ aufrecht erhalten, im übrigen aber der Antrag Albrecht angenommen.

Nach dem S8 102 soll die, wider besseres Wissen auf un⸗ wahre Behauptungen gestuͤtzte Beschwerde über Seeuntüchtigkeit des Schiffes oder Mangelhaftigkeit des Provlants mit Ge— fängniß bis zu 3 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 300 0 bestraft werden, sofern dadurch beim Seemanngamte elne Unter⸗ suchung veranlaßt wird. Wer leichtfertig eine solche Beschwerde bei einem Seemannsamte vorbringt, soll mit Geldstrafe bis zu 100 S bestraft werden.

Abg. Dr. Herzfeld (Soz.) befürwortet die Streichung des letzten Absatzes der einen langst aus der strafrechtlichen Praxis be— seitigten Begriff, den der „leichtfertigen! Beschwerde wieder in das Gesetz hineinbringen wolle. Mit solchen Bestimmungen werde das ganze Beschwerderecht des Schiffsmanns illusorisch gemacht.

Der § 102 bleibt unverändert.

Der 5 103 setzt Geldstrafe bis zu 1000 6 oder Gefängniß bis zu 2 Jahren für denjenigen fest, der vorsätzlich oder rechts—⸗ widrig Theile des Schiffstörpers oder der Maschine, der Takelung oder Ausrüstungsgegenstände u. s. w. zerstört oder beschädigt.

Abg. Dr. Herzfeld will d 300 0 herabgesetzt haben.

Abg. Kirsch entgegnet,

Innern Rothe: Ich

as Strafmaß auf 3 Monate bezw.

die Kommission schon eine erhebliche Herabsetzung des Strafmaßes der Vorlage habe eintreten laffen. Der Antrag wird abgelehnt, der 8 103 unverändert nach der Kommissionsfassung angenommen. Nach S105 wird der Ka Vorgesetzte, welcher einem Disziplinargewalt mißbraucht, oder mit Gefängniß bis zu einem Jahr bestraft Abg. Metzger erbittet Auskunft darüber, ob unter Vorgesetzten auch die zweiten und

daß de

pitän, Schiffsoffizier oder sonstige Schiffsmann gegenüber seine mit Geldstrafe bis zu 1000 M

ob u sonstigen“ dritten Maschinisten und Steuer

Von den Abgg. Albrecht und Genossen jst tra gt worden, einen § 1095 einzufügen, wonach als im Sinne der S5 109 und 1094 (Bestrafung von Y handlungen gegen die Vorschriften des Bundesraths n . ber Logisräume, Laderäume, Aborte u Besetzung der Schiffe mit Kapitänen und Schiffs off d, sowie gegen die Vorschriften, betreffend die Don ia in auch die Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften a sonstiger durch einen Vorstand vertretener Gesellschaften u ö ö welche Rhederei betreiben, gelten sollen. ö

Nachdem der Abg. Dr. Herzfeld diesen Antrag empfohlen wird der Antrag von Savigny sowie auch der Antrag Alben angenommen; letzterer wird als 109 eingereiht. ch

Der § 110, welcher die Verfolgung der strafbaren 5 lung außerhalb des Reichsgebiets betrifft,

. ) Dand⸗ . wird mit einen redaktionellen Abänderungsantrag des Abg. !. genommen.

Kirsch h Der § 111 regelt den Geschäftsgang in Strafsache dem Seemannsamt. Dasselbe hat den

Strafsachen vn . Angeschuldigien der autzhertlich zu vernehmen und den Thaibestand mit nh i

. 9 Beschleunigung festzustellen. Eine Vereidigung von . findet nicht statt. Nach Abschluß der Untersuchung ist ein it Gründen versehener Bescheid zu ertheilen, welcher dem gin geschuldigten im Falle seiner Anwesenheit zu verkünden, in Falle seiner Abwesenheit durch Ausfertigung zuzustellen Das erfahren vor dem Seemannsamt ist gebührenfrei. Abg. Kirsch beantragt, die Worte „im Falle seiner Anwesen· heit zu verkünden“ zu streichen und eine Bestimmung hinzuzufügen wongch auch die Oeffentlichkeit der Verhandlungen nach Maßgabe g. Gerichtsverfassungsgesetzes Platz greffe⸗ P Abg. Pr. Herzfeld tritt für die sozialdemokratischen Antr Nach der Kommissionsfassung solle die Entscheidung des Seemannz. amts in dem Falle, daß der Schiffsmann aus dem Dienst entlje oder sich verborgen hielte, um sich der Fortsetzung des Dienstes in entziehen, nur dann statthaben, wenn das Seemannsamt sein ö außerhalb des Reichsgebiets habe; der Antrag Albrecht wolle umgekehrt das Seemannsamt, wenn es seinen Sitz innerhalb de Reichsgebiets habe, für diefen Fall kompetent machen. Eg pan sich in diesem Falle gerade um einen Umsturz in der Strafrecht gegen die Schiffsleute; 30 Jahre lang habe man keine Veranlaf gehabt, etwas dem hisherigen Zustande zu ändern. konsuln seien mindestens Rheder oder deren Agenten, und diese Hern sollten jetzt berufen sein, Gefängnißstrafen bis zu 3 Monaten über di Schiffsleute zu verhängen.

im ss

ge ein

* 2 en Sitz

getadt

an ie Wah ̃

6

Der Antrag Kirsch wird angenommen,

leute u. s. w. verstanden seien, die gewalt schuldig machen könnten. Bekanntlich seien unter Maschinisten und Heizern die schlimmsten Menschenschinder treffen; andererseits seien Gerichtsurtheile vorhanden, welche die anwendbarkeit dieser Strafbestimmung auf solche Personen sprochen hätten. Geheimer Ober⸗Regierungsrath im Reichs amt

Jonguisres: Früher waren nn

treter Inhaber der Disziplinargewalt. Das Reichsg diese Auffassung reprobiert und auch die nachgeordnet

sich des Mißbrauchs der Disziplinar—

den anzu Nicht ausge

der Kapitän

der Nordsee, Marine ⸗Assist. Aerjten, befördert. Dr. Gräf, Ussist. Arzt der Ref a. T bisher im Landw. Berk 11 Dresden, im aftiven

Assist. Arzt mit einem Patent unmittell

Arjt Dr. Rost angestelli

wer

1

Neichotag.

*

11nemre n 11

58 ** 11Dden Ira

wird

nehmen demnach an der Disziplinargewalt theil

Der § 105 wird angenommen.

Der 5 107 droht Geldstrafe bis zu oder Ge sängniß bis zu 3 Monaten dem Kapitän für gewisse Zuwider handlungen an, so in dem Falle, wenn er den Verpflichtun zuwiderhandelt, welche ihm durch die Vorschriften über Besetzung der Schiffe mit Schiffsoffizieren auferlegt werden

Ein Abänderungsantrag der Sozi

von diesen nach einer Erklärung des sekretärs im Reichsamt des Innern Rom der

Fall, laubniß tritt nur

Berweigeru

51

6

misnion ste ichl unn

ine

2.

. n

terer *

richt erer de ferneren n fr

hestrati⸗*

8 I —— *

Cie en

der Antrag Albrecht abgelehnt, der 111 in der durch den Antrag Kirsch ver— änderten Fassung angenommen, ebenso die 112 letzterer nach Ablehnung eines Antrags Albrecht. Der VI. Abschnitt, Ss§S 114—122, enthält die bestimmungen.

Nach § 114 ist jedes liche Ausgleichung der S

Schiffsmann zu versi

Seemannsamt verpflichtet . U

itigkeiten zwischen Kapi

r j ö . inisse im r lommnisse im Uu

6e an, denn

ö 2* t rah tee ra

er zB ren

ke dee er,, ä

1

Man könnte ein solches Verfahren für alle Lohnansprüche aus dem Arbeits verhältniß einführen, mit Ausnahme selbstverständlich derer, die vor den jetzt schon bestehenden Gewerbegerichten ihre Erledigung finden. Ich glaube, wenn es nnöglich wäre, die Frage auf diese breitere Grundlage zu stellen so würde man vielleicht thatsãchlich mehr erreichen können als mit dem Versuch, fortgesetzt neue Standes gerichte von den allgemeinen Gerichten abzutrennen. Ich kann aber nicht verhehlen, daß einem solchen Wege, den ich für einen gangbaren halten möchte, noch ein sehr großes Bedenken gegenübersteht: das finanzielle. Unsere Nechtsprechung erfordert bekanntlich schon erhebliche zuschüsse; wenn daher die Prozesse aus Lohnansprüchen auch noch einem solchen beschleunigten und gleichzeitig verbilligten Verfahren überwiesen würden, so würde der Justizperwaltung eine weiterer Einnahme-⸗Ausfall entstehen. Ich spreche hier nur meine persönliche Ansicht aus, die in der Auffassung maßgebender Stellen der Justizverwaltung ihren Rückhalt hat, würde mich aber freuen,

wenn es gelingen sollte, die Bedenken, welche gegen Misf hrung eines solchen Gedankens noch bestehen, bei allen maßgebenden Instanzen zu überwinden. Dann, glaube ich, würde auch dem i. Rechnung ge⸗ tragen werden, welches schließlich der vorliegende Antrag verfolgt, d. h. jedem Arbeiter die Möglichkeit zu gewähren, mit minimalen Kosten und in einem möglichst schnellen, summarischen Verfahren in Bezug auf seine Lohnansprüche zu seinem Rechte zu gelangen.

Abg. Dr. Her zfeld tritt den Bedenken des Abg. Tirsch entgegen ind sucht dem Stagtssekretär, der auf die finanziellen Schwierigkeiten hingewiesen habe, einen Widerspruch nachzuweisen.

Staatssekretär des Innern, von Posadowsky⸗Wehner: Ich möchte gegenüber den Ausführungen des Herrn Vorredners fer. Aufklärung geben, um nicht einen Irrthum e lassen, der, glaube ich, in jenen Ausführungen lag. Maß

Stellen in der Justizverwaltung, sagte ich, haben im znteresse der allgemeinen Rechtsprechung Bedenken dagegen, noch weltere Einzelgerichte absplittern zu lassen, dagegen habe ich nicht an für sich finanzielle Bedenken gegen die Aus— ; estaltung der Gewerbegerichte vorliegen. Auf die noch obwaltenden sinanziellen Bedenken habe ich hingedeutet, bei dem von

mitgetheilten daß man vielleicht am schnellsten zt einer beschleunigten Rechtsprechung über Lohnansprüche der arbeitenden K gelangen würde, wenn man nicht weitere Einzel⸗ erichte absplitterte, sondern bei den Amtsgerichten ein beschleunigtes

ihren für alle Ansprüche aus dem i icht bereits dem Gewerbe⸗

allerdings ein

Staats-Minister Dr. Graf

aufkommen

nur

gesagt, daß und

nur

gewisser .

LU

Vrenkischer Vandtag.

der Abgeerdneten

Abg. Dr. Crüger (fr. Volkep. mit der Aufhebung nicht aber mit der beabsichtigten Theilung des Verbanderermögens einverstanden. Von dem vereinigten Ueberschußfonds des r, 9 des dritten Kriegsschuldsteuerverbandes soll der dem ma en Verband ie, . Betrag von nf den Städten überwiesen werden. Dise Abfindung der Städte mit 170ͤé0 sei doch gar zu winzig. , meg, daß sonst die Orte in der Nähe Berlins zu gut weg r men würden sei hinfällig. Auch mit der erklusiven Verfassung 26 Ritter Aladem!e zu Brandenburg sollte doch endlich bei dieler Gelegenheit an f gerãumt werden; diese Verfassung passe nur noch mn i. Ritterburg Des Mittelalters, aber nicht in die mne en e hältnisse nein. Die Herren Ritter seien dort allerdings bisher hübse unter sich ö. Unter. Staatssekretür von Bischafféhausenz Die Ritter= Akademie ist keine Vertretung eines belon deren. Stan ge und reprä⸗ sentiert durchaus nicht einen besonderen Kastengeist. Alle Faktoren haben sich für ihr Fortbestehen aus Esprochen, Die Anstalt besteht seit 1701 und 3 i. tüchtige Schüler heran wie die übrigen höhe ichtsanstalten. ö . brich e mt e f. Wir , die Lösung der 44 geberischen Frage, wie sie hier vorgeschlagen wind, für die relatin zeste. Daß Herr Eruͤger ein absprechendes Urtheil über die , ,, fällen würde, war vorauszusehen. Schon 1863 hat man eine Broschüre ĩ etite - Ritter⸗Akademie zu Brandenburg verbreitet, welche betitelt war: „Die Ritter 2 Brandenburg ein Gegenstand demokratischen Ansturme . * uch 187 wurde in diesem Hause gegen die Nitten Akademie Stunm gelauken In erster Linie giebt den Gegnern der Name der Alnstalt den Steff. I diesen Angriffen. Herr Crüger hätte doch die Ver aslung der Ritter fade mie genauer studieren sollen, dann hätte . wi salsch alle 1 Behauptungen sind. Die Freistes len und nn,, sin statutarisch sowohl den Söhnen des Adels wie der Bürgen ft n. gänglich zu machen. Von irgend welcher Br bor zugung des Adels pon einer Erziehung im Kastengeiste ist in den Alade mi seit den wier iger Jahren nicht die Rede gewesen. Die Alademie hat ein Alumnat, wie Roßleben und andere AÄnstalten auch, . daß gegen diese letzteren ein solcher Ansturm sich gerichtet hätte. Es handelt sich hier um eine historische Einrichtung; weder Staat noch Bürger schaft wird ., denken, den Namen zu ändern. Die Her dienste der Anstalt stehen fest, mag Herr Crüger sie noch so sehr an weiffln; sie hat eine große Anzahl tüchtiger Beamten und Offiziere geliefert. Der Sagte,

zuschuß von 50 300 Die

und am nächsten Tage mit einem Gutschein für die Eisenbahn ent⸗ lassen, damit er an die Stelle gelangt, wo Arbeit für ihn 12 ist. Dadurch werden die Leute von der Straße for eb en . einheitliche Regelung der Materie auf diesem Wege ist, im höchst Grade erstrebenswerth. Die ganze Anlage in Liegnitz ist eine 3 stige, das Haus hat einen Ueberschuß von 5000 M erzielt. Es . unbedingt daran festgehalten werden, daß derjenige, welcher , pflegung in Anspruch nimmt, auch zu einer Arbeitsleistung e, *. ist. Ich bitte die Regierung, der Einrichtung im Regierung ee. Liegnitz, welche segensreich wirkt, ihre Aufmerksamteit u. widmen . in dieser Weise die Frage für den ganzen Staat einheitlich zu regeln,

Abg. Graf von Wartensleben (kons.: Auch ich muß ö Stimme für die endliche Regelung dieser Frage erheben. ie Meinungen darüber sind allerdings sehr verschieden, aber bg. die Sache mit dem gehörigen Nachdruck in Berlin betrieben wir, ö . die Frage doch gelöst werden. Wir im Magdeburger Bezirk haben es auch erreicht, die Leute von der Straße fort zubringen. 86 muß aber die Allgemeinheit, d. b. der Staat eintreten. Die Verpflegungs⸗ stationen selbst wünschen dringend die einheitliche geseßliche Regelung, und die nichtpreußischen Staaten warten nur darauf, daß Preußen damit vorgeht, um ihrerseits dann nachfolgen zu können.

Die Petition wird der Regierung als Material überwiesen.

Die Petition des 9. Provinzialverbandstages der hannoherschen Bürgervereine und des Vorstands des Städteverbandes . in Sachsen um Beseitigung des Gemeindesteuervorrechts der Beamten, Geistlichen und Volksschullehrer wird der Regierung zur Erwägung

; gte ö 343 . .

. wird eine große Zahl von Petitionen lokalen oder per— sönlichen Inhalts nach den Kommissionsanträgen erledigt.

Schluß 3 Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend, 111 (Kleinere Vorlagen, Petitionen.)

Literatur. Försten NMigenann, 36 zum Geburtstage des verewigten Fürsten X 6marck hat die Verläagsbuchhandlung von Wilh. Grunow in Leipzig line. neue Bellage hand . 2 rr ,, Morin Busch in Lieferungsausgabe der Tagebuchblätter“ von Moritz Busch in

FT.

beruht auf rechtlicher Verpflichtung. s achter D . ) hte verden. Vorlage sollte ganz nüchtern und ru big, . et , en, e. s6 9 . 290 1 ] onsbere ] J eine stimmen dem Entwurf zu und legen auf Kommissionsk ig kein Werth.

Wir

Die Herren von der Rechten r öfter solche Einrichtungen für uneinnehmbare Festungen gehalten und haben doch Medernisierungen derselben erleben müssen; so wird 5 auch mit der Ritter⸗Akademie schließlich kommen müssen. Ich habe nur bestritten, daß die Akademie auf dem Gebiete de— Schulwe ens irgend etwas Besonderes geleistet habe. ol Negie 3. Kommissar nicht die Grundanschauung des Liberalismus im Se ul⸗ 1 Weil der Liberalismus für Schuler ist, wird er od für Kastenschulen zu haben sein Der. Name der in ist es nicht, der den Ansturm hervorr a

Ritterschaft nicht

. 2 * ha e schon Aba. Dr. Crüger: haben sche

; wesen kennen?

nur merkwürdig, weil eine nicht Akademie Schaffung von Rittern ist die M nicht. Nach meinen Informationen herrscht unt Ritter⸗Akademie wirklich kein freiheitliche Geist liste ersieht n, daß in den oberen Klasser 1 hervortritt, aber in den

anders

NR 9 21

21 Lieferungen zu je einer Mark eröffnet. Nachdem die Anfeindungen, denen sich die überhastete und ungesichtete englische Ausgabe 1 Busch'schen Erinnerungen und in geringerem Maße Kauch noch zj ; sorgfältig redigierte und sich wesentlich von Lene unterscheidende, star erweiterte Ausgabe ausgesetzt sah, zum Schweigen öommen ind, wird den Tagebuchblättern eine ruhigere Würdigung zn theil werden. Sie zeigen uns den großen , r,. nicht aus späteren Erinnerungen, die immer unn Illarlich e. spateren Erfahrungen Stimmungen des e, , gefärbt und verändert n den, 4 1. * n, ihn unt ei der Arbeit

deutschen Geschichte, in allen den

n nac len Richtungen,

wie er

für alle ten gesetzt interessantesten und Memoiren

Professor Dr. Reichs · Militär handlung von