1902 / 93 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 21 Apr 1902 18:00:01 GMT) scan diff

Preußsischer Landtag. werden. Wir freuen uns, daß dem bisherigen Zustande einer gewissen ] vielleicht dahin, nicht nur die Fabrikschilder, sondern auch die Anla

. Rechtlosigkeit ein Ende gemacht werden soll. Ich bitte Sie, den der Fabrikgebäude zu verbieten, weil sie die schöne Landschaft 3 3 W E t E B E I ö 1 * 856 ; 1 . —* 23 Uu l ber, Haus der Abgeordneten. Entwurf thunlichst einstimmig anzunehmen. . J unzierten. Wenn auch Alle für dieses Gesetz seien, er werde we ' 1 1 n 9 E . . r = Abg. M el (fr. Volksp, schwer verständlich): Der bisheri seiner juristischen Bedenke egen dasselbe sti en. ö.

63. Sitzung vom 19. April 1902, 11 Uhr. 1bg. Munckel (fr. Volksp., schwer ve ständlich) er bisherige seiner juristischen zedenken gegen dasselbe stimmen

** Zustand war nach der Entscheidung des Reichsgerichts einfach un⸗ Abg. Vorster (fr. konf.) spricht sich gegen den Antrn Un Deut l j 2 i ni ] 57 2 Es werden zunächst diejenigen Mitglieder des Hauses, valtbar. Ob der Weg der Reichsgesetzzebung oder derjenige der Marcour aus. ö 5 4 n ll 26 nzeiger Un onig . reußn en S sisl 8⸗ nzel er welche den verfassungsmäßigen Eid noch nicht geleistet haben, Landesgesetzgebung vorzuziehen, ist eine unerhebliche Frage. Wichtig Abg. Weteka mp (fr. Vol ksp.) hält es für verwunderlich, de; ] * ö. in der üblichen Form vereidigt. . ist, daß durch diesen Entwurf eine Besserung eintritt. Unter dem gerade die Interessenten der schönen Gegenden, für welche das Gese ß 8 * ' 4

ee. r , . . J bisherigen Zustande des positiven und negativen Kompetenzkonfliktes erlassen werde, Schwierigkeiten machen und. Entschädigung verlangen 220 Berlin, Montag, den 21. April 1902 Sodann werden in dritter 2 erathung der Gesetzent⸗ konnte ein Prozeß durch elf Instanzen gehen. Der Redner geht unter Es handle sich hierbei garnicht um eine Beschränkung des Eigenthumĩ um a wurf über die Abänderung des Gesetzes, betreffend die großer Unruhe des Hauses auf einzelne Fälle ein, die künftig auf im landläufigen Sinne, sondern um ein Verbot der Benutzung! da ö.

Errichtung öffentlicher, a usschließlich zu benutzender Grund der neuen Bestimmungen vermieden werden können, äußert Eigenthums, die mit dem öffentlichen Interesse nicht vereinbar! Stat s r e. 1 1 ;

4 . r . . e g. ; x . 3 ö. n ge g. ; ar it. Statistik und ,, . Mesrtekasake, Schlachthäuser, vom 18. März 1868, der Gesetzentwurf, aber einige Bedenken, die es nothwendig machten, den Entwurf an die In vielen anderen Fällen seien Beschränkungen eingetreten, die vii ( 2. Voltõwirthschaft. Tie Produttionssteigerung dieses Betriebsjahres betreffend die Abgrenzung und Gest altung der Berufs⸗ Justigtommission zu Verweisen. ö ö 3 einschneidender in persönliche Rechte eingriffen, ohne daß eine Con . Die Entartung des Gewerkvereinswesen s in England. ae e , 15 66 d des S141 des (I⸗ Abg. Schmitz (Sentr.): Ich möchte meiner Genugthuung Aus⸗ schädigung gewährt worden sei. Wie solle überhaupt eine solche G . Rn der enn, e, ö. 6 K ; ; genossenschaften auf Grund des § des Unfall⸗ . . , ; früher adeäußerte i n . nt⸗ Ii Zeitschri ozialwisser t. (Verlag von Georg ; z vorangegangenen Campagne dersicherungsgesetz es fur Land- und For stwirthschaft r en, . die ö ö J 6 schädigung hier festgesetzt werden? Das Haus möge die Vorlage n eimer in Berlin ver ßftentl ,“ a,, m Ber vorangegangenen Campag: e, , , . . e , . ; . unlchen entsprochen hat. Auf die Nothwendigkeit einer gesetzlichen der Fassung der Kommission annehmen. ö 3 6 e Geb, der frühere deutsche Gesandte in

der Gesetzent wurf, betreffend die Ausdehnung der für prochen. he z g Fun ;

7 e 183 1 8 ' J d 16 . 2 4 . é ir 9 XWVirtliche eh me N th vor ran 5e n J ö *. —ů Aenderung habe ich schon vor zwei Jahren hingewiesen. In einer Abg. Dr. Lotichius (nl.) protestiert gegen die Behauptun , * ; . randt eine Abhandlung d 6. 21 5 ; . ptun die Zusammen le gung de 1 Gr u ndstücke im wel tu n 9 S8⸗ Reihe von Fällen ist jetzt eine Rechtlo r . i gebiet des rheinischen Rechts geltenden Zust ändig⸗ möglich. Das ist mit einem Rechtsstaat nicht vereinbar. Es bedarf felbst vertrete eine der schönsten Gegenden des Vaterlandes,

inquennium, wie sich aus folger

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6 ' 6 R 2 6 ö. 21 . uber die ö 18 m d en ien istt 29 51 we sckho ee 1 sigkeit oder Rechtsperweigerung daß die Vertreter der schönsten Gegenden gegen das Gesetz seien Er ,, . 6 . e , . welcher er ; f 1898 1

den Rhei

keit⸗ Verfahrens- u nd Kostenvorschriften auf die na ch der gesetzgeberischen Lösung des Zwiespalts zwischen Reichsgericht und gau, und er halte es für wünschenswerth, ein solches Gesetz zu erlasse

; . . b , ; . 5 , , . a. . w ssen,

der Gemeinheitstheilungs-Ordnung vom 19. Mai Kompetenzkonflikts Gerichtshof. Indem die Regierung den Weg der wenn es nicht zu weit gehe. Er bitte deshalb um Annahme me 16 8 9 XV 9 . z 1 ö , e, 77 J r ) 1e 9 24

1851 zu behandelnden Theilungen und A blösungen in Landesgesetzgebung betreten hat, folgt sie dem Beispiel der anderen Kommissionsbeschlusses. ö. un gende, auen i . reer e, ea e, , ,, .

den La ndestheilen des linken R heinufers, der Gesetz⸗ deutschen Staaten. Eine kommissarische Berathung halten wir nicht Abg. Freiherr bon Zedlitz und Neukirch erörtert nochmal ö . 4 ener, rhen Vie

—w—1*

665 von 397 de 1900

. * ; ,. für nothwendig. die Frage, welche Polizeibehörde die betreffende polizeiliche Verordm [ nlernen Xa Meeren an derweniger Verfahren, w che ein gewisses Königreichen

2r nur f etre ffendꝰd 2 Srwe 9 r des H mn 6 f , 1 ö . ! ; Uage, I 6. . . 3 rdnune . mlernen des Arbeiters bedingen, abu ,, , . . lr.

. . ö. 2 . . ; . . . d gleng . Abg. No elle nl.) erklärt sich ebenfalls für den Entwurf, will erlassen könne. Wenn die Ortspolizeibehörde ausgeschlossen sein oll ö ; ; 335 ;

Ruhrort, und der Gesetzentwurf, be ressend die Aus⸗ aber der kommissarischen Berathung nicht widersprechen. so müsse dies nach den Bestimmungen der Kreisordnung ausdrücklich . Ind , Rn. tan ,, . ,

hebung des kommun alständischen Verbandes der . . . im Gesetz vermerkt werden. c . . , , olter noch lonst dadurch er⸗ e,, 9473196 5 c * ö. 28 ** 2 * * . z . 83 ĩ 21 j ö * . an 1e 1 rh tte m Vfl ich M o r z ö. ö . = P ö

Kurmark, nach unerheblichen Debatten unverändert an⸗ Justiz-Minister Dr. Schönstedt: Geheimer Regierungsrath Richter bemerkt daß diese Befugniß 14 ,, , . . , m e Nieder⸗Oesterreich

genommen. Meine Herren! Es ist mir ebenso gegangen wie dem Herrn nur den Landespolizeibehöͤrden ertheilt werden solle, damit eine größer ü ,, i n, , de minder yr ,, 21 J

1901

93 697 10 668 , wee, 3 . 14 992 z die Ortsnolfisf Famit Es Fi (. J grö . ö De zu bewirker Diese Praxis be esterreich 017 13 Aenderung der Vorschriften über die Kom petenz Abg. Munckel verstanden habe. Soweit ich ihm folgen konnte, hat ,, 6 ung mit 9 231 mit Rücksicht auf den tie. . . it geltende bei einer großen Zahl Von Ge⸗ Steiermark . . 193 . den Gerichten und den Ver- er zweierlei Bedenken aufgestellt, die nach seiner Meinung eine Kom— gehenden Gegensaßz über die Auslegung und Anwendung des deer oe, d, m, , e nn, , , , ,,. n, , m, wiefien. 16 tz 90h missionsberathung wünschenswerth erscheinen ließen. die Vorlage an die Kommission zurückzuverweisen. 1 pi ein- 1. ; r if 6. n d m , . n ia e , n, tro ; . 419 020 Ninister Dr. Schönstedt: ö Er hat zunächst den Fall konstruiert, daß nachdem einmal eine ,, empfiehlt gleichfalls die nochmalige Kom Sache an das Reichsgericht gebracht worden ist, bevo ein Kompetenz Nach einigen weiteren Bemerkungen des Abg. von Eynern konflikt erhoben war, das Reichsgericht die angefochtene Entscheidung wird die Vorlage an die Kommission zurücl verwiesen

des Oberlandesgerichts wieder aufhebt und die Sache noch einmal an Sodann folgen Kommissionsberichte über Petitionen in Deutschland über den Stand der dentscken rrirsten. ul n 2 das Oberlandesgericht zur Verhandlung und Entscheidung zurückweist, Ober-Wachtmeister a. D. Klose und Genossen 'in Breslau und stellt worden sind, haben ergeben, daß die Fortfch 1 . 20 104 296 und er hat die Frage aufgeworfen, wie da zu verfahren sein würde, inderen Orten petitionieren um Gewährung einer Entschädigung im Laufe der letzten Jahrzehnte 4e nacht hat, den befferen mali 4 Ein zroduktionssteigerur

. . ; ö ö . q ö ; ? . ö ö . Har . 3 . a wend des Heseße— F n. 3. 6. . 16 u sch 1ge und 1 up 06 . Deranz hun einer G zien . ĩ folgt die er Berathung des Gesetzentw urfs, Abg. Noelle, daß ich nicht jedes Wort aus dem Vortrage des Herrn Garantie für die richtige Anwendung des Gesetzes gegeben sei, ais a, . * 14 ö ; ; J

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Herren! Der Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf bezweckt, ääglichkeiten zu beseitigen, die hier bereits wiederholt erörtert

und die sich aus Meinungsverschiedenheiten ergeben em Reichsgericht u dem preußischen Kompetenzkonflikts of über ihre beiderseitige Zuständigkeit. Sie werden sich er

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ö e die Nichtbenuhunna des Qin fer nass hein ö äinrihimmnaer wie de Tem r 16 I k zõhmen ö 641 Mähren z 8 8 ; z ö Di (icht benutzung es jivilversorgunge cheins an die pensior n inr ie . O wit l 1 er ! ö hn ischer 1 en 24 Vahr : ob in diesem neuen Stadium der Kompetenzkonflikt erhoben e] 865 . lerler . n J delt und besse nischen 6 jn i n. 2 = Auf r 8 8 , iet. n Gendarmen und Ober-Wachtmeister Die Petition wird auf Antra ? bildung der Arbeiter zu danken sind n demsel be * . Bukowina (4 17 X allen 6 1 ir: werden önne. Diese Frage ist zei den ommissarischen J. Bet nne / mcsid : ne un ; höchsten Gerichtshöfe für die Betheiligten zu ; 72 . 3 en der Petitionskommissi MRückicht auf eine Erklärung

Berathungen des Gesetzes auch erörtert und geprüft worden gierungsvertreters in der Kommission über eine zu erwartende N

iedene Fälle, in denen gegenüberstehende

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zeführt haben, sowohl hier wie im Reichstag . ̃ 1 n,. . Wan ) und man ist zu dem Ergebniß gekommen daß allerdings ver sorgungsvorlage nach Tesürwortung di ich den Abg. Dr

n ö Eommwe (Zentr.) der Regiern in einem solchen Falle der Kompetenzkonfliktsgerie 28 6 wen n

die Königliche Staatsregierung

gerufen werden könne, weil je an durch eine eidun 8e desselben die Möglichkeit

noch einmal an das Reichsgerie

halb nach der Auffassung

angenommen worden ist

daraus nicht.

M efnundheitewesen Thierkrankfbeiten und Apsperrung« Maßregeln

Handel nnd

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