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Dentscher Reichstag. 170. Sitzung vom 21. April 1902. 1 Uhr.
Am Tische des Bundesraths: Staatssekretär des Innern, Staats-Pünister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner, Staatssekretär des Reichs ⸗Justizamts Dr. Nieberding, Staatssekretär des Reichs-Schatzamts Freiherr von Thiel⸗ mann. ; . . ; . 2
Zur ersten Lesung steht der Gesetzentwurf, betreffend den Servistarif und die Klasseneintheilung der Orte, sowie Abänderung des Gesetzes über die Bewilligung von Wohnungsgeldzuschüssen.
Abg. Hofmann Dillenburg (nl): Wir sind mit n Ab⸗ änderungen, welche die Vorlage betreffend den Servistarif gegen den bisherigen Zustand vorschlägt, einverstanden. Was den Wohnungs⸗ geldzuschuß betrifft, so wird jetzt vorgeschlagen für die Klassifizierung der Orte auch die thatfsächliche Hohe der Miethspreise mit maß⸗ gebend zu machen. Im Jahre 1897 hat mein Parteigenosse Dr. Hammacher angeregt, für die Bemessung der Wohnungsgeldzuschüsse andere Grundsaͤtze aufzustellen als für die Eintheilung der Servis⸗ klaffen; die meisten Parteien stimmten dieser Anregung zu, und auch Graf Posadowsky gab entgegenkommende Erklärungen ab. Was jetzt geboten wird, ist aber keine prinzipielle Trennung, wie sie damals
irde; diese Lösung halten wir für ungeeignet und auf die Dauer nicht baltbar. Die richtigste Grundlage wäre, einen he— stimmten Theil, etwa R der thatfächlich gezahlten Miethen, dem Be— amten zu ersetzen; dies ist indeffen nur meine persönliche Ansicht. Ein Schritt zum Besseren wäre schon, wenn man. den Woh⸗ nungsgeldzuschuß der Beamten mit und ohne Familie differenzierte. Die statistischen Erhebungen, welche die verbündeten Regierungen ver⸗ anstaltet haben, scheinen uns auch gerade das Unzweckmäßige des neuen Vorschlags zu erweisen. Die bloße Aufhebung der V. Klasse ist durchaus ungenügend. Die Differenzen in den Miethspreisen, wie sie in den einzelnen Klassen nach den eigenen Erhebungen der Verwaltung zu Tage treten, hätten ar iese letztere überzeugen müssen, daß das Festhalten an den Servisklassen für die Wohnungsgeldzuschüsse un Faltbar ist; der theuerste Ort in der V. Klasse ist theuerer als der theuerste Srt in der IV. Klasse; in der J. Klasse schwankt der Durch⸗ schnittsmiethpreis für einen Wohnraum zwischen 94 und nicht weniger als 246 S½ ! Kommissionsberathung der Vorlage ist unerläßlich; ich hoffe, daß die Vorlage eine Gestaltung bekommen wird, die dem Hause die Annahme erleichtert.
Abg. Singer (Soz.): Die beste Instanz für die Einzelprüfung der Vorlage ist die Budgetkommission, da der Entwurf mit der ntlich zufammenhängt, Mit der Herauf—
stung sind wir einverstanden. Die Jagd nach zöhere Servisklasse zu kommen, würde seitens der Fommunen erheblich eingeschränkt werden können, wenn höhere Wohnungsaeldentschadigungen existierten. Nun erklärt die Regierung ich: von 1897, es könne jetzt eine vorgenommen werden, und will auch n zehn Jahren eintreten lassen. legende Aenderung wollte nächste Revision schon nac geltende Gesetz ist ja doch vo hat man die Klassen eingetheil Die Regierung scheint zu virthschaftlich nicht das l ine wunderbare ell 35
der 10 40 weniger bekäme als seine Kollegen, würde sofort wieder zu den Unzufriedenen gehören. (Sehr richtig! rechts.) Also, meine Herren, auf einen bestimmten Prozentsatz der Miethe kann das Gesetz sich nun und nimmer einlassen.
Außerdem möchte ich dem Herrn Abg. Singer gegenüber be⸗ nerken: es steht nicht zur Frage die Revision des Wohnungsgeldes, sondern die Revision der Klasseneintheilung der Orte, und diese Klasseneintheilung der Orte — das gebe ich zu — kann nie und nimmer, von keiner menschlichen Hand, in der Weise revidiert werden, daß alle Orte zufrieden wären. Man muß eine genügende Diagonale zu finden suchen. .
Nun möchte ich gegenüber den Ausführungen der beiden Herren Vorredner, namentlich des Herrn Abg. Singer, kurz an etwas erinnern, was von ihm nicht berührt worden ist, daß wir seit der ersten Vorlage des Wohnungsgeldgesetzes Zulagen an Beamte gegeben haben in den allerverschiedensten Formen. Wir haben eine lange Reihe von Gehaltserhöhungen geschaffen, wir haben Stellenzulagen ge— schaffen und Theuerungszulagen. Auf die Einzelheiten hier einzu gehen, bin ich nicht in der Lage, es ist auch nicht nothwendig. Ich bitte nur, meine Herren, in der Kommission sich vor Augen zu halten, daß das, was der Wohnungsgeldzuschuß den Beamten gewährt, durchaus nicht die einzige Erhöhung des Gehalts der entsprechenden Beamtenklassen seit dem Jahre 1873 darstellt, sondern, wenn Sie in den Etats der verschiedenen Jahre die Gehälter der einzelnen Klassen vergleichen, so werden Sie Zulagen in ganz erheblicher Höhe bei den verschiedensten Kategorien finden, und diese bitte ich auch nicht außer Acht zu lassen.
Wenn bei einzelnen Orten eine Ungleichheit, ein Ungerechtigkeit auch nach der neuen Klasseneintheilung bestehen sollte ich hoffe, daß
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ernste Ungerechtigkeiten sich in der Vorlage nicht mehr finden, denn ich
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kann Ihnen die Zusicherung geben, daß die Auswahl der Orte mit der peinlichsten Gewissenhaftigkeit vorgenommen worden ist ab wenn solche Ungleichheiten sich noch finden sollten, ist ja die K ommission immer noch in der Lage, bessere Vorschläge zu machen. Nur möchte ich Sie warnen, meine Herren, dem allgemeinen Herzenstrieb zu weit zu folgen. Ich kann diesen Herzenstrieb sehr wohl verstehen und verstehe ebenso gut, wie jede Hausfrau ihr Dienstmädchen gern erhöhen würde von Monat zu Monat, von Jahr zu Jahr, wenn nur ̃ vorhanden wären. Ich komme heute auf die Finanzverh.
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mehr des näheren zu reden, aber diese Finan
laufenden Jahre bereits ernst gestaltet Jahre die Versicherung kann ich Ihne weit ernster gestalten, und ich möchte Moment in Ihren Berathungen r (fr. Volksp.): Was igen haben, entspricht nicht auch nicht dem, was zm vorigen Jahre verlautete, ei Erhöhung der Wohnungsgeld höheren Beamten von W bringen würde. Es den, aber übrig geblieben ist ein winziges Minimum gegenül dzuschüssen für die Reichsbeamten wenn man den Servis hin il den T en auf den heißer
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der Gewiß,
rathung zu sein. Daß Offiziere Servis und Wohnungsgeldzuschuß bekommen, ist ja richtig, aber nicht unbillig, denn der Servis hal schon immer bestanden und einen Theil des Einkommens der Offiziere gebildet, ehe von Wohnungsgeldzuschuß die Rede war. Die Ver⸗ quickung beider zu beseitigen, wäre ja sehr erwünscht. Prozentualer Ersatz der Miethe würde ja lediglich den Erfolg haben, daß die Erhöhung in die Tasche der Herren Hausbesitzer flösse. Eine parlamentarische Majorität für eine Abstimmung, daß die Miethen nicht gesteigert werden dürften, wird sich wohl nicht finden. Unsere Resolution ist nicht erfüllt worden, aber die finanziellen Verhältnisse haben sich außerordentlich verschlechtert. Mit der Vorlage können wir uns im allgemeinen ein— verftanden erklären; 170 Ortschaften sind in höhere Klassen versetzt worden, und durch die Aufhebung der V. Klasse ist eine Verbesserung für die ländliche Bevölkerung geschaffen. Das Letztere ist nur recht und billig. Eine allge⸗ meine Erhöhung des Servistarifs ist ja überhaupt von keiner Seite gefordert worden. Bie zehnjährige Festsetzung der Revision würde guch unserer Anschauung nicht entsprechen. Die Verhältnisse in den Städten ver⸗ schieben sich so rasch, daß eine so lange Zeit nicht bis zur Revision verfließen darf. Mit dem Auskunftsmittel, der Bundesraths verordnung würde! man sich auch nicht auf allen Seiten einverstanden erklären. Hannover und Cöln möchten wohl jetzt auch in die Klasse a gehören; ich stelle aber keinen Antrag dahin, denn wir müssen wünschen, daß die neue Klasseneintheilung wenigstens für einige Jahre en blog an⸗ genommen wird, damit wir nicht wiederum in der Kommission erleben, was Herr Richter andeutete. Die Bexechnung der Mehrausgaben von
681 0560 „ in' der Vorlage bezieht sich auf Wohnungsgeldzuschuß und
Servis; das hat Herr Richter wohl übersehen. Ein Wohnungsgeld⸗ zuschuß kann nicht die Miethen ganz ersetzen.
Staatssekretär des Innern, Staats⸗-Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:
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Meine Herren! Wir haben den ehrlichen Versuch gemacht, bei den Vorarbeiten für diesen Gesetzentwurf der Resolution des hohen Hauses Rechnung zu tragen. Wir haben zu diesem Zwecke zunächst alle die Angaben über die Höhe der Miethen, die sich aus den bisherigen Vorarbeiten ergaben, zusammengestellt. Wir kamen bei dieser Arbeit zu der Ueberzeugung, daß man im allgemeinen wohl sagen kann, daß sich die Durchschnittssätze der von den einzelnen Beamtenklassen gezahlten
Miethen nach den verschiedenen Servisklassen richten. Dieses Material erachteten wir aber nicht für ausreichend, um endgültige Beschlüsse darauf zu be ĩ haben deshalb noch aus einer großen Reihe von Normalstädten, die aus den verschiedenen Servisklassen ᷣ den einzelnen Beamten und klassen gezahlten Miethen
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tugesellschaften jedem Arbeiter Wohnung verschnffen kann; aber es
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ihre Wohnungsmiethen nicht . Einzelstaaten Staatsbetrieben sich selbst im genossen⸗ so liegt ein s Gegengewicht
zusammengetreten sein und sich verpf
zjforderungen entsprechend dieser
haben für ihre Vorlage den der Reichstag bei der zweiten Lesung des Entwurfs einer Novelle zu Strafprozeßordnung unter dem 14. November 1896 gefaßt hatte.
gin Sarwwer 6 2. * 297 8 1 4 1. Meine Herren, die Frage, die dieser Entwurf lösen will, hat
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Vorverhandlungen zu der damals leider gescheiterten Novelle zur Straf prozeßordnung eine sehr ausgiebige Behandlung erfahren. Moran Berarften len, , schlies Be j . Vorlage derersten Novelle, die zur abschließenden Berathung im R
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