1902 / 103 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 02 May 1902 18:00:01 GMT) scan diff

Heiligkeit der Verfassung sprechen, Kae zahlen.

Damit schließt die Generaldiskussion.

Der Gesetzentwurf wird darauf in seinen einzelnen Be⸗ Debatte gegen die Stimmen der Parteien endgültig im

stimmungen ohne der Rechten angenommen und darauf auch Ganzen.

Sodann wird die zweite Lieber (Zentr) eingebrachten Gesetzentw die Freiheit der Religionsübung, Debatte über den 8 Januar nicht zu Ende geführt worden.

Der §1 besagt nach dem Wortlaut Kommissionsbeschlüsse:

Jedem Reichsangehörigen stebt volle Freiheit des religiösen Bekenntnisses, Religionsgemeinschaften, sowie der lichen Religionsübungen zu. Den

fortgesetzt.

Abbruch gescheben.“ Von den Abgg. Dr. & ist für den Fall der Annahme des beantragt:

„Der Erlaß von Gesetzen Gesetzes ist bis zum Erlaß eines Versammlungsrecht Sache der Einzelstaaten.“

Abg. Dr. Sattler:

Lesung des von dem Abg Dr. urf s, betreffend Die F 1 war bei der letzten Verhandlung im des Antrags und der

innerhalb des Reichsgebiets der Vereinigung zu gemeinen häuslichen und öffent⸗ bürgerlichen und staatsbürger⸗ lichen Pflichten darf durch die Ausübung der Religionsfreiheit kein

Hieber und Dr. Sattler (nl) § 1 folgender Zusatz

zur Ausführung des vorstehenden Reichsgesetzes über Vereins- und

Der durch die Kommission angenommene

Antrag unterscheidet sich wesentlich von dem ursprünglichen sogenannten

Toleranzantrag. Mit diesem Wort wurde der Er ging darauf, die Staatshobeit. gegenüber bejw. sie zu beseitigen. Diese Absicht ist in der vorlieg nicht mehr entbalten. Gegen 8 1 ist besonders der heben, daß die Grenzen seiner Herr Bachem hat das selbst anerkannt. eignet, Rechtsunsicherbeit in den Einzelstaaten hervorzurufen. Bezugnahme darauf, daß es sich nur Art. 12 der preußischen Verfassung handle,

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Antrag nicht erschöpft. den Kirchen zu regeln, enden Fassung Vorwurf zu er⸗ Wirksamkeit durchaus unbestimmt sind. Die Vorschrift ist also ge⸗ Die um eine Reproduktion des beseitigt die Bedenken

nicht, denn die preußische Verfaffung verweist ausdrücklich auf die

Mitwirkung der Gesetzgebung. Davon ist im Antrage In Preußen ist das Vereinsgesetz ergangen. Ünterschied vor; es bedarf für den 81 eben auch besonderer Aus · führungsgesetze. Diese Lücke soll unser Antrag ausfüllen. Die Folgen der Grundsatze des 8 1 auf dem Gebiete des Vereins⸗ und Verkammlungsrechts müssen in den Einzelstaaten geregelt werden, so lange ein Reichs- Vereinsgesetz nicht besteht. Die Befürchtung der Derten vom Zentrum, daß F 1 dann in seiner Ausführung sistiert werden wärde trifft nicht zu; das Reichsgesetz zwingt die Einzel⸗ staaten, mit dieser Ausfũhrungsgesetzgebun sofort vorzugehen; auch Sachfen würde dann zu einer Revssion schrell mũssen. Auch Bahern wäre in der gleichen Nothwendigkeit, denn dort gilt ebenfalls der Grundfatz des 31 nicht, die Altkatholiken baben da keine freie Religionsübung. Obne die Annabme unseres Antrags können wir für 81 nicht ftimmen. Lehnen Sie unseren Antrag ab, so wird eine große Rechteunsicherbeit in den deutschen Einzelstaaten entsteben. Es wird febr bald der Schluß gezogen werden, daß jede Prozession und dergl. nunmehr obne weiteres erlaubt ist:

. l ist die eine oder die andere Regierung nicht der Meinung, so kommen wir in eine Unmenge

Streitigkeiten und unerauickliche Differenzen binein. Die Erfahrungen der letzien Wochen und Monate bestãrken mich in der Vermuthung, daß wir vom Zentrum in der möglichst weiten Auslegung dieser Be—= flimmung Alles zu erwarten baben. Sehr bald würde die Behauptung aufgestellt werden, daß mit diesem Artikel] alle Bestimmungen des Vereins. und Versammlungsgefetzes in Preußen und alle Beschränkung der freien Religions bung beseitigt seten, und zwar gerade deshalb, weil der Reichstag den Antrag Hieber und Sattler a gelebnt babe. Dieser Antrag ist im eminenten Sinne nur dazu bestimmt, den Frieden in der Bersölkerung aufrecht zu erbalten; Sie werden gut thun, auf diese Bracke zu treten. Thun Sie das nicht, o werden wir gegen den 8 I und gegen das ganze Gesetz stimmen müssen.

Abg. Dr. Vonderscheer (b. 5 F.). Wir baben den Antrag in seiner ursprüngiibßen Gestast freudig begrüßt. Im Meichs land ist der Gedanke unerbört, daß irgendwo im Deutschen Reich die freie Resigione übung beschränkt sein soll. Die Katholiken im Reichslande em ünden allerdings auf einem anderen Gebiete eine staatliche Zurũck; setzung, nämlich kei der Besetzung öffentlicher Aemter. Wir werden Keute auch fur die Kommissiöngvorschläge stimmen und den Antrag Hieber ablebnen.

Abg. Dr. Stockmann (Ry: meiner Freunde babe ich zu erklaren können. Er sst unannehmbar, weil er die Zuständigkeit der Reiche · geseßz gebung überschreitei, und weil wir auch den Inbalt beanstanden müßen. Benn Dr. Bachem die Verwunderung darüber alt unberechtigt bezeichnete, daß ein solcher Antrag gerade voem Zentrum ausgegangen fei se darf ich entgegnen, daß das Zentrum sich durch die Eiellung beüseiben mit den Unschauungen der latbolischen Kirche und mit dem Verkalten seiner Gesinnungsgenossen in andern Ländern in Widersxrruch geseßt bat. Diese Verwunderung. die Ibnen ja unbequem scheint. wird nick allein in rrotestantischen Kreisen, sendern auch bei gut kat bo ficken Männern geieslt. Dr. Sigl, der dech gewiß streng latbolisch wat, bat Tamalg geschrieben! Seit wann ist denn Religiengfreibein ein katboliscihes Priniir? Wißen die Herren im Jentrum nicht, daß die Kirche die RMligiengfreibeit stets verwersen bat und derwerfen muß, weil sie dem innersten Wesen der katbelischen Neligion widersrricht⸗ Schen Ser Kunert kat kemweifelt, eb das Jentrum einen solchen Jrirag eingebract bätte, wenn eg in der Mehrbeit Die Voce della verits-, dag Organ des Kardinal Staate sekretars, bat aundrüclich anerkannt, daß die katbelische Kirche nur in der Wminderbest rie Freibelt aller enfessionen für sich ferdert, aber in den Ländern, wo sie deminiert, jede Tultugfreibeit mit Rucksicht auf bre Tröeriftenten Rechte verwirft. Diese und ähnliche Aeußernungen sind ja rielleicht keine auteritatieen, aker &' erintieren auch rärstliche Aeußerungen, se die Allekutien Ping deg 1X. den 1868 gegen Eiücrreiikiiche Staatt grund gesez und Grerklica Ler des XII 18388 ber die menschliche 2 welche das elbe in effintellster erklären. Den Hinweig aut auferdeutichen Derr Bachem allerding nicht gelten 1 KRalbeliken gerade auf die Ginbeit aller binweisen. Derr Bachem Kat gegen Fliedner berufen, der in Madrid? en Gemnastum babe bauen dürfen. Die vanien ist eire Geschichte unaußge en. (Redner tiert Gruchstũuche jedner nter diese Angelegenbkein) rieri keiten die Grangel ichen den seiten der Beberden. dei err Bachem diese Justände e bewmenl ich über Mecklenburg kaben eg mit Freuden begrüßt, NMegierung eine enderung in Ut werden sst. Gin Unter chted eamatlicher Teleranz ist ein Urding n welche Mircke ükt aur da Teleran! aben Teleran aur Uekerlengumng risten die Mögllchkeit, selig a werden.

Neige ecseheekbung ird mit dem erichritten e freie Verrieigung za Religtenegemein haften heal innerkalß der Neihetemreten; aber die Freibeit der Reel ft a die Jastandiefeit der Ginsel talen Ssestelli. bine man die Jasttadiakeit des Rech auf die danze Materie aut-⸗

keine Rede.

Im Namen des größeren Theil daß wir §S 1 nicht annebmen

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Es liegt also ein großer

vo sie Diäten aus der Partei⸗

sein, daß die landesgeseßzlich entgegensiebenden Bestimmungen er⸗ löschen, weil Reichsrecht Landes recht bricht. Herr Bachem wird jeden⸗ falls auch annehmen, daß mit dem Zustandekommen des Gesetzes die preußischen Bestimmungen über die Prozessionen beseitigt sind.

Ag. Dr. Bachem Zentr.): Wir verhandeln dech heute schon zum vierten Male über denselben Gegenstand, und alle heute vorgebrachten Dinge find schon ausgiebig verbandelt worden. Ich darf daher auf das bereits von uns Gesagie hinweisen; wollte ich auf alles antworten, was die Herren Sattler und Stockmann vorgebracht haben, so hätte ich dazu mindestens drei Tage nöthig. Heute erklärt Herr Stockmann sogar, er könne einen nnn ie zwischen dogmatischer und staatsbürgerlicher Toleranz nicht erblicken. Wenn er so wenig Kenntniß von katholischen Anschauungen hat, daß er diese Unterscheidung nicht einmal zu machen versteht, so ist schwer mit ihm zu diskutieren. Auf dem politischen Gebiet herrscht die krasseste politischdogmatische Intoleranz, und Jeder wird das für selbst⸗ berstäm lich erklären. Warum joll das nun nicht für die doch noch höher stebenden religiösen Ansichten gelten. Diese Auffassung gehört doch zum ABC des öffentlichen Lebens. Die Herren Stockmann und Genossen wollen nur die dogmatische Intoleranz auf. dem Gebiet der Politik als berechtigt anerkennen, das ist ihre große Inkonsequenz. Wir find konsequent auf allen Gebieten. Wir bestreiten keinem anderen Christen die Möglichkeit, selig zu werden? sagt Herr Stock⸗ mann. Thut das etwa die katholische Kirche? Wo hat jemals die katholische Kirche einem Menschen, der nicht zu ibr gehört, die Mög⸗ lichkeit bestritten, felig zu werden? Welche unchristliche Denkweise würde dazu gehören, etwas Derartiges auszusprechen! Das Wesen des Reichs ift es ja, die Einzelstaaten dauernd zu vergewaltigen; niemand wird bestreiten können, daß das der verfassungsrechtliche Zu⸗ stand ist. Das Deutsche Reich hat Einheitlichkeit in der Zivil⸗ und Strafgesetzebung herbeigeführt, soll es nicht auf dem noch viel ideale ren heb el. der Religionsübung Einheitlichkeit herbeiführen dürfen? Die Reichskompetenz an sich ist ernsthaft bisher nie eder von keiner Scste bestritten worden. Man darf das Wesen der katholischen Kirche nicht nach liberalen Blättern studieren. Wir haben auch unfererseits die protestantischen Quellen studiert, darum sind wir in der Lage, mit Ihnen zu diskutieren, ohne Sie zu verletzen.

Abg. Richter (fr. Volksp ): Namens meiner Parteifreunde er⸗ kläre ich, daß wir für 51 und für die Kommissionsvorschläge stimmen werden, die den Antrag in einzelnen i,. erheblich verbessert haben. Die gestellten Abänderungsanträge ezüglich des Religionsunterrichts lehnen wir ab, weil ihre Annahme in irgend einer Gestalt das Zu⸗ standekommen des Antrags gefährden würde. Die Annahme der Kommifstonsvorschläge batten wir für einen Fortschritt in unserem Sinne. Auch den Antrag Schrader über den Zwangs · Religions⸗ unterricht können wir nicht annehmen. Der z 1 ist keineswegs von unitarischer Tendenz, und ich babe schon vor 30 Jahren dafür gestimmt. Das Erziehungsrecht ift im wesentlichen durch das Bürgerliche Gesetz buch geordnet. Ich wünsche, daß in der jetzt vorliegenden Beschrãnkung die Paragravhen 9. esetz werden. :

Abg. Dr. Derte ö. köns.): Die letzte Aufforderung des Kollegen Bachem war gewiß berechtigt; Tie gleiche Berechtigung hat die Auf— forderung an die katholischen Mitbürger, die Verhältnisse der Evan⸗ gelischen an der Quelle zu studieren. Der evangelische Geist der Ver⸗ föbnsichkeit wird um so mehr walten müssen, je mebr wir gefestigt sind in dem Wurzelboden unserer Ueberzeugung. Der Geist der Versõhnlichkeit hat die TLommissionsverhandlungen beberrscht, er wird auch das Plenum beberrschen. Aber es ist nun wirklich reichlich genug über die Grundfätze und die Rechtsterbältnisse geredet worden., Ken— feffionelle Streitfragen gebären nicht vor den Reichstag. In der FKommissien haben wir diese Fragen in einigen Punkten allerdings recht graͤndlich erörtert. Das Preßgeschrei gegen die ersten vier Para⸗ raphen des Antrags oder vielmebr gegen seine Väter bat bei uns einen Widerball gefunden. Bedenken, die aus dem einzelstaatlichen jus eireg sacra sich herleiten, liegen für die überwiegende Mehrheit meiner Freunde gegen den § 1 nicht vor, wir werden für denselben stimmen. Die Bedenken der Herren Hieber und Sattler ehen wir nicht für so bedeutend an wie jene, insbesendere nach der Erklärung des Herrn Bachem, daß die landesvolizeilichen Bestimmungen weßen des Vereins und Versammlungerechts durch diese Bestimmung nicht berũbrt würden.

Abg. Schrader (fr. Vgg): Ich brauche nicht ju wiederbelen, daß wir für ein lichst großes Maß von Religiensfreibeit sind. Wr zweifeln auch nicht, daß bier eine Kompeten des Reichs vorliegt. Selbst wenn diefe Kompetenz nicht vorläge, müßten wir zugeben, daß cg notbwendig ist, diese Frage einheitlich zu regeln. Von einer Ver gewalllgung der Einzelstaaten durch die verbündeten Regierungen lann ükerbaurt keine Rede sein. Ich babe lediglich das Wort er⸗ griffen, um mich gegen den Antrag Hieber Sattler zu wenden. Die Freibeit der Religiongübungen hat sich, wie auch die Zentrum Antrag steller zugeben, innerbalb der Grenzen des Růrgerlicken Gesetzbuchs ju alten. Beträten wir den Weg des Antrags Hieber, so erklärten wir, dan es sich bier nur um die Feststellung eines Grundsatzes bandelt. Daz ist aber nicht Aufgabe der Geseßgebung, wir würden keine ein⸗ beitliche gesepliche Regelung kaben, sondern dag gerade Gegentbeil. und F 1 würde keine Bedeutung baben Die Natienalliberalen wünschen das in der That, sie wellen den Paragravben ju Falle bringen. Ich meine, wir sellen den Zusatzanttag ablebnen und den F L unverandert annebmen. Wir qualen unt nicht ab, welche Dinter gedanken mit dem Gesetz verbunden sind.

Inzwischen ist ein Antrag der Abgg. Groöber und Dr. Oeriel eingegangen, dem Absatz 3 hinzuzufügen: Unberührt bleiben die allgemeinen volijeilichen Verschriften der Landeggesetze über das Vereing. und Versammlungtwesen. Ag. Vogel (Refermr. weist darauf bin, daß nach der Teerie der katboliscken Kirche Staat der Diener der katbelischen Kirche fein felle. In der Prarig gestalte sich allerdings gegenüber der Ent- nikelung de modernen Staatemesens die Sache etwas ander. Die . und da sie diese für sich allein nicht ferdern len ;

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srrechen wellen, so batte man den Passen Art. 4 16 ander fermnl tert i er fermuller ii Fi shest auh wach weiterer Metnang vesfties

Real, nichl naar Rechte greed ide, and dann ird die ersegacn die

2 fatbelicke Kirche ferdere staatliche Teleran; . könne, fender sie sie uch für andere Belenntnisse Zrwischen de diialdemekraten Jentrum beste be aber ein

baupt öfen ohne sehr schwierige Erörterungen über die mõgene lage? Der Abg. Bachem Verhältnisse anzuziehen. Wir haben nur gezeigt. nicht geübt wird. Einen Vorwurf wollten wir dem

nicht machen. Man hat in Spanien auch ein Toleranzgesetz gem trotzdem hat man die i

den Altkatholiken in Passau verboten, zu läuten! Ich sage das nur, um zu zeigen, antrag auf einer Inkonsequenz beruht. Deutschen Kaiser den Anspruch erhoben, Kirche zu sein. Gewiß kann man von zweier Philosophen sprechen. römisch⸗katholischer Seite

daß der 3

Der Unterschied ist aber

der: wird der

Gewissen. Redner empfiehlt schliehlich seinen seine Partei aus

Ablehnung des Zentrums⸗Antrags komme.

seiner Frattion.

Abg. Dr. Spahn so klar, daß es der Erläuterung des Zusatzantrages Gröber⸗Oert eigentlich gar nicht bedürfe. Es geschehen, könne uns gleichgültig sein, was der Pastor Fliedner behaupte,

1. : nicht unbese könne sich objektiv irren.

Würde man den ganzen A

Bavern, über die man sich beklage,

Wolle man die staatsbürgerlichen Rechte schützen, § 1 zustimmen.

gegen den Zusatzantrag des Antrages Hieber der Oertel angenommen.!

—— Gegen 6 Uhr wird die weitere Berathung abgebrochen. Nächste Sitzung Freitag 1 Uhr.

Vorlagen.)

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. g 2 71. Sitzung vom 1. Mai 1902, 11 Uhr. mar =

Ueber den ersten Theil der Verhandlungen ist in der

gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Zur Berathung steht der von den Abgg. Graf Douglas

ffreikons) und Genossen eingebrachte und von Mitgliedern der

konservativen und der nationalliberalen Partei, des Zentrums

und der Polen unterstützte Antrag: die Regierung aufzufordern,

1) den Entwurf eines Gesetzes zur lichen Folgen des Branntwei welches inebesondere Gastwirthen sowie Kleinbändlern untersagt wird, Branntwein zu verabreichen 4 in anderem als reinem, von Fuselol und sonstigen r Stoffen freiem Zustand, ß. im Sommer Dalbjabr vor 7 Ubr Morgens, im Winter ⸗HSalbjabt vor ihr Morgens von Ausnahmefällen abgeseben = . an angetrunkene Personen, an Personen unter 16 Jabren und ferner an solche Personen, die von der Polizeibebörde als Trunkenbolde

bezeichnet sind, schãdlichen Wirkungen des

Verbütung der schäd⸗ ngenusses vorzulegen, durch

2) durch Veröffentlichungen auf die übertriebenen Allobolgenusses auf die körperliche und geistige Ge- fundbeit, die Nachommenschaft, die Erwerbetbätigkeit, das Anwachsen der Zabl der Verbrecher binzuweisen,

3) Trinker Heilanstalten zu errichten und ju fördern,

15 in öffenllichen Räumen bildliche Darstellungen und Be lebrungen über die schädlichen Felgen des übertriebenen Allobol ˖ genusses anzubringen.

Abg. Graf Dou glas fübrt in der Begründung des Antrages aus, dat er unfer den Brennern keine Gegner desselben babe. Eine größere Strenge, bei Ertbeilung von FVonzessionen von Wirth. scharten ses unbedingt erferderlich. Dem Publikum müsse möglicht viel Gelegenbeit gegeben werden, sich der Natur ju erfreuen, da et bierdurch dem Kneiwenleben, namentlich in geschlessenen Räumen, mebr entiegen werde. In den Babnbofgrestauraticnen mässe mebr frisches Trinkwasser vorbanden sein und überbaurt auch den Dienstbeten dies bKeilsame Getränk mebr zugänglich gemacht werden. Als ebenso beilsam bätten sich die Kaffeekäcken erwicsen. Dam müsse eine tbun= sihste Veredelung der Lekengfreuden treten: die Anlegung von Kr belungerlägzen und lleinen Gärten. Leseballen und Wãrmeballen zrmnastische Uebungen und der Srert. Die kemmunalen Körrer. saften, Tie Arbeitgeber der Landwirtbschaft, des Bergbaueg und der Irdastrie bitte er, sich der Sache mebr anzunebmen Nur Turck Ginlgieit kenne man bier etwag erreichen. Ferner dri. es sich emrfeblen, die Staatsregierung durch eine Resclutien ju ersuchen, beim Bundegratbe vorstellig m reren, den Gescyentwurf ven 1892 wieder aufluncbmen. Ter Redrer richtet cinen warmen Appell an die Regierung und an daz Dan, auf diesem Wege fertzuschreiten, und schlieht Unser armer Velk sebat sich in den breiesten Schichten nach der Stunde

Freren verlangten mit ibrem sacken, Freibeit fur den Gir ielnen, Die radikale Trennung meische Reid Amerika bestebe, habe etwas ungemein Bestechende cine sesche Madikalkur durchfübrbar sei wage er (Redner) entscheiden; aber außererdentlich schwierig, denn en der Einwilligung den Parteien, der Anche und des Wenn Staat und Kirche sich srennten. se bleibe das Jentrum Der FJampf der Kenfesstenen sei immer nech ein Zeichen regen teligiõ ien Sinneg. Die rastlese Thätigkeit dei aibellitemug serg Tantenzeriber Weise dafür das rretrstantiche Bemuftsein ju erdal ten Tie Katbeilen müßten ibrerfeing anerkennen, daß die Mefermatien sciner Jen wie ein reintgerdeg Gemitter gewi'st Habe, und daß der arltarlamrf nen ern e e religisse Teleranz in unctn- geschtänktem Sinne sei malle meraliichen und sosialen Puüichten ließen sich geüetz! cike Die Gristenz der Staate erde auf der sitilih ie sralen imnnung der Bärzer, und auch diese lasse sih nicht gesc'lich * elcgen Pace dicker Gesianung mäse aber der Staat firdern miüßse das Recht de srrache arsihert erden fu Fas. Tas der Religiengunte den siutl ch sesalen Tlichter dei . Aufgake den E e zn derbindern, daß Aer zerniß gegeben erde ker Rellgiergäbung derstanden Rerden auch fer tiiden Verte bremer ie misse er (Re aue rn cih einle ren. Nelizien gebere die Airche Prässdent Gras den Galle stre m: Im Daase it adgemeta Arscht derberitet, das der Vert Medaer abliest; iãh bine ihn, feiern Vertrag aan frei a ballen and nicht ak falle Seine Partei fei far den 1 vater der Berangsehang. daß die Nechte der Staates aicht eirarichräntt er den Are Dr. Fieber Dee Frage der Trranneg der irc dem Staat gebert niht der der Neihetag sendern it Sache der Gtanl ˖

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ker Befrelung ven diesem gefäbrlichsten Tyrannen, wie es ja garnicht ander sein lann. und diese wird um so fräber schlagen. i früber und beller die Feuerseichen den den Heben in dag Land binab leuchten Tie Saat it reif, rreten wir mit in die Reibe der Schnitter, um sKie ir neier 1keures Velk cirmkringen! Möge die Jet nicht a fern fein, o wir auch auf diesem Gebiete an der Side der Jidilisatien marschieren rter Staatsfekretät den Bischeffebausen (auf der Tribäne sebr screer versfändlich) erklärt, daß dag Staate Minlster nm ju dem Antr age nech nicht babe Stellung nebmen kennen, der Min iter deg Innern siebe sedech dem Antrag vollkemmen somrathbisch gegenuber und wende ibm sein delleg Jnteresse zu, wie es die Wichtigleit des Gegen- standeg deilange. Der Antraasteler babe ich grep Verd ien fte Dadurch erwerben, daß er den Stein inn Nellen gebracht babe. Tie Qerr em Jiele seien aller inag mannigialiig, der Antrag solle aach Heiretsalg erscherfend sein Db eg münlich sein rar den gar retaen Branntwein jam Verkauf aja r föene aller ige Tdabingestell, Ficiken. Girem Ven- kes Verkanse en Perferen nnter 15 Jakten lögue man dell. lemmoen sestlmren, ckenfe der Anregung. dez Vell biannetten auf die ihr lichen Felgen dee dtertrieberen Alkebelarunsses. Grbekungen ber Tabin zckende Maenakmen feien Ferritz im Gange. Der Antran e Ja rech scheetreegs erscher end. C Laen nech andere beachten. rere Anregar gen der, ie mässe auch die Meickenrieg ebang besfsead cieareifen! B dark die Bestrafarng der nicht lenkten tierten Nun. scharkz. Tie Nenlerneg wärt e, mt Freude e, rern es lage, der Wertrieker m Mllebel gene cinzalschräaklen, da der

Eq4eren, den er derurfae, reeht al alleß andert am Marke des Velle zebre.

Miarnterlal Dirckter Mr Forster dark Few Antras iner de-. daß er e Frage der dag Tan gebrackt bat, und reicht seine Seerertie för die Tender de errageg aun Gia Grleß de Felten Mienhergz dem 18 acaat d. er die Scaler a jar Hake ae, Hercltz derragt, das warb, M bier ee, die m,

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Abg. Kunert (Soz.) bezieht sich auf die frũbere Erklärung

JZentr.) hält die Fassung der Kommissign für

el tlich zandle sich hier nicht um dogmatische Streitigkelten, sondern um staatebürgerliche Nechte. Was in Spanien

im übrigen könne man das, en hinnebmen, er

; ͤ ntrag des Zentrums annehmen, so würden dadurch auch die Mißstände in

mit einem Schlage beseitigt. so müsse man dem

Nach einigen weiteren Bemerkungen des Abg. Hr, Satt ler Gröber-Oertel wird nach Ablehnung Sz 1 mit dem Zusatzantrag Gröber⸗

; (Diätenvorlage; Fort⸗ setzung der Berathung des Toleranzantrages Lieber; kleinere

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staaten und der Landesherren. Wie soll man diese Frage =

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hat uns gewarnt, auswärtige . wie es im Staate ausfieht, wo katholische Prinzipien berrschen, daß dort Toleram entrum damit ; —ͤ acht, Ausübung der nichtkatholischen Religions. übungen in vieler Beziehung beschtänkt. Wie man in Bavern mit den Altkatholiken umgeht, ist schon öfter dargelegt worden. Hat man doch die Glocken ihres Gotteshbausez entrumẽ⸗ Rom hat auch gegen den die allein selig machende dogmatischer Intoleranz auf Besitz der Wahrheit nicht nur als etwas Innerliches betrachtet, sondern an die Zugehörigkeit zu einer ganz bestimmten Organisation geknüpft. Das ist von protestantischer Seite nie geschehen; man überläßt das alles dem sittlich religiõsen mi z Antrag und betont, daß politischen, grundsätzlichen Erwägungen beraus zur

Zolgen des ũbertriebenen Alkohol genusses ibertriebenen Alkebolgenusses bewor.

Willens immer stärker.

in den Schulen den solle. ö . 65 1 reis Zentr.) bebt gleichfalls die Schaden des in geistiger und sittlicher Beziehung Die Schädigung des Volks sei eins Thatsache, welche alle Pbysiologen und Psychologen bestätigten. Nach der Schwächung des durch den Alkohol würden Lie lasterhaften Regungen Die Wirkungen des Alkobolgenusses aun, das geistige und sittliche Leben seien geraden entsetzliche, und diese Schãdigungen beschränkten sich nicht auf das Individuum, sondern verbreiteten sich walter durch Vererbung. Das ist der Fluch der bölen That, daß sie fortzeugend immer Böses muß gebãren. Des halb müsse ber soziale Staat sich der Sache annehmen, d die Selbsthilfe nicht ausreiche. Die Kirche sei, ein, sittliche Volksheilgnitalt . ninentem Sinne, und sie babs ihre Pflicht auf diesem Gebiet voll erfüllt, aber die gewöhnlichen Mittel der Seel sorge and die religiõse Zinwirkung hätten leider nicht. ausgereicht zur. Bekämyfung des Alkoholgenusses. Den Mãßigkeit vereinen babe die katholische Kirche bre religisse Weihe gegeben. In. Schlesien seien. in e . auf die Anregung des früheren Fürstbischofs tausen? Mäßig 6 vereine gegründet worden, ebenso in Westfalen und Ermland, 5 er diefe Bewegung sei leider wieder zurũckgegangen. Die vorzũg ö Einflüsse der Mãßigkeits vereine zeigten sich bald die Trunksucht in Ober⸗ schlefien habe mit einem Schlage aufgehört. Mit der Enthaltung gem Branntwein seien Frieden, Glück und Woklstand in die Familien Ingekehrt. Die Mäßigkeitzpereine bestãnden noch, aber nicht mehr . ard alten Kraft. Der deutsche Verein zur Pflege der Mäßigkeit 8 neuerdings die Bewegung wieder angefacht. 40 Jeitun en . h land vertrãten jetzt die Sache der Mãßigkeit Vor allem P K der Staat helfen, und er kõnne wirksam heltzn was z. B. die Er⸗ olge einer Polizeivergrdnung im Sppelner Bezirk bewiesen. 6 muthigend seien die Erfolge der Gesege gegen die . in Holland, Schweden und Amerika. Doffentlich würden die Arbeiten Ter Kommission, welcher der Antrag Überwiesen werden müssg auch dazu beitragen, den green ef g , . ö welche die Pest des is für das Volk mit sich bringe. en, , dert nn (nl.) erkennt den Werth des Antrags aber der Alkohol gelte seit langem als ein Nahrungs⸗ fein Genuß werde sich 1. n. . 23 s n! Als Mediziner müsse er darauf binwen n, daß e ee n machen sei nchen einer chronischen und einer atuten irshbekpergiftung.ů Er bekaupte, daß unter einer akuten Alkobol⸗ vergiftung schon ein jedes Mitglied des Hauses gelitten babe; jeder kenne den Katzensammer am anderen Norge Klonders wenn der Alkohol nicht ganz rein gewesen ei; Die schãdlichen Virkungen Hes chronischen Alkoholismus zeigten sich zunãchst in vbvsischer Hinsicht, machten sich dann aber bald auch in den geistigen Funktionen be⸗ merkbar. Es komme natürlich darauf an, in welcher Konzentration und in welcher chemischen Beschaffenheit der Alkohol genossen werde. Um die Wirkung des Fusels wenigstens zu mildern, follte man den

dankbar an, mittel, und

01.

Dippe (al) betont, daß die fis lalischen Wegebauver⸗ pflichtungen nur gegen Entschädigung abgelöst werden könnten. Der Antrag wird einer Kommission von 14 Mitgliedern überwiesen. - In dritter Berathung wird sodann der Gesetzentwurf gegen die Verunstaltung landschaftlich hervor⸗ ragender Gegenden ohne Debatte angenommen. Die Denkfchrift über die aus Anlaß des. J. wirthschaftlichen Nothstandes in den o stlichen Landestheilen ausgeführte Hilfsaktion wird durch Kenntnißnahme für erledigt erklärt, nachdem Abg. von Werns⸗ dorff (kons) bemerkt hat, daß mit Hilfe der seiner Heimath⸗ provinz Westpreußen zugefallenen Beihilfe von 1 Mill. Mark sehr viele mittlere und kleine Besitzer erhalten werden konnten, und er dafür der Regierung seinen warmen Dank ausspreche. Schluß gegen 4e Uhr. Nächste Sitzung Freitag, 11 Uhr. (Eisenbahnvorlage; Petitionen; kleinere Vorlagen.)

*

Aba. Dr. Wei he- Herford (kons. stimmt dem? Abg.

zu. Zunahme der Verbrechen, namentlich der Sittlichteitsver⸗ brechen, hänge mit dem Rite e, 839 Fũr die Vereine 575 ö 8 330 in P . ; a e nenn g, smn abe derschie dene Bedenken gegen die Formulierung des Antrags. Die n . den 16 2 fer in praktischen Einzelfällen schwer festzuste len. otorischen Trunken⸗ bolden dürften schon jezt. keine Getrãnke verabreicht werden. Die Schließung der Wirtbschaften zu bestimmten Stunden wärde nichts helfen. da die Arbeiter sich vor der Schißnng Schnaps einkaufen würden. In Norwegen sei den gejetzlichen Maßnabmen ie freiwillige Thätigkeit vorausgegangen; erst habe eine bedeutend Thätigkeit der Mäßigkeitspereine bestanden, dann (ei schon in den 2er Jahren ein Desetz erlaffen worden, durch welches die ahl di Branntwein schänken be⸗ en rn verringert worden fei. Gemeinnützige Ferene hätten den Brannt⸗ weinverkauf übernommen und freiwillig. den Verkauf vor 8 Uhr Morgens eingestellt. Dort sei die Entwickelung ine andere gewesen, nämlich eine mehr freiwillige, als bier vorgeschlagen werde. Die Schließung der Wirthschaften des Morgens sei für die Arbeiter un⸗ angenehm, welche so früh ihre Wohnung verlassen müßten daß sie kene rühstück einnchmen könnten. Hienn könnten die Arbeitgeber viel thun, wenn sie den Verkauf don billigem Thee oder Kaffee auf den Ärbeitsstätten förderten. Mit dem. Antrage, soweit er sich auf die Trinkerafple beziehe, seien seine Freunde rinberstanden, jedoch müßten diese Anstalten ebenso wie die Franten pauser aus offentlichen Mitteln und nicht durch freiwillige Wohlthätigkeit erbalten werden. Die Mãäßigkeits vereine müßten gleichfallẽ mehr er dert werden. In Rorwegen entfalteten diese Vereine eine lebhafte P Toraganda und ien fegensreich thätig, so daß dort schon auf 1200 Seelen ein Mitglied eines Mäßigkeitsvereins entfalle. Der schlimmste Feind des Volkes fei die Langeweile, deshalb müsse fur Vollsunterbaltungen gesorgt werden durch Schaffung von Lokalen, wo die Leute sich ohne ieden Zwang versammeln können, durch Errichtung von Bibliotheken *. Was den Erfatz des Branntweins durch andere Getränke betreffe, jo müsse hervorgehoben werden, daß das Bersiner Leitungswasser bell. kommen tadelfrei sei. Es sei in der Debatte ein Unterschied zwischen höheren und niederen Klassen der Bevölkerung gemacht worden; er kenne diesen Unterschied nicht, sondern nur ein Volk, in dem mme mne, besser und weniger gut ftitnierte Leute gebe. Derr Frmer habe allerdings vor einiger Zeit das studentische Trinken hier in Schutz genommen und gemeint, ein Student müsse auch einmal einen Sumpen vertragen können, ohne gleich unverstãndliches e zu reden. Wenn die Arbeiter solche Reden lesen, müßten sie allerdings sagen: „Ihr könnt saufen, wie ihr wollt, aber uns wollt ihr eg zer⸗ Hüten! Bie Lebenshaltung des Volkes müsse durch höhere Löhne (heben werden; denn der Alkoholigmus, ei ert am wenigsten vor⸗ nen, wo die Lebenshaltung die heste sei. Deshalb dürfe man die are ten Nahrungsmittel nicht fünstlich verteuern. Die Gefahr des Alkobols für schlecht genäbrte Leute sei doppelt groß; denn einmal perfübre sie der Mangel an Ernãhrung eber dazu, ein Glůẽchen u trinken, und dann widerstehe der schlecht genährte Törper viel weniger

land⸗

Literatur.

Das Königliche Polizei-Präsidium in Berlin hat vor kurzem den Verwaltungsbericht für die Jahre 1891 bis 1996 der Oeffentlichkeit übergeben (Karl Heymann's Verlag, Berlin; geb. 20 6). Wie die 1882 und 1892 erschienenen Berichte, welche die zehnjährigen Zeiträume 1871 80 und 1881-90 umfaßten, giebt auch der vorliegende dritte einen Ueberblick über die gesammte Thätigkeit dieser Behörde. Die Verwaltungsberichte des Polizei Präsidiums ergänzen sich mit denen der Berliner Gemeindederwaltung zu einem außerst interessanten und lehr⸗ reichen Abbild von dem s6ffentlichen Leben des größten, Ge⸗ memmwesens im Deutschen Reich. Aus ibnen ist zu ersehen, wie die Gesetze innerhalb der Reichshauptstadt zur Ausfũbrung gebracht sind und lebendige Gestalt gewonnen haben. Es ist nur naturlich, daß bei einer fo reich ausgestatteten und in den Spez ialzweigen so stark durchgebildeten und geschulten Verwaltung, wie s die einzelnen Drgane des Berliner Polizei⸗Präsidiums sind, die Art der Gesetzes⸗ ausführung und die , . der Verwaltung vorbildlich für andere Polizeiverwaltungen sein können. , . . 3 ti Verwaltungs bericht für die Jahre 1891 bis 1900 enthält in sieben Abschnitten: allgemeine Angaben (). die Berichte des Präsidial⸗ Bureau einschließzlich der politischen Polizei 11 86 einzelnen Ab- theilungen (III), der sonstigen selbständigen Geschãftsstellen ( X). des Schiedsgerichts für Arbeiterversicherung V), der Töniglichen Polizei Firektionen in Charlottenburg, Schöneberg und Rixderf CI), sowie ure Geschichte der Srganffation des Polizei Präsidium und eint Uiebersicht uber die zur Zeit geltenden Zustandigkeiten im unmittel⸗

der

i rannten Schnaps jahrelan lagern lassen, damit sich die e r,, k Der n nne enuß mache a wider⸗ standsunfäbiger gegen die Tuberkulose und beforders die Neigung zu geschlechtlichen Ausschweifungen. Sine reiche ge ep liche Wear ung Jei das GSeeignetste; vorläußig sei es aber fũr Preußen gane Darhren g, keit, sich der Lõösung dieser Frage zu widmen; die Vertreter der Me ierung bätten 26 ja au sympathisch zu dem Antrage geãußert. kee die empfohlene Verwertbung des Anschauungsunterricht? konne mean verschiedener Meinung sein; üher die Errichtung von Trinler— Afylen werde man in der Kommission eingehend. berat ben. mũssen, Der Redner beantragt namens fene , die Verweisung des trags ine Kommission von ügliedern. * ea, m, 29 (fr on.): Ich will den Antrag ausschriehlich vom vollewirthschaft lichen Standdunkt aus beleuchten und kesnder rie durch den übertriebenen Alkohol genuß beeinflußten Verhal tnisfe der materen Vellsflaffen erörtern, obne, damit enen besonderen Vorwurf egen diese zu erbeben; in den befferen Standen zirkul eren Ent. uldigungen über den Alkobolgenuß, die nicht baltbar find. Jie Sonahlsten schieben auch daz Uebel des übertriebenen Allobolgenn ses Sr die sonialen Mißstãnde, ich sage aber umgekehrt; die sozialzn Miß. stände sind eine Folge des Trinkenz. Die Ausgaben des Arbeiter är Altobel sind so enorm, daß für die nõtbigsten Ber urfni ge des Lebeng wenig übrig bleibt, In 48 Betrieben des Westens ist ein ö von 3.50 big S M pro Tag festgeseßt erden wäbrend einzelne Arbeiter sogar bis 8 verdienen; der Allehol. erb rauch eines gut gelobnten Arbeiters betrgt 300 * im Jabre der Turckschnitiliche 0 vre Tag; man kann schãtzen, daß mindestent on, Tes Gintommens der Arbeiter far Allobel verausgabt werden. In einigen drastischen Fällen gebt dieses Verbãltniỹ bi auf ] eder r r des Ginkemmeng. Der Redner fübrt eine Reibe einielner äle an, um nachmwweisen, daß namentlich die gut esohnten Arbelter oft nur . Wechenlebns nad Dause brächten. Dagegen komme die Belastung durch die Merrride n düe gar nicht in Betracht. Tie Negierunß mage es sich ke sonderg angelegen sein lafsen. dafur iu sorgen, daß in den Bergwerkt. Fiitritten Tie Kneipen Mergens nicht vor dem Schichtwech el gesß nel sjnd. Im Dften lagen die Verbältnisse nicht anderg; so sei es bochst berderüch, daß in den Ziegeleien die Ziegelmeister auch mit Scnarg bandeln durften Die oft und gern vorgebrachte Be⸗ Tanrtung, im Autlande Heinke man mebr als in Deutschland, treue nicht zu; denn nach der Statistit sei der Alkoebelverbrauch vro Torf in Deutschland fat nech einmal so greß wie in England und Nuß. land Vie Truntiuct erzeuge Armatb. Unzufriedenheit, und Re senalistichen Fäbrer welten sich dielen Nährboden ibrer Be ftrebungen nicht jerstören, des balb gingen sie dagegen nicht Fer Die amerilaniche Refahr. Ferube auf der berdorragenden Ar beit ekraft der amerikaniihen Arbeiterg, und diele Arbeite ftaft gebe aug der Intcisigens. Märigkeit und Energie der Arbeiters berret. Dig bohben Terre Terdienten die Arbeiter weil see e viel leisteten. Unsere in damtrielle Entwidelung sei nech nicht auf der Qöbe angekemmen, un ere lar nstrielle Ärken bedarg nech eentlicher Verbesserung und Str lan, der Arkeltetraft. Der Allobel berintrachtige aber die Arbeit? ir, und der balb sei die Bekämr fung der ili ebelgenunce . ur , sailike und boglenische Frage, sendern auch eine delleiril vaftliche Netbwendigken .

ä öbr. Marien (al) fährt aun, Abstimenten drei in viermal art An juerken nen sci allerdingt. dan bei gewissen eine belebende Wirkung außute, für diese Jecke durch etwa salich sei die Anshan una

. 6

Arbeite kraft del R des Altebelikert ranfbelsten der Altebel

aber eh Kestebe die Frage eb er nicht

Ander ersecht werden ker Gan dan der Alkebel die geistige und kerverliche Tbätigfeit antege im gembeil er läbme die itige und lorverl iche Trannfraft. Die entbaltlamen Buren batten sich den iedern an agdauer und Kraft nen bergen, n getmanichen Volker bannen me greße Sterdlihteinsnfer be, er siherliãh cia Felge. **? Gr ; ding Dätien auch Mtebeliter ern beben Alter erreicht abnabme bestätige nur die Mecael Uekerbaurt fei die Gr fin r Te Schäden des Altebelacnue dutchaas rerschteden leren Urlage, den Mimat cken Kerk tun mm, . em Ralrarftard cines Velteg Tir ch idliken Feleen träten unn rtr berrer, in e fenzentrterterer Ferm der Braantrin genesten erde, Den Branntwein darch do Bier Heseltigen ja wellen. Hie ken Teal Tit dem Berl sebub antrt ben. Auch anten den emal erm citatiden Atelier 6e Qcstrekanmn zar Ginschtänfang der Gran armee gra esscs, Uckerkasgt Het Tiger cbesse ne de'lassen nie ber Jearrenrauee, amal en Ti. schweren Jigarten Feute Her, mec derf esid, Wg er. der erer adler. babe dagegen eder trnd en nrtardi. Die Trekgrafelt nnen derer dert rertden unter mir been der rena chene, nr aich bendel wit Gran etre n ma, eme regelt werden. Mer die Hetämr fung de Mltsdel- an ernarkeen Mirfeln ara nicht., 0 m ten auch 6 Naß nat men ecrarifen erde ern Velle mässe aste Unter kalt ans . qere, erden darch Mrürdang dern Veli ichlietketea. Sescballen ant err en

Gng

den schädlichen Wirkungen des Alkgßols. Er, der Redner, trinke auch be ber 15323 (rYih gern im reife don Genossen ein Glas, aber das studentijche Tomment tember 1823. Wirth len baten Muehe. , n een sausen, das nur Selbstzweck sei, sei ganz verwerflich. Die Studenten Im ersten d inn . . 4 e lente en, . 24 müßten andere Unterhaltungen haben, der soꝛialwissenschaftliche gebiet und den Polizei rt. ie 2 wegung ne , Yrarentenberein sei aber aufgelöst worden. Die Angaben des Re. roölkerung Berlins und seinen . ze te, r, . 4 . glerunge vertreter darüber bei der Etatsberathung seien nicht 6 8, n e n, e n,, er g r ewes ie S n, die nicht kneipen, sondern ernst arbeiten 3 atigkeit des Pelizeiyrssitiüms, die Vermstt h d de . 1 . Bestrebungen fördern. Wenn die Trink. umfanges und des Beamte erls nale. * ** . . . sitte: e S e fbõ ürden sie in den anderen getretene neue Drganisation und,. das erhältutß 8 oli unsitten unte den Sn nen 3 692 2 dann batten Präsdiums zur Stadtgemeinde Berlin gemacht. In letzterer Dinsicht 364 n. 2, ,,, ft bauptsachlich über die Wirkungen des Pelizeikostenge seßzes dem 8 1 (kons.) be s in de 25. April 1892 und über den Verlauf der infolge des Erlasses dieses Agg. l e Wartengleben (len begertt daß. n den, Fejctzet mit der Stadt em n angeknürften Verhandlungen wegen Biel 6 G mms . Aitehel gi ch an. ue nf. 6 Nckeknabme der die Wohlfabrtepftege Polizeizweige in ei auch schon viel auf diesem Gebiete gescheben durch Polizei⸗ lier mern tan Berickt 461 . berordnungen, Besteuerung des Branntweins u. s. . aber waz das 3 br (neh, bereutfamste beantragte Gesetz verlange sei sebr schwer durchzuführen, das kõnne

baren Änschluß an den Wortlaut des Po lei Reglements vom 18. Sep

betreffenden

Abschnitt des

Der umfangreichste . er als alter praktischer Beamter sagen. i allein

D Verwaltung? richts fit der dritte, in welchem die einzelnen Di, Gel bung d une rer niums ibre Sonderberichte erstatten. Aus dem Bericht j ff Y * mitarbeite er alt des Polijei⸗Prästtiums ihre Sonderberichte erltatten, au ere di Eensge nickt, das Vell, mäß, selbft. mitarbeitzn. Bee als el,, , . Kbibellunz find für weitere reife von Jatereste die , r Deispel. Das aber die ee 23 Bw, Mittheilungen über die Ersatzverbãltnisse und den Ausbildungẽgan des Besetzes eine TLösung finden möge, darũber eine r nn Meinung sein. Vaa.

er Pelüeianwärter, aus denen sich die Polizeioffiziere n 5 e e. rekrutieren, über die Ablössung de Nachtwachtwesent Abg. Eblers (ir. Vag stimmt auch namens seiner Partei m die Schuß mannschaft 1. 96. dem Zweck des Antrag durchaus zu, wenn sie auch nicht den Antag Aus mitunterschrieben babe wegen einiger Bedenken im Einzelnen Die Lösung der Frage sei des Schweißes allet Parteien werth Aber es semme weniger auf die öffentlichen Mittel als auf die private Tkätigkeit der Vereine an. Ez handele sich um einen nationalen Fraratterjug, man dürfe nicht. als Zuchtmeister mit Zwang das Velk bessern wollen. Man müßse an diese Frage mit voller Liehe Ter auch mit großer Nüchternbeit berangeben. Gegen irgendwelche Polieivererdnungen babe er von vornberein Mißtrauen . rei Vereins ibatigteit immerbin nicht augreiche, ne arc die Gesez⸗ gebung mitbelfen. Wie da. geicheben olle, darüber solle di; Ren. missien beraiken. Er wänsche aber eine Kommissien don 21 Mit alicdern, damit seine Partei (kenfalls darin vertreten sein könne

Die Diskussion wird gejchlossen. Der Antrag wird einer gommission von 21 Mügliedern überwiesen.

Es folgt die Berathung des Bröse (kons und Genossen. ee. ; 8 663 Rerierung ju ersucken, in Gemäßkeit der bei der Ver

legung der Ves rot t nung fũr die Prorin Sach en teilten u

siherung dafür Serge ja tragen, dan die fitali chen Wegebau

verrflichtun gen, welche dor n nach Erlaß der Wegeer

em Fierns bi⸗ber unweigerlich erfüllt wurden auch

1s selche anerkannt werden. In? daß imnebesondere nicht im * : Srinrpeihei an fen Een. 1 srruch mit jenen Zusagen acht wird, bis ber den 1m le tug 3e, Dericbrelcbend gewemn kat, dürften in ö. * lragene Wezebaurerwflicht an gen 2nj die Gemeinden ab wal en au R Grund den ber aliungzrrrichtlichen Enticheidun gen, durck welt e ien. Begriff besenderer Nechtetitel! über die Ati des Gesetzer 114 kinzut derart beschränkt wird, dan den Gemeinden

cinez selchen Rechtetitel dem Fietug gegenüber jumeint

gemacht ird. .

Abg. Win cler (ten E Darauf kin, daß der Antrag de e, , der welten Agbellaag mar eluch si ene.

allen Akgeerdncten der Prerin Sachen unterft‚n't fei. das de, nm mar ict dez dritten Alltel Ge n , nan men ein stirmnmmlaen KReschluß den sabstchen Prerdin fal. Land tage und dar die Angel egenbat für alle anderen Trerinlen sesten Wedentfur fel. Die Sacke, die aich Lehn Jakre Lang im eech 1 Pie lse Kefunden babe, sei durck * ill karlich⸗ fiekalijche MWanr atm aug dem Gleise ackemmen- Maßnabme sei war r = perwaltungzs gericht gebilligt n erden, aber nur im dinbl Wortlaut der Wencerdnunn den 13890 und ebne Gatter unatzac ichichte derselte a Maeerdneten Gesche nur unter dem Ver des Feribesteben ali Vea baurerr dichtungen maar stimmt; nur gegen Gnticharigaung sellt Tiere Verrichtungen abaels n erde kennen. Alle We tewaung vem Jabre ele niht Ter Prerin Ebergcken eien. eien Hioker den , ü. unterbalten werden; legt aber rlsßlich die Unter- 1 arte 130 erlassenen. er mel Bruck. den ciner Verwal tun ek erde wit errechtlich adaeleb: r , r n er Der Nerner erärtert cinaden? die Necho frage und y. at die cstimmungen ut ĩ ; n Ückerresfung des Antrag? an Gn Remmissien den 14 Nugliez⸗ *.

Mekeimer Dber Regterur em dern, rie i . . gere wear, , , 1— rr zerderi? Reeraantfatien der Werlinet ariminalreluei Jacken; ndeffen felge ** Ficterkelt e. w 4 gerne micht, der der Fieken der reer. . —— kargen auf die Gemetaden ab iam cheben. : e, , .

ihr Freikerr den J3edligz and NRenkirch (freikers. 1 ee, m. dad das Grkrnntuais det CQereeraltungaerchte dr Wr, de; 8 nn der Staatgan 6 dirett a anter- seret den 1220 nicht errfrreckt. In der Remmi len wuste rn m malgeltas e d , e, Here arm a , r, m.

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