1902 / 120 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 May 1902 18:00:01 GMT) scan diff

ein Strafverfahren e

macht sich der Defraudation schul

genommen:

zeichen Gz 30) nicht ver chen ist, untechlegt der a, ung, gleichviel wem er gehõ t * ob gegen 4 bestimmte 1 ; ; . geleitet wird.

Wird mit dar

ö i in der em hergestellten Schaumwein. auch der in . Qn men und die zur Herstellung,

Me ærmrlien in gleicher Weise der Einziehung.

b. Defraudation der Schaumweinsteuer.

§ 16. . Wer es unternimmt, die Schaumweinsteuer zu hinterziehen,

ig. Die Defraudation wird ade szndere als vollbracht an⸗

a. wenn mit der Herstellung von Schaumwein begonnen wird, bevor die Betriebs⸗ und Lagerräume in der vorge⸗ schriebenen Weise angemeldet sind G 7 ;

p. wenn fertiger unversteuerter Schaumwein vom Her⸗ steller in anderen . den dazu genehmigten Lagerrãumen auf⸗

ahrt wird 4 5 9 = wenn irh er Händler oder Wirthe Schaumwein in Gewahrsam haben, welcher der Vorschrift dieses Gesetzes zu⸗ wider mit den . (S8 3 und 23) oder ollzeichen nicht versehen ist. .

3 96 3 Defraudation wird in den 33 des Abs. 2 durch die daselbst bezeichneten Thatsachen begründet.

Wird festgestellt, daß eine Hinterziehung nicht verübt oder nicht eng w ist, so findet nur eine Ordnungsstrafe nach S 19 siatt.

Herstellung von Schaumwein begonnen, grü

bevor die Betriek 4 und Lagerräume angemeldet sind, so unter⸗ liegen außer

Herstellung r Jagerung and Aufmachung von Schaumwein geeigneten Gerãthe

Siegel, Stiche, drücke erkannt werden, ohne urtheilten gehören oder nicht.

straft, wer wissenilich schon j steuer⸗ oder Zollzei

14

lungen gegen gezogenem Sch

c. Strafe der Defraudation. zu,

81. : Wer eine Defraudation begeht, hat eine Geldstrafe ver⸗ wirkt, die dem vierfachen Betrage der vorenthaltenen Steuer gleichkommt, mindestens aber dreißig Mark für jeden einzelnen Fall beträgt. Außerdem ist die Steuer nachzuzahlen. Kann ein vorenthaltener Steuerbetrag nicht festgestellt werden, so tritt eine Geldstrafe von dreißig Mark bis zu

t d Mark ein. ; . . hn . eine Uebertretung vor, so sind die Beihilfe und die

*. 2 2

Begünstigung mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark

bestrafen. ; 26 d. Defraudation im Rückfalle. 6 . Im Falle der Wiederholung der Defraudation nach voraus⸗ gegangener Bestrafung wird die im . 17 angedrohie Strafe

erdoppelt. . ö 4 ; Dre fernere Rückfall zieht Gefängniß bis zu drei Jahren

doch kann nach richterlichem Ermessen mit Verück⸗ lasse. ; er,,

a * Umstände und der vorangegangenen Fälle auf 19 Schaumwein aus 3Zollanschlüssen.

Haft oder auf Geldstrafe nicht unter dem Doppelten der für 8 8. .

den ersten Rückfall angedrohten Strafe erkannt werden. Schaumwein, der aus den dem Zollgebiet anges chlossenen

Die Rückfallstrafe ist verwirkt, auch wenn die frũhere Strafe nur theilweise verbüßt oder ganz oder theilweise er⸗ lassen ist, bleibt dagegen ausgeschlossen, wenn seit der Ver⸗ büßung oder dem Erlasse der früheren Strafe bis zur Begehung der neuen Strafthat drei Jahre verflossen sind.

e. Ordnungsstrafen.

gaze gen dieses Ge⸗

uwiderhandlungen gegen die estimmungen die z a die dazu 2 und öffentlich oder den Be⸗ theiligten besonders bekannt gemachten Verwaltungs vorschriften werden, sofern nicht eine schwerere Strafe verwinkt ist. mit einer Orbnungestrafe von einer Mark bis zu dreihundert Mark geahndet.

Pi Crdnungestrafe nach Maßgabe des Abs. 1 wird ferner belegt: 3. ö a wer einem zur Wahrnehmung des Steuerinteresses

vervfsichteten Beamten eder dessen Angehörigen wegen einer auf die Erhebung oder Ueberwachung der Schaumweinsteuer bezuglichen amtlichen Handlung oder Unterlassung einer solchen Geschenke oder andere Vorthelle anbietet, verspricht oder ge wäbrt, sofern nicht der Thatbestand des 8 RW des Straf⸗ gesenbuchs vorliegt; 2 ** * sich Vandlungen oder Unterlassungen zu Schulden lommen läßt, durch welche ein solcher Beamter an der recht⸗ mäßigen Ausübung seines Amtes in Bezug auf die Schaum⸗ weinsieuer verhindert wird, sofern nicht der Thaibestand des S 1Ii3 oder des 114 des Strafgesetzbuchs vorliegt

f. Haftung für andere Personen.

3 X.

Hersteller von Schaumwein sowie Händler und Wirthe haften für die von ihren Verwaltern, Geschafts führern, Gehilfen und sonstigen in ihrem Dienste oder Lohne stehenden Personen, sowie von ihren Familien⸗ oder Saushaltungsmitgliedern ver⸗ wirkten Geldfstrafen und Prozeßtlosten und für die nachzuzablende Steuer im Falle des Unvermögens der eigentlich Schuldigen. Wird nachgewiecsen, daß die Zuwiderhandlung ohne ihr Wissen ie nür für die Steuer. Die Haftung

lann nur durch richterliches Urtheil aus⸗

verübt ist, so haften sie für Geldstrafen gesprochen werden M die Geldstrafe von dem Schuldigen nicht beizutreiben, so kann die Steuerbehörde davon absehen, den für die Geld⸗ srafe Daftenden in Anspruch zu nehmen, und die an Stelle ber Geldstrafe tretende Freibeitestrafe an dem Schuldigen voll strecken lassen g Iwangsmaßregeln. 8 A. Unbeschadet der verwirkten Ordnungestrafen kann die Steucrbehörde die Beobachtung der auf Grund dieses Gesehes Tiroßenen Anordnungen durch Androhung und Einziehung von Heid nrafen big a fünfhundert Mark erzwingen.

h. Jalichung don Steuer eichen.

8 R. 282

ma Gejangnihß nicht unter drel Monaten wird beñtr aft. wer unechte Schaumwemincuct zei 88 3 und 2) oder unechte Jellzeichen (3 M) in der dscht anfertigt, fie als echt m verwenden, eder echte Schaumwein steuer zeichen in der bsc nersäisct, e ma emen höderen Werthe z derwenden, grer issentlich von falschen eder verfalschten Schaumwein dener eder Jellzeichen Gebrauch mach. Ncben der Strafe sann auf Verlust der bargerlichen Edrenrechte erkannt werden.

8 *

Jahren, von anderen Zuwider 1) Verwaltung

ihnen bezüglich

Staaten und Gebietst nachweislich der Verzo Eintritt in das In

ichen zu versehen. Sin e e e kann unter Zustimmung des Bundes⸗ ö Regierungen wegen eses Gesetzes entspre

w

v

raths mit den zuft ührung einer den Bestimmungen di

schlossenen Staaten und ber Steuer für Schaumwein oder wegen Begrün Vereinbarungen treffen.

13) Verzollter Schaumwein.

in Kraft,

nach näherer Best d steuer in Form einer Nachsteuer.

und beigedrucktem Kaiserlichen

122

Haft wird bestraft, wer ohne schriftlichen Auftrag einer Behörde

1) Stempel, Siegel, Stiche, Flott

welche zur Anfertigung von Schaumweinsteuer⸗ oder Zollzeichen dienen .

den ÄUbdruck der in Nr. 1

iche, Platten oder Formen unternimmt oder Abdrücke an

ö

Strafe kann auf . der Stempel, ĩ

Mit Geldstrafe bis zu

chene veräußert oder Strafverighren und Verjährung

82. * den Fällen der 85 15 bis 21

S erfahrens sowie in Betreff der Strafmilderung und des ö . im ö die Vorschriften zur An⸗ wendung, nach denen sich das Ver

die Zollgesetze bestimmt. aum eine sowie Geldstrafen fallen dem Staate von dessen Behörden die Strafentscheidung erlassen ist.

Die Strafverfolgung von Defraudationen verjãhrt in drei , handlungen in einem Jahre.

gleichungsbetr 8 28.

Die Erhebung und n der Schaumweinsteuer er⸗ olat durch die Landesbehörden. Für og den Bundesstaaten nach Maßgabe der vom Bundesrath zu erlassenden Bestimmungen Vergütung gewährt.

Die Reichsbevollmächtigten für

die Sitationskontroleure üben in Bezug auf die Ausführung des gern re ,n . der Zölle und deer , n , essen r, Zollgrenze liegenden . , an die Reichs⸗

digen fremden

steuerung des Schaumwe ns in

81

Der Bundesrath kann anordnen. daß die Umschließungen des verzollten Schaumweins mit einer amtlichen Bezeichnung zu versehen sind, welche erkennen lãßt, 1e it. In Bezug auf diese Bezeichnung findet der 8 18 An⸗

endung. 19 Schlußbestimmung

831 Dieses Gesetz

orgesehenen DOrdnungestrafen bis

statien sind ͤ J . Vom 1. Juli 2 ab werden Landessteuern vom Schaum⸗ weine nicht mehr erhoben. ; : der fich am 1. Juli 12 außerhalb einer Schaumweinfabrik oder einer Zoll niederlage befindet. unterliegt stimmung des Vundesrathe

Schaumwein,

4. den 35* und 2 angedrohten Strafe

önnen, anfertigt oder an einen Anderen als die Be⸗ k. verabfolgt;

Unterschied ob sie dem Ver⸗

einhundertfünfzig Mark wird be⸗ einmal verwendete Schaumwein⸗

ahren wegen Zuwiderhand⸗

der Schaumweinsteuer und Aus⸗

zum Verbrauch eingeht : ung unterlegen hat, ist spätestens beim and mit dem nach 8 3 anzubringenden

Gebietstheilen, ĩ den im gegenseitigen Verkehr übergehenden dung einer Steuergemeinschaft

8 * 2 = . tritt am 1. Juli 1902 mit der daß fur bestehende Fabrilen die nach 8 5. Abf. erforderlichen Anzeigen dei Vermeidung der im S 19

en oder andere Formen,

bezeichneten Stempel,

Nr. 286 die Bekanntmachung über die Hinterlegung der

Ratifikationsurkunde der dn, Staaten von a n u

di ö i i d ager Friedenskonferenz am 27. Yul e, , wen 2 r,, * , n, . 3 betreffend die Gesetze und Gebräuche . * des m . 4 . . . i n n n. W x ünfai j 2868 di anntmachung, betre . Mit Geldstrafe bis zu einhundertfũnfzig Mark oder mit , ie Be . f h ehen el.

Freundschafts⸗

mit dem Freistaate Salvador, vom 24. Mai 18902

Berlin W., den 24. Mai 192. Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. Weberstedt.

ormen sowie der Ab⸗

feilhalt.

C önigrei ch Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Seminar⸗-Direktor Dr. S chermuly zu Ober⸗ Glogau

Albert Cohn, Dr. Wolf

den Charakter als Schulrath,

den Sanitätsräthen Dr.

Hamburger und Pr. Alexander. Schlesinger in Berlin den Charakter als Geheimer Sanitätsrath,

den Aerzten Dr. Isrgel Cohn, Dr. Adolf Diester⸗

der Strafverfolgung. weg, Br. Jakob Eger, Dr. k Kron, Dr. Georg

kommen hinsichtlich des

Der Erlös aus ein⸗

ã ge. die erwachsenden Kosten

Zölle und Steuern und

chte und Pflichten, welche

Stelle der Schaumwein⸗

eingeht und nicht

rbei⸗ enden den dem Zollgebiet ange⸗ wegen Ueberweisung

daß der Zoll erhoben

en; Nachsteuer.

Maßgabe 7 und 58

zum 1. Juni 1902 zu er⸗

der Schaumwein⸗

Jakob Loewen thal und Charakter als Sanitätsrath zu verleihen, sowie

nebst hold Schwertzell zum Direktor nasiums und

in Saarlouis Dr. Emil Kramm. mehrigen Gymnasiums die Allerhõ

zbers, Pr. Wolff Lewin, Dr. Hugo 6 1. Hugo e,. in Berlin den

bisherigen Progymnasiums Professo(s Hr. Gott⸗ des nunmehrigen Gym⸗

der Wahl des Direktors des Realschule in Solingen,

der Wahl des Direktors des bisherigen Progymnasiums um Direktor des nun⸗ ste Bestätigung zu er⸗ theilen.

Justiz⸗Ministerium.

Der Kammergerichtsrath Predari scheidet infolge seiner Ernennung zum Reichsgerichtsrath aus dem preußischen

izdienst.

. ö sind: der Landgerichtsrath Latours in Dort⸗ mund nach Arnsberg, der Amtsgerichtsrath Ising in Gelsenkirchen als Landgerichtsrath nach Münster, die Amtsrichter: Werne in ormund nach Rosenberg i. West yr, Lottes in Kastellaun nach Barmen, Vincke in Petershagen nach Beckum, ischer in Hannover nach Springe, Filbry in Elberfeld als Landrichter an das La ericht da⸗ elbst, Zenthoefer in Neuwedell nach Kirch B* Knese 2 .* *in . 3 2

Landrichter an das Landgericht dase lb. . Amtsgerichtsrath Grosse in Bütow ist die Dienst⸗

ntlassung mit Pension, . : *. au gg rer der Schiff und Maschinenbau⸗Altiengesell schaft „Germania“ Karl Hübner in Berlin, dem roß⸗ händler Fritz Köhler in Cassel und dem Kaufmann El keles in Posen die nach esuchte Entlassung aus dem Amt als Handelsrichter ertheilt Der Staatsanwalt versegt. 5 ? 22 8. der Liste der Rechts anwälte sind gelöscht: die Rechts⸗ anwälte Friedrich Hoeniger. bei dem Landgericht Lin Berlin und Adolf Wentzel bei dem Amtsgericht und dem landgericht in Stettin. ; . g e Lisie der Rechtsanwälte sind 1 * 9

lte Friedrich Hoeniger vom Landgerich ge e, n, Ig d ag helm, Dr. Helwig aus dem Amtsgericht in Gunstadt, die Gerichts⸗ ü ĩ Landgericht L᷑ in Berlin, Heinemann in Dũsseldorf,

* *

Schl. als

Witte in Konitz ist nach Danzig

Assessoren . * bei ,,, II in Berlin, dei dem Amtsgericht un ? 5. Szymangti und Dr, Sachsenhaus bei dem Amts⸗ gerichs und dem Landgericht in Danzig und der frühere Derichte⸗ Assessor Tep el bei dem Landgericht in Bielefeld.

Der Amtsgerichtsrath Joschonn et in Vandsburg, der Nechtdanwalt und Notar Blume in Verlin und der Rechte⸗ anwalt Günter in Trier sind gestorben.

Ministerium der ge istlichen, Unterrichtg⸗ und

.

Medizinal⸗Angelegenheiten. Königliche Akademie der nst e.

guratorium der Gigcomo NMeyerbeer⸗Stiftung für Tonkünstler.

Bekanntmachung.

Schaumwein im Vesiße von Saushaltungs vorstũnden. die

weder Augschank noch Dandel mit sofern die Gesammimmenge nich trägt, von der Nachsteuer befreit.

Urkundlich unter Unserer

Getränken betreiben, bleibt

chi mehr als dreißig Flaschen be⸗

Gegeben Sobłoönigeburg b. Schlerrftadt, den 9. Mai 1902.

8.

142

Bekanntm

Wille ln. Graf von Bülow.

a chung,

betreffend das Außerkrafttreten des Freundschaftis⸗

Handels⸗ und Schiffaboetsv

ertrags mit dem Frei⸗

staate Salvador. Vom 21. Mai 19M.

Der Freundschafts⸗ Sandels⸗

Freistaate Salvador dem 13. Jun 1870 (Neiche⸗ Des zur Jeit n wiel wohndaften Gutedestgers Ludrnig

* .. N ff.) ist ar e en. Kündigung durch Fedder * auf Nesenbof im Kreise Dldenbarg zum stell

bie Negierung von Salvador mit Ablaufe des gestrigen vertreten Minaliede der Direlnien des lande n r,

Tages außer Kraft getreten. eeditoerbandeg fur die Previn; Schles wig⸗Holstein bestang Berlin, den 21. Mai 1M. worden.

Der Reichskanzler. Im Auftrage

oon Müh

1lderg.

Die ven beute ab wur Au

Wer ßen tlich schen einmal oerwen et'e S Haumweinfteuer⸗ ger Jell eichen verwendet, harder Mark bensrast

wird min Geldstrafe big zu secht⸗

des Qe in, fen en. en Re TR dag Meseg, berr den Aaiser Wilhelm Kanal, dom

abe gelangende Nummer B

unter

fend den Gebabhrentarif für

D Mai 1M, unter

und Schiffabrts vertrag mit

Das Kuratorium der Giacomo Meyerbeer⸗ Stiftung für Tonkünstler hat in dem dies sahrigen, laut Belanntmachun de, Goniglichen Alademie der Qänste om 10 Dezember 10 inerten Weitdewerbe um den Preis derung auf Grund des von den berufenen Preisrichtern einstimmig ab⸗

chsteigenhandigen Unterschrift gegebenen Gutachtens das auf 48500 M erhöhte Studien⸗ nsiegel

kipendium 1 26 Musiler Felir NRowowiegki aus Wartenberg Pr. Zeit in Berlin wohnhaft, verlichen. ; Derlin, den 7. Mai 1802.

Das Kuraterium d der Giacomo Neherbeer· Stiftung fin Tonkũnstler.

W

Radecke. Wewer.

Ministerium für Zandwirthschaft, Dem änen und Forsten.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Herlin is der Biblio lekar Dr * gustes und der Hilfe ⸗Geologe

Sammlungs nian sh um Bentrka⸗Geologen ernannt worden.

i Landeganstalt und Berg- Aladem: w Dskar 69 zum pr. Adolf

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Numm der Gesetz Sammlung / un. n g 6

Nr. 10 345 die ö,. des Justiz⸗Ministers, be⸗ treffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil des 23 ö Amtsgerichts Frankfurt a. M., vom 17. Mai 1902 und u

Nr. 10 346 die Verfügung des Justiz-Ministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für . Theil der . der , Hochheim, Homburg v. d. H., Montabaur,

Nassau, Nastätten, Niederlahnstein, Runkel, Sankt Goars⸗ 2 Wallmerod und Wiesbaden, vom 17. Mai 1902. ;

Berlin W., den 24 Mai 1902. Königliches Gesetz-Sammlungs⸗Amt. Weberstedt.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 24. Mai.

In der Zeit vom 1. April 1902 bis zum Schlusse des Monats April, 1902 sind nach dem (är ee cr das Deutsche Reich folgende Einnahmen (einschließlich der ge— stundeten Beträge) an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern sowie andere Einnahmen des Deutschen Rei chs zur Anschreibung gelangt:

Zölle 88 652 1765 ½ (gegen das Vorjahr 4 997 543 6), Tabacksteuer So) 498 6 (4 110199 6), Zuckersteuer und Zuschlag 6524559 é. ( S630 663 at), Salz steuer 491 986 6 (* 250 391 6, Maischbottichsteuer 1 017 309 66 514 394 6), Verbrauchsabgabe von Branntwein und

uschlag 10 644942 6. (4 S7 081 6, Brennsteuer 163 6 (— 198 737 46), Brausteuer 3 114 153 133 816 06), NUebergangsabgabe von Bier 268783 66 S6 475 46), Summe G64 526 213 (66 (4 1129 549 4). Stempelsteuer für: a. Werthpapiere 3 263 601 0 1845094 66, b, Kauf⸗ und sonstige Anschaffungsgeschäfte 1218 2 s6 (- 204 Qlö 6), C. Loose zu: . otterien 363 66 Mt, (G 54 627 6). Staatslotterien 1 559 693 c * 60 0567 M,. d. Schiffsfrachturkunden G6 307 M6 ( 2683 6): Spielkartenstempel 135 813 66 C 19 8657 40). Wechselstempelsteuer 1 075 993 6 (— 140721 66). Post⸗ und Telegraphen⸗Verwaltung 41 229166 (4 3323 722 46). Reichs⸗Eisenbahn⸗Verwaltung 7 138 009 6 (— 340 090 6).

Die zur Reichskasse gelangte Ist⸗ Einnahme, abzüglich der Ausfuhrvergütungen ꝛc, und der Verwaltungskosten, errãgt bei den nachbezeichneten Einnahmen:; Zölle 36 5614 651 . 3 701 567 ), Tabacksteuer 835 Sl5 M ( 58 428 C6), Zuckersteuer und Zuschlag 9 245 798 6 (— 537 126 66), Salz⸗ steuer 4 085 176 6 (— 175661 66), Maischbottichsteuer

1582787 6 (4 635 994 6), Verbrauchsabgab Branntwein und Zuschlag 10 302 8603 6 16 ——. . Brennsteuer 1686 66 1983 737 6), Brausteuer und

Uebergangsabgabe von Bier 285542 6 (4 556 06), Summe S5 542161 66 (4 3722912 66). Spielkarten⸗ stempel 176292 s6 (4 19016 6).

Die neue Rang⸗ und Quartierliste der Kaiserli deutschen Marine für das Jahr 1992 ist im 2 der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler u. Sohn hierselbst erschienen (Preis 250 6. Dieselbe ist nach dem Stande vom 1. Mai aufgestellt, im Maxinekabinet redigiert und auf Befehl Seiner Majestät des Kaisers und Königs herausgegeben. Sie enthält eine Uebersicht über die Em⸗ theilung, Stellenbesetzung, das Dienstalter ꝛc. innerhalb der deuischen Marine, einschließlich der Herbstübungsflotte.

; In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers! werden im Kaiserlichen Stgtistischen Amt zusammengestellte Nachrichten über den Saaten⸗ stand im Deuischen Reiche um die Mitte des Monats Mai 1902 veröffentlicht.

Laut Meldung des W. T B. sind S. M. S. Hansa⸗ mit dem Zweiten Admiral des Kreuzer⸗Weschwaders Admiral Ahl ö 26 1 S* ĩ Admiral von efeld an Bord, und S. M. S

gestern in Tsingtau eingetroffen. S. M. S. „Tiger“ ist am 20. Mai in Hongkong an⸗ gekommen. ö S. M. S. „Gazelle⸗ ist am 2. Mai in Santa Lucig

2

Kontre⸗ Bu ssard

Alen Antillen) eingetroffen und gestern von dort nach St. Thomas (Westindien) in See gegangen.

. 1 SGlIn, 21. Mai. Der Eribischof Dr. Simar ist, wie

1 28 5 * —— 1 2 32. T. B. erfährt, in der verflossenen Nacht gestorden.

. Eisas Lothringen.

mer in Majestät der Kaiser traf gestern früh kurz vor Ut. Die W. T. B. meldet, von Urville bei Tourne⸗ e, e und ritt nach dem Exerzierplaz Frescatn, wo ler hächsiderselbe von dem kommandierenden General. General Feten Grafen von Haeseler empfangen wurde. Seine n ritt die Front des dert aufgestellsten Könige Infanterie⸗ 2 mn 6. Lothringische? Nr. 115 ab, auf deen rechtem Flädel auch der Lanserliche Statthalter Fürst u Sohenlkohe— * erneg. Ausstellung genommen hatte. Es folgte 6 orbeimarsch in Kompagniekolonnen und ein Detail weren der einzelnen Hatalllone, Nach der Kritik befahl Majestät der Kaiser ein Gefechteererzieren des Ne⸗ 6. 8 an welchem sich auch andere Truppen detheisigten; n echt war kurz dor 1 Uhr zu Ende. Auf dem Uebung selbe waren 12 englische Cfsiziere anwesend, die

rflich tigen. wichen 150 und! 17090 und Woo AM

gestelt Dieser erfolgte bei der Infanterie in Regiments kolonne, bei er Fuß⸗Artillerie und den Pionieren in Bataillonskolonnen, bei der Kavallerie und Feld⸗Artillerie im Trabe in Schwadronen bezw. Batteriefronten. Seine Majestät der Kaiser, Allerhöchst⸗ welcher die Uniform des Königs ⸗Infanterie⸗ Regiments (6. Tothringischess Nr. 145 trug, fuͤhrte dasselbe vorbei, ebenso der Statthalter Fürst zu Hohenlohe⸗ Langenburg das 1. Hannoversche Drägoner⸗ Regiment Nr. 9, à la suite dessen er steht. Nach dem Vorbeimarsch, der um A Uhr beendet war, begab Sich Seine Majestät der Kaiser an der Spitze der Fahnen⸗ Kompagnie Seines Regiments nach Montigny und nahm dert das Frühstück im Affizierkasind ein. Kurz nach 5is⸗ Uhr Nachmittags zog Seine Majestät zu Pferde an der Sitze der von dem Königs- Infanterie Regiment (6. Lothrin isches) Nr. 145 gestellten Fahnen ⸗Kompagnie und der ö. folgenden Standarten⸗ Schwadron des Magdeburgischen Dragoner⸗Regiments Nr. 6 in Metz bei dem Friedrich Carl-⸗Thor ein und ritt über die Esplanade an dem Denkmal Kaiser Wilhelm's J. vorüber nach dem Bezirks⸗Präsidium. Am Bezirks⸗Präsidium defilierten, nachdem die Fahnen und Standarten im Bezirks⸗Präsidium abgegeben worden waren, die ,,, und die Standarten⸗Schwadron vor Seiner Majestät und marschierten dann ab. Allerhöchstderselbe begab Sich hierauf in das Bezirks⸗Präsidium. Um Si Uhr Abends fuhr Seine Majestät der Kaiser zu dem kommandierenden General, General ⸗Obersten Grafen von Haeseler, bei welchem gegen 9 Uhr ein Diner stattfand, an welchem, außer Seiner Majestãt dem Kaiser und dem Kaiserlichen Statthalter Fürsten zu Hohenlohe-Langenburg, der General-Adjutant von Plessen, der Hausmarschg Freiherr von Lyncker, der Ober⸗-Stallmeister Graf von Wedel, der Chef des Militãr⸗ kabinets, Generalleutnant Graf von Hülsen⸗Haeseler, ferner der Gouverneur Der Festung Metz, Generalleutnant Stötzer, der Bezirks-Präsident von Lothringen Graf von ZBypelin u. A. theilnahmen. Gegen 11169 Abends kehrte Seine Majestät der Kaiser nach dem Bezirks⸗Präsidium, wo Allerhöchstderselbe für die Nacht Wohnung genommen hat, zurück.

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstage ist eine Uebereinkunft zum Schutze der für die Landwirthschaft nützlichen Vögel, an der das Deutsche Reich. Frankreich, Belgien, Luͤremburg, Schweden, Oesterreich Ungarn, die Schweiz, Liechtenstein, Spanien, Portugal, Monaco und Griechenland betheiligt sind, zugegangen.

Statistik und Volkswirthschaft.

Ueber Güterzertrũm merung und gewerbsmäßige Güterhändler in Bavern 26

bietet der neueste (6.) Jahrgang det baverischen Statistischen Jahr⸗ buchs folgende Daten: 2

Zabl! Flãche der zertrũüm merten Anwesen Durchschnittl. ; darunter darunter Fläche eines überbauxt gewerbe überhaupt gewerbe- Anwesens mãßig mãßig ; ; . a ha he

1891 85, 0 sol 13389 8350 12 1555 5 311 3665 2 ziß5 3385 15 135 5 33 sss ig zis 113 is 1897 98 1206 811 18 082 13270 15,0 1898 99 683 375 93171 5716 134 13899 19090 830 574 11855 8723 143 Di Ted d D def dm .

Die Zabl der eingetragenen gewerbamäßigen Gäterbändler belief

Die Einkommensteuerpflichtigen im Großberiegtbum vel sen.

Ven der Bevdsllerung Desseng am 1. Delember 1800 1119893 Einwohner waren nach einer in den Mittheilungen der Gr. b. Zentral stelle für die Landes statistik gegebenen tabellarischen Uebersicht⸗ im Jabre 1801 2 2871889 8. 6. 1702 mehr als im Vorjabre, einkommensteuerr flichtig, die 102 952 Ginkommensteuer sablten. Daven batten 282 2535 (im Vergleich mit dem Ber jabt⸗ i re merr eder Vi, b, ein Ginkemmen rien So uind .. und brachten 36329 der gesammten Ginkemmensteuer auf 24 899 (gegenüber dem Vorsabre 4 2549) eder 8.7 dM bezogen Gin tẽmmen ven 2600 big 1721 000 und jablten 63.7 ο der jesammten Gin lemmensteuer. Zerlegt man diese beiden Grurren pen Ginkemmen und EGin⸗ kemmenstenerrflichtigen weiter in Unterflassen, so ergiebt sich daß im Jabre 1901 0 ein Ginfemmen batten weichen und Cd 1 18 2898 Persenen eder 1682 der Gesammtlabl der Ginkemmenstener · Eflichtigen, wischen CM und 7X M 3 9681“ eder 134. Ke ichen a0 unk M M ] 244 eder 17.3 unter 900 M alse 152 623 eder 53,1 4e d. . mehr alg die Hälfte aller Ginkemmen - ste ner vflichtigen, wischen M und 1190 2 48 01 eder 134 wischen 1100 and 1300 M 21 697 eder S6 Me, mischen Lo0 n 1 Cid ede 472 ven 800 pig unter 18500 demnach 78713 eder 26, 7 ** alle rund de vierte Theil der Stener-⸗

8 1300 und

* won io Bi ee r mn; ö eder 18 Hweischhen 20 und wow.

3233 eder 2494 mwijchen 2309 ned Mu M S771 eder 236 2. * 260 und 200 M 1575 eder 1865 hen TO d M 0 IS7 eder 1128 weichen M und a0 M 2351 eder 1 Me dan 1899 big anter 2500 . mitkln 43563 eder 1533 Der Rest, 14256 Stzaerr flichtig- oder dee der Gesammisabl', batte ein Ginkemmen den 600 A und dat über; darunter befanden sich 1 Go e welche ein selcket dea 100 00 big 1721 009 a Ven den Giakemmensteaerr Jibtizen waren 2 NMrien- und adere Gesel lschaften, die 55 n l sz derlelben derstenerten cia Giafeaaaen dea enkger al MMM, M. 16 eia beberer Giatemmen.

J

.

Die fremdländisde Gerslkeragag in den Ghinesiscen Sertrag bäfen

Die frewdllediche Ber elkeree der Giactkichen Vertrastbiten

beltef sich Gade 1801 ad dea Nachechten far del Ja dustrte anf 19 119 Seelen Rebel die Gefa 6 *

d r, Jen zum rudi ber Sdiahteider in M r. Seine Majestat ließ Sich dieselben

*. unterhielt Sich mit dem längere Jeu. * Kritik ließ Scine Majestat der Kaner Sein * nech einmal dorbeimarschleren. Mittlerweile hatten 97 363 9 mm . auch dert ü agbeburgnche Tragqoner⸗ Neniment Nr. aua Diedenhosen fam. zum Vorbeimarsch auf

——

Mächte echt ralkgerechaet ed. Gede de x

e , nn, be, nr, , e, e. r rice tit De Hanrtarteil dare catfit. ie aner. die er err bag ä le de, Tae der wn, feen, de n de in Ckzina i Jar as ct 15 r cte em akt: De 9 . ö

der Angehörigen der einzelnen Nationen und der ö Firmen in den Vertragshäfen, wie folgt . fern and isden

Zahl der Fremden Zabl der Firmen

ö 1566 13600 1901 k 5471 5410 424 427 K 2800 41170 212 289 Im rif aner ki 1308 2292 120 122 J 1941 1648 81 99 Deutsche w 1343 151 82 64 an n. . 1054 1361 21 19 wd 1175 1139 9 15 Spanier dd 221 353 8 15 Italiener.... 133 23 18 14 G ) 100 238 7 11 c 156 179 3 2 ö 21 142 10 3 1 108 119 3 4 Schweden und Norweger. 204 201 4 2 G 42 18 Zusammen, einschließlich J 16 881 19119 1006 1102.

Die Bevölkerung von Kiautschou, Hongkang, Weihaiwei und Port Arthur ist in diesen Zablen nicht ö Te n, n. liegende Statistik nur auf die Vertragshäfen bezieht. ; . Interesse ist schließlich noch ein Hinweis darauf, in welcher Weise sich das Verhältniß der chinesischen zur nichtchinesischen Be⸗ völkerung in den Vertragshäfen während der letzten Jahre geandert 1 auf je 03 Cbinesen ein Ausländer, im . 89 und im Jahre 1901 schon auf je 343 Chinesen

Berufe der farbigen und anderen fremden Arbeiter . in Australien.

Mittheilungen der Zeitschrift für Sozialwissenschaft! zufolge zahlt Australien nach allgemeiner Schägung gegenwãrtig 70 000 8 S0 O0 farbige Bewohner. In Nord⸗Queensland, wo die Jucker industrie in großem Maßstabe betrieben wird, werden hauptsächlich farbige Arbeiter beschãftigt, während in West-Australien, und zwar in den dortigen Minendistrikten, Inder bezw. .‚ Afghanen“ vortheilbañt verwendet werden. Außerhalb Coolgardies gewahrt man fast aus⸗ schließlich , ,. rubenarbeiter, denen Feldlager, die durchschnitt⸗ lich je 2000 Insassen zãhlen und in sanitãrer Hinsicht in mehr denn einer Ber ie Lung viel zu wünschen übrig lassen, als Wohnplätze angewiesen sind. Die Donnerstag, Insel ist zumeist von Farbigen besiedelt, und was die Gemüsegärten Australiens und den Gemüsehandel anbetrifft, so liegt beides in den Händen von Chinesen, die auch mit billigen, für den Arbeiter bestimmten Möbeln und Hausgeräthen ein gutes Geschäft machen. In Perth werden auch die Gewürzkrämerei und der Kolonial⸗ waarenhandel lediglich von Chinesen besorgt, während Japaner dort beinahe ausschließlich Besitzer der Tabackläden sind. Spdnev hat wie New Vork einen eigenen Stadttbeil für Chinesen, ebenso einen solchen für Syrier; die letzteren und die Hindus haben sich des gesammten Hausierbandels in den Landdistrikten bemächtigt. Queensland wird besenders von den Hindus überlgufen die dort einen guten Absatz fär indische Erzeugnisse erzielen. Diese Angaben sind sebr charakteristisch: sie zeigen wiederum, wie mobil“ die Bexölkerung der ganzen Erde während der letzten Jahrzehnte geworden ist. x

.

Zur Arbeiterbewegung. . In Berlin bielten die städtischen Laternenanzünder am Donnerstag eine Versammlung ab, in welcher, der Deutschen Warte“ zufolge, nachstehende Resolution zur Annahme gelangte: Die beute in öffentlicher Versammlung tagenden Laternenwärter Berlins protestieren gegen die Achtungsverleßung und Nichtwärdigung ibres Arheiterans= schusses von seiten der Beamten des öffentlichen Velcuch tun ge defent Sie beauftragen den Ausschuß, eine Sitz un bei der Verwaltung u Te⸗ antragen mit der Tagesordnung: Will die Verwaltung der stadtischen Gaswerke den Arbeiterausschuß als wirklich vermittelnde Körperschaft zwischen der Verwaltung und den Arbeitern anerkennen? Die An—= wesenden erklären sich mit ibrem Ausschuß solidarisch. 82 Aus Paris wird dem . W. T. B. von gestern gemeldet,

etwa 800 Ürbeiter der staatlichen Tabackfabrik in Reui beschlossen, in den Ausstand zu treten. ;

Nach einer Pripatmeldung der J beschloffen in der Racht von Tennerctag u §6o0 Angestellte der dertigen straßen⸗Babnen, die einen Lobnstreit mit der Direktion baßen den sefortigen Autstand. Seit gestern Mergen rubt daber der Ver kebt auf allen Linien der Gesellschaft. 5

daß r 119

Voss aus Mailand Freitag sämmtliche internationalen

schereiforschungs⸗

Kunst und Wissenschaft.

ĩ Der ven der rr, r bergestellte Ri damrfer Peseidon- kat, wie dem W. T. B.- aus Kiel ge⸗ meldet wird, gestern Nachmittag seine er ste vrifsenscaftfike Frrezitien zur Untersuchung des estlichen Theil e der Nordsee angetreten

2 Hanfstaengl Meisterwerke

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Kunstverlag u München erschienen der Narienal Gallervr zu Lenden“ nach den Original gemälden mit einleitendem Tert en Dr. Karl Vell (Fermat 198: 265 em, in elegantem einn and ban gebunden, Preig 12 A). Sie reiben sich den bereite seit einiger Jen verliegenden Bänden Meisterwerle der Königlichen Reltrren

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Pinalothet zu Die Meisterwerle der Kenig⸗ sichen Gemalde⸗ Galerie ju Dreeden würdig an Rach einer karsen, interessanten, alles Wesentliche über Geschichte Qcdeutnu ̃ und Gemälde der berübmten Lendener Naticnal 3 Eulkaltenden Ginleitung aut der Feder den Tunstbisterikerts Dr. Karl Vell felgen ia Te? Nunstdrucken rer rozuntert, die Ferrera ed Gemälde dieser Sammlung die in Sinsicht ans Reichbaltiskei fer ü. nie auf den laãnftlerischen Werth der in ihr bewabrten Schäne n Ten Galerien ersten Mar ges äblt. Die Rerreduktienen in dem! erte stnd durchweg rach Original- Aufnabmen Hergestellt and geh Tiere

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