1902 / 124 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 29 May 1902 18:00:01 GMT) scan diff

Qualitãt

gering

mittel gut Verkaufte

Gezahrfter Preis für 1 Doppelzentner Menge

niedrigster M060

5

höchster höchster niedrigster höchster 16 0. 16 460 Doppel zentner

Durchschnitts⸗ arittag preis e 1 z nach überschlãglicher

Doppelzentner (Preis unbekannt)

) 83

Marne Goslar... . imburg a. L.. 3 . Dinkelsbühl .. Biberach .. Ueberlingen . Braunschweig .. Altenburg Mülhausen i. En. Breslau. ?

e 850

Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt. Der Durchs Ein liegender Strich in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist

Noch: Hafer.

15,90 16,00 16, 10 16,10 15,50 16,00 16,10 17,00

17.60 17,50 17,20 17,50

17,50 17,50 1640 1670 16.36. 17.06 16,80 17,20 17,40 17,40 1656 16574 17.06 17.060 15,80 16.20 1650 16,50 16,00 16,25 16,50 16350 16,50 18.50 ö ö 16, 10 15,50 15,70 15,90

chnittspreis wird a

us den unabgerun ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten,

deten Zahlen berechnet.

daß entsprechender Ber icht fehlt.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

78. Sitzung vom 28. Mai 1902, 12 Uhr.

Zur ersten Berathung steht der seln wurf, be⸗ treffend Neuregelung der Vertragsverhältnisse der Main-Neckarbahn.

Minister der öffentlichen Arbeiten von Thielen:

Meine Herren! Ich bitte um die Erlaubniß, Ihrer Berathung des Gesetzentwurfs einige wenige einleitende Bemerkungen voraus⸗ schicken zu dürfen. Die Main⸗Neckar-Bahn gehört zu den iltesten Bahnen Deutschlands; sie ist von jeher eine Gemeinschaftsbahn ge⸗ wesen. Sie war im Eigenthum ursprünglich der freien Stadt Frank⸗ furt, sowie der Staaten Hessen und Baden. 1866 ist Preußen in die Frank⸗ furter Erbschaft eingetreten, und seit der Zeit ist die Main ⸗Neckar⸗Bahn in gemeinschaftlicher Verwaltung und gemeinschaftlichem Betrieb von Hessen, Preußen und Baden. Meine Herren, ein Blick auf eine Verkehrskarte macht es durchaus klar, daß die Main⸗Neckar⸗Bahn vermöge ihrer Lage zu den verkehrsreichsten Bahnen Deutschlands gehört. Infolge dessen sind auch ihre Einnahmen, trotzdem sie nicht einmal 100 km lang ist, verhältnißmäßig sehr bedeutend. Sie be⸗ laufen sich auf ungefähr 9 Millionen Mark jährlich.

Die Bahn, wie sie zur Zeit besteht, muß als ein eisenbahnlicher Anachronismus bezeichnet werden. Dieses kurze Stück, eingefügt in die großen Verkehrslinien, eingefügt in die großen Verkehrs verbände, ist überhaupt kaum mehr von den großen Verbänden als solche auf die Dauer zu ertragen und ander seits ein verhältnißmäßig sehr kost⸗ spieliger Verwaltungskörper. Meine Herren, die drei Eigenthumsstaaten haben daher schon seit geraumer Zeit ihr Augenmerk dahin gerichtet, die Verwaltung dieses Unternehmens einfacher und auch billiger zu gestalten. Die Komplikationen, die sich aus der gesonderten Ver. waltung dieser 100 km ergeben, zu beseitigen und einheitliche und einfache Normen für die Verwaltung herbeijufũühren, dazu gab es ja verschiedene Wege. Ein Weg, der ja im ersten Augenblick als der einfachste erschien, der Auftheilung der Main Neckar ⸗Bahn und der Zuweisung des badischen Tbeils an Baden, der übrigen Theile an die preußisch · hessische Gemeinschaft dieser Weg wurde gleichwobl nicht gewählt, weil die betheiligten Staaten übereinstimmend der Meinung waren, daß das angestrebte Ziel auch unter voller Aufrechterhaltung des altbewãhrten Gemeinschafteverbãltnisses durch eine Regelung voll erreicht werden könne, welche sich auf eine Vereinfachung der Verwaltung beschrãnke. Dag ist gescheben, und das Ergebniß der Verbandlungen zwischen den drei betbeiligten Staaten liegt Ihnen in dem Vertrage, der ge— schlossen worden ist, vor und wird Ibnen mit dem Gesetzentwurfe zu Ibrer Genehmigung unterbreitet.

Meine Herren, ich will mich über die einzelnen Vertrage⸗ bestimmungen, über die Art und Weise, wie die Vereinfachung und die Verbilligung der Verwaltung der Main · Neckarbabn berbeigefũbrt werden soll, bier nicht näber auslassen; ich nebme an, daß dazu in einem späteren Stadium hinreichende Gelegenbeit gegeben werden wird. Im allgemeinen sind aber die Verabredungen, die zwischen den drei betbeiligten Staaten getreffen worden sind, binlänglich durch sichtig bezuglich ihres Zweckes und beüglich ibrer prattischen Aus⸗ fübrung. Es bandelt sich also bier in einer Weise um eine volitische Aktion; das rvelitische Moment sällt bei diesem Vertrage voll ständig weg. Alle diejenigen Rücksichten, welche die vertragschließenden Parteien auf ibre staatlichen Verbältnisse nebmen mußten, sind bin⸗ reichend gewahrt, sewobl auf der badischen Seite, wie auf der bessischen Seite, wie auf der vreußischen Seite. Inebesondere ist unser freund ˖ nachbarlicher Gemeinschaftebundes genosse Dessen in dieser Bene bung durch den Vertrag nicht nur nicht ungünstiger, sondern viel günstiger gestellt worden, e 6 bei einfacher Durchfübrung der im Staatg.= vertrage vom Jabre 186 vorgesebenen Regelung der Fall gewesen wãre. Das Näb⸗ si des Vertraget.

c zebt sich auch aug den ein el nen Bestimmungen

fachung lag liemlich klar ju Tage. Für die loꝰ Em bestebt jezt eine Direkten. die von allen drei Eigent bum staaten mit cinem Mitgliede besetzt wird Schen an sich ist dieses Verbältniß ganz außererdentlicͤꝭh umständlich und kemrliniert. Denn bei wichtigen Fragen mußte natürlich der Vertreter des betreffenden Staatg zunächst in Dause anfragen, wie er sich in diesem Falle in verbalten babe Daran folgt ein siemlich erbebliches Schreibwerk und eine große Umsländlichkein der Verwaltung, die an und für sich gerade bei Gisenbabnunternebmungen webl am aller- wenigsten am Plaße ist. Meine derten, bier seyt die Vereinfachung ein: die Direkten ird aufgebeben, en gebt die Verwaltung über an die Aoniglich vreußische und Grenberjoalich bessische Direftien in Mam Die Dircktien Mainz umschließt die Main Neckar babn fast vollstãndig. Sie war alse in erster Linie auch berufen, die Verwaltung diesen Unternebment u sbernebmen. Ge fam nech binza, daß die Maln-⸗ Nedarbabn die Zubringer bat., die schon etzt ar rreunisch bessichen Ftaanzgemeinschaft gebären. Dag snd die Walk nen den Gberstadt nach Pfungstadt, den Bickenbach nach See bela und den Weinbeim

er (. 2

nach Fart, die mit dem Nebergang der Verwaltueg an die Direktiean

Malm aun natargemäß auch dabin kemwen, wobmn ste ee la die Verwaltung der French berstiche⸗ Gijenbabn atmen schaft

ge böten. alle

Unter diesen Umständen und da, wie gesagt, ein allseitiges Ein⸗ verständniß sich bei den Verhandlungen ergeben hat über die zu wählende Form der Verwaltung der Main⸗Neckarbahn, glaube ich Ihrer Zustimmung sicher zu sein, daß Vertrag und Gesetzentwurf auch Ihre Billigung finden. (Bravo )

Abg. Noelle (ul.) erkennt an, daß durch die Neuregelung eine wesentliche Ersparniß für den Betrieb, der Main. Neckarbahn erzielt werden wird, und stimmt auch dem Minister darin bei, daß die Vor⸗ lage keinerlei politische Bedeutung habe; indeß sei es doch ein zu beachtendes Moment, daß die selbständige Verwaltung der Bahn auf⸗ hört; man werde allgemein sagen, die Bahn sei preußisch geworden. An dem Betriebskoeffizienten der Bahn würden aber durch die Neu⸗ regelung 10,0 gespart werden können, die Einnahmen der Bahn würden günstiger werden. Für Preußen sei es bisher kein Vortheil eee, daß es für die Tarifmaßnahmen, an die Zustimmung der adischen Verwaltung gebunden war, jetzt solle aber die Verwaltung einheltlich gestaltet werden. Die nationalliberale Partei habe immer den Gedanken der Neichs-Eisenbahnen für richtig gehalten, aber zur Jeit sei daran allerdings nicht zu denken. Deshalb sei es gut, daß die Cisenbahnverwaltung einheitlich durch Verträge geregelt werde.

Preußen selbst habe allerdings kein Interesse, besonders darauf hin⸗ zudrängen.

Abg. Freiherr von Zebỹlitz und Neukirch ffreikons.): Zur Zeit ist der Gedanke einer einheitlichen Reichs⸗Eisenbahnverwaltung nicht durchführbar. Wir können nur ähnlich wie beim Zollverein durch Verträge eine . Einheitlichkeit herbeiführen. Diesem Zwecke dient auch die Vorlage, bei welcher die preußische Eisenbahn⸗ Rerwaltung dem nobiss officium, das sie als größte Eisenbahn⸗ verwaltung hat, nur vollauf Genüge leistet. Es ist xichtig, daß die preußische Verwaltung die Rechte der Eisenbahnen der anderen Siaaten ebensogut wahrt wie die eigenen. Mit Befremden müffen uns die Angriffe in der sächsischen Tammer gegen ene unlauteren Wettbewerb der preusischen Cisenbahnverwaltunge er. füllen, Angriffe, die durchaus unberechtigt sind und für die keine That ˖ sachen angeführt werden konnten. Der Präsident des Reichs Eisen⸗ bahnamts hat bereits festgestellt, daß diese Vorwürfe völlig irrig sind, und die sächsische Regierrng bat ebenfalls anerkannt, daß in den Eisenbabnangelegenbeiten reußen und Sachsen Hand in Dand gehen in friedfertiger und freundschaftlicher Weise.

Minister der öffentlichen Arbeiten von Thielen:

Meine Herren! Der Anregung, die soeben der Abg. Freiherr von Zedlitz gegeben bat, komme ich gern nach, soweit ich überhaupt in der Lage bin, antworten zu können.

Meine Herren, die Fabel des sãchsisch vreußischen Eisenbahnkrieges ist dadurch der Wahrbeit nicht näher gerückt, daß sie immer wieder erscheint; und wenn sie auch zehnmal von den Vertretern der sächsischen Regierung bei jeder Gelegenheit, im Reichstage, in den sächsischen Kammern, und von mir auf den Kopf geschlagen worden ist, sie kommt doch immer wieder in einigen Organen zum Vorschein und erbebt ibr Haupt, obne daß auch irgend eine thatsãchliche Be gründung dieser Fabel versucht worden ist. Mein Herr Kollege, und zwar sowobl der frübere, Derr von Watz dorf, wie der gegenwärtige, der Herr Finanz ⸗Minister Rüger in Dre den, bat jederzeit anerkannt, daß unser Verbältniß im Eisenbabnwesen zu einander das denkbar beste ist. Dasselbe bat der sächsische Gesandte ebenfalls im Reichstage er⸗ klärt, und ich meinerseits kann das mit vollster Ueberzeugung und aufrichtigen Herzens nur bestätigen. Allerdings muß ich demgegenüber Herrn von Zedlitz durchaus echt geben, wenn er es mindestens sebr auffallend sindet, daß erst der Finanz ⸗Ausschuß der sächsischen Kammer die Bebauvtung aufgestellt bat, daß Preußen einen unlauteren Wett- bewerb mit seinen Gisenbabnen gegen die sãchsischen Staats babnen betreibe, und daß dieser Vorwurf in einer Resolution der Kammer selbst auch nech sich verdichtet bat und ausdrücklich bestätigt worden it. Cbwobl der sächsische Herr Finanz, und GEisenbabn · Minister auch bei dieser Gelegenbeit das Gegentbeil ausdrücklich versichert bat.

Meine Serren, der sächsische Finanz- Aueschuß bat, wie ja schon Herr ven Zedliß beworbob, in einer wirklich außerordentlich gründ. lichen, mustergültigen Art und Weise das ganze Gebiet der sächsischen Gisenbabnverwaltung durchleuchtet. bat die Gründe festgestellt, aus denen die Rente der sächsischen Gisenbabnverwaltung jurũckgegangen ist. und kemmt dann, obne Grunde dafũt anzugeben, schließlich dabin, daß diese Rente dech im wesentlichen zurückgegangen ist, weil Preußen die Be⸗ Dienung detz Verkebre in einer den sachsischen Interessen ungũnstigen Welse veranlaßt babe. Er fahrt in dem ganzen dickleibigen Orus nur wei Punkte an, die tbatsächlicher Natur sind, und diese beiden Punkte sind eben unrichtig! Herr von Jedlitz bat auch selbst die beiden Punkte seinerseitz genannt; ich möchte sie zur Aarstellung bier noch mals bewwor beben

Gz ist Kebaurtet, daß der Durchgangederkebt durch Sach sen von Nerd nad Säd und ven West nach Ost und umgelebrt sich verringert babe, weil Preußen diesen Verkebt don Sachsen abnebt.

Meine Serten, unächst ist unrichtig. daß dieser Verkebt sich ver ˖ ringert bat; er bat sich im Gegentbeil dag weisen die sebt serg faltig geführten Statiftiken der sachsiichen Staate babn ausd rucklich nach sebt erbeblich vermebrt. (Dert, bert! Und weiten ist eg marichtlg., daß Preußen diesen Verkebt den Sachsen abnieht

Zweitens ird bebanr tet, der Mäterverkebt den Görlitz nach Plauen werde vreufischerseit über Glstermeerda und Halle geleitet möütatt uber Dreeden. Dag ist ebenso unrichtig Der Guterverkebt den Plauen nach Görlitz wird gan aberwiegend auf der für Sachen

gäastigsten Route, den Gerlih nach Plauen jar Hälfte über die

günstigste sächsische, zur anderen Hälfte über die preußische Route, über Weitere thatsächliche Begründungen

sächsischen Kammer nicht angeführt

Falkenberg Leipzig, geführt. sind für die Verhandlungen der

E Wie liegen nun die der Verkehrsinstradierung stehen wir mit Sachse 1885 war mit Sachsen verein Instradierungsroute sein solle. Preußen drei neue Linien nach Bay

Eichicht Stockheim, Arnstadt =Riets Weida —Mehltheuer.

Verhältnisse thatsächlich, auf welcher Basi n? Bis zum Jahr bart, daß die kürzeste Route auch die Dann kam der Zeitpunkt, wo für ern eröffnet wurden, das waren chenhausen Die preußische Verwaltung erlangte damit drei direkte, leistungsfähige Zugänge nach Bayern. Damit wurde es die Verkehrsleitung mit Mit Bayxer Grundlage jede Versandverwaltung schickte auf der kürzesten Mit Sachsen wurden wir auf dieser Grund— weil Sachsen das Verlangen stellte, daß nun auch

nothwendig, Verabredungen

Bayern und Sachsen einer Revision zu unterziehen.

kürzesten Route: Route die Transporte. lage nicht fertig, die Verkehre mit Bayern durch Sachsen geleitet werden sollten. Wit würden also die neuen Verbindungen mit Bavern haben todt legen Das konnte einem preußischen Eisenbahn⸗Minister nicht de daher auch von meinem Herrn Amts vorgänger abgelehnt. Man kam schließlich überein, sich zu vertragen daß jede Verwaltung für den Versand sich die

mit der Einschränkung, dez

zugemuthet werden, wur

auf der Grundlage, für sie günstigste Route aussuchen konnte, die Umwege nicht mehr als 200so, gemessen von Knotenpunkt z Diese Vereinbarung ist 1885 ge ser Zeit vollständig zu Recht ndig fest vereinbarte Basis für die game sen und Preußen, und diese Bast

Knotenpunkt, betragen durften. schlossen worden und besteh Wir haben also eine vollstä Leitung des Verkehrs zwischen Sach ist von beiden Seiten durchaus korrekt ir uns kein Beispiel nachgewiesen werden,

Wie man gegenüber dieser freien Vereinbarung von u bewerb sprechen kann, ist mir vollstãndig unerfindlich. (Sehr guth

daß zu meiner Zeit Sachsen der a dieser Vereinbarum es mit Bavern geregelt worden in, verkehrsleitende s sachsischerseits weil kein Anlaß vorliege, den Vertrag von 1885, der zu ma kostspieligen Betriebseinrichtungen geführt und Unzutrãglichkeiten nick Infolge dieser sächsischen Antwort ist Vertragsbestimmungen also wirklich diesen Dingen der vreußischen Verwaltung nicht Ebensowenig aus dem Verhalten Preußens gegenüber S Auch dort ist immer anerkannt worden von Preußen durchaus loval verfabren ba Sächsische Zeitungen und ibnen nachbetend allerdings auch vreußische Organe, denen der sächsische Patriotismus anscheinend⸗ ging als der vreußische (bört, bört), die baben eg daß wir beispieleweise neben den Schnelliügen München, die durch Sachsen geben, unsere Route, die notabene noch kürzer ist. versäumt hätte,

t seit die

nne gehalten worden. Es kam wo das nicht gescheben in. nlauterem Wen

Ich muß noch hinzufügen, Vorschlag gemacht worden ist, wir möchten vor abseben und es ebenso regeln, wi

gebracht habe, zu ändern“.

ein Strick 20

Personenverkebr. der sãchsischen Regierung, daß

alg ein Unte

auch solche eingerichtet baben än Der Minister, enüber den Cinwobnern in den betreffenden ja unzweifelbaft sich fertigsten Vorwürfe schuldig gemacht baben. Cg wäre das gerade als eb wir von Berlin nach Wien nicht über Breslau und d berg, sondern nur über Dresden, Bedenbach u. s. w. fabren welter Beide Routen sind berechtigt, beiden Routen werden vreußischer en in ganz levaler Weise dieselben haurtungen in der sächsischen Kammer den Personenderkebt, sondern nur auf den Gũterderkebr. Ich kann bier im allgemeinen nur bin ufũgen, daß wir Macht, die ung durch die Verbältnisse gegeben ist, nach allen eben lit, durchaug keinen illevalen Gebrauch haben, auch nicht den Gebrauch im vollen Umfange den wir bätten machen können, sendern wir sind überall Weise den Bunde staaten in dieser me jiebung entgegengelemmen⸗* haben garnicht den letzten, auch nicht den vorletzten Trer fen aue gevreßt, sondern baben ihnen Bundes genesse tbun soll; und

schwersten und

Vortbeile jugewiesen. beneben sich zur Zeit nicht

tungen bin geg

gemacht bar

so viel gelassen, wie dal sie baben sich alle dabel web funden. Anf dieser Grundlage beruben unsere Abmachun at? Baden, mit Sachsen, mit Barern, mit Warttemberg. mit burg. mit Oldenburn die selbständig Staatecisenbabnen betreiben; und so muñ immer sein.

Was nun dag Verlangen betrifft, überall nur die kuren als die maßaekende, verlchreleitende anzuseben. so ird. mene achten mit Unrecht, jut Begründung dieses Verlangen? det der Reichederfafs ang angerufen. Schen im Reichstag achteng gründlich und vollstzndig aberfengend den dem Reicht · Gisenbabnamt⸗

allen anderen

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vachaew icien Reichedertañs un kann: er wurde ju gerade jn unn irtbichaftli

urnletaelenat wen und auch ma ierchaa

Ergebnissen führen. Denn, meine Herren, was heißt die kürzeste Linie? Unter der kürzesten Route kann ich doch unmöglich diejenige verstehen, welche die wenigsten Kilometer hat; nicht diese ist in Wirk⸗ lichkeit die kürzeste, sondern diejenige, die, obwohl sie vielleicht einen Umweg in Kilometern macht, doch durch ihre ganze Tracierung in der Ebene ohne große Krümmungen, mit zwei Gleisen, mit Ueberholungs⸗ stationen, mit Tag⸗ und Nachtdienst weitaus kürzer ist als eine andere, die über Berg und Thal läuft, eingleisig, ohne Nachtdienst u. s. w. ist. (Sehr richtig) Es müßte also zunächst mal festgestellt werden: Welches ist denn die kürzeste, leistungsfähigste Linie? Der Eisenbahn⸗ techniker hat dafür ganz bestimmte Formeln und auch einen bestimmten Ausdruck; er spricht nicht von der Kilometerlänge der Bahn, sondern von der virtuellen Länge der Bahn (sehr richtig), d. h. von der Länge, die sich ergiebt, wenn ich Krümmungen und Steigungen nach den Verhältnissen, wie sie technisch festgestellt worden sind, verwerthe; erst dann stellt sich die kürzeste Route heraus.

Meine Herren, genau so verfahren wir, wo doch gar keine Kon⸗ kurrenz besteht, auch in unserem inneren Lokalverkehr. Glauben Sie doch ja nicht, daß wir alle Güter auf der kürzesten Route fahren. Wir fahren sie billiger und rascher auf Routen, die vielleicht um⸗ führen, die aber in ihrer ganzen Einrichtung erheblich leistungsfähiger sind. Nur das eine ist natürlich maßgebend: für den Tarif giebt es nur eine kürzeste Route, das ist die, die in Kilometern die kürzeste ist, es sei denn, daß in der Konzession oder sonstigen Regierungsakten Zuschläge zu diesen einfachen Kilometern der betreffenden Bahn bewilligt worden sind. Bei uns sind diese Zuschläge, glaube ich, fast alle beseitigt. Ich erinnere mich kaum noch eines Falles, wo wir, weil die Bahn durch oder über einen Berg, über Brücken hinübergeht, sehr kostspielig gewesen ist, überhaupt noch Staatsbahnzuschläge erheben. Zuschläge bestehen allerdings bei privaten Nebenbahnen und bei privaten Klein bahnen, und zwar dort aus ganz gerechtfertigten klaren Gründen.

Meine Herren, ich kann auch nicht einsehen, daß etwa Sachsen einen erheblichen Vortheil davon haben würde, wenn wir die kürzeste Route überall als die verkehrsleitende ansehen möchten; denn gerade in dem ausschlaggebenden Verkehr sind wir die kürzesten und würden also das in viel höherem Maße ausnutzen können. Einerseits muß ich daher den Ausspruch der sächsischen Kammer, daß wir unlauteren Wettbewerb gegen Sachsen trieben, auf das entschiedenste zurückweisen. Ich bin aber andererseits auch überzeugt, daß, wenn die Herren sich auf Grund der thatsächlichen Verhältnisse nochmals die ganze Sach⸗ lage klar gemacht haben, sie selbst einsehen werden, nicht sie, sondern ihre Regierung hat recht, die da immer erklärt hat, von einem nicht lovalen Wettbewerbe Preußens gegen Sachsen wie von einem preußisch⸗ sächsischen Eisenbahnkrieg kann nun und nimmermehr die Rede sein. Lebhafter Beifall.)

Abg. Fritzen⸗ Borken Zentr.): Als Vertreter des Föderalismus haben wir uns gefreut, daß die preußische Staats ⸗Eisenbahnverwaltung keinen Druck auf die einzelnen Staaten ausgeübt hat. Es hätte ja

auch noch einen anderen Weg gegeben, um die Verwaltung billiger zu gestalten; nachdem aber die vertragschließenden Staaten sich so ge⸗

einigt haben, wie es in dem Vertrage zum Ausdruck gekommen ist,

haben wir keine Veranlassung, uns dagegen zu wehren. Wir werden dem Vertrage und dem Gesetzentwurf zustimmen. Im einzelnen be⸗ halten wir uns eine Kommissionsvrüsung vor. 1

Abg. von Pappen heim (tons. ) Auch meine Freunde sind der Ansicht, daß es durchaus unrichtig wäre, auf. den Reichseisenbahn. Gedanken zurückukommen, die Bahnen der übrigen deutschen Staaten in Reichseisenbabnen zu verwandeln. Es ist desbalb gut, daß das Mihtrauen ein zelner deutscher Staaten hier in kompetentester Form Ddezadouiert wird. Aebhnliche Bedenken sind ja auch seiner Zeit von Desfen erbeben worden. Wir sind überzeugt, daß Preußen Sachsen zegenüber durchaus oval verfahren ist. Für Hessen ist es ebense er⸗ serulich wie für Preußen, daß die Kosten der Verwaltung durch diesen Vertrag ermäßigt werden. Wir schlagen Ihnen vor, die Vorlage der Budgetkommission zu überweisen.

Minister der öffentlichen Arbeiten von Thielen:

Der Herr Abg. von Parvenbeim bat an die Regierung die Auf⸗ forderung gerichtet, sie möge sich klivp und klar darüber auslassen, wie sie über die Auëdebnung der vreußisch bessischen Gisenbabngemeinschaft ibrerseits denke. Meine Herten, ich kann von meinem Standpunkte aus bier nur die Erklärung abgeben diese wird aber auch voll⸗ stãndig genügen —, daß seitens der vreußischen Regierung keine Schritte getban sind, keine Initiative ergriffen worden ist, um die vreuñisch · bessische Gemeinschaft auszudebnen (Bravo.)

bg. Funck (fr. Veller) Meine Freunde und ich sind fũr die Vorlage und deren Prüfung in der Budget kommi ien. Nicht uner- TDäbni möchte ich lassen, daß ei uns in enen die Schaffner wel ent. lich besser gestellt sind, als in Prenhen. Ich möchte wünschen, daß die n Au icht genommenen Ersvarnisse nicht so weit ausgedebnt werden, daß darunier die Betriebesicherbeit leidet

ginister der öffentlichen Arbeiten von Thielen:

Meine Serren! Ich kann den Derrn Abg. Funck dabin be⸗ rubigen: die Ersvarnisse, die erüelt werden, werden nicht auf dem Gebiet des Betriebes ernielt Im Gegentbeil, wit werden auf diesem Gebiet webl nech mebt Ausgaben machen müssen Ich verweise B. auf den dellstãndigen Neubau der 3 Darmstadt. Der Neubau wird 10 Millionen kosten ie niss egen lediglich auf dem Verwaltungegebiet, und nur in de en Verwaltung erden Persenen überflussig werden, die, wenn sie badische Beamte gewesen sind, den Baden sbernemmen, im übrigen aber in der rreunsisch beisiichen Gisenbabngemeinsichaft untergebracht werden.

Die Vorlage wird der Budgetlommission überwiesen.

Es folgt die erste Berathung des Gesetzentwurfs über die Befähigung für den böheren Verwaltungs⸗ dienst.

Minister des Innern Freiherr von Sammerstein:

Meine Herten! Der Ibaen jeßt kur Beratbung vorliegende Qesehentwurf aber die Verbereltung det beberen Uerwal unge beamten it acht cine Felge de Jbaen schen derltegenden Geseentwurfe uber die Verbereltang der Justijbeamten lendern stebt vellständig un- abkängig in feinen Grandidern den diesem Geien. Selb swerstãndlich nimmt der Gatwarf Räcsicht auch auf die Gestimmungen deg Gesetz ˖ eatrarft aber den bobertn Jasthhdiert

Der Gerärfalß., das beste bende MGeseg über die Verbereitunꝗ der Feberen Verwaltunasteamten abmaäadera, ird in der Ver. waltung seit langen Jabren mr funden. Gg ist unbestreitbar, daß die greße Cate ichelung, die das efctliche Leben in allen selnen Jeelgen im lenten Viertellakrhandert qracm een bat. aualitatid und wwanntatie aun alle Tienftacige ctagerirtt Kat, in der Vielseitigteit aber am waeisten auf den merraltus gedenst. Ich brauche nur bin

game elfen auf die greßen nenen M iaaben, die der Verwallang in der

Durchfũhrung der sozialen Gesetze, der Krankenversicherung, der Unfall versicherung und der Invalidenversicherung erwachsen sind; ich brauche nur anzudeuten die fortwährend fluktuierende Gestaltung unserer Ge⸗ werbegesetzgebung, deren Ausführung im einzelnen wieder Auf— gabe der Verwaltung ist; ich weise hin auf die immer großartiger sich gestaltende Entwickelung unseres Verkehrswesens, auf die Kleinbahnen, auf die Wegebauten; endlich, und zwar an letzter, aber nicht unbedeutendster Stelle, auf die Entwickelung unserer kom⸗ munalen Verwaltung, die in den modernen Städten des Westens bei⸗ nahe nach industriellen Grundsätzen bewirthschaftet werden und be— wirthschaftet werden müssen, während in anderen Theilen des Vater⸗ landes in vielen Landgemeinden der Uebergang von Naturalwirthschaft zu Geldwirthschaft sich noch nicht vollzogen hat und Rücksicht ge⸗ nommen werden muß auf alteingewohnte Bedürfnisse und Gewohn⸗ heiten der Bevölkerung. Es ist deshalb eine ganz ungeheuer große Aufgabe, welche heute den Verwaltungsbeamten obliegt.

Ich möchte nun der Legende gleich von vornherein entgegentreten, als ob die heutigen Verwaltungsbeamten, und namentlich die in der Vorbereitung befindlichen, es an dem nöthigen Fleiß und Eifer fehlen ließen, als ob, wie ich in den Zeitungen gelesen habe, es Söhne gewisser Berufsstände gäbe, die es als ihr Erbtheil betrachten, auch ohne den Besitz umfassender Kenntnisse in die Ver— waltung zu gelangen. Das ist absolut unrichtig; und ich bezeuge hier gern auch unsern jungen Beamten, daß sie sich die erdenklichste Mühe geben, diejenigen Kenntnisse und diejenigen praktischen Erfahrungen sich zu erwerben, welche zur Ausübung einer guten Verwaltung für den Verwaltungsbeamten absolut nothwendig sind.

Leider aber ist unsere Vorbildung, wie sie heute gestaltet ist, nicht derart, daß das jedem jungen Beamten leicht wird; und die Furcht vor dem Examen führt allzuleicht dahin, daß der junge Beamte mehr für das Examen als für die Praxis lernt, und das ist vom Uebel. Meine Herren, ein gutes Examen macht einen guten Verwaltungs— beamten noch lange nicht. (Sehr richtig!)

Für den guten Verwaltungsbeamten bedarf es der Fähigkeit, das Noth⸗ wendige von dem Unwesentlichen zu scheiden, Land und Leute zu kennen, mit den Leutn richtig verkehren zu können, mit dem richtigen Takt und mit dem richtigen Verständniß immer da einzusetzen, wo den Verwalteten, wenn ich mich so ausdrücken darf, in dem augen⸗ blicklichen Fall der Schuh drückt. Das kann im Examen nicht ge— lernt werden; wohl aber gehört dazu eine längere und sorgfältige Vorbereitung, eine Schulung, wie sie eben nur die Praxis gewähren kann. An dieser Schulung hat es bei unserem bisherigen System gefehlt, wenigstens an dem genügenden Maße der Schulung.

Nach der gegenwärtigen Gesetzgebung ist die Vorbereitungszeit von vier Jahren in zwei ganz gleiche Theile getheilt, von denen der künftige Verwaltungsbeamte zwei Jahre bei den Gerichten zuzubringen hat und zwei Jahre davon bei der Verwaltung. Diese zwei Jahre haben keinem Theil genügt, sie haben nicht genügt, um den jungen Beamten fähig zu machen, nunmehr das richterliche Amt wahrzu⸗ nehmen, und die zwei Jahre für die Verwaltung haben nicht aus⸗ gereicht, um ihn so für alle Zweige der Verwaltung vorzubereiten, wie es in unserem Staatswesen gewünscht werden muß. Eine Aende⸗ rung der gegenwärtigen Ausbildung ist deshalb unabweisbar.

Nun bieten sich zu dieser Aenderung drei Wege, und alle drei Wege sind auch von der Staatsregierung sorgfältig erwogen worden Der erste Weg ist der, daß man von einer besonderen Vorbildung der Verwaltungs beamten überhaupt absieht, daß man die jungen Juristen, wie ich sie nennen will, ausbilden läßt von der Justiz, bis sie Assessoren geworden sind. Das bietet für die Verwaltung einen ge⸗ wissen Vortheil, indem sie dann eine größere Anzahl von Kandidaten bat, aus denen sie die ihr vassend erscheinenden Elemente auswäblen kann. Aber diesem scheinbaren Vortbeile stehen doch auch ganz erbeb— liche Nachtbeile gegenüber.

Es ist unzweifelhaft, daß ein guter Jurist auch ein guter Ver⸗ waltungebeamter werden kann; wenn er das Eramen als Gerichte⸗ Assessor gemacht bat, so ist er es nach alter Erfabrung zur Zeit aber noch nicht. (Sehr richtig) Auch für ibn bedarf es noch einer Zeit der Vorbereitung und der Schulung, und die würde dabei für unsere Verwaltung absolut verloren sein. Ich bin desbalb nicht für diese Art der Ergänzung der Verwaltung, je sie allerdings vor 1879 zebn Jahre lang bestanden bat, aber eben aufgegeben ist, weil eine be— sondere Vorbereitung der Verwaltungabeamten als nothwendig erkannt wurde.

Dann ist der zweite Weg, der zur Abbilse möglich wäre, der, daß man eine Trennung zwischen Verwaltung und Justiz schen auf der Universitãt, womöglich mit dem Beginn des Universitãtestudiumẽs eintreten ließe. Das ist sebt wobl denkbar, und wir werden vielleicht auch in der späten Zukunft dabin kommen. Zur Zeit aber balte ich diesen Weg für ungangbar. Auch wir in der Verwaltung baben es ganz dringend nötbig, daß wir unsere Gntscheidun gen und Verfũgungen nur auf streng juristischer Grundlage treffen, daß juristischeg Denken und juristische Kenntnisse die underãußerlichen Grundsatze jedes Rechte. lebens, wie sie das römische Recht, und darauf fußend alle neueren Rechte, ung verkörrern, Gemeingut eines jeden Verwal tung beamten werden. Dann kommt nech binzu, daß in sebr vielen Fällen der junge Mann, wenn er ven der Schule abgebt, noch nicht recht weiß, welchen Zwelgen der Juriertudenz, ob den angewandten eder den abstrakten Richtungen er sich widmen soll. Erst dag Studium au⸗ der Unlversität, die Vorlesungen, die er bört. die Arbeiten, denen er sich widmet, entwickeln in ibm einerseit die Neigung, nech mebr aber die Anlagen für den einen eder anderen BGerus, sedaß es erwänscht fi, daß man nicht schen in dem jugendlichen Alter, wenn man den der Schule abgebt, gemwungen itt sich far den srestellen Beruf der Verwaltun gebeamten eder der Gerichte beamten u entscheiden

Die Renlglihe Staaterrgterung ist derbalb auf diesen Wen nicht eingegargen, sendern bat cinen diitten Weg beschritten, und zwar fußend auf den nun rabejn 28 Jahre bestebenden Erund.

atzen den, daß dat udium auf der Untdersität und dag erste Gramen cin dle für künftige Ver altunak- beamte und künftige Gerichte beamte bleiben möge, daß dann aber. abweichend dem seßigen Verfabten. die Aunbildung bei der Verwaltung eine viel Lingere und viel cingteiferdere, viel tiefere sein more

Oieran faürft fich aucb die Verbindung mit dem anderen Ibren derliegenden Gesege über die Verbereitung am Justiidtenst. diesem leLzteren Gescpentwarf it alt rersentlich Neues. wa! far unt

bier la Betracht femmt, erierlei entbalten: einmal die Vetlingetunꝗ

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7 1

des Ueleersiktestudiamr auf sieken Semester und dir Ab farjang det Vorbereitung diensteg für die Gerichte beamten auf 3 Jabre, anderer-

eits die größere Bedeutung des Wir haben Gesetz wird, darauf aufbauend dur bereitungsdienstes die mögli Verwaltungsbeamte heranzuziehen. wird, so würde nach de etwas größere Bedeutun unter allen Umständen gesichert bleiben, s Monate, indem die Vorbereitungszeit vo verlängert werden würde, wenn das Uni sondern wie bisher nur 6 Se Der Vorschlag des Gesetzes, ist naturgemäß

öffentlichen Rechts für die erste wenn dieser Entwurf ch die weitere Anordnung des Vor⸗ chste Garantie dafür geben zu können, gute Wenn dieser Entwurf nicht Gesetz des Herrn Justiz⸗Ministers die g des öffentlichen Rechts für das erste Examen und wir gewönnen dann noch n 35 Jahre auf 4 Jahre versitätsstudium nicht 7, mester beträgt.

das Ihnen jetzt zur Berathung enigen Rechtslage aufgebaut, das Ihrer Berathung unterstellte zum höheren Justizdienst auch thatsãchlich chst auch ein siebensemestriges Universitãts⸗ päteren Justizbeamten onderer Betonung und Berücksichtigung des öffentlichen aussetzung und sieht dann eine päter die künftigen Vorbereitung

r Zusicherung

Gesetz über die Vorbereitung Gesetz wird, hat also zunä studium, dann das gleiche Examen wie für die s unter bes Rechts bei der Prüfung zur Vor 35 jährige Vorbereitungszeit vor, sodaß auch s Verwaltungsbeamten nicht länger und nicht kürzer in der bleiben als die künftigen Justizbeamten. Diese Vorbereitung von 39 Jahren s Verwaltungszweige verlängert w der junge Referendar bis jetzt bei der Justiz sein mußte, abgekürzt wird. Diesen Zeitr nicht rathsam erschienen, weil w legen, daß der junge Referendar, widmet, einen Einblick und gewisse Kenntnisse erla fahren der freiwilligen buchsachen, in Vormunds gerichtssachen, womit er sp wird, viel zu thun hat. Nach den V der Ministerien gepflogen übereingekommen, daß ein Zeitraum von a bildung bei der Justiz ausreichen wird. Diese acht nicht besonders nur für die in diesen acht Monaten sollen sie ganz g die jungen Referendare, die sich später dem Nach diesen acht Monaten tritt dann der künftige zu der Verwaltung über. noch 2 Jahre und 10 Monate, Vorbereitungszeit bei Annahme d über die Vorbildung der höheren Justizbeamten. Es ist nun in dem Gesetzentwurf vermi er zu treffen, bei welchen Behörden diese und 10 Monate zugebracht werden müũssen; gesagt: der jung zweitens bei der Regierung mit dem Bezirks ⸗Ausschuß. er auch beschäftigt werden kann bei allen anderen welche auf dem weiten Gebiet der Verwaltung irgendwie von Bedeutung sind, sei das bei einem großen Hand einer Börse, sei das auf einem größeren Gutsbesitz; wo es mag, die Möglichkeit der Beschãftigung soll Es ist ausdrücklich davon abgeseben, während welcher der junge Beamte nunm Regierung oder bei der Selbstverwaltung od zu bleiben bat, und das ist gescheben Bureaukratismus soweit entfernt einem Gesetz möglich ist. lagen, nach der Neigung, gevrüst werden, in welcher bereitet werden soll, und lichkeit gelassen werden, seine Selbswerständlich werden darüber aufstellen. Staats Min Ressort·Ministern übe Ressort Minister

Staats Ministeriums gema

oll nun dadurch für die erden, daß derjenige Zeitraum, den

aum ganz fortfallen zu lassen, hat uns ir auch besonderen Werth darauf der sich künftig der Verwaltung ngt von dem Ver⸗ Gerichtsbarkeit, von dem Verfahren in Grund⸗ chaftssachen und in den einfachen Schöffen⸗ äter, wenn er bei der Polizei beschäftigt erhandlungen, die im Schoße sind, sind wir mit dem Herrn Justiz⸗Minister cht Monaten für diese Aus⸗ Monate sollen auch Verwaltungsbeamten bestimmt sein, sondern leich behandelt werden wie Justizdienst widmen. Verwaltungsbeamte Es bleiben ihm dann sür seine Ausbildung immer vorausgesetzt die 37 Jahre es Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfs

stimmungen darüb es ist vielmehr nur generell eamte muß beschäftigt werden, erstens be Selbstverwaltungsbehörde, Es ist damit freigelassen, daß öffentlichen An⸗

elsgeschäft, sei das bei

gewährt werden.

hier die Zeit festzustellen, ebr beim Landrath oder der er beim Bezirks Ausschuß diesem Gese überhaupt in

ganzen Verbältnissen

. . 1 85 * a Zweigen der Verwaltung er

dem einzelnen jungen

Wünsche zu äußern.

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