1902 / 124 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 29 May 1902 18:00:01 GMT) scan diff

Beamte bei der Regierung bleiben, bei dem Bezirks ausschuß arbeiten, gleichzeitig aber auch in irgend einem Dezernat, und dieses Jahr, das letzte Jahr vor dem Examen, müßte gleichzeitig be⸗ nutzt werden, um die Ausbildung des jungen Beamten zu vertiefen durch Kurse und praktische Arbeiten, die ihm aufgegeben werden, und die in gewisser Weise die jetzig! Vorbereitung ersetzen sollen, die der einzelne junge Mann, der zum Examen be⸗ rufen ist, hier in Berlin noch glaubt nöthig zu haben. Ich will gern anerkennen, daß bei den Vorbereitungsanstalten, die sich hier entwickelt haben, mehrere sind, die nicht lediglich ein Einpauken von einzelnen Gesetzesparagraphen bezwecken, was ein grober Fehler sein würde, sondern die auch dazu dienen, den einzelnen jungen Leuten einen richtigen Ueberblick über den Umfang des großen Verwaltungsgebietes zu geben und in den einzelnen Grundmaterien das Verständniß zu vertiefen. Aber, meine Herren, eine solche Nach⸗ hilfe ist immer ein Nothbehelf, und wenn wir können, so sollen wir doch zur Selbsthilfe greifen (sehr richtig! rechts) und unsere jungen Verwaltungsbeamten aus der Vorbereitungszeit aus der Provinz hier in das Examen schicken, ohne daß sie noch nöthig haben, hier einige Monate zum Repetitor zu gehen. (Sehr richtig! rechts.)

Nun werden Sie mir gleich erwidern, daß diese Kurse, diese Vertiefung durch Belehrung und Besprechung bei den meisten oder einem großen Theil der Regierungen aus verschiedenen Gründen nicht möglich seien. Hier und dort fehlt es vielleicht an den dazu geeigneten Instruktoren. Und noch mehr, wenn Sie die Zahl unserer Referendare betrachten, so finden wir im Durchschnitt für eine einzelne Regierung höchstens zwei aus einem Jahrgang; wenn wir 60 Referendare pro Jahr ungefähr rechnen und 35 Regierungen haben, so macht das noch nicht zwei für jede Regierung. Nun, derartige Kurse für zwei Referendare oder gar einen anzusetzen, würde nicht richtig sein; da würde auch das belebende Element fehlen, das gerade bei diesen praktischen Uebungen nothwendig ist, der Rede und der Gegen⸗ rede. Deshalb wird es vielleicht nothwendig sein, in diesem letzten Jahre der Vorbereitung die Referendare verschiedener Regierungen an eine bestimmte Regierung zusammenzuziehen, wo entweder durch die Größe der Stadt, durch die Besetzung der Kollegien, durch andere Korporationen, die dort sind, oder etwa durch eine Universität sich die Möglichkeit bietet, ganz vollständig geeignete Instruktoren zu finden.

Meine Herren, ich glaube, wenn wir so die Vorbereitungszeit verlängert haben, und im angedeuteten Sinne ausnutzen, daß wir dann die Hoffnung hegen dürfen, Verwaltungsbeamte heranzuziehen, welche im stande sind, den schweren Aufgaben, welche die Verwaltung jetzt zu lösen hat, auch voll und ganz zu genügen.

Es ist ja möglich, daß wir dahin kommen und auch dieser Gedanke ist zwischen dem Herrn Finanz-⸗Minister und mir schon er⸗ wogen —, später noch einmal, wenn die jungen Leute einige Jahre als Assessoren in der Praxis gewesen sind, sie nochmals, oder einen Theil von ihnen, eine Zeit lang etwa nach Berlin zusammen⸗ zuziehen zu noch weiterer Vertiefung in gerade solchen Zweigen der Verwaltung, denen der Eine oder Andere sich ganz besonders gewidmet hat. (Sehr gut! rechts) Das ist ein Gedanke, der noch erwogen wird und der hoffentlich auch greifbare Gestalt annehmen wird, mit diesem Gesetz aber augenblicklich nicht im Zusammenhang steht; denn dieses schließt mit dem Abschluß des zweiten Examens. Und da möchte ich nun noch ein Wort über das Examen hinzufügen.

Jedes Examen und nun gar das letzte Examen, das darauf binaus⸗ geht, Gesetzesparagraphen oder einzelne Bestimmungen abzufragen, wäre durchaus verfeblt, und ich babe auch die Ueberzeugung, daß der Graminations Kommission ein solches Verfahren fern liegt Das Eramen soll, und gerade das weite Verwaltungeeramen soll wesent⸗· lich ein zweifaches sein: es soll sich die KLommission davon überjeugen, ob der junge Verwaltungebeamte jenen Grad der allgemeinen Bildung hat, daß er mit Leichtigkeit sich in die verschiedensten Verhältnisse des öffentlichen Lebens bineinversetzen und hbineindenken kann, daß er in allen Zweigen, die die Verwaltung berübren, fähig ist, das Bedürfniß und das Wesen dieses Zweiges zu erkennen; und zweitens soll das Gramen den Beweis liefern, daß er in den Grundlagen unserer Gesetze auch diejenige vositive Kenntniß besitzt, obne welche jeder Beamte immer nur ein Stümper sein wird.

Ich beffe, meine Herren, daß dieser Gesetzentwurf, in diesem Sinne von Ihnen aufgefaßt, auch eine freundliche Aufnabme bei Ihnen finden wird, und ich gebe der Hoffnung Ausdruck, daß wir dadurch den alten, bewäbrten Ruf der Sachlichleit und der Tüchtigkeit der vreußischen Verwaltung dauernd gewährleisten. (Bravo rechte.)

Abg. Richter (fr. Voller ): Unsere böberen Verwaltung beamten steben nicht auf der Höbe der Anferdernngen der Zeit. Der Minister KBesse bal schen 1885 in dem Staatewissenschaftlichen Verein bittere

Wiaze darüber geführt, wie schwer es balte, Nefcrenten für dag Ge werbewesen un

oder Stadtrath wird, von der Armenpflege, Krankenkauzpflege, öffent⸗ lichen Gesundheitspflege u, s. w.“ Der Minister will den jungen Leuten nicht zumuthen, sich schon bei Beginn der Universitätsstudien zu entscheiden. Warum denn nicht? Bei jedem anderen Zweige des Studiums muß diese Entscheidung durch den Studenten beim Beziehen der Universität vollzogen sein. Die acht Monate. Vorbereitung in der Justizverwaltung sind reichlich genug; vielleicht genügen schon sechs. Die Beschäftigung beim Land⸗ rath . belbehalten werden, ist sie doch die einzige, die den jungen Mann, den Referendar, in Berührung mit dem praktischen Leben bringt; dagegen ist die Beibehaltung der Beschäftigung bei der Domänenverwaltung durchaus überflüssig und zu beseitigen. Ich selbst bin bei zwei Regierungen in der , , vorgebildet worden, habe jedoch in meinem ganzen amtlichen Dasein keine Domäne auch nur zu sehen bekommen; ich besitze aber schwarz auf weiß das Zeugniß der Befähigung zum Domänen⸗ epartements⸗CGhef. Die Be⸗ schäftigung bei Handelskammern dürfte nicht viel zu bedeuten haben, viel besser wäre die Beschäftigung bei der Gewerbeaufsicht, und noch besser wäre es, die jungen Beamten einige Monate bei der Reichsbank beschäftigen zu lassen. Nicht wie beim Militär, beim Offizierkorps, ist die Blüthe der Intelligenz auch in der höheren Verwaltung ver⸗ treten. Man sieht gewisse Namen, gewisse Familien in der höheren Verwaltung vertreten, auch eine stramme konservative Gesinnung, wozu ja nicht gerade die größte Fähigkeit gehört; ich will auf die Gründe nicht näher eingehen; aber es steht fest, daß unter den jungen Leuten selbst die Meinung verbreitet ist, daß die Beförderung nicht auss ließlich nach der Befähigung und dem Dienstalter geht, daß vielmehr die Apancements außer der Tour davon abhängen, wem die besonderen Kommissarien übertragen werden, die zu solchen Abance⸗ ments Gelegenheit verschaffen. Dem Juristen bleibt immer noch die JRechtsanwaltschaft, dem Verwaltungsbeamten, der nicht vorwärts kommt, ist ein solcher Ausweg nicht geboten, Das schreckt sehr viele von der Verwaltungökarrière sofort zurück. Wenn pirklich ein Student trotz aller diefer Bedenken Staatswissenschaft studiert, so hat er nicht einmal die Sicherheit, daß er später einmal als Regierungsreferendar angenommen wird. Vor Jahren wurde hier der Assessor⸗Paragraph ab⸗ gelehnt, um nicht Abweisungen zuzulassen, welche aus gesellschaftlichen Gründen, aus Gründen der Sal onfähigkeit und Schneidigkeit hervorgingen. Bei der Verwaltung braucht es gar keines Assessor Paragraphen, da erfolgt die Sichtung schon bei der Annahme der Referendare. Diese Vorschriften müssen also durch das a,. anz anders und zu wirk⸗ lichen Garantien ausgestaltet werden. ed! die Verlängerung des dreijährigen Universitätsstudiums ist durchaus falsch; diese ketzerische Meinung spreche ich aus trotz meiner Werthschätzung des Studiums. Es kommt gar nicht auf eine große Zahl Kollegienhefte an, die der Student schwarz auf weiß nach Hause trägt, sondern das Studium hat den Zweck, dem Studierenden die Anleitung, den Ansporn, das wissenschaftliche Interesse zu geben, sodaß er sich dann allein weiter fortbilden kann. Die Verlangerung des Studiums wird ledig⸗ lich dahin wirken, daß die Minderbegäterten noch mehr zurückgedrängt werden. Unvergessen ist das herbe Ürtheil des Herrn Bosse über die mangel hasten Kenntnisse der Verwaltungsbeamten; aber der Unfleiß der Studierenden würde nicht solche Dimensionen angenommen haben, wenn nicht das Korpswesen bestände, wenn dieses nicht noch von oben ber glorifiziert würke als die Blüthe der Nation. Die Scheidung zwischen Juristen und Stagtswissenschaftlern wird sich allerdings nicht von heute auf morgen durchführen lassen, sondern bedarf gründlicher Vorbereitung. Es muß von Grund aus anders werden auf diesem Gebiete, wenn die e Verwaltung sich den Ruf erhalten will, den sie bisber besessen hat, der aber in der letzten Zeit gelitten hat.

Finanz⸗-Minister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Wenn die Regierung, bei der der Herr Abg. Richter 6 hat, dem Herrn Abg. Richter das Zeugniß der Be⸗ fähigung für den Domänendienst ausgestellt hat, obwohl er nie auf einer Domäne gewesen ist, so hat die Regierung trotzdem vollkommen recht gethan. Denn daß der Herr Abg. Richter die Qualifikation zum Domänenrath besitzt, das hat er durch seine heutigen völlig sachlichen und aus der gründlichsten Kenntniß der Verbältnisse geschöpften Dar⸗ legungen erwiesen, und wenn der Herr Abg. Richter vielleicht noch Lust baben sollte, als Domänen⸗Departementsrath in Thätigkeit zu treten (Heiterkeit), und ein Gesuch an uns richtet, so darf ich ibm zu⸗ sagen, daß es wohlwollend geprüft werden wird. (Große Heiterkeit.)

Meine Herren, der Herr Abg. Richter bat an der Vorlage, die wir Ihrer Beschlußfassung unterbreitet haben, als einen Fortschritt anerlannt, daß die Ausbildung seit bei der Verwaltung verlängert und die Auebildungszeit bei der Justiz abgekürjt werden soll. Der Herr Abg. Richter will noch einen Schritt weiter geben; er will die Trennung der künftigen Verwaltungebeamten und der Justibeamten bereits auf der Universität, in dem Studium eintreten lassen. Meine Herren, eine Frage, die man durchaus dislutieren kann, und die mannigfache Vorjüge bat. Aber meiner Ansicht nach und ich stimme in der Benebung gans mit dem Herrn Minister des Innern überein:; denn wir baben alle diese Fragen, ich darf sagen, reiflich erwogen steben einem solchen Vorschlage doch ganz überwiegende Bedenlen entgegen. Ich glaube nicht, daß wir auch für die Verwaltungebeamten auf eine juristische Vor— bildung vernichten können. Der Herr Abg. Richter sagt: Was nüßen dem Verwaltungebeamten die Pandekten? Ich erlaube mir anderer

imd Dilfearbeiter auch nur zur Vorbereitung der Gesetz ·

gebung in Bejug auf das statistische Material ju Gewinnen Ich . die Mängel der Vorbildung um böberen Verwal tun gedienst an mir selbst kennen gelernt und den Hildungegang in den Preusischen Jabr. kuchen kritistert. Diese Kritik it auch in den Regierungelreisen nicht unbeachtet geklieben, und man bat Veranderungen ber lucht gekemmen ist die Beschäftigung beim Landrat und beim Bürger meister. Ge gereicht mir ur Genugtbunng, daß ich schen damal . auch auf diese Neibwendigkeit bingewiesen babe. Die Verlage ist snsesern ein Fertschritt, alg sie die juristische Nusbildung verkar it und die Ausbildung in der Verwaltung verlängert. Aber da? allein genügt nicht, um die Bildung, der böberen Ver wal tungobeamten auf die Oobe ju beben, welche die Jein erferdert. Ge m ein besenderer Bildung gang für die usthbeamfen und für die Verwaltung beamten, den der Uniwersnnt an eine absolute Notbwendigkeit; die Tbätialeit beider ist dutchaus derschie den

Ver Verwaltungebeamte muß genau vertraut sein mit dem Ortaanismus der Verwaltung und der Gad

ichast. Wat nütßen dem Verwaltung.! beamlen die ganzen Pandelten und JInstttuttenen! AUlerdinge muß er lac gemwisse Uebersicht üker die Nechtaaebilde und deren Gntnicklung haben, aber cine e lange Studenzen braucht darauf nicht dewwendel n secin cine ane Merge von Recht digi inen brancht der Uerwal tun g= nut nnn flevir ich iu fennen. Gz mussen auf den Umnwersit aten ke sendere Fafultaten r Staat issenschaft eilt werden wie c in and ęten Staalen schen der Fall it. Der Minifler bat selrst Vieles auser techen. wa ih at Jabren verttefen babe. Ja spät it eg abet, wenn die staatemisenschafilihe Durchbildang erst nach dem Neferendareramen nacheebelt erden ell, und Ter Km Gramean ist die Kit mil der Grrerkung der rechten senschaftlihen Wissen allrascht angefüllt um ein NUertiefang in siaaigre enschafflih. Fiber fa crwalichen gie Prüfung darch ia vaar ele mtbich lie Fragen beim Meerrrdarrramen genügt niht. In allen Steatfmeign geamg bie Nerbisltang nichl; wan srricht schen den der nett end iateit HGerkerer Ulademsen für die Glenkaknkramfen die Temmawmal- Cramer, de Pestkeamtena a. . , Dobel wäfsen fte. ien i chatilich Fafaliaten n der entisdung la allen diefen Jecigen eerrkndet erden fender ferarai die Reraanali- dernallaeg a Fra Wa ee denn etaert, Reema er Riraetmentet

Hin n

der nicht die Grundbegriffe des römischen Rechte weg bat

lchtere

übrig lit, se ameelebrt aaf der saristiich n Seine

Ansicht ju sein. In den Pandellen, in dem tömischen Mecht sind die Rechtebegriffe als solche für alle Jeilen, für alle Gwigleit festgelegt. und auch ein Verwaltungtbeamter ist meines Grachteng nicht denkbar, In der batiałeit der Verwallungerrarit wid er stett vor die Entscheidung gestellt was ist din aliches Recht, was ist Obligatienentecht? und ähnliche Fragen, kurzum für die Grundbegriffe des Nechts, wie sie das tömische Recht für alle Zeiten mustergültig geprägt bat. Und ich glaube, en würde auch dem Verwaltungedienst nachtbeilig sein und eine gem isse Degradation unscret Verwaltungebeamten iundeldieren, wenn wit den Verwaltung keamten diese gründliche jaristische Verbildung aebmen wollten, die sie gegenwärtig genießen. Ich weise ferner darauf bin, daß das seige emcintame Neferendareramen dech auch seine Venäge bat für beide Theile Wenn dar erste Gramen getrennt werden wärde in eineg für Verwaltung beamte und la cines für Justübeamte, dann wätde das cinen cinseitlgen arifischen Gbarafter efemmen. öbrend wir den Wansch haben, dag jetzige erste Gramen mehr aus- jagestalten nach der administratiwen Seiße bin. Denn ich glaube, e l auch für die Jarlflen aufererdentlih erwüänsckt, cin beberes Maß ven natienalsfenemischen, den staatem ien chafilichen Kenntnissen a befemmen, al dag gearrmärtlg der Fall ist. Denn leider ist, wie auf det ad miaistratiden Scitt manchmal dit Nec it fenntuiß zu wünschen

manchmal die Rerntrit des 5entlicihen Recht, Eta lee en.

nameniflich auch der

vielfach die rechtsprechende Thätigkeit, namentlich die Thätigkeit des Zivilrichters, zu hoch eingeschätzt gegenüber der eigentlich verwaltenden Thätigkeit des Amtsrichters. Gerade die Thätigkeit des Amtsrichters in Vormundschafts', Nachlaß⸗ und Grundbuchsachen, in allen Dingen, die einen Richter täglich mit dem kleinen Mann in Verbindung bringen, ist von der allergrößten Wichtigkeit für das Volk selber und zugleich auch für das Ansehen, das die Justiz im Lande genießt. Ich habe immer die Erfahrung gemacht, daß diejenigen Richter, die sich um die Lebensbedürfnisse des kleinen Mannes kümmern, die der Bauern⸗ wittwe, die ihren Mann verloren hat, nun rathlos dasteht und nicht weiß, was sie mit dem Hofe machen soll, mit Rath und That zur Seite stehen, ein außerordentliches Maß von Achtung in ihrem Bezirk genießen; und daß da, wo diese lebendige Fühlung mit dem Volke fehlt, auch die Achtung vor der Justiz leider geschwunden ist, was ich lebhaft bedauere. Ein Verwaltungsbeamter, der nicht weiß, wie es auf dem Hypothekenamt wenn ich den alten Ausdruck gebrauchen darf zugeht, der nicht weiß, wie Nachlaßsachen reguliert werden, der das Grundbuch nicht kennt, der entbehrt meines Erachtens sehr wesentliche Momente, die noth⸗ wendig sind zur Handhabung des Verwaltungsdienstes.

Und endlich, meine Herren darauf möchte ich auch hinweisen —: ich würde es beklagen, wenn diese Scheidung zwischen Justiz und Ver⸗ waltung schon auf der Universität eintritt, ich würde es beklagen auch aus sozialen Rücksichten. Ich bedaure überhaupt, daß vielfach zwischen den Verwaltungsbeamten und den Justizbeamten eine gewisse Kluft besteht, und ich glaube, daß diese Kluft größer werden würde, wenn wir die Studierenden schon auf der Universitat getrennte Wege gehen ließen. Diese gemeinsame Thätigkeit auf den Amtsgerichten halte ich nach sozialer Rücksicht, nach der Hinsicht, daß man sich gegenseitig kennen und würdigen lernt, für außerordentlich wünschenswerth, und würde es bedauern, wenn diese gemeinsame Aus⸗ bildung wegfiele.

Nun muß ich dem Herrn Abg. Richter darin vollkommen decht geben, daß mit der Vorlage allein durchaus noch nicht diese grundsätzliche Verwaltungsvorbildung gewährleistet wird, auf die wir im Interesse einer gedeihlichen Handhabung der Geschãfte den allergrößten Werth legen müssen. Aber, meine Herren wie das auch von dem Herrn Minister des Innern schon angedeutet worden ist —, das Gesetz stellt ja gewissermaßen nur einen Rahmen dar, und für die praktischen Erfolge wird es außer⸗ ordentlich wichtig sein, wie das Gesetz zur Ausführung gelangt. Da⸗ bei darf ich zunächst darauf hinweisen, daß es in der Absicht liegt, wie ich auch eben schon andeutete, das erste Examen, das Referendar⸗ examen, nach der Seite des öffentlichen Rechts und der Staats- wissenschaften zu erweitern, denn beide kommen gegenwärtig beim Referendarexamen sehr zu kurz. Das öffentliche Recht kommt zu kurz, und die Staatswissenschaften, Nationalökonomie, Finanzwissen⸗ schaft, werden vielfach überhaupt nicht traktiert.

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

Wetterbericht vom 29. Mai 1902, 8 Ubr Vormittags.

Wind n. Wetter richtung

Name der Beobachtung ˖ station

a. 00 u. Meeres. niveau reduy. in Celsius.

Temyeratur

*

Wick. Stornoway. Blacksod. Valentia Schieldd . Dolvbead Denen, Bill Roche Point Secilly Jale d Aix. Gberbourg 1 Vlissingen. 1 Fbristiansund ; Bedoe Sludenaeg Slagen. KRovenbagen Varlstad ; Stockbolm. Wiebr Savaranda. Borkum. Keitum Qimburꝗ Swinems nde Rũgenwaldermuünde Neufabrwasser Nenel 12 Si. Peteretburg Maͤnsler (¶Wests) bannever

lin G bemnitz Breslau. 1 22 3 beiter Frankfurt a. M... *. 2 beiter 1 801 Bindftille wollenlog Nuünchen 2. z SW wolkenlos Wien ; Wind stille velkenlos 1 1 Wind till halb bedeckt ü S édalb bedeckt demberr Sw é ollenlos Sermanstadt SSD 1 wellenlos rien Wind stille bedeckt Fleren ; ͤ é ellenlos 1 53 N

wellenles Nina en d welfenlos

NW 2 Regen

iW 5 Regen

W 3 halb bedeckt Windstille beiter

W 3 heiter

NW Heiter WMW 1balb bedeckt N 2 dalb bedeckt WW 4wollig Windstille bedeckt Windstille bedeckt

W bedeckt

2 halb de deckt 1wollig

8 halb bedeckt 4 beiter wolkig

2 wolkig bedeckt

2 beiter

2 bedeckt

halb be deckt bedeckt

z bedeckt

2 bedeckt

2 beiter wollenlog

3 wolkenlos 1Lwollenlog

3 wollenlo⸗s balb bedeckt

wollenlos

2 balb bedeckt z wollenlos

1 wolkenlos Dunst

2 1

—— *

men,, Barometerst.

1 0 —— 8 8 x 2 ) w

84

8 2

—— —— 2 1— 90 S8

er

2

——

2

11 d

d

22*22

22 28 D* 2 1

2

80G 28

a6 a n *

GGG 8agg 9 ) 2

* 12

806

2

GS GC GGG 68! 4

& 25

55

6. 6

38G SGGre*

schattea. cee bedanerlich geringe

Mein melee Derren, rena aan diese Trenaaag schen auf der . Ueleerstät ciatreten läst, daun cin getrenafet Gramen ctufübrt, würde auch die rrarlefaree ankildaeg Fei der Jafth renalen, und ich lea ach far die WMerralkaagebearatea au dice aa der Rerlage auf adt Merate abkerkarnte ertistasa bei der Jafti

des alert teen Werk. Meter Neberreageeg eech wird na

er Jasttz!

cine Derressien nber

Gin Marlraum den über 7eß min Neat, ber Sädest- Guter Nerdwest Garera mit einem ul dufer

ker Ritarnsce. Gin Minimnm den unter 710 mmm ãiegt ter der Rernensden Mert. Jun Dentschland t das Werner meint beiter und emih warm. Im Ofster melt Fertdauer., m Westen and

Seren riot mii sanctwender Lien ikang wabricheinsich Deni s che Seenarte.

stiz M inister und dem tue ister die 366 daß diese beiden großen Disziplinen künftig im Referendar⸗ en besser berücksichtigt werden iche daß ö als er, nn en eine entscheidende Mitwirkung n f, werden soll, wie das Referendarexamen künftig gestaltet werden solle. Ich glaube, es wird namentlich nothwendigsein, auch die Verwaltungs⸗ beamten und 1 am Referendareramen zu betheiligen.

i i in vollkommen beitreten,

d da kann ich dem Herrn Abg. Richter darin mme. 9 die Ausbildung bei den Domãnen wenigstens so, wie sie frũher gehand⸗ habt wurde, von geringem Werth ist.

Zweite Beilage Reichs⸗Anzeiger

Berlin, Donnerstag,

zum Deutschen

.

den 29. Mai

erden soll, wenn sie sich die nöthigen Kenntnisse auf diesem J 33 ,, haben. Darum find wir schließlich dem Ge⸗ danken näher getreten, die Ausbildung bei der Verwaltung mu 9. schärfen und zu vertiefen und die Ausbildungszeit bei der Justiz abzu⸗ , kann über diese Dinge durchaus verschiedener Ansicht sein, aber man muß entschlossen sein, den einen Weg mit Entschiedenheit zu gehen. Die bisherige Ausbildung hatte den großen Mangel. daß sie beide Wege auf einmal gehen wollte und infolge dess en irre lief. Man . gründliche Justizausbil dung und eine gründliche Verwaltungfausbil ung zusammen haben. Beides war nicht möglich, und ö ver⸗ fehlte man beide Ziele. Man muß sich entscheiden, 6. n,. gewicht auf die Ausbildung bei der Justiz oder auf die Ausbildung bei der Verwaltung zu legen. Da nun die Aufgaben an unsere jungen Verwaltungsbeamten und an die älteren erst recht von ö zu Tag steigen, da we unseren Aufgaben nur gewachsen sein e, wenn wir Leute vor diese Aufgabe stellen, die eine gründliche i , schaftliche Verwaltungsausbildung haben, so haben 1. 3 . entschlossen, den zweiten Weg zu beschreiten, das ; . gewicht auf die Verwaltungausbildung zu legen und. um nich he ö. zu einer Zersplitterung zu kommen, die Ausbildungszeit bei der Justis ban . Herren, wir werden die Sache mit dem Interesse . folgen, das die Wichtigkeit dieser ganzen Angelegenheit erfordert. Wir werden nach wie vor bemüht sein, die Dinge eingehend ö . folgen und die bessernde Hand da anzulegen, wo es nothwendig ; denn wir haben im Interesse der Verwaltung selbst den 4 er⸗ dringendsten Wunsch, unsere Verwaltungsauẽbildung auf die 67 . heben, die es allein möglich macht, daß die Verwaltungs 1 ihrer alten großen Aufgabe getreu bleiben und sich des n,, Ruhmes auch ferner erfreuen dürfen, dessen sie sich bisher in der Monarchie erfreut haben. Lebhafter Beifall . 2 Frei on Richthofen (kons): eine Freunde eil ee d ge,, , ,, . gie el ie feel gr. Anschauungen bewahrt. Wie weit das bei

k Frrer Linken der Fall ist, n . i ö (ken in unseren e li in d . ö 6 dem Kollegen Pohl, und, wenn, Herten Vor. g des Ministers nnahme, würden seine Anschaun hn . leicht vollkommen dieselben wie die unsrigen werden. er ö s F ist i Jahren 1869 18579 vor dem Erlaß des . es ven verhandelt worden. Damals . 5 . allerdings we ch um die Ausbildung der ft ü, Ss kam schließlich u dem Kompromiß daß man eine Ausbil ins 1. zwei Jahren bei den Gerichten und von zwei Jahren in der = r en ift eine wirkliche Vorbildung der , waltungsbeamten in ier , n, , . 2 14 2 2 Gewisst Bedenken sind wo rundet. Das e ,, n, ĩ ĩ nalionalõtkonomische, kameralistische Vorb 26 ö Ausbildung der Verwaltungsbeamten ist auch 29. der Regierung als nicht genügend anerkannt worden, und man ; t desbalb den Referendaren Urlaub rr beist . Ser bung * k 5 iss Fe fragt sich nun, ist diese Vorlage geeignet, nebel e e rl Meine i. . e ll * 6 V „e, Reibe von Gesichtevunften ent balt, die le, Auwa 6er l ad Unter den Landrätben wird elne Jichtige Auswahl u treffen sein. Nicht jeder Landrath eignet sich zur Vorbereitung; die gl aa nnen autochtbonen Landrätbe,

die mit der Bevollerung denken und füblen, sind am meisten geeignet. 2 3 9 ichli 2 ess Bedeutung erbalten werde 4 dichtigen Stand, dessen Reden wer . 4 Amicht, daß es in Erwägung geiegen werden lann, ob nicht

rie zwel Jabre bei der Justiz etwas gekürzt werden können. Die

(Schluß aus der Ersten Beilage)

inis i dem Herrn Minister des Innern und ich haben von den ö Herrn Kultus⸗Minister die Zusage be⸗

sollen als bisher, und daß uns

die Dozenten der Staats wissenschaften mehr als bisher

Ich komme dann zur praktischen Ausbildung bei den Regierungen,

Ueberhaupt hatte die Ausbildung bei den Regierungen den großen Mangel, daß sie zu sehr . . Man beschäftigt die Referendarien in allen . . womöglich in mehreren auf einmal zwei, drei Monate ang, un ö. keinem gründlich, während es doch viel wichtiger ist, 3 in . hauptsãächlichen Dezernaten, im Rommunaldezernat Po . ö. ö. Gewerbedeʒernat, längere Zeit und gründlich arbeiten und ö ringeren Dezernate garnicht berücksichtigen. Denn treten . ö., in die Praxis, so werden sie sich in den geringeren De en 6. zurechtfinden, wenn sie in den wichtigeren Posto gefaßt ha ist es unser Wunsch, die jungen Leute in den großen wirth a i Zweigen, auf den Domänen, in den Banken ; 6 ö zu lassen. Wir rechnen jetzt schon eine solche ö a ö . auf den Verwaltungsdienst an und ertheilen Referendaren. ie au *. halbes Jahr sich auf eine Domäne begeben wollen, oder . eine Bank arbeiten, sehr gern Urlaub, und das kommt, . immer häufiger vor. Nun, meine Herren, sind diese Jahre bei der e . und dem Bezirke ausschuß außerordentlich werthvoll für die 9. . tige Ausbildung des jungen Beamten. Er ist in der . e u. wirkung iwischen Praxis und Theorie, und es wir . ö. wendig sein, die Theorie, die Wissenschaft, in diesen Ja r mebr zu Pflegen, als das bisher moglich war. Die jungen Leute haben im allgemeinen ein lebhastes Interesse, ja . Drang, sich auch wissenschaftlich auf diesen Gebieten aus zu il * aber es bat ihnen vielfach an der Gelegenheit dazu gefeblt. ir baben einzelne Regierungs · Prãsidenten

gehabt mit ganz besonderer Beanlagung auf diesem Gebiete, die die jungen Leute jede Weche zu⸗ sammengenommen haben und nun das ganze, weite Gebiet der Staattwissenschaften ihnen erschlossen haben.

Aber einmal gehört dazu eine besondere Veranlagung, und weitens sind die meisten 3 gierungs· Prãsidenten so mit Arbeit überhãuft, daß kaum dazu * ; Dez wegen ist es unsere Absicht, in diesen zwei Ja ren, wenigstens bei den grẽßeren Negierungen, wo 43 jungen Beamten konzentrieren lann, ihnen . e wissen * liche Ausbildung auf dem Gebiete der Staat missen . w. derartig, daß ein dazu geeigneter altere Beamter oder ein ü e. benachbarten Universitãat wöchentlich sich vieleicht . 1 * Regierungsort begiebt, mit ibnen in einbeitlicher 6 ntwiche 4 = auf dem Gebiet der Staats wissenschaften besvricht, ibnen ee stellt und ibr Interesse für diese weiten Gebiete erweckt. . diese zwei Jabte bei der Regierung nũtzlich verwendet. 8 wer en wir das Ginvaulertbum, wie der Derr Minister * . schon ausgefũbrt bat, wesentlich einschränken können und wer e

Her ; mem s Interesse für diese ganze ĩ 3 ren Landgerichten vor allem den wiss ei scha na . . 2. x jungen Reserendare werden namentlich Kei den groben San daetz chien ö tere in den jungen Leuten wachtufen. * Protokollieren u. J. w. zu viel in Anspruch genommen. aroße Materie in en jungen * . . e . mit Protekollie 1.6 * „ef wärt es webl mõglich. 9 34 meine auch, daß schließlich das weite Gramen, das Assessor⸗ Eier Ballast eiwas be einigt ene tener, 9 1 26. 86 Daß ; ; a = n J ufürien. Au er a e —21* x 1 Meiner Ansicht nach wird in die wei Fabre etwas abzukürsen. Aul , rn, ,, J Vertiefung bedarf. Me J * ) Mevdenken Q erster Linie berieben sich eramen, noch einer * ü . frag G8 fo amt 2 nicht unerbebliche 2 eder len. 3n 2 Ee S 5 wärn o e u vi vositives Zeug geftagi. 18 1 wir w ö nvers atstrienniumẽ und die Ver dem nella. * 2 e m eindee dung in allen vositiwen Tdiese auf e e ,. der nee f, ,, e Farsfien. fan, eb einer die e 221 ͤ ) 0, tieses Gesetze . kennt, eder sogar fruber die Abweichung der nassauischen n war es richtig, die om missarische Berathung dies Gesetzes . simmungen ; . 9 8

8 cindeerdnung ven der bessischen wußte. Vemmt der Asessor Remei ; ?

ö vertagen. Die bis berige Beratbung bat für meine Fraktion er⸗ J o Ir 5 j KRenniniß bald aneignen. Aber geben, scatert nach Nassan, ic wird er ich die se

1 amn, ae fi ge Verstandigung daß dieses Geseß feine Grundlage für eint zer siandig

3 2 * 1 7 . J 8 2 durch cine Verlangerung det = n, . . 4 FHeiei, Glauben Sie denn, dur ine Verlan *.

die areßen Grundlagen der Staatawissenschaften, und namentlich der li· eilt irienniumẽ um J Jabr die Vertiefung . Kei ele die * 2 us babe und auf . ö . F 6a J 1 für notbwendie en? Bolten irtbichaftelebte müssen die jungen Leute intu haben, und 1 schaftlichen Kenntnise meglich k. 8 damit große kacken Vol kswirt R meines Grachten? auch im weiten Gramen ein In der Praris werden die jungen * 2 e Ter e ., diese Gebiete muß 1 la biber Tilaten fenen. Wil ür Ur ernng wirlich, mr eres Gewicht gelegt werden à 1. . 6 srellt sich gewissermaßen als Ausbau

Die Verlage stellt sich 6

nicht . Den en lichkeit beißt, . 3643 un Aut Ve er ; ; wärtigen Svyslem dar. indem sie dat Schwergewicht au 2. eu en r, rr. hir ; = Verwaltung teamte in der Dermal han bi srüberen Grllärungen der bildung der ungen . a r amlere lungen Verwaltung? f Wötbrend der Vorkerritung . r KRraaec, ie wir unsete lung 6 , . * n nsicht sein c mien schaftlichen Renninisse weiter dertirsen lasen. verbilden sollen. Turchaus derschied ener Ansicht sein. acm al nicht. Die jungen Deamten müßten eigene 9 1 alt Mintster des darüber geschwankt, enn, nne sie der Jentralimstam cinzurcihen batten. elk 1 D . Selber aus der Tustin berwergegangen, 1 * 1 2

ö Fertigen. x um en cen] n batte ich zern den nicht. dañ der Minister des Innern. der doch nr die n alten Srstem ͤ eder ju dem alten E danlen, auch wie Dies Srrtem batte den

zurck iukebten., warmes Der bat, der re, de ; * enen die Verkür z ; vas ine ge⸗ estimmt bat. Gegen n= w namwetfelbanee Verne, e, e, 24. Cünnen 3 Menze kaben wir dar größte Ker enten 9 . * 11 n 7 * * . = ö M batten. und daß wir vet allen * 0 sswang der ung bat 2 eim wlesfere Aust j * vcbensalter cinem Ausbildung stadium Beamten in cinem .

ind viel n als 3 Grundbuchamt sind die wichtiger . 1 Fim 8 Menate reichen gerade, um sich in den Formalien . chlost z gere und einen abge⸗ finden . gbernabcn, wo se chen bee lchostee Chara, en ana Dien längen Beamten nech 4 ger. wild ungs gang darstellen wäbrend wir die langen l ur Verwaltung geben 1 cnenen 2 nung k*n NJ ; üssen wo wi . ( Referendare in einem sruberen Zeit ank aberne bmen 2 1 2 . * 9 inlchlagen and sich far die acer 8. nacher einschlage stad * = T * 1 ö * 2 6 wnrer aus den Grunden die der ert Miner Rerraliaung e gnen h * . ö Nichter betretac beben t Innern um d 4 x ** 1. 2 are en nuerlilich, dicsen. lerielich in der Juasti ; . 18 * J * * ö 7 1 . 96 2 . 16 ** 0 2 dabe n C nachträalich cine artigen ftaatem issen ine Vemaltungtftreitsache tbaurt v tlemm: retgełisdeten Beamten n 9 ö , der große Mangel, Wichn kein der ennschen Verkistung der mwaltunaeteamien auf arilih. Aunkildunan * gien. Mn m ,,, .. K mne be qc bennde mich da in Uebereinsttmrnmn cbattl * , Beamten pellaara. daß die fee. grand der Gs msie keene, Ich,, dane, lin ne ne den eit bei auferea * = Sera eee gebt mit meinen Freunden icker . ch⸗ tun n der Staaten ,, x emmlsfen ben. Die lange, men, mne, ,, z auf dern Gebet de 1 Re Die langen , . . 2 * icht dam begendaen Itanen die jangen Beamten Jg den Gerichten 2 Vielleicht kennte man . 1e Meere tamen cintach jn abereebren. sendein nach dem lar kh

daß jeder Referendar. der nicht 7 Semester Gramen durchfällt? Das würde mit Regierung im Wider vruch steben. rer Reglerung würden sich die staats

und

—w Innern l ariß ein Jo

NUerbereitunge en bei

W C0 che n und

einge bend in Die Ne

um die

Gericht gut verwendet die Vorbereitung auf dem * meiner eigenen Prars bestatigen

3 . . lang der 9 7 r n ae ben mebrere Sitzungen der KRenrte Äusschusses veruberge ben

und

cine?

392 53 45 Beamten auch die Verttetan cinez Heineren Burgetmentket? . s st wei tn den fe siciãh chea verlas gea nnen.

* Umkererstekers * = Landtalbz, eine Am un immer ben * 1 1 ub zut Gtretb uns

ssen Vermaltmugheranen ie Fieber end, em, lan . 2 II ten dam. ] 1 , wan. daß er ichen

dea Qt der Staat ; vrafiiicher Tenntutsse. Xe Sinan] Ninister bat ae at. f *

Li, Aertilbasgentt derlngera. dicten Mflaak ek a,, G8. Dem Ren er, , ,n, 899

1 2 164 all h

S cstt- reti aht and ark Miten? Man en * * a n 164 2127

. Sc men nag an dea ann närde d Hanrrn. Ten allerate en M

atet⸗

auf die praktische Ausbildung. x wenn das Juristengesetz angenommen würde. werden, so müßten wir uns sehr überlegen, dem vorliegenden Entwurf einzunehmen haben. schieden gegen dieses Gesetz aussprechen. uns jetzt beschäftigt, wie der 5 zu trennen. die

6 . rängen, n ini wen Laufbahn vorzunehmen als die, welche jetzt wor ö lien 1 n wird nur ein Uebergang fein. Derr daß die Aufgaben der unt und der Schranke der Herr Richter

Das ganze von Grund aus durchgeführt werden mich damit einver⸗ Verwaltungs beamte ein Bedauern hat s Examen

Richter . . verschieden sind, Verwaltung vorschlägt, Universitätswesen, umgestaltet werden, soll. ; ;

nden erklären, 3 s n

auszureichen. lange ni

; ; ür ; lusl Eine : penn i na menthich Tit y. 3 bei uns für solche Assessoren eingeführt werden

gutes Examen eie g haben. richtige Auswa

nebenamtlich vornehmen, widmen. Stellung erhoben werden, Vorlage anzunehmen.

i i äabren.

lag des Abg. Richter zur Zeit nicht durch üb Wir were schri dieses 6 cn begnügen müssen, ein intensiweres . des offentlichen

r g ,, ve cid. Tae er d Rechts und der Staats wissenschaften herbeizufũbren, wie . nach der Vorlage beabsichtig ist. Gericht würde na im Abfassen von. bei den Amtsgerichten erfahren

gerichten.

Vorbercltungs zeit nicht für binreichend. lichen Fakultat, err vor gesch bereits Versuche gemacht, sie sind aber gescheitert. wenn er glaubt. daß sind. Sie Wissenschaft. Regierunge⸗Reserendare ni em Regie sondern von der Zentralinstanz imn Berlin erlol en Jol. s Vorlage der s Mitglieder iu verstartenden In iu überweisen.

so kurzer darũber denken. te . über die juristischen Studien imn die Sache den Anforderungen der

das Referendare ramen fo gestalten, wie es in et

Arbeiten an Ich verstebe

deg juristijchen Studium *

Menate in der

Der Richter wird sberbaurt wenig

Abaangt ijeugniß ar die mungen Arbeiten

möchte die un

dem . mgen

dertragen. Ja Schlaf dan

und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1902.

Diese würde

Minifter hervorgehoben hat,

Zedlitz und Reukirch

Abg. Freiherr von

eine noch weitere Trennung der juristischen

sbertreibt aber darin, a Was Art.

sehr. stark. wird immer . , . ist Zukunftsmusik der verwegen n die Verwaltung selbst, müßten wenn das, was er will, Unter gewissen Vorauss n kann ich Zu meinem . Abfage ertheilt. Da Gewähr haben, daß

außerordentlich leiden, Sollte es angenommen welche Stellung wir zu

Wir müssen uns ent⸗ Gewiß ist die Vorlage, die

von der

Darum beantragen wir die Ueberweisung er Vorlage an eine besondere Kommission pon k

sie ganz ̃ er wirthschaftlichen Verhältnisse wird mit. zer Zeit dahin

Ent⸗

und der

geschlagen

die sieben

rden. Die Zahl der Semester

hrem Rechte kommen,

el bleiben. nzen Stoff

Verwa werden.

Verwaltungs mir acht Monate P

ereitungsdienst in Mit dem d die t abgeschlessen.

. Ausland.

Studienreisen ins Von der größten L der Examinatoren. : ön sondern ihre ganze Zeit die! muß wieder zu der hohen vera die er früher hatte.

Der Landrath

Abg. Peltasohbn (fr. Vgg.):

Wir Wir

meiner Ansicht nicht ausreichen. rkenntnissen würde der können, Ich beantrage,

Fri 241 e di htmonat Aka br. Friedberg (nl): Ich balte die achtm

Mit einer staat fie Herr Richter vorgeschlagen bar

vverr 211

wie

Jurispruden; lölo Sie sind zwei Seiten einundderselben Wissenschait T 81 * v8 BIX Meine Freunde sind der Ansicht, daß d nicht z

um sieben

von Savigny (Zentr.)

Sand, wie Derr don, ; entscheiden; wir im einzelner Eine getrennte

A b g ü

erschweren. Wenn A Zeit nicht mebr gema erfreulich, die 1d Verwaltungẽ

sebr

doch die Anerkennung esst bat. Die Aufgaben der Maß von Kenninisen, daß dem Referendar. und werbung dieser Kenntnihse 8 * 1 P Hen Verwaltungeeramene nel dacnswerib. Die Verlängerung s tt die Grundlag r erwal

rer

*

geschlossen

beiondere

§, ev. löͤnnen wir * arauf wird die Diskussion je Vorlage wird an eine igliedern überwiesen Schluß 5 Uhr und Ketinonen!)

1 9 Nach

H n

Ich bit

und Natienalötonomie tren der sonalen

mebr von dem Regierungè.

daß noch Jahre fehlen.

rklichkeit e Staats⸗

daß

Die Erxaminatoren darum müssen zu den Examina⸗

Wer das

durchfallen wie der,

Richthofen rücktehren, Assessoren

für die

Vorbildung no i es Prämien

könnte esonders

Diese dürfen die Prüfungen nich

Thatigkeit ntwortlichen te Sie, die

In der Praxis läßt sich der Vor⸗

werden uns

es ja au

Eine achtmonagtige Ausbildung beim i Eine S a Verwwaltungebeamte au ebenfo wie bei den Land- die Vorlage derselben Kommission zu über⸗

* 37 5 aberwi [ ist. 1. Krähen, der das Juristengesetz überwiesen ge sutitische

zwissenschaft⸗ baben wir Richter irrt,

zu trennen

Annabme der Prasidenten, Ich bitte, die iremmission

ztatiftit und noltewirthschaft.

ö *

ö 4.

86 *

zammlang den

bemeeckt die Leim een

Lebatari . Gebil i enet ann lieren