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Aer Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 M sO 5.
Alle PRost⸗Anstalten nehmen Kestellung an;
für Gerlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition
S8wW., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Aummern kosten 25 5.
M 127.
Inhalt des amtlichen Theils: DOrdensverleihungen ꝛc.
Deutsches Reich. Ernennungen, Charakterverleihungen ꝛc.
Bekanntmachung, betreffend Erweiterung des FZernsprech⸗ verkehrs.
. betreffend eine Anleihe der Stadt Anna⸗ erg i. S. Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schuldver—
schreibungen auf den Inhaber durch die Württembergische Vereinsbank in Stuttgart. x
Königreich Preußen.
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhnngen und sonstige Personalveränderungen. Erlaß des Finanz⸗Ministers und des Ministers für Landwirth—
schaft, Domänen und Forsten, betreffend den Etat der Forst— verwaltung.
Bekanntmachung, betreffend die von Mandt-⸗Ackermann'sche Stipendienstiftung.
Bekanntmachung der nach dem Gesetz vom 10. April 1872 durch die Negierungs⸗Amtsblätter publizierten landesherrlichen Erlasse, Urkunden ꝛc.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem vortragenden Rath im Auswärtigen Amt z. D. Wirklichen Geheimen Legationsrath Dr. Rudolph Lindau den Stern zum Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub,
dem Königlich sächsischen Obersten von Wardenburg, Abtheilungs⸗Chef im Kriege⸗Ministerium, den Rothen Adler— Orden dritter Klasse,
dem Königlich bayerischen Hauptmann Grafen von Zech auf Neuhofen im 5. Feld⸗Arnllerie⸗ Regiment, bisher à In suite des 1. Feld⸗Artillerie⸗ Regiments Prinz Regent Luitpold, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse,
dem Königlich sächsischen Generalmajor Freiherrn von Wag ner, Abtheilungs⸗-Chef im Kriege⸗Ministerium, und dem Königlich sächsischen Obersten Bartcky, Abtheilungs⸗Chef im = m mm mn, den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter
lasse,
dem Sekretär beim Großherzoglich badischen Hof⸗Marschall⸗ Amt, Rechnungsrath von Nida den Koͤniglichen Kronen⸗ Orden vierter Klasse, sowie
dem Grenzaufseher a. D. Ja lob Herdt zu Novéant im Landkreise Metz, dem Polizeidiener a. D. Johann Müller ö Kreuzwald im Kreise Bolchen und dem Lagervorsteher
ugen Zaehringer zu Straßburg i. E. dag Abl gemeine
Ehrenzeichen zu verleihen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Aler— gnadigst geruht:
den nachbenannten Beamten *. im Geschaftabereich des Auswartigen Amts die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu ertheilen, und zwar
des Ritterkreuzes des Großherzoglich mecklenburg schwerinschen Greifen⸗Srdens: dem Konsul Konrad Mohr zu Bergen; det , zweiter Klasse des Groß⸗
herzoglich oldenburgischen Haus— und Verdienst rdeng des Herzogs Peter Friedrich Ludwig:
dem Konsul Hermann Springer zu Palermo; der vierten Klasse des Königlich baverisen Verdienst⸗ Ordens vom heisigen Michael:
dem Legations - Kanzlisten bei der Gejandtschaft in Lurem—
burg. Geheimen erpedierenden Selreiar Fibelforn; ferner: des Großherrlich tärkischen Oamanis-Ordeng erster Klasse in Brillanten: Dem Wirklichen Gehelmen Legatlongrath Dr Rudolph
Lindau;
der vierten Klasse desselden Orden; dem Regierungs⸗Assesser mit dem Charakter ale Vd
Konsul, attachlert dem General- Aonfulai in Rapfadi, Gr eiter z
Inferate ninimt an:
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und Königlich Rreußischen Staats- Anzeigers Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
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Berlin, Montag, den 2
des Großherrlich 6 Medschidje⸗Ordens zweiter Klasse und des Offizier kreuzes des Königlich belgischen Leopold⸗Ordens: dem Major von Leipziger im Große Militär⸗Attachs bei der Botschaft in Konst Gesandtschaft in Belgrad; H
Generalstabe, rtinopel und der
*
des Kaiserlich russischen St Annen Ordens deter
Klasse mit Schwertern und des Ritterkreuz es
französischen Ordens der Ehrenlegion. )
dem Zweiten Legations⸗Sekretär bei der Brüssel Dr. von Bergen;
des Offizier kreuzes des französisg en der Ehrenlegion: dem Vorsteher der Botschafts⸗Kanzlei in Hofrath Hoehne; ;
dem Konsul von Jecklin zu Paris und! der Ge d
dem Dolmetscher⸗Aspiranten bei Dr. Merklinghaus; sowie
des Persischen Sonnen- un. S6 mnrd ens zweiter slasse: !
dem Legatione⸗Sekretär bei der Gesandtschaft in Teheran Dr. von Kühlmann.
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Präͤsidenten des Landegausschusses Dr. von Schlum⸗ berger zu Gebweiler den Charakter als Wirklicher Geheimer Rath mit dem Prädikat „Excellenz“, sowie dem Kreigarzt Dr. Hecker in Weißenburg i. E. den Charalter als Kaiserlicher Medizinalrath zu verleihen.
Bekanntmachung. Erweiterung des Fernsprechverkehrs.
Fernsprechverkehr zwischen Berlin und Gornau, deni Mühlbach (Bez. Chemnitz , Nord⸗ steimke, Paagrste in bei Lüdersdorf, Kr. Angermünde, Rokietnice, Wendisch⸗Priborn ist eröffnet worden. Die Gebühr für ein gewöhnliches Gespräch bis zur Dauer von 3 Minuten beträgt:
1) im Verkehr mit Paarstein bei Lüädersdorf, Kr. Anger⸗ münde, 60 3,
2) im Verlehr mit den übrigen Orten je 1 (0
Berlin, den 31. Mai 1902. Kaiserliche Ober⸗Postdirektion. Griesbach.
Der
Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadt Annaberg betreffend.
Die Ministerien des Innern und der Finanzen haben zu der von der Stadtgemeinde Annaberg beschlossenen Ausgabe don Schuldscheinen in Abschnitlen ven je 500 M, welche auf den Inhaber lauten und seilens des lepteren unkündbar sind, behuss Aufnahme ciner mit 4 vom Hundert jährlich zu ver⸗ zinsender Anleihe im Betrage von
0M . nach Maßgabe deg vorgelegten Anleihe⸗ und Tilgung planes die nach S 7e, des Buͤrgerlichen Gesetzluchs erforderliche Genehmigung ertheilt. Dresden, den . Mai 1902. Die Ministerien des Innern und der Finanzen. von Metzsch. Ruger
Setkanntmachung.
Durch Entschließung des Königlich wärttembergischen Ministerinme de Innern vom heutigen Tage ist der Würtiem bergischen Vereingbank in Stuttgart die staatliche Genehmigung ertheilt worden, dreicinhalbyrozentige, bis zum. Jahre 10 unkündbare GOypotheken⸗-Pfandbriefe ouf
den Inhaber im Gesammmennwerih ven vier Millionen Mart, und zwar:
Kairo,
1 8
3 —
1992.
Serie 23 Tätt. A. Nr. 44 101-41 4090 — 300 Stück zu 10016 3 6 14 101-45 000 = 605 265
. 15 001 = 15 965 = 905
23 45 901-46 900 — 1000
23 46901 —47 100 — 200
24 47 1091-47 400 — 300
24 47 401 - 18 000 — 600.
24 48 0901 — 48 900 — 900
3 , 1H. , 43 901 - 19 S6 1665
, . 49 901-50 100 — 200 in den Verkehr Stuttgart,
u bringen. : en 26. Mai 1902. ö
Königlich württembergisches Ministerium des Innern. 5 von Pischek. ;
*
OR ,n,
8
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den , , ,. von Steinau⸗Steinrück in Danzig zum Ober⸗Regierungsrath zu ernennen.
Nach dem Staatshaushalts-Etat de waltung für das Etatsjahr 1902 sind vom 1 Ap ab die bisher unter Kapitel 2 Titel 33 nachgewieser
ind von den unter Kapitel 2 Titel 3 . Vorflumhkosten und die ander
fung erer
Der Titel 32 lautet nunmehr:
Solzverkaufs- und Verpachtungskosten, Botenlöhne, Druckkosten, Vorfluthkosten und andere vermischte Ausgaben“
und der Titel 35: Wosten für Vertilgung der den Forsten schädlichen Thiere“.
Die Ausgaben des Titels R sind, soweit einzelne Ober— förstereien in Betracht kommen, in den Forsigeldrechnungen nachzuweisen. Die Ausgaben dagegen, die für sämmtliche Oberförstereien zu leisten sind, wie z. B. Druckkosten, sind in der Forstverwaltungsrechnung bei diesem Titel nachzuweisen.
Bei Titel X ist in dem Eiat, den Kassenabschlüssen und Rechnungen zu vermerken:
„Fällt aus“.
Bei Titel XB sind fortan in den Forstgeld Etaig nur durchschnittlichen Ausgaben für Probesammlungen zu anschlagen, in dem Forswerwaltungs⸗Eiat dagegen ist Betrag auszuwerfen. Die durch die nothwendigen Ver⸗ tilzungsmaßregeln schädlicher Thiere entstehenden Ausgaben sind in den Forsigeldrechnungen zugangsweise zu verrechnen.
Der Wortlaut des Titels A vom Kapitel 2 ist in
„Kosten des Sägemühlenbetriebes umgeãndert worden.
Bei den einmaligen und außerordentlichen Auggaben Kapitel 11 sind die bisherigen Titel 3 und 14 sortgefallen
Die Ausgaben für die Meliorationen von Moor und Wiesenflächen sind, wie der Königlichen Regierung durch die allgemeine Verfügung vom 1. März 1902 II. 29 M. f. L. — mitgetheilt worden ist, beim Forstkultursond zu verrechnen. Sofern Mittel zur Anlage und zur Be⸗ theiligung an Anlagen von Kleinbahnen ꝛ3c. gebraucht werden, werden sie der Koͤniglichen Regierung aus dem hier am Schlusse des Etats jahres 1501 bei Kapitel 11 Titel 4 bleibenden Vestande überwiesen werden, soweit dieser ausreichft.
Der bieherige Titel 5 deg Kapitel 11 Titel 3 ge⸗ worden. Da die Versuche zur Beschaffung von Insthäusern künftig auf alle Provinzen ausgedehnt werden sollen, ist der Tert deg Titelg geändert worden. Jusatz für die Ne⸗ LUerungen Potsdam, Frankfurt a. O., Magdeburg, Merse vdurg, Erfurt, Schlee wig, Hannover, Hildes⸗ heim. Luneburg. Sigde, Osnabrück, Münster,
Arnsberg, Wiesbaden, Düsseldorf, Trier und
die ver⸗
lein
Er lautet jetzt:
Jur versuchsweisen Reschaffung von Innhäusern für Arbeiter
Der s. It die Königlichen Re⸗ Cierungen der Provinzen Preußen, Rommern, Vosen und . er⸗ gangene allgemeine Erlaß vom 109 Marz 181 ml nel m J. L ne bi Anlage geht der Königlichen Regierung zur gleichmäßigen künftigen Be achtung zu.
Für das Etatejabr 11M knnen der Königlichen Regierung Mittel aug diesem Fonds nicht mehr übermiesen werden.
Bei Kapitel 11 ist ein neuer Titel unter Nr. 7 Zur Herstellung von Fernsprechanlagen in den Eial ein essell worden. ö Die Königliche Regierung wird veranlaßt, Fafür zu sorger daß vorstehende Aenderungen in den Kaßenbü⸗* *
* t u nern. Nechnungen und titelweisen Jusammenstellungen beacht⸗ erden
2245 1 Sec nen
Minden, Cassel, Koblenz, Coln, Aachen