1902 / 130 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Jun 1902 18:00:01 GMT) scan diff

Dentscher Reichstag. 186. Sitzung vom 4. Juni 1902. 1 Uhr.

Am Tische des Bundesraths: Finanz-Minister Freiherr von Rheinbaben, Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamts Freiherr von Thielmann.

Die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung des Branntweinsteuergesetzes, wird fortgesetzt bei dem 41 der Kommissionsvorschläge, welcher von der Erhebung der Maischbottichsteuer und Materialsteuer handelt. Die Erhebung der Maischbottichsteuer erfolgt nach dem bestehenden Gesetz nur noch in den landwirthschaftichen Brennereien. Als solche gelten diejenigen, welche ausschließlich Getreide oder Kartoffeln ver⸗ arbeiten und sämmtliche Rückstände selbst verfüttern. Aus⸗ nahmsweise kann der Bundesrath einen Betrieb auch dann als landwirthschaftlichen behandeln, wenn eine vorübergehende Ver⸗ äußerung von Schlempe oder Dünger erfolgt, oder wenn neben

Kartoffeln und Getreide im Zwischenbetrieb selbstgewonnene

nichtmehlige Stoffe allein verwendet werden.

Die Kommission hat das Wort „selbstgewonnene“ ge— strichen und folgenden Zusatz beantragt

Brennereien, welche nach dem 1. Juli 1902 betriebsfähig werden, gelten nur dann als landwirthschaftliche Brennereien, wenn die für die Brennereien erforderlichen Rohstoffe an Kartoffeln und Getreide, mit Ausnahme von Roggen, Weizen, Hafer und Gerste, in der Hauptsache von den Besitzern der Brennereien selbst ge⸗ wonnen sind. Bei Genossenschaftsbrennereien müssen die so gewonnenen Rohstoffe in der Hauptsache von den einzelnen Theil⸗ nehmern auch nach Verhältniß ihrer Betheiligung an der Brennerei geliefert und außerdem die sämmtlichen Brennereirückstände von den Theilnehmern in gleichem Verhältniß verfüttert werden. Der Bundesrath ist ermächtigt, im Falle von Mißernten Ausnahmen zu gestatten. Die Rückvergütung der Maischbottich- oder Brannt⸗ weinmaterialsteuer soll nach den Kommissionsvorschlägen entsprechend dem inzwischen angenommenen Vorschlage zu S 1 für Branntwein, der zu wissenschaftlichen oder Heilzwecken Verwendung findet, nur noch insoweit stattfinden können, als solcher Branntwein in öffent⸗ lichen Kranken,, Entbindungs⸗ und ähnlichen Anstalten oder in öffentlichen wissenschaftlichen Anstalten verwendet wird.“

Der Abg. Wurm (Soz.) hat die Streichung des ganzen S 41 beantragt. ;

Der Abg. Dr. Pachnicke (fr. Vgg.) will den oben mit— getheilten Zusatz, betreffend die nach dem 1. Juli 1902 be⸗ triebsfähig werdenden Brennereien, beseitigt wissen.

Der Abg. Dr. Müller-Sagan hat denselben Antrag ge⸗ stellt, schlägt aber außerdem folgende Eventualfassung des zweiten Satzes vor:

Bei Genossenschaftsbrennereien müssen die so gewonnenen Rohstoffe an Kartoffeln und Getreide, mit Ausnahme von Roggen, Weizen, Hafer und Gerste, im Verhältniß der Betheiligung an der Brennerei geliefert und außerdem die sämmtlichen Brennerei⸗

rückstände von den Theilnehmern in gleichem Verhältniß verfüttert werden.“

Abg. Fischbeck (fr. Volksp. ); Die Beschlüsse der Kommission , aus, die gutsherrliche Kartoffel zu bevorzugen, die äuerliche aber zurückzudrängen und zu diesem Zweck auch den Ge⸗ nossenschaftsbrennereien möglichst viele Hindernisse in den Weg zu legen. In der Kommission hat besonders der mars , lh Bundesrathsvertreter gegen diese Vorschriften Front gemacht, daß nur selbstgewonnene Rohstoffe verarbeitet werden und Mais über- baupt ausgeschlossen sein soll; aber das ist auf die Mehrheit ohne Eindruck geblieben. Darüber, wie der Bundesrath die Befugniß, im Falle von Mißernten Ausnahmen zu gestatten, ausführen soll, wird nichts gesagt. Die Brenner werden alsg ganz in den guten Willen der Behörden gegeben. Bei den Genossenschafts. brennerclen verlangt man sogar in Zukunft ein mathematisches Ver⸗ hältniß zwischen dem Kapital und der Lieferung der Rohstoffe und auch der n m der Rückstände; wo in aller Welt ist ein solches Verlangen bisher gestellt worden? Es hieß, die Bestimmung müsse getroffen werden, weil die genossenschaftlichen Brennereien vielfach reine kapitalistische Unternehmungen seien. Es ist aber keineswegs in dieser Allgemeinbeit ein fraudulsses Ver- hältniß vorauszusetzen, daß im Mittelxuntte des Unternehmens ein Kaxitalist stebe, dem sich die übrigen Genossenschafter bedingungelos unterworfen seben. Thatsãchlich haben sich kleine Landwirtbhe, namentlich im Westen, jzusammengethan und sich durch die Gründung solcher Genossenschaften ein Mittel gesichert um so gut, wie es gebi, die Konkurrenz mit den ostelbischen Brennereien aufjunebmen. Wird die Gründung neuer Genossenschaften derart erschwert oder un möglich gemacht, so giebt man doch erst recht die kleinen Bauern in die Dände der Kapitalisten. Wir schlagen Ihnen deshalb vor, den ganzen Passus zu streichen eder aber wenigstens bei denjenigen Brennereien, welche Roggen, Weiten, Gerste und Hafer verarbeiten, die erwäbnte matbematssche Verbältnißtbeilung nicht zu verlangen. In der bavperischen Kammer ist auf Antrag von Jentrumgleuten, die auch zum tbeil diesem Oause angeboren, ke e fer worden, auf die Umgestaltung der Vorlage ju Gunsten des kleinen Bauernstandeg hin⸗ zuwirken; bier aber wird von derselben JZentrumepartei die Gin⸗ schränkung des Genossenschafts. Brennereibetriebes gefordert. Auch durch die weiteren Kommissiengbeschlüsse soll ja den Genossenschafts. brennęereien noch von dem, waß sie jetzt baben, genommen werden. Ga scheint mir, daß man war gern schöne Reden balten mag für die fleinen und mittlgren bäuerlichen Besitzer, aber bier, wo etz zur That kemmt, nicht mebr daven wissen mag

Abg. Augst (d. Veller) bittei ebenfall, den ganzen neuen Abiatz zu streichen, indem er sich besonderg auf die Ackerbauverbältnisse Waärttemberg behiebt. Auf dem schweren Boden ließen sich Kar⸗ to eln nicht anbauen. Die süddentschen Brenner wären alse schwer geichädigt, wenn die Maiebrennerei verboten würde . Bevollmächtigter zum Bundegrath, Königlich wärttembergischer Direkter im Finanderartement don Schneider bittet cbenfalz im Jateresse der ablreichen fleinen landwirtbschaftlichen Brenner Wärttembergg um Ablebnung der Beschränkung, welche nach dem KRommissiensderschlag für die landwirthichaftlichen und die Genossen⸗ schaft brennereien Platz greifen elle. Die im Interesse der Biebzucht mit Freuden u begrüßende Entwicklang deg Getriebeg derselben würde durch diesen Voerschlag in unerwnnschtester Weise geschadigt werden. Die wärttemkergische Landwirtbschaft werde in ihrer sammtbeit den einer solchen Maßnabme bart betreffen werden.

HBerellmächt iter um Kundegratb, Greßberoglich badischer Minitterialtath erer (chwer verständlich srriht anscheinend gleihfallz gegen die dergeschlagene Abänderung und für die Bein kbebaltung des bestebenden Jastandeg

Aba. Dr. Sieber Wärttemberg (al) erflärt, daß im Fallůe der Lanabme dieseg Ablagzes er 1 wäre, gegen daß une Geset a srirnmen, da auf digsem Nege sewebl Predutisen alg Nensumtion ge wurden. Rarteffela fönnten auf dem schreren Boden

ärttembergg nicht geregen werden; es bleibe der Tandwirtschast nicht arg alz Maig zajnkaufen Ata Jebagter (Jett. schließt sich alz Gadenser den Aut. fäbrangen der Verrednet an.

Der Abg. Speck (JZentr) beantragt, in dem in Frage * m Ubsagz statt 1, Juli 1902 zu 6 1. September . 2

ha Ir. * Wirt fteben ia aer eigentt dealichen

SDttaatien. G e and mee Gander ran kemi eder baben bereit den Antrag gesrrechen, aer feiner der M te. vertreter lat 6m denselben derne inen die t ——

sebe viel mehr Lat, a dekrgt eren, att n ofanleren Nachdem

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gekommen ist, werden die Herren sich doch vielleicht nech be⸗ wogen sehen, mit ihren Gründen herauszurücken. Die grundsätzlichen Bedenken gegen die Maischbottichsteuer überhaupt würden uns, auch bei dieser e n, ju dem Antrage auf Beseitigung führen müssen, wenn wir nicht die schon gestern hervorgehobenen der. ordnungẽ mäßigen Bedenken dagegen hätten. Es muß aber aus. gespro werden, daß diefe Steuer ihren Zweck verfehlt hat und nur eine Belästigung des einen, einen Sondervortheil des anderen Theils der 4 etre bedeutet, welche ihr noch unter⸗ worfen sind. Thatfsächlich werden höchstens noch 11— 12 46 auf diesem Wege an Steuer entiichtet, während die Rückvergütung 16,91 1 bei Export und Denaturierung beträgt; die Ausbeute ist von 8 auf 10 bis 120i gestiegen, sodaß ein reines Staatsgeschenk von 3 =4 46 Ero Hektoliter ausgeführten oder dengturierten Alkohol gemacht wird. Diese Zuwendung ist heute nicht mehr gerechtfertigt. Nur aus den erwähnten geh. ordnungsmäßigen Gründen begnuͤgen wir uns für jLetzt mit der Resolution, wie sie die Kommission vorgeschlagen hat, die verbündeten Regierungen zu ersuchen, baldthunlichst dem Reichs= tage einen def e , , vorzulegen, durch welchen die Maisch bottichsteuer aufgehoben und durch einen Zuschlag zur Verbrauchs⸗ abgabe ersetzt wird. Merkwürdig war in der gestrigen Rede des pPreußischen Finanz- Ministers für die ostelbische Karteffel, daß er seine Fachkenntniß so erfolgreich zu verbergen wußte, daß nichts dapon zu Tage trat, bielmehr nur ganz allgemeine europäische Redewendungen vernommen wurden, wie sie nicht einmal in der ‚Kreuz⸗Zeitung“, sondern höchstens in der Deutschen Tages-Zeitung“ zu sinden sind. Von den deutschen Kartoffeln werden jährlich nur 6 bis 70 für Brennereizwecke gebraucht. Die Kartoffelbauer sind selbst auf dem besten Wege, die Kartoffel auf andere Weise als durch die Brennerei . r zu machen. Für die Züchtung einer . Eßkartoffel möchte ich auch im Interesse der Großstädte ier ein Wort einlegen. Die Maischraumsteuer wird, auch in konserpativen und Zentrumskreisen bekämpft; Herr Müller⸗Fulda hat ihre Abschaffung ja prinzipiell gefordert. Mindestens muß das 6 g. Gesetz nur ganz kurz befristet werden, damit man um so chneller wieder an die Materie herankommt. Herr von Rheinbaben hat wohl die Herren Agrarier wieder begütigen wollen, welche noch Tags vorher dem Ausspruch des Herrn von Wangenheim jubelnd zu— stimmten, daß in den letzten Jahrzehnten das Vertrauen der Land wirthschaft zu den Hohenjollern ins Wanken gekommen sei. An der Maischraumsteuer halten die landwirthschaftlichen Brennereien fest, weil sie eben nur 12 6 beträgt und weil diese Brennereien die Verbrauchsabgabe nicht bezahlen; diese beiden Vortheile schlankweg den Genossenschaftsbrennereien nehmen zu wollen, ist denn doch ein starkes Stück; jedenfalls werden dem kleinen Besitzer Bedingungen gestellt, die er als Nichtkapitalist unmöglich erfüllen kann. Gerade um den Agrariern Gelegenheit zu geben, ihr Interesse für den mittleren und kleinbäuerlichen Grundbesitz zu bekunden, beantragen wir nament- liche ,, über diesen Absatz.

Abg. Speck empfiehlt seinen Antrag, der die Gründer einer neuen Genossenschaftsbrennerei vor Schaden bewahren wolle, wenn

ihnen nachher der Charakter einer landwirthschaftlichen Brennerei versagt würde.

Der Vorwurf, daß Redner und sein int n gf Müller-Fulda in der Kommission die genossenschaftlichen Brennereien benachtheiligt hätten, werde vom Abg. Fischbeck zu Unrecht erhoben, denn die We ni gangen für die Genossenschaftsbrenner seien gerade auf ihren Antrag in die Kommissionsbeschlüsse hineinge kommen; auch werde übersehen, Laß die Brennsteuerstalg eine andere geworden sei, welche eine Prei ft erung zur Folge baben werde, von der auch die Genossenschaftsbrenner profitieren müßten. Was die genossenschaft⸗ lichen Brennereien im allgemeinen betreffe, so seien so starke Miß⸗ bräuche konstatiert worden, daß nothwendig etwas dagegen von Gesetzes⸗ wegen geschehen müsse, damit nicht von einzelnen Kapitalisten ein i, . erschlichen würde.

Abg. Wurm: Durch die Maischraumsteuer wird ein Theil der mittleren und kleinen Brennereien 9 digt zu Gunsten der 8 den großen Brennereien wird dadurch eine versteckte

137 gegeben, die bei 1 Million Hektoliter Auefubr sich auf Millionen elaust. Die Bauern konnen sich bei den Großagrariern wieder einmal dafür bedanken, wie ihnen gestattet wird, Spiritus zu brennen und Schlempe zu gewinnen. Man stellt die Genossenschafts⸗ brennereien der Bauern unter Straf.! und Ausnahmegesetze, wie in diesem neuen Absatz ein solches vorgeschrieben werden soll. Getreide zuzukaufen und Mais zu brennen, soll nicht gestattet werden: der württembergische Brenner soll dem preußischen Kartoffel. sprit nicht mebr Konkurrenz machen. Wenn es gilt, dem Städter die Produkte zu vertheuern, dann ist die Unterstützung des Bauern dem Großgrundbesitzer recht, wie der Milchring beweist; aber wehe den Bauern, wenn sie den r mit ihrer Konkurrenz ins Gehege kommen! Dem angeblichen lißtrauen gegen den Charakter der ge= nossenschaftlichen Brennereien als wirklicher Genessenschaftgunter⸗ nehmungen kann man doch sebr leicht entgegentreten, indem man nach dem Vorbilde der schweinerischen Gesetzgebung Vorschriften über die Zusammensetzung dieser Genossenschaften erläßt. Was unter dem so gewonnenen Robstoff zu versteben ist, ist auch nicht aufgeklärt.

. Unter · Staat sctretat in Reichs. Echaßami onß ischer: Es bandelt sich um die Robstoffe an Karteffeln und Getreite, mit Ausnabme von Roggen, Weijen, Hafer und Gerste, wie sich aus dem vorber⸗ gebenden Satze ergiebt.

Abg. Dr. Paasche (nl): Die ganze Bestimmung richtet sich dech nur gegen die neu ju gründenden Brennereien, die in erster Line nicht ibre eigenen, sondern fremde Robsteffe verarbeiten. Den berechtigten Bedenken der Herren aug Württemberg trägt der Antrag Sxeck, den 1. Sextember einzusetzen, Rechnung. Sle (nach linke) thun so, als ob wir den kleinen Bauern das Leben schwer machen wollen. Dag ist nicht der Fall. Die bie ber bestebenden Brennereien werden a nicht geschädigt. Sie können nach wie vor Maig brennen. Kein Mensch bindert sie datan. Die Maischbottichstener bat nach meiner Meinung ibre Schuldigkeit gethan, sie bat erzieberisch gewirkt. Sie könnte desbalb in Fortfall kemmen. Doch scheint mir der gegenwärtige Moment der dritten Lesung weniger geeignet, eine so grundstürzende Umgestaltung des ganzen Gesepet vormnebmen, wie et die Beseitiqung der Maischbottichsteuer mit sich bringen würde. Aug denselben taktichen Gründen bat sich auch die greße Mebrbeit der Rommissien dagegen erllaͤrt.

Aba Dr. Semler (al): Der Gegensap bei diesem Gesetze. dag möchte ich Derrn Pachalcke erwidern, ist nicht eiwa agrarisch und nichtaagrarisch, sendern ein wiribschaftlicher und landschaftlicher, eb die Karte selbrennerei eder die gewerbliche Brennerei im Vordergrunde steben soll. Die entingentierung bleibt ja besteben, und weil sie be steben bleibt, muß der Versuch gemacht werden, sie so 9 aestalten, daß der der Vorlage auch erreicht wird ball baben wir

ung ertschlessen, mit diesem Gesege auf furre Jeit verlieb mn nehmen. Die Auffassung der

Frrisinnigen Jeitung⸗ den meinen gestrigen Auß- fũbrungen alt . tit 1

Aba. Dr. Pachnicke. Ich babe die Auazfäbrungen deß Ver- tednerg garnich als agrarisch beleichnet; dag ist ven anderer Seite gescheben. In der Rem L man Anträge auf tbeilmeise Ge- seitsqung ded Aenttagenig gestellt, aber nicht⸗ weiter ja ibrer Färde- rang getkan. Bert 6. but se, als eb en sich bier um cine gan! nebensachliche Fraa⸗ eg bandell sicͤh dech aber um nichtz Gerin gereg alg um die GlasCcränkung einer Predaftien, die bier darch das Gesegz in die Menge elestet werden soll.

Damit schließzt die Dialussion.

Der Antrag Speck wird angenommen, der Eventual⸗ antrag Müller- Sagan abgelehnt, der ganze Absag in na- mentlicher Abstimmung mit Yi gegen 71 Snwimen an⸗ genommen Der Nesñt Re 41 und der 11 im Ganzen ge⸗

langen mit der elden zur A e.

Der 3 42 bandelt von den gewerblichen Srennereien und den für diese geltenden S Gewerbliche Brennereien haben nach dem den jedem Liter reinen

ere Vattag auf aamenflihe bstfwang Her6ter bereizg ia Sicht

Auf Antrag sind auch landwirthschaftliche und Material brennereien von der Maischbottichsteuer bezw. Materi frei zu lassen, und es werden dann ebenfalls Zuschläge zur Verbrauchsabgabe für das Liter reinen Alkohols erhoben. Die Höhe dieser Zuschläge ist im Gesetz verschieden bemessen: in lender n , . Brennereien mit unter 100 hl Jahreserzeugung in den Monaten ohne Hefeerzeugung 12 mit Hefeerzeugung 16 3; bei unter 150 hl eserzeugung betragen die Sätze 14 und 18, bei über 150 hl 16, 18 oder 20 F. Die Kom mission hat die Sätze für die Brennereien unter 100 hl auf 19 und 14, für diejenigen unter 150 hl auf 11 und 15 8 herabgesetzt und drei weltere Staffeln hinzu— gefügt: für Brennereien unter 300 hl 12 und 16, unter 500 hl 13 und 17, über 500 hl 16 und 20 3. Entsprechende Herab⸗ setzungen sind für die Materialbrennereien vorgesehen: von 8 auf 4 für Brennereien unter 50 1 Jahresproduktion reinen Alkohols, von 16 auf 8 3 für Brennereien unter 100 1 Jahres— produktion, ferner eine neue Staffel von 12 8 für Brennereien unter 200 l, und 20 8 für Brennereien über 2001.

Der Paragraph wird ohne Debatte unverändert ange— nommen.

Der § 43a des bestehenden Gesetzes, am 1. Oktober 1901 außer Kraft getreten, schrieb die Erhebung einer besonderen Brennsteuer von allen Brennereien mit mehr als 300 hl Jahresproduktion in Form eines Zuschlags zur Verbrauchs— abgabe vor. Dieselbe stieg in 12 Stufen von 05 —6 6 für das Hektoliter reinen Alkohols mit der Maßgabe, daß für die Brennereien mit 300-600 bl 0,50, für die Brennereien über 3000 hl 6 ( pro Hektoliter zu entrichten waren. Diese Sätze gelten für diejenigen landwirthschaftlichen und gewerblichen Brennereien, welche keine Hefe erzeugen, noch Melasse, Rüben oder Rübensaft verarbeiten; für die übrigen Brennereien werden die 12 Stufen so gebildet, daß das Maximum von 6 M6 schon bei einer Produktion von 1700 hl erreicht wurde. Die Kommission will die Brennsteuer schon bei 200 hl Jahresproduktion und mit einem Mindestsatz von 2 „6 ein— führen, der in 9 Stufen bis auf 6,50 S6 bei 1800 1 Jahres— erzeugung steigen soll. In den ausschließlich Roggen, Weizen, Hafer und Gerste verarbeitenden Brennereien soll die Brenn— steuer bis zu 300 hl überhaupt nicht und bis zu 600 hl nur zur Hälfte erhoben werden.

Der Abg. Dr. Müller-Sagan will in vorstehenden Sätzen hinter „Gerste“ eingeschoben haben: „sowie Wein und nichtmehlige Stoffe“; der Abg. Dr. Pachnicke will die Herab— setzung des Minimums von 300 auf 200 hl beseitigen und die Sätze für 300 bis 18090 hl von 2 auf 6 6 steigen lassen.

In landwirthschaftlichen Genossenschaftsbrennereien, die schon am 1. Oktober 1895 bestanden haben, soll für den Um— fang des damaligen Betriebes 43 (früher z,) der genannten Sätze erhoben werden. In Kartoffeln und Mais verarbeitenden landwirthschaftlichen Brennereien soll außerdem für jedes in der Zeit vom 16. Juni bis 15. September hergestellte Hekto— liter reinen Alkohols eine Brennsteuer von 3 6 erhoben werden. Die Steuer fällt weg, soweit für den Branntwein ilch von mindestens 16 (66 zu entrichten ist. In Brennereien, welche in der Zeit vom 16. Juni bis 15. Sep⸗ tember der Maischbottichsteuer unterliegen, findet eine Er— mäßigung auf 2 und 1 statt, sofern täglich während dieser Ri nicht mehr als 3000 bis 13500 bezw. 1500 bis 10501 Bottichraum bemaischt werden. Die Brennereien mit täglicher Bemaischung von unter 1050 1 bleiben befreit.

Die auf den Sommerbrand gelegte Brennsteuer ist auch zu erheben, soweit der Betrieb vom 16. September bis 15. Juni 8 /, Monate überschreitet. Der Abg. Dr. Müller⸗ Sagan beantragt, diesen Satz zu streichen.

Der Zuschlag von 15 6 pro Hektoliter zur Brennsteuer soll für die nach dem 1. Juli 1895 neu entstandenen oder neu entstehenden Brennereien, welche Melasse, Rüben, Rübensast oder Jellstoff verarbeiten, für ihre gesammte Erzeugung (auch für diejenigen unter 200 hl) wieder in Kraft gesetzt, für die anderen auf 9 c ermäßigt werden. Der Abg. Wurm be— antragt die Streichung des ganzen 5 43a, eventuell will er das Wort „Zellstoff aus dem vorstehenden Passus beseitigen.

Der Abg. Fischbeck hat nachträglich noch folgenden Antrag eingebracht:

In landwirtbschaftlichen Genossenschaftebrennereien wird die Brennsteuer nur zu drei Vierteln der vorbezeichneten Sätze er boben.

Abg. Dr. Pachnicke: Das Ergebniß der eben volllegenen Ab stimmung ermushiq: uns ja nicht zur Fortsetzung unseres Widerstanden weil das Schicksal des Gesetzes damit entschieden erscheint. Wir können aber trotzdem nicht umhin, unseren grundsäßlichen Wiverspruch gegen die Brennstener ju erneuern. Mit dem Gesetz ve 1535 bat man die gewollte Eindämmung der Produktie⸗ nicht erreicht und auch nicht die Verbilligung des technische⸗ Sriritus. Die Produktien namentlich der zart ftelbrenneresen bat noch jugenemmen; die Verbilligung des technischen Sriritus ist immer noch Zukunstemusik. Nach djäbrigem Besteben bat die Brennsteuer dersagi; auch ine erböbte Brennsteuer würde ibren Zweck nicht er reichen. Dag ist der Anaspruch eins Sachverständigen von der Ge deutung deg Prefesserg Delbrück. Der ven mir eingebrachte Antra⸗ bat den Hauptzweck, die fleineren Brennereien big zu einer jährliche een den 00 hl ju derschenen. Gg wäre eine Unbälligkeit, egi gänslich frei geblieben Betrieke plötzlich so starl zu belasten.

Abg. Dr. Wüller Sagan: Wir erden diesem Antrage tren seiner relatiwen Verjüge nicht justimmen können, da wir die Brent um, 396 r d n 6

elz (Ry): Die Drgantsatien deg Brennerei it damn da ** Dilse der Pe . einen Fondg ju * dajn dienen fell, neben der Verbilligung deg techrischen Swiritug de⸗ Preis des Srirltae im allgemeinen ju steigern. Wie an den Ver kbeilen, mässen alle Brenncrglen auch an der Belastung lbeilnebme⸗ Dieses war der Jrwec der Brenmstruer, und ich balte dafar, das dice wirr bicak Jed dess erreidi fi. Fi, anom sibsqha fie Mittelketrieke find erbalten, bie Preduttien der ar und über greßen Betriche ist eingeschränft worden. Mie keuerung der srößten Betrieke selste ur sprünglich bie auf s M 9gesteigeri werden jn der Kemmissten baben wir den entgeger stebenden Gehenfen nach geneken und dag Marimum nur auf M n beraufescht. bitt

die Anträge der Temmüssien, welche nach langer, diichtter G ratbung nad nach 3 Dr fern seiteng * stande ge

te g. sind an june R arm ir wellen den F 43a. gestrichen babe eil er die dritte Lie be enttält, die den Irennern durch de 39 auçgelicfert wird Daß das Gewerbe sich selbn belenert, Hit e' rcken, der Grenargt legt de Stracr auf. sie rd aber im Preite d Srirltas wieder saräckersablt, uad war dom Präissiam, aihez der Frannmee n iin, F, cee, än (i , Ffm, dan die M n ke bedoabe bei der Ten ssagent Nanchraum teuer

lem der 2aerdem 110 Millmere⸗ 187 we da

. benechend en Alkohols O0 2 M Juschlag zur Verdrauchaabqabe ju entrichten

alsteuer

* Gesetz alles verhindern, was ihnen abträglich ist, darum edi n ** die Melassebrennereien. Als ich Want in der Tommiffion erzäblte, daß man auch aus Torf Særitus machen gönne, haben Sie . die Zellstoffe mit einer Strafsteuer von ä, belegt. Alles, was das platte Land nicht begünstigt,

ind versoigt. Vor der Brennsteuer hatte sich der Konsum

an dengturiertem Spiritus bedeutend vermehrt, von 1896 war die Ronsumstei gerung viel schwächer. Die 6 hat die Preise in ü Höhe geschraubt, und die Strafsteuer hat denselben Zweck erreicht Die Nartoffelbrenner denken auch nicht daran, die Rüben zu Spiritus 9 verarbeiten, wodurch man einen billigen dengturierten Spiritus er⸗ ellen könnte. Den Agrariern kommt es auf eine hohe Rente an, das erklart Alles. Der Exportspiritus hat seine Rolle ausgespielt; den Grvort durch eine Prämie künstlich zu unterstützen, hat keinen Zweck, das Ausland produziert seinen Spiritus selber. Jetzt will man sogar pie Kriegsschiffe mit Spiritus heizen; aber, was wird das kosten? Vollen Sie dem Volke eine billige Beleuchtungsquelle schaffen? Feineswegs, Sie wollen die Beleuchtung vert heuern, und die Spiritus; motore sind den Gewerbetreibenden zu theuer. Das wird auch nicht anders werden, denn der n, arbeitet auf eine . hin. In den beiden letzten Fahren hat sich der Verbrauch von denaturiertem Spiritus nur scheinbhar, bedeutend, vermehrt, denn es figurieren darunter 100 999 Hektoliter von Spiritus, die in der Zentrale al unverfäuflich lagern. Die Zentrale hat ihren Terrerismus bis auf die Inserate der Interessenten ausgedehnt. Anzeigen über ringfreien, Spiritus sind von der Zentrale zurũckgewiesen worden, ünd kein Staatsanwalt scheint darin etwas Bedenkliches ge⸗ funden, zu haben. Auch rie Essigfabrikation ist durch die Zentrale geschädigt worden. Der Spiritusring ist also ebenso schädlich wie jeder andere King, z. B. der Kohlenring. Darum haben wir beantragt, diesen ganzen Paragraphen zu streichen. Die neue Brennsteuer wird daz Publikum und die Industrie gleichmäßig schädigen

Abg. Holtz: Ich habe nicht gesagt, daß der Spiritusring den Zweck habe, den Preis zu steigern. Ich habe vom Verwerthungs⸗ Ferband überhaupt nicht gesprochen, sondern nur von einer indirekten Preissteigerung durch die Brennsteuer.

Die vom Abg. Dr. Pachnicke beantragte anderweitige Fest⸗ setzung der Skala wird abgelehnt und die von der Kommission voͤrgeschlagene Skala mit großer Mehrheit angenommen.

Die Diskussion wendet sich dann zu dem zweiten Absatz, der für die nur Roggen, Weizen, Hafer und Gerste ver⸗ arbeitenden Brennereien die Brennsteuer für die Erzeugung bis zu 300 hl in Wegfall bringt und für die Erzeugung bis zu 600 hl nur die Hälfte erhoben wissen will.

Abg. Dr. Müller⸗Sagan befürwortet hierzu seinen oben mit getheilten Antrag, mit der Modifikation, daß es statt: Brennereien“ heißen solle: ‚Materialbrennereien“. ; ö

Abg. Fitz (nl) spricht sich gegen diesen Antrag aus, weil die Weinbauer kein Interesse daran hätten, daß der Kunstwein zur Kognakfabrikation verwendet werde. .

Nach einer weiteren Auseinandersetzung zwischen den Abgg. Dr. Müller⸗Sagan und Fitz wird der Antrag Müller Sagan abgelehnt und die von der Kommission vorgeschlagene Fassung angenommen. ĩ .

Die Diskussion wendet sich dann den Sonderverschriften über die landwirthschaftlichen Genossenschaftsbrennereien zu.

Abg. Fischbeck tritt für seinen Antrag ein, die Brennsteuer ganz ie, e,. von solchen Brennereien nur mit I der Normalsätze zu erheben. . Unter Ablehnung dieses Antrages wird der Vorschlag der ea. angenommen. Auch die übrigen zu diesem Pa⸗ ragraphen vorliegenden Anträge Müller-Sagan und Wurm werden abgelehnt. 2 e ;

Nach Artikel M sollen die Bestimmungen, betreffend die Brennsteuer für den Sommerbrand, sofort in Kraft treten, im übrigen tritt das Gesetz mit dem 1. Oktober 1902 in Kraft. Die Bestimmungen über die Brennsteuer und über die Mo⸗ dalitäten für die Entrichtung derselben sollen mit dem 30. Sep⸗ tember 1912 außer Kraft treten. .

Die Abgg. Wurm und Dr. Müller⸗Sagan wollen die Brennsteuer schon am 30. September 1205 außer Kraft treten lassen, während der Abg. Dr. Pachnicke die Gültigkeitsdauer bis 1908 ausgedehnt wissen will. ͤ

Alle diese Anträge werden abgelehnt; die von der Kom⸗ mission vorgeschlagene Fassung gelangt zur Annahme.

Damit ist die dritte Lesung beendet. Die Gesammt⸗ abstimmung wird in einem spaäteren Stadium erfolgen.

Die von der Kommission vorgeschlagenen Resolu⸗ tionen:

a. dem Reichstage baldthunlichst einen Gesetzentwurf, betreffend die Aufbebung der . bottichsteuer und deren Ersaß durch einen Zuschlag zur Verbrauchsabgabe, vor zulegen, und b. dafür ju sorgen, daß daz Mischen der Die mit Stärkemebl, Karteffelmebl und Bierbese und das Feilbalten solcher gemischten Defe verboten werden,

werden angenommen. .

Schluß gegen 6 Uhr. Naächste Sitzung Donnerstag 1Uhr. (Vogelschutzlonvention; dritte Lesung des Toleranz⸗ antrags; Petitionen.)

Prensischer Landtag. Haut der Abgeordneten. 81. Sitzung vom 14. Juni 1902, 12 Uhr Ueber den Beginn der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden. Es folgt die Inter vella tion der wa don Bapven⸗ heim und von Mendel⸗Steinfels (kon Hat die Königliche Staatgtegierung die Absicht. alsbald einen Ges

Heseßenkwurf eimjubringen gegen den Kontraktbruch in Arbeitgverbältnissen?“

ur Begründung der Interpellation erhält das Wort bg von Pavrenb eim: Meine volttischen Freunde legen Werth darauf, festjustellen, warum das Gefen uber den Jontraltbruch ang nech nicht vorgelegt itt. Das Daus . an dieser ——— keine Schuld. Gr bal schen dor jwei Jabren offen au vrechen. daß eine weitere Dinaueschlebung im Lande schwer em funden werden ürde. Dic Nenlerung bai selner Jet durch n Winifter ben Dammerstein die Vorlegung cincz solchen Gesekentwurf agesagt 18991 ist er . erschlenen, n diesen re Unsere Schald t dag nicht. Im vorigen re bag weir un die Mäbe cher Jnner= eg fertig sei. Mir leben ift nech da. Ver

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ü ein, um diese Sache durchzubringen, oder das ger er n gr gl, in Sache für eine quantitè négligeable. Ich bitte um eine bestimmte und klare Antwort.

Minister für Landwirthschaft 2c. von Podbielski:

In gleicher Weise wie mein Amtsvorgänger halte auch ich es für wünschenswerth, Strafbestimmungen wegen Erschwerung des Kontraktbruchs ergehen zu lassen, aber nicht etwa gegen die Arbeit= nehmer, sondern gegen die Arbeitgeber, welche kontraktbrüchige Arbeiter in Beschästigung nehmen, und daß auf der anderen Seite die Ver⸗ leitung zum Kontraktbruch unter Strafe gestellt wird. Nach dieser Richtung hin erachte ich den Ausbau der Gesetzgebung für nothwendig, und als ich im vorigen Jahre mein Amt übernahm, habe ich sofort die Vorbereitungen für eine Vorlage treffen lassen. Ich habe die Vorarbeiten vorgefunden, aber wie oft in solchen Materien, und ich glaube, wie der Herr Antragsteller wohl auch in diesem Falle über⸗ sieht, giebt es doch noch eine ganze Reihe von Schwierigkeiten, die zu überwinden sind, ehe eine Gesetzesvorlage dem hohen Hause unter⸗ breitet werden kann.

Ich kann also nur von seiten der Verwaltung erklären: Ich hoffe, in der nächsten Session, nachdem die Erhebungen beendet, die Schwierigkeiten überwunden sind, dem hohen Hause eine solche Vor⸗ lage, aber nur in der begrenzten Weise, wie Fch sie soeben bezeichnet habe, machen zu können und damit eine Materie so weiter zu führen, daß meiner Ansicht nach berechtigte Beschwerden der Landwirthschaft dadurch behoben werden.

Auf Antrag des Abg. Lasa (ons.) tritt das pellation ein. V . Abg. Dr. Hirsch (fr. Volksp): Meine Freunde haben diese Interpellation und die Antwort der Regierung darauf nicht erwartet. Wir glaubten, ö. auch die Königliche Staatsregierung mit Rügsicht auf die Lage der Induftrie darauf verzichtet habe, ein solches Gesetz einzubringen. Weder der Interpellant, noch der Landwirthschafts. Minister' hat irgend welche Thatsachen angeführt. Der Interpellant hat gemeint, daß die Verhältnisse bezüglich des Kontrakttbruchs auf dem ande schlimmer geworden seien als je, ganz besonders bei den Arbeitgebern. Das ist aber nur eine Behauptung. Ich würde fehr dankbar sein, wenn dieser Nachweis noch heute geliefert würde. Wenn es sich nur darum handelte, die Einhaltung des eingegangenen Vertrags zur Geltung zu bringen, so wäre das gewiß ein berechtigter Wunsch. ch habe vom ersten Augenblick an, als ich Tie Anwaltschaft der deutschen Gewerkvereine übernahm, darauf gedrungen, nie etwas zu unternehmen, was dem Ge⸗ feäß und. dem Rechte widerspricht. Thatsächlich hat man benn auch in unferen Kreisen gichts von Beschwerden über den Kontraktbruch gehört. Der kontraktbrüchige Arbeiter schädigt fich felbst am meisten. Wenn der Kontraktbruch auß dem Lande eingerissen ist, so ist das nur ein Beweis, daß die betreffenden Organe, namentlich die Kirche, nicht den Einfluß auf die Arbeiter haben, ben man wünschen sollte, und daß Erziehung und Zucht auf dem Lande zu wünschen übrig lassen. Aber was nützt denn dem Arbeitgeber diese ganze Sache, wenn Arbeitgeber er, Arbeiter in Arbeit nehmen? Die Hauptschuld des Kontraktbruchs siegt bei den Arbeitgebern. Diese schicken förmliche Werber herum, um die Arbeiter an sich zu ziehen. Wunderbar ist es auch, daß die so viel gerübmten landwirtbschaftlichen Organisationen der Arbeitgeber, die Vereine c., ihren. Einfluß nach der MNichtung nicht berwenden, um dem Unwesen Einhalt zu thun. Die Selbsthilfe ist bei den Herren der Landwirthschaft garnicht vorbanden, sie appel⸗ lieren immer nur an den Staat und den Gesetzgeber. Ich bätte ge wünscht, daß die Regierung erklärt hätte, 8. sei nicht in der Lage, einen solchen Gesetzentwurf einzubringen. Der Wortlaut der Inter pellation beschränkt sich nicht auf die ländlichen Arbeits verhälinisse; man hätte die Zweideutigkeit wenigstens vermeiden sollen, als ob auch die industriellen Ärbeltsverhaltnisse gemeint scien. Die. Ve— strafung des Kontraktbruchs würde ein wesentliches Moment sein, die Ürbeiter der Sozialdemokratie zuzufübren. Warum soll denn gerade der Arbeiterkontraftbruch so schwer geahndet werden. Lebensmittel, Roblen, Materialien, Kleidung und andere Dinge sind ebense noth⸗· wendig wie die Arbeitekraft, und kommen nicht täglich Kontraktbrüche bei den Lieferungen dieser Dinge durch Handwerker und Lieferanten vor? Wem ist es nicht schon vassiert, daß ibn ein Handwerker im Stich gelaffen bat? Eine Aufllarung der Arbeiter würde viel mehr nützen, als alle Bestrafungen. Wir sind für eine solche Gesetzgebung nicht ju baben. Ez ist sehr zweifelbaft, ob dag gewänschte Geseß überbaupt einen Erfolg bat. Es ist schon früber nachgewiesen, daß eg 3. B. außerordentlich schwer ist, einem Arbeit geßer nach;u⸗ weisen, daß er einen Arbeiter zum Kentrakthruch angerein hat. Püäten wir ung davor, immer mehr durch Strafgesetze soniale Schäden beilen zu wollen. 14 : l Abg. von Mendel ⸗Steinfels (kons.):. Diese Materie ke schäfüigt ung sein Jabren, sch kann mich alse auf das Wichtigste he schränken. Ich dane dem Minister für seine Erklärung. Es ist dringend nolbwendig, daß in dieser Beziebung etwas geschieht. Trotz des jetzigen größeren Angebot ven Arbeltern auf dem Lande dauer der Kontrallbruch nech immer jort. Unsere Interpellation benieht sich selbswerstandlich auf die ländlichen Arbeiter. Ich muß aber energisch da · gegen protestieren, daß der landliche Arbeiter als minderwerthig, gew isser · maßen als Arbeiter zweiter Klasse angescen wird. Der ländlicke Arbeiter, der in steter Füblung mill seinem Arbeitgeber bleibt, befindet sich aller dinge in einem anderen Verbaltniß als der Fabrifarbeiter, den der Fabrilberr selbet vielleicht wechenlang nicht * schen bekommt. Aber urücheten darf man desbalk dh. ländlichen Arbeiter micht. Die röeliernotb frißt am Mark des Käuerlichen Besihes nech viel mebr als an dem des greßen Grundbestheg. Der kleine Landwirt bat viel scbwer'r gegen den Kontraltkench in lämrsen und darunter in leiden. Die Bel lmpfung des Kentrakttuche geschiebt also rel weniger im De des Greßgrundbestheg als im Jnteresse des kleinen Gestges. er Kontratibruch in Fabriken it nickt derselbe wie in länkliihen Betrieben, wo die Arbest, wenn die Grnteé auf dem Halme stebt, in wenigen Tagen geikan werder maß. Wir Kolln ver allem auch, daß der Arkeitgeber bestraft wird, welcher wissentlich mit Rentrafibruch belastete Arkeiter anstellt oder jn ihrer Verführung beürigt, und daß der Vermittler oder gent benfraft wir cher um Rentraftkruch verleitet. 5 Gcjag auf die Scelbstile it sich die Landwirtbschaft niht mit er Jadustrie deraleichen Ja den Hunderttansenden ben landwirtkichatisichen Herrin. Ter denen jeder im en nblick auf dal ke für die Gin brinqung seiner Grnte k it eine Ginig richt monlich Wa auf dem Verel gescheben lann, dag a gesche ben Daß auch ein sonalen ö mithasprechen bat, erkenne ich an aber ein andere sossaleg Mement, als Herr Döirsch sich denkt. Wir wollen die Arkeiter wicker an dag Land seücln und sie abkalten is die Starte ju geßen. Wer Vaude rte stad nun einmal Mealiften und wüͤnschen, daß die Arbeiter mit aas les. , Aabalt nt d bereits gesepl ich j. Meer dert die Maßrezel acht nirk⸗˖ am gen en ii, se ehh das ertl inl Weise daran. daß A⸗ balt als Uckaer Staat ndig den na chlefsen i. Wir müssen dermelden, Tas ih In unserer and te trtfichaft zal... 1alsse ciabargrra e e der Nodastrie. . die Ladlchen a, e ,. . stad al Tie Jadastriarkeiter. laren n mit Recht Ich Kine Sie, amnseren Maaschen

Me Dr. Barth (r.

Dr. von Heydebrand und der aus in eine Besprechung der Inter⸗

rehela, die erlag Ham ant e' ne, die Stellan gaabmt des rrruß

. , Eine Konferenz in diesem beschloß 1873, daß Strafbestimmungen gegen die wa,. zur Arbeits⸗ einstellung und gegen die ye, dr. Arbeitgeber und Arbeit⸗ nehmer nur im 85 der Reichs · Gesetzgebung erlassen werden könnten. Auch bei anderen Gelegenheiten ist diese . zum Ausdruck ge⸗ kommen. Im Ministerium achtet man ja jetzt besonders darauf, daß die Rechte des Reichs nicht verletzt werden, und ich hoffe deshalb auf besondere Beachtung dieses Umstandes. Es müßte also ein gemein⸗ sames Recht für alle deutschen Staaten geschaffen werden. Es wãre ja ein sonderbarer Zustand, wenn die ländlichen Arbeiter in Preußen anders daständen als in den anderen Bundesstaaten. Eine solche Rechtsungleichheit müßte die größte Mißstimmung hervorrufen. Man meint, die Bestrafung des Kontraktbruches werde den ß beschränken. Ich lasse keinen Zweifel darüber, daß es wünschenswert wäre, dan der Kontraktbruch überhaupt aus der Welt geschafft würde. ir wollen alles thun, um Treu und Glauben aufrecht zu erhalten, und bedauern, daß man die Spitzbuben an der Börse durch die agrarische Börsengesetzgebung geradezu zum Wortbruch verleitet hat. Aber durch die Bestrafung des Kontraktbruchs ländlicher Arbeiter würde geradezu ein Ausnahmegesetz für die Arbeiter, und sogar nur für einen Theil der Arbeiter, geschaffen. Die ländlichen Arbeiter werden dadurch noch mehr in die Städte getrieben, wo sie unter einer besseren Rechtslage stehen. Die sozialdemokratischen Agitatoren würden einen großartigen Agitationsstoff bekommen, wenn 6 den ländlichen Arbeitern erzählen können, daß sie als Hörige anzusehen seien, während die industriellen Arbeiter besser dastehen. Die bisherigen Straf⸗ bestimmungen gegen den Kontraktbruch haben garnichts genützt, Ein Arbeiter, der überhaupt entschlossen ist, ein Arbeitsverhältaiß illovaler Weise aufzugeben, kann dem Arbeitgeber so viel Scherereien machen, daß dieser froh ist, ihn los zu werden. Die Bestrafung des Kontrakt—⸗ bruches würde schließlich politisch ausgebeutet werden gegen die Ur— heber dieser verunglückten Gesetzgebung.

Minister für Landwirthschaft 2c. von Podbielski:

Ich gebe zu, daß der Herr Vorredner in seinen Ausführungen immer das Wort „wenn“ gebraucht hat: ‚wenn das Gesetz in Kraft tritt'. Ich glaube aber hier vor dem Hause nochmals konstatieren zu müssen, daß nach meinen Erklärungen das Gesetz sich lediglich gegen die Arbeitgeber, welche kontraktbrüchige Arbeiter beschäftigen, und gegen die Verleitung zum Kontraktbruch richten soll, und daß die Ausführungen des Herrn Vörredners, daß die Arbeiter in ein schlechteres Verhältniß gebracht werden sollen, nach meinen Erklärungen wohl nicht zu⸗ treffend sind. (Sehr richtig! rechts) (Zuruf des Abg. Dr. Barth (Kiel).

Abg. Goerdeler ffreikons.: Der Kontraktbruch auf dem Lande hat immer weitere Fortschritte gemacht, und es muß deshalb auf ge⸗ setzlichen Wege etwas dagegen geschehen, umsomehr, als gerade der kleine Besitzer darunter am meisten leidet. Wir wünschen, daß das preußische Gesetz von 1854 nicht nur aufrechterhalten, sondern noch weiter ausgebaut wird. Die Arbeitgeber, welche zum Kontraktbruch verleiten und kontraktbrüchige Arbeiter einstellen, müssen bestraft werden. Damit fallen alle eff ire hen des Abg. Barth für die Arbeiter fort. Ein solches Gesetz würde nicht gegen die Reichsgesetz⸗ gebung verstoßen, die Einzelstaaten sind berechtigt, solche Gesetze zu erlassen. Schwierig ist die Materie allerdings, aber da ein Nothstand vorliegt, muß sie geregelt werden. Ein Gesetz, wie es der Minister andeutete, würde die Zustimmung der großen Mehrheit des Hauses finden und der Landwirthschaft zum Segen gereichen. Abg. Gold schmidt (fr. Volksp.): Die Herren auf der Rechten wollen doch etwas anderes als allein die Bestrafung der Verleitung zum Kontraktbruch. Das sagen Sie (rechts) nur, um nicht ungerecht gegen die Arbeiter zu erscheinen. Wenn die ländlichen Arbeiter gleichberechtigt werden sollen, so folgen Sie uns und heben Sie die Gesindeordnung auf. Wenn Herr von Mendel uns das vatriarchalische Verhältniß in der Landwirtbschaft schildert gegenüber der Industrie so vergleicht er damit den kleinen Landwirth mik dem Groffindustriellen. Wenn Sie aber den Großgrundbesitzer vergleichen mit dem Groß industricllen, so baben Sie genau dasfelbe Verhältniß; im Gegentheil, der Großgrundbesitzer kümmert sich um seinen Betrieb und seine Ar. beiter noch weniger als der Großindustrielle. Im Gesetz von 1854 liegt ja schon eine Bestrafung des Kontraktbruchs. Wenn auch Anhalt ein solches Gesetz gemacht bat, sollen sich darum andere Staaten Anbalt anschließen? Wag ist das für ein Idealismus, der nach der Polizei und dem Strafrichter uft⸗ Diese Sache ließe sich nur reichs. gesetzlich regeln. Junächst wollen win abwarten, was die Regierung uns für einen Vorschlag machen wird. . 3. ; ..

Abg. Fritzen Borken (Zentr): Die Reichsverfassung steht dieler landesgesetzlichen Gesetzgebung nicht entgegen, die Fragen der Gesinde erdnung sind der Landesgesetzgebung vorbebalten. Meine Freunde sjnd mit einem solchen Gesetz nur in dem Sinne einverstanden, wie s der Minister andeutete, d. b. mit der Bestrafung der Verleitung jum Rontrakibruch und der Förderung degselben durch Arbeitgeber und Agenten. Gegen die Arbeiter selbst wünschen wir keine Ver schärfung der Bestrafung des Jontraktbruch⸗:. 633

Abg. Braemer ⸗Kelmischleiten (freikons ): Die Verren Linken find nicht die richtigen Freunde der Landwirtbschaft. Dsten bat vorwiegend lonserdative Männer hierber geschickt, wir wissen am besten, was für ung von Vertbeil ist. Muß links: Tas sst Ihr Idealizmug! Wir wollen nicht, das unsere Leute verführt werten Durch Senaldemekraten und Liberale, die unseren ganzen Betrieben eindlich gegenübersteben. Am Montag baben wir sa geseben, wie Sie (linke) jur Erklarung, des Minister Präfsdenten Sehr richtig! riefen. (Ruf links: Warum sell denn niki ein Minister einmal etwas Nichtiges agen?) Sie kämrfen immer gegen den Greßgrundbesitz, aber der Großarundbesitz arbeitet immer ür den leinen Mann. Wenn Jemand dem Bauern einen Veri gegenstand vom Do srieblt, wird er kestraft; wenn aber Jemand em Hanern die Arkeistekrafte entiiebt, was viel schlimmer it, = fann ibm nicht gescheben. Dag ist ein unbaltbarer JZuftand, den wir eieitigen müsen. - 1 Frier (fr. Vas): Nach diesen Ausfübrungen Hennte man melnen, * kandie sih um ein Gesen gegen die bösen Scnal demelraten und Freisinnigen. Ich bitte den Vorredner um Gnt schaldigung, enn wir auf feine Aug fũbrungen nicht ein eher das soll Fer ae Unbäsliktecit fein, sendern nur RNöchsicht auf die Jeit den Dauseg; aber er soll nicht denken, daß wir durch seine Nede uber renn ed. Im Übrigen arpelliere ich an sein menschliche der] vielleicht eint ' darch ein Studium es Viberalismu. Rech im der Austcht semmen, daß wenn weir auch nicht se versäglich sind wie die derten seiner Partel, wir dech nicht so schlimm stnd, wie er meint.

Damit schließt die Besprechung der Interpellation

Auf eine Anfrage der Aba Dr. ven Herde bt and und der Lasa äber die Mäihhnelag? erflärt der Prästeent den Rrècher, daß er den derliegenden Arkeiteste möenlichst schnell erledigen lasten ehe, dann cine Vertagung eintreten müsse und er dad Dau wieder Kernen werde, kecan auf den Rermmsssenen ar die Verlage ütker ie aristijchen Prüfungen, die Verwaltun get ien stverlage. die lex Mickeg n. . ER Relterer i 5 2 am Diengtag eder

ittwech naͤchster der Fall sein werde. J

u e Fripyen⸗Berken Jentr) bittet den Průusidenten, sich mit dem Siaatzmlnifrertam in Uertladung jn * damit man isse rann Tren der Schlaß der Sessten eintreten Lenne.

e Sdaidi Warkarg ( Jentt Kittet. wasalichst bald auch die abl Petitienen. namen qc die den Beamten, ju erledigen.

1 ven Rröcher sagt dieg ma.

Schluß A/, Upnr. Nächste Sitzung Donnergtag. 11 Uhr. Volenderlage leinere Vorlagen: Fleischbeschaugesez: Antrag, ben wr

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