am 14. Juni 5.0, am 15. Juni 6,2, am 16. Juni 7,30, am 17. Juni 8,0, am 13. Juni 9,0, am 19. Juni 10,0, am 20. Juni 10,45, am 21. Juni 11,B30, am 22. Juni 12,15, am 23. Juni 10, am 24. Juni 1,45, am 25. Juni 2,30, am 26. Juni 3,0, am 27. Juni 35, 30, am 28. Juni 4 0, am 29. Juni 4,30, am 30. Juni 5,0.
VII. Nach Wangeroog und Spiekeroog.
Von Carolinensiel (Harle) nach Wangeroog und Spiekeroog mittels Dampfschiffs in etwa 1 bezw. 2 Stunden:
am 14. Juni 6,18, am 15. Juni 7,15. 7,3, am 16. Juni 9,10, 8, 12, am 17. Juni 9, 15, am 18. Juni 190, am 19. Juni 11,0, am 20. Juni 11,36, am 21. Juni 12,0, am 22. Juni 12,45, am 23. Juni 1,415, am 24. Juni 2.0, am 25. Juni 2.30, am 26. Juni 3,0, am 27. Juni 3,30, am 28. Juni 4,15, am 29. Juni 5,0, am 30. Juni 642.
Wegen der Verbindungen vom 1. Juli ab bleibt weitere Bekannt⸗ machung vorbehalten.
Oldenburg (Grhzgth.), den 30. Mai 1902.
Kaiserliche Ober⸗Postdirektion. Treutler.
Flaggenzeugnisse sind ertheilt worden:
I) von dem Kaiserlichen Konsulat in Glasgow unter dem 9. Mai d. J. dem in Dumbarton aus Stahl neu erbauten viermastigen Segelschiff „Alsterberg“ von 3131,55 Register— tons Netto⸗Raumgehalt nach dem Uebergange desselben in das ausschließliche Eigenthum der Aktien-Gesellschaft „Alster“ in Hamburg, welche Hamburg als Heimathshafen des Schiffes angegeben hat;
2) von dem Kaiserlichen Konsulat in Sunderland unter dem 14. Mai d. J. dem in Sunderland aus Stahl neu er— bauten Dampfschiff „Entrerios“ von 2785,70 Registertons Netto⸗Raumgehalt nach dem Uebergange desselben in das aus— schließliche Eigenthum der Hamburg-Süuͤdamerikanischen Dampf— schiffahrts-Gesellschaft in Hamburg, welche Hamburg als Heimathshafen des Schiffes angegeben hat; ;
3) von dem Kaiserlichen Konsulat in Rotterdam unter dem 21. Mai d. J. dem in Vlaardingen aus Stahl neu er⸗ bauten Fischereidampfschiffe „Romulus“ von S5ö,35 Re⸗ gistertons Netto-⸗Raumgehalt nach dem Uebergange desselben in das ausschließliche Eigenthum der Emder Heringsfischerei⸗ Aktien-Gesellschaft in Emden, welche Emden als Heimaths—⸗ hafen des Schiffes angegeben hat.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Pastor Hesse in Larrelt, Landkreis Emden, zum Superintendenten der ersten reformierten Inspektion des Konsistorialbezirks Aurich zu ernennen, sowie den Sanitätsräthen Dr. Geiß in Staßfurt, Dr. Jacobick in Salzwedel, Dr. Ewe, Brunnenarzt in Groß⸗Nenndorf, Dr. Knopf in Bodenwerder, Dr. Fontheim in Liebenburg und Dr. Hölscher in Mülheim a. Rhein den Charakter als Geheimer Sanitätsrath und den Aerzten Dr. Bogatsch in Breslau, Dr. Weigmann in Glatz, Dr. Hermann Kolbe in Scheibe, Dr. Paul Kolbe in Reinerz, Dr. Mende in Münsterberg, Dr. Sch ueck und Dr. Mischner in Görlitz Wottge in Ottmachau, Dr. Florian in Ziegenhals, Pr. Opitz in Nöschenrode, Dr. Eduard Fischer in Magdeburg, hr. Huth in Stendal, Dr. Martens in Hadersleben, Dr. Kirchner in Wewer n= Lohlrausch in Hanngver, Jr. a ig,, O ünnenarzt in ad. Pe - „ rüütming in Lüneburg, Dr. Foerster Me ige, hr. Salomon Meyer in Rietberg, Dr. Klost er⸗ mann in Langendreer, Dr. Friederichs und Dr. Schulze⸗ Höing in Unna, Dr. Bel ke und Dr. Gottschalk in Essen, Dr. Falckenberg aus Gelsenkirchen, Hr Goecken in Warburg, Dr. Raabe in Fulda, Dr. Frankenberg in Bergen, Kreis Danau, Dr. Kothe in Marburg, Dr. Braun in Neustadt, Kreis Kirchhain, Dr. von Roques in Treysa, Dr. Som mer lat in on, a. M., Dr. Karl Weber in Limburg a. Vahn, * Ruppersberg in schaefer in Steinbrücken, Dr. Aachen, Dr. Jünger in Münstereifel, Dr. Geller in Cöln-Banen— thal, Dr. Baumeist er in Bedburg, Dr. Büren in Solingen, Dr. Doetsch in St. Tönis, Dr. Palm in Andernack. Dr. Sain in Neumagen, Kreie⸗Wundarzt z. D. Reinst adler in Tillingen und Dr. Dussard in Hüngehoven den Charakter
. — 1. 2 3 551 1 e wIlei k als Sanitatsrath zu verleihen.
d Herborn, Dr. Neu
Chorus in
treffe e Aufhebung des kommunalst sch 1 ö 82 99 — 2 121 1D der 83 ur ur 22 — * Vom 22. Mai 1902 Wir 1 Wir Wilhelm, von Gottes G 1 König vor ERreußen : verordnen Ausführung der 8128 er lem en e 1 85 * . ͤ Frovi ri g ür Wesit vreußen, Brandenburg, Komm n vom 11 9 — „ — 1 4 2. Juni 1895 2. März 1881 9 . . 2 22 1 ö 1 9. mi . 1 v 14 rene mw 8 . 1 . § 1 17 . 13382 9 Der kom alständische Verband der Kurmark rd aufgehoben Mit de lusfhbebuna aeben alle Recht d ; ; 11 1 üusnebunn gehen ale nech lt un Fnicten des kommunalstandi schen Verbandes, soweit dies nicht bereue . aner m . ö 1 4 7 ⸗ geschehen oder ni cht Anderes in diesem Gesetze bestimmt ist, auf d Ere alverband der Provinz Brandenburg über s 8 — — b ö 31 Der Mer . 2 8 267 m Hinsichtlich der Verwaltung des mit dem Juschußsends terer semi an Mer erm, n, ,, . . . i für die Ritter⸗ Akademie zu Brandenburg vereinigten Ucherschuß— * 828 * 228 * 2 * 7 . 2 2 fend ersten Kriegesschuldensteuerverbandes der Kurmark nie RHinicktilhk er Weckt nem ne,, . z 60 vi ö * G91 r Nec le im 2 LEslichte 121 Nittergutebesigzer der Kurmarf in Ansehung dieseg vereinigten Fond und in wennn mar . — * Dezug auf die Ritter⸗Atademie zu Brandenburg finden die in . 28 4 8 n. . j — der Unlag abgedruckten Veschlüsse des ritterschaftlichen endenis de Neommunal!Landtageg der Kurmark vo 1 ꝭ— ö 1 — 3 — — * 84 — ö 2 — 1 190 und der Generalversammlung des Kur⸗ und
d Ritterschaftlichen zemder 1) Anm
— — bleibt k 121 . —
der Aurmarf, zur Unterhaltung der Nijter⸗
zu leisten. sortbeske hen. Die geltenden Vorschristen über die * 6 1 8e 8 * 8 . Ver heilung und Fe Fezung dieser Beitrage verdleiben, dor
behaltlich ihrer Aenderung durch gehörig bestätigte n des an Stelle des ritterschaftlichen Konvents zur Beschluß⸗ fassung berufenen Kollegiums (Abs. 1 Anlage), in Kraft. Die veranlagten Beiträge sind auf das Ersuchen der Kur- und Neumärkischen Haupt⸗Ritterschafts-Direktion durch die Kreis⸗ Kommunalkassen unentgeltlich, soweit erforderlich im Ver⸗ waltungszwangsverfahren, einzuziehen.
3.
Von dem vereinigten Ueberschußfonds des zweiten und dritten Kriegsschuldensteuerverbandes der Kurmark wird der dem zweiten Verbande mit siebzehn Hundertsteln des Gesammt⸗ betrags zustehende Antheil ausgesondert und auf die diesem Verband angehörenden Städte nach dem Maßstabe des Ver⸗ anlagungssolls an Klassen⸗ und klassifizierter Einkommensteuer für das Steuerjahr 1891 92 vertheilt. Die den Städten zu— fallenden Theilbeträge fließen dem Gemeindevermögen zu.
Der Antheil des dritten Kriegsschuldensteuerverbandes mit dreiundachtzig Hundertsteln des vereinigten Ueberschußfonds (S 3) wird auf die ganz oder theilweise zu diesem Verbande gehörigen Kreise vertheilt, und zwar zur einen Hälfte nach dem Veranlagungssoll der zum Verbande gehörigen Landgemeinden an Grundsteuer für das Steuerjahr 1891,92, zur anderen Hälfte nach dem Veranlagungssoll dieser Gemeinden an Klassen⸗ und klassifizierter Einkommensteuer für dasselbe Steuerjahr.
Die den Kreisen zufallenden Theilbeträge sind als Kapital zu erhalten; ihre Erträgnisse sind zu gemeinnützigen Zwecken, der Regel nach und in erster Linie zu Gunsten der vormals zum dritten Kriegsschuldensteuerverbande gehörigen Kreistheile, zu verwenden. Ueber die Verwaltung des Kapitals und die Verwendung seiner Erträge beschließt der Kreisausschuß.
Die auf die Städte Rixdorf und Schöneberg entfallenden Beträge (Abs. I) werden gesondert berechnet und diesen Städten unmittelbar als Gemeindevermögen überwiesen.
Für die Kreise Kalau, Luckau und Lübben kann eine von den Vorschriften des Abs. 2 abweichende Regelung getroffen werden.
§5. Die Vertheilung (868 3, 4) hat der Ober⸗-Präsident der rovinz Brandenburg zu bewirken. Der Vertheilungsplan ist durch die Amtsblätter der Königlichen Regierungen zu Frankfurt a. O. und Potsdam zu veröffentlichen. Binnen zwei Wochen nach der Veröffentlichung ist gegen die Ver⸗ theilung die Beschwerde an den Minister des Innern zulässig.
§86.
Dieses Gesetz tritt mit dem 1. April 1902 in Kraft; bei der durch den ritterschaftlichen Konvent des Kommunal-Landtages der Kurmark festgestellten Umlage der Beiträge für die Ritter⸗ Akademie zu Brandenburg für die Zeit vom 1. April 1902 bis dahin 1903 behält es sein Bewenden.
Der Minister des Innern ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Veste „Graf Haeseler“ bei Metz, den 22. Mai 1902.
(L. S.) Wilhelm. Graf von Bäilow. von Thielen. Schönstedt.
von Goßler. Graf von Posadowsky. von Tirpitz Studt. Freiherr von Rheinbaben. von Podbielski. Freiherr von Hammerstein. Möller.
J. Beschluß des ritterschaftlichen Konvents des Kom- munal Landtages der Kurmark vom 16. Januar 19606. D Gemäß dem Beschlusse vem 30. Januar 1897 wird der Ueber- schußfonds des dem Juschuß fende für die Ritter Akademie in Brandenburg unter der
Beieichnunß und zu dem Zwecke des letzteren vereinigt. Semweit es dieses Fende zur Unterbaltung der Ritter. Akademie
r seine Zinsen zu Eunst n der kurmärkischen gittergute Tißer, ins be endere ju Schul eder Universitäte Stirendien ur deren Sohne zju verwenden Das Karital darf nur in Notbfällen angegriffen werden
m. 2421 Vert icktung. der Rittergutebesißzer der Tunmark ur Unter haltung der NRuter⸗Alademie in Brandenburg wird durch die Auf ber ng de Kemmunalverkandes der Kurmark nicht berübrt. 3M Die in Vertretung dieser Rittergut besitzer dem ritterschaft lichen Lendent deg Kemmunal-⸗Landtageg der Sürmark beiũglich der
7 rr. f sbemmnne, re 38 — . 7 Nitter ⸗Alademie in Brandenburg zustebenden Rechte und obliegenden 1
Vfsllchtem iner wn R ü . J Pflichten, in ztesondere die Beschluß fassung über den Zuschuß onds für 1
die Ritter. Akademie ben mit der Auflebung Tee Temmunal⸗ verbandes der Kurmark auf die der Amman angebärenden Mitglieder der Generalrersammlung de ur. und Neumärsischen Mütter haft- lichen Kredit e über, welche iu diesem Zwecke mit dem Kurater X. * int ät d nie nter dem Versin des Vaurt Ritterschaf TDirefter 6 Instin im einem n Kellegium ammen⸗ net Dinsichtlicͤh der Gestätigung der Geschlüse der selben fad die für die Beschlässe des ruüterschaftlichen Kendent lierden B 1 mi 2 *r * di . 1 1. iglichet NRreimn ssar * riescm 2. 9 1 1 1 der Sber⸗ dent der Prerin Brandenburg welcker — Versamm⸗ . A den Versitz u ükernebmen befugt ist 2 1 der Grichatt der * waltun d die Verwabrung Fe die vaurt⸗MNitterschafte⸗Direftien 1 . 66 der Generalverfammlung den Kur⸗ und Neum ar kisck Ritterschaftlichen Kreditinstitn em 5. De zem ber 1900 X (Ter Tagtter nung) erflärte sich Ger tsammlung damit ctunerstanden, daf kem Veschluff —è ruter⸗ battlichen enrents des 72. Vemmunal ⸗LSandtager der Turmark d 5 Jannar ent irtechend mit der Austek des gemmuralperkardeè Ter mrmarf ö e — * R 1 erde ö der nen 1 aoeß der KFarmarf keshalik der Ritter - Atader 1 Brand ar) kenden Rechte und 1. . die Ritter Alatemse ard Tier die far diese nchier erer iiãen Qrit ra seree die Wahl deg uraterg der Miner Atadem die der Karmart angckerenden Mitglieder der General- ker amrmlang des Kur- und Nenn ärkichen Mitter sche lichen Krer i- astitutg berge ben . 1 16. e alieter der Schctalrersamral aeg mit dem Kuarater b 6 tier carte Tireftien deg Cur- und Nenraärfiichen Mittershastiichen rin 6 n acm besenderga Relegam jafamner treten, Le elke der Cie Träistreeat der Prerlie Braedenkarg der i Ten Der am mlaneen den Versigz a ükernekracn befagt it a, dzeisliher Ferm misi at nie tt z Mm. ö 1 . Beicklafe diet Kelleatare; ö Lad ta t ermarl gelte den Gesttraraan een Arend urg aden, urd — 1 Laa tenden Gesck tte der Neralfanag nad die Bermaklree dee n — 3e die 9 ter leder e den der Ter nad ner. at inen wa2zart-Nitter Ca T trelt * Berli b tat erden
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal-⸗Angelegenheiten.
Der Kreisarzt Dr. Janssen zu Inowrazlaw ist der Königlichen Regierung zu Königsberg als ständiger Hilfs— arbeiter ö
Der Kreisarzt Dr. Paulisch zu Ostrowo ist aus dem Kreise Ostrowo in den Kreis Inowrazlaw versetzt worden.
Aichtamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 10. Juni.
Seine Majestät der Kagiser und König besichtigten heute früh von 5 Uhr ab auf dem Tempelhofer Felde das 1. und das 2. Garde⸗Dragoner⸗Regiment.
Die Nr. 6 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs— Versicherungsamts“ vom 1. Juni 1902 enthält im Ab— schnitt A (Allgemeines) eine Bekanntmachung des Reichs— Versicherungs amts vom 1. Juni 1902, betreffend das Verzeichniß der höheren und unteren Verwaltungs— behörden, die Organisation der Unfallversicherung, das Verzeichniß der Sitze und Bezirke der Schieds— gerichte sovie die Namen und Wohnorte der Schieds— gerichtsvorsitzenden, sodann auf dem Gebiet der Unfall— versicherung (Abschnitt B) folgende Entscheidungen:
Ein Unfall, welcher sich bei dem verbotswidrigen Fahren in einem Aufbruchschacht ereignet, ist als Be— triebsunfall anzuerkennen, wenn das Verbot nicht ausreichend wirksam gemacht worden ist. Die bewußt verbotswidrige Benutzung des Aufbruchschachtes zur Fahrt ist zwar als , ,,, Vergehen im Sinne des 5 8 Abs. 2 des Gewerbe⸗Unfallversicherungsgesetzes anzusehen zu vergleichen S 208 Abs. 1 des . Allgemeinen Berggesetzes in der Fassung vom 24. Juni 1892), für eine gänzliche oder theil— weise Versagung der Rente müssen aber Umstände gegeben sein, welche eine solche Maßnahme angemessen oder billig er— scheinen lassen (1935). 3)
Ein Blinder ist im Sinne des § 9Abs. 3 des Gewerbe— Unfallversicherungsgesetzes „derartig hilflos, daß er ohne fremde Warkung und Pflege nicht bestehen kann“ (1936).
Die Einstellung der Rente für die Dauer einer gemãß S 22 des Gewerde Unfallversicherungsgesetzes gewährten Krankenhauspflege stellt keine selbständig anfecht— bare Rechtshandilung, sondern einen selbstverständlichen Bestandtheil der Anordnung der Krankenhauspflege dar und kann deshalb ebensowenig mit dem Rekurs angefochten werden, wie die Anordnung der Krankenhauspflege selbst (1937).
Das durch 8 S5 des Gewerbe⸗Unfallversicherungsgesetzes (S 91 des Unfallversicherungsgesetzes für Land⸗ und Forst⸗ wirthschaft) geregelte Vertheilungsverfahren berührt nicht die Rechtsverhältnisse der Berechtigten der Berufsgenossenschaft gegenüber. Hiernach ist dem Be⸗ rechtigten gegenüber nach den bisher dabei angewandten Grund⸗ 46 zu entscheiden, 2 Berufsgenossenschaft ihn zu ent⸗ chädigen hat und welche Entschädigung ihm zusteht, während durch das hiervon unabhängige Vertheilungsverfahren des s 85 a. a. O. bestimmt werden kann, zu welchem Theile die so festzustellende Entschädigung von einer oder mehreren Be— rufsgenossenschaften mitzuitragen ist. Auf Unfälle, die sich vor dem 1. Oktober 1900 ereignet haben, findet die Bestimmung überhaupt nicht Anwendung (1938).
Der Ab nd, mn sgstu im Falle des 8 95 Abs. 2 Gewerbe⸗Unfallversicherungegesetzes ist dem Ausländer stets der Form eines berufungsfähigen Bescheid s zu eröffnen, der Rekurs ist hierbei unbeschränki zulässig. Als rechtswirk— samer „Antrag“ auf Abfindung im Sinne des S S5 Abs. 2 a. a. O. kann nur eine solche Willenserklärung an—⸗ gesehen werden, die aus freier Entschließung und bei Kenntniß aller für die Sach⸗ und Rechtelage wesentlichen Umstände ab gegeben worden ist (1939).
Eine Verpflichtung zur Beeidigung der Zeugen und Sachverständigen besteht in dem Streitverfahren in Unfall⸗ versicherungssachen nicht (1910).
Der Abschnitt C In validenversicherung“ enthalt folgende Revisiong⸗Entscheidungen:
Die gemäß 101 des Invaliditäte⸗ und Alterg versicherunge⸗ gesekes oder 1X5 des Invalidenversicherungsgesetzes ausgesprochene Anerkennung einer nicht rechtieitig abgelieferten Suittungskarte bewirkt nicht, wie bisher im Anschluß an die N vistongentscheidung S2 (Amtliche Nachrichten des Neichs⸗Versicherungsamts 1900 S. 678) angenommen wurde, die Erhaltung oder Wiederherstellung der sonst erloschenen Anwartschaft. Andererseits sind aber auch die in einer verfallenen und nicht anerkannten Quittungekarte verwendeten VBeitragemarken nicht schlechtweg unwirtsam: nur liegt dann dem Inhaber der Karte der Nachweis der rechtmäßigen Verwendung sowie der Erhaltung der Anwart schaft ob, während im Falle der Anerkennung ihm nach beiden Richtungen eine Vermuthung zu statten kommt (9s)
Die Anwartschaftszeiträume aus 5 46 des Invaliden⸗ versicherungsgesetzeg beginnen nicht mit dem Tage, an dem eine Quittungskarte abgeliefert worden ist und demgemäß eine andere Karte hätte ausgestellt werden sollen, sondern nur mit dem Tage der wirklichen Ausstellung der neuen QOuittungskarte. Nach diesem Ausstellungsiege dürfen sedoch die Zeitrdume nur solange berechnet werden, als noch keine weitere Quittungskarte ausgestelli worden ist G))
Bei der Nückanwendung des z 46 des Invaliden versicherungegesetzeg auf die Jeit vor dem 1. Januar 1909 ist der Ausstellungetag der Quittungskarten insomeit nicht maßgebend, ale die Austellung erfolgte, um die Nachderwendung von Marken für Arbeitszeiten zu ermönlichen, für welche nach dem S 116 des Indalidenversicherungegesetzes keine wirksame Beitragsleistung mehr zuläfsig ge wesen ware (os) ;
Tie Redisions⸗ Entscheidung 79 (Amtliche Nachrichten 18 S. 1832) hat nicht die Trag eite, daß die Anwarischaft chen allein durch versicherunge pflichtige Be chaftigung ohne wirfsame Weitrageleistung erhalten wird (C *
) Tie deten den clanelaen Gnticheidengen siebenden ein- erflanmerten blen ecken die fer an, unter welcher diefe in den
ratlichea Nachrichten derẽ Featlicht sind.
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Die badischen Rathschreiber gehören in Ansehung der eigentlichen Rathschreibergeschäfte im allgemeinen zu den „onstigen Angestellten“ im Sinne des 81 3.7 J⸗V⸗G. C085). Der Bezug eines „Pensionszuschusse s“ auf Grund des Elsaß⸗Lothringischen Landesgesetzes vom 17. Juni 1900, betreffend die Errichtung einer Pensionszuschuß⸗, Wittwen⸗ und Waisenkasse für die Förster von Gemeinden und öffentlichen Anstalten, hat nicht das Ruhen einer Invalidenrente zur Folge, weil der Pensionszuschuß nicht unmittelbar oder mittelbar vom Staat oder der Gemeinde gezahlt wird (986).
Die einem Versicherten vermöge seiner Zugehörigkeit zu einer zugelassenen Kasseneinrichtung satzungsgemäß bewilligte „Invalidenpension für Arbeiter“ ist keine „Pension“ im Sinne der 8§ 6 Abs. 1 und 48 Abs. 1 3. 2 des In⸗ validenversicherungsgesetzes und bewirkt daher kein Ruhen der reichsgesetzlichen Rente (987).
In dem K Theil ist ein Urtheil des III. Strafsenats des Reichsgerichts vom 28. April 1992, in welchem ausgeführt wird, daß die von dem Arbeitgeber unterlassene Verwendung der in Abzug gebrachten Lohn⸗ beträge zu Zwecken der Invalidenversicherung die Feststellung des Thatbestandes des Betrugs im Sinne des 5 263 des Strafgesetzbuchs rechtfertigen kann, ferner eine Bekanntmachung des Königlich bayerischen Stagts—⸗ Ministeriums des Innern vom 27. März 1902, betreffend das oberbayerische ärztliche Kollegium zur Erstattung von Obergutachten, mitgetheilt worden. Den Schluß bilden zwei von dem Geheimen Medizinalrath, Professor Dr. Fürbringer, in Berlin erstattete Ober gutachten, von benen das eine die Frage des ursächlichen Zusammenhangs zwischen einer sogenannten Pseudoleukämie und einem Unfalle (Sturz vom Wagen mit Ausschlagen des Hinterkopfes aufs Pflaster) zum Gegenstande hat, und das andere die Frage erörtert, unter welchen Umständen eine äußere Ver⸗ letzung als Ursache eines akuten Gelenkrheumatismus ange⸗ . werden kann, sowie über die Aehnlichkeit zwischen den Erscheinungsformen eines akuten (echten) Gelenktheumatismus und einer durch Blutvergiftung (sogenannte pyämische In— fektion) hervorgerufenen Gelenkentzündung.
Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Bremse“ am 6. Juni Thurso Schottland) angelaufen und am folgenden Tage in Lerwick (Shetland) eingetroffen. Das Schiff beab⸗ sichligte, am 9. Juni wieder in See zu gehen ,
S. M. S. „Loreley“ ist gestern von Konstantinopel zu Schießübungen nach dem Marmarameer abgegangen.
Der Ablösungstransport für die Schiffe des Kreuzer-Geschwaders, Transvortführer: Kapitänleutnant Memminger, ist gestern in Hongkong eingetroffen und setzt heute die Reise nach Schanghai fort.
Dach sen.
Gestern Abend um 9 Uhr ist, wie W. T. B. meldet, in Sibyllenort folgender Bericht über das Befinden Seiner Majestät des Königs ausgegeben worden: —
Den Tag über war die allgemeine Unrube wieder vorberrschend. Im übrigen ist eine wesentliche Aenderung im Befinden Seiner Majestãt nicht zu verzeichnen.
Dr. Fiedler. Dr. Selle.
Das heute früh um? Uhr 20 Min. ausgegebene Bulletin lautet:
Seine Majestät der König bat jwar in der vergangenen Nacht mebrere Stunden geschlafen, füblt sich aber heute Morgen weniger kräftig als gestern. Die Herztbätigkeit ist im allgemeinen befriedigend. Atbembeschwerden treten nur zeitweilig auf und geben rasch vorüber. Die Nahrungsaufnabme ist eine vollkommen genügende.
Dr. Fiedler. Dr. Selle. Dr. Hoffmann.
Seine Königliche Hoheit der Prinz und Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Prinzessin Friedrich Augu st reisen heute von Sibyllenort ab. / .
Heute Vormittag ist der Beichwater des Königs, Hof⸗ prälat Maaz in Sibyllenort angekommen.
Dr. Hoffmann.
Cesterreich Ungarn.
Die österreichische Delegation hat gestern, wie „W. T. B. meldet, einstimmig das Marine⸗Budget an⸗ genommen. Nahezu sämmtliche Redner, sowie der Bericht⸗ erstatter Dr. Pergelt zollten der Haltung und den Er folgen der Marine in China hohes Lob und sor ü Marine⸗ Kommandanten Freiherrn von Anerkennung für die Leitung der Marine au Marine ⸗ Kommandant Freiherr von Sau t antwortete im Laufe der Debatte die gestellien An⸗ fragen und erklärte, er habe wahrend der Triesier Heijzerstrike dem Lleyd militärische Aushilfe gewährt, weil es sich um ein öffentliches Interesse gehandelt habe, während er in einem anderen Falle ein gleiches Ansuchen abgelehnt habe, da ein solches Interesse nicht vorhanden gewesen sei. Er gebe zu, daß eine große Zahl von Torpedobooten, sowie eine Anzahl von Kriegsschiffen keinen Kriegswerih mehr besäßen. Dagegen seien diese Schiffe für Schulzwecke fehr gut geeignet. Die bezüglich der Marconi⸗Telegraphie eingeleiteten Verhandlungen hätten infolge des Mangels genügender, im Budgel vorgesebener Mittel bisher zu keinem Nesuliate geführt. Die Versuche mit unter⸗
85 * 3
seeischen Lancierbooten verfolge die Marineverwaltung un auggesetzt. Bezüglich des von dem Delegirten Kaftan er
wähnten Besuches italienischer Schiffe in den dalmatinischen
Aüstengewassern erklärte der Marine Kommandant, es stehe jedem fremden Kriegsschiffe frei, die Küsten fremder Länder m befahren, natütlich mit international vereinbarten Beschrankungen kei dem Besnch fester Plätze und be
stimmter Passagen. Die dsierreichisch⸗ungarischen Kriegeschiffe hätten kür lich nalienische Hafen besucht und seien dort auf
das aller freundliche aufgenommen worden. Die Muter⸗ dellatien des Delegitten Sylvester, betreffend die Suh⸗
ventienierung der deutschen Schulen in Bukarest und Konstaniinevel, beantwortete der Minister des euern Graf Goluc gweßi dahin, daß die Negierung.
ebenso wie das Deutsche Neich die deutschen Schulen in Bukarest welche allen Anferderungen emtsprächen, unterstüße. Eine Sal ventienierung der dentschen Schale in Konftaninorel sei aber un- thunlich da Cenerreich dert eine eigene Schule besitze, welche
Delegirten Dobernig, betreffend die Verbreitung un— günstiger Rachrichken über den Gesundheitszustand kn den Alpenländern durch Schweizer Blätter, bemerkte der Minister, es handle sich um eine 3 beachtete Notiz eines unbedeutenden Schweizer Blattes, welches die Nachricht, als es deren Unrichtigkeit erfahren, bereitwilligst dementiert habe, wie auch verbreitetere Schweizer Blätter das von den öster— reichischen Zeitungen veröffentlichte Dementi sehr entgegen⸗ kommend aufgenommen hätten. Die diplomatische Intervention müsse sich al die Dementierung sowie darauf beschränken, daß Dementis aufgenommen würden. Nach Erledigung der Arbeiten sprach der Minister des Auswärtigen Graf Golu chowski der Delegation im Allerhöchsten Auftrage den Dank des Kaisers für ihre patriotische Opferwilligkeit aus, worauf die Session der Delegation von dem Präsidenten Baernreither mit einer Ansprache, in welcher er auch des Friedensschlusses in Süd⸗Afrika mit sympathischen Worten gedachte, und einem begeistert wiederholten dreimaligem Hoch auf den Kaiser geschlossen wurde.
Großbritannien und Irland.
Das Oberhaus hat gestern, wie „W. T. B.“ berichtet, die dritte Lesung der Anleihe-Bill angenommen.
Ueber die gestrige Sitzung des Unterhauses meldet . ; . :
Der Unter⸗Staatssekretãr des Aeußern Lord Cranhborne erwiderte auf eine Anfrage, daß ein Plan für die Ausgabe von Bonds für den britischen Antheil an der chinesischen Kriegsentschädigung von dem englischen Delegirten bei der Banguiers⸗Koemmission in Schanghai in Vorschlag gebracht worden sei und jetzt von dem britischen Ge— sandten in Peking erwogen werde. Er, Lord Cranborne, sei noch nicht in der Lage, zu fagen, wann die Bonds zur Ausgabe gelangen könnten, doch habe die brlüische Fegierung bewilligt, daß Ansprüche in Höhe von 100 Pfund Sterling und darunter in baar ausgezahlt würden, und zwar aus der ersten Halbjahrsrate, die am 1. Juli fällig sei. Der Unter⸗Staatssekretär im Kriegsamt Lord Stanley bemerkte auf eine Anfrage, die Zurückführung der gefangenen Buren nach Süd⸗ Afrika werde sobald als möglich beginnen; er könne gegenwärtig aber keine detaillierten Angaben machen. Ter Pröäsident des HKandelkamts Gerald Balfour erwiderte auf eine Frage über die wegen der jůngsten gesetzgeberischen Maßnahmen in Rumänien erfolgende Einwande⸗ ung rumänischer Juden nach England, daß die Zahl der in Eng— land ankommenden Rumänier im Vergleich zum Vorjahr keine wesentliche Steigerung aufweise. Die ganze Frage der Einwanderung von Autländern nach England werde zur Zeit von einer Königlichen Kommission erwogen. . .
In der Ausschuß-Sitzung über die Finanzbill beantragte Fowler, die Beratbung des ersten Artikels Getreidezoll — zu vertagen, und zwar, weil der Schatzkanzler erst erklären solle, wie er die im Hinblick auf eine mögliche Fortdauer des Krieges im voraus bewilligte große Summe zu verwenden gedenke. Keine Steuer sollte bewilligt werden, obne daß das Haus genau unterrichtet werde, für welchen Zweck di Steuer gefordert werde. Der Schatzkanzler Sir Michael Hicks Beach erwiderte, das Geld werde benötbigt für gewisse militärische Zwecke, einschließlich des langer, als vorher angenommen, dauernden Aufent—⸗ balts der Burenbevölkerung in den Konzentratienslagern. Der Schatz⸗ kanzler fügte binzu, er sei der Ansicht, Fowler wolle mit seinem An— trage Obstruktion treiben. Nachdem dann mehrere Redner für den Antrog Fowler gesyrechen hatten, erklärte der Schatzlanzler Sir Michael Hicks Beach noch, er sei bereit, dem Hause binnen kurzem eine Auf⸗ stellung vorzulegen, aus welcher die Verwendung der Gelder im einzelnen bervorgehe, und das Haus werde dann diese Aufstellung einer Be⸗ ratbung unterzieben können. Der Antrag Fowler wurde hierauf mit 264 gegen 176 Stimmen abgelehnt. Sir Willigm Harcourt fragte an, ob die Regierung den Kornzoll als ein Mittel betrachte, einen Vorzugstarif für die Kolonien za stande zu bringen. Sir Michael Hicks Beach erwiderte, daß der Kornzoll nur zu dem Zwecke auferlegt sei, das Staatseinkommen zu erhöben. In einigen Wechen werde eine Konferenz mit Vertretern der Kolonien über die
Frage der Bevorzugung der Kolonien und über andere das gesammte Reich angebende Fragen stattfinden. Vorausgesetzt, daß es mönlich sei, den Freihandel für das ganze Reich durchzufübren, würde eine solche Maßregel nicht die Kolcnien und das Mutterland enger mit einander verbinden als irgend eine andere? Wenn wir Freibandel mit unseren Kolonien haben könnten, sebe ich nicht ein, warum dies eine Erböhung unserer Zölle gegenüber den fremden Natienen mit sich bringen sollte. Aber es dürsten sogar, wenn wir Freibandel mit unseren Keloenien baben, Dyfer in dieser Beziebung gebracht werden. Es ist nicht mög lich, den Freibandel mit den Kolonien jetzt durchzufübren; aber könnten wir nicht versuchen, den Handel freier zu gestalten, als er jetzt ebne daß dies noibwendigerweise irgend ein freindes Land schädigt? Der Schatzkanzler schlekß: Nach meiner Idee muß diese bechs wichtige Fraae auf der Grundlage des Freibandels und nicht auf de des Schuß jelles bebandelt werden. Einige Mitglieder d use baben angeregt, wir sellten den fremden Naticnen den Zoll auf⸗ erlegen, um den Kelonien eine Vorjugsbeband lung in wäbren. dag ist aber nicht die Politik der unsere Politik gebt dabin, alleß in thun, wag wir lännen, um den Handel nmischen ung und den Kelenien fester ju gefstalten, und dadurch die besten Beniebungen iu fördern.“ Im weiteren Ver⸗ laufe der Berathung erllärte Sir Edward Greyr (liberal) er babe die Auglassungen des Schatzlanzlergz mit greßer Freude und einen ĩ 1 l
Gefübl der Erleichterung angebert. Er rretestiere g
Srstem ven Verjugesellen und fei auch gegen den Getreideiell
dieser in Verjugt arten fübren werde. Gin Antrag Gban: *
die Geltung deg Jabr i beschtär
d Getreidejolles auf ein mit 236 gegen 173
Stimmen abgelebnt
Frankreich.
In dem gestern Vormittag abgehaltenen Minister wurden, dem W. T. B. zufolge, die Einzelheiten r ministe riellen Erklärung, welche heute im 1 . nach der Einseßung des Burcaus der Deputirtenk ̃ verlesen werden soll, festgesetzt. Am Abend traten die er nochmalg iusammen, um die endgültige Abfassung dieses Schriftstücks vorzunehmen
Italien. Im Senat sand gestern, wie W. T. B. erfährt, die
Beraihung der Vorlage, betreffend die Schaffung neuer Rprezentiger konseolidierter RNententitres und Maßnabmen zur Tilgung der einlösbaren Schulden, statt. Der Schaz⸗Mnister di Brogliog ertlärte, die Finanzoveration zur Konversieön der CEisenbahnschulden sei durch Schaffung der neuen Mee prozentigen Nenten nitres gesichert. Die in Finanzkreisen verbreitele Nach richt man beabsichtige eine Konversion der Hyroientige
bahnschulden, sei ganz unbegründet. Der Minister erllärte sodann mit Nachdruck, er würde es für einen großen Fehler halten, an eine selche Kenversion zu denken, bevor man ge seben babe, welche Aufnahme die neuen M/ prozentigen Titreg fänden Der Senat nahm darauf die Vorlage an. Gestern Vormittag hielt der Bapst in der Sala regia ein öffentliches Konsistorium Demselben wohnten sammtliche in Nom anwesenden Kardinäle, zahlreiche Bischöfe und Brälaten. Minglieder des diplematischen Korps und des rämischen Adele, der gesammte Hossteat des Papstes un
mit großen Kosten erhalten werde. Auf die Interpellatien deg
eine große Jahl eingeladener Personlichkeiten dei. Der
Papst, dessen Aussehen vorzüglich war, wurde lebhaft be⸗ grüßt und überreichte den Kardinälen Martinelli, Skrebensky und Kniatz die Kardinalshüte. In seiner Allocution sagte der Papst, er danke Gott, daß er ihm so langes Leben geschentt, um sein Pontifikats⸗Jubiläum begehen zu können, und er sei glücklich über die Pilger⸗ züge nach Rom. Sodann gab der Papst seiner Trauer darüber Ausdruck, daß die Feinde der katholischen Kirche Italien und insbesondere Rom zu entchristlichen suchten durch Ausbreitung und Schutz der Ketzerei und des Pro⸗ testantismus. Die Allocution wandte sich dann auch gegen die Unzucht, die sich in Schriften, Reden, Theatervorstellungen ꝛc. breit mache. Nach dem öffentlichen Konsistorium fand ein ge⸗ heimes Konsistorium statt, in welchem mehrere Bischöfe ernannt wurden, darunter Lingg für Augsburg.
Türkt ei.
Der Sultan sandte gestern, wie „W. T. B.“ meldet, an den König von Sachsen ein Telegramm, in welchem Allerhöchstderselbe sein unendliches Bedauern über die Er⸗ krankung des Königs und seine Wünsche für baldige Ge— nesung ausdrückt. Der Kön ig dankte dem Sultan telegraphisch und erklärte, daß er sich besser befinde.
Aus Konstantinopel vom gestrigen Tage meldet das Wiener „Telegr⸗Korresp⸗Bureau“, es seien gegen die bul— garische Handelsagentur in Serres Maßregeln an⸗ geordnet worden, weil der dortige Handelsagent angeblich politisch kompromittiert sei.
Die Weihe Firmilian's zum Bischof von Uesküb hat am Sonntag in Saloniki stattgefunden, nachdem das Patriarchat ein vollständiges Berat erhalten hatte, in welchem die Weihe angeordnet wird. Der Feier wohnte der russische Konsul Maschkoff bei.
Der „Times“ wird aus Canea berichtet, daß unter den Mohamedanern der Insel große Aufregung herrsche wegen der Ermordung von vier mohamedanischen Schiffern, welche an der Küste bei Sphakia von im Hinterhalt liegenden Christen erschossen worden seien.
Amerika.
Nach einer dem „W. T. B.“ zugegaugen Meldung aus Washington hat das Repräsentantenhaus gestern das Gesetz gegen die Anarchisten mit 175 gegen 38 Stimmen angenommen; ein Antrag, die Bestimmung zu streichen, daß die Ermordung fremder Botschafter und Gesandten mit dem Tode bestraft werden solle, wurde abgelehnt.
Asien.
Die „Times“ erfährt aus Schanghai vom gestrigen Tage, die chinesische Regierung habe ihren Plan, wonach die Zollabgaben in Gold zu zahlen seien, fallen lassen. Die Verhandlungen wegen einer Revision des Tarifs auf der im Friedensprotokoll festgesetzten Grundlage seien wieder auf genommen worden.
Afrika.
Lord Kitchener meldet, daß am Sonnabend Nachmittag und am Sonntag im Ganzen 2500 Gewehre übergeben worden seien, von denen 448 Aufständischen aus der Kapkolonie und die übrigen hauptsächlich Leuten de Wet's gehörten.
Nach den amtlichen Verlustlisten ist am 4. Juni bei Nitnengt (2) in der Nähe von Vereeinigung ein Offizier gefallen und einer verwundet worden. Bei Athole wurde am 4. Juni ein Mann verwundet.
Aus Durban berichtet W. T. B.“: Schalk Burger habe an die Buren in den Konzentrationslagern die Auf⸗ forderung gerichtet, zu vergessen, zu vergeben und mitzuarbeiten
[ Hamm m, d n Ta unter der glorreichen britischen Flagge.
Parlamentarische Nachrichten.
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Die Berichte über die gestrigen Sitzungen des Reichs⸗ tages und des Hauses der Abgeordneten befinden sich
1 r = Rerr Neil in der Ersten Beilage.
T Serrenbau tt am Dennert den 12. Juni. Nach⸗ mittage 1Ub u seiner 153. Plenaisitzung jusammen. Auf der Tage tzordnm steber 1) Berathi und Beschlußfassung iber die geschäftliche Bebandlung dez von dem Va der Abgeordneten in der Fassung der tur tla⸗ nyerar n= genommenen Entwur ines Geseß betreffend Masn zur Starkung des Deutschtbums in den Predinsen Westrreuf und Pos Allgemeine Dit kussien.) 2) M ber Bericht em- 1. on Für 65 ahn I cle ! P nticnen 1 fend den Anschlußverkebr an die in Ausfuhr begriffene russiiche Bahn . Warschau — Kal isch, und war Petit des Grafe Stesch und des Freiberrn Richtbefen ne des Prerintial · Ausschusses der ! Schig s Magistratg in Breel nd t : zistta in Neumittelwal m Anschluß 1 an r ce Warschau — Kalisch durck den n Ba r diret Anschlußstrecke Tel — Tstt als mit Schnell; . Pent ͤ blußretitionen ren d n r d der et Ver lung mn Gre X m ̃ tlichen cb der bia⸗ ber na Wanch Pratt bn (Del Kemren 12 ick. Fertsen Ken 2 statt deg Wabn⸗ n Delẽ * ren titiene 1 *r a r r Stadwererdneten jn Glo Magistt in Srrert des Magistt m Sagan. des Magistrats d der Stadtwererd 1 Ter des Magistr ; Saale um Leiturg — . 6 . — den Verk en Rußland 341 deutsch im Anschleß an d ĩ be Gabn Warschau -= Kaliich Yi n 18 a der Verkebrererbilmiste fär Gl Pet itten des Verst d land ri chat chen Vereine er Aareicichin und e cmin um Annabme der Verlage betreffend Auekan der Baba Dstren 237 a * 1. id Krei 1 T z 12 5n rent Herr Buüchtema rreferert: Vert Fraß. RKenmm ö trag Be nalicͤa0h der Petitien — ; ereit a Ver. besserang swej der Verler erhält crichiet Uebermwe un 1 p z . 3 1 * Wandler Bericht der Kem en für Gisenbabn Angeleger keit ber die Pet — r ntet icht ĩ Ander n Ar el Frbar r Gisendabn ven Thieme über Nelnan nach Tele ken. G Berichterftatter: Freibert ven Schlicht 8 mm ens. Intt mur Mörder Bern der Semmis für CGienl 1 beit ber die Peritien den aaistratg und der Stadtreretdneten mn Srreitan nm den Gau ciner Giscnkaßn ren Achlfurrk vag Srreti-s. Gerichterstarier Fre Fert — ren Schlichtiag. Ken er ir Uekereis ang als Material