1902 / 136 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 Jun 1902 18:00:01 GMT) scan diff

kommen des Reichs erhoben werden. (Sehr richtig! Dies hohe Haus hat als gesetzgebende Versammlung zu erwägen und zu beschließen, ob es einem ihm von den verbündeten Regierungen vorgelegten derartigen inter— nationalen Abkommen seine Zustimmung ertheilen will oder nicht. Ist die Zustimmung aber ertheilt, so muß es der Erwägung der verbündeten Regierungen überlassen bleiben, selbst den Zeitpunkt zu wählen, welcher geeignet ist, den bestehenden Zustand zu ändern und die durch den Vertrag für das Reich geschaffenen Verhält⸗ nisse auf eine neue Grundlage zu stellen. Eine vorherige parlamen⸗ tarische Erörterung dieses Zeitpunktes und die öffentliche Mittheilung der maßgebenden Erwägungen ist sachlich ausgeschlossen. Selbstver⸗ ständlich werden bei der Wahl des Kündigungs⸗Zeitpunktes für Ver— träge, welche Interessen der Landwirthschaft berühren, diese Interessen seitens der verbündeten Regierungen besondere Beachtung und Berücksichtigung finden. Der Exekutive muß aber das Recht gewahrt bleiben, nach ihrem Ermessen und der jeweiligen Sachlage auch die Kontinuität eines bestehenden Zustandes bis auf weiteres auf— recht zu erhalten.

Diese Gründe sind so schwerwiegender staats⸗ und völkerrechtlicher Natur, daß die verbündeten Regierungen nicht in der Lage sind, auf jenes Recht zu verzichten. Die Annahme des Antrags Herold würde daher für die verbündeten Regierungen gleichbedeutend mit der Ab— lehnung der Konvention sein.

Abg. Herold (Zentr.) zur Geschäftsordnung: Ob die Auf— fassung des Präsidenten über die Zulassung des Antrags vom Hause getheilt wird, scheint mir außerordentlich zweifelhaft. Immerhin ist es von großer Bedeutung, wenn von so autoritativer Stelle aus dies erklärt wird. Im jetzigen Stadium der Verhandlungen, kurz vor der Vertagung, im Augenblick, wo wir nach Hause reisen wollen, ist es nicht angezeigt, prinzipiell diese Geschäftsordnungsfrage zum Austrag zu bringen. Um eine längere Geschäftsordnungsdebatte darüber zu verhindern, halte ich es für angezeigt, den Antrag zurückzuziehen. Ich thue das allerdings mit Bedauern, umsomehr als wir eben die Er— klärung des Reichskanzlers gehört haben. Der Antrag hat immerhin eine Bedeutung, insofern zahlreiche Abgeordnete durch ihre Unterschrift ihre Meinung dokumentiert haben. Wir wünschen nicht, daß die Konvention bis ins Unendliche verlängert werden kann. Wir sind nun in der Zwangslage, nur Ja oder Nein sagen zu können, und deswegen wird eine große Anzahl meiner Freunde sich der Konvention gegenüber ablehnend verhalten.

Staatssekretär des Innern, Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

Es wird vielleicht zur Abkürzung unserer Debatte beitragen, wenn ich im Namen der verbündeten Regierungen erkläre, daß unter keinen Umständen die Ratifikation der Brüsseler Konvention eher er— folgen wird, als bis das Zuckersteuergesetz von den verbündeten Regie—⸗ rungen angenommen und im „Reichs⸗Gesetzblatt“ veröffentlicht ist. Gwischenrufe links.. Deshalb ist die Bedingung, welche von der Kommission dem Genehmigungsbeschluß hinzugefügt ist, an und für sich überflüssig.

Abg. Graf von Kanitz erklärt, er könne sich der Anschauung des Abg. Barth nicht anschließen. Momentan habe allerdings die Sache für Rußland keinen großen praktischen Werth. Die Sache könne sich aber ändern, wenn der Import des russischen Zuckers durch die Kon“ vention erschwert werde. Ein Mißtrauen gegen die Regierung ent balte der Kompromißantrag in keiner Weise. Auch sei dieser Vorgang nichts Neues; auch der Handelsvertrag mit England sei Jahr für Fahr unter Zustimmung des Reichstages verlängert worden.

Abg. von Savigny tritt den Ausführungen des Direktor von Koerner hinsichtlich des Verhältnisses Deutschlands zu England entgegen. Die Protokolle ergäben einen Widerspruch zwischen den Erklärungen der Regierungen und der Konvention.

Direkter im Auswärtigen Amt Dr. von Koerner: Meine Verren, ich babe schon in den Kommissionsverbhandlungen wiederdolt bewergehoben, daß die Protokolle mit großer Vorsicht benutzt werden müssen. (Jurufe rechts. Die Protokolle entbalten die ganze bistorische Entwickelung der Konvention, und es sind im Anfange der Verband lungen vielfach Erklärungen und Anregungen gegeben worden, die mit der Konvention selbst nicht im Einklang steben, die im Laufe der Ver handlungen nicht wieder vorgebracht, die fallen gelassen worden sind. Di en, der Herr Vorredner eben verlesen hat, finden i itzung vom 18. Dejember am 16. Dezember haben

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einem thatsächlichen Irrthum befindet. Es war von der Kommission beschlossen worden, diese Konvention nur zu genehmigen mit der Maßgabe, daß die Ratifikation der Brüsseler Konvention nicht eher erfolgen solle, als bis das neue Zuckersteuergesetz Gesetzeskraft erlangt habe. Ferner ist demnächst ein Antrag des Abg. Herold und Genossen eingegangen, welcher eine zweite Maßgabe hinzufügen wollte dahin gehend, daß die Brüsseler Konvention nicht verlängert werden solle ohne Zustimmung des Reichstages. Gegen den letzteren An—⸗ trag haben sich die Ausführungen des Herrn Reichskanzlers ge— wandt, indem er erklärte, er würde die Annahme eines derartigen Antrags als gleichbedeutend mit der Ablehnung der Konvention an⸗ sehen müssen. Da nun der Herr Präsident das geschäftsordnungs— mäßige Bedenken erhoben hat, daß derartige internationale Ver— träge überhaupt nicht unter einer Bedingung genehmigt werden könnten, und daß er deshalb über die bereits von der Kom— mission beschlossene Bedingung nicht abstimmen lassen könne, habe ich es für nützlich gehalten, im Interesse der Abkürzung einer etwaigen weiteren Debatte zu erklären, daß die Brüsseler Konvention unter keinen Umständen ratifiziert werden würde, bevor nicht das neue Zuckersteuergesetz Gesetzeskraft erlangt habe. (Zurufe links.) Meine Herren, das habe ich schon in der Kommission erklärt, und es ist etwas ganz Selbstverständliches, denn das Zuckersteuergesetz hängt ja mit der Brüsseler Konvention auf das Engste zusammen. (Sehr richtig! rechts) Die Annahme der Brüsseler Konvention würde geradezu sinnlos sein, wenn nicht das nach ihren Be— stimmungen hier beschlossene neue Zuckersteuergesetz vorher Gesetzes— kraft erlangte. Die Ratifikation der Brüsseler Konvention hat die Annahme dieses neuen Zuckersteuergesetzes geradezu zur Voraussetzung. (Sehr richtig! rechts) Andernfalls würde ja das alte Zuckersteuer— gesetz mit der Kontingentierung, mit seinen hohen Zöllen, mit den Aus— fuhrprämien, Bestimmungen, welche zum theil der Konvention geradezu widersprechen, in Kraft bleiben. Die Konvention und das alte Gesetz quadrieren garnicht mit einander, und es ist deshalb geradezu eine logische Nothwendigkeit, daß die Zuckersteuernovelle vor der Konvention Gesetzeskraft erlangt. (Sehr richtig! rechts) Meine Erklärung hat also mit agrarischen Neigungen garnichts zu thun, son— dern sie entspricht einfach dem Zwange der Verhältnisse. (Bravo! rechts)

Abg. Fürst von Bismarck (b. k. F.: Dem Abg. Barth habe ich zu erwidern: Ueber die Tragweite und Berechtigung des Antrages Herold haben sich die Herren Herold und Graf Kanitz so weit ge⸗ äußert, daß ich nichts hinzuzufügen habe. Der Abg. Barth kann sich nicht als berechtigter Interpret einer eventuellen Stellungnahme des ersten Reichskanzlers auf wirthschaftlichem Gebiete aufspielen. Meine Stellung motiviere ich damit, daß man es hier mit einer, einem Sprun ins Dunkle zu vergleichenden Maßregel zu thun hat, die 36 sehr übers Knie gebrochen ist. In Bezug auf die eventuelle Stellung- nahme des ersten Reichskanzlers meines Namens möchte ich sagen: tempora mutantur. es waren damals andere Zeiten, als der erste Reichskanzler die deutschen Interessen vertrat.

Abg. Dr. Spahn (Zentr.) tritt dem Staatssekretär Grafen Posadowsky gegen den Abg. Singer bei.

Damit schließt die Generaldiskussion.

In der Spezialberathung bemerkt der

Reichskanzler Graf von Bülow:

Meine Herren! Ich lann eine Bemerkung des Herrn Abg. Fürsten von Bismarck nicht unerwidert lassen. Der Herr Ab— geordnete hat gemeint, die Brüsseler Zuckerkonvention sei übers Knie gebrochen, und ihre Annahme würde ein Sprung ins Dunkle sein. Das vermag ich nicht zuzugeben. Ich habe mich seiner Zeit bei der ersten Lesung der Konvention nicht gegen eine Kommissionsberathung ausgesprochen, ich habe dem Vorschlage des Herrn Staatssekretärt des Reichs ⸗Schatzamts, während der Pfingstpvause dieses hoben Dauseg noch Sachverständige der Zuckerindustrie zu vernehmen, bereitwillig zugestimmt. Was ich während der ersten Lesung der Vorlage gesagt batte, daß diese Vorlage nicht über dag Knie gebrochen, daß sie nicht durchgeveitscht werden sollte, diese zusage glaube ich auf das Gewissenbafteste eingelöst zu baben. (Sehr richtig! linls.) Jetzt aber, meine Herren, wer wei Monate nach der Veröffentlichung der Konvention, wer angesichts des un— gebeuren Materials, das über die Konventien vorliegt, und ich

gestatte mir binzuzufügen = wer nach einer dreitägigen Debatte über die

Hniht, die

Konvention noch nicht weiß. welche Stellung er gegenüber der Kon ventien einnebmen soll, ja was soll ich davon denken leit) Nachdem, meine Herren, die Sachlage nunmebr völlig auf⸗ geflärt und gründlich geprüft worden ist, glaube ich allerdings, daß ich mit qutem Gewissen im Namen der verbündeten Regierungen an

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dieses bebe Daus die Aufferderung richten kann, der Brüsseler Kon⸗ ventien Ibre Zustimmung zu ertbeilen. (Lebbaftes Bravo linkt und in der Mitte

Abg. Fürst von Gi nit erbebener

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Der Reichakanmler bandle sich um ein urtbeilereif geworden dun Zuganglichmachung der Jeit gebabt, vom über die Bedeutung der otofolle ju in welche nicht Sachverständige und auch nicht en sind, ist eg in der That ei vrung ing R indiekrei sein wollte, so könnte ich bervorragende ; achen, die sich smreifelbaft sin wie . abgebr ollen, eben weil dieses unge bheure Material micht überseben ließ. Gine gründliche Prüfung der Sach. n it schwerlich erfelat, dajn bätten alle Sachwerständigen tekeolle kennen müssen Nabejm 70 greße Jucderfabrifen Aufferderung a ein Mitglied meiner Nachbar⸗ gegen die Kendentien In stimmen Ich will das die verbündeten und der sach sind, daß sie dan bun mit dieser Verlage aber diese Uebersengung ist nlcht ae— ngen, und iciãh muß meine Meinung aufrecht erbalsen Cewfssem Sinne um einen Sprung ing Dunlle Fandel Wert wa einschränlen, eg ist etwas schreff um deren Tragweite wir nicht nach allen Michtungen be and daß er derbalb befser wäre für beide Tbelle, en den neuem Stellung ja nebmen. Ge wäre sa n diele Juckerfabrifen nach in vaat Jabren die Uckerzrengung geminnen, da ie verkündeten Merierungen klüger ge⸗ wesen raren ale der Reiche lan Dann wird dieser gern daz Drler der Jute llthenj bringer

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ich glaube, daß die Interessen der Allgemeinheit am besten gewahrt werden durch die Annahme der Konvention. (Lebhaftes Bravo links und in der Mitte.)

Abg. Fürst von Bismarck: Die Wahrung der allgemeinen Interessen ist so selbstverständlich, daß ich mich wundere, wie der Reichskanzler das noch besonders hervorhebt. Alle Mitglieder können für sich in Anspruch nehmen, ebenfalls die Interessen der Allgemein- heit zu vertreten. Die Ausführungen des Reichskanzlers könnten den Eindruck hervorrufen, als wäre ich interessiert an einer Zuckerfabrik. Das ist durchaus nicht der Fall. Ich habe die Sache vom allgemeinen Standpunkt aus beurtheilt.

Die Konvention wird darauf im Einzelnen angenommen.

Die Gesammtabstimmung ist auf Antrag des Abg. Singer eine namentliche.

Die Konvention wird mit 209 gegen 1063 Stimmen an— genommen.

Darauf wird der Gesetzentwurf, betreffend die Ab— änderung des Branntweinsteuergesetzes, in der Ge— sammtabstimmung mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Linken angenommen.

Der Präsident erbittet und erhält die Ermächtigung, die nächste Tagesordnung nach Zeit und Gegenstand festzusetzen. Abg. Dr. von Levetzow (d. kons.) zur Geschäftsordnung: Wir stehen zwar nicht am Schluß der Session, aber ich glaube, daß ich beim Auseinandergehen Ihrem Wunsche entspreche, wenn ich heute das ausdrücke, was wir während der Session täglich empfunden haben, nämlich unseren Dank für unseren Herrn Präsidenten, der durch gerechte, unparteiische und gewandte Leitung unserer Verhandlungen 1 um den Reichstag und um uns Alle verdient gemacht hat. Ich gestatte mir, diesen Dank dem Herrn Präsidenten zu Füßen zu legen. Allseitiger Beifall.)

Präsident Graf von Ballestrem: Der liebenswürdige Dank, den der hochverehrte Herr von Levetzow in Ihrem Namen soeben ausgesprochen hat, ist mir eine hohe Genugthuung. Wenn es manch⸗ mal auch mühsam ist, die Geschäfte des Präsidiums zu führen, fo entschädigt einen dafür ein solches Gefühl, wie es der verehrte . soeben ausgesprochen hat, und dem Sie Alle zugestimmt haben. Wenn Sie glauben, daß die Geschäfte halbwegs ordentlich und richtig geführt werden sind, so gebührt aber nicht mir allein der Dank, sondern er gebührt auch Ihnen Allen, deren Unterstützung ich stets . habe , schwierigen Momenten. Ferner gebührt der Dank meinen Herren Mitarbeitern, den Herren Vize⸗Präsidenten, Schriftführern und Quästoren, denen ich ihn hiermit ausspreche. Meine Herren, ich wünsche, daß Sie Alle sich während des Sommers recht erholen und gestärkt im Herbst wieder an den schweren und großen Arbeiten theil— nehmen, die uns bevorstehen. Ich danke Ihnen noch einmal Allen. Nunmehr ertheile ich das Wort zur Mittheilung einer Kaiserlichen Botschaft dem Herrn Reichskanzler.

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

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(Die Mitglieder erheben sich von den Plätzen.) Dieselbe lautet:

verordnen auf Grund der S8§ 12 und 26 der Verfassung mit Zu⸗ stimmung des Reichstages im Namen des Reichs, was folgt:

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

2 136.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Reichskanzler Graf von Bülow: Ich habe dem Reichstage eine Kaiserliche Verordnung mitzutheilen.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen,

. Der Reichstag wird bis zum 14. Oktober dieses Jahres vertagt.

§ 2.

Der Reichskanzler wird mit der Ausführung dieser Verordnung beauftragt. . Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Neues Palais, den 10. Juni 1902. (ge) Wilhelm. (ggez) Graf von Bülow.

Ich habe die Ehre, diese Urkunde dem Herrn Präsidenten des Reichstages in Urschrift zu überreichen.

zräsident Graf von Ballestrem: Wir, meine Herren, trennen uns . , alten Rufe der Treue, Liebe und Ergebenheit gegen das erhabene Reichsoberhaupt, indem wir rufen: Seine Majestãt der Deutsche Kgiser, König von, Preußen, Wilhelm II. Er lebe hoch! (Die Mitglieder stimmen dreimal lebhaft in diesen Ruf ein.)

Schluß gegen 6i/ Uhr.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 87. Sitzung vom 11. Juni 1902, 11 Uhr.

Ueber den Beginn der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden. . . . .

Nach der Annahme des Gesetzentwurfs, betreffend die Vorausleistungen zum Wegebau, in zweiter Berathung folgt der Kommissionsbericht über den Antrag der Abgg. von Bockelberg (kons.) und Genossen auf Annahme eines Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Beförderung der inneren Kolonisation.

Die Kommission beantragt: ö. die Königliche Staatsregierung unter Ueberweisung des Antrags zu ersuchen, dem Landtage in der nãchsten Tagung einen Gesetz⸗ entwurf vorzulegen, nach welchem der Staat auch außerhalb des Geschäftsbereichs der Ansiedelungekommission für Westvreußen und Posen unter Bereitstellung der erforderlichen Mittel die Ansiedelung mittlerer und kleiner Landwirthe selbst unternimmt. Berichterftatter Abg. von Bockelberg empfiehlt den Antrag der Kommission mit Rücksicht auf die Geschäftslage des Oauses. Riba. Dr. Hirsch (frs. Vollsp): Meine Freunde und ich füblen fich nicht gedrungen, noch einmal die bereits kundgegebenen Bedenken jeßt zu wiederholen. Ich will nur beworheben, daß die in dem Kemmüsiontantrag vorgesehene Frist bis zur nächsten Tagung. zu kurz bemessen ist, und bin mit dem Minister der Meinung eine solche Verlage der gründlichsten Vorbereitung bedarf.

Berlin, Donnerstag, den 12. Juni

.. laß von Polizeiverordnungen, durch welche nach Lage der zul n I gf f, der Autschank und Verkauf von geistigen Ge, traͤnken in den späten Abendstunden und frühen Morgenstunden, sowie wahrend des Hauptgottesdienstes an Sonn und Festtagen verboten wird, und zwar thunlichst durch Festsetzung von Polizeistunden für K beim Bundesrath auf Erlaß einer Verordnung behufs Verbots, Branntwein in anderem als reinem, von gesundheits— schäblichen Stoffen freiem Zustande zu verabreichen,. .

9) Novelle zum tres e uc, wonach Trunkenheit als straf⸗ mildernd nur anzusehen ist, wenn sie unter starkem äußeren Zwange standen ist 29 . entsth Geng eines Reichsgesetzes zur Regelung der Konzessions⸗ flicht, . . 1 6 Erlaß eines Reichsgesetzes, nach welchem Bier unter 20/o

Alkoholgehalt steuerfrei ist, ö. . . , Landeskommission zur Bekämpfung der Trunksucht.

1902.

Bei Nr. 6 weist . ;

Abg. Wetekamp darauf hin, daß der Drang nach Gesellschaft und Aussprache mit Freunden nach der Tage arbeit ein ganz natür⸗ licher sei und gefördert werden müsse. Bei der Mangelhaftigkeit der Wohnungsverhältnisse, namentlich für die Arbeiterkreise, seien die Leute jetzt aber geradezu auf die Kneipen angewiesen. Des halb sei es von großer Wichtigkeit, Aufenthaltsräume ohne Trinkzwang zu schaffen. . ; . . =

Abg. Vorster (fr. kons.) bestreitet die Richtigkeit der Behauptung des Vorredners, daß der größte Branntweinkonsum da zu finden sei, wo die Industrie die geringsten Löhne zahle; der Vorredner kenne die Verhältnisse der Industrie garnicht. .

Abg. Wetekamp erwidert, daß sich seine Behauptung statistisch belegen lasse.

Nr. 6 wird angenommen.

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Abg. Wetekamp, daß. Polizeimaßregeln keine Wirksamkeit hätten; 6. sei es, den Arbeitern am frühen Morgen vor der Arbeit

Abg. Eckert (freikons) beantragt, in Nr. I hinter dem Wort „Branntwein“ einzufügen: „zum eigenen Verbrauche'. .

Abg. Freiherr von Willisen (kons beantragt, die Abgabe von Branntwein an Personen unter 14 Jahren überhaupt, an Personen vom 14. bis 16. Lebensjahre zum eigenen Verbrauch zu verbieten.

In der Debatte zu Nr. 1 nimmt das Wort der

Minister des Innern Freiherr von Hammerstein:

Meine Herren! Die Frage der Bekaͤmpfung des Uebermaßes des Genusses alkoholischer Getränke ist so wichtig und für das Wohl unseres Vaterlandes, für die sittliche Hebung des Familienlebens, für die Gesundheit, für sämmtliche wirthschaftlichen Verhältnisse von so hoher Bedeutung, daß die Königliche Staatsregierung mit besonderem Ernst an die Prüfung dieser Frage auch jetzt wieder herantreten wird. wissen, daß die verbündeten Regierungen schon vor etwa 10 Jahren den Versuch gemacht haben, im Neichstage Maßregeln zur Annahme zu bringen, welche ungefähr demselben Ziele dienen sollen, wie die jetzige Anregung in diesem hohen Dause. Damals ist der Reichstag auf die Anträge der verbündeten Regierungen nicht ein⸗ gegangen. In den 10 Jahren ist aber das Bedürfniß, hier helfend einzugreifen, ganz gewiß nicht geringer, sondern nur noch arößer geworden. (Sehr richtig) Ich kann daher namens der Königlichen

Sie

dem Uebel des übertriebenen Alkoholgenusses abzuhelfen. (Bravo!)

welche in diesen Anträgen angedeutet werden.

betonen, daß die Königliche Staatsregierung äbr lich wie im Jahr 1892 gescheben ist anschließen wird. (Bravo!) ö.

Der zweite Weg ist der Weg der Landesgesetzgebung, und hie

wird zunächst zu prüfen sein,

Maßnahmen, die die Kommission auf dem Wege der Lande g gebung durchzusetzen wünscht, auch wirklich alle auf diesem Wen

ich den Antrag ablehnen. . ; . 6.

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Nach einigen weiteren Bemerkungen der und Dr. Martens (al) wird Ar. 1 mit Willisen angenommen, ebenso ohne Debate

Staatsregierung die Erklärung abgeben, daß dieselbe die Anträge, die aus diesem hohen Hause kommen, mit aller Sorgsamkeit prüfen und bestrebt sein wird, dasjenige daraus, was praktisch und möglich ist, ins Leben zu fübren und so zu gestalten, daß es wirksam wird, um

Es sind drei Wege, die zu dem erwünschten Ziele führen sollen, Der wichtigste viel⸗ leicht ist der Weg der Neichsgesetzgebung. In Bezug hierauf muß ich mich natürlich heute jeder Aussprache enthalten. Ich kann nur

einem neuen Versuch auf diesem Wege gern sich

was mir nach der Durchlesung der An träge der Kommissien noch nicht vollständig klar geworden ist, ob die

in der Fabrik Gelegenheit zu geben, eine Tasse Kaffee oder Thee zu trinken. In Norwegen habe man mit dem polizeilichen Schank⸗ staͤttenschluß die traurige Erfahrung gemacht, daß sich die Leute dem Aether zuwandten. Der Schänkenschluß während des Gottesdienstes habe mit der Bekämpfung des Alkoholgenusses garnichts zu thun. Wie könne man den Leuten, die zur Erholung einen Ausflug machen, per— bieten, sich vielleicht nach einer langen Fahrt zu erfrischen? Für

diesen Punkt könnten seine Freunde nicht stimmen. ö . Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch hält die Bedenken

des Vorredners nicht für stichhaltig; man müsse dem Minister viel⸗ mehr dankbar sein, daß er sich zu solchen Maßnahmen bereit erklär habe. Mit polizeilichen Maßnahmen allein sei allerdings nichts ge— than, das gute Beispiel der obereren Klassen müsse mitwirken. Die betreffenden Polizeiverordnungen sollten ja nur nach Lage der örtlichen Verhältnisse erlassen werden. Der Redner empfiehlt die Annahme

er Nr. . .

ö. Abg. Ehlers (fr. Vgg) ist. mit dem Abg. Wetekamp der Meinung, daß man den Arbeitern in den Fabriken selbst Gelegenheit zu Erfrischungen durch nichtalkoholische Getränke geben müsse. Polizei verordnungen würden allein nicht dazu führen, daß sofort in Preußen eine außerordentliche Mäßigkeit eintrete; tretzdem könne die Nr.?

zedenklich angenommen werden. unbeh g 39 par en beim (kons : Bei dem Verhalten des Abg. Wetekamp fällt mir das Wort ein ‚Wasch' mir den Pelj, aber mach nicht die Trunksucht bekämpfen, hat er alle seinen Zorn

wegen der ast wirthschafte 8 c regt. egen diese Beschlüsse hat sich eine Protestversammlung der Gast- und Schar wirtbe Berlins gewandt in einer Resolutien, eingebracht von dem Stadtverordneten Perls und dem Syndikus des Gastwirthe verbandes, Rechtsanwalt Dr. Schörs. In dieser Resolution wird erklart, daß durch die Ausführung der Synodalbeschlüsse zwar die Gastwirthe ge⸗ schädigt, die Kirchen aber nicht gefüllt würden. Solche Proteste ind nur zu geeignet, die Absichten des Graf Douglas schen Antrages über den Haufen zu werfen, wenn die Schankwirthe es für ein dringendes Bedürfniß halten, auch während des Gettesdienstes ihre Schankstätten 'ffnen zu können. Jeder, der mit Ernst an die religiösen Bedürfni e denkt er braucht deshalb nicht Pietist zu sei wird es als ein Aergerniß empfinden, daß urch den Anblick von Trunkenbolden gesti !

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