gesetzes bezeichneten Ansprüchen. Das Recht 233. a
der Bahnaussichte⸗ behörde gerichtlich geltend gemacht und bis zur An⸗ ordnung des Vollstreckungsverfahrens verfolgt wird. Das in 5 1090 Nr. 2 des Reichsgesetzes bezeichnete Recht auf e, ,,. steht denjenigen zu, welche
e etrieb zu
wenn der Entschädigungsanspruch nicht eines Jahres nach der Erklärun
inner
sich dem Eigenthümer der Bahn für den dauerndem ö verdungen haben. Das in Recht au Rangordnung, bei gleichem Range nach dem Ver⸗ hältniß ihrer Beträge, die Ansprüche auf Entrichtung: A. der in Artikel 1 Abs. 1 Nr. 1 des Ausführungs⸗ gesetzes bezeichneten Lasten, die auf den zur Bahn— einheit gehörenden Grundstücken haften; b. der zur Staatskasse fließenden Abgaben für den Bahnbetrieb sowie der in Artikel 3 des Aus— führungsgesetzes bezeichneten Lasten, die in An— sehung der zur Bahneinheit gehörenden Grundstücke zu entrichten sind; „der in Artikel 1 Abs. 1 Nr. 2 und in Artikel 2 des Ausführungsgesetzes bezeichneten Lasten, die für den Bahnbetrieb oder in Ansehung der zur Bahn— einheit gehörenden Grundstücke zu entrichten sind. Nach den in § 10 Nr. 3 des Reichsgesetzes be⸗ eichneten Ansprüchen gewähren ein Recht auf Be—⸗ . die Ansprüche auf Erstattung von Beträgen, welche innerhalb des letzten Jahres im ae Bahnverkehre von einem anderen Bahn— unternehmer ausgelegt oder für ihn erhoben oder für die Benutzung von Fahrbetriebsmitteln zu entrichten sind (Abrechnungsforderungem.
23) Im § 38 werden die Worte gestrichen.
24) Im § 39 Satz 1 werden die Worte „einzuleiten“, „Einleitung“ ersetzt durch die Worte:
„anzuordnen“, „Anordnung.“
25) Im S 40 werden die Worte „Ss 142 und 144 des Gesetzes vom 13. Juli 1883“ ersetzt pur die Worte:
„Ss 150, 153 und 154 des Reichsgesetzes über die Zwangs— versteigerung und die Zwangsverwaltung.“
26) Der Sz 41 erhält folgende Fassung:
Bei der Vertheilung der Ueberschüsse der Zwangs— verwaltung sind die in 5 37 Nr. 1 und 4 bezeichneten An⸗ sprüche nach der dort bestimmten Rangordnung in ihrem ganzen Betrage zu berichtigen.
Vor den in § 10 Nr. 5 des Reichegesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung be⸗ zeichneten Ansprüchen sind die während des Verfahrens f werdenden Forderungen aus Theil⸗Schuldverschreibungen auf den Inhaber zu berichtigen, soweit die Berichtigung nicht aus statutenmäßig dazu bestimmten Fonds, die nicht zur Bahneinheit gehören, erfolgt. Diese Vorschrift findet keine Anwendung, wenn den Forderungen fällige Bahn⸗ Pfandschulden vorgehen oder die Zwangsversteigerung an⸗ geordnet oder das Konkursverfahren eröffnet ist.
27) Im S 42 werden die Worte „Einleitung der“ gestrichen und die Worte „(8 14 Ziffer 1 des Gesetzes vom 13. Juli 1883)“ ersetzt durch die Worte:
„(Artikel 4 des Ausführungsgesetzes vom 23. Sep⸗ tember 18.“ ;
2) Als s 42a wird folgende Vorschrift eingestellt:
Die Terminsbestimmung muß auch durch mindestens einmalige Einrückung in die durch die Statuten oder die Bedingungen der Ausgabe von Theil⸗Schuldverschreibungen bestimmten Blätter öffentlich bekannt gemacht werden.
2 Im S 43 wird das Wort „Kaufbedingungen“ durch das Wort „Versteigerungsbedingungen“ ersetzt.
30) Der S 44 erhält folgende Fassung:
Die Terminsbestimmung soll zur Bezeichnung der Bahn⸗ einheit eine den wesentlichen Inhalt der Genehmigung wiedergebende Beschreibung der Bahn enthalten.
31) Als S8 41a wird folgende Vorschrift eingestellt:
Ist der Werth der Bahneinheit festzustellen, so erfolgt die Feststellung durch das Gericht nach Anhörung der Bahn aussichtsbehorde
32) Im Sz 45 werden ersetzt:
a. die Sätze 2, 3, 4 durch folgende Vorschriften: Wird die Genehmigung versagt, so hat das Gericht den Beschluß, durch den der Zuschlag er⸗ theilt ist, aufzuheben und den Zuschlag zu versagen. Der neue Beschluß ist allen Beiheiligten zuzustellen: kündung findet nicht statt. Die Justellung
„Einleitung der“
eine Verk
des Beschlusses wirkt wie eine einstweilige Eir
stellung deg Verfahrens
der Satz 5 durch folgenden Abs. 2:
Der Termin zur Vertheilung des Ver⸗ steigerungserlöses ist erst dann zu bestimmen, wenn die Genehmigung zum Erwerbe der Bahn beigebracht ist
RX Alg 8 Ha wird solgende Vorschrist eingestellt: ie Vorschriften der S5 172 bis 181 des Reichsgesetzes über die JZwanggversteigerung und die Zwangsverwaltung gelten mit den Aenderungen, die sich aus den Vorschriften dieseg Abschnittgz ergeben, auch für Bahneinheiten 31 Im S 16 werden a. im Abs. 1 sian deg Saß eingestellt:
Die Vorscht unden keine Anwendung einem ganien richtigen
h im Abs ie Worte Einleitung der gestrichen Im S N wird a. der Abs. 2 Satz 1 durch solgende Vorschrift ersetzt: So lange nach dem Erlöschen der Genehmigung die Bahneinheit foribesteht, kann die Jwangs vollstreckung in die zu ihr gehörigen Gegenstande nar von einem Glaubiger detrieben werden, der auf Grund eines den Bahnpfandgläubigern gegen über wirfsamen Nechttg Befriebigung aus den Gegenständen zu suchen berechtigt ss b. im Abs. 2 Saß 2 das Wort dieselben erseyt durch die Worte Die Gegenstande; . der Abs. 2 Sag 3 gestrichen; d. felgender Abs. I zugefün
—
2 folgende Vorschriften 1*5*
Dag Meistgebot ist in Betrage durch Jahlung zu be⸗
10 Nr. 3 des Reichsgesetzes bezeichnete Befriedigung gewähren nach folgender
len über dag geringste Gebot
A
—
S —
— — —
In den Fallen der Nösdtze 1 und 2 endigt mit dem Beginne der Jwangedelltreckuͤng die Zu!
11 8
531 bis 538 ersetzt durch die 8
M
don Goßler
gehörigkeit des enstandes zur Bahneinheit, unbeschadet der an ihm vorher begründeten Rechte. Mit der Aufhebung der Vollstreckungsmaßregel wird der Gegenstand wieder Bestandtheil der Bahneinheit. Das Gleiche gilt von dem Erlöse, soweit er dem Bahneigenthümer zufällt. 36) Die 32 bis 47 erhalten folgende Reihenfolge: „358, 35, 33 a, 34, 36, 37, 42, 44, 424, 43, 3e be we mn bes, seie hct wird 7) In der Ue rift des sechsten nitts wird das Wort „Sechster“ durch das Wort „Fünfter“ ersetzt. 38) Im S 50 und im § 53 Abs. 4 werden die S5 540,
( . 568 bis 575. 39) Im 5 5l werden die Worte „findet — nicht statt“ ersetzt durch die Worte: „können die einzelnen Bahnpfandgläubiger ihr Recht nicht selbständig geltend machen.“ 40) Der 3 56 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Bei der Vertheilung bestimmen sich die Betheiligten und die Rangordnung, nach welcher ihre Ansprüche ein Recht auf Befriedigung gewähren, nach den für die Vertheilung des Erlöses im Falle der Zwangsversteigerung geltenden Vorschriften; an die Stelle der Beschlagnahme kritt die in . Satz 1 bestimmte Bekanntmachung. Die in § 37
r. 1 bezeichneten Entschädigungsansprüche gewähren nur ein Recht auf Befriedigung aus dem einzelnen Grundstücke. Die Vertheilungen an die Bahnpfandgläubiger erfolgen, ohne daß es einer Anmeldung bedarf, auf Grund des Bahn— grundbuchs.
41) An die Stelle des . treten folgende Vorschriften:
5 57. Nach der 6 Vertheilung und nach der Rechnungs— legung des Liquidators beschließt auf den von dem Liquidator und dem , der Bahnpfandgläubiger gestellten Antrag das Gericht die Aufhebung der Zwangsliquidation.
Gegen den Beschluß findet Beschwerde nach Maßgabe der Deutschen , ordnung (638 568 bis 575) statt.
Die Aufhebung ist . bekannt zu machen.
8 57a.
Das Gericht hat die kiů scung der Zwangsliquidation zu beschließen, wenn die Bahnpfandgläubiger der Einstellung zustimmen. Die Vorschriften des 5 57 Abs. 2, 3 finden entsprechende Anwendung.
Für die Inhaber von Theil⸗Schuldverschreibungen kann die an, Maßgabe der 88 576 bis 574 durch Beschluß einer ersammlung der Gläubiger ertheilt werden.
53 57b.
Die Versammlung wird durch das Gericht, bei welchem das Bahngrundbuch geführt wird, berufen. Die Berufung findet statt, wenn sie unter Angabe des Zweckes, sowie unter Einzahlung eines zur Deckung der Kosten hinreichenden Be⸗ trages von Gläubigern, deren Theilverschreibungen zusammen den unn, Theil des Betrages der Bahnpfand⸗ schuld darstellen, oder von dem Eigenthüͤmer der Bahn oder dem Konkursverwalter beantragt, oder wenn sie von der Bahn⸗ aufsichtsbehörde verlangt wird.
Die Berufung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung unter Angabe des Zweges.
Gegen den die Berufung ablehnenden Beschluß des Gerichts findet Beschwerde nach Maßgabe der Deuischen Zivil⸗ prozeßordnung 568 34. . statt.
c. Die Versammlung sindet unter Leitung des Gerichts statt. Der Beschluß wird nach Mehrheit der Stimmen gefaßt. Stimmenmehrheit ist vorhanden, wenn die Mehrzahl der im Termin anwesenden Gläubiger ausdrücklich zustimmt und die Gesammisumme der Theil⸗Schuldbeträge der Zustimmenden wenigstens zwei Dritttheile der Gesammtsumme der Bahn⸗ pfandschuld beträgt. Gezählt werden nur die Stimmen der Gläubiger, welche die w nr nenn nach An⸗
ordnung des Gerichts hinterlegt haben.
S 57d.
Der Beschluß der Versammlung bedarf der Bestätigung des Gerichts: vor der Bestätigung ist die Bahnaussichts⸗ behörde zu hören. Auf die Bestätigung, deren Wirkun und Anfechtung finden die Bestimmungen der S8 181, 3. Absatz 2, 185, 186 Nr. 1, 188, 189, 193, 155, 196 der Deutschen Konkursordnung entsprechende Anwendung. Der Antrag auf Verwerfung des Beschlusses, sowie die sofortige Veschwerde gegen die Entscheidung über die Bestätigung sieht jedem Inhaber einer Theil⸗Schuldverschreibung zu. Der rechteokräftig bestätigte Beschluß ist in Ausfertigung zu den Grundakten der Bahn zu bringen.
12) In der Ueberschrift des siebenten Abschnits wird das
Wort Slebenter durch das Wort „Sechster“ ersetzt.
13) Im Sz 538 werden ersetzt: a. im Satz 2 das Wort „sünften“ durch das Wort vierten: h. die Sätze 3. 4 durch solgenden Abs. 2: Die Zwanggsvollstreckung in das Nutzungsrecht umfaßt auch die in 1 bezeichneten Gegenslände, soweit sie dem Nutzungoberechtigten gehõten. Auf die Zwangavollstreckung in einzelne dieser Gegen⸗ stände findet die Vorschrifi des 8 N Ats. 1 An⸗ wendung 1) Im § 61 sällt der Abs. 2 Satz 2 weg 155 Die SS C2 bis 61 sallen weg Artifel 2. Der Minister der öffentlichen Arbeiten und der Justiz—⸗ kinister werden ermächtlgt, den Tert des im Artikel 1 be—
zeichneten Gesetzeg wie er sich aus den dort vorgesehenen
*
enderungen ergiebt, unter Weglassung des § 55, im
übrigen unter fortlausender Nummernfolge der Paragraphen
ad mit der Ucherschrifi: ‚Gesetz über die Bahneinbeiten“
durch die Gesetz Sammlung bekannt zu machen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrist
und beigedrucktem Käniglichen Insiegel.
Gegeben Berlin im Schloß. den 11. Juni 1902
Graf von Bülow von Thielen. Schönstedt Graf von Bosadowekng. von Tirpitz. Freiberr don Rheinbaben, von Poddielgki. Freiherr von Hammerstein. Möller.
tu dt
Auf den Bericht vom MN. Mai d. N will Ich der tadtgemginde Düsselderf auf Grund des Gesetzes vom Juni 1974 (Gesecdg Samml. S. Ml) hiermit dag Necht
leitung noch erforderliche Grundeigenthum: Gemeinde Ober⸗ bilk, Flur 15 Nr. 5989 / 152 2c. zu 6012, 152 2c. aus 3877 / 152, zu 6012 / 152 ꝛc. aus 3246150 und 5988/1352 im Wege der Enteignung dauernd zu beschränken. Die vorgelegten Lagepläne folgen anbei zurück. Neues Palais, den 2. Juni 1902. Wilhelm R. von Thielen. Studt. Freiherr von Hammerstein. An die Minister der öffentlichen Arbeiten, der geist⸗ lichen, Unterrichts- und Medizinal⸗-Angelegenheiten und des Innern.
Bekanntmachung.
Gemäß 8 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (GesetzSammlung Seite 152) wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß aus dem Betriebe der auf preußischem Gebiete gelegenen Strecken der Lübeck-Büchener Eisen— bahn im Jahre 1901 ein kommunalabgabepflichtiger Rein⸗ ertrag von 821 595 S. 22 3 erzielt worden ist.
ünster, den 7. Juli 1902. Der Königliche Eisenbahn⸗Kommissar. Lüdicke.
Angekommen:
Seine Excellenz der Staats- und Finanz⸗-Minister Freiherr von Rheinbaben, aus der Rheinprovinz.
Per sonal⸗Veränderungen.
Königlich Preußische Armee.
Offiziere, Fähnriche z. Ernennungen, Beförderungen und Verfetzungen. Im aktiven Heere. Cuxhaven, an Bord S. M. Jacht Hohenzollern“, 24. Juni. J. Brozowski, Oberstlt. beim Stabe des 1. Hanney. Inf. Regts. Nr. I4, zum Führer des beim X. Armee ⸗Korps zu bildenden Res. Inf. Regts. ernannt.
Kiel, an Bord S. M. Yacht „Hohenzollern, 3. Juli. Schneider, Oberst und Kommandeur des 3 Regts. Prinz⸗ Regent Luitpold von Bayern (Magdeburg.) Nr. 4, mit der Führung der 21. Feld⸗Art. Brig, Frhr. v. Gillern, Major und Abtheii. Kommandeur im Feld⸗Art. Regt. von Scharnhorst (1. Hannov.) Nr. 19, unter Versetzung zum Feld⸗Art. Regt. Prinz ⸗Regent Luitpold von Bavern (Magdeburg.) Nr. 4, mit e , . dieses Rgts., — beauftragt. Kühne, Major im Kriegs. Ministerium, als Abtheil. Kommandeur in das Feld. Art. Regt. von Scharnhorft (l. Hannov.) Nr. 10 versetzt. v. Schwerin, Haupt m. und Battr. Chef im Lehr⸗ Regt. der Feld. Art, Schießschule, bis auf weiteres zur Dienstleistung beim Kriegs⸗Ministerium kommandiert. Frhr. v. Bernewitz, Oberlt. im 2. Garde ⸗ Drag. Regt. Kaiserin Alexandra von Rußland, unter Verleihung des Charakters als Rittmeister, in das Gren. Regt. zu Pferde Freiherr von Derfflinger (Neumärk.) Nr. 3, Müller, Lt. im Vorpomm. Feld Art. Regt. Nr. 38, in das Kulmer Inf. Regt. Nr. 141, v. Hevne (Ernstj, Lt. im Gren. Regt. Prinz Carl don Preußen (2. Brandenburg) Nr. 12, in das 3. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 62, v. Kutzleben, Lt. im . Posen. Inf. Regt. Nr. 58, kommandiert zur Dienstleistung beim Feld · Art. Regt. Prinz August von er (1. Littbau. Nr. 1, in dieses Regt, Uhse, Lt. im 3. Posen. Inf. Regt. Nr. 58, in das Inf. Negt. von Lützow (1. Rhein.) Nr. 265, — versetzt. Vollmer, Oberlt. im a e. Regt. von Clausewitz (1. Ober- schles. Nr. 21, auf sein Ansuchen ven Beendigung seines im Juli d. J. ablaufenden Kommandos *r Kriegs. Akademie bis 30. Sep⸗ tember d. J. zur Dienstleistung beim 2. Großberzogl. Hess. Drag. Regt Leib ⸗Drag. Regt.) Nr. 24 kommandiert. Bartels, Lt. im 1. Westpreuß. Feld. Art. Regt. Nr. 35, dessen Kommando zur Gesandt. schaft in Mexiko bis zum 31. Dezember d. J. verlängert.
Nachstehende zum Großen Generalstabe kommandierte Oberlts. la suite der Armee während der diesjährigen Manöver ju Inf. Brigadestäben kommandiert und war: Risa Ber ben Namek beim X. Armee Korps, Mehmed Schükri beim XI. Armee-Korpg, Halil Bev beim IV. Armee. Gorrg, Abmed Feiji Bey beim II. Armee, Korps, Ali mal Ber beim XVII. Armee Kerys.
Abschiedskewilligungen. Im aktiven Heere. Kiel, an Bord S. M. M. „Sobenjollern⸗, 3. Juli. v. Wildemann, Lt. z la suite des Inf. Regt. Hessen⸗ Domburg Nr. 166, mit der geseßlichen Dension Rr. Wöichied aus dem altiben Deere bewilligt; gleichzeitig bei den Nes. Offtsieren deg genannten Negtg. angestellt. Techow, Lt. im Inf. Negt. Graf Kirchbach (1. r gr Nr. 46 mit der gesetzlichen Pensien der Abschied bewilligt.
Beamte der Militär Verwaltung. Durch Verfügung der Feldiengmeisterei. 30. Juni. Feller, Meister bei der Geschäpgießerel, um Obermeister, Neu mann, Vertragameister bei der Art. Werkstatt in Spandau, jum Meister, mit dem 1. Juli 1902 ernannt.
Raiserliche Schutrupven. Kiel, an Bord S. M. Nacht Hobenjollein', 3. Juli, Krag, Nigmann Dberlte. in der Schußtrurre für Deunsch-⸗Dstafrila, unter Beförderung zu Haurtleuten, vorläufig obne Patent, ju Komr. Gbeft ernannt.
Nichtamtliches. Dent sches Reich.
ren ßen. Gerlin, 9. Juli.
Seine Majestaät der Kaiser und König sind an Bord der Yacht Hohenzollern, wie dem W. T. B. aug Frederikshaon berichtet wird, in der Nacht zu gestern nach
einer guten, wenn auch etwag bewegten Fahrt vor Skagen eingetroffen.
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin trafen gestern 1 Bord der Jacht una! auf der Flena⸗ burger Außensöhrde ein und begaben Sich auf der Stations acht Schneewittchen mit den Prinien nach Gravenstein zum Uesuche Mhrer Hoheiten des Jog und der Herzogin X olstein. Abendg kehrten Ihre Majctdi an rd der Yachi Puna zurück.
Das Königliche Staats- Ministerium
* heute fu einer Sißung zusammen.
trat
Der Kaiserliche Gesandte in Steckhelm Graf von Lenden t von dem ihm Aherhächst bewilligten Urlaub auf seinen PVosten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandischaßt
rleiben, dag zur Herstellung einer vierten Hauptwasserrohr⸗
wieder übernommen
Der hiesige Königlich bayerische Gesandte Graf von Lerchenfeld-Köfering ist vom Urlaub nach Berlin zurück— gekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder über⸗ nommen.
Der hiesige Königlich rumänische Gesandte Beldiman hat Berlin mit Urlaub verlassen. Während seiner Abwesen⸗ heit fungiert der Legations-Sekretär Statesco als Ge⸗ schãftsträger.
Laut Meldung des W. T. B.“ ist S. M. S. „Hansa“, mit dem Zweiten Admiral des Kreuzer⸗Geschwaders, Kontre⸗ Admiral von Ahlefeld an Bord, am 7. Juli von Tsingtau in See gegangen.
S. M. S. „Schwalbe“ ist an demselben Tage in Naga⸗ saki 1 und geht am 14. Juli von dort nach Tschifu in See.
S. M. S. „Iltis“ ist gestern von Kobe in See ge⸗ gangen.
S. M. S. „Falke“ ist am 7. Juli von St. Thomas nach La Guayra in See gegangen.
In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des, Reichs— und Staats-Anzeigers“ wird eine im Kaiserlichen Statistischen Amt zusammengestellte Uebersicht über das Religions— bekenntniß der Reichsbevölkerung nach der Volks— zählung vom 1. Dezember 1900 veröffentlicht.
Sachsen.
Zweite Kammer hat gestern, wie das „Dresdner Journal“ berichtet, die Vorlage, betreffend den dritten Nachtrag zu dem ordentlichen Staatshaushalts— Etat, sowie die aus Anlaß des Thronwechsels nothwendige Verabschiedung der Zivilliste für die Dauer der Regierung Seiner Majestät des Königs Georg, einstimmig angenommen.
Württemberg.
Die Kammer der Abgeordneten hat, wie W. T meldet, den Antrag des Zentrums auf Einführung einer obligatorischen Waarenhaussteuer mit 43 gegen 34 Stimmen angenommen.
Baden.
Die Erste Kamm er beschloß, dem W. T. B.“ zufolge, gestern, im Hinblick auf den bevorstehenden Schluß des Land⸗ tages, von einer Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Einführung des direkten Landtagswahlrechts,
abzusehen. Oldenburg.
Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin haben am 6. d. M., wie den „Meckl. Nachr.“ berichtet wird, von Elsfleth aus an Bord der Jacht „Lensahn“ eine Reise nach Rußland angetreten.
Durch einen Großherzoglichen Erlaß sind Neu⸗ wahlen für den demnächst einzuberufenden ordentlichen Landtag angeordnet worden.
Die
W. T. B.“
Großbritannien und Irland.
Nach dem heute Vormittag veröffentlichten Krankheits⸗ bericht schreitet die Besserung im Befinden des Königs ohne Unterbrechung fort. Der König schläft gut. Die Kräfte heben sich. Die Wunde heilt allmählich.
Das „Reuter sche Bureau“ erfährt, daß der König auf baldiges Stattfinden der Krönung dringe. Allerböchst= derselbe werde vielleicht vorher eine kurze Zeit an Bord seiner Yacht zubringen, aber London nicht auf längere Zeit verlassen, evor die Krönung stattgefunden habe.
Das Befinden des Staatssekretärs für die⸗ Kolonien Chamberlain macht, wie W. T. B.“ meldet, gute Fort⸗ schritte; derselbe wird jedoch vorläufig noch im Charing Croß⸗ Hospital verbleiben, da die Aerzte absolute Ruhe für erforder⸗ lich erklärt haben. Das Verbleiben im Hospital ist jedoch lediglich eine Vorsichtsmaßregel, welche die Aerzte angeordnet haben, da der Staatesekreiär seine Amtsthätigkeit augenblicklich doch nicht wieder aufnehmen könne.
Dem Kolonial⸗Institute“ hat der Staatesekretãr Cham ber⸗ la in mintheilen lassen, daß er infolge des Unfalls, der ihm zugestoßen, nicht im stande sei, bei dem großen Reichs⸗ Kroönungeobanketi am 11. Juli in der Guildhall den Vorsitz zu führen
Die Kon ferenz der Minister der britischen Kolonien wird in dieser Woche leine Sißung abhalten.
Im Dberhause brachte Lord Brassen gestern die Ab⸗ nahme des Baues von Handelsdampfern, die sich für den Dienst als Hilfekreuzer eigneten, zur Sprache und legte dar, daß England seine von ihm einst eingenommene Position bezüglich schnell fahrender Handeledampfer verloren habe und daß die englischen Schiffe bauer nicht versuchten mit den deutschen Nbedern in Bezug auf Schnelligkelt der Dampfer zu wetteifern. Der Erste Lord der Admiralität Earl of Selborne gab zu, daß Handelgkreuzer von Werth seien, erklärte aber, daß sie in keiner Weise als ein Ersaß für gepanzerte Kreuzer anzuschen seien. Lord Selborne führte dann aus: das Jurüchbleiben England im Bau sehr schneller Dampfer sei darauf zurück⸗ 6 daß die auswärtigen Staaten Subsidien in einem äheren Betrage zahlten, alg von England je in Erwägung gezogen worden sei. Solche Schiffe machten sich in kom⸗ . BVegiehung nicht bezahlt und benöthigten deshalb
sidien. ec des atlantischen Scheffahrtetrustes er⸗
orne, die englische Regierung hege keinerlei
z Su llarte Lord Selbe EGifersucht gegenüber dem Verlangen Amerikas, eine eigene
Handeleslotie zu besißen: Amerika sei zu einer vollen BVetheiligung an dem atlantischen Handel durchaug be⸗ rechtigt, England könne aber nicht zugeben, daß es selbst aua dem allantischen Handel vertrieben werde. Die Regierung stehe dem Trust in keiner Weise feindlich, aber voller Ge- oraniß gegenüber; sie mäüsse die gegenwärtige Lage der Schiff⸗ abrt im UHnannis Ozean im Ganzen in Betracht ziehen und konne 6 che nicht die ganze Frage zu einem end⸗ ang A ** gelangt sei, vernünftiger Weise weder mit
einen noch der anderen Partei ins Einvernehmen schen. Lerd Selborne fügte nech Hinzu, die Frage der Flottenreserve
und der Augbildung der Dffißiere werde don der Admiralltat sorgsam erwogen
In der gestrigen Sitzung des Unterhauses stellte William Redmond Gre) die Frage, ob die Regierung das Anerbieten Pierpont Morgan's angenommen habe, wonach die in den Schiffstrust einbezogenen 3 Schiffe unter be⸗ stimmten Bedingungen 6 die nächsten 50 Jahre zur Ver⸗ fügung der n kt stehen sollten. Der Parlaments⸗ Sekretär der Admiralität Arnold Foster entgegnete, es sei allerdings ein solches Anerbieten von Pierpont Morgan eingegangen. Die Einzelheiten könne er dem Hause nicht mit⸗ e g. er könne aber sagen, daß der in Rede siehende
unkt in dem Anerbieten enthalten sei. Das letztere sei bisher noch nicht angenommen worden, weil man darüber nur mit Berüͤcksichtigung der britischen Schiffahrtsinteressen im allgemeinen und speziell des Handelsverkehrs auf dem tlantischen Ozean befinden könne, dessen Lage von der Regierung sehr sorgfältig in Er— wägung gezogen werde. Sobald die Regierung in der Lage sein werde, dem Hause eine allgemeine Darlegung der Sache zu geben, werde sie das thun. — Der Präsident des Handels amts Gerald Balfour theilte mit, daß am 22. Juli in Kopenhagen eine internationale Fischerei-Konferenz zusammen—
treten werde. Frankreich.
Der Ministerrath ermächtigte gestern, wie W. T. B.“ erfährt, den Finanz- Minister Rouvier, in der Kammer eine Gesetzesvorlage einzubringen, durch welche die Z3isaprozentige Rente in eine 3 prozentige umgewandelt wird. Die Inhaber der 31 szprozentigen Rente werden den gegenwärtigen Zinsertrag bis zum 31. Dezember 1902 beziehen. Weiter soll ihnen mit dem letzten Kupon des Jahres eine Bonifikation von einem Franc für 350 Francs Rente, das heißt ein Aequivalent für das ausbezahlt werden, was sie während vier Jahre erhalten hätten, wenn eine Konversion in Zi prozentige Rente statt— gefunden hätte. Dadurch verringert sich der jährliche Gewinn aus der Konversion um zwei Millionen Francs. Der Finanz⸗ Minister wird für das Budget von 1903 über eine Summe von 32 Millionen verfügen können. Der Staat verpflichtet sich, während acht Jahre keine neue Konversion dreiprozentiger Rente, weder neuer, noch alter, vorzunehmen. Der Finanz— Minister wird die Kreditkommission ersuchen, sofort ihren Bericht zu erstatten, und die Deputirtenkammer auffordern, der Vorlage noch am Abend zuzastimmen, die dann sogleich an den Senat gehen soll. Der Minister des Aeußern Delcassé machte Mittheilung von dem ausgezeichneten Ein⸗ druck, welchen seine Erklärungen in der Deputirtenkammer über die Beziehungen Frankreichs und Italiens im Auslande gemacht hätten.
In der Abendsitzung der Deputirtenkammer begründete der Finanz-Minister den Gesetzentwurf, betreffend die Konversion der At prozentigen Rente in 3prozentige, und stellte am Schluß seiner Ausführungen sest, daß sich seit 1371 die Ausgaben dank der guten Verwaltung um die Hälfte verringert hätten. Der Kredit Frankreichs habe sich in höherem Maße gehoben als der irgend eines anderen Volks. Darauf wurden sämmiliche Artikel der Vor⸗ lage angenommen. Der Deputirte Baron Reille beantragte nunmehr einen Zusatzantrag, wonach der Gewinn aus der Konversion zur Entlastung der Grundsteuer und der kleinen Gewerbetreibenden verwandt werden solle. Die Kammer be⸗ schloß, diesen Antrag gesondert zu berathen. Die Vorlage wurde sodann im Ganzen mit 5 gegen 4 Stimmen an⸗
genommen. Rußland.
Wie dem ‚W. T. B.“ aus St. Petersburg mitgetheilt wird, ist der „Russischen Telegraphen⸗Agentur“, gegenüber einer auswärts verbreiteien Meldung, daß die russischen Truppen Mulden und Theile der Mandschurei geräumt hätten, aus Charbin die 6 28 zugegangen, daß die Räumung der Mandschurei noch nicht begonnen habe.
Gestern ist in St. Petersburg eine abessynische Mission unter Führung des Bischofs Mateos eingenoffen. Belgien.
Der Zustand der Königin soll sich, nach einer Meldung der ‚Chronique“ aus Spa, seit dem 7. d. M. verschlechtert haben.
Bulgarien.
Die Sobranje hat, wie dem W. T. B. gemelde gestern die Vorlage, betreffend die Anleihe, mit 11 6 Stimmen angenommen.
Amerika.
Wie die Hamburgische Borsenhalle“ meldet, erhielt bei der Präsidentenwahl in Haiti der Prätendent Firmin die Mehrzahl der Stimmen. Die größte Anzahl Stimmen nach ihm erhielt der Prätendem S. Pierro. Die Lage sei noch ruhig, der weitere Verlauf der Dinge aber noch ungewiß.
Aus Willemstad berichte W. T B.“, daß der Praͤ⸗ sident von Venezuela Castro gestern Morgen an Bord des D Assun , der zwei Schooner mit Negierungstruppen im Schlepptau gefübrt habe, vor Barcelona angekommen sei. Die Stadt sei iheilweise von den Aufständischen umzingelt Der Präsident werde nicht vor Sonntag zum Angriff über
gehen. N frita.
Das Parlament der Karkolonie ist, wie W. T. B. erfährt, zum . August einderufen worden.
Ztatistik und Volkewirthschaft.
Zur Arbeiterbe egung.
Die Stuckateure deg Jentral⸗ Verbande den Berlin und Um gegend beschäftigten sich am Wentag bend mit der Tariffrane Sie streben, wie die Velka Ita berlchtet, die Fesllegung ciner Tarif an, und die Verband elritung batte sich an die Freie Ver⸗ einiquag der Inbaber ven Bilk kaner - und Stuckzeschk tt n Berling und der Umgegend jam Jwecke der Anbabanng den Verbandlungen gewandt, bei denen der im dergar geren Jabre seiteng der Uaterne mer mit der Freien Vereinlgung der Stuckateare- der em Gerrrkesrricht Tarif al Granhlage dieren elle. Dieser suhßt in der Dannach, außer cinem srenaltfterten ecerptarif, ir Stuactateur ge f sinndiee klägliche Arkeikeseit and etaen Mintmalleba der? *. far Werffsiätienarefier (GMiefer Fermer, eber ard edel ⸗˖ ar beiter) cine neunstün el cke Arbeite ßen bei ciecee Mrarraal- leba den 1D M för Meer nad dea 8d Mn für Fermer, Jeber noed NMedellartkeiter ver. Bicrangf itt dem Jertral- Ber Fand der Stackatenre - eiter der Naternebmer Verein fang die Vat ert jagegangen, da s eren ich au Ter Grand lar beg wit der „Crrlen Werrlelgeeg der Sfackaleure* aber ihle fre- 9 arm Mal oog gültigen Tarn ta Verband lgeera ha dam dieler at allgemeinen Geltung gelange
tteten
Diskussion beschloß die Versammlung, den Tarif anzunehmen. Außer⸗ dem wurde die Kommission beauftragt, die Verhandlungen mit der Freien Vereinigung der Inhaber von Bil dhauer- und Stuckgeschäften Berlins und der Umgegend“ fortzusetzen.
Die Lohnbewegung der Bauarbeiter Berlins und der Vororte nimmt, hiesigen Blättern zufolge, einen für die Arbeiter günstigen Fortgang. Am Anfang dieser oche sind wieder auf 10 Bauten mit 82 Arbeitern die Forderungen bewilligt worden, sodaß gegenwärtig etwa 1490 Arbeiter auf 119 Bauten zu den neuen Bedingungen arbeiten. Im Ausstande befinden sich noch rund 220 Mann. — Auch den Putzerträgern, die einen täglichen Mindestlohn von 7,50 MS (statt wie bisher 7 14) verlangen, ist auf 9 Bauten ihre Forderung zugestanden worden, während auf 5 Bauten wegen Nichtbewilligung die Arbeit ruht.
Eine außerordentliche Generalversammlung des Verbandes der Möbelpoliere Berlins beschloß: Da die Tischlermeister die Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen zu verschlechtern suchen, hat jeder Möbelpolierer die Entlassungsscheine zurückzuweisen. Um die Arbeits⸗ losen während der schlechten Geschäftslage mit 1650 Æ pro Tag unter⸗ stützen zu können, hat jeder in Berlin und Umgegend arbeitende Polier pro Woche 50 Extrabeitrag zu zahlen.“
Aus Kiel wird dem Vorw.“ berichtet, daß die Unterhandlungen zwischen den ausgesperrten Bauhandwerkern und der Innung Bauhütte“ zu einem Resultat noch nicht geführt haben. Die Innung macht jetzt folgendes Angebot: Bis zum 1. Oktober sollen 55 , von da ab bis zum 31. Dezember 1906 60 * pro Stunde gezahlt werden. Nach zwei Jahren soll die städtische Baukommission entscheiden, ob die Konjunktur im Baugewerbe ge⸗ stiegen sei, und sollen im bejahenden Fall 3 pro Stunde von da ab zugelegt werden. Die Vertreter der Gesellen erklärten, daß auf diese Bedingungen die Ausgesperrten wohl niemals eingehen würden.
Der Auscstand im Baugewerbe zu Neumünster ist, demselben Blatt zufolge, beendet. Die Zimmerer waren sieben Wochen, die Maurer fuͤnf Wochen ausständig. Die Strikenden haben beschlossen, die von den Unternehmern angebotenen Bedingungen anzuerkennen und die Arbeit wieder aufzunehmen. Viel haben die Arbeiter nicht erreicht, hauptsächlich den Abschluß eines Tarifvertrags mit der Organisation.
Auch der Ausstand der Zimmerer in Braunschweig ist jetzt, wie die, Magdeb. Ztg. meldet, nach sechswöchiger Dauer als beendet an= zusehen. In der vorigen Woche haben 27 Strikende die Arbeit zu den alten Bedingungen wieder aufgenommen. In einer am Sonnabend Abend abge⸗ haltenen Mit liederhersammlung des Zentralverbandes der Zimmerer be⸗ richtete der . daß die Wiederaufnahme der Arbeit durch eine Anzahl Strikender große Unruhe hervorgerufen habe; die Zahl der Strikenden belaufe sich jetzt noch auf 119. Ein anderer Redner erklärte, die Maurer und Bauarbeiter, die durch den Strike in Mitleiden⸗ schaft gezogen würden, drängten auf bedingungelose Wiederaufnahme der Arbeit, und er schlage vor, daß letztere sosort zu den früheren Be⸗ dingungen wieder aufgenommen werde. Darauf wurde eine neue Versammlung auf Dienstag anberaumt, in der über die Aufhebung des Strikes endgültig Beschluß gefaßt werden sollte.
Im Hamburger Baugewerbe ist es noch nicht zum Friedens—⸗ schluß gekommen. Zwar haben die Maurer, wie in Nr. 156 des R. u. St. Anz.“ berichtet wurde, die von ihnen verhängten Sperren aufgehoben, dagegen erhalten die Arbeitgeber die von ihnen ver⸗ fügten Auesxerrungen, nach einer Mittheilung des Vorw.“, auf⸗ recht. Die Unternebmer suchen weiter nech Arbeite willige von außerhalb beranzuzieben. — Gestern Abend fand eine Ver⸗ sammlung von Zim merleuten Hamburgs statt, die von etwa 2000 Personen besucht war. Einer Meldung des Hamb. Korr.“ zufolge wurde ein Antrag der Verwaltung des Zentral⸗ verbandes der Zimmerer, die vom Verband verhängten Sperren unter der Bedingung aufzubeben, daß die Innung sich bis Freitag bereit erklärt, mit den Vertretern der Gesellen in Verhandlung zu treten, am Freitag aber über weitere Maßnabmen in einer neuen Versammlung zu beschließen“, mit überwiegender Majorität abgelehnt und beschlessen, den Strife fortzusetzen.
Aus Trie st berichtet die Wiener Ita“, daß die Handels. und Gewerbelammer, beziebungsweise die Börse⸗Dexutation bei den dortigen Babnverwaltungen und der Lagerhauscverwaltung Schritte eingeleitet bat. damit wäbrend des Strikes der Fubrleute (s. Nr. 157 des R. u. St. Anz.“ zur tbeilweisen Bebebung der durch densel ben entstandenen Verkebresteckung die nolbwendigen Waggong und Gleise der Ufer⸗ babn des Freibafens zur Verfügung gestellt werden. Einige Sxediteure, Kaufleute und Brauercsen arbeiten mit eigenen Fubr— werlen. Wegen Uebertretung des Koalitione⸗Gesetzes wurden vorgestern acht Personen, darunter zjwei Fubrwrerkeunternebmer, ver- haftet Die in der dertigen Linoleumfabrik beschäftigten Arbei ter baben mit Rücksicht auf die schwierige Lage der Fabrik trotz der Ablebnung ibrer sämmtlichen Forderungen beschlessen, nicht in den Ausestand zu treten.
In Arad (Ungarn) baben nach einer Meldung des W
21 R * = . loo) Maurergebilfen wegen Lobndifferenzen die Arbeit e
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Kunst und Wissenschaft.
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