1902 / 164 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 15 Jul 1902 18:00:01 GMT) scan diff

3) von Fähren, Baggern und sonstigen, nicht auf Tragfãhigkeit vermessenen Schwimmkörpern für jedes Quadratmeter Fläche. *

4) von Floßholz für jede Tonne

Bemerkungen zu I. . .

a. Fahrzeuge, die an einem Tage mehr als einmal in den Hafen . haben das Hafengeld fur diesen Tag nur einmal zu ent⸗ richten. .

b. Güterdampfer, die nicht mehr als * ihrer Tragfãhigkeit an Gütern löschen und laden und nicht länger wie 458 Stunden im Hafen verweilen, haben nur die Hälfte des . zu zahlen.

C. Bei Feststellung des Floßholjgewichts wird ein Kubikmeter bartes Holz zu 0,75 t, ein Kubikmeter weiches Holz zu O0, 55 t und ein Festmeter zu 11 cbm Wassermaß oder 5 am Wasserfläche bei einfacher Lage der Stämme gerechnet.

II. Schutzgeld . . bei Eintritt von Hochwasser oder Cisgang von den im Hafen befind⸗ lichen oder ihn aufsuchenden Schiffen, Fähren, Baggern und sonstigen Schwimmkörpern: w

1) von Fahrzeugen unter 20 t Tragfähigkeit. 150 ,

2) von größeren Fahrzeugen und zwar .

. von Dampfschiffen für jedes Quadratmeter benutzter Fläche 10 4,

p. von anderen Schiffen für jede Tonne Tragfähigkeit 8 3,

3) von sonstigen Schwimmkörpern (Schal den, Baggern, Flößen, Badeanstalten u. dergl.) für jedes Quadratmeter benutzter Flãche . ,

1

Bemerkungen zu II. a. Durch Entrichtung des Schutzgeldes erlangt. das Fahrzeug

Anspruch auf Hafenschutz gegen Eisgang und Hochwasser für ein vom

1. Sktober bis zum 30. September . erstreckendes Hebungs jahr.

b. Fahrzeuge, welche schon in einem anderen preußischen Rhein⸗

hafen mit gleichartigem 6, . Schutzgeld in demselben bungsjahre gejahlt haben, bleiben für dieses Jahr im Falle der enutzung des Ruhrorter Hafens schutzgeldfrei. Ist aber das in dem früher benutzten Hafen erlegte Schutzgeld niedriger als das unter I festgefetzte, so wird der Unterschied nacherhoben. .

C. Fahrzeuge, die nach dem 2. September in Ruhrort oder in einem preußischen Rheinhafen mit gleichartigem Schutzgeldtarif schutz⸗ geldpflichtig geworden sind, können 4 Wochen lang den Hafenschutz in Ruhrort ohne wiederholte Entrichtung von Schutzgeld in Anspruch nehmen, auch wenn ein Theil dieses Zeitraums schon in das mit dem 1. Sftober beginnende Hebungsjahr fallt. 5 .

d. Anfang und Ende der Schutzzeiten (derjenigen Zeiträume, in welchen die Verpflichtung zur Zahlung von Schutzgeld besteht) wird durch die Hafenverwaltung öffentlich bekannt gemacht. ö.

s. Das von den schutzgenießenden Schiffen, Flößen und sonstigen Schwimmkörpern nach Abschnitt 1 zu zahlende einmalige Hafengeld wird auf das Schutzgeld angerechnet. ö .

. Als Hafen mit gleichartigem Schutzgeldtarif sind diejenigen an der Lorcler, in St. Goar, Koblenz, Brohl, Oberwinter, Mül heim a. Rh., Duisburg, Orsov, Wesel und Emmerich anzusehen.

III. Schlepygeld für jede Fabrt aus dem Hafen bis in den Rhein oder umgekehrt und für jede Fahrt innerhalb des Hafens, ohne Unterschied der Fahrt⸗ lãnge ĩ

1) von Schraubendamrfern 3 ,

1

Ii von ganz oder theilweise beladenen sonstigen Schiffen bis 100 Tonnen Tragfähigkeit. 2 4,

von größeren Schiffen Trag⸗ fãbigkeit k 14 mehr, ; . ö.

d) von leeren Schiffen (außer Dampfern) die Hälfte der Sätze unter 3,

M von Baggern...

6) von dem schwimmenden Dampfkrabn .

7 von Flößen bis ju 3 Stammlängen und 8 i Breite

lv. Ufer geld (Werftgeld) von allen im Hafenbereich ein oder ausgeladenen einschließlich des Floßbolzes, für die Tonne

IJ an fiskalischen vervachteten oder Privatplätzen,

X. ron Robeisen, Brucheisen, anderen unedlen Robmetallen, ver⸗ arbeiteiem Eisen aller Art, Zement, Zementwaaren, Traß, Kalk, Erde, Lebm,. Sand, Kies, Kreide, Kisener, anderen Eren, Sali, Steinen und Steinwaaren, Steinkoblen, Koks, Braunkoblen. Torf und Mauer⸗ steinen, Thonfliesen, Thonröbren, Dachziegeln, Getreide und Holz in robem und geschnittenem Zustand w

von allen anderen Gütern. . 4 *

G kei Verladung oder Loschung von Gütern, für die schon ein⸗ mal Ufergeld bejablt ist, die Hälfte der Säße unter A. und B

2 von siskalischen nicht verrachteten Plätzen

Hunter 1A und B erbäbt für die Tonne um 5 A, 1C die Hälfte dieser erböbten Säße. Lagergeld FKekalischen nicht vervachteten Plätzen länger weitere Weche und jedes Quadrat ; 10 *

für jede weiteren 250 Tonnen

4 *, 6 , 146.

Gütern,

meter belegter Fläche ; K Bemerkungen zu 1 bis V. I Angejangene Erbebungeeinbeiten (Tonnen, Quadratmeter, Jeit⸗ räume u n für voll gerechnet 2 Die ju zablenden Gebäbren werden auf balbe Mark nach oben abgerundet und betragen in den Fallen unter 1 und 11 mindestenẽ 150 4 3) Die unter 1 und 11 fur mungen gelten auch für

1 oder regt werden

9 Der Flächentaum in den Falle ; wird Tarch Multivlikatioen der größten ange mit de der Schiffe. Bagger, Flöße und sons ximmtkèrrer Naddamr fern unter Vinjurechnung Rad kastent

Breite ; M a. ag und die Stunde des Ginlauser

der 12wrchenilichen und 8 stündigen Frist im Sinne der Abschnittz nicht mit gezahlt

rem F * wer der v. wer? ur

Damr sschiffe selche Fabreuge, die Glektrintät eder eine andere in

lbsibetriebe ja verladenden fiwvenden 6 4.

12 4.

10 *

lenden Gisenbabnwagen den

jedem Wagen 10 4

den Fabrfeugen ge⸗

1 und Schlerroelde. and Uebergang t bestim nungen Tari tin mit dem 1. Mrril 10 in Tran and wear mil der Maseeke. daß la der Jen poem 1. Ayr 1 ki am 1. Dtteker 10 da nnter 1 1A HB HeRihaecte Ufergeld (Werftarlk dar zam alben Betrage erbelen ird anch ird sa diefer Uebergang das Uferaeld (Werst- geld) aach 1 1 C ed IV 2 auer Jagrunbelegang der Hälste der unter IV 1 A H genannten Sähge berechnet

9 n sedech aa statt de Hafen- Ked Nöergesder (WMerftrkdes nad Michel 1 eed 17 dier Tarie äbrerd der licbnr gaser ber in dem alter Tarif dergeekene Dafeageld a erbeben, sefern der

Der derstebende

Betrag des letzteren sich höher stellt wie jene beiden Abgaben (fũr ein Schiff sowie für feine Ein- und Ausladung) zusammen.

Berlin, den 2. Juli 1902. Der Der Minister 7 für Handel und inister. ewerbe. Im Auftrage:

In Vertretung: Heller. Lohmann.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Im Auftrage: Schultz.

R ar . für die im fiskalischen Hafen zu Hochfeld zu entrichtenden Verkehrsabgaben.

Es ist zu zahlen: ö J. Hafengeld.

Beim Einlaufen in den Hafen für je 12 Wochen ununterbrochenen Aufenthalts . .

1) von Schiffen, die ausschließlich oder ,,, zur Beförde⸗ rung von Gütern dienen, für jede Tonne Tragfähigkeit. O56 ,

27) von Schiffen, die ausschließlich oder vorwiegend zur Beförde⸗ rung von Personen dienen und von Schleppdampfern, für jede Tonne Tragfähigkeit D

3 von Fähren, Baggern und sonstigen, nicht auf Tragfähigkeit vermessenen Schwimmkörpern, für jedes Quadratmeter Fläche 1 3,

4) von Floßholz für jede Tonnen. w

Bemerkungen zu J. e

a. Fahrzeuge, die in einer Woche mehr als einmal in den Hafen Nn. haben das Hafengeld für diese Woche nur einmal zu ent— richten.

p. Güterdampfer, die nicht mehr als R ihrer Tragfähigkeit an Gütern löschen und laden und nicht länger als 48 Stunden im Hafen verweilen, haben nur die Hälfte des Hafengeldes zu zahlen.

. Bei Feststellung des Floßholjgewichts wird ein Kubikmeter hartes Sol; zu 075 t, ein Kubikmeter weiches Holz zu O55 mt und ein Festmeter zu 14 ebm Wassermaß oder 5 am Wasserfläche bei einfacher Lage der Stämme gerechnet.

II. Schleppgeld. ; ö

1) Für Fahrten, nach oder aus dem Duisburg⸗Hochfelder Hafen, von oder nach den Hochselder Werken, der Werthauser Fähre oder dem gegenüberliegenden Ufer von Schiffen bis 250 Tonnen Trag⸗ fähigkeit , —— d, n Schiffen für jede weiteren 250 Tonnen Tragfähigkeit 1 0 mehr.

2) Für Fahrten von und nach Duisburg Hafenmündung oder Essenberg das Doppelte der Sätze unter J.

3) Für Fahrten von und nach Homberg, von und nach Ruhrort von Schiffen bis 250 Tonnen Tragfäbigkeit. 6 4, k Schiffen für jede weiteren 250 Tonnen Tragfähigkeit 2 mehr.

4) Für Fahrten von und nach Uerdingen von Schiffen bis zu 250 Tonnen Tragfähigkeit J 10 6, von größeren Schiffen für Trag⸗ fäbigkeit . 2 (66 mehr. . ;

5) Für das Heranschleppen der Schiffe vom nördlichen Ende der Hafen ubm des Südhafens in die Einfahrt des Süd, oder Kultus Vasens

a. für leere Schiffe bei einer Tragfähigkeit bis 500 Tonnen 1,090 , von 500 Tonnen bis 1000 Tonnen. ' 6 von 1000 Tonnen und mebr. 2,00 4,

b. fur beladene Schl ü;

. D

jede weiteren 250 Tonnen

„das Doppelte der Beträge unter a.

6) Für das Schleypen eines Floßes bis zu 30 m Breite 490 für größere Flößhzheꝛeꝛ— 1780 Bemerkung zu II.

Beladene Schiffe mit mebr als 10090 Tonnen Ladung werden

stromaufwarts nicht geschlervt.

lil. Ufergeld (Werftgeld) von allen im Hafenbereich ein⸗ oder ausgeladenen Gütern, einschließlich des Floßboljes, für die Tonne:

1 an fiskalischen vervachteten oder Privatrlätzen

X. von Robeisen, Brucheisen, anderen unedlen Robmetallen, ver arbeitetem Eisen aller Art, Zement, Zementwaaren, Traß, Kalk. Erde, ebm, Sand, Kies, Kreide, Giseners, anderen Erzen, Sali, Steinen und Steinwaaren, Steinkoblen, Koks, Braunkoblen, Torf und Mauersteinen, Thonfliesen, Tbonrähren und Dachziegeln, Getreide und Dol in robem und geschnittenem Zustande .. 24,

B. von allen anderen Gütern. WJ

. kei Verladung oder Löschung ven Gütern, für die schen einmal Uergeld beiablt ist, die Hälfte der Sätze unter A und B,

an fiefalischen nicht vervachteten Plätzen die Sätze unter 1 A und B erbobt für die Tonne um 5 , im Falle 1 C die Hälfte dieser erböbten Sätze.

lv. Lagergeld pen allen Gütern, die auf sigalischen nicht vervachteten Plätzen langer als 2 Wochen lagern, für jede weitere Woche und jedes m belegter Flache. . . t 10 4. Bemerkungen zu 1 bis 1v.

1) Angefangene Erbebungeeinbeiten (Tonnen, Quadratmeter, Jeit-˖ räume u. . w. werden für doll gerechnet.

3 Die ju zablenden Gebühren werden auf balbe Mark nach oben abgerundet und betragen in den Fällen unter JI und II mindesten? 150 4

Die unter 1 und I für Damrfschiffe getroffenen Bestimmungen aelten auch für folche Fabrzeuge, die durch Narbta. Benzin, Petroleum, Ficktritit eder eine andere mechaniiche Triebkraft bewegt werden.

) Der Flächenraum in den Fällen unter 3. 122 und 113 wird durch Multirlikatien der größten Länge mit der größten Breite der Shift, Bagger, Flöße und sonstigen Schwimmlörrer bei Mad. damr sern unter Dinzurechnung eines RNadkasteng jur größten Breite ermittelt

53) Der Tag und die Stunde des Ginlaufeng werden bei Be⸗ rechnung der 12 wöächentlicihen und 48 ständigen Frist im Sinne det Abschnine 1 nicht mitgezählt.

V. Kirr⸗Geld ven den durch Felalische Kirrer ja verladenden Koblen, und zwar für die Tenne den ett i kirrenden J ven wer m Wrwöendeana - 4 1 8

Auterdem far Akereben der juruckjuftellenden Gifenbabnmagen den jedem Wagen. V 109 *

Befreiungen

Befreit sind

J Fahrzeuge den weniger all mei Tennen Tra ibigkent,

2 Zabrsenze und Güter, dir dem Ting dem Slaai eder dem Reich ackeren eder ausgichlic5 lich fur deren Recha ang be ordert werden.

3 Fabrzenuge, welche a anderen abaaber lichten Fabrzengen ge⸗ bören. Flieger nnd Scalnrren

ua 1 dem VYafengelde,

zu 2 ven allen Ubaaken,

a J dem Dafen- and 6 Schieß und Uebergangtbestimmangen

Dicser Tarif tritt an Stelle deg Klberigen mit dem rl 1M in Kraft, jedoch mit der Naßaabe daß in der Jeit vem 1. Arril 1803 bij jam 1. Dfieker Je dag anter III beyecicihaete NMereelt (Merrt- ald ar fam alter Betrage erbeben ird.

Berlin, den 2 Juli 190M.

Der Der Min ster Finanꝝy far Handel und Minister. Gewerbe.

Im usftrage In Vertretung Heller Lohmann

Der Minister der offentlichen Ardeiten Im Uuftrage Schult

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal-Angelegenheiten.

Der bisherige Privatdozent, Professor Lie. Eduard Simons zu Bonn ist zum außerordentlichen Professor in der r ,. Fakultät der Friedrich⸗Wilhelms ⸗Universität zu

erlin ernannt worden.

Bekanntmachung.

Dr. Adolf Menzel-⸗Stiftung.

Anläßlich des 70. Geburtstages des Malers, Professors Dr. Adolf Menzel, Kanzlers des Ordens pour, le mérite, ist eine Stiftung errichtet worden, deren Zweck ist: jungen, befähigten Künstlern deutscher Abkunft, ohne Unterschied der 3 welche die Königliche akademische Hochschule für die bildenden Künste oder die Meister-Ateliers der Königlichen Akademie der Künste in Berlin besuchen, eine J für ihre Studienzeit für ein oder mehrere Jahre zu gewähren.

Das Stipendium soll vorwiegend Malern, und zwar chen aus den höheren Klassen und Abtheilungen der ge. chule, resp. aus den Meister-Ateliers, zu gute kommen, doch sollen hervorragend begabte junge Bildhauer nicht durchaus ausgeschlossen sein (53 L des Statuts der Stiftung).

Das . wird zunächst nur auf ein Jahr be⸗ willigt, darf jedoch auch zwei oder drei Jahre an denselben Bewerber hintereinander oder in Zwischenräumen bewilligt werden und foll in vierteljährlichen Raten pränumerando zur Auszahlung kommen (5 4 des Statuts).

Bei den Bewerbungen, welche an den Direktor der Hoch⸗ schule für die bildenden Künste zu richten sind, sind folgende Schriftstücke einzureichen:

I) ein vom Bewerber verfaßter kurzer Lebenslauf;

2 amtliche ennie über den Besuch der Königlichen akademischen Hochschule für die bildenden Künste oder der akademischen Meister⸗Ateliers und über Führung, Fleiß Befähigung des Bewerbers; i

3) Studien⸗Arbeiten und besonders Kompositionen, welche aber die Befähigung des Bewerbers Aufschluß geben G8 6 des Statuts), .

Die Stipendiaten sind verpflichtet, im Falle sie das Stipendium nicht für ihr Studium auf der akademischen Hoch⸗ schule für die bildenden Künste zu Berlin oder in den Meister⸗ Ateliers verwerthen, über ihren Aufenthalt und ihre Thätig⸗ feit dem Direktor der akademischen Hochschule für die bildenden Künste quartaliter Bericht zu erstatten. Mit Ablauf des zweiten Quartals haben die Stipendiaten eine Studien-Arbeit oder eine Kopie nach einem hervorragenden Werke der älteren Kunst oder eine Komposition, über deren Würdigkeit der Vorsitzende des Kuratoriums entscheidet, an die Königliche akademische Hochschule für die bildenden Künste als deren Eigenthum einzuliefern (83 9 des Statuts).

Bei n, , Fleiß oder schlechter Führung des Stipendiaten kann demselben das Stipendium durch das Kuratorium entzogen werden (8 10 des Statuts). ]

Das Stipendium ie g circa 700 . Die Verleihung

desselben geschieht am 8. die 2 er⸗ folgen jeweils am 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Okl⸗ lober gegen Duittungen, welche vorher dem Unterzeichneten zur Ba n gen vorzulegen sind.

Geeignete Bewerber haben * Gesuche mit den in Vor— stehendem geforderten Attesten un Arbeiten bis zum 15. Ok⸗ tober d. J. an den unterzeichneten Vorsitzenden des Kura⸗ toriums einzureichen.

Berlin, den 15. Juli 1902.

Der Vorsitzende des Kuratoriums der Dr. Adolf Menzel⸗Stiftung. A. von Werner, . Direktor der Königlichen akademischen Hochschule für die bildenden Künste.

und

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Die Oberförsterstelle Warnow im Regierungsbezirk Steisin ist zum 1. Oktober 1902 anderweit zu besetzen.

Eine vollbeschäftigte Forstkassen⸗Rendantenstelle in Saarbrüchen ist voraussichtlich zum 1. Oktober 1902 ander weit zu besetzen.

Ministerium des Innern.

Dem Polizeirath Liß ist die Stelle eines solchen bei dem Polizei⸗Präsidium in Berlin übertragen worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Die Maschinenbauschullehrer, RegierungJe⸗ Baumeister Heim und Ingenieur Brand in Elberfeld Barmen sind zu Königlichen Dberlehrern ernannt worden

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Sekanntmachung.

Bei der heute in Gegenwart eines Notars bewirkten Verloosung der für das laufende Jahr zu tilgenden Stamm Aktien der Ricdershiesisch⸗Mäckischen Eisenbabn sind die in der Anlage aufgeführten Jol Stück gezogen worden. Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforde rung gekündigt.

den Kapitalbetrag zugleich mit den Jinsen für das

2 Halbjahr 1M dom 18 Dezember d. J. ab 2 Qulttung und Rückgabe der Aknien sowie der dazu ge zrigen Jinescheine Reihe XI Nr. 11 die 14 bei der Staat schulden Tilgungslasse hierselbs. Taubenstraße X, zu erheben Die Jahlung erfolgt von Uhr Vormüitags bis 1 Uhr Nach. mittag, mit Aueschluß der Senn⸗ und Festtage und der legten drel Geschäftetage jedes Monatg. Die Cinlösung ar aich auch bel den Neglerunge Vauptfassen und imn Frank- furt a. M. bei der Kreielasse Ju diesem Jwecke können dee EFckten einer diefer Kassen schon vom 185 Nedember d. J ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden⸗Tilgunqn⸗ sasse zur Prüfung vorzulegen bat und nach erfolgter Fe srellung die Augzahlung dem 18. Daember d. J ab bewirkt

Vom 1. Januar 1903 ab Fgört die Verzinsung der gekündigten Dokumente auf

Feng werden die bereits früher auegeleesten, auf der Anlae der nichneten, noch rücktändigen Dolumente wieder boll

und mil dem Bemerken aufgerufen, daß deren Vernnfang

bereits mit dem 31. Dezember des Jahres ihrer Verloosung aufgehört hat

Der Betrag der etwa fehlenden, unentgeltlich abzu—⸗ liefernden Zinsscheine wird von dem zu zahlenden Kapital⸗ betrage zurückbehalten.

ö zu den Quittungen werden von den oben⸗ bezeichneten Kassen unentgeltlich verabfolgt.

Berlin, den 1. Juli 1902. .

Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Hoffmann.

Forst⸗Akademie Eberswalde. Vorlesungen im Winter-Semester 1902103.

Ober⸗Forstmeister Riebel:; Waldbau. Forstliche Exkursionen.

Forstmeister Dr. Martin: Grundlagen und Methoden der Forst⸗ einrichtung. Waldwegebau. . Exkursionen.

Forstmeister Zeising: Forstheolitik einschließlich Ablösung der Waldgrundgerechtigkeiten. Forstliche Exrkursionen.

Forstmeister Br. Kienitz: Waldbau, insbesondere forstliches Ver⸗ halten der Waldbäume. Tandwirthschaft (Thierzucht).! Forstliche Erkursionen. .

Forstmeister, Professor r. Schwappach: Holzmeßkunde. Forstberwaltungslehre. Forstliche Erkursionen.

Forstmeister, Professor Dr. Möller: Ueber die Bedeutung der Pilze für das Leben des Waldes.

Forst⸗Assessor Dr. Laspeyres: Forstliches Repetitorium. Forstliche Exkursionen.

Professor Hr. Schubert; Mathematische Grundlagen der Forst⸗ wissenschaft (Holzmeßkunde, Waldwerthrechnung). Mathematisch⸗ geodätische Uebungen.

Forst-Assessor Jacob: Planzeichnen.

Geheimer Regierungsrath, Professor Dr. Müůttrich: Grundzüge der Differential⸗ und Integralrechnung. Mechanik. Meteorologie und Klimalehre.

Geheimer Regierungsrath, Professor Dr. Re mel e: Allgemeine und anorganische Chemie. Chemisches und mineralogisches Praktikum.

Professor Hr. Al bert: Standortslehre.

Professor Dr. Schwarz: Allgemeine Botanik mit Praktikum.

rofessor Dr. Eckst ein: Wirbelthiere. Forstschädliche Thiere. Fischzucht. Zoolgische Erkursi nen.

Amtsgerichtsrath, Professor Dr. Dickel: Rechtskunde (Zivil- und Strafprozeß). Repetitgrium in Rechtskunde.

Dr. Heidemann: Erste Hilfeleistung in Unglücksfällen.

Das Winter⸗Semester beginnt Mittwoch, den 15. Oktober 1902, und endet Sonnabend, den 28. März 1993.

Meldungen sind möglichst bald unter Beifügung der Zeugnisse über Schulbildung. forstliche Lehrzeit. Führung, über den Besitz der er—⸗ forderlichen Mittel zum Unterhalt, sowie unter Angabe des Militär— verhältnisses an den Unterzeichneten zu richten.

Eberswalde, den 11 Juli 1902.

Der Direktor der Forst⸗Akademie. Riebel, Königlicher Ober⸗Forstmeister.

Abgereist:

der Präsident des Königlichen Oberverwaltungsgerichts Peters, nach Oberbayern und Tirol.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 15. Juli.

Zum Vorsteher der von der Stiftung „Deutsches evan— gelisches Institut für Alterthumswissenschaft des heiligen Landes“ in Jerusalem zu errichtenden Anstalt ist vom Vor⸗ stande der Stiftung der außerordentliche Professor der Theologie L. Dr. Dalman in Leipzig gewählt und diese Wahl von Seiner Majestät dem Kaiser und König durch Aller⸗ böchsten Erlaß vom 28. Juni d. J. bestätigt worden.

l Der Devollmachtigte zum Bundesrath, Königlich sächsische Geheime Rath Dr. Fischer ist mit Urlaub abgereist.

Der Regierungs⸗Assessor Dr jur. Haarmann in Oena⸗ brück ist dem Landrath des Kreises Konitz, Reg⸗Bez. Marien

werder, zur Hilfeleistung in den landräthlichen Geschäften aberwiesen worden

Laut Meldung des W. T. B. ist S. M. S. „Hansa“, mit dem Zweiten Admiral des Kreuzer⸗Geschwaders, Kontre⸗ dmiral von Ahlefeld an Bord, am 12 Arthur eingetroffen S. M. S. „Gazelle“ ist am 12 Juli in La Guanra eingetroñen

S. M S nach Taku und N

Juli in Port

Sertha ist am 13. Juli von Tsingtau ind Nagasall in Seer gegangen

S. M. S. Habicht ist am 14. Juli von Kamerun in Ser gegangen

er Ablösunggtrangvort für S M. S. Cormoran“, Trang portführer: Dberleutnant zur See ren hel, ist auf dem Dampfer Karlsruher am 12 Juli in Adelalde eingetroffen und Lat am 14. Juli die Reise nach Melbourne fortgeseßt Der Trunpentranevortdampfer Bisa Hat auf der Ausreise nach Ost⸗ Asien am 14. Juli Aden angelaufen

a4 Kiel, 14. Juli Ihre Majestät die Kaiserin und

Eon ge traf heute Nachmittag an Bord der „Muna in wiestgen Hafen ein und seßte um g Uhr Abends mit den

Taiser lichen Vrinzen die Neise nach Cadinen fort

Die Sess e Session des Landtages ist, wie die Jig mittheilt, big zum 9. Auguft 15 m Die N =. ie e uwwahlen m LE g 1. Ofieber angeseg * mn Anhalt.

Um Sonntag wurde in der Schleßkirche u Ball eme Trauner feier für Mee Hohen die 6 wn

sind auß den

machten, und er sei

zu Anhalt⸗Bernburg abgebalten, an ber Sein? Maren

der König von Dänemark, Ihre. Hoheiten die Prinzen Johann und Julius zu Schleswig- Holstein⸗ Sonderburg⸗ Glücksburg, die Herzogin und der, Erbprinz von Anhalt, der erz Friedrich Ferdinand zu Schleswig- Holstein⸗Sonderburg⸗Glücksburg, ferner Ihre Durchlauchten der Prinz und die Prinzessin Eduard von Anhalt, sowie die Fürstin zu Waldeck und Pyrmont theilnaohmen. Gestern fand dann die feierliche Beisetzung in der Fürstengruft der Schloßkirche zu Bernburg statt. Der Zug mit der Leiche der verewigten Fuͤrstin traf um 12169 Uhr von Ballenstedt auf dem Bahnhof in Bernburg ein. Als der mit einer Purpurdecke verhüllte Sarg auf den . gehoben wurde, präsentierte, wie W. T. B.“ berichtet, die auf dem Bahnsteige aufgestellte Ehrenkompagnie des Füsilier - Regi⸗ ments General- Feldmarschall Graf Blumenthal (Magde⸗ burgischen) Nr. 36. Die Regimentsmusik des Infanterie⸗ Regiments Nr. 3 spielte einen Choral. Vom Bahnhof bewegte sich der Zug nach der Schloßkirche. Dem Sarge zu⸗ nächst schritten Seine Hobeit der Erbprinz von Anhalt, rechts von ihm Seine Majestät der König von Däne⸗ mark, links Seine Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Heinrich von Preußen als Vertreter Seiner Majestät des Kaisers. Es folgten Ihre Hoheiten die Prinzen Julius, Johann und Albert zu Schleswig⸗-Holstein-Sonderburg— Glücksburg, Ihre Durchlauchten der Prinz Eduard von Anhalt, der Prinz Sizzo von Schwarzburg, der Prinz Aribert von Anhalt, der Fürst zu Stolberg-Wernige⸗ rode und Vertreter anderer ier Bei der Trauerfeier in der Schloßkirche hielt der Ober⸗ Hofprediger Teichmüller aus Dessau die Trauerrede. Hierauf erfolgte die Beisetzung in der Fürstengruft, wobei nur die nächsten Anverwandten und die übrigen Fürstlichkeiten an⸗ wesend waren. Der Superintendent Fischer in Bernburg ertheilte den Segen. Nach der Feier reisten die Fürstlichkeiten nach Dessau ab.

Großbritannien und Irland.

Der Kronprinz und der Prinz Andreas von Griechenland haben gestern Nachmittag, wie W. T. B.“ meldet, von London die Rückreise nach Athen angetreten. Der Premier⸗Minister Balfour wurde gestern von dem König empfangen und zum Lord-Geheim-Siegel— bewahrer ernannt.

Gestern fand im Auswärtigen Amt eine sehr stark besuchte Versammlung der unionistischen Partei statt. Lord Salisbury und der Staatssekretär für die Kolonien Chamberlain waren nicht anwesend. Der Premier⸗Minister Balfour, der mit großer Begeisterung empfangen wurde, hielt eine Ansprache, in welcher er über den Verlust des Führers sprach, der nahezu 50 Jahre lang im politischen Leben gestanden, und dem die Ruhe, die er so wohl ver⸗ dient habe, niemand mißgönnen werde. Der Verlust sei unersetzlich. Er (der Premier⸗Minister) habe die große Auf⸗ gabe, welche der König ihm anvertraut, nicht in allzu über⸗ mächtigem Vertrauen auf seine Fähigkeiten, sondern darum übernommen, weil er Grund zu der Annahme habe, daß er auf die Achtung und das Vertrauen derjenigen rechnen dürfe, mit denen er bisher gearbeitet habe. Er bedauere, daß er den Beistand eines seiner hervorragendsten Kollegen, des Schatzkanzlers Sir Michael Hicks Beach, ver⸗ lieren werde. Obgleich er nicht weiter mit einiger Sicherheit auf dessen Beistand rechnen könne, habe er die sichere Ueber⸗ zeugung, daß er auf dessen vollkommenes Vertrauen und seine guten Wünsche für ihn bauen könne. Sodann erklärte der Premier⸗ Minister, er habe keine Geheimnisse und keine Ankündigung persönlicher Art zu machen. Es könnten Veränderungen in⸗ folge der großen Veränderung, welche man zu beklagen habe, eintreten, die Politik der unionistischen Partei aber werde unverändert bleiben. Hierauf nahm der Schatzkanzler Sir Michael Hicks Beach das Wort. Er theilte zunächst seine Absicht mit, von seinem Posten zurück— zutreten, und bemerkte dann, es gebe niemand, den er lieber als Führer der Partei annehme, als Balfour. Aber der Rücktritt Lord Salisbury s, dessen Kollege er über 25 Jahre gewesen, sei für ihn ein Bruch mit ben Traditionen seines bisherigen politischen Lebens Schon vor zwei Jahren habe er aus persönlichen Gründen um Enthebung von seinem Posten gebeten, Lord Salisbury habe aber darauf bestanden, daß er sein Amt behalte. Jeßt fühle er doch daß der Augenblick gekommen sei, wo ein jüngerer Mann seine Stelle einnehmen könne. Er gebe zu,

daß die Umstände, welche seinen Wunsch, sich zurückzuziehen,

beschleunigt hatten, eine längere Erwägung erforderlich . deshalb auch für den Augenblick damit einverstanden, noch einige Zeit im Amt zu bleiben. Von einem längeren Verweilen auf diesem Posten könne aber keine Rede mehr sein

Im Dberhause machte gestern der Herzog von De vonshire die formelle Mittheilung von dem Rücktritt Lord Saligburn g und bemerkte dann weiter, man könne mit gutem Rechte annehmen, daß, wenn sich nicht der Krieg wider Er— warten so sehr in die Länge geiogen hatte, Lord Salisburn sich bereits früher zurückgejogen baben würde Nachdem der Nedner dann die hervorragenden Eigenschaften Lord Salie burn g eingehend gewürdigt hatte, sagte er, er habe keinerlei auf die Politit bezugnehmende Erklärungen abzugeben, denn der Wechsel der leitenden Minlster werde keinen Wechsel in der Politik nach sich ziehen. Was die Haltung von Sir Michael Hicks Beach betreffe, so sei immer nech Raum für die Hoff nung vorhanden, daß sich seine Temission, deren so vplätzlichen Emtritt man nichi erwartet habe, vielleicht doch noch rückgängig machen lasse Lerd Spencer und der Lord⸗ kanzler Earl of Halelburn feierten ebenfalls den Charakter und die Fähigkeiten Lord Salisburn g in längeren Reden: aledann nahm Lerd Roseberg das Wort und sagte, Lord Saliaburn sei nach dem Tode Gladstone s im Leben Englands die herrschende Personlichkeit gewesen. Er schloß, indem er mit ber ichen Werten die Herdorragenden EGlgenschaften Lord Salleburn s rühmte. Das Haug nahm Hierauf die zweite Leung der Bill über den Verkauf berauschender Getränke an.

Im Unterhause warde der Vremier Mmister Balfour nicht nur don den Censervatiden, sendern auch von den Liberalen mit lautem Weifall begrüßt. Sir Henry Campbell Bannerman erhob sich sogleich und wänschte ihm Glück zu der Ehre, die ihm dadurch zu tbeil geworden sei, da er zur Bildung der Negierung aufgefordert worden sei Er manche ihm Erfolg und Glad nicht nur in der Bildung der Nenlerung

Dbeherde auf einem

sondern auch in der Führung derselben. Der Premier⸗Minister Balfour war sichtlich auf das tiefste an. und dankte für die Glückwünsche unter erneutem Beifall. Alsdann erhob sich der Premier⸗Minister wiederum und zollte Lord Salisbury warme 6 indem er sagte: Es ist der Ruhm der englischen Politik, daß wir unsere Parteiführer nicht anders betrachten, denn als Vertreter des Landes. Wenn ich bedenke, daß Lord Salisbury viermal Staatssekretär des Auswärtigen und dreimal Minister⸗Präsident gewesen, und daß es wohl keinen Mann unserer Generation giebt, dessen Namen ein größeres Gewicht im Ausland hatte und der dem englischen Staate größere Dienste geleistet hat, so kann ich die Gelegen— heit nicht vorübergehen lassen, ohne meinem tiefen Schmerz über den Verlust, welchen das Land durch den Rücktritt Lord Salisbury's erleidet, Ausdruck zu geben. Sir Henry Campbell Bannerman erklärte sodann, das Gefühl des Bedauerns über den Rücktritt Lord Salisbury's sei nicht auf die konservative Partei beschränkt. Bei der Leitung der auswärtigen Angelegenheiten habe Lord Salisbury wieder und wieder den Beifall, die Billigung und das Vertrauen seiner Landsleute geerntet. In Beantwortung einer Anfrage erklärte hierauf der Premier-Minister Balfour, er könne den Tag, an welchem die Vorlage, betreffend die Ratifikation der Zuckerkonvention, werde eingebracht werden, nicht bestimmen. Im weiteren Verlauf der Verhandlung bemerkte der Unter-Staatssekretär des Aeußern Lord Cranborne in Er⸗ widerung auf eine Anfrage, daß die Meldung, in Jehti, einem Orte zwischen Canton und Macao, sei die französische Flagge gehißt worden, unbegründet sei.

Die Leiche Lord Pauncefote's, des kürzlich verstorbenen englischen Botschafters in Washington, traf gestern an Bord des amerikanischen Kreuzers Brooklyn“ in Southampton ein und wurde mit großer Feierlichkeit an Land gebracht.

Frankreich.

Aus Anlaß des gestrigen Nationalfestes zogen in Paris die Mitglieder der Patrioten-Liga, wie W. T. B.“ berichtet, zu dem Denkmal der Stadt Straßburg und der Statue

er Jungfrau von Orleans und legten dort Kränze nieder.

Die Kundgebung verlief ruhig und ohne Zwischenfall. Am Nachmittag fand in Longchamps die Parade der Pariser Garnison statt. Der Präsident Loubet traf, von der zahlreich versammelten Menge lebhaft begrüßt, um 3 Uhr in Longchamps ein. Der Parade wohnten auch das gesammte diplomatische Korps, der Kronprinz von Siam, der Prinz Tschaitschang und Ras Makonnen bei. Der Kriegs⸗Minister, General André nahm die Parade der Truppen ab. Der Präsident Loubet überreichte mehreren höheren Offizieren Ordensauszeichnungen und hefiete unter großem Beifall der Volksmenge das Kreuz der Ehrenlegion an die Fahne der Pariser Feuerwehr. Infolge der großen Hitze wurde der Militär⸗Gouverneur von Paris, General Faure⸗Biguet unwohl und mußte den Paradeplatz ver⸗ lassen. Auch unter den Soldaten machte sich die Wirkung der Hitze mehrfach bemerkbar. Nach dem Vorbeimarsch der Truppen wurde eine glänzende Kavallerie⸗Attacke ausgeführt. Der Präsident Loubet, der überall vom Publikum lebhaft be⸗ grüßt wurde, kehrte um 5 /n Uhr in das Elysée zurück,.

Der Präsident Loubet hat an den Kriegs⸗Minister, General André ein Schreiben gerichtet, in welchem er konstatiert, daß die Ausbildung und die Haltung der Armee nichts zu wünschen übrig ließen. Trotz der hohen Temperatur seien die Truppen in ausgezeichneter Ordnung und Hal⸗ tung vorbeimarschiert. Die Bevölkerung von Paris habe die Tricolore und die Armee, welche sie schirmten, begrüßt. Das Schreiben hebt weiter hervor, daß das Land für die Armee die gleiche Zuneigung bege; seine Anhänglichkeit an die Einrichtungen Frankreichs sei die beste Bürgschaft für die Sicherheit des Vaterlandes und die Größe der Republik

Außer dem Militär⸗Gouverneur von Paris erlitt auch General Per zin, der Kabinetschef des Kriegs⸗Ministers, bei der gestrigen Parade einen Sonnenstich. Die Zahl der infolge der furchtbaren Hitze erkrankten Soldaten wird auf 200 angegeben. Ein Sergeant des Pomvier⸗Korps starb am Abend im Hospital. Von den Kürassieren, die den Wag des Präsidenten Loubet geleiteten, stürzten 18 in Marignn und 2 im Hofe des Elysee vom Pferde Präsident Loubet sprach sein Bedauern darüber au man sie und ihre Pferde so angestrengt habe 100 Zuschauer erkrankten infolge der Hitze Krankenwagen fortgebracht werden

Der sozialistische Deputirte Gerault Richard dem Kriegs Minister, General Andr« in einem an, daß er ihn beim Wiederzusammentritt der Kamn die Nolhwendigkeit der Abschaffung der P 14. Juli interpellieren werde.

Ruß land.

Als gesiern der Dampffutter mit dem Italien an Bord an der Reter⸗Paul⸗Festun wie W. T. VB.“ meldet, ein Salut von Me = Der König

der Kathedrale, an begrüßt wurde. Allerhöchnderselbe Sarkophage Kaiser Alerander s III

nieder und verweilte längere Jeit

Nach der Rückkehr

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und andere blin des Botschafterg Gräfin Morra. Nach dem Frübtück empfing der Känig eine Abordnung der St. Petersdurger italienischen Kolonie unter Führung des General- Konsulz Muser sowie Abordnungen aus anderen Städten Die St Neteredurger Kolonie überreichte eine kfanstlerisch auggefübrte Adresse, die anderen Kolonien werthoolle Teller mi Brot und Sal Ven der üalienichen Borscha

begab sich der Nänig nach dem Wintervalaig wo Alerdächst derselbe dag diylematische Kerpe empfing Später kehrte der König nach Neterhef warück und degab sich von dort mit dem Taiser, der Kainserin und der Kaiserin⸗Mutter nach Kraßmoje Ssele uf dem dorngen reich geschmückten BVabnhoft batte eine aus Gardetruppen . Ehr enwache Aufftellung genemmen Nachdem die Majenngten die Front abgeschrinen, üderreichte eine Aberdaung der Drag helgeschmihten Teller dem König Salg