dem wurde beschlossen, die Bitte an die Oeffentlichkeit zu richten, die ausständigen Anthracitgrubenarbeiter durch Sammlung von Geld zu unterstützen. Der Konvent vertagte sich auf unbestimmte Zeit. Die Bergwerksarbeiter waren schließlich selbst zu der Ueberzeugung ge⸗ kommen, daß der allgemeine Ausstand eine Unklugheit wäre.
Kunst und Wissenschaft.
Kunst und Alterthümer.
Die Pläne und Kostenanschläge zur Renovierung des Rathhauses zu Em den, eines monumentalen Bauwerks von hohem Kunstwerthe, sind nach wiederholter Prüfung nunmehr festgestellt; die Renovierungs⸗ arbeiten werden danach einen Kostenaufwand von mindestens 187 000 erfordern.
Land⸗ und Forfstwirthschaft.
Saatenstand in Preußen um die Mitte ves Monats Juli 1902.
Nach den im Königlichen Statistischen Bureau zusammengestellten Ergebnissen der Erhebungen über den Stand der Saaten in Preußen berechtigt dieser um die Mitte des Monats Juli zu folgenden Er— wartungen (Note 1 bedeutet: sehr gute, 2: gute, 3: mittlere durch⸗ schnittliche,, 4: geringe, 5: sehr geringe Ernte): Winterweizen 2,3 (im Juni 2,3); Sommerweizen 2,5 (27.5); Winterspelz 2,1 (1,9); Winterroggen 2,4 (2,5); Sommerroggen 2,8 (2,8; Sommergerste 2,5 (2,6); Hafer 2.7 (2,5); Kartoffeln 2,6 (2, 8); Klee 2.5 (2,6); Luzerne 2,? (2,7); Wiesenheu 2,5 (2,7).
Zur Erläuterung dieser Zahlen wird in der „Stat. Korr.“ Folgendes bemerkt:
Die seit dem letzten Bericht verflossenen vier Wochen standen unter dem Einflusse wesentlich verschiedenartiger Witterungsbedingungen je nach der östlichen oder westlichen Lage der betreffenden Landes— theile. Während im Nordosten der Monarchie andauernder Regen und hartnäckige Kälte der vollen Entwickelung der Früchte hinderlich waren, hatte der Westen eine vier Wochen andauernde Trockenheit zu verzeichnen, die auf leichterem Boden den Früchten nicht un— erheblichen Schaden zufügte. In einzelnen Gegenden Pommerns und Posens blieb auch der Regen aus, sodaß unter der kalten, unfrucht— baren Witterung namentlich die Sommerung und die Kartoffeln litten. Der Kreis Lauenburg verzeichnete am 5. Juli einen leichten Nachtfrost. Zwischen den beiden örtlichen und den Witterungsgegen⸗ sätzen lag ein Gebiet Theile der Provinz Hannover, der Mark, von Sachsen und Schlesien in dem die Witterungslage die Ent— wickelung außerordentlich begünstigte, zum mindesten aber nicht schädigte, sodaß der Stand der Früchte zu guten, zum theil sehr guten Erwartungen berechtigt. Indessen wird auch aus diesen Ge— genden meist der Ansicht Ausdruck gegeben, daß ein Aufhören des Regens und der kühlen Witterung nunmehr erwünscht sei. Im allge⸗ meinen hat sich die Gesammtlage jedoch gegen den vorigen Berichts— monat nicht wesentlich geändert.
Der Grundzug der Entwickelung ist ein beträchtliches zeitliches Zurückbleiben gegenüber dem normalen Stande anderer Jahre, und es kann als feststehend gelten, daß die Ernte sich in diesem Jahre fast durchgehends um 10 bis 14 Tage verspäten wird. Die Vegetation ist infolge der niedrigen Temperatur noch sehr zurückgeblieben.
Dadurch ist es auch den Schädlingen der Früchte möglich ge⸗ wesen, nunmehr erfolgreicher ihrem Zerstörungswerke nachzugehen. Ein ganzer Strich, der sich hom Kreise Demmin bis Strelno einer. und Danziger Höhe andererseits zieht, ist von der Fritfliege, der Hessenfliege und dem Halmbrecher befallen, die in den Kreisen Kolberg⸗Körlin und Belgard geradezu verheerend auftraten. Ein Bericht aus dem Kreise Bublitz, wo 0 v. SD. der Roggenähren bald nach der Blüthe reiften und umßielen, schreibt diese einung nicht schädlichen Insekten, sondern dem Froste zu, der
. ge Thauwetters eintrat, bevor die Wirkung des alten Frostes beseitigt war. Dadurch wurden die Wurzeln abgerissen und
Schaden so gleichmäßig, wie er bei Insektenfraß nicht vorzukommen
legt. Kleinere Herde, wo die genannten Feinde bemerkt wurden,
n sich sonst noch hier und da: im allgemeinen scheint
ftreten nur dort verheerend zu wirken, wo die
ar die Witterung im Wachsthum und in der Kraftentwickelung zurückgebalten worden war. Dort machte sich auch die Zwergeikade an vereinzelten Stellen im Hafer bemerkbar; ihr eten scheint aber ebenso wie das der Engerlinge in Zuckerrüben
re sein. käuse wurden in größeren Mengen nur in
ind ünde sowie im Kreise Kreunmnach
i Heil igenbeil
eujburg
Erntearbe
Theater.
Neues Käaniglichts Opern- Theater. T.., Theater des Westens.
Rrautlotterie.
sik den Andr⸗
. ͤ Ihe Silver Sinner. (Ter silverne Vantoffel Pbantaftiiche Dre- 9 4m 1854 1 *
KRärer ven Bren Ran itte Tie Brgauttotterie. ; beitet Ten R wem ert Ter Bettelstudent
Neunes Theater. Sai5kaenanmn da. Ding. Ei). Ledige Leute.
* 1 eit Lermann
Voccaceio. c
r
— *
9 *
22
* *
Tie meisba 26 I. Verein. Ter Jiccuner baron Eelea Ser der oe . de . Ver t Tie Vunpe Sen iter ta 7. Ver JIT he Siver Sippen. ma Licderspielshaue C fendach G nein pm Torothea. Ter Megte ente sauberer I Geenen Tie Sanni weint der CGann lech;
ö 22 ö
—⸗ Friedrich Wilhelmaadtisches Theater. Ti⸗ 62 7.
Ter Jerrissene. Pe are 1er) Sr. Mitten ö * ne — 4
, ertrart Großee Konzert
. war im Osten zumeist erst zur Hälfte, eingebracht. Der utterwerth des Heues litt hier außerdem durch die andauernde Nässe in hohem Grade.
Saatenstand und Ernteaussichten in Belgien. 4 . Kaiserliche General⸗Konsul in Antwerpen berichtet unterm Von den Wintersaaten erwartet man einen guten Ertrag, be⸗ sonders im Stroh. Der erste Schnitt der Wiesen und des Klees hat sich allgemein unter günstigen Witterungsbedingungen vollzogen und ein reiches Ergebniß gebracht. Kartoffeln und Zuckerrüben sind infolge der Kälte und Nässe im Monat Mai in der Entwickelung gegen frühere Jahre zurück, haben sich aber unter der inzwischen ein— getretenen warmen Witterung erholt und versprechen immer noch eine gute Ernte.
In der Provinz Antwerpen steht das Getreide sehr gut. Die Heuernte war xeichlich und konnte gut eingeholt werden. Klee und andere Futtermittel geben ertragreiche Schnitte.
In der Provinz Lim burg sind Winterweizen und Winterroggen reich im Stroh und versprechen ein mittleres Ergebniß an Körnern. Wegen der zu Beginn des Frühjahrs vorherrschenden kalten und nassen Witterung ist der Hafer verspätet und stellenweise unter ungünstigen Bedingungen angesät worden. Die erste Entwickelung litt unter zu großer Nässe, die das Aufkommen von Unkraut begünstigte. Man erwartet für Hafer eine Ernte, die sowohl im Stroh wie im Korn unter dem mittleren Ergebniß bleibt. Kartoffeln und Rüben sind später als gewöhnlich angepflanzt worden. Die Aussichten für Kartoffeln sind jetzt zufriedenstellend, für Rüben noch unbestimmt Die Heuernte verspricht einen mittleren Ertrag, von dem Kernobst erwartet man eine zufriedenstellende Ernte.
In der Provinz Ostflandern haben sich in letzter Zeit die Ernteaussichten günstig gestaltet, obwohl die Reife sich nicht unerheb— lich verzögern wird. Die Heuernte verspricht einen reichen Ertrag, wenngleich die Qualität hier und da etwas zu wünschen übrig läßt. Mit dem Schnitt der Gerste wird demnächst begonnen. Der Roggen steht befriedigend. Weizen wird in der Provinz Ostflandern weniger angebaut, giebt aber auch zu guten Hoffnungen Anlaß. Am besten hat sich hier der Hafer entwickelt, dessen Blüthezeit sehr günstig ver— laufen ist, und von dem man einen reichen Ertrag erwartet.
Auch aus der Provinz Westflandern wird über gute Ernte⸗ aussichten berichtet. Wenn die günstigen Witterungsbedingungen an— halten, hofft man auf einen Ertrag, wie er in den letzten 10 Jahren nicht dagewesen ist.
In der Provinz Brabant wird die Frühgerste gegenwärtig ge⸗ schnitten. Die Blüthe des Roggens wurde durch schlechtes Wetter beeinträchtigt, sodaß man nur einen mittelmäßigen Kornertrag voraus sieht. In einigen Feldern, die in sandigem Boden gelegen sind, ist die Gerste infolge des Frostes brandig geworden. Der Hafer fing durch die langandauernde Kälte an, gelb zu werden, entwickelt sich unter der jetzt eingetretenen Wärme aber kräftig. Das Unkraut tritt sehr stark sowohl in Sommer wie in Winteipflanzungen auf. Die ersteren sind von Kornblumen und Klatschrosen ergriffen, die letzteren von Sennes und Ackerrettig. Von Zuckerrüben und Kartoffeln wird trotz verspäteter Anpflanzungen mit Rücksicht auf die neuerdings ein. getretene gute Witterung ein höherer Ertrag erwartet. Das Ergebniß des ersten Kleeschnitts wird auf 5— 6000 kg, das des ersten Wiesen— schnitts auf 3— 5000 kg geschätzt. Der Flachs steht ziemlich un— regelmäßig.
In der Provinz Hennegau steht das Getreide, mit Ausnahme der Gerste, vorzüglich. Die Blüthe der Geiste und des Roggens ließ zu wünschen übrig. Die Entwickelung der Zuckerrübe ist um einen Monat zurück. Die zweite Bearbeitung der Felder, die sich unter günstigen Bedingungen vollzog. hatte vollständige Reinigung des Bodens zur Folge. Der erste Schnitt der Futtermittel, wie Klee und Luzerne ging in der zweiten Hälfte des Monats Juni gut von statten, rährend er in der ersten Monatshälfte unter den fortwäbrenden Regenfällen zu leiden hatte. Der Ertrag der Futtermittel ist ein selten reicher, selbst von weniger fruchtbarem Boden. Die Obsternte verspricht, abgeseben von den Kernfrüchten, guten Ertrag.
; In der Provinz Namur ist der Roggen hoch gewachsen, ver⸗ spricht aber wenig Körnerfrucht. Weizen und Hafer haben sich kräftig entwickelt und lassen guten Ertrag erwarten. Die Zuckerrüben sind im Rückstande, die Karteffeln stehen gut. Auch der Flachs, dessen Anpflanzung zunimmt, gedeibt gut. Tie Heuernte gab reichen Ertrag.
Gleich günstige Berichte gingen auß der Provinz Lüttich ein, und erwartet man auch dort eine reiche Obsternt
In der Previnz Luxemburg verspricht man sich vem Getreide einen guten Ertrag an Korn und Stroh. Die Kartoffeln sind er froren, baben aber aufs megeschlagen. Wenn das Wetter günstig bleibt, kann ar rteffelernte gut werden. Heu ist im Ueber⸗ fluß vorbanden, stebt schön, wenn er auch etwas zu— rũckgeblieben ist
Nach dem amtlichen Bericht
uli 19027 beeinflußte die füble,
? ; des Hepfens in Böhmen un
größtentbeils un eine gut mittlere Ernte ernielt
bängt von warmer Witterung ab. Der Stand in Dber reich und Steiermark ist günstige
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
für Herkünfte aus Kon
bie berige Quarantäne aufgebeben
der NReisenden und ihres Geräckes an on stantza wurde für Herkünfte von 9 236 val bis ne we r* ven Rangalia 16 auf weitere naren⸗Ginfubrtverbot wurde aufgeb
82. T. B.) Giner amtlichen bei Aisinb 95 Gh odtlich verlaufen sind
Verlebt: Frl nin Sm Asesser und Leutnant waldt (Grunewald den Schirr · Srantz Adalbert don Des seld Frl. Margaretbe Dherstalmeister Malter
Frl. Grika den
rn. Oberleutnant mannfderf les
sche mit Srn Jean Nieelas 3 Nerderney
Verebel icht: Se. Maje
Wachtenkreck mit Fil
Vauzer ille⸗ Oyerett Messager
Grey al Tal
Anfang 8 Unt Ledige vente.
n Gan
Alrer 26 Metrer
mit Frl. Anguste den
Gürgermeister eintich
gamilien. Rachrichten.
mie ern mi vn
Theater und Musik.
Im Neuen Königlichen Opern-Theater geht morgen die neue Operette Ehe silver slipper“ in der bekannten Besetzung in Scene. — Im Garten des Etablissements findet täglich großes Militär⸗Konzert statt. ;
Herr Ferdinand Worms, welcher zuletzt als Regisseur und Dar⸗ steller am Vir han n ät?! thätig war, wurde für das Theater des Westens engagiert und wird in der morgen stattfindenden Auf— führung der Operette „Die Brautlotterie in der Rolle des Lopez zum ersten Mal auftreten. — Der Uebersetzer des Textbuchs der genannten Operette, dessen Name, wie die Direktion des Thegters mittheilt, durch ein Versehen bisher nicht angegeben worden ist, heißt Charles Adair.
Mannigfaltiges.
Hamburg, 21. Jan ( d. Der Dampfer Primus“ mit 185 Passagieren, meist Mitgliedern des Eilbecker Gesangvereins Treuer, wurde Nachts 127 Uhr bei Blankenese durch den Seeschlepper „Hansa.“ überrannt und durch— schnitten. Der der „Hamburg⸗Amerika⸗Linie“ gehörige Seeschlepper traf den „Primus“, der angeblich zu früh vom südlichen ins nördliche Fahrwasser einbog, im Maschinenraum. Der Schlepper „Hansa“ ver⸗ suchte den Primus“ auf Land zu schieben, gerieth aber wegen zu großen Tiefganges auf Grund, worauf der Dampfer „Primus“ abtrieb und sank. Bei diesem Manöver wurden von der „Hansa“ durch An⸗ wendung von Leitern und Tauen 50 Personen gerettet. Die von der „Hansa“ ausgesetzten Boote retteten weitere 70 Personen; einige er⸗ reichten schwimmend das Ufer, sodaß wohl nicht mehr als 50 Pex⸗ sonen ertranken. Der Kapitän der „Hansa“ wurde sofort von der Hafenpolizei vernommen, wurde aber wieder freigelassen, da ihm offenbar keine Schuld beizumessen ist. Dreizehn Leichen sind bei Blankenese und Schulau angetrieben, drei Taucher sind an der Unfall⸗ stelle anwesend, um Leichen zu bergen.
London, 19. Juli. (W. T. B.) Die Abendblätter melden aus Hongkong: Ein ungewöhnlich heftiger Taifun richtete gestern Nacht großen Schaden in der Stadt und im ganzen Distrikt an. Zwanzig Menschen sollen umgekommen sein.
Paris 20. Juli. (W. T. B.) Heute Vormittag fand auf dem Friedhof Monk. Parmaffe die Beisetzung des im Eisenbahn— wagen zwischen Paris und Versailles ermordeten Dr. Ordenstein unter großer Betheiligung von Freunden des Verstorbenen und Mit- gliedern der deutschen Kolonie statt. Die deutsche Regierung, die einen Kranz mit der Aufschrift Dem Andenken des Patrioten und Menschenfreundes“ gesandt hatte, war durch den Gesandten von Schlözer und sämmtliche Mitglieder der deutschen Botschaft vertreten. Der Präsident des ‚Deutschen Hilfsvereins“ Freiherr von der Tann hielt im Namen des Vereins die Gedächtnißrede und legte einen Kranz am Grabe seines Ehrenmitglieds nieder.
St. Petersburg, 19. Juli. (W. T. B.) Nach einer Mel—⸗ dung der ‚Russischen Telegraphen Agentur“ ist die gestrige Angabe der Pariser Blätter, daß Ihre Majestät die Kaiserln von Ruß— land der Pariser Gesellschaft vom Rothen Kreuz 100060 Rubel zur Verfügung gestellt habe, unrichtig (ogl. Nr. 167 d. Bl.. Sie beruht offenbar auf einer Verwechselung mit der bereits gemel⸗ deten Thatsache, daß die Kaiserin⸗Mutter während der Tagung der Rothen Kreuz⸗Konferenz in St. Petersburg 100 000 Rubel dem Rothen Kreuz überhaupt, also nicht der Pariser Gesellschaft, ge—⸗ spendet hat.
Kiew, 21. Juli. (W. T. B.) Bei ungewöhnlich starlem Sturm, der große Bäume entwurzelte, ging gestern Nachmittag ein beftiger Platzregen und Hagelschauer nieder. Das Wasser drang in viele Kellerwobn ungen ein, we, wie bis jetzt fest⸗ gestellt, fünfzebn Personen umgekommen sind. In vielen Straßen stand das Wasser fast einen Meter hoch, auf einem Theil der Haupt- straße über einen Meter hoch. Der Eisenbabndamm ist stellenweise unte rwaschen. Der Zugverkehr ist vorläufig ein gestellt. Abends 8 Uhr brach ein neuer Platzregen los, der die Straßen in reißende Gießbäche verwandelte. Die Feuerwehr ist be⸗ schäftigt, das Wasser aus den Kellerwobnungen zu vumpen. Die Ver⸗
Die Hagellärner waren baselnußgroß und zer⸗ schlugen zahlreiche Fensterscheiben.
luste sind ungeheuer.
dig. 19. Juli. (W. T. B.) Der Unterrichts ⸗Minister n Gemeinschaft mit dem Präfekten und dem Bürgermeister ne Kommission gebildet, die mit der Untersuchung aller nst denkmäler Venedigs auf ibre Baufälligkeit betraut ist. New York, 1 uli. (W. T. Vincent wird gemeldet, daß durch die dstöße am verflossenen Donnerstag ver— schiedene Gebäude sta schüttert wurden. Die Bewobner verließen
Saure ur 2 wur Vause u ᷣ —
rden noch Erdstöße wabrgenommen.
4 1
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Deveschen.
Juli. (W. T. B.) an Bord der Bulletin lautet
21
Das heute Vormittag Koniglichen Yacht ausgegebene
tichnet. Die Kräfte befriedigende Fon schlechten Wetter
nächste Bulletin wird am D ers ausgegeben
ortsetzung des Nichtamtlichen in Zweiten Beilage)
beuge (Deutch Rittmeister
rn. Dr. jur
— . Ster ban (Gerin)
211
(Altwige.
Van den
* n m 220 ? Sun Sari at Eta Sientmund
Verantwortlicher Redakteur Dr. Tyrol in Charlettenburgꝗ der Emeeities (Sei Ke Serlin erddeatichen Bachd rackerei und Verlag. Berta 8W., Wilbelmsttaße Nr. MN Acht Beilagen (eta chllesß ih GzrseaGellage (13019 mad die of nelle Gewinnalsie der achten
Wonlfatrte Lotterie zu Jwecken der Teutschen Tut ge biete
*
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
n 169.
Aichtamtliches. Preußen. Berlin, 21. Juli.
Den Regierungen der Bundesstaaten ist vom Reichskanzler (Reichsamt des Innern) der Entwurf eines Gesetzes, betreffend das Urheberrecht an Werken der Photo—
raphie, mit dem Ersuchen um Prüfung mitgetheilt worden. Wr bringen den Entwurf nebst erläuternden Bemerkungen nachstehend zum Abdruck, um auch weiteren Kreisen zur Meinungsäußerung Gelegenheit zu geben.
Entwurf eines Gesetzes, betreffend das Urheberrecht an Werken der Photographie. Erster Abschnitt. Inhalt und Dauer des Schutzes.
§1.
Die Urheber von Werken der Photographie werden nach Maß— gabe dieses Gesetzes geschützt. Urheber eines Werkes ist dessen Verfertiger.
§ 2.
Juristische Personen des öffentlichen Rechts, die als Herausgeber ein Werk veröffentlichen, welches den Namen des Verfertigers nicht angiebt, werden, wenn nicht ein Anderes vereinbart ist, als Urheber des Werkes angesehen.
8 3.
Besteht ein Werk aus den getrennten Beiträgen Mehrerer (Sammelwerk), so wird für das Werk als Ganzes der Herausgeber als Urbeber angesehen. Ist ein solcher nicht genannt, so gilt der Ver⸗ leger als Herausgeber.
§ 4.
Wird ein Werk der Photographie mit einem Werke der Literatur, der Tonkunst oder der bildenden Künste verbunden, so gilt für jedes dieser Werke dessen Verfertiger auch nach der Verbindung als Urheber.
3 5
Enthält ein erschienenes Werk den Namen eines Verfertigers, so wird vermuthet, daß dieser der Urheber des Werkes sei.
Bei Werken, die unter einem anderen als dem wahren Namen des Verfertigers oder ohne den Namen eines Verfertigers erschienen sind, ist der Herausgeber, falls aber ein solcher nicht angegeben ist, der Verleger berechtigt, die Rechte des Urhebers wahrzunehmen.
§ 6.
Das Recht des Urbebers geht auf die Erben über. Es kann schränkt oder unbeschräntt Andere übertragen werden, Uebertragung kann auch mit der Begrenzung auf ein bestimmtes Ge biet geschehen.
5 Ras 365375 1 Bei photographischen
be di 3
* 58. 6 1
Berlin, Montag, den 21. Juli
Soll eine nicht beizutreibende Geldstrafe in Gefängnißstrafe um⸗ gewannen , darf deren Dauer in den Fällen des Abs. 1 sechs Monate, in den Fällen des ö 2 einen Monat nicht übersteigen.
Auf Verlangen des Verletzten kann neben der Strafe auf eine an ihn zu erlegende Buße bis zum Betrage von sechstausend Mark erkannt werden! Die zu dieser Buße Verurtheilten haften als Ge— sammtschuldner. ; ! . .
Eine erkannte Buße schließt die Geltendmachung eines weiteren Anspruchs auf Schadensersatz aus. 9
Die in den S§ 16, 17 bezeichneten Handlungen sind auch dann rechtswidrig, wenn das Werk nur zu einem Theile vervielfältigt, ver⸗ breitet oder zur Schau gestellt 66
Die widerrechtlich hergestellten, verbreiteten oder zur Schau ge— stellten Exemplare und die zur widerrechtlichen Vervielfältigung aus— schließlich bestimmten Platten unterliegen der Vernichtung. Werden photographische Porträts ohne Einwilligung des Abgebildeten oder seiner Angehörigen verbreitet oder zur Schau gestellt, so unterliegen auch die zur Vervielfältigung bestimmten Platten der Vernichtung. Ist nur ein Theil des Werkes widerrechtlich hergestellt, verbreitet oder zur Schau gestellt, so t auf Vernichtung dieses Theils und der entsprechenden Platten zu erkennen.
,, Vernichtung find alle Exemplare und Platten, welche sich im Eigenthum der an der Herstellung, der Verbreitung oder der Schaustellung Betheiligten sowie der Erben dieser Personen befinden.
Auf die Vernichtung ist auch dann zu erkennen, wenn die Her— stellung, die Verbreitung oder die Schaustellung weder vorsätzlich noch fabrlässig erfolgt. Das Gleiche gilt, wenn die Herstellung noch nicht vollendet ist.
gegenüber rechtskräftig darauf erkannt ist. Soweit die Exemplare
die Kosten übernimmt. ö
nutzte Quelle zu Mark bestraft. * Die Strafverfolgung in den Fällen der 58 17. 23 auf Antrag ein. Die Zurücknahme des Antrags ist ; 5 2
11 111
T ; T Sch
soweit nicht ein Anderes verei 57. Der Urheber bat die ausschließliche vielfältigen und gewerbsmäßig zu verbreiten. Als Vervielfältigung gilt auch die Nachbildung. 8 8
U ver⸗
— *
je freie Menitkung ein le enußung ein
Ker . . 2 s Werkes ist zulaässig,
—
eigenthümliche Schöpfung hervorgebracht wird.
.
anderen alt n
aan des ig derbteitet
Wer dersaglih ein aach 14 erferderliche Anzekerlgen derkteiket ede strase bia
§ 25.
issig. t
erf lgen.
lann die Vernichtung ven E
—
remvlare le finden die 55
) . nwend *** nnen ö
Die Vernichtung hat zu erfolgen, nachdem dem Eigenthümer:
oder die Platten in anderer Weise als durch Vernichtung unschädlich gemacht werden können, hat dies zu geschehen, falls der Eigenthümer
langen, daß ihm das
Die Vernichtung der widerrechtlich hergestellten, verbreiteten oder u gestellten Exemplare sowie der Platten kann im Wege es bürgerlichen Rechtestreits oder im Strafverfahren verfolgt werden.
Auf die Vernichtung von Exemplaren oder Platten kann auch im Strasperfahren nur auf besonderen Antrag des Verletzten erkannt werden. Die Zurücknahme des Antrags ist bis zur erfolgten Ver⸗
1802.
Soweit eine Vervielfältigung, die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes unzulässig ist, bisher erlaubt war, dürfen die bereits vorher vollendeten Exemplare verbreitet werden.
Bemerkungen zu dem Entwurf eines Gesetzes, betreffend das Urheber— recht an Werken der Photographie.
Der vorliegende Entwurf will den Schutz photographischer Er— zeugnisse vornehmlich nach drei Richtungen hin verstärken:
durch Verlängerung der Schutzdauer;
durch das Verbot der Nachbildung, auch wenn
sie auf anderem als rein mechanischem Wege erfolgt; durch Beseitigung der Beschränkung, welche sich aus der Freigabe
der Benutzung von Photographien ergiebt, die mit industriellen
Erzeugnissen in Verbindung stehen.
Eine urheberrechtliche Gleichbehandlung der Photographien mit den Werken der bildenden Kunst wird nicht ins Auge zu fassen sein; sind auch mannigfache Berührungspunkte vorhanden, so liegt doch ein wesentlicher innerer Unterschied darin, daß die Photographie nicht frei schafft, sondern Vorhandenes auf mechanischem Wege reprodu— ziert. Allerdings erhebt sich die Photographie in ihren besten Werken auf das Niveau künstlerischer Gestaltung, während gewisse Schöpfungen, welche rechtlich als Kunstwerke behandelt werden, nach dem Maße der zu ihrer Hervorbringung nöthigen geistigen Schaffens⸗ kraft mehr in das Gebiet der Technik gehören. Die Gesetzgebung kann aber nur mit durchschnittsmäßigen Verhältnissen rechnen. Auch ist selbst von den Vertheidigern derjenigen Theorie, welche die Photo⸗ graphien den Kunstwerken gesetzlich gleichgestellt sehen will, ein prakti— sches Bedürfniß für eine soweit gehende Verstärkung des Schutzes in keiner Weise dargethan.
Unter den materiellen Aenderungen, welche der Entwurf in dem bisherigen Rechtszustande zu treffen beabsichtigt, sind im übrigen die nachstehenden Punkte als besonders wichtig hervorzuheben:
der Schutz des Rechts am eigenen Bilde;
die Befeitigung der urheberrechtlichen Verpflichtung zur Angabe nd
Namens und Wohnorts des Verfertigers und Kalender⸗ jahrs des Erscheinens;
die Gewährung des Schutzes für
ohne zeitliche Beschränkung.
Eine Reihe minder passung an das literarische
auch in der Anordnung d ziehung als Vorbild zu dienen haben wir
§1. Vorgang anderer Gesetze zi 1 Eigenthums empfieblt es fertiger) und „Urheberrecht“ (statt ein durch Photographie
Schutz gesetz vom 19.
Entscheidung (B GCiner Erwabnung
des gelte
unter den
8352 ö
kein