1902 / 169 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 21 Jul 1902 18:00:01 GMT) scan diff

i ü ö st⸗ ie Bestimmung fallen gelassen worden. sind, eine überaus empfindliche Konkurrenz. Auf der anderen Seite dur wird der Schutz gerade für werthvolle und kost die Bes gf g

ö . ö 9 ; MM n ftr ss isheri Be gszwangs abgegeben worden. Ma ; it zherigen Bezeichnungsz g bg i, ; ; 5 9 e,. Erzeugnissen bisherigen g856n . 3 hic . ; em * rbindung mit Industrie-Erzeugnisser J ,,, i , n, . elltwerden soll. Für solche Fälle kann bildungen in eine organische Ver ung mit rie Erzeugn , . , , . Fin eich . zu bringen; die Genehmigung des Verfertigers der Photographie ist z der Verfertiger der Original-Aufnahme nich e Befugniß ve ; ̃

ih statt des Verfertigers des Dand gegeben werden müsse, daß die Belästigung. für ĩ üicksi kei di z . 49 83 * z 8 8 2 J

zu durchkreuzen. Sein Interesse muß zurücktreten hinter die Rücksicht, auch kein zwingender Grund vor, ihm ste

3 plrel . l

87 Gegenstand der ausschließliche

. deres ; 3 ro zie ird T ö . 81* o 9 944m 26863 fro * D. 5 hnlichen Typendrucks reproduziert durch ein anderes Verfahren reproduziert wird. en, nn,, graphischem Wege an Stelle des gewöhnlichen Typendrucks see. Maß. mag vielleicht der malenden Kunst gegenüber etwas weitgehen, ent— sind, in ihrer Eigenschaft als literarische Erzeugnisse nur nach Maß sind, in ihrer Eigenschaft als lite n

. s 830 14 1 n 2 Machbil 11 ö. Verbot hl en die unbefugte Nachahmung des liegt darin, daß auch die nichtmechanische Nachbildung in das Ve vohl gegen die unbefugte Nachahmunf a 13. ö . ö J

vum un

. ; ; j j standes in natura, d. h. nicht als Bild, Besteller zuzuweisen ist, vom Entwurfe im Sinne des geltenden J geschützt wäre, der beliebigen Nachbildung durch die Photographie gebildeten Gegenstandes in Beste J /

Das nach Vorstehe

endem konstruierte Recht am eigenen Bilde be— Zunächst ist es bei dem heutigen glich, der einzelnen

darf aber gewisser Ei Stande der ersönlichkeit ein

nschränkungen. Technik und des Verk unbedingtes Ei

/ . * 9 / 9 9. 8 9g de

ehrs unmö nspruchsrech einzuraumen. von Landschaftsbildern, en Versammlungen, Auch werden erhebliche selbst gegen ihren Landschaftsbilde oder als einzelne e aufgenommen, ihr Bild öffentlich Aufnahme in bedenklichen Situationen R. Str. G. B. ausreichenden

Darstellung Entscheidung ierigkeiten bieten; zur großeren Ver— sind einige Anwendungen desselben ausdrück—

Eine weitere Einschränkung soll das

sse der Allgemeinheit erfahren. Ged die Zwecke der Strafrechlspfle können Fälle

ichs ĩ ĩ is b der Photographien in plastische 1 ; . Reichstag ein⸗ Art die photomechanische Uebertragung r . . ü artig . ; 2 elbe X entgegen der Regierung wor. inch 23 55 K zeberschutz eximieren. Schon jetzt werden photo . 39 6 Ge n, . ir worden ift 6 3.6 j . e e n den f ert e , ö 56 sogenannte . ö 26 worden sind, ei ie X , e, ,. bes geführt. ie Photographie i ute fre ; er taph . ; Piel Teeger, m, e men diser , = Sag on photograv träts hat Gewerbes geführt. phie. i J 3 w , . K in irgend eine Verbindung mit einem industriellen Erzeugnisse artig ; j d durch allgemeine Rücksichten nicht ö, , ,, . ) t denjenigen sie in irgend eine . ; k z allmählich einen großen Umfang angenommen und bereite . n nnn ,,; mere . . ö Portz it Photographen, welche die . . r . 8 i. wesentlichsten He tant tei ,, ö. , ,,,, ai,, ,,,, k stellen genothigt darstellt (gläserne Briefbeschwerer Ansichtspostkarten). Hier⸗ iesen Gesich scheinlichkei on Nachbeste . ) 4 ( ie

würde sonst die in welchen Perso Aufzügen ꝛc. so Interessen nicht verletzt, als Staffage in einem Figur in einer größeren Grupp ausgestellt findet. Gegen die und Umgebungen

Aufnahme und Verbreitung ; nen vorkommen, von öffentlich unmöglich machen.

wenn eine Person

bietet ohnehin das

f ̃ illusoris ie Pro⸗ § 12 2 2 4 . ⸗. z Aufnahmen (Gebirgspanoramen) illusorisch und die P § 12. Besteller ei ürliches Interesse eien Verfügung über spielige Gebirg . . 2. hat der Besteller ein natürliches Interesse an der fre zu ; er e,, I , . z Zustimmun anierung von Por mög ( ( See, , gn ö hf . 3 . . i ,,, Erscheint hiernach eine Aenderung des geltenden Rechtes unter des Verfertigers zu binden, wer aus . )

j z ine if zelche den r ĩ ö etzt geltenden Gesetz unter S 3 eine Vorschrift poraus, welch n , . , n,, ftz ich, so würde es an sich nahe liegen, eine . . zHotographischen Abbildung davon abhängig macht, daß JJ ,, , K ö 9 1 er. in. der Anwendung auf. photographische Bilker würde der Begriff fertigers oder Verlegers sowie das Kalenderjahr des Erscheinens an— Aufnahme wird oft nicht in dr age ern, . . er nb ue, Verbindung mit einem Werke der Industrie“ keine erheb— k ,, . . 2 ,,, , lichen Schwierigkeiten bieten (der Papp⸗Karton ist kein in— geb des anzuwendenden Verfahrens e V e 8

zuzulassende Personen Zweck wird im Einzelfall kaum Schw deutlichung des Prinzips lich benannt.

Ausnahme

5berne 916 6. . ,, . 3. übernehmen zu sollen geglaubt. . iq bia S inem Verstorbenen gestellt werden; und häufig wird dustrielles Werk bloßes Aufkleben keine . a , Zwar sind unter Len Interessenten, welche sich bisher zur Sache . 5. ö , , sondern um eine kommt in Betracht zunächst, daß die Natur der Photyograzhie es jeder es sich nicht um eine mechanische Vervielfältigung, 1de

Recht am eigenen Bilde im acht ist hierbei vo ge; doch auch außerhalb die eintreten, in denen das b der zu dessen Wahrung berufene Recht am Porträt und gle besteht, in das Urhebe schrift des 5 15 des

rnehmlich an etre lte chtmäßig hergestellten Rach ] geäußert haben, nicht wenige Stimmen für die Beibehaltung des ses Rahmens n stferif achbil del zelche ja im allgemeinen auch dem Dritten ermöglicht, große Mengen von rechtmäßig hergeste l ; l zohl nach dem Ermessen künstlerische Nachbildung handeln, welche j all n Behörde Tinen Eingriff in Tas berrecht an demselben Hierauf beruht die Vor—

; l , , des liegt Mittel zur Orientierung über die Urheberrechtsverhältnisse an die ichzeitig, sofern ein Urhe durch Verweigerung seiner Zustimmung die Absichten des Bestellers hierzu weder erforderlich noch nach außen hin erkennbar, und es lieg . , . rrecht selbst erfordert. d 8 ge 9 2 ö ö . 8 Dhotographen, der ohnehin scho 1u8 , 8 . Lie Bedärfnifse des Publikums, und es muß ihm überlaßsen industriellen Erzeugnisses das Musterrecht . , ,, zu setzen pflege, nicht erheblich ins Gewicht falle und S8 16 bis 30. .

nahme auf die Bedürsnissz des Publitums, und ez muß sprechende Be⸗ aber ist der Photographieschutz dem Musterschutz ungefähr gleich zu jedenfalls sehr viel geringer fei, als wenn etwa dem Bezeichnunge—⸗ jeren Literargesetzes über Rechtsver— bleiben, sich gegen eine J Abzüge zu bewerthen; ein, fo weil gehender Unterschier, wie bei Kent Kunstschutze jedenfall. e und strafrechtliche Folgen messung des Preises für die Aufnahme oder für die ers Abzug hieschutzgesetze (S 9) für ents die Zukunft werden in diefer Beziehung voller Uebereinstimmun

Die Bestimmungen des frül letzungen und deren zivil— geltenden Photograp erklärt worden. beide Gesetze materiell in

sind in dem jetzt prechend anwendbar

, ichen Registrierung der geschützten Werke

1 ni, n , n zwang ein System der amtlichen Registrierun J hien ; ß il h freisteht, sich das Urheberrecht durch Ver, (vergl. Motive zu § 14 des Ges. v. 9. Januar 1876) ist nicht vor— ,, sollte. Letzteres kann jedoch nicht , 9.

decken. Daß es ihm auch freisteht, sich das Urhe ; , . hand me,, . d auch im übrigen sind die geltend gemachten Gründe

zubehalten, ist im zweiten Absatz des §z 6 ausdrücklich aus⸗ anden, 2. ; ; Restz ing der hier Trage kommen, und auc gen ! h trag vorzubehalten, ist im zweiten Absatz des? , Hiernach ist es vorzuziehen, auf eine Bestimmung der hi . 1 gesprochen.

icht ü i ientie Möglichkeit für das Publikum j i 5 ist der Photoaravh aege nicht überzeugend. Die Orientierungs- Möglichteit für das Hul ku In dies zus enhange mag zur Klarstellung von Zweifeln, fraglichen Art völlig zu verzichten. Alcdann ist der Photograhl egen ., d, . . Si re. gel e; e . ö tri , hingewiesen unbefugte Vervielfältigung seiner Erzeugnisse auch an Industrie⸗ deutung, da bei der schnellen Entwickelung der Technik eine mehr als die in Interessentenkreisen bestehen, ausdrücklich darauf in en, en , n geschützt, während es jedermann, dem Photographen wie n n,. , n n, , werden, daß durch den Uebergang des Urheherrechts auf * , . , n Personen, freisteht, für die Verbindung bon Photographie und . , J ö . 2. . . . . ö hen len n n, . . ti Ttte e n, der Bezeichnung ein sicherer Schluß auf den Schutz JI fen eib le ern, Personen können alsdann ihr Musterrecht nur insoweit praktisch ver⸗ Nie anden e zeich weder zur Aufbewahrung des Negativs, noch zu dessen Ablieferung an e

g zu halten sein.

schlägigen Vorschriften einzufügen, denn abgesehen davon, terung bildet, den Gegenstand in de finden, so wird für die Handl der Anlaß zu mancherlei S dem Hinweis auf die in einem bestände sich ergeben können,

Nach diesen Gesichte;

neue Gesetz dem Wortlaute daß es für die Praxis eine Erleich? m Gesetz erschoͤpfend behandelt zu jabung namentlich der Strafbest: gkeiten und Zwe anderen Gesetze formulierten That in Wegfall kommen.

die Gemeinfreiheit der Photographie nicht gezogen werden s j c »der auf die Gemeinfreiheit der Photographi zt gezog

Van . ; , . e Photographien benutzen oder oder auf die Ge hot . Besteller verpflichtet werthen, als sie rechtmäßig en, mr , kann. Denn nach der Verner Kondenlion, der auch Ten ft amn gr den Besteller verpflichtet. die Erlauhniß des Photographen zur Vervie fältigung erlang 911 gehört, sind die aus den Vertragsstaaten gta nne nen, aus nr , ist i 6. s Photographien, insoweit sie in ibrer Heimath nicht bezeichnungépflichtie

Mofnaniß 26 rbebers J X. 22242 3 Nie nesetzoss otographien, insowei sie J 8 n n. Befugniß des Urhebers ist . giebt in Anlehnung an die Fassung des 813 des Literargesetzes /

! dos TLiterargefez (8 1 die Vervielf igung 1 Anlehnung an das Literargesetz (8 11) die Vervielfältigung

ifeln, welche aus

Gesammt Außenhandel

Europa (ausgen.

Betheiligung Japans

Jahr

dunkten ist der zweite Abschnitt dee Bestimmungen

ei uns von diesem Zwange frei, sodaß sie auch ohne die 8 * aphieschutzgesetzes J sind, auch bei uns von diesem Zwange frei, J hne di fälti z ĩ materiell den Inhalt des 8 2 des geltenden Photographie chutzgese hes ö ,,, Angaben auf den vollen Schutz des deutschen die gewerbsmäßige Verbreitung. Unter ͤ u ng wird wieder. Es sst felbstperstandlich, kaß eine eigenthümliche Schöpfung ei uns vorge iur die Wiedergabe des Bildes als solchen, nicht die des Inhalts ver⸗ nur die Viedelgabe Ces Ile 118 /

ie Phot phi Gesetzes Anspruch haben. Es wäre also zwecklos, dabei auch unbillig Literargesetzes . 6 2 104 . ö 06] ' graphie 4 . C 8 3 bros 2 28 N zorschl s fte s89es ede

E . 1 werfe, welche auf rhoto- nicht schon dann als vorliegend gelten kann, wenn ö 55 9. s die Inländer behufs Geltendmachung ihres Rechtes an Vorschriften Vorschriften ausgeschieden

stande n. Be ispielsweise tönnen Schri twerke, welche al . DVieser Grundsatz auf Schrift⸗ oder Tonwerke

Anwendung finden andererseits einige aus der

Betracht zu ziehen.

erheit des Photographiefcht

im § 20 die

i zur Schau funden haben.

Exemplare)

ich sei au arauf hingewiese ß die Bezeichnungen, nament⸗ f Endlich sei auch darauf hingewiesen, daß die Bez er J 0 . 9 oo * ; . ; . Me. ; e e. 9 ? ö J 1 ießen: insoweit ein behrt hier aber wohl der praktischen Bedeutung. lich wenn sie auf dem Karton angebracht sind, sich unschwer abls en zabe des Gesetzes vom 19. Juni 1901 Schutz genießen; li ernte § 9. ) ,,, folcher Schutz nicht besteht, wi wa für ältere Urkunden, Inschriften . J ö is herigen Rechtszustande assen, mit dan Nachbildun solcher . nicht besteht, wie etwa a t , Turch bas! Die wichtigste Abweichung von dem bisherigen Rechtszustande . soll der Urheber einer photographischen Wiedergab urch 16 nwärtige Gesetz

Diese Gesichtsvunkte werden für die Beseitigung des Bezeich— 124 ien Diese Gesichtspunkte werden für die Beseitigung des 2 heil he einbezogen werden foll. Nach der Auslegung, welche z des geltenden Diese Gesich

heilen, ni

Der Anwendungsbereich des bisherigen Rechte zustand 1 in den S8 54, 55 des Literargesetze

neuen Gesetze entsprechend den Vorsch s abgegrenzt.

*

findet seine Analogie im etzen zum Schutz des g

Das neue Gesetz wird treten können. Uebergangsfris⸗

seiner Verabschiedung rechtliche Gründ

Nach sachrerständige

industriellen Erzeugnissen der Diese Photographien werder

Schutz beschrän kungen

0 ; iungszwangs den Ausschlag geben müssen. r (. J . r ungszwangs den Ausschlag gebe ; . Bildes in seiner Gesammtheit u , Im Gesetzes gefunden hat (R.-⸗G.⸗Entsch. in St. S. 3d, , ng e hun die Dauer des Urheberschutzes anlangt, so dürfte die 8 friih SMwenrsg . verden. 5 x 6 * 2 a WM N nittelung ines * 1 me, n 4 , srochtrtiater nter 9 . 1 die inhaltliche Neyre ę1lio . 1 ; jede Nachbildung erlaubt, welche durch Vermittelung se en. Ausdehnung der Fiist auf 15 Jahre allen berechtigten Interessen ibrigen ergiebt sich aus der Besonderheit nd , nr. e,. künstlerischen Reproduktionsverfahrens (Holz., Kupferstich) é . g nuügen Sie wird von der Mehrzahl der Betheiligten für 3 fahre m ch aus dem Schu uch 62 . kommt, gleichviel ob dieses Verfahren nur als Grundlage achtet und kann vom Standyunkt des Publilums che Bedeutung des Begriffs vervielfält echt . einer weiteren mechanischen Vervielfältigung (durch Druck verden. Auch Erfindungen, sowie bei der längst heber faßt nicht nur die Wieder ꝛᷣ 5 m oder selbst durch Photographie) zu dienen bestimmt ist. Ausdehnung“ d sSchutzfrist Geschmacksmuster 3 ö 8 8 118 2 . 2 52 1 9 * 923518 111 Ine Alldk enn ; . 8. ö 5 211 * * j (al de Negat als N ti de l w Bei der Leichtigkeit, mit der heute ein ö 2 ild auf . . erst nach 15 Jahren der freien Be nutzung anheim. sondern ich die Uebertrag d in n d Holzé, Kupferrlatte ꝛc. übertragen werden kann, ist hiermit jedes wert Differenz gegenüber der Schutzdauer von Gebrauchs mustern T als Vervielfältigung im S . z vollere photographische Erzeugniß der Nachbildung pr , e, . 8 don Käünst. und Üterarischen Erzengniffen wird der Verschiekenbe zuch die, (einzel: acht . ist ein berechtigtes Verlangen des Photographen, Daß bierm Jan ker durchschnittlichen Bewertbung der in Betracht M hfkeit einer 9 heil Auffas ü 2 geschaffen werde. In der That 1st nicht abzusehen, hes hal eine 24 imm en ungefähr gereck t. Endlich spricht für die * me,, ö 1 nech ar en rue f . ö ** F rw Micke Mer fung Q Pꝭrvüungen ungen g. 8 mae ,, ,, e Pbotegraphie, welche doch immerhin eine gewerbliche Neuschöx n Frist auf 5 Jabre dan auf der letzten Nönferen; dei platten zu umfassen. Dagegen bedart keins ausdrücklichen Ver. darstellt, nicht gegen jede Nachbildung geschätzt sein sollte. Selbst ond nntion vereinten Staaten beschlossen: Votum 1 nbefunten Berens n Uegativs oder ; e he d „, welche nicht dem Zwecke einer weiteren Konvention bereinten Staa syricht ven des geltenden Gesetzes te : ; n, n eine künstlerische Nachbildung, welche , , . 3 14. Die Fristberechnung entspricht dem F 6 des geltenden rlat J n Ar 1 X. J 8 1 lan Vervielfal tigung dient, erscheint unbered ligt; übrigens wird eine solc nüt ker zweite Abfat Tiefe Par igrapyben nicht übernem f in solch- . in die * . * 1 9cgen ul ert ; . e ma e. 1obroqen daruber iller . m 26 nur selten vorkommen. ö . . Nach. Nachdem das Literargesetz mit dem Grundsatze gebrochen Verviel falt . des Urhebers eingreift Besondere Bestimmungen darüber, daß eine nzula , rscienene Wer! di wöhnlick Schutz frist Der Auedri gen maßig w j bildung auch dann als gegeben gelten 1 ; . Tar ken Anwendung zu bringen, bestebt kein Anla iner Photoegrarhi Sinne er . . 1 1 a. wenn hie in, anderen raumlichen Abm k rst nach Ablauf einer von der Aufnahme an laufenden fün wird be f 11 = 84 hergestellt ist, . si * unt Schu rsa 9 in z d ö ck fi . ; m T sich . ( ; . Bedurf⸗ b 1 M ch 4 .

beigetragen. Sodann fällt die im

auch gerade bei d chinesischen Vertragshäfen

el

Hälfte des vorigen Jahres Anfangs Juni auf 1,86 dessen die den Werth der Einfuhr 61

ö .

itsprechend erhöhen, ohne naren sich steigert.

1111

über einem Drittel des gesammten Waarenverke wen während, der genannten acht Jahre haben sich;

Außenhandel Chinas und die Betheiligung der hauptsaächlich in Betracht kommenden sonstigen Ländergeb folgenden Zahlen lin runden

hrs betheiligt ge—

sichtigt, ebenfalls ich der Gesammt⸗

f einen vierzehntägig nach Süd⸗Afrika

im Anschluß an di New York, 19. Juli. betrug in der vergangenen Westindien gingen, Doll. nach London. eingeführten W in der Vorwoche, 2033 645 Doll. in der Vorwoche. New Vork, 19. Juli. J die Annahme, daß die Philadelphia⸗ und Re Fondsbörse immer al vorhanden sei.

en Dampferverkehr von New Vork

e Princelinie einzurichten.

(W. T. B.) Die Gold⸗Ausfuhr

Woche 45 855 Doll., die nach Süd Amerika und

die Silber⸗-Ausfuhr 313745 Doll., davon 330 380 Der Werth der in der

aaren betrug 1102

iete an dem Handel mit Ehina zwischen Ziffern) bewe

vergangenen Woche ca. 290 u. ca 3 640 Doll. gegen 8 544 970

Betheiligung Hongkongs zwischen davon für Stoffe

460 Mill. Hkw. T J Betheiligung Großbritanniens

C

4 ew York Post“ sagt, Betheiligung des Kontinents von ! die Kontrole über die ading⸗Bahn erworben habe, verbreite sich an der

gemeiner, obgleich noch kein Beweis für dieselbe

Pennsylvania⸗Ba

Betheiligung der Vereinigten Staaten von Amerika zwischen

Betheiligung Ostindiens zwischen Ueber das Verhältniß von Ein- und China und der Kolonie Hongkong ergieb stehenden Tabelle, bei welcher übrigen schnittlich kaum 13 Millionen H Dandelsverkehr mit Korea nicht berücksichtigt ist:

Gesammtaußenhandel Chinas

Kursberichte von den Fondsmärkten. Hamburg. 19. Juli. 2788 Br. 72, 1l6 Br., 71,60 Gd.

Wien, 21.

Ausfuhr speziell zwischen t sich Näheres aus der nach— s der von 1894 bis 1901 durch⸗ Jahr betragende

(W. T. B.) A584 G

en, 21. Juli, 19 Uhr 50 Min. Vorm. ktien 706, 00, Oesterr. Kredit -A Lombarden 69,50, Elbethalbahn 447

pr. Kilogr. aikwan Taels pro

Handel zwischen China

ktien 678,50, Fr und Hongkong

O9, Oesterr. Papierrente 161. 36, Ungar. Kronen— nderbank 417,50, Loose 110,25, Brüxer 716, Alpine Montan 398,

London, 19. Juli. göl / ig. Platzdiskont 23

. . Anleihe g7, 8, Marknoten 117. 8, Bankverein 453,0 Einfuhr Ausfuhr Hei ee ar 6 53 ge 3. Straßenbaß j

Werth in 1000 Hkw. Taels H 1894. . 162 103 128105 1 143 293 136 081 1897... 202 829 163 56 1598. . 209579 159 637 1899. . 264 748 195785 19900. . 211070 158 1901. . 268 303 169 657

Wie diese Tabelle zeigt, übertreffen die Ziffern für ah dem Handel des Jahres 1901 selbft die Ziffern des

Suezkanal ⸗Aktien Madrid, 19. Juli. Wechsel auf Lissabon, 19.

börse eröffnete heute

*

; bisher an der Spitze stehenden Jahres 1899, und es könnte daher scheinen, s der durch die Unruhen des Jahres 1900

völlig überwunden und habe einer allgemeinen Waarenverkehrs Platz gemacht. würde indessen den Thatsachen nicht ganz zur Erklärung der hohen Statistik—

3Erscheinen des elne Zeit le 19

2 0. 3

r Neubelebung derartige Schlußfolgerung Geld auf 24 Durchschn. Zinsrate

Ziffern folgende Umstände mit in

e Transfers 4,8 ilber Commercial Einmal sind im Jahre

die beim Ausbruch der Ünruhen bereits ur kong festgehalten und eingelagert worden. dann im Jahre 1901 allmählich ihren Weg n und dadurch natürlich zur ziffermäßigen Erh nicht aber zur thatsächlichen Erhöhung der

waren, in Hong 2 Waaren haben

Cx 884 2 ol Import⸗Handelsbewe jung

öniglichen Polizei- erppel⸗Ztr. für:

erheblich heruntergegangen

in Dollars e

wa

ö

n9gèversteigerunge

3gericht 11

1