1902 / 170 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 22 Jul 1902 18:00:01 GMT) scan diff

a. wenn an einem Tage durchschnittlich nicht über 1065901 Bottichraum bemaischt werden, nur zu sechs Zehnteln,

b. wenn an einem Tage ere hn! ch mehr als 10959, jedoch nicht über 1500 1 Bottichraum bemaischt werden, nur zu acht Zehnteln,

c. wenn an einem Tage durchschnittlich mehr als 1599, jedoch nicht über 3000 1 Bottichraum bemaischt werden, nur zu neun Zehnteln

des im Abs. 1 festgesetzten Steuerbetrags erhoben. Gelangen

während eines Kalendermonats in einer der bezeichneten

Brennereien mehr als 10650, 1500 oder 3000 1 Bottichraum

durchschnittlich täglich zur Bemaischung, so wird für den Monat

der entsprechend höhere Steuersatz erhoben. Wird die Betriebs⸗ frist von 8i/ Monaten überschritten, so ist der volle Maisch— bottichsteuersatz für die ganze Betriebszeit zu entrichten.

III. Als Materialbrennereien gelten diejenigen Brennereien, welche während des ganzen Betriebsjahrs lediglich nichtmehlige Stoffe, mit Ausnahme von Melasse, Rüben und Rübensaft, verarbeiten. .

Die Branntweinmaterialsteuer beträgt vom Hektoliter:

a. Treber von Kernobst und eingestampfte

k „25 M, JJ, ., Veet enfrüchte aller rt p,

d. Brauereiabfälle, Hefenbrühe, gepreßte Weinhefe und Wurzeln aller Art ö

e. Trauben⸗ oder Obstwein, flüssige Weinhefe ö i

Die Materialsteuer wird

a. von denjenigen Brennern, welche in einem Jahre nicht mehr als 50 1 reinen Alkohols erzeugen, nur zu vier Zehnteln, .

h. von denjenigen Brennern, welche in einem Jahre mehr als 501, jedoch nicht über 1 hl reinen Alkohols erzeugen, nur zu acht Zehnteln

der vollen Steuersätze erhoben.

IV. Für diejenigen Brennereien, welche in einem Betriebs— jahre nicht mehr als 1500 hl Bottichraum bemaischen, sowie für die Abfälle der Biererzeugung verarbeitende Brennereien dieser Größe und die Materialbrennereien kann von der Landesregierung angeordnet werden, daß die nach der be⸗ stehenden Gesetzgebung angeordneten Betriebseinrichtungen und Kontrolen in Wegfall kommen. Die Steuer ist in diesem Falle von dem angesagten Maischbottichraum oder der zur Verarbeitung auf Branntwein angemeldeten Stoffmenge oder derjenigen Material- oder Maischmenge, welche während der

O50 , „S5

,

erklärten Betriebszeit mit der zum Gebrauche bestimmten Brennvorrichtung nach ihrer Leistungsfähigkeit abgetrieben

werden kann, im festzusetzen.

V. Eine Rückvergütung der Maischbottich⸗ oder Brannt⸗ weinmaterialsteuer kann nach näherer Bestimmung des Bundes⸗ raths außer für gewerbliche Zwecke auch für Branntwein erfolgen, welcher in öffentlichen Kranken-, Enthbindungs⸗ und ähnlichen Anstalten oder in öffentlichen wissenschaftlichen An⸗ stalten oder zu Putz, Heizungs⸗, Koch⸗ oder Beleuchtungs⸗

. findet, oder welcher, so lange er unter

voraus durch die Steuerbehörde bindend

zwecken Verwendung 8 lan un Steuerkontrole sieht, durch Verdunstung oder sonstige natürliche Einflüsse verloren geht.

7 58 42.

L In den gewerblichen Brennereien findet die Erhebung der Maischbottichsteuer und der Branntweinmaterialsteuer nicht mehr statt. , .

Als gewerbliche Brennereien gelten alle Brennereien, welche

weder zu den landwirthschaftlichen noch zu den Material brennereien gehören. II. Von dem in gewerblichen Brennereien hergestellten

Branntweine wird, soweit er der Verbrauchsabgabe unterliegt, ein Zuschlag zu dieser erhoben, welcher G20 C6 für das Liter reinen Alkohols beträgt

Bei solchen gewerblichen Brennereien, welche vor dem 1. April 1887 bereits bestanden haben und nicht mehr als 100001 Vonichraum an einem Tage hemaischen, trinßt für

den Umfang deg vor dem 1. Oktober 1887 nach näherer Bestimmung des Bundesraths, eine Ermäßigung des Juschlags um 001 J für das Liter reinen Alkohols ein VBemaischen Brennereien dieser Art mehr als 10000 1, jedoch nicht über 20 000 1 Bottichraum, so beträgt diese Ermäßigung des Zuschlags G02 S Diese Bestimmung sindet keine An⸗ wendung während derjenigen Monate, in denen Hese erzeugt Rübensaft verarbeitet wird

geübten Betriebs,

oder Melasse, Rüben oder III. Auf Antrag sind auch landwirthschaftliche und Materialbrennereien von der Erhebung der Maischbottich oder Branntweinmaterialsteuer frei zu lassen Sofern hiervon Gebrauch gemacht wird hergestellten Granntwein folgende Zuschlänge ; ,

* ür Alf 1

werden von dem zur Verbrauchs

a n wer 241 . . alan U 28 Liter reinen MUltohols erhoben

1 Sien der Maischbotnichsteuer 1) in Brennereie die in einem Jahre nicht mehr alg 109 hl reinen Alfobols erzeugen während derjenigen Monate, in denen sie ohne Hefenerzeugung ben c en n erden 9410 66. ährend derjenigen Monate, in denen sie mit Hesenerzeugung betrieben werden 9.11 6

nern 14H nem zahre

2 1 en mehr als 100. edoch nicht über 150 hl reinen Alkohols erzeugen,

während derjenigen Monate, in denen sie ohne Vesener zeugung

betrieben werden 911 ,

ährend derjenigen Monate, in denen sie mit Hesenerzeugung

betrieben werde 915 S6.

1 reien, die in einem Jahre mehr als 160, je

r einen Alkohols erzeun während derjenigen Monate, in denen sie ohne Hefener zeugung

w . , e. 912 . sie mit Sesener euqung

igen, in denen

n kohols erzeugen wahrend derjen gen Monate in denen sie ohne Hefener eugung betrieben wet den 17 M. wahrend dersenigen Monate, in denen sie mit Hefener zeugung betrieben erden 917 ) in Brennereien, die in einem Jahre mehr alg 00 n reinen Allehols erpugen wahrend derjenigen Menan⸗ bettieben erden

2

n denen sie ohne Hesener zeugung

. 916 M. während der engen NMenare, in denen sie it Hefenerzeugumq betrieben werden 89 .

b. an Stelle der Branntweinmaterialsteuer: 1) soweit von einem Brenner in einem Jahre nicht mehr als 50 L reinen Alkohols erzeugt werden.. . 0,04 6.

2) soweit von einem Brenner in einem Jahre mehr als 50, jedoch nicht über 1001 reinen Alkohls erzeugt neee, o

3) soweit von einem Brenner in einem Jahre mehr als 100, jedoch nicht über 200 1 reinen Alkohols erzeugt

werden d 4) soweit von einem Brenner in einem Jahre mehr als O. 20 Mb.

200 reinen Alkohols erzeugt werden ö

Die Steuerbehörde . Materialbrennereien auch ohne deren Antrag dem Zuschlage zur Verbrauchsabgabe statt der Materialsteuer unterstellen.

IV. Die in den 88 11 bis 39 des gegenwärtigen Gesetzes hinsichtlich der Verbrauchsabgabe gegebenen Bestimmungen finden auf den Zuschlag zu derselben entsprechende Anwendung.

V. Für Brennereien, in welchen nach Ziffer und III der Zuschlag zur Verbrauchsabgabe erhoben wird, gelten die sonstigen Bestimmungen des Gesetzes vom 8. Juli 1868 mit folgenden Aenderungen: .

a. die Größe und Zahl der Nebengefäße, als: Hefengefäße, Maischbehälter u. s. w., bedürfen einer Genehmigung nicht;

h. Abänderungen des angemeldeten Betriebs sind mit der Maßgabe zulässig, daß die Abweichung vorher im Betriebs— plane bemerkt und binnen 24 Stunden der Steuerbehörde angezeigt werden muß;

c. die Brennfrist kann von der Steuerbehörde dem wirk— lichen Bedürfniß entsprechend eingeschränkt werden;

d. die unbefugte Benutzung von Maischgefäßen, welche seitens der Steuerbehörde außer Gebrauch gesetzt worden sind, zum Einmaischen, sowie die Einmaischung oder Zubereitung von Maische, die dem Steuerbeamten garnicht angesagt, oder die an anderen Tagen, in anderen Räumen oder in anderen Gefäßen als den in dem amtlich bestätigten Betriebsplan dazu angemeldeten vorgenommen wird, unterliegt einer Geldstrafe von einer bis zu dreihundert Mark.

Artikel II.

An Stelle der 588 13a, 430, 430, 434 und 436 des Gesetzes, betreffend die Besteuerung des Branntweins, vom 24. Juni 1887,16. Juni 1895 (Reichs-Gesetzbl. 1895 S. 276) treten folgende Bestimmungen:

1) 8 43a.

Neben den bestehenden Branntweinsteuern wird in den— jenigen Brennereien, welche in einem Jahre mehr als 200 hl reinen Alkohols erzeugen, von der mehr erzeugten Alkohol⸗ menge ein besonderer Zuschlag zur Verbrauchsabgabe (Brenn⸗ steuer) erhoben, und zwar:

für die Erzeugung

über 200 bis 300 hl je 2 t, 40 , 2360 600 58 ö. 8960 , 7850 . 800 . 1000 r, 1 , 19090 . 450 1400, „5 ö —Heoo , 6Bo , 1800 . 56 .

1809 hl 650

23 vom Hektoliter reinen Alkohols.

In denjenigen Brennereien, welche ausschließlich Roggen, Weizen, Hafer und Gerste verarbeiten, wird die Brennsteuer für die Erzeugung bis zu 300 hl überhaupt nicht und für die Erzeugung über 300 hl bis zu 6090 hl nur zur Hälfte erhoben.

In landwirthschaftlichen Genossenschaftsbrennereien, die als solche am 1. April 1895 bestanden haben, wird für den Umfang des damaligen Betriebs die Brennsteuer nur zu vier Fünfteln der vorbezeichneten Sätze erhoben.

In landwirthschaftlichen Brennereien, welche im Laufe des Betriebsjahres Kartoffeln oder Mais verarbeiten, wird außerdem für jedes in der Zeit vom 16. Juni bis 15. Sep⸗ tember hergestellte Hektoliter reinen Alkohols eine Brennsiteuer von 3 (S6 erhoben. Die Steuer fällt weg, insoweit für den Branntwein Zuschlag von mindestens 16 6 zu entrichten ist In Brennereien, die in der Zeit vom 16. Juni bis 15. Sep tember der Maischbottichsteuer unterliegen, fi eine Er mäßigung statt, und zwar:

n. sofern während dieser Zeit an einem Tage durch schnitilich mehr als 10650, aber nicht über 150901 Vottichraum bemaischt werden, auf 166,

b. sofern während dieser Zeit an einem Tage durch— schnittlich mehr als 1800, aber nicht über 0001 Bottichraum bemaischt werden, auf 2 66:—

außerdem bleiben die Brennereien, die während dieser Zeit an einem Tage durchschninlich nicht über 1060 1 Bottichraum be maischen, von der Steuer befreit. Die auf

auf den Sommerbrand auch zu erheben, soweit der Betrieb September bis 15. Juni Si,, Monate überschreitet J am Kontingent betbeiligten gewerblichen Brennereien, die Melasse, Rüben oder Rübensaft verarbeiten wird, insofern sie in einem Betriebsjahr eine Alloholmenge herstellen, die dag im Betriebs jabr 189195 in Kontingent um mehr alg ein Fünsiel überstei nt, die nn steuer um 6 (6 für jede weitere Hektoliter reinen Alkobolg erhöht. In denjenigen Brennereien der bezeichneten Art, welche nicht kontingennert alg ihre Gesammterzeugung 20 000 hl reinen Alkohols über steigt; geben diese Brennereien zur Erzeugung von Hefe über, so wird von dem betreffenden Veniebejahr an die Allohol menge, die der um 6 S erhöhten Brennsteuer nicht unterliegt, um die Hälfte gekürz. Nach dem 1. Juli 18 neu ent standene oder neu entsebende Brennerelen, die Melasse, üben Nübdensaft oder Jellstosse verarbeiten, unterliegen für ihre ge sammte Erzeugung einer erhählen Brennsteuer von 15 S mit der Maßgabe, daß auch für die Erzeugung bis zu Mo hl je 15 6 vom Hektoliter reinen Ulfobols erhoben werden 2 38 431

Die Brennsteuer ist zu entrichien, sobald die erzeugte Alfoholmenge in der Brennerei amtlich festgestellt ist oder die Berechnung der steuerpflichtigen Allohelmenge Ubfindung stangesfunden hat besiher verypslichtet

gelegte Brennsteuer ist vom 16

en . In denjenigen

renn

* 18 ri nnd,

Zur Entrichtung ist der Brennerei Eine Stundung sindet nicht siat

5 8 430

Aus der nac Ga jun erhebenden Brennnener sind innerhalb des Betriebe jahres 18902 JM diejenigen Werrgge an die Neichslasse un erstatten, welche dieselbe über die Gesammt einnahmen auf der Brennstener hinaug an Vergütungen ge

währt bai

neneRabkẽie ꝛ— Eehabie Anlage verzeichneten, noch rückständigen Dolumente wiederholt

im Wege der betressend

mittags,

der

tritt die gleiche Erhöhung insowein ein.

Außerdem ist in denjenigen Fällen, in welchen bei der Ausfuhr von Branntwein sowie von Fabrikaten, zu deren Herstellung Branntwein verwendet worden ist, nach dem Aus⸗ land ein Erlaß oder eine Vergütung der Branntwein⸗Ver⸗ brauchsabgabe eintritt, der Betrag von 6 6 für jedes Hekto⸗ liter reinen Alkohols zu erstatten. Ebenso wird dem gemäß der Bestimmung des § 1 Abs. 4 unter 2 von der Verbrauchs⸗ abgabe befreiten Branntwein eine Vergütung der Brennsteuer in gleicher Höhe gewährt, sofern derselbe vollständig oder un— vollständig denaturiert wird. .

Dieser Vergütungssatz unterliegt nach näherer Bestimmung des Bundesraths alljährlich einer Revision und ist vom Bundes⸗ rath entsprechend zu erhöhen oder herabzusetzen unter Wahrung des Grundsatzes, daß die Gesammtausgaben an Vergütungen bis zum 30. September 1912 den Einnahmen an Brennsteuer entsprechen.

Die Erhöhung oder . der Vergütungssätze hat gegebenenfalls für alle Verwendungezwecke in gleichem Ver— hältnisse zu erfolgen.

Für die Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1902 wird diese Vergütung nur in Höhe von 4 (66, in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März 1903 in der Höhe von 5 (S

gewährt. 4 8 434.

Die in den S8 16 bis 24, 26, 27 und 30 bis 38 des Branntweinsteuergesetzes vom 24. Juni 1887 hinsichtlich der Branntwein⸗-Verbrauchsabgabe gegebenen Bestimmungen finden auf die Brennsteuer entsprechende Anwendung.

. die Erhebung und Verwaltung der Brennsteuer wird eine besondere Vergütung an die ir n sor nn nicht gezahlt.

5) 8S 43e.

Der Bundesrath wird ermächtigt:

a. den Kleinhandel mit denaturiertem Spiritus ab⸗ weichend von den Vorschriften des 5 33 der Gewerbeordnung zu regeln,

Db. dahin Bestimmung zu treffen, daß beim Kleinhandel mit denaturiertem oder undenaturiertem Spiritus die Alkohol⸗ stärke des abzugebenden Spiritus durch Aushang an der Ver— kaufsstelle dem Publikum ersichtlich zu machen ist.

Zuwiderhandlungen gegen die vom Bundesrath erlassenen Bestimmungen werden mit einer Geldstrafe bis zu einhundert⸗ undfünfzig Mark bestraft.

Artikel III.

Die Bestimmungen des 8 434 über den Sommerbrand treten sofort in Kraft. Die übrigen Bestimmungen des Ge⸗ setzes treten mit dem 1. Oktober 19602 in Kraft. Die S8 434 bis 434 treten mit dem 30. September 1912 außer Kraft.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Travemünde, an Bord M. Y. „Hohenzollern“, den 7. Juli 1902.

(L. S.) Wilhelm.

Graf von Bülow.

Königreich Preußen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal-Angelegenheiten.

Der Bibliothekar a. D., Professor hr. Hermann Gustav Kossinna ist zum außerordentlichen Professor in der philo⸗ sophischen Fakultät der Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität zu

Berlin ernannt worden.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung.

Bei der heute in Gegenwart eines Notars bewirkten Verloosung der für das laufende Jahr zu tilgenden Stamm⸗ Aktien der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn sind die in der Anlage aufgeführten R201 Stück gezogen worden. Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforde rung gekündigt,

den Kapitalbetrag zugleich mit den Zinsen für

2. Halbjahr 1902 vom 15. Dezember d. J. ab gegen Quittung und Rückgabe der Aktien sowie der dazu ge⸗ hörigen Zinsscheine Reihe XI Nr. 11 bis 141 bei der Staate schulden⸗Tilgungsklasse hierselbst, Taubenstraße 2, zu erheben. Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nach⸗ mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festiage und der letzten drei Geschäftstage jedes Monats. Die Einlösung ge schieht auch dei den Regierungs⸗Hauptkassen und in Frank⸗ furt a. M. bei der Kreiskasse. Zu diesem Zwecke können die

das

Effekten einer dieser Kassen schon vom 15. November d. J. ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden⸗Tilgungg⸗

lasse zur Rrüfung vorzulegen hat stellung die Auszahlung vom 15 Vom 1

gekündigten Dokumente auf

Zugleich werden die bereitg früher ausgeloosten,

und nach erfolgter Fest⸗ Dezember d. J. ab bewirkt Januar 1905 ab bort die Verzinsung

auf der

und mit dem Bemerken bereitgz mit dem Il aufgehört hat

Der Betrag der liefernden JZinescheine

aufgerufen, daß deren Verzinsung Tezember des Jahres ihrer Verloosung

fehlenden, von dem zu

etwa

vird

abzu Kapital

unentgeltlich zahlenden

betrage zuruckbehalten

.

Formulare zu den Quittungen werden von

oben bezeichneten Kassen unentgeltlich verabfolgt

den

Verlin, den 1. Juli 1902 Sauptverwaltung der Staatsschulden

von Hoffmann

Die von heute ad zur Ausgabe gelangende Nummer 3 der Gesey⸗ Sammlung“ enthalt unter

Nr. 10 N7 die Bekanntmachung des Tertes des Geseges, das Pfandrecht an Privatensenbabnen und Klein bahnen und die Jwangevollstreckung in dieselben vom 19 August 1 in der nach dem Gejedge vom 11. Juni 190M geänderten Fassung, dom &. Juli 190

Berlin W. den XX. Juli 1902

Königliches Gesegz Sammlung Amt Weber tied

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 34 der „Gesetz⸗ Sammlung“ enthält unter

Nr. 10 378 das Gesetz, betreffend die Abänderung einzelner Bestimmungen des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865, vom 7. Juli 1902, unter Mr. 10 379 die Verordnung wegen Feststellung der nach dem Gesetze, betreffend die k weiterer Dotations⸗ renten an die Provinzialverbände, vom 2. Juni 1902 zu ge— währenden Jahresrenten, vom 22. Juni 1902, unter

Nr. 10 380 die Verfügung des Justiz-Ministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil der Bezirke der Amtsgerichte Solingen und Opladen, vom 14. Juli 1902, und unter ;

Nr. 10381 die Verfügung des Justiz-Ministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil des Bezirkes des Amtsgerichts Gladenbach, vom 14. Juli 1902.

Berlin W., den 22. Juli 1902.

Königliches Gesetz-Sammlungs-Amt. Weberstedt.

Angekommen:

Seine Excellenz der Präsident des Evangelischen Ober—

Kirchenraths, Wirkliche Geheime Rath D. Dr. Barkhausen, vom Urlaub.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 22. Juli.

Seine Majestät der Kaiser und König sind gestern Abend, wie W. T. B.“ meldet, an Bord der Yacht „Hohen— zollern“ in Drontheim eingetroffen.

Der Königliche Gesandte in Stuttgart, Wirkliche Geheime Rath von Derenthall hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit werden die Geschäfte der Gesandtschaft von dem etatsmäßigen Legations— Sekretär von Buch geführt.

Der Präsident der Justiz-Prüfungskommission, Wirkliche Geheime Rath Dr. Stölzel ist in den Harz abgereist; die Pause in Abhaltung der Termine der Justiz-Prüfungs— kommission währt bis zum 17. September.

Der Ober⸗Rechnungskammer⸗-Direktor, Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungsrath von Nostitz ist nach Schierke abgereist.

Der hiesige Königlich italienische Botschafter Graf Lanza hat Berlin mit Urlaub verlassen. Während seiner Abwesen⸗ heit wirkt der Botschaftsrath Marquis Imperiali di Frunca— villa als Geschäftsträger.

Laut Meldung des W. T. B.“ ist S. M. S. „Geier“ am 19. Juli in Nagasaki eingetroffen.

S. M. S. „Schwalbe“ ist am 19. Juli in Tschifu ein— getroffen und geht am 22. Juli von dort nach Tsingtau in See.

S.. M. S. „Hertha“ ist am 20. Juli in Tsingtau eingetroffen.

S. M. S. „Tiger“ ist am 20. nach Tschifu in See gegangen.

S. M. S. „Falke“ ist am 21 nach Puerto Cabells in See gegangen.

S M. S. „Loreley“ ist am 21. Juli von Konstantinopel nach Sinope in See gegangen. Der Ablösungsiransport für S. M. S. „Cormoran“, Trangportführer Oberleutnant zur See Prentzel, ist auf dem Dampfer „Karlsruhe“ am 19. Jusl in Sndney ein getroffen, wo der Besatzungswechsel stantsindet

Die abgelösten Mannschafien des 1. Bataillons 1. Ostasiatischen Infanterie⸗Regiments und der Osi— asiatischen Gebirgs-Batterie haben die Heimreise nach Bremerhaven auf dem Reichs-Postdampser Sachfen⸗ am LJ. Juli in Schanghai angetreten. Trangportführer ist der Major Graham

Juli von Tsingtau

Juli von La Guayra

Sessen.

Das Großberzogliche Regierungsblatt“ ver afentlicht das Geseß zur Ausführung des Artikels 5 des Desetzes, die Regentschaft betreffend, vom 265 März 190 Danach sindet, da der zur Zeit dem Throne am nächsten hehende Agnat des Gesammthauses Hessen dauernd verhindert ist, die Negierung des Großherzogthumg personlich zu führen,

im Falle dieselbe auf ihn übergehen sollte, cine Regen schast statt . Ce sterreich · ngarn. Wie die Wiener Blätter melden, haben gestern Vormittag Ministerium des Auswärtigen unter dem Vorsig deg E

inisters deg Auswärtigen Grafen Goluchowski die Ve— rathungen der österreichisch ungarischen Zoll⸗ und dandelskonferenz begonnen

Der böhmische Landtag verhandelte, dem W. T. G. zufolge, gestern über den Bericht der Sieuerfommssion be züglich des Gesetzentwurss, betreffend eine Landes aufiage auf den Biergerbrauch. Der Statthalter, Graf Couden Love, sprach sich in enischiedenster Weise gegen bie von der Tommissien beantragte Erhöhung der Rierauflage von J Kron 2 Hellern auf 2 Tronen für den Fektoliter aus In der Debatte trat die Mehrzahl der Nedner für den Antag der

Kommission ein, indem sie die Nothmwendigkein der Gesundung der Landes finanzen betonten

Grossbritannien und Irland.

Nach einer Meldung de W. T. B= aus Cowes vom heutigen Tage ist dae Befinden dee Könige andauernd gun ig. Allerbochtiderselbe verbrachte eine gute Nacht und machte entern einen gang kurzen Spaziergang an Ded

In der gestrigen Sitzung des Unterhauses fragte Gibson Bowles an, ob die Regierung von Mittheilungen Kenntniß habe, die zwischen der franzoͤsischen, italienischen und spanischen Regierung zur Begründung einer lateinischen Liga und zur Regelung der politischen Lage im Mittel— ländischen Meere ausgetauscht worden seien. Der Unter— Staatssekretär des Auswärtigen Amts Lord Cranborne erwiderte, die Regierung wisse nichts von irgend welchen derartigen Mittheilungen. Laboöuchàre fragte mit Beziehung auf den be— vorstehenden Rücktritt des Schatzlanzlers an, ob die Regierung beachsichtige, dessen Finanzpolitik bezüglich der Kolonien bei zubehalien. Der Premier⸗Minister Balfour erwiderte, soweit er wisse, sei kein Grund zu der Annahme vorhanden, daß man von der vom Kabinet befolgten Politik abgehen werde, sobald Sir Michael Hicks Beach zurückgetreten sei. Auf eine weitere Anfrage erklärte der Unter⸗Staatssekretär des Auswärtigen Lord Cranborne, daß das Schiedsgericht in der ÄUn— , von Waima in West-Afrika (wo seinerzeit ei einem Zusammenstoß zwischen französischen und englischen Truppen eine Anzahl englischer Offiziere getödtet wurde), der britischen Regierung eine Entschädigung von 9000 Pfd. Sterl. zugesprochen habe.

Ein gestern veröffentlichter Nachtrags-Etat von 501 076 Pfd. Sterl. enthält eine Forderung von 25 000 Pfd. Sterl., für die Krönungsfeier und eine solche von 230 900 Pfd. Sterl. zur Unterstützung der westindischen Zuckerindustrie, bis die Brüsseler Zuckerkonvention in Kraft treten werde.

Frankreich.

Der Prinz Komatsu von Japan ist, wie „W. T. B.“ erfährt, gestern Abend in Begleitung des japanischen Ge— sandten in Berlin von Paris nach Deutschland abgereist.

Nach der gestrigen Preisvertheilung in den Privat— schulen begab sich eine Anzahl von Müttern aus den Familien des Stadtviertels Saint Roch in das Elysée und ließ der Gemahlin des Präsidenten Loubet eine Petition überreichen, in welcher um Beibehaltung der Schul⸗ schwestern gebeten wird. Frau Loubet ließ antworten, daß die . dem Ministerium des Innern werde überwiesen werden.

Die Pariser Blätter melden, daß eine päpstliche En— eyklika über die Durchführung des Vereinsgesetzes in Frankreich bevorstehe, und daß die Klerikalen und Kon— servativen beabsichtigten, unmittelbar nach deren Erscheinen große Volksversammlungen in Paris und ganz Frankreich zu veranstalten.

Der ehemalige Justiz-Minister Monis hat gegen den General Mercier eine Klage wegen Ehrverletzung angestrengt, weil dieser in einer Versammlung ehrenruͤhrige Anschuldi⸗ gungen gegen ihn erhoben habe. Monis verlangt eine Ent— schädigung von 100 000 Fr.

In Erwiderung verschiedener Trinksprüche, welche bei einem von der französischen Kolonie in Biserta zu Ehren des General⸗Residenten Pichon gegebenen Feste ausgebracht wurden, hielt dieser eine Ansprache, in welcher er auf die Be deutung Bisertas als Schutzwall und Schild Tunesiens, als Unterpfand des Friedens und der Ruhe im Mittelmeer und als Garantie für die Besitzungen Frankreichs in Nord Afrika hinwies.

Rußland. . Gestern Abend fand in St. Petersburg im festlich ge⸗ schmückten deutschen Klub ein Essen zu Ehren des Offizierkorps des Schulschiffes Charlotte“ statt. Der deutsche Botschafter Graf von Alvensleben, der mit den Herren der Vot— schaft Mittags am Frühstück in der Offiziersmesse der „Charlotte“

theilgenommen hatte, hielt eine Ansprache, in der er, wie „W. T. B.“ meldet, des vorjährigen Besuches der Charlotte“ mit dem Prinzen Adalbert an Bord gedachte, Höchstwelcher durch sein frisches, echt soldatisches

Wesen in St. Petersburg Aller Herzen im Fluge erobert habe. Auch heute weile ein junger Seemann aus einem erlauchten deutschen Fürstenhaufse in der Mitte der Ver sammlung Er komme von der Waterkant und der Name des Großherzoglichen Hauses Mecklenburg bleibe mit ehernen Lettern unauslöschlich für alle Zeiten i die Annalen der deutschen Marine eingezeichnet BVotschafter wünschte dem Herzog Paul Friedrich ein an Thaten und Erfolgen reiches Leben und hieß sodann die Qffiziere der Charlotte“ inmitten der deutschen Kolonie von St. Petersburg herzlich willkommen. Die Rede klang in ein begeistert aufgenommenes Hurrah auf die Charlotte“ aus. Der Kommandant der „Charlotten, Kapitän zur Se Mandi dankte mit einem Trinkspruch auf die deutsche Kolonie

Der 21

Italien. Der Kardinal Ledochowski ist, wie meldet, heute früh gestorben. Der bisherige Nuntius in Brasilien Monsignore Macchi ist zum Nuntius in München ernannt worden

Türtei.

Das Wiener Telegr⸗gorresp⸗- Bureau“ berichtet aus Konstantinopel, daß, infolge der von österreschisch ungarischer und russischer Seite unternommenen Schritte, in einer kommissarischen Berathung administrative und gericht⸗ liche Maßregeln zur Verbesserung der Zustände in den Vilajets Kossowo, Monastir, Jani na und Sal niki beschlossen und durch ein Irade sanktioniert worden seien. Die Bekanntmachung solle demnächst erfolgen

Terbien. Wie die Belgrader Blätter melden, gedenken der Aönig

und die Königin am 16 Oftober die Neise nach Rußland anzutreten

W 1 A *

=

Amerifa. Wie ein in Rew Mork eingegangenes Telegramm aus Willem stad meldet, bat die Regierung von Beneiuela den Hafen von Carüdpano für den Verkehr gesperrt

Afrika. Die Burenführer Botha und 2B. T. B. berichtet, mil ihren Pretoria nach Kapstadt abgereist, um sich nach Europa zu begeben. Unterwegs wird sich de Wei ihnen anschließen Die Dauer deg Ausenthalltg in Europa in noch unbesn mm

Delgren sind, wie Sekretären gestern von

Statiftik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

In Berlin haben die Brettschneider und Hilfsarbeiter, der ‚„Deutschen Warte“ zufolge, in einer Versammlung beschlossen, den Arbeitgebern folgende Forderungen zu unterbreiten: Einen spezialisierten Accordtarif, Stundenlohn für Brettschneider 65 , für Brettträger 50 5, Neunstundentag, Zuschlag für Ueberstunden und Sonntagsarbeit von 10 und 15 3, Accordlohn für Aufladen einer Fuhre Bretter 2 S, Balken 3 6é; der Polier erhält von dem Arbeitgeber 5 3 für 1 S für die Vorhaltung der Werkzeuge; Feierabend um 3 Uhr vor den hoben Festen, Freigabe des 1. Mai. Auch die bei der städtischen Beleuchtung angestellten Monteure und Helfer sind, wie die ‚Voss. Ztg.“ meldet, in eine Lohnbewegung eingetreten. In einer Versammlung beauftragten sie den Verbands-Sekretär der städtischen Arbeiter, eine Eingabe auszuarbeiten, in der sie u. a. verlangen: Wiedereinführung einer Vergütung von zwei Stunden täglich für den Kastentransport, Mindeststundenlohn 40 3. Etwa 2000 Töpfer faßten nach demselben Blatte in einer Versammlung folgenden Beschluß: „Für die Zukunft werden alle Arbeitgeber in Verruf erklärt, die den paritätischen Arbeitsnachweis umgehen; Ver— stöße der Arbeiter werden Tarifverletzungen gleichgestellt und als Strikebruch betrachtet.“

In Wittenberg haben, einer Nachricht der ‚Magdeb. Itg.“ zufolge, die Maurer, die seit sechs Wochen ausständig waren, am Sonnabend die Arbeit wieder aufgenommen. Anstatt des bisherigen Stundenlohns von 35 wurde ihnen ein solcher von 35 und 37743 zugebilligt.

In Stuttgart ist, wie der ‚Köln. Ztg' von dort berichtet wird, der Ausstand der Maurer (vgl. Nr. 158 d. Bl.) beendet. Die Meister sollen einen Tarifvertrag ausarbeiten, der die Lohnsätze auf zwei Jahre festsetzt.

Kunst und Wissenschaft.

A- E., In ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause erledigte die Berliner Gesellschaft für Anthropologie verschiedene geschäftliche Angelegenheiten, u. a. mit Bezug auf den im Anfang des Monats August zu. Dortmund stattfindenden Deutschen Anthropologen⸗ Kongreß, an den sich ein Ausflug nach Holland anschließen soll, und hörte dann den von zahlreichen Photographien begleiteten Vortrag des Sanitätsratbs Dr. Lissauer über das Thema: Beiträge zur Kenntniß des steinzeitlichen Menschen in Deutschland und Südfrankreich! Seit den vielbesprochenen Knochenfunden bei Taubach (Sachsen-Weimar) ist es unzweifelhaft, daß der Mensch in Deutschland Zeitgenosse des Mammuths, des Nas horns und des LS̃wen war; denn bei den vielen in einer Sandschicht unterhalb einer Decke von Kalk und Löß nahe Taubach gefundenen Knochen dieser und anderer Thiere, wie Wölfe und Höhlenbären, find auch Zähne des Menschen, allerdings von allen Knochenfragmenten

diese besonders widerstandsfähigen ganz, allein, mit Sicherheit bestimmt worden. Es sind jedoch nicht bloß diese wenigen Spuren des steinzeitlichen Menschen, die den Taubacher

Knochenfund so bemerkenswerth machen, sondern noch manche andere, kaum minder beweiskräftige, die erst bei genauer Sichtung der ver— schiedenen Knochenbruchstäcke ermittelt sind: nämlich gewisse Merkmale und Veränderungen an den Thierknochen, die nur von Menschen ber= rühren können. Die neuerdings in den Besitz des Herrn Andreae in Braunschweig übergegangene Reiche'sche Sammlung enthält deren eine beträchtliche Anzahl. Es ist dem Vortragenden gelungen, gute Photo⸗ graphien davon für das Museum für Völkerkunde zu erwerben. Es ist beachtenswerth, daß diese Funde steinzeitlichen Funden ähnlich sind, die in Südfrankreich, im Rhonethal, gemacht worden sind, über die Erneste Chantre in seinem Buch „L'homme quaternaired aus führliche Mittheilungen giebt. Fragt man nach dem relativen Alter der einen und der anderen, so giebt es drei Wege zu einer annähernden Zeitbestimmung: Erstens der Grad der Vollkommenheit zweiselloser Artefakte, zweitens ein Vergleich der paläolithischen Knochenfunde mit andern, für deren Zugehörigkeit zu einer gewissen Ent— wickelungsstufe bereits Anhalte vorhanden sind, drittens die geologische Einordnung der Fundschicht. Zum ersten Punkt ist bereits die Aebn— lichkeit mit südfranzösischen Funden erwähnt. Die einen wie die andern sprechen von einer in den ersten Anfängen stehenden Hand fertigkeit; Veiloblung und Aschenreste ergeben lediglich die fu

intellektuellen Fähigkeiten ziemlich belanglose Thatsache der Re

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rühbrung der Knochen durch den Menschen. Zum zweiten Punkt ist Folgendes zu erwäbnen: Es ist dem genauen Studium der valäolithi schen Formen die Feststellung geglückt, daß es vier vorzeitliche Formen

des Elephanten gab: Elephas meridionalis, prim

Mammuth), antiquus (der Urelephant und priscus. Davon kommt der Letztgenannte nur in den tiefsten Schichten vor und bat di Alven nie überschritten; der Urelexbant stebt zwischen den an erster Stelle ge— nannten beiten Arten. Aehnlich und recht charakteristisch untersch ar sind verschiedene Arten von Nashorn an der Größe und Form rer voörner und der RBeschaffenbeit ) scheid d stimmt orden Nun lebrt die Eifabrun a5 diejenige irten von Elepbant und Naebern, deren Knochenüberreste im tlichen n dem ibacher Fund ermittelt worden sind, zumeist nur in den ältesten Tiluvial Schichten vorkommen, während Eleophas ant 8. ve er in Deutschland und Belgien gefunden worden sst umeist den süngsten Tertiärbisdungen, den oberen Pliccän-Schichten, angebärt. in denen sibh auceschließlich in Italien Frankreich d England klepha- meridionalis vorfindet Diese Thatsacher en Taubacher Funden ein Alter zu, das sich nemlich mit dem dritter Sielle zu befragenden Zeugniß der Fundstänm. und ihrer geolegischen Einordnung deckt. Denn die Natur dieser aus Wußkieg mit Stein-Einschlüssen slandinavischen Ursrrungs bestekenden Sandichicht und ibrer Bedeckung mit Kal und Löt tlich auf ibre Entstebung bin, und man dürfte nicht zebl re B g alg der interglacialen Zeit angebörig zu beieid Jedenfallg baben dabei Gleticher⸗ Schmelswasser enn Re viel In sedem Falle ist der Nachweln on bobe teress dar n Deutschland der Men bereits d don den standinavischen Gletschern ausge bender t war, die gan) Nerddeutschland seine beutige Gestalt g t. Weit Auf⸗ schlüässe wird man ven an anderen Ort ne den steinzeitlichen Funden erwarten können, über die bei dem biersür überall ermecten Interesse seyt vielfach Meldungen einlaufen. So sst ee au Än- regung und mit Unterstäßgung des Fürsten den Menace dem Abk. de Neufrille gelungen, an einer Men tene benachbarten Derbe Balsi Resi mit Namen. wich Pöblenfun ang Tageslicht ju bringen und aug einer Grotte des enfants genann le die leidlich erbaltenen Steleitte einen Manneg und rau beraußzufordern die 775 im unter der Dberläche lan- fallend inferiere Bil dung und fleine Gestalten zeigen, r iwergen- bat ju sein In der sich anschließenden Die fussten cJweifelte Lr. Göß die abfelute Jawnerlässigkeit der Taubacher Fande da n nicht in allen Fällen durch Menschen den wissenschastlichem Grnn ge⸗ macht seien, und warnte dader, Artefakte zu eben, wo auch mfrallige Bildungen verlegen fännen Dr. vo Han semann stimmle diesen Verkebalten kei nnd machte darauf aufmerfsam., daß man aug den wenigen benlaubtgten Schädeln und Ucherresten stetanentlicher Menschen vereilige Schlüsse auf Rane Gigentbämiiht-i ja eben dermelden mässe. Maeieben d 1. daß in mehreren Fällen noch nicht festfteke, eb man Menschenschädel der sich babe dech, cke wan Verallgemesnerungen an werlge Fande are, berert T Mönlichleit a erwäncn, eb nicbt Minbildtungen vorlegen und ed solche Schidel. wie der Neanderibaler, nichi auch beute nech augnabmeneise derfemmen Prefesser Tran tim mite bieter MNabaurg a derschtigem Urtbeil kei. Im weiteren Verlan der Sipang srrack Prefefser Schweinkart!z khber dilar ale Urtefafse la Gerten Der ttra ende bat ke sciacrn lehten Vafentbalt a Deregrrten dir en, Giegtastaenz e He- sendere afwmerfsamsfeil gewidmet rell die Teasenden auf dem Plateas eberbelb Theke sich derfadenden RÆiesci. Arten fh dem