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Abg. Dr. Spahn: Die Petitionen stehen nicht auf der Tages- ordnung. Wir sind immer in derselben Weise verfahren. Aufgabe eines Referenten ist es nicht, uns mitzutheilen, wer petitioniert er e. nur festzustellen, was die Petitionen an sachlichem Material enthalten.
24 Gothein: Es werden nicht Referenten über den sach— lichen Theil der Petitionen bestellt, sondern überhaupt über die Petitionen. In der Kommission wird auch über jeden einzelnen Fall berichtet. Es ist nichts Ungewöhnliches, daß der Berichterstatter bei den Verhandlungen auf den Inhalt der Petitionen eingeht. Herr
aasche hat bei der Zuckersteuer als Referent sehr eingehend eine
etition der Chokoladefahrikanten kritisiert. Bei einem so kolossalen
esetzentwurf mit so verschiedenen Materien ist es ganz unmöglich, eine sachliche Behandlung der Petitionen vorzunehmen, wenn es nicht bei dem betreffenden Paragraphen geschieht; sonst wird das Petitionsrecht thatsächlich illusorisch gemacht. Im allgemeinen meint man sonst, daß die Petitionen mit dem betreffenden Theil einer Vorlage zusammen auf, der Tagesordnung stehen, aber da der Berichterstatter augen⸗ scheinlich nicht über den Inhalt der einzelnen Petitionen informiert ist, bin ich damit einverstanden, daß erst morgen mit der Berichterstattung über die Petitionen begonnen wird.
Abg. Fischbeck bezeichnet es als einen Irrthum des Abg. Gamp, daß die Petitionen sich nur gegen die früheren Vorschläge in der Kommission richteten und nicht gegen die jetzigen Kommissionsbeschlüsse. Eine ganze Reihe von Handelskammern habe nach Abschluß der n , dh nnn, Petitionen eingereicht, die um Ablehnung der Kommissionsbeschlüsse über Absatz 2 bitten.
Abg. Broemel; Herr Gamp hat sich in seinem blinden Eifer verhauen, der Berichterstatter ist weit über den Rahmen eines Be⸗ richts hinausgegangen. Daß auch über die neuen Petitionen referiert wird, habe ich auf Grund des Antrages Gothein verlangt, der sich nicht nur auf die früheren, sondern auch auf die neu eingangenen Petitionen
bezieht. Ein Widerspruch ö. also bei mir nicht vor; man könnte
den Herren (nach rechts) zurufen: Du befindest Dich im Unrecht, und darum wirst Du grob!
. Bebel (Soz.): Die n hen hat 110 Sitzungen abgehalten, und deshalb soll nun eine gründliche Berathung nicht nothwendig sein? Kommissionen werden nicht gewählt, um Berathungen abzukürzen, sondern um sie gründlich zu machen. Die Kommissions⸗ berathung schließt nicht aus, daß mit derselben oder womöglich mit noch größerer Gründlichkeit die zweite Lesung im Plenum vor— genommen wird Die „Umsturzvorlage' 1897 haben gerade die Herren vom Zentrum in zweiter Berathung aufs gründlichste berathen. Wir haben das Recht, zu fordern, daß gründlich berathen wird, und wir können auch verlangen, daß bei jedem Punkt über die Gründe der Petenten berichtet wird Als Herr von Wangenheim in der Kom⸗ mission zuerst über die Petitionen berichtete, wobei ihm das Unglück passierte, daß er die Petition mit 39 Millionen Unterschriften
egen die Vorlage gänzlich vergaß, wurde verlangt, daß er die
ründe der Petenten mittheile. Ob sie berücksichtigt werden können, ist Sache des Hauses, aber wenigstens müssen sie dem Hause mit— getheilt werden.
In der Abstimmung werden sämmtliche Abänderunge— anträge abgelehnt. 6 2 wird mit 192 gegen 71 Stimmen aufrecht erhalten. Der Paragraph bleibt unverändert.
Der S9 trifft in 6 Nummern Bestimmungen über die Einfuhrscheine und Transitlager.
Nr. L lautet:
„Bei der Ausfuhr von Roggen, Weizen, Spelz, Gerste, Hafer, Buchweizen, Hülsenfrüchten, Raps, Rübsen, Sämereien und Saaten aus dem freien Verkehr des Zollgebiets werden, wenn die ausgeführte Menge wenigstens 5 de beträgt, auf Antrag des Waarenführers Bescheinigungen (Einfuhrscheine) ertheilt, die den Inhaber be⸗ rechtigen, innerhalb einer vom Bundesrath auf längstens 6 Monate zu bemessenden Frist eine dem Zollwerthe der Einfuhrscheine entsprechende Menge einer der vorgenannten Waaren ohne Zoll⸗ entrichtung einzuführen. Abfertigungen zur Ausfuhr mit dem An— spruch auf Ertbeilung von Einfuhrscheinen, finden nur bei den von den obersten Landesfinanzbehörden zu bestimmenden Zollstellen statt.
Die weiteren Nummern treffen nähere Bestimmungen hinsichtlich der reinen (für Waaren, die ausschließlich nach dem e en bestimmt sind) und der gemischten Transitlager sfür Waaren, die theils in das Zollausland, theils in das Zollgebiet abgesetzt werden können). Die gemischten Transit⸗ lager können nach der Vorlage nur bewilligt werden, „sofern be . ein dringendes Bedürfniß anzuerkennen ist“.
Die Abgg. Albrecht und Genossen (Soz) wollen diesen letzteren Vorbehalt gestrichen, eventuell wenigstens das Wort „dringendes“ beseitigt wissen.
Der Abg. Herold (Jentr) beantragt, von den auf— geführten Waaren die „Sämereien und Saaten“ zu streichen: der Abg. Broemel will im Falle der Annahme dieses An⸗ trages für zollpflichtige Sämereien“ die Zulässigkeit der Be willigung von Transitlagern ohne amtlichen Miwerschluß aus gesprochen haben.
Ven den Abgg. Freiherr von Wangenheim⸗Pyritz (d. kons.) und Genossen ist beantragt, in Nummer 1 erstends die Worte innerhalb einer vom Bundegrath auf
längstens 6 Monate zu bemessenden Fristn zu streichen; feiner
sollen auch für die „zur Verschiffung über See nach dem Zoll inlande bestimmten Waaren nur reine Transitlager zugelassen sein und die Bestimmung über die gemischten Transitlager ganz beseitigt werden
Abg. Bassermann (al): Der § 9 bebandelt die Frage der
Transitlager. In der Kommisston sind die Gründe für und gegen die gemischten Transitlager, namentlich mit Rücksicht auf den Fall der Mobilmachung, augfübrlich besrrochen werden. Man bat sich davon überjengt, daß man der Jentralbebörde die Entscheidnng über die Errichtung dieser gemischten Transitlager überlassen muß. Für Mannbeim bat diese Frage eine greße Bedeutung. Eg kemmt Für Mannheim besenders der Exrert don Getreide nach der Schwei in Betracht. Für die rbeiniichen Transttlager, laebesendere Marnbeim, tit allo die Aufrechterbaltung der gemischten Transitlazer ein Be⸗ dürfniß, und des balb emrsteblt sich die Ablebnung des Antrageg auf Geseitigung der gemischten Transitlager.
Aba. Dreesbach (Ser): Die Handelt lammer in Köalge bern bat, ebenso wie wöir, beantragt, die Werte insefern dafür ein dringende Bed ürfniß an erfennen ist ! jn streihen. Auch die Dandeltfammer in Mannbeim bat die ufrechterbaltung der
? ba nur imn den s füddentschen Handel, nach Genua und Marseille. Mefabt, auf die man ven agrarlscher Seite gegen Transitlager binweist, ist unbenrindet;: denn ey 1st 22 gültig eb das Getreide diegscitz eder jenseitz der Gren gäbe an gesrechert wird Der Prei wird dadurch nicht gerückt. Der Weiten weird in Marnbkeim emag beurer derfauft al in Gäilan. Das bereit. daß die gem ichten Transtilager nicht vreßßstürjend wirken Ter Prein richtet sich nach dem Angebei der Waaren, ganz gleich we sie lasern. Da Verbandensein der Transitlager ist ät ung eine abselute 2 wendiglett. Die Aafkebang närde der Landreirttschalt nich. nähen. aber dera Dandel age benre Wanden schlagen. Daz le den Transsi. lasern eingelegte Karcdal Keldaft ii auf 10 Millionen Marl. Frans- rec m chen feht bemüht, Mannbkeklmn den Grweri akfanck men. Gtae Gesckreerang eder Geseitiznag dier Lager ärde den Crwert gerade a tutaterrn dad auch die Gisenbabn- Verwaltung. namentsich e- nei e Strecke Maanbclea= Bafel in Betracht Heramh chili. Der Mittellaed ad eiele Atkeiker ürden dabard Freile. t werden. Uasere Meiepe aufen daft sergen, da daz lalted ie Narnal iht leg arland gejagt ird. * warde aber gescheben.
wenn der Antrag von Wangenheim angenommen würde. Dem
Handel muß die Existenzmöglichkeit ieh werden, diese wird aber gefährdet,
wenn die vorhin angeführte Beschränkung aufrecht erhalten wird. Mannheim und Ludwigshafen haben über die Hälfte des Verkehrs aller Transitlager aufjzuweisen. Daraus geht hervor, daß alles ver⸗ sucht werden muß, den Handel in diesen Plätzen möglichst zu fördern. Der Antrag von Wangenheim wird kaum Annahme finden. Wir bitten Sie, unseren Prinzipalantrag oder wenigstens den Eventual⸗ antrag anzunehmen. So lange das Inland den Getreidebedarf nicht decken kann, müssen wir auch für den Kriegsfall die Transitlager haben, um die Armee mit Brot versorgen zu können.
Abg. Hr. Hahn (b. k. F): Wir wünschen die volle Beseitigung der gemischten Transitlager und wollen nur reine Transitlager bestehen lassen. Die Regierungsvorlage ist uns nur zum theil entgegengekommen in der Abschaffung der Mühlenkonten und in der Verzinfung der e n aber auch nach der Regierungsvorlage würden die Uebel⸗ tände für die Landwirthschaft weiter bestehen. Ein großer Theil des ausländischen Getreides, das in Deutschland importiert wird, bezahlt nicht sogleich den Zoll, sondern benutzt die Gelegenheit, erst Geld zu verdienen, indem es auf die Niederlagen geht. m Jahre 19601 sind z. B. 5 Millionen Doppelzentner Weizen auf Niederlagen gegangen und nur 15 Million Doppelzentner davon wieder ausgeführt worden. Die Niederlagen dienen hauptsächlich dem Import und nicht dem Export. Begründet wird die 1 der gemischten Transitlager damit, daß wir den Getreidehandel mit den Nachbarländern aufrecht erhalten . Aber die gemischten Transitlager am Oberrhein bilden eine fortgesetzte schwere Gefahr für die Getreidepreisbildung dort und nicht allein dort, sondern auch im ganzen Norddeutschland. Man, hat die gemischten el lag mit geladenen Pistolen verglichen; denn wenn plötzli ein großes Quantum von ihnen in den Verkehr kommt, sinken plötzlich die Preise, und alle Kalkulationen der betreffenden Gegend. werden hinfällig. Die gemischten Transitlager sind nur ein Privilegium des Handels und ermöglichen alle Spekulationen. Ich sehe nicht ein, welche Schwierigkeiten dem Handel entstehen sollten, wenn sie beseitigt würden. Eine Ausnahme haben wir für die Verschiffung über See erden Zollinland beantragt. Ich bin kein besonderer Freund dieser Bestimmung und stehe auf, demselben Standpunkt, den Herr von Wangenheim in der Kommission einnahm. Dieser Antrag enthält eine a , des Prinzips zu Gunsten von Königsberg und Danzig, und wir haben ihn in der Kommissien lediglich der einheit- lichen Beschlußfassung wegen mit unterschrieben. An den praktischen Verhältnissen wird dadurch nichts geändert werden. Es würde auch sehr leicht sein, ein Verbot mit Hilfe des Freihafengebiets von Danzig zu umgehen. Herr Bassermann hält die gemischten Transitlager für werthvoll für die Mobilmachung unserer Armee und zitierte die Aeuße⸗ rungen des Regierungsvertreters aus der Kommission. So viel ich mich erinnere, sollten diese aber sekret behandelt werden. Kurz vor Ausbruch eines Krieges könnten die Händler ihre Getreidevorraͤthe bei einer . bis auf den letzten Zentner verkaufen. Es dient nicht der Sicher⸗ eit unseres Vaterlandes, wenn man die Verproviantierung der Armee pon der augenblicklichen Lage unseres Handels abhängig macht. Das ist für mich also nicht ein Grund für die Beibehaltung, sondern für die Abschaffung der gemischten Transitlager. Die Regierung muß für die Verproviantierung ganz andere Mittel ergreifen, sie sollte den Antrag Kanitz durchführen zum Vortheil nicht nur der Produzenten, sondern der nationalen Vertheidigung und der Konsunienten. Der Abg. Dree bach irrt, wenn er es für gleichgültig hält, ob ein Quantum Getreide sich in amerikanischen Speichern oder am Oberrhein befinde. Ich bitte, über die Kommissionsvorschläge hinaus die gemischten Trensitlager ganz abzuschaffen.
Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamts Freiherr von Thiel⸗ mann:
Meine Herren! Die Worte, die der Herr Abg. Dreesbach vorhin ausgesprochen hat, geben mir wenig oder keinen Anlaß zur Erwiderung, denn er hat ja im großen Ganzen die Kommissionsvorlage vertreten, und diese Kommissionsvorlage stimmt bis auf einen kleinen Zusatz mit der Regierungsvorlage überein. Er hat nur den Antrag seiner Parteifreunde vertreten, die Worte im Falle dringenden Bedürf⸗ nissesꝰ zu streichen oder doch wenigstens das dringend“ zu streichen. Meine Herren, ich glaube nicht, daß sich für diesen Antrag im Hause eine Majorität finden wird, und möchte nur darauf verweisen, daß die gemischten Transitlager doch eben eine Ausnahme von der Regel der Verzollung des Getreides sind, eine Ausnahme, die aus praktischen Räcksichten sebr gut motiviert ist, aber die eben nicht auf die Allgemein⸗ beit ausgedebnt werden kann und soll, wie das der Antrag der Herren Albrecht und Genossen bezweckt.
Was dagegen die Anträge der Herren Abgg. Freiherrn von Wangenbeim und Genossen betrifft, so möchte ich vorweg bemerken, daß der unter Nr. 2 auf Nr. 738 gestellte Antrag mir auf einem Mißverständniß zu beruhen scheint, auf der Verwechelung des terminus a quo mit dem terminus ad quem. Nach dem gegen⸗ wärtigen Rechts justande sellen die Einfubrscheine erst nach Ablauf
einer gewissen Frist verwertbet werden können, und dag bat seinen
guten Grund darin, daß gegenwärtig die Zollkredite zinefrei sind; fällt die Zinefreibeit der Zollkredite, wie Ibnen im § 10 vorgeschlagen
wird, für die Zukunft fort, so bestebt gar kein Grund, die Einfuhr⸗
scheine nicht sofert in Zablung ju nehmen. Also dieser Antrag ist zum mindesten übersflüssig Andererseite aber würde es schädlich wirken, wenn man den terminus ad quem, nämlich die Verwertung der Einfubrscheine innerbalb sechs Monate, streichen wollte, denn zu einer geordneten Buchfübrung gebört dech, daß jeder Einfubrschein innerhalb einer gegebenen Frist ob eg gerade secht Monate sind
oder acht eder neun Menate, würde ja keinen Unterschied machen
(Zuruf rechts) jedenfalls innerbalb einer bestimmten gegebenen Frist auch vräsentiert wird, ebense, wie jeder Scheck, jeder Wechsel innerbalb einer gegebenen Frist vräsentiert werden muß. Wollte man die Verwertbbarfeit der Ginfuhrscheine ing Unbegrenzte dauern lassen, so würde die Uebersicht äber die deutsche Ginfubr und Auefubr ent⸗ schieden weniger leicht möglich sein, alz eg gegenwärtig ist. Ich bitte Sie also, in dieser Benebung dem Antrage nicht stattjugeben.
Nun gebt ja der Haurtantrag dieser Herren erbeblich weiter: sie wollen die ganzen gemischten Transillager abschaffen. Ueber dlese Frage ist im beben Hause während der lezten Jabre, des letzten Jabtrjebntz möchte ich sagen, so viel debattiert werden, daß eg weder möglich ift, nech selbst nünlich wäre, alle diese verschledenen Ansichten, wie sie bier und jar tbeil auch nech in der Jelltarif⸗Kemmissten mn Tage getreten waren, ja refar itulieren und auf ibren Werth ju vräfen. Ich balte an der Thatsache fest, daß in der Kemmüssien mit großer Mehrbeit aug siemlich allen Parteien deg Hauseg die gegenmärtige Faffang sich ergeben bat und daß die Kemmüössien damlt bat an-= erkennen ellen, daß ein QGegenstand rie dieser, ber den die Meinungen im Laufe eine Jabtnebnte se eit auseinander gegangen sind, sich icht la eine ssarre Ferm gießen List, welche ein für alle Mal and bien in alle Giazelbeiten Fiacin kin Gesede festgelegt wird Ge ist dez balb in der Kemmisssen mit Recht ein dabin sielender An⸗ trag verwerfen werden, diesenigen Stidte, in welchen gemischte Transitlager in Jakanft besteben selltea, gleich lan GeseKe festjalegen. Dag. melee Herren, sst acht änlich Wenn aber der Herr Abe lor. Dahn socben auf die gtesfen Gefabttn Hina icg, die seinet Nasicht aach
die Transitlager dadurch bieten, daß in ihnen ein chi
Getreide gehalten werden kann, der zu jedem Augenblick 1 Konjunktur den inneren Preis zu drücken im stande ist, so 6 ihn darauf aufmerksam machen, daß die Remedur hiergegen §z 10 gefunden wird, in der Verzinsung der Zollkredite, und ich daran erinnern, daß bereits bei allen früheren Debatten, wen bei einer großen Anzahl der früheren Debatten, gerade seiten? der sinnungsgenossen des Herrn Abg. Dr. Hahn hervorgehoben
wenn die Zinsfreiheit der Zollkredite abgeschafft wird, dann ist Gefahr der gemischten Transitlager keine große mehr. Ich erin t beispielsweise nur an eine Resolution vom 14. März 1894, an a. Beschluß des Reichstages vom 10. März 1897, an den eschlih K Deutschen Landwirthschaftsraths vom 9. März 1900. J
auch aus einer Rede des Herrn Abg. Grafen von Schwerin Lin vom 8. Mai 1900 einen Passus verlesen, aber ich glaube, die wird Ihnen noch ziemlich in Erinnerung sein. (Zuruf links:
Heiterkeit) Sie ging darauf hinaus, daß, wenn die zinsfreien kredite abgeschafft werden, sich mit gemischten Transitlagern
leben lassen. Alse, meine Herren, an dem System der gemischtn Transitlager bitte ich nicht zu rütteln, und ich glaube, die Mehꝛher des Hauses wird in dieser Beziehung mir beipflichten.
Ein dritter Antrag der Herren Abgeordneten geht aber dahin, uuf indirektem Wege für die Ostseestädte das zuzulassen, was für Mam. heim ⸗Ludwigshafen verhindert werden soll. Es soll hinter das Won „Zollausland“ eingeschaltet werden: „oder zur Verschiffung über Ser nach dem Zollinlande'. Meine Herren, dieser Antrag ist zu duc sichtig (sehr gut! links), als daß er meiner Ansicht nach eine Debatte würde hervorrufen können. Zur Verschiffung über See na dem Inlande sind, abgesehen vielleicht von dem kleinen Hafen Memel, nur Königsberg und Danzig im stande. (Zuruf rechtz) Hamburg würde keine bedeutende Rolle spielen und keinen weiter Vortheil haben, denn Hamburg hat seinen Freihafen ohnehin; also
e Nein
Zoll winde
auf Hamburg würde dieser Paragraph nicht in gleichem Maße An.
wendung finden. (Suruf rechts) In erster Linie würden also Königsberg und Danzig in Frage kommen. So sehr, glaube ih, von anderer Seite des Hauses die Förderung des Handels von Fönig berg und Danzig im Auge behalten wird, so, glaube ich, würde D doch der Gerechtigkeit nicht entsprechen, im Gesetze gewissermafe einen Ausnahmeparagraphen einzufügen, lediglich zu Gunsten eine⸗ bestimmten Landestheils. — Also, meine Herren, aus diesem Grunde bitte ich Sie, den Anträgen der Herren Freiherr von Wangenhein und Genossen nicht Folge zu geben.
Abg. Herold: Für die Ausfuhr von Waaren, deren Landwirthschaft bedarf, noch künstlich Begünstigung durch Ausf prämien zu aaf, ist ein zweckwidriges Verfahren. Aus diefer ü wägung ist der Antrag entstanden, die Sämereien und Saaten“ pn den Hestimmungen des 9 auszunehmen. Während das Mischen bon Getreide sehr nützlich und zweckmäßig sein kann, ist diefes Misha bei Sãmereien heraden gefährlich und verwerflich. Aus diesem Grunde bitte ich sowohl um die Annahme meines Antrages, als auch um Me Ablehnung des Antrages Broemel. Der Antrag von Wangen heim, s weit er die Einfuhrscheine . ist mir unverstärdiih; sollen denn die Einfuhrscheine auch noch im nöäͤchsten Jah hundert gültig sein? Die vollständige Aufhebung der gemssckten Transitlager, eine der ältesten Forderungen der Landwirthschaf, bat ja Vieles für sich. Nachdem aber sehr schwere Bedenken gegen die unbedingte Aufhebung geltend gemacht worden sind, andererseitz die Verzinsung der Zollkredite jetzt worgeseben ist, kann ich den An. trage um so weniger zustimmen, aͤls auch die Vorlage solche ner nur bewilligen lassen will, wenn ein dringendes Bedürfniß anerlamt werden kann. Die Antragsteller haben ja selbst Bedenken gegen ile Anträge, indem sie 1 die östlichen Seestädte die gemischten Laer unter einer andern Form aufrecht erhalten wollen. Die ésth Däfen allein zu bevorzugen, dafür liegt ganz und gar kein Grund der. Der Bund der Landwirihe, so hat man oft behauptet, sei eine cf elbische Gründung und Vertretung ostelbischer Interessen. Ich lafe ganz dabingestellt, was an dieser Behauptung ist; Thatsache ist cla, daß dieser Antrag lediglich ostelbische Interessen vertritt.
Ueber die beiden Anträge Albrecht und den 9 im Ganzen wird namentliche Abstimmung beantragt.
Abg. Haag se - Königeberg (Sem) tritt in längerer Arusfülre für die Beseitigung der Lech it un en ein, denen die Bewilligung mischter Tranfüiager unterm orfen werden folle, und emp ficklt a Schluß, die Anträge seiner Partei anzunehmen, und jwar in namen, licher Abstimmung, die Anttãge Herold und von Wangenbeim dagen abzulehnen.
Abg. Broemel: Der Antrag von Wangenheim ist für möh schon degbalb unannehmbar, weil er nur die Interessen Danfsh Vönigsbergs und Memelg ins Auge faßt. Wir dürfen aber keln Geseße iu Gunsten eines Landestbeilg machen, sondern müssen der Ganje berücksichtigen, wie namentlich auch die Interessen Mannheimt. Mir liegt es im übrigen nur ob, Ibnen meinen Gventualantrag wan Antrag Verold ju empfeblen. Verbietet man die Mischung der Sämereien, so erreicht man damit nur, daß der deutsche Sämereibandel don den deutschen Plätzen, namentlich von dem scht wichtigen Platz Breglau, fortgedrängt und ins Aueland getrieben wird. Bei der dies sabrigen schlechten Ernte ist nur durch eine Mischung mil guter ausländischer Waare ein Handel mit den beimischen Prokulten möglich. Am besten wäre es, wenn die Fassung der Kommsssien an; genommen wärde. Sollten Sie aber den Antrag Herold annebrea, so bitte ich, auch den meinigen anzunehmen.
Die Diskussion wird darauf geschlossen und zugleich en Vertagungsantrag angenommen.
Der Präsident Graf Ballestrem schlägt vor, die nachm Sitzung am Donnergtag um 12 Uhr abzuhalten zur Fern setzung der Berathung.
Aba. Dr. Spabn beantragt, alg erflen Gegenstand der Berathung den Antrag Aichbichler auf die Tagegordnung in hben
Abg. Singer (jur Geschäftgordnung): Herr Präsident, ich a Widerspruch gegen diesen Antrag. Nach meiner Neinung ist das de geschäftgerdnunge mäßig nicht in der Lage, diesem Antrage 3 ch sei denn, daß die Maseriät einen Bruch der 85 tt ert aas beabsichtigt. Wir sird gläcklich dabin gekommen, daß die derm ven der Majerität, um ibre uffassung ausjudrüden, sih⸗ schenen, don dem Grundsatz, der böser allen Parteien alg das Van. erschen der Auftechterballung der Geschäfts ordnung, absugcher⸗ Geschafteordnung t fur den Neihs lag dag, wah für daz Rel? Verfa ung . Sie iii das Grunde. dag e hen n x bat. Eg macht einen eigentäml ichen Gindtuck ju seben, * Antrag auf Brach der Meschäftgerdnung gestelll wird den 2 Partei. die sich immer räbrat, daß semebl die Verfassm *I Geschafteerdnnung niht ja andern fel, wenn eg niht abscla wendig it. Daß auch die Jentrumerresse den Ant
Fur m men. alckt far mulassig Kain, geb aun einem 82 — 24 Velkettg⸗ berver, an der 9 denn
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hat in einem Artikel, der vorher in der Märkischen gin. ,, pat 83 von Initiativanträgen nur die sozialdemokratischen und frei⸗ in B t kämen, gesagt: Vielleicht bietet sich aber für fe en m, cke Gere, ene el kenigen, die in der Nothwehr die, Geschäftgordnung ebenfo rück . handhaben wollen, wie die Linke sie aus skrupellosem Lcbermuth ausnutzt, eine Möglichkeit, über dieses ö hinweg gelangen. Daraus geht hervor, daß auch die Zentrumspresse meint, ** diefer Antrag nur auf die Tagesordnung eines Schwerinstages gesetzt weiden kann, und daß dies auch nicht möglich ist, weil andere Anträge vorgehen. aben es mit einem Initiativantrag zu thun. Diese unter liegen einem Spezial gesetz dem s 35 der Geschäftsordnung. Wollten sich die Herren auf 8 23 berufen, der über die Behandlung von Anträgen Besuimmungen trifft, so könnte dieser nur dann in Aktion treten, wenn der 35 außer Kraft geht würde. S 365 spricht guch nicht von einer eöonderen Gattung von Anträgen, sondern von Anträgen von Mit gliedern gan; allgemein; nirgends ist gesagt, daß Initigtivanträge ur Geschäͤftsordnung anders behandelt werden könnten. Nach 8 38 kann die Entfernung eines Antrags von seiner Stelle, wohin er nach seiner Priorität gehört, nur mit Zustimmung der Antrag— steller erfolgen. Damit ist unwiderleglich festgestellt, daß der Antrag Aichbichler nicht per major allen anderen vorgezogen werden fann. Das ist auch niemals geschehen. Sie werden sich ja an den gemeinsamen Antrag aller Parteien anläßlich des Verxeinsgesetzes und an einen anderen erinnern, der in die Verhandlung über die Getreide⸗ zölle hineinspielte. In beiden Fällen ist von keiner Seite Widerspruch erhoben worden, in dem Augenblick aber, wo Widerspruch erfolgt, ist das Haus an die Geschäftsordnung gebunden, es sei denn, daß Sie geschãstsordnungswidrig den Antrag Aichbichler morgen auf die Tages⸗ ordnung setzen wollen. Ich habe die Akten des Hauses durchgesehen und gefunden, daß 1883 bei einem Antrag Rickert zum Unfall⸗ versicherungsgesetz, dem ein bevorzugter Platz eingeräumt werden sollte, der Abg. Graf Ballestrem seine Bedenken gegen diese Bevorzugung äußerte und dafür hielt, daß dem Antrage der ihm zukommende Platz in der Reihe der Initiativanträge zugewiesen werde; ich hoffe, daß unser verehrter Herr Präsident auch heute der Meinung des Abg. Grafen Ballestrem ist. Der damalige Präsident von Levetzow erklärte in Uebereinstimmung mit Simson, daß eine Ab⸗ fetzung per majera nur dann beschlossen werden könne, wenn nicht von den Antragstellern der anderen Anträge widersprochen werde; es sei aber daran zu erinnern, daß der Abgeordnete Twesten 1859 bei der Berathung des Antrages des Grafen Schwerin auf Einsetzung eines Schwerinstages eine ent e eg. Meinung vertreten ö Als in der nächsten Sitzung der Abg. Rickert dann beantragte, seinen Antrag auf die Tagesordnung zu setzen, erklärte Dr. Windthorst, 24 er ausnahmsweise, ohne irgendwie dem Prinzip zu präjudizieren, zustimmen wolle. Herr von Kardorff schloß sich den Ausführungen des Abg. Windthorst, an und hielt eine Abstimmung ö. überflüssig. Der Präsident erklärte dann seinerseits, daß er auf bstimmung nicht mehr bestehe. Es ist also ein Beschluß damals überhaupt nicht gefaßt worden, die Einmüthigkeit aller Parteien hat den Antrag auf die Tagesordnung gebracht, und die Herren haben es selbst für besser gehalten, eine Abstimmung nicht zu provozieren. Gin anderer Fall lag am 17. Mai 1897 vor. Damals war das Haus beschlußunfähig, und der Präsident von Buol setzte mit Rüchsicht auf die zablreichen Unterschriften und die Wünsche der Antragsteller und mit Rücksicht auf die Geschäftslage! den Antrag Rickert über das Vereinsgesetz auf die Tagesordnung für den nächsten Tag. Der Abg. von Kardorff bemerkte, daß er zwar keinen Einspruch erhebe, aber doch darauf aufmerksam mache, daß Initiativanträge in anderer Folge auf die Tagesordnung zu setzen wären. Der damalige Präsident wies jwar diese Einmischung in seine Geschästsführung zurück, ein Beschluß des Hauses wurde aber nicht gefaßt. Wohl aber waren alle Parteien ein- mäthig, und niemand widersprach. Bei dem Fall bei der lex Heinze“ war der Antrag damals unter Zustimmung aller Parteien und ohne Widerspruch sogar unter Abkürzung aller Frist sofort verhandelt worden. Nach diesen Vorgängen kann auch der Antrag Aichbichler nicht anders als ein Initiativantrag behandelt werden und anderen Anträgen nur vorangestellt werden, wenn niemand widerspricht. Der Antrag selbst ist nicht nur geschäftsordnungswidrig, sondern auch 2 6 und könnte nicht angenommen werden, ohne daß vorber die Verfassung geändert würde; denn nach Artikel 22 der Versassung sind die Verhandlungen des Reichstages öffentlich, und damn gehören auch die Abstimmungen. Wenn der Antrag die Oeffentlichkeit bei den Abstimmungen ausschließt, so ist er ein Verfassungsbruch. Ein außerordentlich gewagtes Vor- geen der Majorität ist es, die Geschäftsordnung auf eine bestimmte Vorlage zuzuschneiden. Sie (rechts) verzichten auf Ueberzeugung und Gründe und wollen Ibre Majorität benutzen, um gegen die Geschäfts⸗ ordnung eine bestimmte Vorlage durchzusetzen. ieses gefährliche Unternebmen lann auch anderen Partien noch einmal übel belommen. Ueberlegen Sie sich die. Sache nochmals xreiflich. Wenn Sie auf diesem Wege vorwärts gehen, so sind Sie es, die den Parlamentarismus nicht nur schadigen, sondern die ganze Wärde der gesetzgebenden Versammlung berunterdrücken. Tier wird die Verfassung mißachtet und gebrochen durch eine kajorität in dem Augenblick, wo die Minorität nichts anderes thut, als was ihr Necht und ibre Pflicht ist, nämlich ju verbindern, daß ein Gesetz, das sie als verwüstend ansieht, beschlossen wird. Nicht die Verfassung, nicht die Geschäftordnung ist Ibnen etwas werth, sondern nur der Augenblickzerfols. Die Konsequenzen werden Sie zu tragen haben. Ich beantrage die namentliche Abstimmung darüber, ob der Antrag Aichbichler morgen auf die Tages erdnung kommen sell. . Dr. Pachnicke (fr. Vgg.): Die vorliegenden Initiativ-= antrãge lönnen nur mit der Zustimmung der Antragsteller zurũckgestellt werden. Ich erbebe biermst im Namen meiner Freunde gegen die . unserer Anträge formellen Widerspruch; denselben derspruch erbebe ich zugleich im Namen der Abgg. Bräsicke und Schrader für ibre Anträge. Bei den Kämpfen um die sogenannte dex Deinzen sagte Derr von Rardorff: Die Mebrbeit ist Werrin der Geschastgordnung.“ Der Präsident Graf Ballestrem entgegnete darauf mit Necht: Ja, aber innerbalb der Geschästsordnung!“ So ist es auch bene. Gz bandelt sich nach wie vor darum: it Widerspruch erboben oder nicht? Was Pert von Karderff für seine Persen erklärt, daß man per majora in Llieser Frage entscheiden nne, ist bier voll- kändig gleichgültig. Stellen Sie den Antrag Aichbichler auf die Tagesordnung. so * Sie die Geschäftgordnung und tragen dafür die Verantwortung. * * * Abg. Baflerm ann: Ueber die geschäftg. und verfassungt mäßigen Bedenken zu sprechen, wird morgen am Platze sein. Wir glauben, daß die Aullegung, die die Abg. Singer und Pachnicke der Geschifte⸗ erdnung g — baben, falsch ist. Derr Singer bat auf Preß ˖ mu ßpe tungen lag genommen. Das ist für die Entscheidung gleich Rltig. Der Antrag Swabn ist rechtlich nicht ju beanstanden. Es lann allo darüber per maora entschleden werden. Den S B der Geschafte. erdnung syricht lediglich vem Schweringtage. Gewiß ist die Frage Iichtig und gründisch in vrusen, namentlich wenn sie alz Brach der agb sreordnung benlchnet wird. Im Jahre 1859 stellte Graf erin den Hane einen Schwerinetag einzjfübren, um die Petttienen und Anträge zu bestimmten Jeiten auf cine Tagesordnung k stellen. Der Abg. Twesten sagte, dag Daug mässe sich das Recht derbebalten, daven ab uwelchen. An jedem anderen Wochentage könne r Prössrent vorschlagen oder dag Dau beschließen, Irgend welche BGezenstände auf die Tagegerd nung jn fegen. Im Jahr 18869 hat Twesten obne Wider ausgefuhrt, daß wichtige Anträge ad Pelttsonen auch an anderen belieklgen Tagen verbandelt werden Kanen. Die ät sollte ale nur auf die Schwerinelage eben, og bandelte e, sich bei den Augsährungen bes Ghrasen eftrem niht um cine = Stell unqunabme. Das war damals kei clamütkig. Der Prisident den L Wale ausdrücklich: wenn Mehrbell derselben Meinung tt. Nos erde auf Antrag kes Aba ven Jaldtemwesl esne Interpellation per Pra auf die n eh, ebwebl der von * 2 2 en dem Abe Barif warde fogar an
nastellung der Tagegerdnung beantragt. Gg wäre
unbegreiflich, wenn das Haus darauf verzichten wollte, durch Mehr⸗ bauer luß besont ers wichtige Gegenstände auf die Ta —— zu setzen. an hat einen Tag für Anträge reserviert, aber daraus folgt nicht, daß man besonders dringliche Anträge an einem anderen Tage nicht berathen kann. Herr Singer warnte im Interesse des Parlamentarismus vor der Annahme des Antrags. Das Verfahren, 8 J Abstimmung abzukürzen, entspricht durchaus der Würde auses.
Abg. Dr. Spa hn: Aehnliche Anträge sind wiederholt gestellt und angenommen worden. Die Geschäftsordnung ist unsere Hausordnung. Daraus folgt, daß der Bundesrath sich mit ihr nicht zu befassen hat. Initiat ivanträge beziehen sich auf Gegenstände, die auch den Bundes— Hath angehen. Maßgebend sind die Ausführungen des Abg. Twesten. Ich muß es zurückweisen, daß irgend ein Unterzeichner des Antrags daran gedacht hat, 3 hier ein Bruch der Geschäftsordnung vorliegt. Mit der Verfassung hat dieser Antrag nichts zu thun. Die Seffentlich⸗ keit der Verhandlungen bezieht sich nur auf den Nichtausschluß der Zuhörer. Wenn wir die Abänderung der Abstimmung jetzt vornehmen wollen, so geschieht es nur, weil die Frage jetzt brennend geworden ist. Inland und Ausland verstehen die Art der namentlichen Ab⸗ stimmungen der letzten Tage überhaupt nicht.
Abg. Richter (fr. Volksp.): Wir werden gegen die Aenderung der Geschäftsordnung stimmen, weil es mißlich ist, wegen eines Falles ein Spezialgesetz zu erlassen. Dagegen kann ich dem formalen Ein—⸗ wand, daß es geschäftsordnungsmäßig nicht zulässig ist, einen solchen Antrag durch Majoritätsbeschluß auf die Tagesordnung zu setzen, nicht zustimmen. Ich würde meiner langjährigen parlamentarischen Praxis ins Gesicht schlagen, wenn ich anders votierte. Bei dem Fall Rickert habe ich aufs Wort verzichtet, weil der Abg. Rickert mit seiner Ansicht durchgedrungen war. ch weiß nicht, warum Herr Pachnicke die damalige Ansicht Rickert's nicht zitiert. Der Präsident ist vollkommen berechtigt, an einem anderen Tag Initiativanträge auf die Tagesordnung zu setzen. Der Abg. Twesten war wesentlich der Urheber unserer neuen Geschäfts— ordnung. Umsomehr fallen seine Worte ins Gewicht, und gerade er hat 1869 klipp und klar bei Einführung der Schwerinstage erklärt, daß der Vorschlag keine Einschränkung enthalte, Initivanträge an einem anderen Tage zu berathen. Bevor der Schwerinstag ein⸗ geführt war, war die Minorität in einer schlimmen Lage, sie konnte ihre Anträge nicht zur Berathung bringen. Darum wurde der Schwerinstag eingeführt. Aber es ist nicht entfernt dabei die Absicht gewesen, der Mehrheit zu verbieten, an anderen Tagen die Anträge zur Verhandlung zu bringen. Aber auch rein sachliche Gründe sprechen dafür, auch wenn jene Verhandlung garnicht stattgefunden hätte. Es wäre ein kompletter Unsinn, anders zu ver⸗ fahren. Das Haus hätte sich die Hände gebunden, seinen Willen aus—⸗ zudrücken, wenn man die kleinste Gruppe fragen wollte, bevor ein Antra zur Berathung käme. Wenn man alle Antragsteller hätte um Qin g fragen müssen, so hätte diese Fraß doch einmal gestellt werden müssen. Das ist aber nicht geschehen. Der Präsident von Levetzow war auf Grund des Studiums der Akten dahin gekommen, 5 das Haus
er majora einen Antrag vorziehen und auf die Tagesordnung setzen önne. Die Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses ist genau die⸗ selbe wie die unstige. Der Präsident von Bennigsen hat s. Zt. aus⸗ drücklich erklärt, daß es durchaus nicht ausgeschlossen sei, wichtige Gegenstände auch außerhalb des Mittwochs zur Verhandlung zu bringen, wie es schon vorgekommen sei. Ich bin nie darüber im Zweifel gewesen, daß das richtig ist. Ebenso wie es falsch ist, die Geschäfts— ordnung auf einen bestimmten Fall zu ändern, ebenso falsch ist es, sie für einen bestimmten Fall zu deuten. Ich erkläre auf Pflicht und , d daß diese Auslegung falsch ist. ; bg. Liebermann von Sonnenberg (Reformp.): Der Vor⸗ redner und Herr Bassermann haben schlazend den Abg. Singer widerlegt. Die Herren Singer und Genossen haben das Recht der Berufung auf die Geschäftsordnung verwirkt. Der Geist der Geschäftsordnung erfordert die ordnungsmäßige Erledigung der Ge⸗ schäfte. Es handelt sich hier darum, ob die Vertretung des deutschen Volks dauernd von den Herren Stadthagen und Singer tyrannisiert und am Gängelbande geführt und ob der Deutsche Reichstag zum Kinderspott der ganzen Welt gemacht wird. Soll die Minderheit entscheiden, wie bei der „lex Heinze, so bekennen Sie (nach links) sich doch zu diesem Prinzip. dessen Kon⸗ seqguen; der Absolutismus ist. Man thut dann besser, diese ganze Geschäftsordnung zu zerreißen und dem Präsidenten weitgehende Voll macht ju geben. Man hätte schon bei der lex Heinze“ reinen Tisch machen sollen. Wohin soll es führen, wenn ein Theil des Hauses ibren Willen auf Schleichwegen durchsetzt? (Präsident Graf von Ballestrem: Dieser Ausdruck ist nicht anwendbar auf Mitglieder dieses Hauses!) Vom Parteistandvunkt aus könnte ich mich nur darüber freuen, daß die Herren Stadthagen und Singer durch ihre Reden den Anti⸗ semitigmus schüren und groß machen. Ich spreche aber hier im Interesse des ganzen Vaterlandes. ö .
Abg. Heine (Sog): Der Abg. Bassermann hat nur einen einzelnen Fall für seine Auffassung anführen können. Thatsache ist, daß in allen diesen Fällen es sich um Anträge handelte, gegen deren Bebandlung troß formeller Bedenken Niemand Widerspruch erhob. Die Sache läßt sich aber nicht wobl bistorisch behandeln, sondern die Geschaftgordnung als geschriebenes Gesetz muß juristisch ausgelegt werden. und der Wortlaut der Geschäftsordnung ist ganz klar. Der Abg. Spabn sagt, die Geschäftsordnung beriebe sich nur auf Anträge, mit denen sich einmal der Äundesrath zu beschäftigen bat. (Zwischen⸗ rufe im Zentrum) Herr Spabn sagt, ich hätte ibn mißverstanden; ich babe ihn so verstanden, wie viele Andere auch. Dag kemmt davon, wenn man mit seinen Argumenten Über das Ziel binausschießt. Es kommt auf den Sinn und Zweck der Geschäftz. ordnung an. Wag ist denn der Zweck der Geschäftsordnunqgg⸗ Bestimmungen? Doch nur der. die Minderbeit ju schüßzen. Derr von Liebermann sagt, dadurch könnte die Minderbeit die Majorität bindern, ju beschließen, was sie will. Dag ist gerade der Sinn und Zweck. Wenn der Stärkere alles soll ibun können, wag er will. dann brauchen wir überbaurt keine Gesetze. Die Parlamente baben sich selbst solche Bestimmungen gegeben. um die Minderbeit vor in der Erregung gefaßten Beschlüßen der Mehrbeit u schützen. Eg soll Niemand das Gefübl baben. daß er unterdrückt wird, und dieses Gesübl ist nur möglich, wenn jeder Gingelne gegen die Unterdrückung geschüäßt wird. Es sst auf den Geist der Geschãftsordnung bingewiesen und gesagt worden, wir batten sie schen bei der lex Heinze verletzt. Diejenigen, die ung damals unser Vergeben geraden aufgedrängt baben, sind nicht die richtigen Hüter der Geschäftaerdnung. Der Anfang jener er⸗ birterten Kämpfe war, daß man, obne unsere Gegengründe ju hören und ung zum Werte kemmen ju lassen, eine Abend die Debatte schleß und ung dadurch mundtedt machte. Das allein bat damalg den Ansteß ju unserem Verfabren aczeben. Ist eg denn im Geiste der Geschiftgerdnung. daß Sie (rechte) auch lseßzt sesert, nachdem ein Nedner gesprechen bat, die Debatte schließen? Der Neichgtag ist schen vor Jabren unter ganz anderen Gesichtepunkten gewäblt werden, als von dieser Verla nech nicht die Rede war. Dag Vell muß noch einmal darüker entscheiden. Ueber all diese Dinge sell und muß bier gesprochen werden, wo eg sich um cine Frage des natienalen Dascing handelt. Wir Haben ung lediglich der ö der Geschäftgordnung edient. Der Mißbrauch ist auf der Seite dersenlgen, die ibre Sitze ängstlich vertbeidigen und möglichst day a Wege bringen wellen, waß ibnen dag Volk nicht mehr derbieten kann,. weil der Reicheta einmal in dieser Jasammen⸗ segung verbanden ist. Die Derren färchten die namentliche Ab- srimmun. weil * nicht wänschen, daß lbre Namen immer und immer wieder fir dag Gesetz denagat werden. Mit dem Antrag Aichbichler werden Sie (rechte 64 nichtz erreichen. Bleibt er aber wirkungalog, se werden Sie a weiteren Maßnahmen schreiten n. rechte); Sie sind asse Hejenigen, welche die Geschäfte des Dauseg laß legen und die Geschastgerdnung umstürzen. .
bg. Sladtbhagen: Ich siimme mit Herrn Richter darin aberein, daß die — 6 * nicht ven Fall ju Fall auszulegen it. Der.
b femme ich u der Ueber . daß die Ansetzung des Antrages ichbichler nach der jetigen ö ftaerdaung unzulissig ist. Die
ige Fassung des 5 35 der Geschäftsordnung rührt nicht von 1869, ire von 1895 her. Was hätte dieser Paragraph für einen Sinn, wenn es der Mehrheit freistehen soll, jeden Augenblick ihn zu ändern? Aber auch 1869 erklärte sich der Präsident Simson gegen die Auf⸗ fassung der Abgg. Twesten und Graf Schwerin, daß man per majora einen anderen Tag für Initiativanträge wählen könnte, was hätte sonst nur die ganze Einrichtung für einen Zweck? Ein Ab⸗ weichen sei nur mit Zustimmung der anderen Antragsteller zulässig. Diese Auffassung ist von dem 581 gebilligt worden. 1886 hat allerdings der Abg. von Helldorff der Ansetzung der Anfrage des Abg. Jazdzewski wegen der Ausweisung an einem Nichtschwerinstage wider⸗ sprochen, aber als Antragsteller, nicht als Mitglied des Hauses. 1895 wurde § 35 Absatz 3 der Geschäftsordnung geändert, und zwar auf Antrag des Zentrums und des Abg. Schmidt-Elberfeld zum Schutze der damaligen Minorität dahin, daß die Anträge ohne Rücksicht auf den Schwerinstag der Reihenfolge ihrer Einbringung nach auf die Tagesordnung gesetzt werden sollten. Ich für meinen Theil könnte mich an einem so ungesetzlichen Schritt, wie ihn der Antrag Spahn beabsichtigt, nicht bee fr Sämmtliche Präsidenten, die wir früher gehabt haben, würden dies Verfahren für gesetzlich unzulässig erklärt haben. Selbst der Beschluß über einen solchen Antrag ist unzulässig.
Abg. Dr. Barth (fr. Vgg.): Es ist ganz richtig, daß der 8 35 bestimmt ist, der Minderheit einen Schutz zu geben. Der z 35 wäre lächerlich und sinnlos, wenn er nicht dazu bestimmt wäre, die Minder⸗ heit zu schützen. Die Methode, durch allerlei künstliche Inter⸗ pretationen den klaren Wortlaut dieses Paragraphen nicht gelten zu lassen, zeigt, daß die Mehrheit sich mit ihrer Anschauung auf dem Holzwege befindet. Gewiß soll die kleinste Gruppe auch gegen die Majorität zu ihrem Recht kommen, Herr Richter! Das ist ja gerade der Sinn dieser Bestimmung. Es kommt nur darauf an, wie es gehalten werden soll, wenn auch eine kleine Gruppe auf ihrem Prioritätsrecht besteht. Sie können durch Ihren Widerspruch es dahin bringen, daß in der ganzen Session überhaupt kein Schwerinstag stattfindet, oder daß nur Ihre Anträge zur Ver⸗ handlung kommen. Dann wäre wieder der § 35 eine Lächerlichkeit. Es handelt sich um den Schutz der Minderheit, und darum hat Ihr heutiger Beschluß eine D Tragweite. Zwischen Auslegung der Geschäftsordnung und Bruch der Geschäftsordnung ist ein himmel⸗ weiter Unterschied. Hier handelt es sich nicht um eine Auslegung, sondern um einen Bruch der Geschäftsordnung. . 36
Abg. Bebel (Soz.): Ich konstatiere zunächst, daß bei dieser wichtigen Frage ein großer Theil der Versammlung es für gut findet, sich außerhalb des Sitzungssaales aufzuhalten. Weiter konstatiere ich, daß die Mehrheit durch Zwischenrufe sich zu weiteren Schritten bereit erklärt hat. Ich konstatiere also, daß Sie (rechts) die Absicht haben, die Minorität, koste es, was es wolle, mundtodt zu machen. Wir sind Ihnen mit großem Edelmuth entgegen gekommen. Wir haben bei wich⸗ tigen Fragen nur eine geringe Anzahl namentlicher Abstimmungen bean⸗ tragt. Beschließen Sie diesen Antrag Aichbichler, dann werden Sie auch die Konsequenzen dieser Handlungsweise voll und ganz zu tragen haben. Wir werden verlangen, daß bei jedem Gegenstand, der hier verhandelt wird, auch bei jeder Etatsposition, die beschlußfähige Anzahl vorhanden ist. Wir halten uns durchaus innerhalb der geschäftsordnungsmäßigen Grenzen. Was wir hier thun, ist in jedem anderen Parlament an der Tagesordnung. Ich erinnere an die Schulvorlage im englischen Parlament. Ueber einen einzigen Para—⸗
raphen hat das Parlament eine ganze Woche berathen. Minister Gerne kündigte eine Resolution an, wonach das Gesetz bis Weih⸗ nachten fertig werden müßte. Darauf wurde die Obstruktion in aller Form in Aussicht gestellt. Was uns blühen würde, wenn die Herren Liebermann und Konsorten die Mehrheit hätten, können wir an dem Wiener Reichsrath und dem Wiener Gemeinde rath sehen. Jeder von uns würde sich der Gemeinheiten schämen, die dort Tag für Tag vorkommen. Herr Richter hat behauptet, was niemand bestritten hat, daß das Haus soviel Schwerinstage in einer Woche abhalten kann wie es will. Aber das Haus hat vernünftiger⸗ weise eine gewisse Regel in die Behandlung der Iniativanträge ge⸗ bracht. Ueber Motive wird nicht abgestimmt, auch das Reichsgericht legt die Gesetze lediglich nach ihrem beschlossenen Wortlaut aus, aber niemals nach dem, was in der Regierung vor age oder in den Kom⸗ missionsbeschlüssen gestanden hat. Wir sind nicht gewillt, von unserem Rechte zurückzutreten. Wenn Sie (rechts) es nehmen, so nehmen Sie es mit Gewalt.
Abg. Liebermann von Sonnenberg: Herr Bebel hat auf England exemplifiziert. Er hat offenbar die letzten Berichte nicht in der Hand gehabt. Der Antrag Balfour ist angenommen worden. Dann bat er seinen begreiflichen Aerger über die Niederlage seines
reundes Adler in persönlichen Beleidigungen gegen mich niedergelegt.
ch habe keinerlei Einfluß auf das Wiener Parlament; hätte ich ibn, so würde es dort ruhiger zugehen. Aber man braucht nicht alle Be⸗ richte der Judenpresse zu glauben. Nach der Neuen Freien Presse“ allerdings müßte es im Wiener . schlimm genug zugeben. Aber wer sind die Rubestörer? ie Parteigenossen des Herrn Bebel, die den Ton dort verrohen. Es wäre dort eine Judenschule geworden, wenn Singer und Konsorten anwesend wären.
Damit schließt die Diskussion.
Präsident Graf von Ballest rem: Ich brauche eigentlich nichts binjujufügen. Nur weil ich als Eidesbefer angefübrt worden bin, will ich mich äußern. Ich babe allerdings 1883 Widerspruch d erhoben, daß der Antrag des leider zu früh verstorbenen Kollegen Rickert auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Ob ich das aus Zweck mäßigkeitsgründen oder aus prinzipiellen Gründen gethan babe, lasse ich dahingestellt. Aber eins stebt fest, ich bin damals vom Präsidenten und vom Vause degaveuiert werden, das einen entgegengesetzten Be—⸗ schluß faßte. In Being auf die Zulässigleit des Antrages, den Antrag Aichbichler auf die Tagegerdnung ju setzen, schließe ich mich der Ansicht meines Vorgängers von Levetzow an.
Bei der Stellung der Unterstützunge frage für den Antrag Singer auf namentliche Abstimmung über den Antrag Spahn erheben sich die Sozialdemokraten und die Freisinnige Ver⸗ einigung für den Antrag: die Freisinnige Volkgvartel bleibt mit Uusnahme des Abg. Dr. Müller- Meiningen (fr. Volksp.) sitzen; die Unterstützung genüg
Der Antrag Spahn wird in namentlicher Abstimmung mit 187 gegen 67 Stimmen angenommen.
Schluß 8 Uhr. Nachsie Sitzung Donnerstag 12 Uhr. (Antrag Aichbichler; Fortsetzung der Jolltarifberathung)
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Ernteergebniß in den Niederlan den.
Finer in dem Niederländischen Staatz. Anzeiger vom 2.3. d. M. veröffentlichten Schähung der diessäbrigen Ernte in den Niederlanden entnebmen wir folgende Jusammenstellung:
Gewãͤchse: 1 2 4 — — MWeijenstrob Rongen Roggenstrob Win ler gerste
do SEtrob Sommerger ste
Sand bu
Moorb
Feldbobnen do.
Felderbien do.
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