Berlin, den 4. Oktober 1902.
Bekanntmachung,
betreffend
die Niederlegung der im Etatsjahre 1901 durch die Tilgungsfonds eingelösten
Staatsschuldendokumente.
Verhandelt
Berlin, den 4. Oktober 1902.
— 2 2 e 8 n .* — — 1 — — . ; —— e 1 ach der Bestimmung im 8. 16 des Gesetzes vom 24. Februar 1850 (Ges.. S. S. 57) sollen die durch die Tilgungsfonds eingelösten natsschuldendokumente jährlich nach erfolgte
m Rechnungsschlusse von der Staatsschuldenkommission und der Hauptverwaltung der natsschulden in gemeinschaftlichen Verschluß genommen werden
Demgemäß war zur Niederlegung der im Etatsjahre 1901 eingelösten Dokumente auf heute Termin angesetzt. In diesem Termine erschienen:
Seitens der Hauptverwaltung der
Staatsschulden:
Herr Wirklicher Geheimer Ober-Finanzrath Mück
2 I 5iunn,z k.
Herr Geheimer Ober - Finanzrath Tiels
X
(*
itens der Staatäschuldenkommissior Herr Rentner Kreitling
Die Kontrolle der Staatspaviere übergab nach
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17 5 2 5* 11 nero oe aufgeführten Staatsschuldendokun