1902 / 276 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 24 Nov 1902 18:00:01 GMT) scan diff

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Grund des Artikels 17 der Reichsverfassung, der ihn gegenüber dem Reichstage verantwortlich macht für die Durchführung der Reichsgesetze, und auf Grund des Artikels 7 der Reichs⸗

verfassung, der ihm die Möglichkeit giebt, Fälle, in denen

er mit einer Einzelregierung sich nicht ins Einvernehmen zu setzen vermag, bei dem Bundesrath zur Klärung und Entscheidung zu bringen. Das kann der Herr Reichskanzler aber erst dann, wenn eine maßgebende Entscheidung der letzten Instanz bei der einzelnen Landes⸗ regierung vorliegt. Es würde ja jeder geordnete Gang der Verwaltung gestört, wenn der Reichskanzler vorzeitig, schon auf Grund von Artikeln in der Presse oder von Anfragen hier im Hause, in eine Sache ein⸗ greifen würde. Sobald aber der Augenblick gekommen ist, daß eine endinstanzliche Entscheidung der Einzelregierung vorliegt, wird der Herr Reichskanzler wissen, was er zu thun hat.

Das ist der erste Theil der Interpellation.

Was ihren zweiten Theil betrifft, so wird darin eine Frage gestellt, die, wie auch der Herr Interpellant selbst anerkannte, bereits im Frühjahr d. J. bei der Verhandlung über den Etat des Reichs⸗ Justizamts eine ausführliche Erörterung gefunden hat. Damals habe ich erklärt und ich glaube, mich nicht zu irren, wenn ich sage: unter Zustimmung der Mehrheit dieses hohen Hauses —, daß der Zeitpunkt gegenwärtig nicht gegeben sei, um den Erlaß eines Strafvollzugsgesetzes vorzubereiten, daß dies nur in Angriff genommen werden könne auf Grund eines festen Strafensystems, wie es zwar das Strafgesetzbuch enthält, daß wir aber nicht wissen, wie lange wir das jetzige Strafen⸗ system, welches sehr erheblichen Anfechtungen sowohl von theoretischer, wie von praktischen Seiten unterliegt, beibehalten werden, und daß wir kein Strafvollzugsgesetz aufstellen können, bevor wir in diesem Punkt sicher sind, weil ein solches Gesetz sehr be⸗ trächtliche Aufwedungen, unter Umständen mehr als 100 Millionen Mark an Aufwendungen für die Neugestaltung des Gefängnißwesens, in Anspruch nehmen würde. (Zurufe von den Sozialdemokraten.) Wollten wir ein derartiges Gesetz machen und die Verwaltungen der einzelnen Bundesstaaten damit zu derartigen Mehrausgaben nöthigen, so würde das nach meiner Meinung einer Verschleuderung öffentlicher Gelder nahekommen

Diesen Standpunkt hat aber der Reichstag nicht bloß im Früh⸗ jahr dieses Jahres bei der Berathung des Etats des Reichs-Justizamts gebilligt, er istdauch früher schon ausdrücklich hier im Hause anerkannt worden. Noch 1890 haben hier im Hause die Herren Abgg. Dr. Bamberger und Dr. Windthorst unter Anerkennung der großen Schwierigkeiten, die derzeit dem Erlaß eines Strafpollzugsgesetzes ent⸗ gegenstehen, den Wunsch ausgesprochen, daß man die wichtigeren Bestimmungen, die in das Disziplinargebiet fallen, im Wege der Verordnung gleichmäßig für das ganze Reich regeln möge. Und als 1892 der Reichstag den Wunsch aussprach, ein Strafvollzuggesetz zu erhalten, hat man gleichzeitig anerkannt, daß es zunächst angezeigt erscheint, im Wege der Verordnung die wichtigeren Bestimmungen des inneren Gefängnißwesens unter den Bundesregierungen zu regeln. Meine Herren, das Reichs⸗Justizamt ist im Sinne dieser damaligen Aeußerungen vorgegangen, und der Herr Interpellant hat selber schon darauf aufmerksam gemacht, daß eine solche Verständigung unter den Bundesregierungen erfolgt ist, die eine Gemeinsamkeit der Grundsãtze für die innere Gefängnißverwaltung verbürgt. Damit ist doch schon eins für die srätere Gesetzgebung erreicht, daß nämlich neue Ab⸗ weichungen in der Praxis der einzelnen Bundesstaaten bei der Ge—⸗ fängnißverwaltung sich nicht mehr ausbilden können, und das ist zwar nur ein erster, aber wichtiger Schritt für die Vorbereitung eines Strafvollzugsgesetzes.

Meine Herren, ich will mich bezüglich der zweiten Frage dabin resümieren: der Herr Reichskanzler erkennt die Nothwendigkeit eines Strafvolliugegesetzes durchaus an, er ist aber nicht in der Lage, zur Zeit den Erlaß eines solchen Gesetzes in Auesicht zu stellen, und er glaubt, sich bei diesem seinem Standrunkt im Einklang zu befinden mit den Erklärungen! aus der Mebrbeit dieses Hauses, jetzt wie früber (Bravo! rechta)

Auf einen vom Abg. Singer (Soy) gestellten, vom ganzen Hause, mit Ausnahme der deutsch⸗konservativen Partei unterstüßten Antrag, findet eine Besprechung der Inter pellation statt.

daß der Reiche lan zler

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Strafgesetzhuch warten, wir werden sonst die Regelung des Straf⸗ vollzugs nicht erleben. Die immer wieder auftauchenden Mißstände sollten doch die verbündeten Regierungen überzeugen, daß die reichs⸗ gesetzliche Regelung des Strafvollzuges eine Nothwendigkeit ist.

Abg. Gräber (Zentr : Die Klage über unbegründete Ver⸗ haftungen und Uebergriffe ist Jahre alt. Wenn in letzter Zeit die Mit⸗ theilungen sich häuften, so liegt das wohl weniger an der Häufung der Fälle, als an der zu begrüßenden Verfeinerung des offentlichen Gewissens. Die Stellungnahme zu der allgemeinen Frage von dem Nachweis der Einzelfälle abhängig zu machen, wäre falsch; es bleibt immer eine Anzahl Fälle übrig, wo die Behauptung der Uebergriffe und Ungerechtigkeiten nachgewiesen ist und Remedur geschaffen werden muß. Gern hätte ich wieder einmal ausnahmsweise den preußischen Herrn Justiz-Minister am Bundesrathstisch gesehen. Wo liegen die Gründe für diese Ausschreitungen? Die Gesetzgebung selbst kann nicht ganz freigesprochen werden; sie hat das Gut der persönlichen Freiheit nicht genügend geschützt, und die Abwägung des allgemeinen gegenüber dem persönlichen Interesse ist vielleicht nicht ganz gerecht erfolgt. Die Zusammenfesselung von Gefangenen, die kein ehrenrühriges Vergehen begangen haben, mit Zuchthäuslern ist unzweifelhaft ungehörig; da liegt wohl manches an der ungenügenden Kontrole der untergeordneten Organe, und der Reichskanzler sollte prüfen, ob hier nicht durch einen Runderlaß etwas zu geschehen hätte; es steht ja zu⸗ gestandenermaßen dem Kanzler hier eine verfassungsmäßige Kompetenz zu. Die Staatsanwaltschaften sind ja auf Grund eines Reichsgesetzes ge⸗ schaffene Behörden; soweit sie die Gefängnisse zu überwachen haben, ist die Kompetenz des Kanzlers außer Frage. Auch ich möchte mich nicht vertrösten lassen auf die wunderschöne Reform des Strafgesetz—⸗ buches, die wir vielleicht einmal bekommen werden. Die Beschwerden, die uns heute vorgetragen sind, beziehen sich auf etwas ganz Anderes. Ohne einen Pfennig in Reich oder Staat auszugeben, kann man schon heute verfügen, in welchen Fällen Selbstbeschäftigung, Selbst⸗ beköstigung, Beibehaltung der Zivilkleider 26 gestattet sein soll oder nicht. Und die Frage, daß man eine Strafhaft unterbricht, um Monate lange Untersuchungshaft einzuschalten, kann doch schon heute in einer menschenwürdigen Weise beantwortet werden. Was den Widerstand gegen die Staatsgewalt betrifft, so ist der Inter⸗ pellant doch wohl über das zulässige Maß hinausgegangen. Der Gendarm ist gesetzlich gezwungen, dem Befehl seines Vorgesetzten Folge zu leisten; läßt man das nicht gelten, so würde der Gendarm schutzlos dem Angriff jedes beliebigen Dritten überlassen sein. Was aber die Mängel bei dem Transport der Gefangenen ꝛc. betrifft, so stimmen wir dem Interpellanten vollständig zu und fordern mit ihm den Reichskanzler auf, für Abstellung zu sorgen.

Abg. Lenzmann lfr. Volksp): Im Gegensatz zu Herrn Gröber ist mir die Interpellation und ihre Begründung durch und durch sympathisch gewesen; weniger gefällt mir nur der äußerliche Umstand des unterschiedslosen Durcheinanderwerfens von Polizei und Gerichten, wenn das auch aus taktischen Gründen wohl geboten war. Die Ge⸗ richte unterscheiden sich auch in sich in diesem Punkte; ich möchte sprechen von guten Gerichten des Westens und minder guten des Ostens. Die Gerichte glauben doch wenigstens, gesetzlich zu handeln. Im Falle Tampke beklagen sich die Sozialdemokraten weniger über die Verhaftung als über die Behandlung, und über diese hat der Staatssekretär kein Wort verloren. Daß unsere Früũbjahrs⸗ verhandlungen nicht zu einer Abnahme, sondern zu einer Häufung der Fälle geführt haben, läßt vermuthen, daß es sich hier um symptoma⸗ tische Aeußerungen einer inneren Krankheit handelt. In England findet der Engländer in der Polijei den Helfer, in Deutschland findet der Deutsche in der Polizei den Quäler des Publikums. In der Haupt—⸗ sache liegt de? Nebel an dem Personal, d. h. an unserem Militarismus. Wir sind angewiesen auf ausgediente Unteroffiziere, aus⸗ gediente Feldwebel, die keiner höberen Bildung theil haftig sind, die in ihrem früberen Amte den Respekt vor der persönlichen Freiheit ver⸗ lernt haben, und denen über diesen Begriff in ihrem höheren Alter nichts mebr beizubringen ist. Diese Herren werden mit einem Reglement ausgestattet, das es als das fluchwürdigste Verbrechen dar⸗ stellt, wenn einmal ein Verdächtiger dem Arm der Gerechtigkeit echarpiert. Der Fluchtwerdacht ist etwas Gegebenes, mag das Delikt noch so winzig sein. Von oben berunter wird ja dann auch der Respekt vor dem Gesetz, so zu sagen, systematisch untergraben. Es giebt Vorschriften, deren Nichtbeachtung geradezu empfohlen wird, so diejenige, daß eine Haussuchung nur in dringenden Fällen und unter Zuziebung ven zwei Schöffen obne richterlichen Befehl zu erfolgen bat. Wie massenbaft sind aber die Haussuchungen, welche die Polizei obne alle diese Cautelen vernimmt! Die Polijei sagt einfach, sie müsse selbst wissen, ob Gefabr im Verzuge sei. Kann solche Praxis die Achtung vor dem Gesetze starken? Eine sebr schlimme Einrichtung ist auch die Erbebung deg Kompetenzkonflikts, wo⸗ durch die Bebörden und die Beamten der Zivilsatisfaktion sich leicht entzieb. önnen und entzieben, wenn die Entschädigungsklage im Zivilrrozesse für sie schief zu geben drobt. Treßz unserer Initiativ- anträge bören und seben wir nichts von Fortschritten auf dem Gebiete

r Neform des Strawolljugeg eder der Strafrrejeßordnung. Wir so freundlich, unsere Anträge zjurückjußieben, weil ung Zusiche⸗ k ird die un beruhigen konnten, und nun bören mächst um das neue Strafssrstem bandeln sell, daß lung des Strafvolliugs nicht die Rede sein könne.

- Justijamt sollte etwas mebr diligentiam vrästieren. Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Dr. Nieberding: Herren! Ich glaube, daß kein Vorwurf dem MRelchg⸗ mt mit weniger Grund gemacht werden kann angesichts der eit, ven der daß Haus in den letzten Jabren Augenzenge ge⸗ der, den der Herr Abg. Lenjmann ung eben gemacht nur fertwurstelten. Ich glaube, wir baben in den letzten nicht sertwursteln, sendern fleißig bei der die Arbeiten sind selche, die sich seben E Dau ibnen fast überall seine Ju- nich ale gegen den Vorwurf, als

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und dagegen muß daß wir ein Gir geben auf gew ine Titel derweizerten, daß mir binniesen, doch

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nur wiederholen und kann hinzufügen, daß das Reichs. Justi

li Zustijamt sen änger als einem halben Jahre mit der Sache ernstlich befaßt Wenn der Herr Abgeordnete uns aber vorwirft, daß so lan wie ein halbes Jahr schon wieder vergangen sei, so unterschazt e ni Schwierigkeiten, die da vorliegen, wenn in solcher Frage unter . vielen verbündeten Regierungen überhaupt ein Einverstãndniß erjiel werden soll; und es muß doch, bevor wir überhaupt dorgehen können, ein gewisses Einverständniß unter den Regierungen vorliegen. Ich kann dem hohen Hause gegenüber den Be⸗ merkungen des Herrn Vorredners mittheilen, daß wir mit w ersten Schritten zur Reform der Strafprozeßordnung fertn sind, daß wir mit Zustimmung der größeren Bundesregierung in der nächsten Zeit eine Kommission berufen werden, welche a Grund eines spezialisierten Programms die Fragen, die bei der Reform der Strafprozeßordnung hauptsächlich in Betracht kommen, eingehen erörtern soll. Wir haben uns überzeugt, daß gewissermaßen so au dem Handgelenk heraus weder aus dem Schoße der verbündeten Re gierungen, noch aus dem hohen Hause diese große Frage zur Erledigmn gebracht werden kann. Um sie wirklich zur Erledigung zu bring. wollen wir jetzt den Weg einer gründlichen Vorerörterung im ; sachverständiger und unbefangener Prüfung einschlagen. Wir wenn auch Herren aus dem Reichstage dazu einladen, damit sie sich än zeugen, wohin unsere ernste Absicht geht. So darf ich den Vorn als wenn wir eine Reform der Strafprozeßordnung nicht wollten, schieden zurückweisen. ö

Dann ist der Herr Abgeordnete zurückgekommen auf den W schlag, den der Herr Abg. Groeber gemacht hat: wenn nämlich jetzt ein erschöpfendes Strafvollzugsgesetz nicht aufstela

könnten, dann sollten wir wenigstens einen Theil davon erledign Dahin streben wir ja auch. Wenn das Programm füÄr die Refom der Strafprozeßordnung veröffentlicht werden wird, was nicht mehr lange dauern soll, dann werden Sie sehen, daß wir den Theil de Strafvollzugs, dessen Regelung ihren Platz in der Strafprozeßordmmm findet, ebenfalls einer Prüfung auf eine gesetzliche Reform unterziehen wollen. Wir sind durchaus nicht jeder Reform von Strafvollwg vorschriften abhold. Nur insoweit habe ich sie für zur Zeit unmẽõglic erklärt, als sie mit dem Strafgesetzbuch zusammenbängen. Nun sagg die Herren: ja, regelt doch wenigstens die Bestimmungen, die mit den äußeren Gefängnißwesen, mit den Baulichkeiten und mit deren innen Einrichtung nichts zu thun haben, legt doch die Bestimmungen üha die innere Verwaltung, die Behandlung der Gefangenen u. dergl. da. Diese Dinge haben wir ja geregelt durch eine Vereinbarung unter a verbündeten Regierungen, die veröffentlicht ist. Jeder der Hem aus dem Hause kann sie einsehen, und meines Wissens sind dy gefundenen Bestimmungen noch keinem Anstand begegnet. Mn trotzdem allerlei Beschwerden gekommen sind, so liegt das nicht dun daß solche Bestimmungen fehlen oder nicht ausreichen, sondern dern, daß sie nicht richtig im einzelnen Falle zur Ausführung kemma. Wenn das aber der Fall ist, dann tritt auch seitens der Lander regierung die nöthige Korrektur ein. Ein Gesetz in diesem ahn Umfange, das mehr erreichen könnte, als jetzt mit der Vereinbamng der Regierungen erreicht wird, können wir nach meiner Menmz nicht vorlegen.

Ich möchte noch eins erwäbnen, um den Vorwürfen des Hem Abgeordneten entgegen zutreten. Meine Herren, Sie haben im dong Jahre auch schon Gelegenheit gehabt, bier Beschwerden über Fesselung der Gefangenen zu bören. Im Reichs Justizamt ist infel dessen Veranlassung genommen, mit den einzelnen Regierungen a Verbindung zu treten, die Bestimmungen zu erbitten, die dert ia die Fesselung der Gefangenen zur Zeit besteben, um daraufbin Gren sätze aufzustellen, nach welchen in Zukunft übereinstimmend im gan Reiche Zulässigkeit einer Fesselung der Gefangenen beurtbeilt nern soll. Wir boffen, daß auf diesem Wege es möglich sein wird, mah Mißverständnisse und Mißstände, die mangels klarer und einbeilche Bestimmungen bervorgetreten sind, grundsätzlich zu beseitigea. A boffe, daß in der nächsten Zeit die einzelnen Regierungen in der M sein werden, zu unseren Vorschlägen ibre Zustimmung ju erllm und damit wird, wie ich überjeugt bin, auch manchen Ungebörglenn die bier im Hause jzur Syrache gebracht sind, für die Julunst n gebeugt sein. Daraus ergiebt sich aber, daß bei der Reichs vermenn keines weg die Absicht bestebt, allen Wäͤnschen auf diesem Gerinnen gegenzutreten. Wir erfällen sie gern so weit, als die seitigea de bälmisse das gestatten.

Wenn der Herr Abgeordnete aber zuletzt gesagt bat, ih !* sinanzielle Gründe vorgebracht, um die Vertagung der Nelera Strafrrenesses zu motivieren, so bat mich da der Herr Aberneen dellstndig mißverstandea. Ich babe lediglich darauf bingen zee dn früber ichen der Erlaß eines Strafdelliugegesetzes daran geschenn * daß man sich überzeugte, eg warden die Neuauggaben für de eines selchen Gesetzes, die für die Umgestaltung der Strafan nen undermeldlich sein werden, weit über 1090 Millienen Mark ke Der Herr Abaeerdnete ird mit, glaube ich, dech darin Neck eker das der gegenwärtige Jeitrankt richt geeignet ist, um ein Geh *

rlassen, welcheg selcke Auegaben unmittelbar nach sich jiebt

Abe Dr. Der tel (d fer): Die Erflärung des Staat

se, wie sie nach Lage der Sache abaegeker

und nicht ander abgegeben werden konnte. daß der Reiche fanjler effen erflärt, daß

allen selchen Mißerffen entscheden ent eee daa beimtragen, daß eine Wiederholung mönlick itd Derr Ven swann kemangelt, daß der Staate nn Kemeten de Reiches für relüeiliche Uekergrife eee Daz Reih t aber darnt nicht komretent. Der Staaresckret sa anch erklärt, daß der Neichekansler alg prentichk⸗— Präsident datt sergen wird, daß velniliche Mißgrtffe mieden erden, und bat ian Auafsicht oeiellt, da die ein zeler vrersijchen Abererdnetenbanse erled ig; erden. Mi e fennte Derr Len manga nar daz dermissen daß der Fienn legrelaterniche Vergeken für die achte Jeit a cbt ia er Mitt v nuschen. menllhst schaell an die Neferm der Et

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(Echlaß ka der Jecken Beilage)

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it. ge Zit

zum Deutschen Reichs⸗ Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

3 276.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

6s kommen in allen Ländern Mißgriffe vor. Wenn wir aber unsere eutschen Rechtseinrichtungen mit den Einrichtungen fremder Völker ver⸗ dbechen, fo muß anerkannt werden, daß, die deutschen Rechts und auch bei lein ichtun gen viel besser sind als die der anderen Länder. Dies fest⸗ uttellen. habe ich mich für herpflichtet 9 Der Abg. Heine hat der Urgerlichen Presse vorgehalten, daß sie nur ihrem Unmuth und ihrer Empörung Ausdruck gebe, wenn es sich um Angehörige der bürger— schen Kreise handle. Das ist ein durchaus unberechtigter Vorwurf. Freilich wird. die bürgerliche Presse nicht blindlings glauben n wiedergeben, was irgendwo, gedruckt ist. Herr. Bebel ist ncht als einmal durch seine Gewährsmänner getäuscht worden. das kann auch der Presse widerfahren; um so vorsichtiger muß sie aber m. Die ernste, n sich in einer recht üblen Bag. Wenn derartige Berichte, die so himmelschreiend sind, vor⸗ so pflegen wir zu warten, ob sie berichtigt werden. Von pongesetzten Behörde findet eine ,,, in der Regel nicht hatt. Fittet man diese um Aufklärung, so wird man auf einen ganz mdankaren bureaukratischen Weg verwiesen, oder erhält überhaupt Ene Antwort. Das ernste Blatt kann nicht mit Stillschweigen uam vorübergehen. Erhält es keine Information, so mu s den so unbeglaubigten Berichten Notiz nehmen. J nätle den Staatssekretär bitten, auf die preußische Ver mälung einzuwirken, daß dieser alte bureaukratische Zopf abgeschnitten neze. Der Presse, das können Sie glauben, auch der der Linken, let sehr wenig daran, sensationell aufgebauschte Berichte zu bringen, die sie nachher korrigieren muß. Sie hat das Bestreben, die Wahr ket zu bringen. Was den Gegenstand der Interpellation selbst be⸗ uuffft, so glaube ich, daß die Frage der Reform des Strafvollzugs umd der richterlichen Uebergriffe vor den Reichstag gehört, daß aber die 3 Uebergriffe vor die Einzellandtage gehören. Den Fillen Becker und Augspurg messe ich trotz aller Galanterie icht die Bedeutung bei, die ihnen Herr Heine beimißt. Die Palizeiorgane haben ja einen Mißgriff begangen, aber sie ver— dienen mildernde Umstände. Wenn die Damen im Männerkostüm mhbergeben, so laufen sie durch ihre Kleidung Gefahr, als verkleidete Nänner gewürdigt und polizeilich behandelt zu werden. Mit dieser Gefahr müssen sie rechnen, und darum ist ihnen zu rathen, soweit es n ihnen ist, diese Gefahr möglichst zu vermeiden. Ein Mißgriff war es, daß Fräulein Augspurg von einem Polizeibeamten ange—⸗ belten wurde, daß sie aber dem Forum der oberen Polizeibehörde dergefübrt wurde, war kein Mißgriff, sondern entsprach lediglich den Vinschen des genannten hochverehrten Fräuleins. Sie sagte ja, sie hebe den Schutzmann vorgeführt, nicht er sie. Es war ihr also nicht unangenehm, zu dem Fall Wiesbaden einen Fall Weimar zu sägen. Doch steht der Fall noch nicht ganz fest. Wir werden ja Gelegenheit haben, an anderer Stelle mehr darüber zu erfahren. Das Fräulein bat in Aussicht gestellt, die Sache vor den Kadi zu schlerren. Es wird eine greße Massenklage wie im Falle des Margarine Mohr gegen die Presse angestrengt werden. Den Ausdruck dez Abg. Heine unsinnige Verhaftung“ möchte ich mir jedenfalls nicht meignen, wenn ich auch zugebe, daß die Weimarer Polizei nicht korrekt derjabren ist. Den Fall Rappaport gebe ich obne weiteres preis. Der Bericht ist nur in unwesentlichen Kleinigkeiten richtig zu stellen; man mühe empört sein und muß verlangen, daß derartiges sich nicht wieder- belt ich im Falle Tamrke bin ich nicht ganz beruhigt worden. Die Verkaftaeg des Tampke scheint gerechtfertigt gewesen zu sein nach allen der Wnlclsügen, die der Mann gemacht hat. Aber was bei seiner Ver- barten zeschah und nachher, darüber bat sich der Staatssekretär nicht aufnesprrechen, wir müssen also einstweilen annehmen, daß die Preß⸗ enckte zichtig sind, und bier ist eine scharfe Kritik durchaus berechtigt. Die eselung des Redakteurs Hoffmann anlangend, hatte ich schon der Jer und Tag erllärt, daß wir die Fesselung Bredenbeck g für arercchfertigt bielten und auch unsererseints die Regierung dringend baten, Re Werderbolung solcher Fälle unmöglich zu machen. Daß nach so kaher zeit ein neuer Fall sich ereignen konnte, gebt doch schon bei. Re ber die Hutschnur. Sebr augfübrlich hat Derr Deine die Slette Gefängnißbebandlung der Medakteure gegeißelt. Wie weit er Kritik berechtigt ist, kann ich nicht untersuchen; ich babe die Elehenbeit nech nicht gebabt. dies am eigenen Leibe ju erfahren Me Uinke! Sebr schade) Ich boffe dag auch sräter nicht, auch akt wenn wir unter Paul 1. cine andere Staatzferm baben werden. Dei Hebel feiere ver einiger Zeit seinen 60. Geburtstag. In den Paldemekratichen Monatebeften stand damn ein bäbscher Artikel. W babe mancheg für Herrn Bebel übrig. Gr ist mein Landemann; ht geberener, sonst würde er noch beller sein, aber er bat lange in Sachsen aufgebalten. Da war ange füäbrt, er le wei Jabre Festung gebabt, und der ut Auer Luch a dem Artikel Die Fösen Gebsrhen gedachten es nbei E wachen mit dem Genessen Bebel, aber sie machten es so gut mit denn die Nube and Erbolung, die er da gebabt hat, kat ihn n Rastine Fälle gekräsftigt und gefestigt. Ge ist ung in Auesicht t. daß jeder Mißgriff geabndet und Wiederbolungen thunlichst Riitet werden. 3 ist entweder iu wenig oder ju diel ge⸗ Wenn Dinge, wie der Fall Bredenbeck, im vreußfischen

Lrrert reien baue ur Sprache kamen, baben die Herren versucht,

e Treffenden Beamten ja er tlasten. Ich balte dag far erllärlich, E ber und semratbisch, wenn aber irgend eine Handlung alt lang breöegegeben ist, möge Cr ehne sede Nächscht gescheben. e Diese Dinge aber nur auch einigermaßen entschuldigt, so sagt der ketreffende Beamte, mir kann nicht diel vassteren, du wörst cht schlimm dardonkemmen. Wir erkennen die Schwierigkelt , der Pelihel dellfemmen an man wird immer mit velsei— e Ueberar fen Ia rechnen baten aer die dorgeschten Behörden den Poliseibeamten immer aufe entschiedensie der Augen mäßen, daß sie auch damm da siad, die Rechtesrbäre deg Ginnelnen = ad mu berücksichtigen und leinen Gingriff obe geseplich mwingende af 6 wagen. WMird der Pellfei dieg nicht beigebracht, dann ——— dan die Sicherbeit deg Reiche gefäbrden, und dag wünschen wir ag, wie kraend eine andere Partei. .. Schrader (ir. Bmg) Grfreulicher Weise ift im ganzen it nar eine Melnnng darüber, daß bei der Dandbabang r e dernen, äs gere Winde erben Haben, e. 85 Der! viel gd niht gan leicht gererden, dag so rä. . hahageben. Nech erfrealicher i, daß die se Ueber zenqumg alle n Daase, federn den dem Neichs⸗· 2 Rennen werden it. Ge it dar erste Mal, daß ein 1 * mn dir sen Fragen Stellan ewmen bat, und war i D ben Stang. wie die grefe Mebrket der Teichet ages * 4 Seanabead warde dielelbe Klage Aber die Dan bakang mem, and Bersamwmlandrrecht? dergetragen kei den Waben de n de elke Neben ede gesterd, Ge n fast a- nen . dee Fee rich Met eine a . Achtung der dem m and e, der, real reiben der banden, e ed, her, Shen der erer ae, aer rte. deen, Enden, ä, Pant se ird die fert- des offentlichen Le lea met bert

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Zweite Beilage

Berlin, Montag, den 24. November

vorangegangen werden; schafft man dort energisch Remedur, so würde es in den übrigen Staaten auch nicht lange dauern. In dieser Be⸗ ziehung habe ich ja eine viel versprechende Zusage des preußischen Minister-Präsidenten erhalten. Ich kann nur lebhaft wünschen, daß ein dauernder Konnex dieser Art zwischen dem Reichskanzler und dem preußischen Minister⸗Präsidenten Platz griffe. Mit dem Strafvollzug sind wir wieder einmal vertröstet worden, wie man uns seit Jahr— zehnten vertröstet hat. Daß die Vorarbeiten 30 Jahre dauern und . immer nicht abgeschlossen sind, ist doch nicht der Grund, daß wir noch kein Strafvollzugsgesetz haben. Die verbündeten Regierungen haben eben einfach nicht gewollt. Die größten und dringendsten Miß— stände müssen unverzüglich beseitigt werden. Dazu muß der Reichs⸗ kanzler endlich die Hand bieten.

Abg. von Czarlinski (Pole): Auch von der Behandlung der polnischen Redakteure könnten wir manches erzählen; gerade bei diesen legen die Gerichte eine große Vorliebe für Freiheitsstrafen an den Tag und erklären, daß Geldstrafen für Redakteure nicht am Platze seien, weil sie sie nicht selbst bezahlen. Wir werden auf diese Dinge ge⸗ legentlich der Verhandlung einer Interpellation meiner Parteifreunde näher eingehen.

Abg. Bebel (Soz.): Wie hier im Haufe, so herrschte auch in der ,,,, vom Vorwärts“ bis zur „Kreuzzeitung“ einmüͤthig die einung, daß wir uns im Zustande der Rechts— unsicherheit befinden und dringend einer Reform bedürfen. a hatte unsere Partei allein sich über Uebergriffe der

olizei zu beschweren, fand aber bei ihren Beschwerden darüber wenig Entgegenkommen bei den bürgerlichen Parteien. Unter dem So zialistengesetz hatten wir Parteigenossen, die das Jubi⸗ läum ihrer 109. Haussuchung feiern konnten. Die Bestimmung, wenn „Gefahr im Verzuge“ sei, wurde in der unerhörtesten Weise mißbraucht. Jetzt sind mehr und mehr Angehörige der bürger— lichen Gesellschaft polizeilichen Mißgriffen a . sodaß selbst die „Kreuzzeitung' sagt, daß die Vorkommnisse der letzten Monate das zulässige Maß überschreiten. Wenn die Mißbräuche in solcher Weise sich einbürgern, müssen die Beamten nachträglich durch Verordnung auf die Gesetze hingewiesen werden. Die meisten der Betroffenen igen sich die Behandlung ruhig gefallen, weil sie ihre Angelegenheit nicht in die Oeffentlichkeit gelangen lassen wollen. Sobald die Thüren einer Polizeiwache sic hinter einem Verhafteten geschlossen haben, beginnen aber die Mißhandlungen. Das ist in zabllosen ällen vor Gericht erwiesen worden, und die Beamten ind bis zu neun Monaten Gefängniß wegen Mißhand. ung betrat worden. Der Staatssekretär sollte uns einmal eine Statistik vorlegen, wieviel Hunderttausende im Deutschen Reich in einem Jahre in Untersuchungshaft abgeführt worden sind, und wie lange sie in Untersuchungshaft zugebracht haben, ohne daß Anklage erhoben worden ist. Ueber die große Zahl würde man er⸗ schrecken. Einem höberen De f gem ten gegenüber sprach ich vor einigen Monaten offen meine Meinung über die Polizei im ganzen Deutschen Reich obne Ausnahme eines einzigen Staats aus und sagte ihm, ich bätte die Empfindung, daß unter den Polizei beamten die Verrohung außerordentlich zunehme. Darauf er⸗ widerte er: Da können Sie wohl Recht haben‘, und er fügte hinzu, daß die Beamten um so leichter zu Mißgriffen geneigt seien, weil sie von bober Sielle auf Begnadigung zu rechnen bätten. Es ist leider Grundsatz, daß die Polizeibeamten nicht aus der Be— völkerung genommen werden, unter der sie zu amtieren baben, sondern aus den rückständigsten Elementen des Ostens; so kommt es, daß wir bier in Berlin Schutz leute baben, die nicht einmal die deutsche Sprache genügend kennen. In keinem deutschen Staat befindet sich das Ge— fängnißwesen in einem so schauderbaften Zustande wie in Preußen. Die Polizei⸗ und Amtegerichtsgefängnisse spotten jeder Beschreibung. Das bat auch der Fall Tampke von neuem bewiesen. Der Staats. sekretär bat die bebaupteten Mißgriffe nicht bestreiten können. In Hamburg wurde vor drei Jahren eine Genossin verhaftet und gejwungen, mit drei anderen Frauen sich aus derselben Waschschũssel ju waschen und sich mit demselben Handtuch abzutrocknen. Man kann sich denken, welche bogienischen Gefahren so etwas mit sich bringt. Ein wabrer Skandal ist es auch, daß unsere Genossen in Berlin im grünen Wagen mit allerlei Lumpengesingel nach dem Aleranderylatz übergefübrt werden. In der Frage der Selbstbeköstigung ist man in Sachsen weit anständiger alg in Preußen. (Juruf linke

war!) Ich spreche dabei aus eigener Erfahrung. Die wei

Jabre Festung, die ich in Sachsen zu verbüßen hatte, sind

mir sebhr gu bekommen. Auch im Gefängniß sind mir alle

gesetzlichen Begünstigungen gewährt worden. In Preußen ist das nicht der Fall. Herr Sternberg allerdings machte davon eine Aus⸗ nabme. Er wurde seiner Zeit in Ziwilkleidern und ver Droschke zur Verbandlung gefübrt, nicht im grünen Wagen. Diese Rechte hat ein Juchtbaugler. Medner erinnert an seine Verbaftung jur Jeit den Soslalistengesetzeß. Diese Verbaftung sei am ersten Pfingftfeiertag auf der Brübl'schen Terrasse in Dresden erfolgt, weil er, Nedner, beimatblog sei. Ueber den Fall des Fräuleing Anita Augevurg hätte der Vertreter Weimarg die Pflicͤht, sich ju äußern Warum werfe man nur den Frauen dor, daß sie sich eigentbümlich kleiden, und nicht den Männern? Dag Fräulein sei längere Jeit von dem Polijei⸗ beamten verfolgt werden. Dieser und äbnliche Fälle mabnten jur Abbilte.

Bevollmächtigter jum Bundegratb, Greßberjoglich J ichsischer Gebeimer Legationgratb lor. Paul gsen: Ich babe ju dem Fall Augepurg ble ber nicht gesrrochen, weil ich der Meinung war, daß er sich nicht dazu eignet, derartig in den Vordergrund der Tiekussien gestellt ju werden, ich stebe aber nicht an, ju erslaren, daß eg ein bedauerl icher Mißgriff der Polizei war, daß der Schutzmann dag Fräulein Uugevurg auf der Straße angebalten und über ibte Personallen befragt bat. Was aber weiter in dem Fall vorgekommen li, ist noch nicht vollständig gellärt. Nach dem mir dorliegenden Material beginnt ven dem Anhal ien deg Fräuleing Uugervurg an dar freimillige Martyrium des Fräuleing Daß die vernommenen Schuhlcute die Unwabrbelt gesagt haben, muß ich bestreiten. Im übrigen gebe ich ja ju. daß ein Mißariff vor⸗ gckemmen sst. Hie Janeständnis ss sa auch ven der Pollieidemal ˖ lung Weimarg noch vor bschluß der Untersuchung gemacht worden Rerner derliest dag Entschuldigungeschreiben den e, r, . aug dem bervorgebe, daß der betreffende Schuhmann in Fräulein

ugerurg eine andere Persen dermulbet babe, wojn fein Anlaß vor- gelegen babe, daß er understchtig gebandell babe und entfrrechend refer werden sei Im Unschluß an dieg Schreiben babe eine Jastrultten an die gesammte Schuahmannschaft Weimarg slatt gefunden

Rechtfertiqung und Gntschaleigung fei in ausgiebiger Weise er. fel gt. und * man diesen Fall recht at ad arta legen

hg Dr. Müller Meiningen (ir. Belp) Der Fall agmarg i feyisch far alle anderen derartigen Fälle. Gr beleuchtet klar da Verfabren der el die mil der daffung den un- schaldigen Fraaen etee Urt Srert betreibt and döiese . als Nroaen bebandell. Für den n der Sache lann die Pele alcht, der t nar dem 20 refen der betreffenden Dame a derdanlen. Der schindl 244 l, 6. der cine selche Me bandlaag naserer Francnnelt mönllh macht, mu geändert erden. Gr fann ja feder Fraa se geben, dad sellilen Ale bedenfen, die eiae Fraa eder Cree Techter baken. an JZast and erwach 3. 8216 Schade Dennschlad macht Ha, Mesrelt der 39 . Fran den Deckert bal icht gethan al die Nadersthtig.

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1902

Frau von Decker ist als Grund auch angegeben, daß sie zu langsam gegangen sei. Fräulein Augspurg ist dagegen verhaftet worden weil sie zu schnell ging. Herr Kollege Oertel hat diesen Fall nichl mit dem nöthigen Takt dargestellt. Alles, was darüber in der Presse stand, ist garnicht wahr; Fräulein Augspurg hat weder ein Reform- kleid, noch einen Männerhut getragen, sie war gekleidet wie jede andere anständige Dame. Es ist nicht wahr, daß die Dame ihre Verhaftung provoziert hat; das Martyrium war von Anfang bis zu Ende. Man hatte gerade an dem Tage in Weimar den Gedanken, daß man es mit einer Dirne zu thun hätte, weil ein Soldaten⸗ vereinsfest war. Erst als der Schutzmann Fräulein Augspurg heftig anfaßte, sagte sie. Die Frechheit geht noch über Wiesbaden. Bei einem Fall in Eßlingen, dem einzigen Fall aus Süddeutfchland, ist eine Dame verhaftet worden, weil 6. i unauffällig“ benahm. Der Ober- Bürgermeister schreibt mir, weil ich die Angelegenheit schon vor 8 Tagen hier erwähnte, der Fall sei in seiner Äbwesenheit vor⸗ gekommen, alles, was hieruͤber in den Zeitungen stehe, sei Schwindel, die Dame habe ihn selbst gebeten, nichts mehr in der Sache zu thun. Das ist es ja, daß die Damen sich in diesen Fällen scheuen, die Sache in die Oeffentlichkeit zu bringen. Das ganze Syftem zeigt eine Polizeiverordnung aus Treptow a. R,, wonach Verstöße gegen die Ordnung auf den Straßen augenblickliche Verhaftung zur Folge haben sollen; es heißt: „Dienstmädchen und Frauenzimmer, die im Sommer nach 11 Uhr, im Winter nach 10 Uhr Abends allein oder in verdächtiger Begleitung auf den Straßen zwecklos umherstreifend ge⸗ troffen werden, sollen verhaftet und bestraft werden. Das ist aller— dings 3. schneidig. Ich bin als Richter oft erschrocken gewesen, in welcher eise die Polizei vorgegangen ist. Die Regierung sollte gegen solche rücksichtslosen, subversiven Tendenzen energisch vorgehen.

Damit schließt die Besprechung.

Schluß 6 Uhr. Nächste Sitzung Montag 1 Uhr. Goll⸗ tarifgesetz.

Literatur.

Von den großen Publikationen aus Burenkreisen über den letzten Krieg der ed sitah g it Republiken mit England liegen die beiden ersten Bände im Verlag von J. F. Lehmann in München jetzt vollständig vor. Der erste Band [5 „66 enthält die Lebens erinnerungen des Präsidenten Paul Krüger, von ihm selbst erzählt, nach Aufzeichnungen seines Privat⸗Sekretärs Bredell und des ehemaligen Unter. Staatssekretärs der südafrikanischen Republik Grobler, herausgegeben von A. Schowalter. Die Aufzeichnungen, die sich durch große Schlichtheit und Klarheit in der Darstellung aus— zeichnen, erjählen, des Präsidenten Krüger Lebensgeschichte von der ersten Kindheit bis zum Ausgang des unglücklichen letzten Krieges gegen England. Aus jeder Zeile spricht die glühende Licbe Krüger's zu seinem unglücklichen Vaterlande, sein kindliches, durch keinen Schicksalsschlag erschüttertes Gottvertrauen und sein Haß gegen den endlich doch erfolgreichen Feind. Die Verwickelungen der suͤd⸗ afrikanischen Republiken mit England und ihr schließlicher Austrag nehmen naturgemäß den breitesten Naum in den Aufieichnungen ein. Wenn die spätere, objektiv historische Darstellung dieser Konflikte selbstverständlich auch die Darstellungen von englischer Seite und eine Nachprüfung beider nicht wird 22 Acht lassen dürfen, so wird die Schrift Paul Krüger's als die von Seite der Buren von berufenster Seite und optima ide niedergelegte Denkschrift über den Krieg und seine divlomatische Vorgeschichte gelten können. Das Buch befriedigt somit nicht nur ein in weitesten Kreisen vorhandenes Tagesinteresse, es ist vielmehr als geschichtliches Dokument von bleibendem Werth. Eine ähnliche Bedeutung kann man, was die militärische Dar= stellung des letzten Krieges in Süd -Afrika anlangt, dem zweiten Band der Publikationen beimessen. Er enthält unter dem Titel Die Transvaaler im Krieg mit England“ die Kriegserinnerungen des Burengenerals Ben Vilioen. (8 ) Der Verfasser bat an den Vaurttkämpfen persönlichen Antheil gebabt, er gerietb erst kurz vor Beendigung des Krieges in englische Gefangenschaft; sein frisch ge⸗ schriebeneg Buch, das die auf seiten der Buren gemachten der ebenso rückhaltlos aufdeckt, wie es sich bemübt, den Engländern al Soldaten gerecht zu werden, bebandelt alle Hauptrybasen des belden⸗ mütbigen Kampfes

Die gesammten Reichs. Justijzgesetze und die sämmt⸗ lichen für das Reich und in Preußen erlassenen Ausfübrungs. und Grganzungsgesetze, Verordnungen, Erlasse und Verfügungen, mit An merkungen und Sachregister von Dr. P. Kavser, weiland Senats. Prasident beim Reichegericht, Wirflicher Gebeimer Legationgraib. Sechsie, neu bearbeitete Auflage. XXVI und 1211 S. Beilin, Verlag von v. W. Müller. Geb. 18 6 Dieses Bach, dessen sechste Auflage der Kammergerichterath Mugan bearbeitet bat, ist ein be—⸗ wäbrter alter Belannter. Anlage und Einrichtung der früberen Auf⸗ lagen sind beibebalten; inebesondere hat der Herausgeber, wie er ein= leitend bemerkt, sich nicht veranlaßt geseben, die vreusischen Aus. führungegeseße ju jertbeilen und stückweise den NReichegesetzen ein zu⸗ gliedern. Wohl aber ist bei den einzelnen Bestimmungen der Reich. * die einschlägige Vorschrift der jzusammenbängend mitgetheilten Aug führungegeseße und Verordnungen unter furler Inbaltzangabe angeführt. Ferner ist in den kuren erläuternden Anmerkungen neben den Pinweisen auf die Parallelstellen und die abgedrucklen Aug. sübrungederordnungen namentlich die Rechtsprechung des Neiche gericht und dez Kammergerichtg mitgetbeilt, sowein sie allgemeineren Inbaltg ift und desbalb käufiger ur Anwendung kommt. Neu aufgenommen sind in die sechste Auflage die (Hhrundbuchordnung, die Gesetze über die freiwillize Gerichlebarfeit, dag vreußische Gerichte kosten⸗ geseß, die Allgemeinen Verfügungen über dag Stempelwesen und ein Ausjmg aug der Militär ⸗Strafgerichtt ordnung. Damit bat sich die bie herige woblbelannte NReichbaltiakeit de Rucheg noch ver= größert. Die Gebiete, auf denen eder preußische Justibeamte, Nichter und Staatsanwalt, Notar und Nechteanwalt, Gerichte chreiber und Gerichtevolliekber in der vorliegenden Ausgabe den gesammten nenen Mechtestef finden und nicht iln demselben ver- missen wird, stad nunmehr folgende Gerichte der sassung ein⸗ schlleßlich den Rechtsanwallschat. Notariat und Gerichts. dollteberwesen, serner Jiwilrroknß,. Konkurenerfabren, Strafprezeß einschließlicͤãh de Gefangnihßneseng. Grund buchwesen, freimin Gerichte barfeit, Winter legungenesen. Kesten und Gebadren, Stempeh= wesen, RKassen. Gfat - und Laaumesen, semie Bedandlung der Aten. Inkhesammt sind weil über 700 Gesege. Wererdnungen, Grlasse R. aufgenemmen Kestentabellen, cin Gronelegtiicheę und ein aupfnbr- lichte. 129 Spalten füllenteg, den sachfandiger Wand angefertigten alpbabetischeg Nenister tragen dazn bei, die bebe 6 Werle al Hande und Nachschlagebaches nech u erböben.

RaT ze Lazeigen nen erschienener Schriften, deren Resrrechnng derbe balten bleibt Die Belter der Gede. Ven Lr. Kart Lampert Gier Schlldernag der Lebengerie. der Sitten Gebränche, Fefe und Jeremenken aller lebenden Uelker. Mit emea e Abdildangen nach dem Leben. eig 17. 18 Welttkedig ia , Lieferungen R e A Statt gart. Den nch Ner lan. Nassal

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