Im Königlichen Schauspielhause Wiederholung des Lustspiels Im . eine solche von König Laurin statt. d. M., findet zum Besten des Berliner Pressen eine eigenartige Au
gegeben werden, in der es
Gedenkfeier an die erste Aufführung des Werkes
Die neue Direktion nächste Spielzeit als neue Erich XIV.“ von S
Auferstehung“, das nach Tolstoi's Et Drama, das kürzlich einen tiefen übrung am Pariser Odson-Theater
Direktor Neumann⸗Hofer für das Leffing? Th dessen Bühne es . 3
Mannigfaltiges.
Berlin, den 1. Dezember 1902.
Seine , Hoheit der Prinz Ludwig Ferdinand von Bayern eneral⸗Intendanten der Königlichen Schauspiele in
. omités für das Richard Wagner⸗Denkmal in Berlin telegraphisch seinen Beitritt zum Ehren Comité für das eplante Interngtionale Musikfest erklären lassen.
Hat durch den München dem C
ochstehenden Persönlichkeiten, die außer Ihrer
der Erbprinzessin und Seiner Hoheit dem Erbprinzen von Sachfen⸗ Meiningen sowie dem Reichskanzler und der Frau Gräfin von Bülow
inzwischen beigetreten sind, be⸗
dem Internationalen Ehren-Comitè
inden sich die Fürstin von Hatzfeld, Herzogin z . Graf von . .
Lands, Italiens in das Comité aufgenommen worden. der Königlichen Schauspiele, 6 das Internationale
Der Musikfest
außer dem
folgende Senatoren und Comité beigetreten: Professoren Robert
die Gernsheim, Engelbert umperdinck, Scharwen ka, 5. Scharwenka und musikalisch dramatische Ehren ⸗Comité des
ntendanten Georg von Hülsen (Wiesb ofraths, Direktors e m (Leipzig), erner vom Großherzoglichen Hoftheater 3 der , ,. Oper, ntendanten des Großherzoglichen Mannheim, Dr. A
en) des
. * raths Ernst von Schuch zu Dresden und de irektors Hermann Zumpe in München auf.
der Aula der alten Gewerbe⸗A
Dr. Bartels mit einem der den Verein und das
5 auf 168 zurückgegangen, Maler Bracht ⸗Dresden.
uszugeben waren u. a. für Ge 2090,
Rock
, . des 1 rung der Journalisten“ statt Das Lustspiel wird, neu einstudiert, im Kostüm der entstanden ist. Am 8. Dezember 55 wurde es in Breslau zum ersten Mal aufgeführt. Vorstellung im Königlichen Schauspielhause ist somit gleichzeitg eine
des Berliner Theaters hat für die Stücke Paulus“ von Arne Garbor
trindberg (das letztere nach dem Erfolge im Hof ⸗Theater zu Schwerin) zur Aufführung angenommen.
Roman von H. Bataille ver— Eindruck bei seiner ersten Auf— hervorrief,
in dieser Saison zur Aufführung gelangen soll.
er C : erner sind neuerdings auch die in Berlin acereditierten Botschafter Großbritanniens, Ruß⸗ und der Vereinigten Staaten
Graf von Hochberg, hat den Plan in allen seinen Einzelheiten, oweit diese bis jetzt festgestellt werden konnten, durchaut gebilligt und dem
omitè seine wärmste Unterstützung zur Durchführung des Programms zu⸗
gesagt. Von den Mitgliedern der Königlichen Afademie kae
Präsidenten ihres Senats, dem Geheimen Regierungsrath,
ef Ende, der zugleich Vorsitzender der technischen Denkmals ommission .
hilippꝝ Rüfer, riedrich G. estes weist bereits
zu Darmstadt, Direktors Paul Jensen, des of⸗ und National⸗Theaters zu ugust Bassermann, des Direktors der K. K. Wiener Hofoper Mahler und des Direktors des K. Deutschen Landegthegters u 3 Angelo Nenmann sowie des General ⸗Musikdirektors, Geheimen
findet morgen eine und Mittwoch Montag, den eins
Am
eit
Die geplante Beschluß erhoben werden.
vor 50 Jahren.
wiedergewählt.
und von Fräulein Eysen⸗Salzburg,
n. . den w . Kater ermorben, auf Der Gesammtvorstand
keit des Vereins wurde; Schickedanz, Brünn und
im
rau
Geistlichkeit wegen
den Waisen auf den Berein.
Unter den Königlichen Hoheit gliederung an die Schulen haben.
Nordost! emacht worden,
so u. a. ürgersaal des
u Trachenberg, und
von Amerika
Joachim und Wirth, General ⸗ Intendant
Mendelssohn,
14228 MS beläuft. ünste sind
Eine ufluchts halle Arbeit of!
dem heutigen Tage eröffnet. wände für 150 und für
Mitglieder Radecke,
dem Friedrich
Xaver Koch. Das
en Vorraum das
des für , des Geheimen General ⸗ Direktors
des
Leuten Rath ertheilt und
im Laufe des
je 2 8 ausgegeben. 8 General. Musik⸗
vor fie, werden, die dann ohne beschließen kann. Der bisherige Ausschuß Zum Schluß erfolgte die Vorlegung der neuen 8, von Fräulein Schlemm, von den Herren Barsels. Mayer⸗-Cohn, Besonderes Interesse erregte eine ändern zu deutschen Volkstrachten
Schenkungen, die aus dem Rachlaß Virchow
Sökeland u. A. eingegangen find große Kollektion Muster von B . einer Spezialität der Bandweberei von Gerischer in Annaberg.
des beiraths für schulentlassene eine Sitzung ab, in der nach Erstattung des Berichts über die Thãtig⸗ erganzt Frau Kaufmann Rechnungsrath Bauer ulverwaltung und der , der zur Schulentlassung kommen Nach einem weiteren Bericht des Land— gerichtsraths Dr. Dove wurde beschlossen, es bezüglich der Angliederung des Vereins an die Waisenbezirke wie bisher zu belassen; eine An— würde mannigfache Nachtheile im Gef Unberührt von dem gefaßten Beschlusse foll nur die bleiben. — Dem Verein sind wiederum reiche 1800 S als Ergebniß tgersaa Rath hauses Gleichzeitig wurde auf ein am 11. Januar stattfi thätigkeits konzert aufmerkfam gemacht, für das die Professoren ferner die Herren Robert und Franz von ihre Mitwirkung zugesagt 1348 S bewilligt, sodaß
letzten aus der Wahl gingen Salinger, echnungsrath Kayser. berichtete über die Verständigung mit der Sch
Frau von Keudell u. A. haben. An Unterstützungen wurden wieder
sich die Gesammtsumme für diesen Zweck im laufenden Jahre auf
in seinem neuen Vereinshause,
daran „Jugendhilfen des Vereins, wo den in Roth befindlichen jungen ; nach Möglichkeit Hilfe gewährt wird. Die Zufluchtshalle ist mit Bibelsprüchen geschmückt; Zeitungen, kleine Unterhaltungsblätter, auch Bücher f Die , . jedem Morgen geschieht durch eine Andacht. Auch
ages sollen geistige Anregungen versucht werden. körperlichen Erquickung wird Suppe für 5 I,
3409 M in Effekten und 1500 M Bestand. Von den beiden Sonder⸗ Ausstellungen des Jahres brachte die der kleinen Ueberschuß, während die — erforderte Der Antrag. den Namen des Vereins und dann au den des Museums in Verein des Museums für deutsche Volkskund umzuändern, fand an sich allseitige Zustimmung, konnte abe eine genügende Anzahl Mitglieder nicht zugegen war,
der Stickereien einen
Halbjahr herbor Frau sowie die
Der
der Vorstand Degener,
Herren
veranstalteten
hat der Verein „Dienst an
Ackerstraße 52, mit
Diese Zufluchtshalle, die durch Roll⸗ ⸗ 300 Personen eingerichtet werden kann, ist als Ergänzung der großen Waͤrmehallen am Alexanderplatz für die n Ob dachlosen im Alter u. A. die Namen der General-Intendanten Ire e m (Dresden), , die dort nicht Zutritt haben. reiherr von Perfall und Ritter Ernst von gegart Min , a
bis zu 20 Jahren Sie bildet zugleich
stoßende Meldezimmer der
ollen dort zur Verfügung stehen.
Zur Kaffee und Brot für
Lieberose, 29. November.
eine verein theilnahmen, und Standesherr Graf Dietrich Mitglied des Herrenhauses, von der Schulenburg, der kamer Frankfurt,
als direkter Nachkomme eines der Heizung u. dgl. anderer Gäste theilnahmen.
Stadt, Oberpfarrer Krüger.
Theater.
Königliche Schanspiele. Dienstag: Opern- Haus. 258. Vorstellung. Neu einstudiert: Romeo amnd Julie. Große Oper in 5 Akten von J. Barbier und M. Carré. Musik von Ch. Gounod. In Scene gesetzt vom , n, G. Droescher. Dirigent: Kapellmeister Dr. Muck. Ballet von Emil Graeb. Dekorative Einrichtung vom Ober⸗Inspektor Brandt. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 246. Vorstellung. Im bunten Mock. Lustspiel in 3 Aufzügen von Fran von T g dan und Freiherrn von Schlicht. nfang r.
Mittwoch: Opernhaus. 259. Vorstellung. Undine. Romantische Zauber ⸗Qyer in 4 Alten von Albert Lortzing. Text nach Fouqué'z Erzäblung frei be— arbeitet. Tanz von Emil Graeb. Anfang 7 Uhr.
Schausviel haus. 217. Vorstellung. tönig Laurin. Tragödie in 3 Aufzügen von Ernst von Wlldenbruch. Anfang 7 Uhr.
Neues Opern · Theater. Sonntag: Im binten Mock. Lustspiel in 3 Aufjügen von Franz von Schönthan und Freiherrn von Schlicht. Anfang 1 Uhr. — Der Billet Verkauf hierzu findet von onnerstag ab im Königlichen Schauspielhause statt.
Dentsches Theater. Danna. Anfang 71 Ubr.
Mittwoch Monna Vanna.
Donnerztag: Ee lebe das Leben.
Diengtag: Monna
Berliner Theater. wegstürmer.
ittwoch, Nachmittags 3 Ubr: Der Struwwel beter. — bend? 7 Uhr: Mit Heivelberg. Donnerstag: Alt ⸗ Heidelberg.
Diengtag: Der streuz
Schiller . Theater. O. (Wallner ⸗ Theater.) Dienstag. Abende 8 Ubr: Der Pfarrer von Kirch. eld. beine n mit Gesang in 5 Akten von
dwig Anzengruber.
Stadtverordneten, die Ehrengäste, durch
Regierungs . Präsident der Landrath
,,,, Dr. Weineck als Vertreter der Niederlaufitzer esellschaft für Anthropologie, der Hauptmann Richardt von Kracht
(W. T. B.) Die Stadt feierte
heute das Jubiläum ihres fechshundertjährigen Bestehens Der Verein des Museums für deutsche Volkstrachten durch einen historifchen Festzug, . .
und Erzeugnisse des . hielt gestern Mittag in ademie in der Klosterstraße f
Jahresversammlung ab, die von dem Geheimen Sanitãtsrath Nachruf für Rudolf Virchow eröffnet wurde,
Museum begründet und bis zu seinem Tode . 89 bat. Den erstatteten Berichten zufolge ist die Mitgliederzahl von neu zum Ehrenmitglied ernannt ist der
An Beiträgen gingen 1681, an Eintritts— eldern 940 M ein, ein Projektionsabend brachte 300 „ Erlös. älter, Versicherung, ür Drucksachen u. dgl. Sib „, für Erwerbungen 311 . die Rudolf Virchow⸗Stiflung“ gingen 655 S ein. Eg verblichen
an dem der Magistrat, die die Schützengilde und der Krieger⸗ einen Kommers, den der der Schulenburg Lieberose, Hauptmann Graf Otto von Putt der Real
von der
von Falkenhausen,
Vorbesitzer der Standesherrschaft
und Vertreter des Berliner , , . sowie eine große Anzahl ie
Festrede hielt der Chronist der Die Bürgerschaft stiftete einen
—— — — ———
—
Schmucksachen einen gil nf gerichtet, in
Freiwilligen Erziehungs- Waisen hielt am Freitag Abend
olge Gruppe Zuwendungen
einiger im Vortragsabende. ndendes Wohl
monumentalen
Kandelaber. An Seine Majestät Kaiser und
König wurde ein Huldigungs, Telegra dem die Bürgerschaft von Lieberose
Umgegend im Andenken daran, daß Markgraf Dien
der
3 der Jüngere von Thüringen, Ostmark und Lausitz die Stadt für r, wei
noch nicht zum Der Antrag soll einer neuen Versammlung Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen wurde durch Zuruf
wiesene angenehme und gern angenommene Folgsamkeit und Die mit städtischen Freiheiten und Rechten begnadete, Seiner Majest dem heutigen Markgrafen, König und Kaiser, das Gelöhniß unwand barer Treue erneuert. Mit der Darstellung lebender Bilder aus Vergangenheit Lieberoses und des von Cholin Geschles und dem Einmarsch des Festzuges in die festlich illuminierte und schmückte Stadt fand die Feier ihren Abschluß.
Neunkirchen bei Saarbrücken, 30. Nobember. (W. 3 Heute wurde hier ein Denkmal füc den verstorbenen Freihe von Stumm-Halberg enthüllt. An der Feier nahmen u. der General- Oberst Freiherr von Los und der kommandieren General des VIII. Armee-Korps, General-Adjutant von Deines, d im Namen Seiner Majestät des Kaifers einen. Kra am Denkmal niederlegte, theil. Die . hielt d General-⸗Direktor der Stumm'schen Werke Zilliken. Der Genera leutnant von Schubert gab davon Kenntniß, daß das gegenwärti⸗ Vermögen des Knappschaftsvereins von drei Viertel Million Mar als „Stumm -⸗Halberg⸗ Stiftung“ verdoppelt werde. Im Namen d Familie sprach der Leutnant Fritz von Stumm und legte einen Kra am Denkmal nieder. Unter anderen Rednern hielt der Reichstag Abgeordnete von Kardorff eine Ansprache.
Hamburg, 29. November. Die Hamburg-Amerika-Linie erhtel bon ihrem Agenten in Plymouth eine dort aus Lizard eingegangen Drahtnachricht, nach der der Hamburger Dampfer ALg il ia nach Kap Lizard signalisiert hat, das nach Föcamp bestimmtz Schiff „Blenheim “ sei von feiner Mannschaft verlasse worden. Die ganze Besatzung befinde sich an Bord der „Acilia's.
Wien, 29. November. (W. T. B.) Wie die „Neue Freie Presse' meldet, kam es heute in der Rniversität zwischen deutsch⸗; nationalen und klerikalen Studentenverbindungen zu Streitigkeiten. Das Einschreiten des Rektors blieb erfolglos.
Es kam zu einer Prügelei. Die klerikalen Studenten wurden aug der Aula hinausgedrängt.
Paris, 1. Dezember. (W. T. B. Die deutsche Kolonie und der Deutsche Hilfsverein gaben gestern ein Bankett zu Ehren des Botschaftsraths von Schközer 'und des bayerischen Ge⸗ sandten Freiherrn von der Tann, von denen ersterer zum Gesandten im Haag, letzterer zum bgyerischen Gesandten beim Suirinal ernannt worden sind. Auch der Botschafter wohnte dem Feft bei. In den verschiedenen Trinksprüchen wurden den Scheidenden herzliche Kund⸗ gebungen dargebracht, die sie ebenso herzlich erwiderten.
Rouen, 29. November. (W. T. B.) Das , ,. derurtheilte den Maler Syndon, der den Financier Lucien David erschossen hat, zu zehnjähriger Zwangsarbeit.
Chieggo, 23. Nobember. (W. T. B) In dem zur Erzeugung des ite, Lichtes dienenden Gebäude der Fleischver⸗ packungsgesellschaft von Swift erfolgte heute eine Explosion durch die 11 Personen getödtet und 26 verletzt wurden.
(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
Mittwoch, Abends 8 Uhr: Kabale und Liebe. Donnergtag, Abends 8 Uhr: Kabale und Liebe. N. Friedrich Wil helmstädtisches Theater) Dienstag, Abends 8 Uhr: Der Biberpelz. Gine Diebskomödie von Gerhart Hauptmann. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Der Pfarrer von Nirchfeld.
Donnerstag, Abends 8 Uhr: Der Pfarrer von Kirchfeld.
Theater des Westens. Kantstr. 12. Diens— tag: Gastspiel von Francesco d' Andrade, Sofie Wiesner vom Königlichen Theater in Stuttgart. Don Juan. Oper in 2 Akten von W. A. Mozart. Anfang 74 Uhr.
Mittwoch, Nachmittags 3 Uhr: Rübezahl. Abends 71 khr: Das Heimchen am Herd.
Lessing · Thenter. Dienstag: Jack. Mittwoch: Die Ehre. Donnerstag: Jack.
Neunes Theater. Schiffbauerdamm 4a. Diens. tag: Der Gemeine. Voltastück in 3 Aufzügen von Felix Salten. Anfang 71 Uhr.
Mittwoch: Der Gemeine.
Residenz Theater. Dlreklion Sigmund Lauten⸗
burg. Dienstag: Seine Kammerzofe. (Nen Roier.) Schwank in 3 Akten von Bishaud un Vennequin. Vorher: Lucie. Anfang 71 Uhr. Mittwoch: Dieselbe Vorstellung. Dennergtag, Abende 7! Uhr: Nathan der Weise. Nathan: Sigmund Lauienburg.
Thalia · Theater. Drecdenerstraße 72/73. Diens⸗
tag: Charley Tante. Schwank in 3 Atten von Brandon Thomag. (Guido Thielscher alg Charley Tante.) Vorber: Cassie Pascha. Aug. stattunge. Burleske mit Gesang und Tanz in 1 Att. Anfang 71 Ubr. Anfang von Charley Tante
Vorher: Cassis Pascha.
lein Clara Iszka. 4 Akten von R. Voß.
Bentral · Theater.
Sherry. Operette in 3 Anfang 71 Uhr.
8 Ubr: Münchener Ensemble⸗ Schr oederischen. Bürgerliches Vo von Heinr. E eiter .
Mittwoch und folgende
J Tage: derischen.
Trianon. Thenter. Friedrich und Unive viebesschautel. Donnay. Anfang 8 Uhr.
tãtsstraße.
Mittwoch und folgende Tage: Charley's Tante.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Gastspiel des Fräu⸗ Alexandra.
Dienstag: Akten von Hugo Felix.
Mittwoch und folgende Tage: Madame Sherry.
Belle Alliance Theater. Dienstag, Abende
Gastsviel.
Georgenstraße,
Lustsviel in 4 Akten von Maurice
Looping the Logp. Außerdem die neuen Lunstspezialitãten. Direktor Alb. Schumann! s Monstre - Dressuren. Gine Fortsetzung der be—
Schauspiel in liebtesten Pantomime Die lustigen Seidelberger.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Elisabeth Frelin won Bodenbausen mit Yrn. Oberleutnant Edgard Grafen Pervoncher Lebusa · Pętsdam). Frl. Kitbe Rudolph mit Hrn. Oberleutnant Hans Knschel (Stettin — Frankfurt a. D.). — Frl. Jobanna Iwand mit TQrn. Pfarrvikar Ernst Secrmann (Görlitz- Dttmachau).
Verehelicht:; Hr. Regierungs- Baumeister Hugo Deymann mit Frl. Kätke Ur (Gollnow).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Oberleutnant Carl Fleck (Frankfurt a. D.). Orn. Major Werner von Voigts. Rhetz (Danzig). — Hrn. Oberleutnant von Salisch (Glogau). Hrn. Leutnant von Albedyll (Schwedt a. D.) — Eine Tochter: Hrn. Hauptmann Gustav Grafen von Lambsdorff (Charlottenburg? — Hrn. Dberleutnant Sermann von Payen (Duͤsseldorfs. Hrn. Amtrichter Musen⸗
Madame
. Die Ilsstück in 3 Akten
Die Schroe⸗
zwischen Dienstag: Die
Konzerte. Sing Ahademie. Dienstag,
Saal Gechslein.
Dien tag,
Beethoven. Saal. Dienstag,
I. Konzert (Klavier Abend) Dawson.
Lieder Abend von Julius Muhr.
Klavier⸗Abend von Irene Schaefsberg.
berg (LLublinitz). Gestorben: Hr. Nischel sky ö — r.
. D, Geheimer Justizrath Theodor Göhler (Berlin) — Hr. Pastor Cremer (Seyda). — Ar. Vauptmann Max Beß (Stralsund). — Fr.
ber. Amtmann Mathilde Dirlam, geb. Siegert ( Groß. Weichsel). Fr Emilie von Diepow, geb. Fricke (Steinitz bel Drebkau).
Landgerichts. Präsident Paul , Landgerichts rath
Anfang 8 Uhr:
Anfang 7 Uhr:
Verantwortlicher Redakteur Dr. Tyrol in Charlottenburg.
Verlag der Expedition (Sch ols) in Berlin.
Anfang 8 Uhr: von Frederick
sI Uhr.
Birkns Alb. Schumann. (Tarlstraße] Dlens—.
tag, Abends 71 Uhr: Grosfe Elite · Vorstellung. r. Diavolo, der größte Radfahrtünstler:
Drug der Nerddeutschen Buchdruckerei und Verlage. Anstalt, Berlin 8SW., Wilbelmstraße Nr. 33.
Zehn Beilagen (einschließlich Gorsen. Beilage).
(22891)
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
* 282.
Berlin, Montag, den 1. Dezember
1902.
· —————— — — — m
Amtliches. Deuntsches Reich.
Kaiserliche Verordnung,
betreffend die Rechte an Grundstücken in den deutschen Schutzgebieten.
Vom 21. November 1902.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc.,
auf Grund des 83 des Schutzgebietsgesetzes (Reichs⸗ Fenn gg, S. 813) in Der bindung mit 8 21 des Jesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit vom 7. April 1909 (Reichs Gesetzbl. S. 213) für die deutschen Schutzgebiete, im Namen des Reichs, was folgt:
J. Allgemeine Vorschriften.
Die im 8 19 des Gesetzes über die Honsulargerichtsbarteit bezeichneten, dem bürgerlichen Recht angehörenden , , über die Rechte an Grundstücken finden nach Maßgabe . § 20 Abs. 1 des , , so weit sich
ü 8 dieser tordnung ein Anderes ergiebt.
ö g. . 383 2, 6 bis 92 der Grundbuchordnung vom 24. März 1897 (Reichs⸗-Gesetzbl. 1997 S. 139, 38608 S. 754) durch landesherrliche Verordnung zu. erlassenden Vor⸗ schriften werden vom Reichskanzler oder mit dessen Genehmigung vom Gouverneur erlassen.
Die Vorschriften der Artikel 186, 189 bee n n,, gesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche, des 8 87 , ; buchordnung und der Preußischen Perordnung, betreffend . Grundbuchwesen, . 13. 5 1899 (Gesetz⸗Samml. Z. 519) finden keine Anwendung. ö .
ö 95 a 1. Abs. 1 bezeichneten Vorschriften finden auf das Bergwesen, die Zwangsversteigerung und die , . verwaltung nur soweit Anwendung, als der Neichskanz ö oder mit seiner Genehmigung der Gouverneur sie für anwend⸗ 3 . und mit seiner Genehmigung der Gouverneur können Vorschriften über den Erwerb, die ding⸗ liche Belastung und das Erlöschen des Bergwerkseigenthums sowie dessen Verhältniß zu anderen Rechten erlassen.
83 .
Bei der Auflassung bedarf es nicht der geichzeitigen An⸗ wesenheit beider Theile; auch brauchen diese ihre Erklärungen nicht mündlich vor dem Grundbuchamt abzugeben.
8 4 8 ; 3 9 * Ins Grundbuch einzutragende Geldbeträge können in der im Schutzgebiete geltenden Währung angegeben werden.
2 2
8 9. Der Reichskanzler und mit seiner Genehmigung der Gouverneur bestimmen die Voraussetzungen für den Erwerb von Rechten an herrenlosem Lande und an Kronland, . Die bierauf bezüglichen, in den einzelnen Schutzgebieten bestehenden Vorschristen bleiben in Kraft, bis sie nach Maßgabe der . stehenden Bestimmungen. aufgehoben werden. Entgegen den bestehenden oder zu erlassenden Vorschriften findet ein Erwerb von Rechten nicht statt. 86. . . In Ansehung der den Eingeboreneg oder anderen Farbigen gehörigen Grundstücke gelten folgende Vorschriften; * 15 Wenn und insoweit es im offentlichen Interesse noth wendig erscheint, sind der Reichskanzler und mit seiner. Ge nehmigung der Gouverneur ermächtigt, den Erwerh des Eigen⸗ thums oder dinglicher Rechte an solchen Grundstücken sowie ihre Benutzung durch Dritte an besondere Bedingungen oder an eine obrigkeitliche Genehmigung zu knüpfen oder Ka unter- sagen. Das gleiche gilt von dem Erwerb und der BVelastung dieser Grundstücke im Wege der Zwangs vollstreckung. ö⸗ ie Vorschriften des 8 5 Satz 2 und 3 finden entsprechende An wann. übrigen finden die Vorschriften dieser Verordnung auf die bezeichneten Grundstücke nur dann Anwendung, wenn für das Grundstück ein Grundbuchblatt angelegt oder das Grundstuck in ein Landregister (58 19) eingetragen ist. Inwieweit Ein geborene oder andere Farbige zur Eintragung ihrer Grund stücke in das Grundbuch berechtigt sind oder hierzu angehalten werden können, bestimmen der Reichskanzler und mit seiner Genehmigung der Gouverneur 9 ö 3) Der Reichskanzler und mit seiner Genehmigung der Gouverneur können bestimmen, daß zu Gunsten Eingeborener oder anderer Farbiger ö a. andere Formen der dinglichen Belastung für die be zeichneten Grundstücke, als die des Dritten Buches des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikel 10 des Preußischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche, zulaässig sind, ; h. gewisse Nutzungsrechte, selbst wenn sie unvererblich oder unübertraghar sind, Grundbuchblätter erhalten konnen, und daß auf diese Nutzungsrechte die auf Grundstücke Eingeborener sich beziehenden Vorschriften Anwendung sinden
II. Anlegung neuer Grundbuchblätter.
1
Die Anlegung eines Grundbuchblatts ist nur statthaft,
ö 1 1 1 Mn 6 5
soweit Flurkarten bereits angelegt oder die Vermessung des Grundstückg und die Aufnahme einer Karte ausführbar sind.
und sonstigen Kennzeichen sowie thunlichst nach Kultur oder
führbar zu erachten ist, bestimmt der Reichskanzler. Derselbe . ö für einzelne Fälle auch zulassen, wenn eine Vermessung im Sinne dieses 6 nicht ausführbar oder mit Kosten verbunden sein würde, die zum Werthe des Grundstücks in keinem Verhältnisse stehen.
88. Die Anlegung des Grundbuchblatts erfolgt auf Antrag des Eigenthümers oder desjenigen, welcher auf Grund eines gegen den Eigenthümer vollstreckbaren Titels eine Eintragung im Grundbuche verlangen kann, sofern die Zulässigkeit leer Eintragung von der vorgängigen Eintragung des Eigen⸗ ümers abhängt. l
. Der e tener und mit seiner Genehmigung der Gouverneur können vorschreiben, daß, in welcher Weise und mit welcher Wirkung der Eigenthümer von Amtswegen zur Stellung des Antrags (Abs. 1) anzuhalten ist. Die hierauf bezüglichen, in den einzelnen Schutzgebieten bestehenden Vor⸗ schriften bleiben in Kraft, bis sie nach Maßgabe der vor— stehenden Bestimmung aufgehoben werden.
. § 9.
Mit dem Antrage hat der Antragsteller durch Urkunden, Bescheinigungen öffentlicher Behörden oder auf andere Weise glaubhaft zu machen, daß er das Grundstück als Eigenthümer erworben oder in ungestörtem Besitz hat. . .
In dem Antrag ist das einzutragende Grundstück nach Lage und Begrenzung, nach seinem etwaigen besonderen Namen
Ar Hröße zu bezeichnen. n . nns ien diger ö. hee. veranschaulichende Karte beizufügen. Die Vorschrift des 57 Satz 3 bleibt un⸗ berührt.
510. ö. Der Anlegung des Grundbuchblatts muß ein Aufgebot vorhergehen.
8 11.
Das Aufgebot wird von dem Grundbuchamt erlassen. In Aufgebot ist aufzunehmen:
1) die Bezeichnung des Antragstellers, 2.
2) die Bezeichnung des aufgebotenen Grundstücks,
3) die Aufforderung an alle diejenigen, welche das Eigen⸗ thum oder ein anderes zur Eintragung in das Grundbuch ge⸗ eignetes Recht an dem Grundstück in Anspruch nehmen, ihre Rechte und Ansprüche bis zu einem bestimmten Termin anzu⸗ melden und glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Anlegung des Grundbuchblatts ohne Rücksicht auf ihre Rechte und An⸗ sprüche erfolgen werde.
das
Das Aufgebot ist durch Aushang an der für öffentliche Be⸗
kanntmachungen bestimmten Stelle und in sonst geeigneter
Weise bekannt zu machen. i — Zwischen der ersten öffentlichen Bekanntmachung und dem
Termine muß eine Frist von mindestens drei Monaten liegen.
§ 12.
Ist bis zum Ablaufe des Termins ein anderweitiger Eigen⸗ thumsanspruch nicht angemeldet oder nicht glaubhaft gemacht, so erfolgt die Anlegung des Grundbuchblatts. Das Grund⸗ buchamt ist auch befugt, ihm bekannt und glaubhaft gewordene Ansprüche Dritter von Amtswegen zu berücksichtigen. Bei widerstreitenden Ansprüchen kann die Anlegung erst erfolgen, nachdem die Betheiligten ihre Ansprüche zum Austrage gebracht haben.
8 138.
Die bis zum Ablauf des Termins angemeldeten Rechte (8 11 Nr. 3) werden bei der Anlegung des Grundbhuchblatts eingetragen, wenn der Antragsteller das beanspruchte Recht anerkennt, oder wenn die Voraussetzungen der Eintragung gemäß den Vorschriften dieser Verordnung vorliegen. . . Andernfalls wird, sofern das beanspruchte Recht glaubhaft gemacht ist, zur Sicherung ein Widerspruch üingetragen, ö. ; Die Festsetzung der Rangordnung der bis zum Ablaufe des Termins angemeldeten Rechte erfolgt, falls sich die Be theiligten nicht einigen, im Rechtswege.
§ 14. Das Grundbuchamt kann ohne Erlaß eines Aufgebots die Anlegung eines Grundbuchblatts bewirken: ( * 1) wenn dem Antrag auf Eintragung des Grundstücks eine Ueberweisung von früher herrenlosem Lande zu Sr me liegt, und die Ueberweisung und Besitzergreifung nach Maß⸗ gabe eines mit dem Fiskus abgeschlossenen Vertrags oder einer von regierungswegen ertheilten Berechtigung erfolgt . 2) wenn die Anlegung gemäß Sz 8 von einem Berechtigten beantragt wird, dessen Anspruch nach Maßgabe einer der folgenden Vorschriften als rechtsgültig sestgestellt worden ist: a. in den Schutzgebieten der Südsee, mit Ausnahme von Samoa, nach Maßgabe der Nr. 1 der Erklärung, betreffend die gegenseitige Handels und Verkehrsfreiheit in den deuischen und englischen Re sitzungen und Schußgebieten im Wesilichen Stillen
(Reichs⸗Gesetzbl. S. 789) und der Verordnung, betreffend das Aufgebot von Landansprüchen im südwestafrikanischen Schutzgebiete, vom 2. April 1893 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 143), .
im Inselgebiete der Karolinen, Palau und Marianen nach Maßgabe des 5 13 der Verordnung, betreffend die vorläufige Regelung der Verwaltung und Rechts—⸗ verhältnisse im Inselgebiete der Karolinen, Palau und Marianen, vom 26. September 1899.
8§ 15. . Im Falle des 8 14 erfolgt nach Anlegung des Grund⸗ buchblatts eine Aufforderung an alle diejenigen, welche zur Eintragung in das Grundbuch geeignete Rechte an dem Grundstück in Anspruch nehmen, ihre Rechte bis zu einem be⸗ stimmten Termin anzumelden und glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei etwaigen anderweitigen Anträgen auf Eintragungen nicht berücksichtigt werden würden. Hierbei finden die Vorschriften des § 11 Abs. 2, 3 und des 8 12 entsprechende Anwendung. Der Reichskanzler und mit seiner Genehmigung der Gou⸗ verneur können vorschreiben, daß und unter welchen Voraus⸗ setzungen die Vorschrift des Abs. 1 außer Anwendung bleibt. § 16. ö Die Vorschriften der 8 14 und 15 finden auch An⸗ wendung, wenn die Ansprüche aus Ueberweisungen von früher herrenlosem Lande oder die als rechtsgültig anerkannten An⸗ sprüche im Wege der Rechtsnachfolge auf den Antragsteller übergegangen sind. ; . finden die Vorschrift Im Schutzgebiete Kiautschou finden die Vorschriften des 9, . ö. Abs. 1 und der S§ 10 bis 16 keine An⸗ wendung. Daselbst gelten die folgenden Bestimmungen: Die Anlegung des Grundbuchblatts für ein Grund⸗ stück erfolgt entweder für den Fiskus auf den Antrag der dazu berechtigten Behörde oder für denjenigen, welcher das Grundstück von dem Fiskus erworben hat. Bei der Anlegung ist zur Legitimation des Fiskus als Eigenthümer dem Grundbuchamte gegenüber Die schrift⸗ liche Erklärung des Gouverneurs, daß der Fiskus das Eigenthum erworben hat, erforderlich und ausreichend. Zur Verfügung über ein ea, gehöriges Grundstück, welches im Grundbuche nicht eingetragen ist, bedarf es der vorgängigen Anlegung eines Grundbuch⸗ blatts nicht.
III. Vorschriften, betreffend Grundstücke, für die ein
Grundbuchblatt noch nicht angelegt worden ist.
§ 18. ;
Die im 8 ., Abs. 1 bezeichneten Vorschriften, welche die Uebertragung des Eigenthums an Grundstücken betreffen, finden auf Grundstücke, für welche ein Grundbuchblatt nicht angelegt ist, keine Anwendung. ᷣ .
; Zur Uebertragung des Eigenthums an einem solchen Grundstück ist die Einigung des Veräußerers und des Er⸗ werbers erforderlich und ausreichend. Die Erklärungen müssen in öffentlich beglaubigter Form abgegeben werden. Es genügt die Beglaubigung durch eine öffentliche Behörde des Schutz⸗ gebiets. — “
l Die Uebertragung des Eigenthums kann nicht unter einer Bedingung oder einer Jeitbestimmung erfolgen. § 19.
Der Eigenthümer kann sein Eigenthum in ein von dem zuständigen Grundbuchamt zu führendes Landregister eintragen lassen. Dasselbe Recht steht demjenigen zu, welcher auf Grund eines gegen den Eigenthümer vollstreckbaren Titels die An⸗ legung eines Grundbuchblatts verlangen kann (8 8 Abs. I). Die Vorschrift des S8 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.
§ 20.
Bei dem Antrag auf Eintragung des Eigenthums ist dessen Erwerb nachzuweisen. .
Das Grundstück ist so genau wie möglich zu bezeichnen.
Grundbuchamt befindet darüber, ob die Bezeichnung genau genug ist oder nicht 8 21.
Ist im Landregister jemand als Eigenthümer eines Grundstücks eingetragen, so wird vermuthet, daß er der Eigen⸗ thümer ist.
* * Das
8 2 § 22.
Die im 8 18 Abs. J bezeichneten Grundstücke können mit anderen Rechten als mit Hypotheken und Grundschulden nicht zelastet werden. . ü . der Hypotheken und Grundschulden tritt das Landregister an die Stelle des Grundbuchs; der offen liche Glaube des Landregisters erstreckt sich jedoch auch in An⸗ sehung der Hypotheken und Grundschulden nicht darauf, daß der als Eigenthümer des Grundstücks in das Register Ein⸗ getragene der wirkliche Eigenthümer ist.
8 B
Eine Hypothek oder Grundschuld kann nur in der Weise
bestelll werden, daß die Ertheilung eines Hyvotheken⸗ oder
Ozean, vom 109. April 1886, aan , n,. in Deutsch⸗Neu⸗Guinea nach Maßgabe der 88 bis 11 der Verordnung, betreffend den Eigenthums im Schutzgebiete der Neu⸗Guinea⸗Kompagnie, vom 20. Juli 1887 (Reichs⸗Gesetzbl. S. NY), . in Samoa nach Maßgabe des Artilgls 1 Generalakte der Samoakonferenz in Berlin, 11. Juni 1889, 21 ; im Schutz gebieie der Marshall⸗Inseln nach Maßgabe der 88 6,7 der Verordnung, betreffend den Eigen thumgerwerb und die dingliche Belastung der Grund stücke im Schutzgebiete der Marshall Inseln, vom 22. Juni 1889 (Reichs ⸗Geseßbl. S. 1145), 1 1 3 ĩ — raf aß ö NMer⸗ in Deutsch⸗Südwestafrika nach Maßgabe der Ver⸗ betreffend das Bergwesen im
der vom
südwest⸗ ordnung, suüdwe
ener Vermest 9 Die Voraussetzungen, unter denen die Vermessung als aus
⸗ ) 2 1 30 38 = ? * afrikanischen Schuß gebiete, vom 6. September 18
erwerb und die dingliche Belastung der Grundstücke
Grundschuldbriefs ausgeschlossen ist 8 21. R . 6 Im Schutzgebiete Kiautschou finden die Vorschriften der * SS 18 bis 23 keine Anwendung 58
IV. Schlußbestimmungen 8 25.
Das Eigenthum an denjenigen Grundstücken, welche dem Reiche nach gesetzlicher Vorschrift, insbesondere nach 8 1. der Verordnung Über die Schaffung. Besitzergreifung und 2 außerung von Kronland und über Den Erwerb und die Ver⸗ aͤußerung von Grundstücken in Deutsch⸗Ostafrika im allge⸗ meinen, vom 26. November 18, und nach z 1 der Verordnung über die Schaffung, Besitzergreifung und Ver⸗ äußerung von Kronland und über den Erwerb und die Ver⸗ . außerung von Grundstücken im Schutzgebiete von Kamerun
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