1902 / 289 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 09 Dec 1902 18:00:01 GMT) scan diff

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben nachstehende Aende⸗ rungen in der Zusammensetzung des wissenschaftlichen Senats bei der Kaiser Wilhelms⸗Akademie für das militärärztliche Bildungswesen Allergnädigst zu genehmigen geruht:

Es sind ernannt

zu etatsmäßigen Mitgliedern: der Geheime Medizinalrath, Professor Dr. von Michel, bisher außeretatsmäßiges Mitglied, und der Geheime Medizinalrath, Professor Dr. Kraus,

zu außeretatsmäßigen Mitgliedern: der Geheime Medizinalrath, Professor Dr. Orth und der Geheime Medizinalrath, Professor Dr. Adolf Passow, sämmtlich zu Berlin.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kommerzienrath Otto Allendorff zu Groß⸗-Salze ö Kalbe den Charakter als Geheimer Kommerzienrath un dem Kataster⸗Inspektor Zacke in Merseburg und dem Kataster⸗Kontroleur, Steuer-Inspektor Klare in Warburg den Charakter als Steuerrath zu verleihen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Dozenten an der Technischen Hochschule zu Berlin, Mitglied des Kaiserlichen Patentamts, Geheimen Regierungs⸗ rath Dr. Richard Stephan ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.

Der bisherige Privaldozent in der medizinischen Fakultät der Friedrich⸗Wilhelms-Universität zu Berlin Dr. Erich Lexer ist zum außerordentlichen Professor in derselben Fakultät ernannt worden.

Finanz⸗Ministerium.

Der Rentmeister Kunz bei der Königlichen Kreiskasse in Dt.⸗Krone ist nach Neuwied versetzt worden.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Die Oberförsterstelle Heteborn im Regierungsbezirk Magdeburg ist zum 1. Februar 1903 anderweit zu besetzen.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung.

Die am 1. Januar 1903 fälligen Zinsscheine der preußischen Staatsschulden, einschließlich der von uns verwalteten Eisenbahn⸗Anleihen, werden bei der Staats⸗ schulden⸗Tilgungskasse W. 8. Taubenstraße 29 hierselbst —, bei der Reichs bank⸗Hauptkasse, den Regierungs⸗Hauptkassen, den Kreiskassen und den übrigen mit der Einlösung betrauten Kassen, Reichsbankanstalten und sonstigen Zahlstellen vom 22. d. M. ab eingelöst.

Die Zinsscheine sind, nach den einzelnen Schuldgattungen und Werthabschnitten geordnet, den Einlösungsstellen mit einem Verzeichniß vorzulegen, welches die Stückzahl und den Betrag für jeden Werthabschnitt angiebt, aufgerechnet ist und des Einliefernden Namen und Wohnung ersichtlich macht.

Wir machen darauf aufmerksam, daß die seit L. Januar 1898 und den spaäͤteren Terminen fälligen Zinsscheine der konsolidierten 3 —⸗ vor— mals 4prozentigen taats⸗Anleihe nur mit den⸗ lenigen Beträgen eingelöst werden, welche sich aus * zum c Ferfolgten Zinsherabsetzung ergeben. Diese Werthe sind aus den in den Kassen⸗ räumen der Einlösung Aushang ge—

brachten Verzeichnissen zu ersehen. Schuldverschrei⸗

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Preuß en. Berlin, 9. Dezember.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten heute Vormittag im Neuen Palais die Vorträge des Chefs des Militärkabinets, Generalleutnants Grafen von Hülsen—

16 und des Chefs des Admiralstabes der Marine, Vize— dmirals Büchsel. 259

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Der Ausschuß des Bundesraths für Handel und Ver— kehr hielt heute Sitzung.

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Im Monat Oktober 3 sind auf deutschen (Eisenbahnen ausschließlich der bayerischen 13 Ent— gleisungen auf freier Bahn (davon 5c bei e e , 24 Entgleisungen in Stationen (davon 7 bei Personenzügen), 3 Zusammenstöße auf freier Bahn (nur bei Güterzügen), 31 Zusammenstöße in Stationen (davon 8 bei Personenzuͤgen) vorgekommen. Dabei wurden 1 Bahnbeamter getödtet,

L Reisender, 19 Bahnbeamte, 3 Postbeamte und 1 fremde Person verletzt.

Der Königliche Gesandte in Hamburg von Tschirsch ky und Bögendorff ist auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist das 1. Geschwa der am 6. Dezember in Bergen (Norwegen) eingetroffen und be— absichtigt, am 10. Dezember wieder in See zu gehen.

S. M. S. „Stein“ ist am 6. Dezember in Neapel an— gekommen und geht am 10. Dezember von dort nach Corfu in See.

S. M. S. „Fürst Bismarck“ ist mit dem Chef des Kreuzer⸗Geschwaders, Vize⸗Admiral Geißler, an Bord am 6. Dezember in Hongkong eingetroffen.

Der Fregatten-Kapitän Dick hat am 6. Dezember in Kobe (Japan) das Kommando von S. M. S. „Thetis“ übernommen.

S. M. S. „Habicht“ ist am 8. Dezember von Kamerun nach Loando in See gegangen.

Sachsen. Seine Majestät der König empfing gestern, wie das „Dresdner Journal“ meldet, den in außerordentlicher Mission

in Dresden eingetroffenen beigischen Senator Grafen von

Hemricourt von Grunne in feierlicher Audienz im König⸗ lichen Residenzschlosse, um aus dessen Händen ein Schreiben

enigegenzunehmen, in dem 27 Majestät der König der

Belgier seine Glückwünsche Mur VThronbesteigung Seiner Majestät ausspricht. sandten und bevollmächtigten Minister Baron Greindl behufs Entgegennahme seines neuen Beglaubigungeschreibens.

Lübeck.

Zum Bürgermeister für die Jahre 1903 und 1990 ist, dem „Hamb. Korresp.“ zufolge, der Senator Dr. Klug gewählt worden

Cesterreich⸗Ungarn.

Korrespondenzburcau“ meldet linister⸗Präsident von Szell litischen Situation von rden und habe mit dem öͤsterreichise nien Dr. von Körber und dem Minister n

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tajesta⸗ Hierauf empfing Seine Mejestät der König in gleicher Weise den belgischen außerordentlichen Ge⸗

weise auch dann gewahrt werden, wenn der Diplomat aus dem Amte geschieden sei. Er sei überzeugt, daß die Verordnung gebührende Beachtung finden werde.

Im Unterhause führte der Premier⸗Minister Balfour in Beantwortung einer von Sir Henry Campbell Bannerman gestellten Anfrage über Venezuela aus: Seit zwei Jahren habe die Regierung bei verschiedenen Gelegenheiten ernstlichen Grund zur Klage über nicht zu rechtfertigende Eingriffe der venezolanischen Regierung in die Freiheit und den . englischer Unterthanen gehabt. Von englischer Seite seien keine Anstrengungen gespart worden, um eine freundschaftliche Regelung dieser Angelegenheiten zu aber in keiner derselben sei eine zufriedenstellende Aus⸗ einandersetzung erreicht worden. Die neuerlichen Vorstellungen des englischen Gesandten seien thatsächlich unbeachtet geblieben. Es seien auch Fälle vorhanden, in denen englijche Unterthanen und Gesell— schaften große Forderungen hätten. Die Regierung sei in Gemein— schaft mit der deutschen Regierung vorgegangen, die ebenfalls große Forderungen gegen Venezuela habe. Die letzte Mittheilung des englischen Gesandten und des deutschen Geschäftsträgers an die venezolanische Regierung gehe dahin, daß, wenn keine befriedigende Antwort ertheilt werde sedie beiden Regierungen beschlossen hätten, die⸗ jenigen Maßregeln zu ergreifen, die nöthig seien, um ihre Forderungen zu erzwingen. Auf eine weitere Anfrage erwiderte der Premier⸗-Minister, er sei in Kenntniß gesetzt worden, daß diese letzte Mittheilung weder eine gemeinsame noch eine identische gewesen sei. Sassoon (kon). fragte an, ob die Regierung in Anbetracht der Thatsache, daß Deutschland kein Datum für die Zurückziehung der deutschen Garnison aus Schanghai festgesetzt habe, die Zweckmäßigkeit einer Widerrufung der Zurückziehung der englischen Truppen ins Auge fassen wolle, bis der Entschluß der deutschen Regierung bekannt ge⸗ geben sei. Der Unter⸗Staatssekretär des Aeußern Lord Cranborne erwiderte, die englische Garnison habe Befehl erhalten, am 20. De—⸗ zember abzuziehen. Die englische Regierung sei von der deut— schen Regierung benachrichtigt worden, daß die deutschen Streitkräfte am 20. Dezember oder, wenn das nicht möglich sein sollte, dann am Anfang des Januar würden zurück. gezogen werden. Unter diesen Umständen sehe er keinen Grund, die Befehle, die bereits den englischen Truppen ertheilt seien, rückgängig zu machen. In Beantwortung einer Anfrage über die Zucker— konpention sagte Lord Cranborne, die Konvention gebe den englischen Kolonien mit Selbstverwaltung, welche Zuckerprämien gewährten, keinen Anspruch darauf. ihren Zucker in Deutschland oder anderen an der Konvention betbeiligten Ländern zu den niedrigsten Einfuhrzollsätzen einzuführen. und es stehe auch nichts davon in der Konvention, daß solcher Zucker von den Ausgleichszöllen ausgenommen werden solle. Gibslon Bowles (kons.) rief: Dann ist England eine Aus nahme. Lord Cranborne erwiderte: Ja! Die Regierung sei der Ansicht, daß keine Verpflichtung unter irgendwelchen Umständen für England bestehe, den aus den britischen Kolonien eingeführten Zucker mit Ausgleichezöllen zu belegen. In Beantwortung einer anderen Frage erklärte Lord Cranborne, die Regierung habe keine offizielle Meldung erhalten, daß irgend eine andere Macht außer Belgien die Kenvention ratifiziert habe. Auch sei mit Bezug auf das Recht Groß— britanniens, Ausgleichszölle zu erheben, keinerlei Mittheilung ein— gegangen von irgend einer Macht, die die Konvention nicht unterzeichnet habe, mit Ausnahme von Rußland. In Eiwiderung auf eine Anfrage bezüglich der Lage im Somalilande elklärte Lord Cranborne, eit dem Rückzug des Obersten Swayne nach Bohotle habe der General Manning sich bemüht, die Verbindungslinie zwischen Bobotle und Beibera zu befestigen. Kleine Truppenabtheilungen des Mullah seien in der Nähe von Berbera bemerkt worden, hätten aber keinen Versuch gemacht, die Verbindungslinie angreifen. Es seien auch keine Nach— richten von einem beabsichtigten Vermarsch des Mullah eingegangen. England stehe in der ganzen Angelegenheit in engster Verbindung mit der italienischen Regierung. Sir Levis Me Iver (Unionist) fragte, ob der Staatssekretär für Indien ihm ertlären könne, weshalb die Vorräthe von Kriegsmaterial, die von dem verstorbenen Emir von Kabul bestellt und ihm von seinen Agenten in London übersandt worden seien, viele Monate in Peschawur zurückbehalten worden seien, während man erlaubt habe, daß Material gleicher Art, das von der Firma Krupp in Deutschland geliefert worden sei, darunter schwere Ge= schütze, nach Kabul gesandt werde. Der Staatssekretär für Indien Lord Damilton erwiderte, die Genehmigung zur Einfuhr der in Frage stehenden Geschütze sei dem versterbenen Emir auf sein Etsuchen hin im Mai 1901 von der indischen Regierung eitheilt worden. Dieses Kriegsmaterial sei daher dem nicht gleich zu achten, welch anderswo bestellt worden sei. Was dieses

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ber den bisherigen Ersten Sekreläc der deutschen Bolschaft, Gesandten von Schlözer

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de Minister Alir t zum Gon ' Sypanien ernannt worden. Der Marine⸗Minister Sanchez Toca hat, dem W Tww⸗— atindustrie für die im stande sein genügendes Gejichwader nuen. Der Minister ist der Meinung., Nusführung bringen zu können, ohne daß eg einer Anleihe zu schreien Es solle vielmehr dudgei zu diesem Jweck erhöht werden. Diese Er⸗ ledoch mit Mäßigung zu geschehen haben

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Türkei. Wie die türkischen Blätter melden, ist Hilmi Pascha mit Rasfsir Pascha und drei Begleitern vorgestern Abend von Konstantinopel nach Saloniki abgereist.

Amerika.

Wie dem „W. T. B.“ aus Washington berichtet wird, empfing der Präsident R9osevelt gestern den Vertreter Deutschlands für die Ausstellung in St. Louis, Geheimen Bber⸗Regierungsrath Lewald. Im Laufe der Unterredung habe letzterer gesagt, der Wunsch Seiner Majestät des Kaisers, daß Deutschland auf der Ausstellung gut vertreten sein möge, werde in Erfüllung gehen.

Die Vertreter Deutschlands und Englands in Caracas haben am Sonntag Nachmittag dem venezolani⸗ schen Minister des Auswärtigen im Namen ihrer Re— gierungen gleichzeitig ein Ultimatum übersandt, in denen sie unverzüglich die Befriedigung ihrer Forderungen verlangen.

Afrika.

Aus Tanger meldet „W. T. B.“, daß der Sultan von Marokko infolge einer neuerlichen Erhebung des Sheriffs in Tazza die Reise nach Rabat unterbrochen habe und nach Fez zurückkehre.

Parlamentarische Nachrichten.

In der heutigen (232) Sitzung des Reichstages stand zunächst der Antrag der Abeg. Gröber (Zentr) und Ge⸗ nossen, betreffend Abänderung des ersten Satzes des 8 44 der Geschäftsordnung zur Berathung. Dieser Satz lautet in der bestehenden Geschästsordnung:

„Sofortige Zulassung zum Wort können nur diejenigen Mit— glieder verlangen, welche über die Verweisung zur Geschäftsordnung reden wollen.“ . .

Nach dem von dem Zentrum, den Nationalliberalen, den beiden Parteien der Rechten, den Bündlern, Antisemiten und Elsässern unterzeichneten Antrag Gröber soll der Satz folgende Fassung erhalten:

ö „Das Wort zur Geschäftsordnung wird nur nach freiem Er⸗ meffen des Präsidenten ertheilt. Eine von demselben zugelassene Bemerkung zur Geschäftsordnung darf die Dauer von fünf Minuten nicht übersteigen.“ .

Abg. Singer (Soz. zur Geschäftsordnung): Ich habe schon am Freitag bei Feststellung der Tagesordnung gegen die Verhand⸗ lung des Antrags Gröber Widerspruch erhoben. Die Geschäfts⸗ ordnung, und zwar die noch nicht abgeänderte Geschäftsordnung, bestimmt, daß Initiativanträge der Reihe nach zur Verhandlung kommen und in der Regel an dem Schwerinstage verhandelt werden sollen Sie sollen nach der Reihe, wie sie eingebracht sind, zur Ver⸗ handlung kommen; nur die innerhalb 10 Tagen nach Eröffnung der Session eingebrachten Anträge sollen als gleichzeitig eingebrachte gelten und über deren Reihenfolge soll sich der Reichstag verständigen. Ünd dabei sollen alle Fraktionen der Reihe nach herankommen. Der Antrag Gröber kann aber nicht einmal für sich in Anspruch nehmen, daß er von einer Fraftion gestellt ist Nach der Geschäftsordnung darf er zweifellos jetzt nicht zur Verhandlung kommen. Wenn Initiativanträse wiederholt außerhalb der Reihenfolge verhandelt sind, so geschah es nur mit Zustimmung aller Parteien des Hauses; wenn Widerspruch erhoben wird, ist das nicht zulässig. Wenn der Reichstag den Antrag zulassen würde, so wäre es konsequent, daß, wenn einmal ein Rechtsbruch geschehen ist, man wieder weitere Rechtsbrüche begehen könnte. Die Bestimmung der Geschäfteordnung über die Initiativanträge ist zum Schutze der Minorität gegeben, sonst könnte die Majorität die Minorität immer niederdrücken, sie brauchte nur an an deren Tagen als an Schwerinstagen Initiativanträge zu ver— bandeln. Schwerinetage brauchte man dann gar nicht mehr anzusetzen. Dann könnte die Minorität ĩ ihrer Anträge zur Verhandlung bringen. Das , ; Heschäftsordnung beachtet worde Majorität einen Riegel vor stellen, daß auch hier die

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(Schluß deg Mattes)

er im Unftrage der RKaiserli

Der Reichskanzler hat dem Reichstage eine Denk⸗ schrift über bie Reklamationen Deutschlands gegen die Vereinigten Staaten von Venezuela vorgelegt, in der Folgendes ausgeführt wird:

Seit längerer Zeit hat die Regierung der Vereinigten Staaten

von Venezuela der Kaiserlichen Regierung durch die Behandlung der deutschen e eder ll zu ernsten Beschwerden Anlaß gegeben. Es handelt sich einmal um Forderungen der in Venezuela lebenden Deutschen aus den letzten benezelanischen Bürgerkriegen, und ferner um Ansprüche deutscher Unternehmer wegen Nichterfüllung der von der venezolanischen Regierung vertragsmäßig übernommenen Ver— bindlichkeiten. . ] .

Durch die in den Jahren 1898 bis 1990 und sodann seit Ende vorigen Jahres in Venezuela geführten Bürgerkriege sind dort zahl⸗ reiche dentsche Kaufleute und Grundbesitzer schwer geschädigt worden, indem theils Zwangsanleihen von ihnen erpreßt, theils die bei ihnen vorgefundenen Kriegsbedürfnisse, insbesondere das zur Verpflegung der Truppen, erforderliche Vieh, ohne Be— zahlung weggenommen, theils ihre Häuser und Ländereien ge⸗ plündert oder verwüstet worden sind. Der Betrag dieser Schäden aus den Bürgerkriegen von 1898 bis 1900 beziffert sich auf rund 1700 090 Bolivares (Franken), während aus dem neuesten Bürger⸗ kriege bereits Schäden von rund 3 000 090 Bolivares angemeldet worden sind. Einzelne der Geschädigten haben fast ihre ganze Habe verloren und dadurch auch ihre in Deutschland lebenden Gläubiger in Mitleidenschaft gezogen. . ; ; .

Die venezolanische Regierung zeigt sich offenbar nicht gewillt, ihren Verpflichtungen zum Ersatze dieser Schäden nachzukommen. Zur Regelung der von ihr bisher allein behandelten Reklamationen aus den Jahren 1898 bis 1900 hat sie folgendes Verfahren ein⸗ geschlagen. Nachdem sie zunächst eine sechsmonatliche Frist festgesetzt hatte in der sie jede Erörterung der Entschädigungsansprüche ablehnte, hat sie unterm 24. Januar 1901 ein Dekret erlassen, wonach eine lediglich aus penezolanischen Beamten bestehende Kommission, bei der die Ge⸗ schädigten ihre Forderungen innerhalb drei Monaten anzumelden hatten, über die Reklamationen entscheiden sollte. Die Bestimmungen dieses Dekrets erschienen in drei Punkten unannehmbar. Einmal sollten die aus der Zeit vor dem 23. Mai 1899, d. h. vor der Erhebung des gegenwärtigen Präsidenten der Republik Castro, herrührenden Schadens⸗ ersatzansprüche unberücksichtigt bleiben, während Venezuela selbstredend auch für die Handlungen seiner früheren Regierungen einzustehen hat. Sodann sollte gegen die Entscheidung der Kommission jeder diplo— matische Einspiuch ausgeschlossen, vielmehr nur die Berufung an den höchsten venezolanischen Gerichtshof zulässig sein, obwohl die richter⸗ lichen Beamten in Venezuela, wie einzelne Fälle gezeigt haben, von der Regierung thatsächlich abhängig und gelegentlich ohne weiteres aus ihrem Amt entfernt worden sind. Endlich sollten die von der Kommission als rechtmäßig anerkannten Reklamationen mit Scheinen einer neu zu schaffenden Revolutionsschuld bezahlt werden, die nach den bisherigen Erfahrungen nahezu werthlos sein würden.

In der That hat das auf Grund dieses Dekrets durchgeführte Verfahren zu einer irgendwie befriedigenden Erledigung der Rella⸗ mationen nicht geführt. Insbesondere sind die vereinzelten bei der Kommission angemeldeten deutschen Forderungen zum theil ohne weiteres abgewiesen, zum theil in offenbar willkürlicher Weise herab⸗

gesetzt worden; so ist einem deutschen Viehzüchter, dem rund 3800

Stück Rindvieh im Werthe von über 600 909 Bolivares gewaltsam weggenommen waren, nur ein Betrag von 14099 Bolivares zuerkannt worden. Ueberdies sind die von der Kommission anerkannten For⸗

derungen nicht etwa baar bezahlt, sondern die Geschädigten auf eine

dem Kongreß später zu unterbreitende Finan worlage verwiesen worden. Nachdem mehrfache Versuche des Kaiserlichen Minister⸗Residenten in Carücas, die Regierung der Republik zu einer Aenderung ihres Dekrets in den angegebenen drei Punkten zu veranlassen, gescheitert waren, hat ihr der Minister⸗Resident bestimmt erklärt, daß die Kaiserliche Regierung sich nunmehr genöthigt sehe, dem Dekret überbaupt ihre Anerkennung zu voersagen Aehnliche Er⸗ klärungen sind auch von England, den Vereinigten Staaten von Amerika, Italien, Spanien und den Niederlanden abgegeben worden. Die venejolanische Regierung hat sich diesen Eiklarungen gegenüber auf den Standpunkt gestellt, daß sie nicht in der Lage sei, die Fremden anders als ibre eigenen Staatsangehörigen zu behandeln, sowie daß sie die Erledigung von Reklamationen der in Rede stebenden Art als eine inn Verletzung ihrer Souveränität von einer fremden Macht nicht ein⸗ gegriffen werden könne. Bei dieser Sachlage hat die Kaiserliche Regierung nicht umhin die deutschen Reklamationen selbst einer Prüfung zu unter— soweit sie danach begründet waren, unmittelbar bei der der Republik anbängig zu machen. Die venezolanische Re⸗ t darauf zwar in Auesicht gestellt, eine befriedigende Losung iheit durch ihren Kongreß berbeizuführen tzten Frübjabr angenommene Gesetz wied en Bestimmungen des Dekrets vom 24 ken, etzten Kommission nicht recht weitere Erörterung der Angele t der Begründung abgelebnt, daß dortigen landesrechtlichen zoöreklamationen auf dem diplomati bat damit den Saß auf durch die Landesgesetzge 6 stebt mit dem Völterrer ine solche Verwendung 54 ond rin . n muß dem Naiserlichen Vertreter Revublif um ibeil in cinem 1 eidigenden To und schließlich die in Rede stebenden h stücke, darunter auch solche, die als vertraulich bemeichnet waren Befragung der Kaiserlichen Regierung und unter Hinjufügung

in verletzender Form gebaltenen Denkschrift veröffentlicht

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der venezolanischen Regierung vertragsmäßig übernommenen Ver⸗ bindlichkeiten ihres Schutzes bedürfen, um zu elner gerechten Erledigung zu gelangen. In dieser Beziehung kommen in Betracht die Re— klamationen deutscher Firmen aus dem Bau eines Schlachthofs in Caräcas sowie die Ansprüche der deutschen Großen Venezuela Eisen—⸗ bahngesellschaft aus einer ihr zugesicherten Zinsgarantie.

Zur Ausführung einer Schlachthofsanlage in Caracas wurde im Jahre 1895 zwischen der venezolanischen Regierung und dem Ingenieur Karl Henkel in Hamburg ein Vertrag abgeschlossen, in den später mit Genehmigung der Regierung noch die ÄAktiengesellschaft für Beton, und Monierbau in Berlin eingetreten ist. Die gesammte Anlage ist inzwischen fertiggestellt worden. Die Regierung hat indessen die für die Arbeiten versprochenen wöchentlichen Ratenzahlungen an die Aktien⸗

esellschaft für Beton⸗ und Monierbau seit Ende 1590 und an Henkel eit September 190] eingestellt, sodaß sie den beiden Unternehmern noch rund 820 000 Bolivares schuldet.

In den Jahren 1833 bis 1894 ist von der deutschen Großen Venezuela Eisenbahngesellschaft die Eisenbahnlinie Caracas Valencia gebaut worden. Bei Ertheilung der Baukonzession hatte sich die venezolanische Regierung zur Leistung einer Zinsgarantie von 7oso0 auf ein Baukapital von rund 55 Millionen Boli—⸗ varetz verpflichtet. Diese Verpflichtung, die vom 1. Februar 1894 an lief, wurde nicht erfüllt. Dagegen löste die Regierung im Jahre 1896 die Zinsgarantie durch Zahlung von 33 Millionen Bolibares in Titres einer von ihr in Höhe von 50 Millionen ausgegebenen D yrozentigen Anleihe ab. Diese Anleihe wird seit dem Jahre 1898 nicht mehr regelmäßig verzinst und amortisiert, sodaß die Ansprüche der Gesellschaft sich gegenwärtig auf rund 7 Millionen Bolivares belaufen und überdies in fortwährendem Steigen begriffen sind.

Die wegen Regelung der vorstehenden Forderungen seit längerer Zeit schwebenden Verhandlungen sind bisher erfolglos geblieben. Der Kaiserliche Geschäftsträger in Caracas hat daher in dem Ultimatum die venezolanische Regierung ersucht, auch wegen Sicherstellung dieser Forderungen eine zufriedenstellende Erklärung abzugeben.

Sollte auf das Ultimatum nicht alsbald eine befriedigende Ant—⸗ wort erfolgen, so würde die Kaiserliche Regierung zu ihrem Bedauern genöthigt sein, die Sorge für die Durchsetzung der deutschen Ansprüche selbst zu übernehmen.

Aehnliche Beschwerden wie in Deutschland haben übrigens auch andere Mächte, insbesondere England, gegen die venezolanische Re— gierung erhoben. Die britischen Reklamationen betreffen theils An⸗ sprüche wegen rechtswidriger Wegnahme oder Zerstörung englischer Handelsschiffe, theils Forderungen englischer Eisenbahnen in Venezuela wegen Beschädigung der Bahnlinien und Nichterfüllung vertrags— mäßiger Verbindlichkeiten, theils Ansprüche der Inhaber der englischen Anleihe von 1881, die ebenso wie die deutsche Anleihe von 1896 seit längerer Zeit nicht mehr regelmäßig verzinst und amortisiert wird. Bei dieser Sachlage sind Deutschland und England übereingekommen, gemeinsam für die Befriedigung ihrer sämmtlichen Forderungen gegen Venezuela einzutreten. Der britische Vertreter in Caräcas hat gestern der venezolanischen Regierung gleichfalls ein Ultimatum überreicht.

Statistik und Volkswirthschaft. Statistische Erhebungen.

Am Sonnabend, den 6. Dezember, fand im Kaiserlichen Statistischen Amt in der Abtheilung für Arbeiterstatistik eine Sitzung des Ausschusses für die Kom torerhebung statt. Auf der Tagesordnung stand die Vorlegung von Ergänzungen der statistischen Erhebungen, ferner die Berathung über die an die Verbände, Vereine und Handelw kammern zu stellenden Fragen, sowie über den dem Beirath zu machenden Vorschlag über die Auswahl der Verbände und Handelskammern, an welche die vom Beirath demnächst zu beschließenden Fragen gerichtet werden sollen. Est wurden von dem Kaiserlichen Statistischen Amt Tabellen über dag Zusammentreffen von regelmäßiger Arbeitszeit und Ueberarbeit, sowie über die Mittagspausen zeleg Der beschloß, die Ueber⸗

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