Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Vorsitzenden der Staatsdepositen⸗Verwaltung für (Ulsaß⸗ Lothringen. Geheimen Regierungsrath Hollerith zu Straßburg den Rang der Räthe dritter Klasse und den Rentmeistern a einze in Saargemünd, Pröpper in Benfeld, Tutt in Metz, dem Rentamtmann Winter in L ngen, dem Inspektor der Verkehrssteuern Ecarius in
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Ober⸗Regierungsrath Gottfried Meyer
zu Gumbinnen zum Kurator der Universität Halle-Wittenberg zu ernennen, sowie
9.
Diejenigen Man hafte des Beurlaubtenstandes, welche der aktiven Dienstpflicht ganz oder theilweise in der Schutz⸗ truppe für Südwest⸗Afrika genügt haben, sind, solange sie ihren dauernden Aufenthalt im südweststafrikanischen ,, . haben, vom Dienste im Heere oder in der
rli
Aichtamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 18. Dezember.
lament in Sachen der Kongregationen sei und sich deshalb wundern müsse, daß er nicht gleich den üͤhrigen Bischöfen mit Gehaltssperre bestraft worden sei. —
Die Budgetkommission hat gestern ihre Arbeiten
geführt werben, und obgleich die beiden Flotten für die gleichen Ziele ihätig seien, würden 3. nicht als eine einzige Streitmacht handeln. England babe nicht die Absicht und habe sie nie gehabt, britische Truppen in Venezuela landen zu lassen oder venezolanisches Gebiet 6 besetzen. Selbst wenn eine solche Occupation nur vorübergehend
Kaise
traßburg, dem Nendanten bei der Kaiserlichen Taback-MNanu⸗ 1 Bast in Straßhurg und dem Regierungs⸗Sekretär bei Zölle und indirekten Steuern Entel in
Straßburg den Charakter als Kaiserlicher Rechnungsrath zu
er Direktion der
verleihen.
Ihm Anschluß an Meine Ordre vom 14. November 1901 bestimme Ich, daß den Gefechten, welche zur Anlegung der
Spange e berechtigen, hinzutreten unter: f. Gefecht bei Chouchouang am 24. Dezember 1900, g. Gefecht bei Nankuanto am 19. Mai 1901.
Neues Palais, den 11. Dezember 1902. Wilhelm, J. R.
Graf von Bülow. An den Reichskanzler.
Bepo rh nung,
betreffend die Erfüllung der Dienstpflicht bei der
Kaiserlichen Schutztruppe für Südwest-A1Afrika.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser,
König von Preußen 2c.
verordnen auf Grund des 8 18 des Gesetzes, betreffend die Kaiserlichen Schutztruppen in den afrikanischen Schutzgebieten und die Wehrpflicht daselbst (R.-⸗G.⸗B. 1896 S. 657), in der
esetzes vom 25. Juni 1902 (R.-G.⸗B. 1902 237) im Namen des Reichs unter Aufhebung Unserer Ver—
Vg des
ordnung vom 30. März 1897, was folgt:
8 1 Angehörigen des Reichsheeres Marine, welche auf Grund freiwilliger Schutztruppe für Südwest⸗Afrika Zeit, während welcher sie bei der
Meldung
angerechnet.
8 2. Wehrpflichtige Reichsangehörige, welche außerhalb Europas zur Ableistung ihrer aktiven
ihren Wohnsitz haben, werden Dienstpflicht auf ihren Wunsch in die Schutztruppe für Süd⸗ west⸗Afrika eingestellt. Der Beibringung eines Meldescheins
zum freiwilligen Eintritt bedarf es fur diesen Fall nicht.
83.
Mit dem Berechtigungsschein zum einjährig⸗freiwilligen Dienst versehene Wehrpflichtige, welche außerhalb Europas ihren Wohnsitz haben, dürfen zum einjährig⸗freiwilligen Dienst in die Schutztruppe für Südwest⸗Afrika eingestellt werden.
8 4.
Wehrpflichtige Reichsangehörige, welche in Europa ihren Wohnsitz haben, dürfen auf begründeten Anmag in die Schutztruppe für Südwest⸗Afrika als Ein⸗ oder Mehr sihrhn? D nur mit Genehmigung des betreffenden Kriegs⸗
inisteriums unter Justimmung des Ober⸗K᷑ommandos der Schutztruppen eingestellt werden 3 O.
Die zur Ableistung ihrer aktiven Diensipflicht in die Schutztruppe für Südwest⸗Afrika eingestellten Wehr⸗ pflichtigen erhalten, solange sie noch in Ausübung ihrer gesetzlichen Dienstpflicht begriffen sind, eine Löhnung von monatlich 50 S, für die Dauer ihrer Theilnahme an kriege⸗ rischen Unternehmungen dagegen die bei der Schutztruppe übliche volle Reiterlöhnung. Hinsichtlich aller sonstigen Ge⸗ bührnisse sind sie den der = zugetheilten übrigen deutschen Mannschaften gleichgestellt.
Die Einjährig⸗Freiwilligen erhalten freie
Maßgabe der örtlichen Verhälmmisse. von kriegerischen Unternehmungen, für deren Dauer die Fürsorge in dieser Beziehung vom Kommando auf Rechnung der Landesverwaltung übernommen wird, haben sie sich selbst zu verpflegen, zu bekleiden Tund aus⸗ zurüsten sowie auch beritten zu machen. Sie sind berechtigt, gegen eine Vergütung von täglich 2 S6 sich in die Natural⸗ verpflegung der Truppe aufnehmen, gegen Erstattung der Selbstkosten aug Truppenbeständen bekleiben und ausrüsten sowie gegen eine Entschädigung von 210 s6 von der Truppe beritten machen zu lassen. Neben dem letzteren Betrage ist für die Unterhaltung des Pferdee, einschließlich Huftbeschlag und sonstigen Aufwendungen, eine besondere Vergütung nicht zu entrichten.
Unterkunft
nach Abgesehen
Der Reichskanzler ist ermächtigt, hierzu Erläuterungen zu
ertheilen und Abanberungen zu treffen, soweit solche nicht von grundsäplicher Bedeutung sind. 536
Die Einberufung der in den 55 2, Personen zum Diensteintritt erfolgt durch der Schuhßtruppe, welcher im Einverständniß Gouverneur die Einstellungstermine bestimmt Einstellung eineg Wehrpflichtigen ist unter Geburtgortes und Tages der Jioilvorsitzende heimathlichen Ersatzkommission zu benachrichtigen
XR * 1
3 und 4 gedachten den mit Von
Angabe
jeder des
Die in den 88 dem Gouverneur nach Anhörung lauf der gesetzlichen aktiven Dienstzeit beurlaubt werden 8 8. Nach beendeter aktiver Dienstzeit in der Schuhßtruppe treten sämmitliche Mannschaften zum Beurlaublenstande des Feereg oder der Kaiserlichen Marine über
Wenn sie ihren Wohnsitz in Deutschland nehmen, so sind sie den heimathlichen Bezirks Kommandos, wenn sie ihn dagegen außerhalb Deutschlands nehmen, demjenigen Bezirks Kommando (11 V) Berlin, welchem sie ihrer Wassengattung zx. nach an gehören, durch den Kommandeur der Schußtruppe zu über weisen
Bei Mannschaften, welche nur in der Schußtruppe gedient — bestimmt der NJommandeur, u welcher Wafsengattung 1e entlassen werden sollen
Den Bezirks Kommandog (1- IV) Berlin jenigen Personen des Beurlaubtenstandes zur Kontrole u überweisen, die nach dem Schuh gebiete don Südwest⸗Afrila versiehen, ohne in der Schußtruppe gedient zu haben.
sind auch die⸗
oder der ö
er 2 etheilt werden, wird die ᷣ hutztruppe dienen, auf die aktive Dienstzeit im Heere oder in der Kaiserlichen Marine
der Organisatorischen Bestimmungen für die Kaiser⸗ lichen Schutztruppen in Afrika (Schutztruppen⸗Ordnung) in der unter dem 5. Dezember 1902 Allerhöchst genehmigten
Landgerichts zu? gegen die in London in polnischer Sprache erscheinende Zeitschrift „Erzedswit- binnen Jahresfrist zweimal Verurtheilungen
auf Grund der 5 41 und 42 deg Strafgesetzbuchs erfolgt sind, wird in Anwendung des 5 14 vom 7.
; chen Marine . können aber innerhalb der für das Heer bestimmten Grenzen zu Uebungen in der Schutz— truppe eingezogen werden.
10.
Das Kommando der Schutztruppe für Südwest⸗-A1frika hat über sämmtliche im Schutzgebiet sich dauernd aufhalte nden Personen des Beurlaubtenstandes Kontrole zu führen und zum 1. Januar jedes Jahres dem Reichskanzler (Ober Kommando der Schutztruppen) eine namentliche Liste einzureichen. Diese Liste ist dem Königlich preußischen Kriegs⸗-Ministerium behufs Mittheilung an die kontrolierenden Bezirks- Kommandos zuzustellen. .
6
Von jeder Heranziehung der Personen des Beurlaubten— standes zur nothwendigen Verstärkung der Schutztruppe sowie von jeder Einziehung zur Uebung ist durch den Kommandeur der Schutztruppe das kontrolierende Bezirks⸗Kommando unter Angabe der Dauer der Dienstleistung zu benachrichtigen.
Der Militärpaß ist entsprechend zu vervollständigen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Breslau, den 5. Dezember 1902.
Wilhelm, J. R. Graf von Bülow.
Wegen Ausführung der , Verordnung vom 5. Dezember 1902, betreffend die Erfüllung der Dienstpflicht bei der Kaiserlichen Schutztruppe für Südwest⸗Afrika, wird hiermit bestimmt, was folgt: 1) Die ,, nach 5. 2 und 4 regeln sich nach Maßgabe der durch den gesetzlich festgestellten Etat für die Schutztruppe zur Verfügung stehenden Mittel. 2) Die gemäß S8 2, 3 und 4 zur Einstellung gelangenden Personen haben für die aus diesem Anlaß etwa erforderliche Reise nach dem ö Schutzgebiet und ein⸗ tretendenfalls für die Rückreise nach der Enklassung eine Ver— gütung aus öffentlichen Fonds nicht zu beanspruchen. 3) Bei der Vorschrift im § 7 handelt es sich um eine Beurlaubung im Sinne des §z 6 Ziffer 5 der Wehrordnung, das heißt um einen Uebertritt in den Beurlaubtenstand. Berlin, den 16. Dezember 1902. Der Reichskanzler. Graf von Bülow.
Anderweitige Fassung des 5896
der Organisatorischen Bestimmungen für die Kaiser—
lichen Schutztruppen in Afrika (Schutztruppen-Ordnung). Allerhöchst genehmigt unter dem 5. Dezember 1902.
Abschnitt II S8 96. Für den 2. und 3. Absatz ist zu
setzen:
Offiziere und Mannschaften des Beurlaubtenstandes der Armee können auf begründeten Antrag die ihnen obliegenden oder freiwillige Uebungen bei den Schutztruppen 33 Derartige Anträge unterliegen der Genehmigung des be⸗ treffenden Kriegs-Ministeriums unter Zustimmung des Ober⸗
Kommandos der Schutztruppen. Bei Uebungen der Offiziere ist das Zeugniß über die Defahgung zur Weiterbeförderung durch den Kommandeur
der Schutztruppen auszustellen.
Ausführungsbestimmung zu § 9e
Fassung.
Die gemäß § 9c 2. und 3. Absatz zu Uebungen bei den Schutztruppen zugelassenen Offiziere und Mannschaften des Veurlaubtenstandes der Armee haben für die aus diesem Anlaß etwa erforderliche Reise nach dem betreffenden Schutz gebiet und eintretendenfalls für die Rückreise nach Beendigung der Uebung eine Vergütung aus öffentlichen Fonds nicht zu beanspruchen.
Berlin, den 16. Dezember 1902. Der Reichskanzler Graf von Bülow.
Nachdem durch rechtskräftige Urtheile des Königlichen
zosen vom 21. Juni und 20. November d. J.
. des Gesetzes über die Presse Mai 1874 (Neicha⸗Gesetzbl. S. G) die fernere Ver⸗
Kommandeur dem
der zuständigen
2 und J gedachten Personen können von des Kommandeur vor Abe
schreibe Anleihe erfolgt Deckung der Kosten deg Rathhaugneubaueg, zum Uueban und zur Pslasterung von Ranalisationa anlagen.
breitung dieser Jeitschrift auf die Dauer von hierdurch verboten.
der von zum Betrage von
0 1 Jinsen gelangen am 1
zwei Jahren
Berlin, den 12 Dezember 1902 Der Reichskanzler In Vertremng:
vom 2. Juni d. Kredit? Geseis theilte n, , l. Hypotheken-Pfandbriefe auch bei der von der 15. Februar d. J. beschlossenen Zusatzbestimmung zu § 42 des Statuts in Kraft bleibt, vorausgesetzt daß die Eintragung des Beschlusses in das Genossenschaftsregister demnächst erfolgt.
Der Minister für Landwirthschaft,
dem Rechnungsrath im Ministerium für Handel und Gewerbe Eugen Böcker den Charakter als Geheimer Rechnungsrath und
dem Geheimen Registrator in demselben Ministerium Karl Mohr den Charakter als Kanzleirath zu verleihen.
6.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: infolge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Eberswalde getroffenen Wahl den besoldeten Stadtraih Radack daselbst als unhesoldeten Beigeordneten der Stadt
Eberswalde für die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen.
Genehmigungs-Urkunde.
Wir genehmigen auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 21. Juli 1901, daß das der Han noverschen Boden— kreditbank zu Hildesheim ertheilte Privilegium auf Aus⸗ gabe von Inhaber⸗Papieren auch bei den von der General⸗ versammlung der Aftionäre der Bank am 18. Februar 1901 beschlossenen, vom Bundesrath in der Sitzung vom 20. Juni 1901 genehmigten Aenderungen der 88 6 Äbs. 1 und 3, 9, II, 30, 33, 34 und 40 des Gesellschaftsstatuts fortdauert, vor⸗ ausgesetzt, daß die Eintragung der Beschlüsse in das Handels⸗ register demnächst erfolgt.
Berlin W., den 22. August 1901
Der Justiz-Minister. Der Finanz⸗-Minister. Im Auftrage: Im Auftrage: Vietsch. Germar. Der Minister sür Landwirthschaft, Der Domänen u. Forsten. Minister des Innern. In Vertretung: Im Auftrage: Sterneberg. Peters. Ausgefertigt August 1991. Landwirthschaft, Domänen u. Forsten. von Podbielski.
Berlin, den 28. Der Minister für (¶ . 8.)
Vorstehende Genehmigungs⸗Urkunde wird mit dem Be— merken veroffentlicht, daß der 8 6Abs. 1 der Satzung folgenden Wortlaut hat:
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zwei Millionen Mark. Dasselbe ist in zweitausend auf den Inhaber lautende
unter fortlgufenden Nummern ausgefertigte Aktien über je eintausend Mark Nennwerth zerlegt.
Hildesheim, den 12. November 1902. Der Regierungs-Präsident.
Genehmigungs⸗Urkunde.
Wir gen ehmigen auf Grund Allerhöchster Ermächtigung
J. daß das der National-Hypotheken⸗ sesellschaft zu Berlin am 30. Oktober 1871 er Privilegium zur Ausgabe auf den Inhaber ordentlichen Generalversammlung
der Gesellschaft am
Berlin W., den 9. Juni 1902. Der Justiz-Minister. In Vertretung: Küntzel.
Der Finanz Minister. D Eee . Im Auftrage:
Heller. Der
Minister des Innern.
In Vertretung: von Bischoffshausen.
Domänen und Forsten. Im Auftrage: Hermes.
Vorstehende Genehmigung wird hierdurch ausgefertigt. Berlin, den B. Juni 1902 (1. 8.) Der Minister für Landwirihschaft, Domänen und Forsten. Im Auftrage: Hermes.
Zusatzbestimm ung zu dem Statut der National⸗Hypotheken-Kredit⸗ Gesellschaft zu Berlin.
Infolge des Beschlusses der Generalversammlung vom
15. Februar 1902 erhält der 5 42 des Gesellschafis⸗Statuts folgenden
Zusatz: Bis zu der den Pfandbriesbesitzern im Mai Juni 188 zugesicherten Wiederansammlung deg Neservefonde von
Graf von Rosadowgkny
Genehmigungs-Urkunde Auf Grund des z ö des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist Stadt Blomberg die Genehmigung zur Ausgabe Schuldverschreibungen auf den Inhaber big
ö Sechehunderttausend Mark ertheilt worden Die zur Rückzahlung vorhandener Schulden, zur
Straßen, sowie
. 1n gi
r lauten auf M) M, 10900 , er Jinssuß beträgt /, Brozent; die t April und 1. Ofioder zur Jahlung
Die Anleihe ist 15 Jahre unkündbar; ale dann erfolgt die
Die Schuldverschreib und M st:
Tilqung mit 1 Prozent durch Verloocfung oder freihändigen Rückkauf
Deimnold, den 12 Deiember 190 Fürstliches Staatg⸗Ministerium Gevekol
zur Erweiterung der J
ly 0M S werden die nach s 16a und h zur Vertheilung unter die Genossenschafter bestimmten 85 9, dem Neserve⸗ fonds zugetheilt
Sobald derselbe diesen Betrag erreicht hat, werden diese V e zunächst als Dividende an die Genossenschafter zur Wiederherstellung der Geschäftsantheile von je 200 M durch Gutschrift (535 9 Absaß d) verwendet, und erst dann
findet eine Vertheilung und Auszahlung in Gemäßheit des 5 16a und b statt⸗
ekanntmachung. Vorstehenden Erlaß vom . Juni 1902 nebst einer durch
die Generalversammlung vom 15. Februar 1902 beschlossenen usaßzbestimmung zu redii⸗Gesellschast beschrankter Haftpslicht) zu Berlin bringe ich hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnist, daß die Eintragung der Jusatzbestimmung in das Genossenschaftaregister ersolgi ist.
dem Statut
der National npothefen⸗ (Eingetragene
Genossenschalt mit un⸗
Ver lin, den 11. Nodem er 1902
Der Voliei⸗Präsident. von Windheim.
Seine Majestät der Kaiser und König nahmen e im Neuen Palais die Vorträge des Präses der Artillerie⸗ fungskommis ion, Generalleutnants Freiherrn von Fuchs, General-Inspekteurs der Festungen, Generalleutnants agner, des Kriegs⸗-Ministers, Senerale der Infanterie von fler und des Chefs des Militärkabinets, Generalleutnants äfen von Hülsen-Haeseler entgegen.
Der Bundesrath versammelte sich, heute zu narsitzung. Vorher hielten der Ausschuß für Handel und kehr und die vereinigten Ausschüsse fuͤr Rechnungswesen , für Eisenbahnen, 6 und Telegraphen, sowie die einigten Ausschüsse für Rechnungswesen und für Handel d Verkehr Sitzung.
Dem Landrath Dr. Heye in Stolzenau ist die kommissarische waltung des Landrathsamts im Landkreise Hildesheim und dem Regierungs⸗-Assessor Bergmann aus Cöln, z. Zt. in rlin, die a ,,,. Verwaltung des Landramthsamts im sse Stolzenau, Regierungsbezirk Hannover, übertragen worden. Der er nne, nf f a. D. Anton von Krosigk in lle a. S. ist als Regierungs-Assessor wieder in den Stagts⸗ st übernommen und der Königlichen Regierung in Königs— g zur dienstlichen Verwendung überwiesen worden.
Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Vineta“ 15. Dezember in Curagao eingetroffen. ᷣ
S. M. S. „Jaguar“ ist am 16. Dezember in Schanghai gekommen.
S. M. S. „Bussard“ ist gestern von Nagasaki nach ngtau in See gegangen. ᷣ
S. M. S. „Geier“ geht am 2. Dezember von Singapore ch Deli auf Sumatra in See.
. *
Oels, 17. Dezember. In der „Lokomotive an der Oder“ rd der nachstehende Dank Seiner Kaiserlichen und König— hen Hoheit des Kronprinzen veröffentlicht:
„An die Arbeiter meiner Stadt Oels!
Es ist mir eine aufrichtige Freude gewesen, daß sich viele Arbeiter iner lieben Stadt Oels der Bewegung angeschlossen haben, die heute rall durch die deutschen Lande net Ihr beweist dadurch, daß keine meinschaft zwischen Euch und jenen Elementen bestanden hat oder je ftehen wird, die es gewagt haben, einem deutschen Mann an seine re zu tasten, und daß Ihr gesonnen seid, treu zu Eurem sser und Vaterlande zu stehen. Das freut mich um so mehr, als mit meinen lieben Oelsern zusammengehöre. Seine Majestät der sser, mein geliebter Vater, Allerböchstwelchem ich von der treuen sinnung, die mir Euer Wortführer heute gelobt, Mittheilung macht habe, hat hierüber eine freudige Genugthuung empfunden. ir aber wird der heutige Tag unvergeßlich bleiben.
Schloß Oels, den 16. Dezember 1902. .
Wil helm, Kronprinz.“
Kiel, 17. Dezember. Seine Majestät der Kaiser ben, wie ‚W. T. B. meldet, bestimmt: 1
Der Kapitän zur See Scheder ist unter Belassung in der ellung des Kommandanten des großen Kreujers Vineta“ mit der abrnehmung der Geschäfte des Cbefe der auf der ostamerikanischen kation zu vereinigenden Kreuzer ⸗Division beauftragt und führt in ser Eigenschaft den Commodore ⸗ Stander weiter. Es ist dem ef der Division überlassen, den etatsmäßigen Stab einer selbst⸗ ndigen Division von Kreuzern in dem ibm nethwendig erscheinenden hnfange aus den unterstellten Offizieren zu bilden.
Das bei Korsör sestgekommene Linienschisss „Wittelt⸗ ch“ ist ohne Leck, muß aber erleichtert werden, ehe es durch n anwesenden großen Kreuzer „Prinz Heinrich“ und das nienschiff Kaiser Wilpvelm der Große“ abgeschleppt rden kann. Zu diesem Zweck sind Prähme von Korsoͤr und
Kieler Werft requiriert worden.
TZachsen. Seine Majestät der König hat, urnal! meldet, in der Nacht zu emperatur und Puls sind normal
wie dag ‚„Dregdner gestern gut geschlafen. Seine Majestäl hat aber
einer
ich gestern noch das Bett gehütet, da die katarrhalischen Er⸗
peinungen noch andauern.
Cesterre ich ⸗ Ungarn.
babe
Die Mitglieder des parlamentarischen Zucker⸗
mite g beabsichtigen, dem W. T. B.“ zufolge, heute im bgeordnetenhause eine Interpellation einzubringen. treffend die Auslegung der Brüsseler Zuckerkonven on von seiten der englischen Regierung.
Die von den Vertretern der Junge zechen⸗Partei auf
bgeordne ten eriheilte Antwort betont, daß vor allem durch
ein ige Nicht signatarmacht,
Lösung der Sprachenfrage das Terrain frei gemacht werden
ke für die Regelung der übrigen Fragen. Zur Regelung der
cwhierung, die geltenden Gesetze durchzuführen und die Ansicht
ssugeben, daß die Bewilligung der Gechischen Amtesprache he Konzession von seiten der Deutschen sei
ten. Die Czechen seien bereit, mit adlung zu freien.
Großbritannien und Irland. In der gestilgen Sigang dee Unter banseg fache Sir ent an vbell Bannerman die Menlernng um alrfnnst üer den tand der deneßelanischen Angele zen! eit nnd ragte . die r den dem Staatesekreißt deg euern Marga ef ars denn Dterbaase abgenrbene Grfliturg auch en Naterbaunse werde at- meter, erden er Premier Mialster Balfe nr ern erte, falls eichlagreber der denchelaniihen Raucærabecte niih e ge- Tien Grerhnlsse zeitige, werd e rötbig eie. ar Gleckade cheelkta, die den Gnglaad ed WNatschlard werde are brt eren Die Meckade erde ladessen dann den beiden Mächten an detichie denen Theiler der Kine darch ·
den Teutischen in Ver
1 7
Zur Lösung er übrigen Fragen würden die Gzechischen Abgeordneten gern rern, der andellderri. mil bersckedenra M Hand bieten, ohne dafür Konzessionen zu erwarten oder u 2
iecsichen Wertragd erde natürlich Elben Derbaaseg an der Unterr icãhto bil! ergenemmenen bände
Verstan digungavorschläge der den tsch⸗vohmischen 1
Cine prachenfrage bebarfe es aber nur des festen Entschlusses der
ein sollte, glaube er nicht, daß sie aus militärischen oder anderen Gründen wünschenswerth sei. Sir William Harcourt (lib) fragte, ob die entsprechende Notifikation von der Blockade werde gegeben werden, sodaß die Mächte wüßten, unter welchen Bedingungen die Blockade ausgeübt werde, und ferner, ob die Regierung die Mittheilungen ver— öffentlichen werde, die über den Gegenstand zwischen England und Amerika ausgetauscht seien. Der Premier ⸗Minister Balfour er— widerte, die ganze Angelegenheit sei sehr sorgfältig erwogen worden. Alle Bedingungen, die für die Blockade maßgebend seien, seien sorg⸗ fältig überdacht warden und würden zu ge zriger Zeit zur Benach⸗ richtigung für die Neutralen bekanntgegeben werden. Die Regierung sei sehr darauf bedacht, daß diese Operationen, deren Nothwendig⸗ werden sie bedauere, so wenig mit Unzuträglichkeiten für die Neutralen verbunden sein sollten, als sich überhaupt thun lasse. Die Bekanntgabe des Inhalts der zur Veröffentlichung bestimmten Schriftstücke werde mit der größten Beschleunigung vorbereitet, und er nehme an, daß unter ihnen sich die gewünschten Dokumente befinden würden. Gibson Bowles (kon⸗ servativ) fragte, ob irgend ein Unterschied zwischen den Schiffen einer oder der anderen neutralen Nation gemacht werden solle. Auf diese Frage entgegnete der Premier -Minister Balfour: Gewiß nicht! Sir Charles Dilke sagte, in Deutschland seien Meldungen verbreitet des Inhalts, daß die Vereinigten Staaten es ablehnten, sich in die Stellung des Neutralen zu fügen, da keine kriegführenden Parteien vorhanden seien. Seien Vor⸗ stellungen über diesen Punkt in London erhoben worden? Der Premier- Minister Balfour erwiderte, die Frage des Vorredners beziehe sich auf die Streitfrage, ob es so etwas wie eine friedliche Blockade geben könne. Er glaube, es sei wahrscheinlich, daß die Vereinigten Staaten meinten, eine solche Blockade könne es nicht geben. Persönlich habe er dieselbe Ansicht. Offenbar involviere eine Blockade den Kriegszustand. Auf eine Anfrage, wie hoch die englischen Forderungen im Vergleich mit den Kosten der Expedition seien, erwiderte der Premier⸗Minister Balfour: man sei nicht vorgegangen, um die Forderungen von Aktionären einzutreiben, sondern unter großem Widerstreben und langem geduldigen Abwarten, weil die venezolanische Regierung britische Unterthanen angegriffen und britische Schiffe beschlagnahmt habe. Sir Henry Campbell Ban nerman fragte an, ob der Premier⸗ Minister darüber Auskunft geben könne, ob die Deutschen noch andere Beschwerden gegen Venezuela hätten, außer denen, die aus finanziellen Ansprüchen entstanden seien. Der Premier Minister Balfour erwiderte, er glaube, sie hätten solche Beschwerden. Healy (Ire) stellte die Anfrage, ob die. Vereinigten Staaten einer Blockade zugestimmt, hätten, die amerikanische Schiffe ausschließen würde. Der Premier⸗Minister Balfour erwiderte, Neutrale würden nicht befragt, wenn das Land sich mit einer dritten Partei im Kriegszustande befinde, Healv fragte darauf, ob denn der Krieg erklärt fei. Der Premier Minister Balfour stellte darauf seinerseits die Frage, ob Healy denn vermuthe, daß ohne Kriegszustand fremde Schiffe genommen und eine Blockade verhängt, werden könne. Keir Hardie (Arbeiterpartei) wünschte zu wissen, ob der Premier⸗Minister darüber eine Eiklärung abgeben könne, ob das Anerbieten einer schiedsrichterlichen Regelung von der englischen Regierung werde angenommen werden. Der Premier Minister Balfour ent⸗ gegnete, er könne eine solche Erklärung nicht abgeben, und erwiderte auf eine fernere Anfrage, daß, soweit er wisse, ein Zusammentreten des Parlaments vor dem 17 1. nicht nothwendig sein werde. — Auf eine Anfrage Gibson Bowles' (kons. ), ob die Re⸗ gierung die Zuckerkonvention ratifizieren werde, bevor die Miß verständnisse mit den übrigen Signgtarmächten heseitigt und die Ver⸗ bandlungen mit den fremden Mächten dem Parlament unterbreitet seien, antwortete der Premier Minister Balfour, die Regierung sebe feine Veranlassung, die r nr über die festgesetzte Frist hin- aus zu verschieben. Es bestebe thatsächlich keine Streiffrage zwischen Großbritannien und den übrigen Signatarmächten, ausgenommen die von Englands Haftbarkeit für seine Kolonien mit Selbstregierung. Auch dieser Einwurf seli mebr tbheoretischer als praktischer Natur, da während der letzten H Jahre eine wesentliche Menge von Zucker ven den Kolonien nicht eingeführt worden sei. Gibson Bowles fragte darauf, ob es nicht rathsam sei, da die Regierung eine Uneinigleit in diesem Punkte zugegeben babe, sich vor der Ratifikation erst vollständig zu einigen. Der Premier ⸗Minister Balfour entgegnete, die Regie- rung werde die Konvention unter dem ausdrücklichen Uebereinkommen ratisitieren, daß es ibre und nur ibre Sache ist, Strafmaßregeln vorjunehmen. Bryce (lib) fragte an, ob der Premier. Minister babe sagen wollen, daß er darauf vertraue, keine der Rolonien mit Selbstwverwaltung werde innerhalb der nächsen fünf Jabre Zuckerprämien gaben. Der Premier Minister Balfour erwiderte: nein, er glaube aber, daß der Ewort der Kolonien gegenüber der großen, auf den Marlt geworsenen Zuckerquantltfaät nicht in Betracht kommen könne. Die Megierung babe ausdrücklich erklärt, daß dieser Vertrag ihr nicht die Ver⸗ pflichtung ju Strafmaßregeln auferlege. Die Regierung würde be⸗ dauern, wenn die Kolonien Prämien gäben, aber sie würde keine Strafmaßregeln ibnen gegenüber vornebmen; das sei eine ausdräckliche Abmachun Sir Willtam Harcourt (lib) siellte die Anfrage, ob die Mächte dieser Erllärung seiteng England zugestimmt bätten“ Der Premier Minister Balfour erwiderte, es best be big jetzt nech keine voll ständige Ginigkeit jwischen den an dieser Frage berbeiligten Mächten. Soweit England daran betbeiligt sei, babe dieser Punkt eine greße Tragweite für die Beziebungen Englande ju leinen Kolonien mil Selbstrerwallung; es sei aber gänzlich seine Sache den Vertrag gegenüber seinen Kolonien zu interpretieren, und die Megierung be⸗ absichtige, den Vertrag in dem aagefübrten Sinne i interpretieren. In Beantwortung verschiedener weiserer Anfragen erklärte der Unter-
Btartesckretir de AuFgwärtigen Lerd Granborne, die Regierung nur ven Desterreich Ungarn eine dircfle Mittheilung erbalten., die auf die Weigerung Gaglande Beyzng nebme, eine Vemwslicihtung zur Anwendung der Strarbkestimmungen der Jucker⸗ fendentlon Genen die englischen Telenien anfnerfennen. Musland fei die . bt, die erklärt babe, sie betrachte die Auf erlegung don Augaleihanesen als cine Verlegung der Wat benunsslquagzflausel Die Verbandlangen mit den Signatarmichten bätten aber nech leine dolliiindige Ginigang ergeben Lord Cran⸗ erllirte serner, den der veneielanischen Regierung
mebrere Weschwerden ejüaglich des Banrigh“ an den englischen Gesandten in Garca gerichtet werben Die Re⸗ gietung Wenczuelag babe sicãh daa Neck verkebaltn. vaten nischärlgung für den ihr angeblich darch Nirser Schiff juaefünten Schaden ja beanspruchen. Gia Schiedenersccht babe doe bene jolanische Nenlerung in diesem Falle nicht beanspracht. Weng ich de en gissch⸗ Hine siscen Sandelgvertragg babe nech kein Schriftrech d jwöischen Gagland and den fremden Megiernagen statt˖ Twianden Bie inefiche Nenietung kak. Uerkandl augen Eber die Ab- ten begonnen ittmmnungen den englisch.- einen Tbeil dieser Uetbandlan rn den ven der Mebhrbelt det
die Jasstamung diefer Möchte fa de⸗
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wimmt⸗ rungen mm äh tend dan R berba ** nich mil den Umęaestaltun gen. die die Mböiedernnen ech im Uaterdaafe erfakren Daben, cin perstanden err. Dar it die Uaterrichtsb ill dem Par- lamentke endagßttig angegemaca. Die Ber tagung der Par la ment id bene erfel gen
Frankreich.
Der Minister Vräsident Com ber haf, wie W T. B. meldet, der den Bischef don Aipza die Gehralteleerre der- hängt, weil dieser in mehreren Vldntern offenilich erflärt hai,
beendet und das Gleichgewicht im Budget erzielt, und zwar unter anderem durch Streichungen in den Etats der einzelnen Ministerien im Betrage von 31 Millionen, durch Verminderung der Eisenbahngarantien um 4 Millionen, Ein⸗ stellung neuer Einnahmen aus der Erbschaftssteuer um
16 Millionen und Einstellung des Gewinnes aus der Prägung von Nickelmünzen.
Spanien.
Der Ministerrath hat, wie „W. T. B.“ erfährt, die Aufhebung des Dekrets, betreffend den Religions⸗ unterricht in kastilischer Sprache, beschlossen. Der Unterricht soll überall in der Sprache ertheilt werden, die die Schuͤler kennen.
Bulgarien. Der Finanz -Minister Sargfow hat, wie W. T. B.“ berichtet, der Sobranje das Budget für 1903 vorgelegt und eine Darstellung der Finanzlage des Landes abgegeben. Dem Wiener „Telegr⸗Corresp.⸗Bureau“ zufolge hat der Kaiser von Rußland für die macedonischen Flücht⸗ linge 10000 Rubel gespendet.
Amerika.
Das „Reuter'sche Bureau“ meldet aus Washington, das Marine⸗-Departement habe den Admiral Dewey beauftragt, auf einem Torpedobootszerstörer einen geeigneten Offizier nach Venezuela zu entsenden, der dort als Gehilfe des amerikanischen Gesandten thätig sein solle, in Anbetracht der dem letzteren aus seinen gegenwartigen zahlreichen Obliegen⸗ heiten erwachsenden Arbeitslast. Der Torpedobootszerstörer solle im Falle, daß das nach La Guayra führende Kabel zerschnitten werde, als Depeschenboot dienen.
Ein in New York eingetroffenes Telegramm aus Port au Prince meldet, der General Nord sei von den Truppen zum Präsidenten ausgerufen worden und scheine Herr der Situation zu sein, obgleich die Mehrheit des Kongresses für Senegue Pierre sei. Die Ordnung sei wiederhergestellt. Bei den Zusammenstößen am 16. d. M. sei eine Anzahl Per⸗ sonen verwundet worden. Die amerikanische Gesandtschaft werde von Truppen beschützt.
Aus Caräcas berichtet dasselbe Bureau. Vor der Beschlagnahme der venezolanischen Scihtt im Hafen von La Guayra durch die Verbündeten habe der deutsche Befehlshaber folgende Botschaft an die Kapitäne der venezolanischen Schiffe gerichtet:
Auf Befebl meines Souveräns und des Kommodore der deutschen Kriegsschiffe in Westindien ersuche ich Sie, die Flagge Ihres Schiffes sofort zu streichen und das Schiff mit der Mann⸗ schaft binnen zehn Minuten zu verlassen. Dies ist keine Kriegs⸗ maßnahme seitens Deutschlands, sondern geschieht nur zu dem Zwecke, eine vorläufige Beschlagnahme Ihres Schiffes vorzunehmen, um Venezuela zur Anerkennung unserer gerechten Forderungen zu nöthigen. Falls Sie nicht Folge leisten und Ibr Schiff vertheidigen wollen, pin ich verpflichtet, Sie mit Gewalt zu verhindern.
Der italienische Gesandte de Riva hat, wie „W. T. B.“ meldet, gestern Car4gcas verlassen. Bei seiner Abreise waren hervorragende Mitglieder der e Kolonie *. dem Bahnhofe erschienen. Da es noch nicht bekannt war, da de Riva ein Ulimatum überreicht habe, fand keinerlei Kund⸗ gebung statt. Es hatte sich überhaupt nur ein spärliches Publikum eingefunden. Der amerikanische Gesandte Bowen gab dem Gesandten das Geleit bis zum Bahnhofe.
Wie den Londoner Blättern aus Willemstad gemeldet wird, ist dort der frühere venezolanische Präsident Andrade aus Kolumbien eingetroffen. ö
Nach Berichten, die in New York aus Süd⸗ und Zentral-Amerika eingegangen sind, besteht bei den ver⸗ schiedenen Republiken einmuthig die Absicht, sich an dem gegenwärtigen Konflikt Venezuelas nicht zu be⸗ theiligen.
Einem Telegramm deg „New York Herald aus irt of Spain zufolge stellt der Agent der venezolanischen Aufständischen daselbst in Abrede, daß diese sich mit Castro gegen die verbündeten Mächte verbunden hätten; er erkläre, die eingegangenen Berichte meldeten, daß die Auf⸗ ständischen die Regierung struppen bei Guiria und später bei El Chico geschlagen hätten, wo letztere voll⸗ ständig zersprengt worden seien; ebenso werde berichtet, daß oo Aufständische gegen Carcass heranrü ten s
Eine Depesche der Dailn Mail aus Willemstad meldel, die venezolanischen Ausfständischen näherten sich Valencia. Die Bevölkerung in Caracas verlange dringend Castro's Rücktritt; es heiße, daß dieser sich ver⸗ borgen halte
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Kaiser von Korea hat, nach einer Meldung des W. T B- aug Soul vom gestrigen Tage, mehrere mwinister entlassen. Der noch in der russischen Gesandischaft beñindliche Mi sei in eine Krovinz verbannt worden
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