1902 / 304 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 29 Dec 1902 18:00:01 GMT) scan diff

1 * der beigefügten erläuternden Denkschrift wird stimmungen mit dem deutsch italienischen Uebereinkommen vom 18. Ja. Enteignungsrecht von seiner Regelung aus eschlossen hat, sammt den ö. Außerdem wurden oe ausgeführt: nuar 1892 deckt, sind auch die zu treffenden Meder mngen ungefäãbr die ann f J ! erkaufte

*. zu ie Nebengesetzen doch auch auf das 2 Enteignungsgesetz ausübt, Bertaufs. a nr en ge * gese gehenden Körperschaften haben zu dem in Aussicht ge= 8 Es kann daher auf die Bemerkungen zu dem Abkommen mit gerecht zu werden, war daher hauptsächlich Aufgabe der zweiten Auf⸗

Spalte ; ; talien verwiesen werden. Die in letzterem Abkommen in Artikel II lage. In dem vorliegenden ersten Bande derselben, der die Er⸗ Gezahlter Preis für 1 Doppeljentner Menge an . icher ane, 2 ,,,, 5 Borschrift äber Sie Berechnung der Prioritätsfrifien für säuterungen zu den Ss 11 bis 14 des Gesetzes enthält und darin die . 2 ãtzung verkauft c hheftalt, welche die Liebercinkunft, durch die Bꝛrüsseler Zufatz⸗ 1 che ag welche in den verschiedenen Ünionsfändern ver, Frage, unter welchen Poraussetzungen und in welchem Umfange niedrigster höchster niedrigster höchster niedrigster höchster Doppel zentner is Doppel zentner .d Fesnltgenenm ber 1966 erhalten hat, Tie Zustimmüung zrtiärt. chiedenen Charakter als Gebrauchsmuster und Erfindung) haben eine Entziehung, vorübergehende oder dauernde. Beschränkung 4 4. 4. 4. (Preis bel h ä. Ttrit falle wie in der Vorlage Mm, gie ben hh ichs lags. können, gilt, wie dort bereits hervorgehoben ist, alch ohne eine aus. des. Grundeigenthums zulässig ist, sowie die materiellen . 6 bemerkt war, nach Ratifikation der Brüsseler drückliche Bestimmung im Verhältniß zur Schweiz. n, 2 9 sih 96 , . ; achten, eh ere Gertraggstaaten erfolgen. ee, r ee ĩ ; . ie ser ufgabe in anerkennenswerther Weise unterzogen. Meißen. ; 2 . 13,50 ic feen n fen innerhalb der . , ö 84 Außer den Gesetzesmaterialien sind die gesammte einschlägige diteratur irn w 139 1359 146535 14565 . . . iet bawirtt. worden, Allerdings haben nicht, alle beiheill gten wn, Bu Arti n. m ann, , , . 22 1 . . unge netiziert., Vielmehr if die Ratifikation von Serbien, Der Inhalt des Artikel 8 des Uebereinkommens vom 13. April preußischen Obertribunglg, des Gerichtshofes iur Entscheidung der . ; J 1 1 6h 1 —ĩ silen und der Dominikanischen Republik aus äußeren Gründen 1892 ist theils gegenstandslos geworden, nachdem beite vertrag⸗ Kompetenzfonflikte, des Oberverwaltungsgerichts und vor allem die des . . . . . 1 ; ; . nt var Spanien aus materiellen Gründen, zun ichft abgelehnt schließenden Theile der darin Üübernemmenen Verpflichtung nach- Reichsgerichts, sowie die Entscheidungen, Verordnungen und Erlasse . . ö 20 4 3 . ;. . 6. San übrigen Verbandslander sind jedech nach dem Schluß— gekommen sind, theils wird er durch die Bestimmungen des Unions— der Verwaltunginstanzen, namentlich der Ministerialinstanz, in dem 3 1631 . 3. z nor . in dem Ratifikationz. Protokoll vom 14. Juni 1532 Tberein. vertrags (Artikel g, 10) gedeckt. . eingehenden Kommentar verwerthet, der infolge dessen ein umfassendes 5 1 1633 . ; ö n nslatkel unter ich emnt dem Nafür in Kubsicht Ebenso erübrigen sich die Nummern 1 bis z und 5 des Schluß⸗ Bild von dem gegenwärtigen Stande der Behandlung der in den ersten , 3 1 . mim nenen ' Heifpunkte, d. h. mit! dem J4. September d. J. protokolls. Die in Nummer 1 enthaltene Bestimmung über, den beiden Titeln des Enteignungsgesetzes enthaltenen Bestimmungen in 66. ; ; .. 3 ( san lfmmkest. zu. segen. nter . jlmstanden ließt HDandelsnamen ist in Ärtitel s der internationglen Uebereinkunst der Wissenschgft und in der Praxis gewährt. Auch die Altenburg . 130 1390 1356 1556 z / jn der Absicht, auf Grund der von den gesetzgebenden wiedergegeben. Der Vorbehalt in Nümmer 2. Ter zine An. wichtigen Frgänzungen und, Aenderungen, die, das preußische Ent⸗ d i . 1445 14390 15,00 15.56 . ; ] . ; mperschaften ertheilten Zustimmung demnächst den An. meldung in * Einem anderen alt den vertragschließenden eignungrecht durch das B. Ge-B. und die Nebengesetzt erfahren hat, . ; J ; z 16, h ; . ; ö ; 6 bes Reichs an den Verband derjenigen Staaten, welche ratifiziert Staaten berücksichtigt, regelt sich in Zukunft nach den inner— sind an geeigneter Stelle erörtert und dabei die Materialien des Ger ste. ain auszufprechen. Ist es guch an 3 nicht erwünscht, daß einzelne halb der Union geltenden Grundsätzen. Nummer 3 wird mit B. G-B. und alle zugehörigen Gesetze benutzt. Der Kommentar K 13, 90 13,20 maukstagten der patentrechtlichen Gemeinschaft, in welche Deutsch. der speränderten Fristherechhung . be,, n,, * ,, Trebnitz . 8 . . 1365 1505 190 1650 . ; = lutrelen will, einftweilenznoch fernhleiben, so werden hlerdurch Der Nummer 3 ist als besonderer Absatz dem Artikel 5 angeschlossen kommenkatorischen Bearbeitungen dis privatrechtlichen Inhalts des J . . 8 ö . ' Gründe, welche in unferen Bezigchungen fu den, Übrigen (vergl. nachstehend zu Artikel Il). Der Vorbehalt in, Nummer h Gnteignungsgefetzes, ist geeignet, daz Verständniß desselben, ins= d i . 11 36 1226 12.56 13,56 ; ; mnsslaaken für den Änschluß sprechen, in keiner Weise abgeschwähht. hinsichtlich der Marken, deren Inhalt gegen die Sittlichkeit und die hesendere der für die Entschädigungsfrage in Betracht kammenzen k 13.36 1550 11 60 14 66 cbt gebn gen ehh, genie beutsche Jnduttrie fehr hohen fentiiche Rrdihng weisssßtz ihn burg zie zershiften in Abl. des Beftimmungen, zieh ih zug Fein, nn is sch Kehr bei der An= Liegnitz . . 1376 1376 1426 1426 . ; hatb darauf legt, unser Verhältniß gerade zu einigen der gößten Artikel 3 der Ünion und! in Abf. Z der Nummer 4 des Schluß, wendung diefes Theils des Gesetzes als nützlich erweisen, n 1320 1326 14356 1436 ö „onzstagten, welche die. Ratifikatian bewirkt haben auf der Grund. protokolls zur Union gedeckt,. Sitteñ Handelsrechtliche Réchtsprechung 130901, nach dem i .. . 16 1 . . real n nl den in Brüel beschlosenen Llenderungen mögichst hierndch bleiben kur in Wirksamkeit Artikel 5 und 7 des alten System der (ee, bearheitgt und zufammengestellt von Emil . 16 3 36 13 . . rebel zu ehen. Uebereinkommens sowie Nummer 4 des Schlußprotokolls hierzu. Kaufmann. Rechtsanwalt in , d,. weiter Band. Han= Neiße... ; 296 . 11 065 1239 mr Seite dem Beitritte des Reichs wird, wie bereits in der eingangs Während Artikel? nothwendig ist, um deutsche Crfinder nach wie vor nobfr, Helwingssch Verlagsbuchhandlung. Gel. 3,60, der . 6 1550 16 13 ze lnmdeWoklage herrorgehoben ist, die Ümgestaltung ker mit * der nach dem schweizerischen Gefetz erforderlichen äußeren Kenn, vorliegende ztzejte Band, der sich zeitlich an den ersten anschließt, or e JJ 11.95 14,5) 15 66 16 06 . brreich Ungarn, Italien, der Schweiz und Serbien, bestehenden peichnung der Patentierung zu befreien, ö. hinsichtlich des Ärtikel 5 unterscheidet sich von diesem durch eine erhebliche Vermehrung der an— H HJ 1566 15 560 1766 1766 : : ; onderberträge über den gegenseitigen Schutz des gewerblichen Eigen. bas zu Artifel'h des deutsch,lialienischen Üebereinkommens vom 18. Za. sezogenen Zeitschristen und durch Hinzufügung der Rechtsprechung zur Kiel. 13, 460 15460 14.66 1466 : ̃ ;

. ; z us nothwendig. Während eine Verftändigung mit Desterreich.; nuar 1892 Bemerkte. Gewerbeordnung und zum Gesetz, betreff znx die Abzahlungs. Goslar . J . 1416 1566 15.16 1666 g j . ; ; —ĩ . und Serbien noch aussteht, sind die Verhandlungen mit . Zu Artikel II. eschäfte, ö eines Sachregisters. Die Fin . den wer= w 15 06 15 00 18. 06 16 05 —ᷣ z gulien und der Schweiz abgeschlossen worden und haben zu den vor⸗ Im Artikel II ist zunächst der Inhalt des alten Zusatzprotokolls, chiedenen ammlungen und. Zfitschriften veröffentlichten Ent 7 . . . ĩ 1325 1325 1375 1375 ͤ . . ; ; enden Abkommen geführt. der insofern von Bedeutung bleibt, als er eine Einschränkung des cheidungen zu dem Handelegeschbuch und, den ührigen berück Krefeld ö . ö ; 1256 1256 12366 12.66 ; z ; z ö ; 3 8 theilweise über die nr , , hinausgreifenden Artikel 5 ichtigten Gesetzen., im Ganzen jeßt zu 18 Gesetzen, sind nach der R ö J . 6 1 6 . . Im Einzelnen ist Folgendes zu bemerken. in sich schließt, behufs Vereinfachung der äußeren Anordnung des eihenfolge der einzelnen Paragraphen bezw. Artikel in prägnanter 8 J. ig . . J ; 13 1 r 2 6 . Stofffz lalz Lesonderer Abfatßz dem Krtikel 5 angefügt und durch den Kürze und voller Klarheit wiedergegeben. Ein Vorzug dieses kleinen Meißen ö . 263 an 14,00 1450 ; Abk mit Italien auch in Artikel 11 des deuischitalienischen Abkommens enthaltenen Werkes bestebt darin, daß auch CEntscheidungen der Instanz gerichte ö . w . . 1 3 13 ; ; ñ omm . ; ; a 3 ergänzt worden. n n,, . e nh ,,. 1 dielfa . ö w J h ; . ö k Artike . ; z ; 21 2 werthvoll sein, auch diejenigen Gesichtspunkte benutzen zu können, na ö. k / = . 1 6 5 12. . 6, . Zweifel i ö. r den ee ur n , ne, en nn,, ,, n, . ein . er gi drr g, * en ge,. , um een, c k : , 82 . . 12. . m 18. Januar 1892 (Reicht -⸗Gesetzbl. S. 292) zur Pariser Union n ö , . Mr verkörpern diese En eidungen ebenfalls die Berührung des todten i 1. 8 1g 168 ö 1420 3 ö f vermeiden, diejenigen Bestimmungen des ersteren auf, welche durch e n n ö,, Q . eh Gesetzeswortes mit dem e e des tãglichen Lebens, zeigen hãufig neue e 5. 1 6 . 12. ; Img nf e, n,, 3. e , . , . geren, entbehrlich, ihre Uufrechterhalkung enksplicht! einer Anregung ber 1 e,, . 6 geben damit auch der Wissenschaft

8.9 , . . ; J ö. ind dies die Artike is 4, 6 und 8. Der in den auf— He. e ,, nregung jur Vertiefung desselben. 9 J 1370 13,30 d ; ; ; . sbobenen Artikeln 1 und. 2 aufgestellte Hauptgrundsatz. welcher die . Regierung, die hiermit etwaigen Zweifeln vorzubeugen ö bin . etzbuch für das Deutsche Reich nebst 11 1200 12359 13,50 13,50 ; ö . ; Hiichstellung der beiderseitigen Staatsangebörigen u. s. w. kinsichtlich ; dem Einführungsgesetze, erläutert von Dr. Reinhard Frgnk, Arnstadt .. = , 14,60 14,60 2. 69 12. é, gewerblichen Rechtsschutzes gewährleistet, ist in den Artikeln 2 r or der Rechte in Halle. Zweite, neu bearbeitete Auflage. Hafer. d des Unionsvertrags enthalten. ö eipfig, Verlag von C. 2. Hirschfeld. Geh. 9 M Dieser etwa glbing 1160 1200 1210 1280 Die gegenseitige Einräumung des Prioritätsrechts in den Fo Seiten starke Kommentar zum St. G.-B. von dem Nachfolger Brandenburg a. 5 ö . ö 13,365 135 56 14,36 14.36 3 tileln 3 und 4 des alten Uebereinkommens entspricht dem Inhalte von Äszt's an der Universität Halle hält auch in seiner neuen Auf⸗ m m 2 ö . * en 14686 160 = ä Artikel 4 der Union. Der Grundsatz des alten Artikels über die Literatur. lage die Mitte zwischen den großen kommentarischen Bearbeitungen r ; ö 2821 1550 1550 t bo 14 66 ; slerkennung der Voraussetzungen für die Eintragung von Schutz- . und den nur mit kurzen Anmerkungen versehenen Textausgaben. Mit rm k . 180 1680 22 2 13. . ren ist in Artikel 6 der Union in Verbindung mit Nummer 4 des Vorträge über das Bürgerliche Gesetzbuch. Sonder ibm bietet der e ref dem Lernenden wie dem Praktiker zum Ver⸗ . 66 zi. 17 2 2 366 356 1550 1550 17 ; Eöiußprotokolls zu derselben wiedergegeben. Artikel 8 ist, soweit er

1 . 2

z abdruck aus dem ‚Sächsischen Archiv für bürgerliches Recht und ständniß und zur Anwendung der strafrechtlichen Normen ein bequemes . 1236 12560 12836 13556 ; 3 Inkrafttreten der geltenden Verträge regelt, gegenstandslos ge— Prozeß '. 582 S. Leipzig, Verlag von Roßberg u. Berger. Geb; Hilfsmittel, in dem die den Lernenden verwirrende und dem Praktiker 11? . 12, 80

15536 13566 1366 J ö 6 ö wen, während besondere Bestimmungen hinsichtlich einer etwaigen io M = Das Werk ist aus Vorträgen hervorgegangen, die seit 1897 die Handhabung oft erschwerende Fülle der großen, andererseits aber Brieg i 12.20 17. 16 123356 1325365 . ; Eindigung des neuen Abkommens nicht erforderlich erscheinen. vor sächsischen praktischen Juristen zur 66 in das neue Recht auch die Läckenhaftigkeit der kleineren Kommentare vermieden ist. Die 9 . . 1 . . . . . . . . . . = = / ö / . r Sagan 1

2 ** 13586 1335 diernach bleiben nur die Artikel 5 und 7 des alten Ueberein.· gehalten worden sind. Bei der Ver leichung mit früherem Recht stebt Bearbeitung zeichnet sich . und Vollständigkeit sowie durch Holt berg i. Schl. ö ö 1230 1230 1255 1265 . kamens in Wirksamleit. . . ; deshalb das sächsische Bürgerliche 8 im Vordergrunde; doch ihren streng wissenschaftlichen Charakter aug, sodaß sie sich in bobem Gol 8 i. 1 1266 16 1360 1386 12. . Die ꝛeichenrechtliche Sonderbestimmung in Artikel 7 sowie die in ist auch gemeines und anderes Partikularrecht, besonders preußisches Grade zu einem ständigen Berather des jüngeren und des in der = K ; 1360 1316 136595 1366 . = . 1 des Artikel 5 vereinbarte Erleichterung des Ausfübrungs. Allgemeines Landrecht und Code eixil vielfach berücksichtigt. Da auch Strafrechtspflege beschäͤftigten älteren Juristen eignet, dies um so . 2 ß * ] 43 6 66 188 ; . . ; ĩ ; e behalten auch in Zukunft selbständige Bedeutung. Der die k neuen Rechts durchaus selbständig und ohne

1 2 ĩ ;

̃ e t t ö ; b ng uen 2 s meir, als auch die neuere Literatur und Rechtsprechung überall 1136 1266 2 8 ) des Artikel 5 ist, obwobl binsichtlich der Erfindungen durch Kenntniß des sächsischen Bürgerlichen Gesetzbuchs perstãndlich ist, verdient berũcksichtigt ist. Reize : 3

* * . 3 58 ; s n Artikel 5 des Union gpertrage gedeckt, wegen seines für Muster, das Buch nicht nur bei saͤchsischen Jurssten n . Die Reich⸗ Die Gewerbeordnung für das Deutsche Reich in der . a . r r 13 3 12. Modelle und Marken maß geben ken Inbaltg nicht zu entbehren. Die haltigkeit des Gebotenen ergiebt eine kurze Inbhaltsũ zersicht. Land˖ Redaktion vom 26. Juli 1999 mit sämmtlichen n , ier ih s, , , 163 1636 16 3 16636 ? . . . sacben erforderliche Ergänzung zu Artikel 5. des Uebereinkommens d= , Dr. Müller hat das Einführuggsgeseßz um B. GB. bestimmungen für das Reich und für Teese; * 6 1 = 5 * . 116 1685 1386 . . . ben 18. Januar 1892 enthält esprochen. Dem allgemeinen Theil sind ein allgemeiner Vortrag des Gebrauch in Preußen erläutert von Kurt von Rohrscheidt, * . 3 . 11 86 19 6 121586 r = = . . . Artikel 2 Bebeimen Justijratks Dr. Börner und ein Vortrag des Landgerichts. Regierunggrath. Tei u. 1410 S. Verlag ven C. L. Dir chseld. * w ? 68 1 48 33 . . . . a vorliegenden Abkommens, indem bier jur Vermeidung von Zweifeln räsidenten Frey über die juristischen Personen mit Einschluß der dein i Geb. 23 50 6 Unter den Bearbeitungen der Reichs. . 2 ed its 1h . . . . a Lusdrucke gebracht wird, daß die in Artikel 2 der Zusatzakte vom Stiftungen dewidinet. Das Necht der Schuldverhältnisse im allgemeinen Gewerbeordnung standen bisber die mit besonderer Rũdsicht au 1 222 1 1525 i555

* * ö. ; I Teiember 15500 gewährten Vergünstigungen durch den Artikel o sst vem Gebeimen Justinratb Dr. Otto behandelt, der auch neben reußen unternommenen denjenigen an Umfang wie auch an Inbal 23 . 6963 166 66 93 3 13,30 13,38 12. . n Aten i n =. eine ö 2 nicht erfahren. dem Ober Juflijratb Trankner daz Recht einzelner Schuldrerhältnisse erbeblich nach, welche baut sachlic für andere Eimelstaagten, nament Freseld J 15505 15 55 14665 14 00 ; ; ; x x = Artikel 3. örtert bat. Aus dem Sachen rechte bietet Justirath Pr. Grützmann lich Bavern, Sachsen, Württemberg und Baden, bestimmt waren. 6 I 6 . 4 356 ö 1300 1300 ; Gz kann bei der Anwendung der Artikel 2 und 3 des Uniong.— Vorträge über die Wirkungen des Vesitze· das Grundbuch und die Hierin ist durch das vorgenannte Werk ein höchst erfreulicher Wandel ge⸗ 1 17424244 3 1. 14.30 1580 1655 17 56 30 15 25 15, 13 17 ; rrags lein Zweifel darüber obwalten, daß der Beitritt des Reichs Sicherung den Forderungen durch Grundstück, Aus dem Familien. schaffen worden,. De selbe enlbält einen großen ß 1 333 1w nz ind 133 165631 . 1635 311 22 ; non woñ' selbst die Verpflichtung init fich bringt, den Verbands. rechte bespricht Obe landes gerichtgtatb Ur-, Wul ert und aus dem Kommentar zur Gewerbeordnung und vereinigt in fich das pe ammte 11'' 2 3 j. iriöß iir 14, 30 16 5 3 a 1s 15s 26.17. Tarn auch den Schug der Gebrauchs muster einzutänmen. Dabei Grbrechte Gebeimer Natk Nägel die wichtigsten Matftien. kur nslegung uhnd praiütschen Dandhabung des Gesekes erferzgliche —— z. it. 1 63 168 l . O6 20. 12. a t 9 8 Das bürgerliche Recht. Das Bärgerliche Gesetzbuch Material. Der Verfasser giebt zunächst auf den ersten 1. eiten

Fd 2 5 2. ; ne e sbterunkten känflin dir Prierstatssristen für feick nebst Einfũbrungegesetz und Nebengesetzen, das preußssche Ang fübrungt. einen gedrängten Abriß der Geschichte deg deutschen Geꝝxerberechtꝭ zrechle 1m bchandeln sein werden, welche in den ein einen gelen und sämmtliche seit dem 1 Januar 180) geltenden Neichs. und welcher. kur und klar geschrieben, das Notbwendigste um Verständn Lie indern einen verschiedenen Ebaralter (als Gebrauch mufter oder preußischen Landesgesetze mit den dazu ergangenen Erlassen. Ver der Entwickelung rieses wichtigen Tbeileg des wirtbschaftlichen Lebeng srrung) haben konnen, einen Anbaltspunft dabin, daf der Gbaralfter ordnungen, Anwelsungen und den nech in Betracht lemmenden Ent. und Vechtes des deutschen Veolleg darstellt. Sodann werden auf 13.80 1400 14.20 1440 31. 14.00 1555 n Schutzrechtß im Ursyrungelande für bie Fiisidauer ent. scheidungen der bächsten Gerichteböfe, für den Dandgebrauch in zer 677 Semen die 139 Paragrapken der Gewerkeerdnung einge bend . 2 16 55 . * 1556 1650 25. dedend it. Hiernach würde ein deutsches Gebrauchsmuster, seinem ee, jusammengestellt und kommentiert ven Dr. jur. R. Türcke, erläutert, und dem Kemmentar felgen auf C44 Sciten al Anlagen 150 co rd 23 : na 2 men m der inneren Natur des Jiechts Jemän, für ie n. Amtgrichter in Stendal, und T. Nie de nf br, Amtegerichtsratb' unter A. zugehörige Reichs. und vreußische Gesetze unter B. die 1365 15 05 15 39 13 76 13,31 13573 24. * DNung in einem der Verbandestaaten, seJs es ale Erfindung, sei es Malelbtt n. Band, Vi ud 198 Verlag . Noßtera u. allgemeinen vrenßi chen w fur Gem erkeerd nung 12,90 13 146 ig. S 146606 35 1276 13525 7112. . Naster, eine Priorltät von J Mongten iu beanfrruchen baben, Verger, Leivnsg. Von diesem umfassenden Werke, dag im und unter C bis G0. die den einzelnen Paragrarben des Geseteg 163 * 8 338 2, . Tärend einer aug einem der Uniongländer berrübrenden Patent- Anschluß an einen Kommentar zjum Bürgerlichen Gesetzbuch eine Zu! ergangenen Reich · und Vreußischen Bestlmmungen. weiter Au 15 oo 16 60 : b 1470 1416 20. 12 ; Scldung, auch wenn sie in Deutschland als Gebrauchsmnster in die sammenstellung aller seit dem J. Januar IGöö geltenden Neichz. und 33 Seiten wäbrend des Druckeg erschienene Nachträge und endlich au 15690 15.80 16009 1640 ;

, ,, =. vreußis Landes gesetze vrivatrechtlichen to ne u er 80 Sei Sache S ies eberst f amen at, ene Briorlhät fur sie Duner ven 13 Menaten m vreußischen Landes geseße vrivatrechtlichen Inhalts nebst den damn er 9 Seiten das Sachregister. Schen aus dieser kurzen Uebersicht ist at

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= z eat der Wortlaut. des Artikel 4 des Uniengvertrags für die Frage, 1149 1470 1430 1609 1 13,30 13.30 13,50 13,60 3 1350 1356

133550 15890 14400 14,20 3711 13,80 13,93 13.30 13 36 14900 14.50 R 15. 75 3 585

m de de e, d=, ,.

7. 3,

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Wiel Cereik raus den dorhandenen Bessimmmngen er gangenen Verordnungen, Erlassen und Anwelsungen hringt, liegt seit u erkennen, welch eine Fülle ven Material dag bietet. 21 1 2 1 2 * P

Die verkaufte Menge wird auf dolle Derr eertner und der Verkaufgwerth auf volle Mark abgerundet mitgeibeilt. Reede Auffassung ist obne von irgend einer Seite beanstandet ju KWniqer Rin arch der dotte Wand wor, er da eden, mil, derne a me, ,. 8 ae n dar Gel e deutung, daß der betreffende Prelg nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechgs Spalten, daß entsprechender Be richt feblt. reren

* Der Durchschnittepreig wird aug den unabgerundeten Jablen berechnet.

in der oben erwäbnten Denkschrift den geseßgebenden In den Grlänterungen kt bier nech gröfere Ausführlichkeit erstrebt die Gescke bejeichnet, welchen derselbe seine Gntstekung und At ände werschaften des Reicha mil geheilt worden weird aller Voraud iht nach alg in den beiden eisten Wänden, sodaß das Werk vor den eiche nenen rung verdankt; dann felgen in lateinischem Dru * . en den, d Born . ( ) tete ö . 2 Motive ir s 57

n, rn es Gehören bessmmmecnd, sein und kedur te Faker an großen Kommentaren nicht jurfckutreten braucht. Die Bearkeitung Mottden. senrit dir selben nr die

: 8 ee dd, een Wufagnbmne in die Abänderungéderträze nicht. X ——— n r Dur der leitenden sind, und bierauf die erläaternden astibrungen den Ver⸗ Varlamentarische Nachrichten. frist, wenn die Anmeldung juerst in Deutschland bewirkt ist, auf Vorstehende Bestimmungen sinden auf diejenigen Erfindungen Bern vorstebende Auffassung gleichwebl in Artikel 3 des vorliegenden . eee , Wm LMt-= * D r , . * ane den ig. Dire ergäten e, Sinn e. . w ö WHenate, wenn die Anmeldung zuerst in Jtalien gemacht ist, auf nicht Anwendung, welche nach den Gesetzen eineg der vertraz. Ntemmeng mil Iiallen besonderen Auedruck gefunden bat, Jo it geseße. Ven den im Kommentar bern ksichtgten lablreichen Neben Tem eichstage sind ein am 1. Juni d. J. in Rom 17 Monate bemessen. schließenden Theile vom Patentschuz. ausgeschlossen sind. Jedech kennt jeriglich der Wunsch der ital ienischen Regierung waßarben Kicken und Merordungen sind wiedesum die kärzeren in diesem selbst, zwischen dem eiche und Italien geschlessenes Ab Artikel 4. bleiben die Vergũnstigungen, welche dem Inhaber eines Patents m eren. G, darf sedech aus dem Feblen ciner glelchen Vorschrift in , 1 kommen ur Abanderung deg Uebereinlommeng vom Dag vorliegende Abkommen tritt mit dem Jeitpunkt in Kraft, Artikel 2 der Zusatzakte vom 14. Desember 1900 ur internationalen e zaderen Abkommen zur Abänderung unserer Sonderverträge lein dem eben ng die Legalegdunngg der d Ge, bel en it. di m 13. Januar 18, betreffend den gegenseitigen Patent⸗, u welchem der Beitritt den Deutschen Reichs ju der in Paris am D f

neznge aug den Auglegung don Bedeutung

2 . : 91 * ; 8 ? zed ruck setze enthalten Bes ag gen ·

3 ; Hen 1 : U 1 Ronvention um Schutze det gewerblichen Gigenthums, dem K* iuß in dem Sinne gejogen werden, alg wenn die Frage im en,, . 8e n, , o Muster- und Markenschutz, und ein am 23. Mal d. J. 20. März 1333 geschlossenen internationalen Uebercinkunft um Schutze 20. Man 1833, jugesichert sind, unberũbtg. . ltuisse im den anderen Vert ragestaaten oder a den Ländern, ien * * in n , n 2 ae n, 32 2 in der Ferm den Sichworten Gebrauch g in Bern zwischen dem Relche und der Schwe des gewerk lichen Gigentums nebst der Brüsseler Zusatzalte vom Mechtgnachtheile, welche nach den Gesehen der vertragschlichᷣen · nige der Pariser Union angeboren, anderg gebandbabt werden sollte 383 Beschtãnkun nen mikalten i e Gee te sund 66 * * 2 * * . . 3 mines d . schlossen tg? Abkommen zur Ubänderung 14. Heember 1900 witksam wird. den Tbeile bei Grfindungspatenten im Falls der Siienwwerme gern Ariel elne G m m, n Reben handelnden Cage fd —— * . ** 16 , ,, . *

mmm wa, ü ; 2 ͤ eintreten, e e Ab 219 ; ; . ] 5 Lem Leben bandelnden angesngt, und an di e dun- n Nach ch! 1 n S naen 1 nir rn. * K3 w Tiesenigen Erfindunge 9 und Modelle Fabrik. umd k a mn, M den Jeltvankt fest, in dem Te Umgestaltung des alten Ueber- eitigen Patent« Muster- und Markenschut, nebst einer / * n .

*.

zutsgcscze schließen sich die Nentengutegeseßze und die über die Renten. Uckrigeng sind die Gntscheidangen nicht aur nach diesen erläuternden Denkschrift zugegangen

; f ; Rlemmen wirfsam wird. Da die Abänderung im engsten Jusammen- len in. Dann felgen das in naben Kejtcbungen jum Sachenrecht sendemn gleiihteitig auch nach anderen Werken, la nen sie abe nu indelgmarten, welche dor 14 in n * bereich Artikel III. ; oe mit dem Inbalt deg Uniengdertrans rekt, oll dag Vorliegende siebende Reickagesetz über die Jwangzderstelgernng und Tie zwang. oder ange re nen 80 G6. G. NR Namrh. Rune 2 Das Abtemmen mit Italien lautet in deutscher Sprache 1 4 6 n,, 51 z 3 nach * vacliec n Iblom men 6h Mit dem Zeltvunkt in Kraft, Hamen in Dem unenkiid in Wirffamfeit trejen, in dem der derwaltang mit den übrigen sicͤh auf dee Jwangtwollstredang be- Prenfisches Vermaltungeblatt n ** ), niert, um cia erra er Das Abklemmen mit Jtalien lautet in deutscher Mah aabe der, a. 3 und 4 des Nebercinkemmen zem 13. Janwar u welchem der Beitritt des Deutschen Reicht ju der in Paris am benim der Deutschen Meichz jur laternatienalen Uebercinfuanft Gel- Lebenden Giescgen und lum Schiuß die Grundbuchordnung nebst den wänschteg Anfsuchen 36 Möglichkeit a erleihtern. Die Siellen in Artikel 1. sc eder nach Maßgabe des Artikel 4 der Pariser Uebereinkunft, je 20. März 1833 geschlossenen internationalen Renbentien lum Schutt dag erlangt. Nusfßkrungzteitimmungen. Ticser dritte Band ist semlt ven außer anderen Geiegen, auf welche die ü derne. ale Pie Arne 1 Kia g 8 und 8 re cberrlakemmeng ber den nachdem das cine Cder dat andere dem Anmeldenden ansilger ist. deg gewerblichen Glgenthums nebst der Brüsseler Jusatzakte dean Artikel d erdentiiher Neickkaltihtelt und darfte nicht gur den vreufnschen nale lne ien ber long fir rie Garen, edi, T. ee scitigen Patent- Muster⸗ und Markenschaß dem 18. Januar Has Miet etehhtemmen soll e und die Ratifilationen sobald 14. Dejember 1900 wirksam wird. welt den Uckergangasastand für die ur Jeit des Inkrafttreten dee Jurtsten, sendern auch weiteren Kreisen als nütlicheg Handbuch will den Gesegen und Wererdaungea fad fer in ibeem 1592 erden aufaebeben ale w autgerchseli —— me. Artikel IV. Wrarnden Rblommens schwebenden Anmldungen. Giner besenderen lommen sein. rellen Wernlaut ar beteten, Der Neem, n, enen . ; Artilel 2 n * ll w 7 haben die belderseltigen r 112 dad Für diejenigen Erfindungen, Muster und Medelle, Fabrik⸗ ard Rhamang bierüker bebarf ce, weil die Prieritätsfrist nach der QDag Getz ker dier Gnteignaung von Grundelgen⸗ für die rrrußiscke Prarlg Dearbeitezs, er . Artilel ( den Ueberekeiemmerg ird dem Abf. 1 felgender deenhärtige Ueberrinkemmen unterneichnet und ibre Siegel beigedräckt. eee welche vor 8 4 dem Artilel 11 57 4 3. n anders beg. 2 wie = dem 9 226 * 1 1 mit 1 1 des 86 * e far dag Nerch . ; nin gen J ö S r punkt angemeldet worden sind, kommt eine Prioritätefrist ente keriafemmen dom Id Januar isn? Im Interesse der Anmelder Königlich Preufhscken Miaittertumz deren Urbeiten den D had sebr Mag nnd namentlich da, e über die uelean Trim . Sen man nen nen dir Vet aa itiaundin elche Das Abkommen mit der Schwein lautet, wie folgt: nach Manke der Uriel J und J des sicbercinkemmeng der d ger Festsepang in dem Sinne getroffen worden, daß die dem An. Lr. u- Georg zer, Nenlerur bratk Jacite Naffage. I. Wagd. Caet Geichegeersrint reihe besteben anch die ken Jakater cee Dateantd n Artilel 2 der Jasagelle dem 1 De- ö. Artikel 1 15. April sd eder na Maßgabe den revidierten Artikel 4 der Wenden günssigere, d. H. die längere Frist der Berrchanag ma X I Rern z Werla; Greelau. Geck. 11 M. - scden dem Er. Gerichig. und Jreatralked? rden anderer Gl-EHfzaaten lar Jetetr te lasien Erber 180 Jar aterr at tens lea Uceriaf ant lam Schatꝗz der generb- Die Artikel 1 big 4, 6, 8 nud d det Neberelnkemmeng, betreffend Pariser Kendention ur (eltung, Je nachdem die ine oder die andert de gelegt mird, und jar naabbänglg dern der Nuükang einen Deinen der ersten und der weeitea Aufl deg ersten Bander diese berangrzmesen. Die ent lebt jableek wen Grklan Fer min lien dieetkare rem Ro Min ln jazeslhert siad, icht kerükrt.! den gegensettigen Paten-, Muster- und Marfenschatz vom 13. April dem Anmeldenden günstiger ift. Mcblrechig Cher den der ö ciner besenderen Erklärung. Temmenfarg Nent ein Festraum ven 18 Jabren, Rr chn umfangreiches durch iffermäsi- Qi chaang lendern and dad adersiihi ich 2. 1 Artilel 1. 18. scRie das Plaßrretefoll und dag Jasaßrrotokoll i diesem Artikel V. . n bei det Auele gung des Enteigaunaatcsct? ja be gender Material macht werden. daß eder Anrarrkang a track ebaltene 282 Far die ia Den Etand alt Geteaacheeafer aud in Italien alg Uckereinkemwmen werden aufgehoben. Das 59 erwärtige Abfemmen soll ratifiitert, und die Ratti flattert. = ja Taqe gesürdert bat e n birser Jeit enstandene Cicralat, were deranpaeichih werden. Dafelae d 2 de gGeflat ange we gemeldeten Meeassäade wird dir dark Artikel 4 Artikel II. Urkunden 22 sobald alg möglich in Bern autgrwechselt werden Abfe mmer mit der Skweli 2 ? icderete anf den M Mie l, vergeiekes-c, darch die Dem Urtikel 85 deg Uebereinkemmeng werden folgende Abfätze 1

1 die Rechtfrrechaag der Cerlchte, die VerErdaungen nnd Grlase rer Läateraun far das eee feder en ar adber nn ; n Ju Urfund dessen baben die beiderseltigen Mevellmächtigten 2 Da dag dent sch chwelrerische Ucberrtafemnaen dem 13. Mryril 18e lm em Verwaltur gakebdrten ja verarkeiten und den biet ache rererdaangen as Gelche Tad nach den Paragrarben ken ale , ene deen li. Deferaber 1M medifnerte Priorität. Ktuhnageffgt Redarh dan

gegemmr artige Abtemmen unterzeichact und sbte Siegel belgedek c. Mace. G seyti. re, isn e ein h jn den wesentichen Be. I Giantassen, welche da? Bärgerlike Gescgbach, dal grand ahlich dat Generberrenang. Ja denta fe gebären, geerdart.