ö
.
10) Musserkarten und Muster in Abschnitten oder Proben, fertigten Waarenmengen, soweit sie den jeweiligen Lagerbestand an J sowie die eingehenden M rerträge selbst den einzeln. 1 ĩ [ i die nur zum Gebrauch als solche geeignet sind, jedoch mit inländischer are nicht übersteigen, von diesem Bestande zoll⸗ been erf se. — 2 i n helf . der 9 or des e , g nr nen; K 62 k Aichtamtliches. d . bee, ee, sitz des Präsidenten Ausschluß der Proben von Nahrungs- und Genußmitteln, in⸗ frei abzuschreiben, im Übrigen aber als ausländische Waaren vorhergehenden Jahre aufgebrachten e sner e g' i . Vir. Wl7 das Zolltarifgesetz, vom Hern ber 1902 ; n . ö . * . . 6. 15 ; d reh rine⸗ dessen einschließlich der mit der Post eingehenden Proben und zu behandeln sind (Gemischte Tran itlager). Der Bundesrath wecke der Wittwen⸗ und ,, der bei 4 Berlin W., den 31. Dezember 1905 . ; Deutsches Reich. 3 a gib tenen ö em . 2 33 Muster von Kaffee, Kakao, Zucker, Rohtäbäck und getrockneten enn, an welchen Orten solche Lager bewilligt werden sicherten zu überweisen. ö Kaiserliches Post Jeitungz amt Berlin, 31. D h ,, meg, 1 . 3 4 e. Früchten im Gewicht bis zu 350 g. können. Die Unterstützung erfolgt auf Grund eines vom R Web 6 amt. Prenßen. Be 31. Dezember. theilte, . „W. . 2. meldet 45 ee er 6. 11) Kunstsachen, welche zu Kunstausstellungen oder für Für, die vorstehend nicht erwähnten Getreidearten und Versicherungsamt zu genehmigenden Statuts. ; Seine Majestät der Kaiser und König hörten Aeußern De ail . 6h . ff ang chen 3 9 ne. öffentliche Kunstanstalten oder öffentliche Sammlungen, foibie zollpf ichtigen Oelfrüchte werden, wenn sie gusschließlich zum . . gestern im Neuen Palais den Vortrag des Staatssekretärs rollo , , 12 Aus ihnen geh , andere Gegenstände, die für öffentliche Anstalten ober öffent⸗ . in das Zollausland bestimmt sind, Transitlager ohne amt— Der Zeitpunkt, mit welchem dieses Gesetz in Kratz des Reichs⸗Marineamts, Staats⸗Ministers, Vize-Admirals 2. 3. ö ö franzi hen d 2 n ner liche Sammlungen zu Lehr- oder Anschauungszwecken eingehen. lichen Mitverschluß, in denen die Behandlung und Umpackung der wird durch Kaiserliche Verordnung mit Zustimmung des z Königreich Preu ßen von Tirpitz. 27 * . i, ., d, ,. tt. a, , . h hg hinif . 12) Materialien, die zum Baue, zur Ausbesserung oder gelagerten Waaren uneingeschränkt und ohne Anmeldung, 2 raths bestimmt. ö ; 2 . ⸗ D 34 15 , . . . uke 1 non . 3 zur Ausrüstung von See⸗ oder Flußschiffen verwendet werden, ihre Mischung mit inländischer Waare zulässig ist, mit der Mit demselben Zeitpunkt treten Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: 39 9. la ne m n n, ö ,. ,, mit Ausnahme des Kajüts⸗ und Küchenguts. Von der Be⸗ Maßgabe a daß bei der Ausfuhr dieser gemischten das durch die Bekanntmachung vom 24. Maj den Bauinspektor Fischer in Posen zum Regierungs⸗ Das Königliche Staats⸗-⸗Ministerium trat heute e, d haben. Ferner e, , . Minifter daß er die gunstigung sind die zu Luxuszwecken bestimmten Binnensee⸗ Waare der in her Mischung enthaltene Antheil von aus— (Reichs⸗Gesetzbl. S. 111) veröffentlichte Zolltari und Baurath und zu einer Sitzung zusammen. X 3 ülte he 5. k 9. nergische Mal ĩ und Flußschiffe ausgeschloffen. Die näheren Bestimmungen ländischer Waare als die zollfreie Menge der Durchfuhr anzu—⸗ nebst zugehörigem Zolltarif, ñ den. bisherigen außerordentlichen Professor in der ; k—— 1 5 J ,. . V 3 er at be H dec . sehen ist. Für Waaren diefer Art, bie theils in das Zell— ferner die Hefe ze wedßzinischen Fakultät der Univerität zu ziel rl erding J , . 13) Wappenschilder, Flaggen und andere Gegenstände, die ausland, theils in das Zollgebiet abgesetzt werden sollen, können vom 18. April 1886 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 125) Grafen von Spee zum ordentlichen Professor in derselben 2 s. ; i nen . . . 33 . zu m, ,, e, , von fremden Regierungen ihren in Deutschland bestellten Ver— solche Transitlager bewilligt werden. vom 21. Dezember 1837 (Reichs⸗-Gesetzbl. S 5 Fakultät zu ernennen, . Laut Meldung des WW. T. B. ist S. M. S. „Hertha k . . n,, Hzesetzes vom Jahre 18 tretungen zum dienstlichen Gebrauche zugesendet werden, falls 2) Ebenso werden reine Transitlager ohne amtlichen vom 14. April 1894 Hel eee. S. 345) dem Direktor der Bank für Handel und Industrie in am 29. Dezember in Singapore eingetroffen und geht am in der Kammer beantragen werde. die betreffenden Staaten Gegenseitigkeit gewähren. Mitverschluß bewilligt und können gemischte Transitlager vom 18. Mai 1335 Reichs-Geseßzöl. S 33, Berlin, Justizrath Dr. Rießer den Charakter aks Geheimer 2. Janugn von dort, nach Lahuan Borneo) in See. . Italien. 14) Särge, in denen Leichen eingehen, und Urnen mit ohne amtlichen Mitvoerschluß bewilligt werden für nicht ge⸗ vom H. März 1899 (Reichs⸗Gefetzbl. S. 133, Justizrath und S M S Bussard ist am 23. Dezember in Schanghai Der König empfing gestern Abend, wie W. T Asche verbrannter Leichen, einschließlich der Kränze und ähn- hobeltes Ban— und Nutzholz. Dabei kann von der Umschließung vom 14. Juni 1990 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 2985 hen Forstkassen⸗Rendanten Bensch in Krossen a. O', angekommen und geht am 1. Januar von dort nach Nanking berichtet . 9 . Korps zur Entgegennahme licher zur Verzierung der Särge, Ürnen oder Beförderungs- der zur Lagerung bestimmten Räume abgesehen werden; auch betreffend die Abänderung des Zolltarifgeschen Regierungsbezirk Frankfurt a. O., und Bertram! in Elster⸗ weiter. J ö. der elta . 1 nigeg — mittel dienenden Gegenstände. ist es zulässig, die Hölzer zeitweise aus dein Lager zu entnehmen des Zolltarifs, werda; Regierungsbezirl Merseburg, ben Charakter als Rech. SM. S. Gazelle“ ist am 29. Dezember in Curagao V gestern den preußischen Gesandten 57. und, nachdem sie einer ö unterlegen haben, durch und S, 80. des durch die Bekanntmachung vom X nungsrath zu verleihen sowie singettoffen und geht am 2. Januar von dort nach Puerto K 6 6. , . hahe ri chen Gelandten Abfälle, welche im Tarife nicht besonders genannt sind, die sie 'unter! den Begriff des mit einem höheren Zoll 1896 (eichs⸗-Gesetzl. S. 117) veröffentlichten u der Wahl des Rektors der Klosterschule zu Roßleben, Cabello im See. 4 26 drehen von Cetto and nahm deren Gi ct wunsche zum sowie zerbrochene und abgenutzte Gegenstände werden wie die Roh- belegten Bau⸗ und Nutzholzes oder einer groben rohen Holz steuergesetzes 5 Dr. Gust av Sorof zum Direktor des städtischen S. M. S. „Panther“ ist am 29. Dezember von Curagao e ih. . . h er Flückwänsche z stoeffe, von denen sie herstammen, behandelt, wenn sie nur zu den⸗ wagte fallen, in das Lager zurückzuführen. Der Bundegrath mit der . außer Kraft, daß die bisherigen Vorschin atthias Claudius Gymnasiums nebst Realschule zu Wanbsbek nach Maracaibo abgegangen. . 316 selben Zwecken wie die Rohstoffe verwendet werden können oder bestimmt, an welchen Orten gemischte Transitlager bewilligt über die Ueberweisung eines Theils des Ertrags die Allerhöchste Bestätigung zu e
2 . der die Verwendung zu anderen Zwecken nach Anordnung der werden können. und der Tabacksteuer an die Bundesstaßgten 5 8 des e
& 5 O.
rtheilen. Spanien.
r nordn — Vach einer Meldung der „Agence Havas“ hat Spanien Zollbehörde durch geeignete Maßnahmen ausgeschlossen wird. Für Abfälle, die bei der Bearbeitung von Bau⸗ und Nutz. die Bekanntmachung vom 24. Mai 1885 veröffentlichten . Bayern. von England und Frankreich die Zusicherung erhalten, Joll pflichtige Abfãlle und verdorhene Wagen, die zu Dünge⸗ holz in den Transitlagern entstehen, trift, wenn die r in tarifgesetzes,, abgesehen von der sich nach ö 15 dieses Ge Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Seine, Königliche Hoheit der Prinz-Regent empfing daß diese beiden Länder nicht eine überstürzte Lösung der Dinge zwecken bestimmt sind, werden zollfrei gelassen, wenn ihre Ver⸗ das Zollausland ausgeführt werden, an dem zur Last ge⸗ ergebenden Aenderung, so lange in Wirksamkeit bleiben dem Banquier Otto Br fels ank M st ie „W. T. B.“ aus München berichtet, den neu in Marokko herbeiführen, sondern den Jtatus du aufrecht wendung zu anderen Zwecken ausgeschlossen erscheint oder nach schriebenen Zoll ein entsprechender Nachlaß ein, dessen Höhe darüber durch besonderes Gesetz anderweit bestimmt wird“ . ahn, si . 5 4. . in Fran furt. a. ö 2 . n . 16Ge . Grafe ö * ; a 0 . erhalten wollten, selbst wenn der jetzt regierende Sultan ent— Anerdnung der Zollbehörde durch geeignete Maßnahmen aus- der Bundesrath bestimmt. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Untersg grell . ö 3 K ö Gaunnenrren. . thront werden und der Pratendent an die Regierung gelangen geschlossen wird. Andere verdorbene Waaren bleiben zollfrei, 3) Den Inhabern von Mühlen oder Mälzereien werden und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. 9. ö hienrath zu verleihen. ö . u nel en lichung ihrer Beglaubi . sschreiben 56 sollte. Man glaube in Madrid, daß die Ereignisse in Marokko wenn sie unter amtlicher Aufsicht vernichtet werden. bei . , 6 . i n n über eine Gegeben Neues Palais, den 25. Dezember 1902. k 3 ber Se mn nn ff Graf von keine internationalen Verwickelungen herbeiführen würden. 88. entsprechende Menge Getreide oder Hülsenfrüchte (Ziffer ] 16. 8 Wilhelm. ö K . ö g Der Kreuzer Rio de la Plata“ hat Befehl erhalten, Der Bundesrath wird ermächtigt, in Fällen, in welchen ertheilt. Ueber än hierbei in Rechnung 9 en erf, — . von Bülon Stine Magestät der König shahen, Allergnadigst zu Erails heim bei. von Barcelona nach Tanger ö . auf. Grund staatlicher Abmachungen Eisenbahnverbindungen beuteyerhältniß trifft der Bundesrath Bestimmung. . e gen geruht, daß der Provinzigl- Landtag der Sachsen. zwischen dem Deutschen Reiche und einem Nachbarstaate mit ) Den Inhabern von Oelmühlen wird für die Ausfuhr der Provinz Hannover zum 18. Februar 1903 nach der Stadt Bei der Konsultation, die die Leibärzte Seiner Portugal. einer innerhalb des deutschen Zollgebiets belegenen gemein- von ihnen hergestellten Oele eine Erleichterung dahin gewährt, daß Nachtrag Hannover berufen werde. Majestät des Königs gestern mit dem Professor Cursch⸗ Die Lage des Kabinets gilt, dem „W. T. B.“ zufolge, aft hen fen, . n, n,, ,, . . sind lhnen des gon ö ,,, . zur Bekanntmachung vom 27. Dezember 1898, mann hatten, bestaͤtigte, dem P. T. B.“ zufolge, auch für erschüttert. Der König , . dem Führer der Oppo oder künftig hergestellt werden, Zollfreiheit zu gewähren: Menge der zur Mühle gebrachten zo pflichtigen ausländischen . 22 Nen; Ministerium e agei ti he * . letzterer die auf Influenza gesiellte Diagnose und ge⸗ sition Franco eine zweistündige Unterredung. 1) für die zur Ausführung des Baues und zur Betriebs— . n,, wird. n, . en in . ftr erfent. lusng ßzmen bon den Heslimmungen Ministermnm der geist lich fn, Unterr ich ts und s. for In tuen g 3
ĩ ? Bö5 rs a Medizi = ĩ langte zu der Annahme, daß alle noch vorhandenen ; einrichtung der Wechselstation sowie der zwischen dieser und stellende Ausbeuteverhältniß trifft der Bundesrath Bestimmuͤng. die Feststellung des ,, . von Wer . e . Angelegenheiten. m , n, da Infektionskrankheit zu be— ö Amerika. . . der Zollgrenze gelegenen. Anschlußstrecke erforderlichen Gegen! Die zur Mühls zollamtlich abgefertigten ausländischen fome 369 Die , , Privatdozenten in der medizinischen Fakultät iehen seien. Die katarrhalischen Erscheinungen dauern noch Aus W ashington wird dem W,. T. B. berichtet, daß stände, soweit ihre Anschaffung ausländischen Behörden oder auch sonstige Oelfrüchte, welche in die der Zollbehörde zur Vom 31. Dezember 1902. der Friedrich Bil helms Unißer itt zu BVerlin Professor Hr. oe Eine Lungenentzündung ist nicht vorhanden. Das Haupt- in den Verhandlungen über die venezolanische Angelegen⸗ ausländischen Bahnunternehmungen obliegt, Lagerung der ausländischen Oelfrüchte angemeldeten Räume Auf. Grund des 8 O der Bekanntmachung vom 2.3 Tarl Posner und, Ubi. Erich Bennecke sind zu außer— erforderniß für Seine Majestät ist regelmäßige Nahrungs, heit seßt auf eine Neußerung des Praͤsidenten Castro gewartet 2) für die zur Besorgung des von der ausländischen eingebracht sind, dürfen in unverarbeitetem Zustande nur mit 1893 (Reichs⸗-Geseßbl' S. gI5) wird hierdurch belannꝰ ordentlichen Professoren n derselben Fakultät, . aufnahme und Einhaltung allerstrengster Ruhe. werde. Das Staatsdeparteme den Gesandten Bowen Bahmunternehmuig. übernommenen Betriebsdienstes, ein Genehmigung ber Zollbehörde veräußert werden. Zuwider⸗ macht daß nach! Beschluß des Boͤrsenvorstandes zu Ha der bisherige Professor an der Bischöslichen philosophisch— Das „Dresdner Journal“ meldet in seinem amtlichen über das Ergebniß des Schriftwechsels mit Berlin, London und Ro schließlich der Instandhaltung der Betriebsstation und der handlungen hiergegen werden mit einer Geldstrafe bis zu ein- in Ausnahme von 81 AÄbs. I jener Bestinunungen de thes logischen Lehranstalt zu Faderhzrn. Hi. theol. Franz Theile, Nachdem Seine Königliche Hoheit der Kronprinz vollständig unterrichtet. Er habe Auftrag erhalten, die Anschlußstrecke, und für alle zu Dienstzwecken der auslaͤndischen iausend Mart geahndet. an der Berliner Börfe zum Handel zugelaffenen Uktien Feldmann Ut Kn aut ßergrdentlichen Prefessor in der latholisch⸗ die Absicht kundgegeben haben, die mit Höchstseiner Frau selbst in die Hand zu nehmen und die Einzell ; Grenjämter erforderlichen Gegenstände, ö * Die Bestimmungen der Ziffer 3 finden auf die Inhaber kn Liguidation getketenen , Maännherm:hhehg there e, Fakultät der Universität zu Bonn ngnntsworden. Gemahlin enistanbene Cheirrung auf gerichtlichen! Wege zum . 3 für die Diensigeräthe und Dienstausrüstungsstücke der von Selmühlen hinsichtlich der aus Raps oder Rübsen' her— Trans port⸗Geseilschaft“ vom 2. Januar 1953 nab Dem krlhatdazenten in g der medizin ischen Fakultét der Austrag bringen zu lassen, ist von Seiner Majestät dem König innerhalb des deutschen Zollgebiets angestellten Beamten und gestellten Oele sinngemäß Anwendung. schließlich des Dividendenscheines für 1902 franko Jinsen Friedrich⸗ Wilhelms⸗ Universitãt a6u. Berlin Dr. Georg darauf gemäß 5 12 Abs. 1' (ursp. Abs. 2 des Nachtrags zum Bediensteten der ausländischen Eisenbahnverwaltung und der 6 Im Sinne der Bestimmungen unter Ziffer 1 bis 4 berechnen sind. 2 ö Joachimsthal ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden. Königlichen Hausgesetz; vom 20. August 1879 zur Enischeidung
; Yer , ,. . herige Seminar? Hilfslchrer St Hor pm d al dieser Eheirrung ein besonderes Gericht von sieben Richtern Nachbarstaats. Privatlager unter amil Lem Mitveischlusse der Ausfuhr gleich. Der Reichskanzler , nnr Gül ehrer Stratmann zu Boppard als niedergesetzt worden, das aus dem Präsidenten des Sber— . —ͤ §5 9. . . s, Si, SM. Die nähkren, Anördnungen, insbefondere in Bezus auf Im Auftrage: orden icher 6e minarlehrer angestellt e . 3 zautes Landesgerichts und sechs vorwiegend mit Chesachen beschäfligten Bei der zollamtlichen Abfertigung einer Waare, die je die Form der Einfuhrscheine, auf die Beschaffenheit der mil 1 a Pächter dees Joachimsthalschen Schulamtsgutes Ober⸗Landesgerichtsräthen bestehi. Auch über das Verfahren nach ihrem Herstellungsland einer unterschiedlichen Zoll- dem“ Anspruch auf Ertheilung von Einfuhrscheinen aus— 8 ; Golzow Paul Deys ist der Charakier als Königlicher Sher haben Seine Majestät der König besondere Vorschriften) ge— behandlung unterliegt, ist von dem Einbringer zu erklären geführten Waaren und auf die an die TLagerinhaber zu — Amtmann beigelegt worben. troffen. Der Klagantrag wird auf Aufhebung Fer chelichen und auf Erfordern nachzuweisen, in welchem Lande die Waare stellenden Anforderungen, trifft der Bundesrath. Gemeinschaft gerichtet werden (Bürg. G B. 8 J575 hergestellt worden ist. Die näheren Beftimmungen über den Dieser wird auch Vorschriften erlassen, durch welche die Bekanntmachung. Ministerium für Landwirthschaft, De mänen Inhalt und die Form der Erklärung und über die Erbringung Verwendung der Einfuhrscheine nach Maßgabe ihres Zollwerths Auf Grund des § 45 des Gesetzes, betreffend di und Forsten. des Nachweises erlãßt der Bundesrath . ; auch zur Begleichung von Zollgefällen für andere als die in kämpfung gemeingefährlicher Krankheiten, vom 395 Jun Dem Regierungs- und Kommt der Einbringer seinen vorstehend festgesetzten Ver- Ziffer 1 Abs. 1. genannten Waaren unter den von ihm fest. (Reichs Gesetzbl. S. M6) find vom Bunbesrath in der Sÿz eine etatsmäßige Regierungs- und tbsstelle bei der An— Oesterreich⸗Ungarn. , n. 1 ihn ungünstigste Zell zusetzenden Bedingungen gestattet wird. vom 18 Dezember d. J. zu Mitglied ern' des Nic siedelungskommission daselbst verli der eiwa dane Gesundheitsraths gewählt worden: Der Oberförster ie Zölle können auf Antrag gegen Sicherheitsleistune der Koniglich sächsische Geheime Medizinalrath, Präsid Oberförsterstelle Leipen ) v⸗Medizinal-Kollegiums Dr. Buschbeck zu Dregd Der Forst⸗Assesso zestundet werden der Königlich sächsische Landes-Thierarz', Prose sörster befördert: ihm ausgenommen id die Zöͤll Regierungsbezirk Brombe Raps und Rübsen sowie für die der K. . sterreichische Hoftath und Königlich . 1Müllerei⸗ und l
3 73 . 1 * 11 1 2 1 = 24 8 8 4 ö . = 1 lten nd Maljereierzeugnisse. Im Falle ordentliche Professe an der Universität . 16 Ia *** 686387154 wor — *
Horde . 25h l ; * ö on s iz 591 . y zor 11 22 7 . 8 1 ) 2 1 1 2 1 N 8 * er ⸗ Se n 1 . 31 5 stöor ü y j ö außerdem betheiligten Dienstzweige der Verwaltung des steht die Aufnahme in eine öffentliche Niederlage oder in ein Berlin, den 31. Dezember 1902 Am Schullehrer- Seminar zu Kornelimünster ist der bis De 902.
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ne Frist bis zu drei Monaten nach näher Anordnung des Lande
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1 * 1 8 * 2 daselbst Den nachbenan
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atlager mit oder Königlich württembergische Ober-Mediz der Waaren in den freien Verkehr d Uied des Medizinal Kollegiums Dr. von vllgefälle für Stuttgart, der Königlich preußische Geheime Baurath und vorn Rath im Ministerium
Berlin,
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Negierungsrath, T Berlin, . lenburgische ordentliche Profen an der at zu RNostock Dr. Pfeiffer daselbst, der Kaiserliche Geheime Negierungsrath, Avbtl Vorsteher sundheitsamt Röckl zu Berlin, Zalzmann zu Berlin ve Geheime Ober⸗Medizinalta win * General Ax I des Sanitätskorps, arztliche Dirckk Die Oberse der Großen Heilanstalt der Charité zu Berlin Dr. Schar Arngberg ist zum daselbst Berlin, den 31. Dezemher 1 Der Neichskanzler In Vertretung: von Posadowgkn
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