1903 / 21 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Jan 1903 18:00:01 GMT) scan diff

elegt. Ebenso finden sich vom Grundprinziv aus die Einzelprobleme olgerichtig gestaltet: die Bedeutung der staatlichen Rechtsgarantien, das Rechtsstaatsprinzip und seine vraktische Bedeutung, ins⸗ besondere die sogenannte politische Freiheit und Gleichbeit, der ,, des Rechts im Staate leben, das Verhältnis pon ewalt und Recht, die Bedingungen gemeinsamer Rechtsüber⸗ eugungen im Staatsleben, die formellen Rechtsgarantien (der Unter⸗ chied des abseluten und des Verfassungsstaates], das recht- liche Wesen des Staates, die Staatspersönlichkeit. Den Schluß des ersten Teils bildet ein Kapitel über die staats⸗ und rechtsbildenden Kräfte des sozialen Lebens, über die verschie denen Zweckbestrebungen und Ueberzeugungen, die, getragen von den Parteien, innerhalb des Staatslebens wirksam werden, und von denen die im politischen Dasein wiederkehrenden Einrichtungen abhängig sind. Im einzelnen werden hier behandelt: die politischen Parteien und ihr Verhältnis zueinander, die Einrichtungen und Güter des politischen Lebens, die Staatstätinkeiten und die Behördenorganisation, die Staatsformen, die Gliederung des Staates, die historische Mannigfaltigkeit des poli⸗ tischen Lebens und die historischen Perioden der staatlichen Rechts bildung. Der zweite Band, dessen baldiges Erscheinen der Verfasser in Aussicht stellt, soll einer wissenschaftlichen Beleuchtung der ver⸗ schiedenen Formen der Staatsbildung gewidmet sein und in vier Lapiteln die älteren Staatsgebilde und die Ausbildung der heutigen Staaten⸗ welt, die Gliederung der modernen Staaten, ihre Regierungs⸗ und Verfassungsformen, sowie die Verwaltung und Rechtspflege in den modernen Staaten zur Darstellung bringen. Eine Reihe namentlich für die deutschen Verhältnisse wichtiger und zum Teil strittiger Fragen, die Jellinek bereits im ersten Bande seines Werks eingehend erörtert hat, wird Schmidt also eist in dem abschließenden zweiten Teile be⸗ handeln. Doch ist schon seine vorliegende Arbeit, die vielfach zu praktischen Schlußfolgerungen führt und dadurch besonders anregend wirkt, eine bedeutsame Erscheinung der staatsrechtlichen Literatur. . Erfahren die allgemeinen Lehren vom Staate erst neuerdings umfassende, dem praktischen Bedürfnis entsprechende systematische Bearbeitungen, so hat die Wissenschaft den besonderen Einrichtungen des Deutschen Reiches nach dessen Aufrichtung sich sofort mit intensiber Kraft zugewandt. Das neue Staatsrecht schuf die oberste Bedingung der nationalen Rechtswissenschaft und stellte ihr zur Bearbeitung Probleme, deren Lösung nur durch kritische Prüfung und Umgestaltung uͤberkommener Begriffe, durch Ausmerzung der einseitigen zivilistischen Anschauungen aus den öffentlich- rechtlichen Systemen möglich war. Unter den zahlreichen Werken über das neue politische Rechtsgebilde, die seitdem erschienen sind, nimmt noch immer „Das Staatsrecht des Deutschen Reiches“ von dem ordentlichen Professor des deutschen Rechts an der Universität Straßburg Dr. Paul Laband den ersten Platz ein, das schon fünf Jahre nach der Neugestaltung Deutschlands der Oeffentlichkeit über⸗ geben wurde, jetzt in vierter, neubearbeiteter Ausgabe vorliegt und die eingehendste, erschöpfendste und trotz der Anfechtbarkeit einzelner Lehren des Verfassers die beste Darstellung des gesamten neuen Reichsstaatsrechts ist, die wir zur Zeit besitzen (1905 Seiten, Verlag von J. C. B. Mohr in Tübingen, Pr. geh. 45, geb. H5 (6). Nicht nur in Ansehung des dargebotenen Materials läßt sich ihm nichts an die Seite stellen, sondern auch die Tiefe und Schärfe der juristischen Ausführungen verdient uneingeschränkte Anerkennung. Mit Recht bezeichnet der Verfasser die vierte Auflage seines Werkes als eine Neubearbeitung. Denn wenn auch Anlage und Grundanschauungen, insbesondere diejenigen über die Kardinalfragen, welche die Theorie bei Behandlung des Reichsverfassungsrechts zu lösen bat, über die rechtliche Natur des Reichs, die Stellung der Einzelstaaten, die Hegemonie Preußens, das Kaisertum und die Gestaltung der Reichsorgane, noch dieselben sind, die wir in den früheren Auflagen kennen gelernt haben, so ist doch kein Abschnitt unverändert geblieben. Die große Zahl von Reichsgesetzen, welche seit dem Erscheinen der dritten Ausgabe des Werks (18955 auf allen zur Zuständigkeit des Reichs gehörigen Gebieten erlassen worden sind, sowie das reiche Material, das die Rechtsprechung und die Literatur in diesem Zeitraum zu Tage gefördert haben, machten umfangreiche Er— gänzungen und hier und da völlige Neugestaltungen erforderlich. Am eingreifendsten ist die Darstellung der einzelnen Verwaltungszweige einer Neubearbeitung unterzogen worden. Namentlich auf den Gebieten des Militärrechts, des Gewerberechts einschließlich der sozialen Gesetzsebung, des indirekten Steuerwesens, des Post. und Telegraphen⸗ des Kolonial. und des Bankrechts sst der gesetzgeberische Stoff im Laufe der letzten secha Jahre durch tiefgreifende Gesetze umgeformt worden, die eingehende Becücksichtigung gefunden haben. Die Verarbeitung des ĩ Vergrößerung des Umfangs des Werkes zur Folge gebabt und dies den Verfasser veranlaßt, die zwei Bände der vorigen Auflage in vier zu zerlegen. Der erste (501 S.) bebandelt jetzt die geschichte des Deutschen Reichs, die rechtliche Natur desselben, das Verbältnis des Reichöt zu den Einzelstaaten, die natürlichen Grundlagen des Reichs (Volk und Land die Organisatien der Reichs gewalt (Kaiser. Bundes hörden und Reichs beamte!, der weite Bar setzgebung det die Staatsverträge, die V ie Sonderst Aung Elsaß⸗ ngen im Reiche und ie Rechte verbäãlinisse schen Schuß aebiete te (6 die auswärtigen An⸗ gelegenbeiten ie öff Verkehraanstalten, die inneren An⸗ aelegenbeiten ichtewesen des Reichs, der vierte Band eos S) di l as Finaniwesen des Reichz

2 . 1— 1 1 ** 2 * Ein sorgfältig Benutzung

erleichtert die

Entstehungs⸗

zusammengest des für Wissenschaft und 8 u deutschen rechts wissenschaftlichen Literat

Gine verfuürn- * x

offentlichen wie alle Teile kurem in dritter, Verfassers Haurtwerk aug lten Materien auf Seiten darstellt (Verlag in Tübingen, Pr. geb. 8, geb. 9 ). Dag ge⸗ an Gesetzen und Literatur ist auch izt und lbschnitts in Ueber Staatsrecht wissen t und Schl auch diese verkürnte en, lassen es als erwäünse erscheinen, daß dag e Reiche staatęrechts unterrichtende Buch damn bei tragen möre, die Tenntnis dieser für das ganje öffentliche Leben so wichtigen Rechte die irlin in weiteren Kreisen ju fördern und ju ver⸗

teiten.

Neuerdingz bat den Lebrbächern der deutschen Sta ebenfallß ichen 3 Verfasse nannigfacher sfaater ber

der Mechte an der Uniwers

teres unter dem Titel

* e (797 eiten

—38* p nige 2

Verlag von zugefügt, das sich enger an

chichte des Nerddenlsch⸗ und der Dentschen

Neiche⸗ ö i Reiche staatg. und verwaltange⸗ recht anschließt. Die Gintelbeiten perschie dener Aug. fübrlichleit vorgetragen je n sie größere eder geringeren staatgrechiliher Jateresse bieten und minder oder mehr dem Wandel pntermersen siad die Materien, deren Handbabang den ordentlichen Gerichten Fberlassen ift, bat der Verfaßer gan ausgehe den. Seinen Steff alierert er in elf Bücher, und ichen au deren äußerem Umfang kann man fennen welche ftaatfrechtliche Bedentung er für die in den einkelaen Möächern Febandelten Materien an- alt. Ja eren Bach (3 1 ki 46) gibt der Verfasser eine eech c hincke Darstellang der Gatftebang ber beatisen Deatschen Reihen, in der besenderg die vergleiihende Betrachtang der im MWertlaat mitgeteilten Sire der Reich adetfassanꝗ den 1399 und dersenl gen der Heaten Nerbhrecrfaff ang fatergfsant ift, errtert aber au die rechtliche Natar der DDentschen Reiche aud dag Ver HMiteig der Ginneltaaten e Ibm, etei er gegen Lakaakg und giackt Lehre den der au Klick icken Seuderinitt dee Neicheg und or die Aanabene auch einer Senderiaitit der Giazeltaaten mit dem

neuen Materials bat eine

Argumente Stellikg nimmt. daß die einzelnen Gliedstaaten ein mehr oder weniger erhebliches Mitwirkungsrecht an jeder Verfassungs⸗ änderung im Bundesrate haben, Preußen . B. mit seinen 17 Stimmen in diesem Reichsorgane jederzeit ein Widerspruchsrecht gegen eine solche mit Erfolg * machen kann. Das zweite Buch (S. 46 bis 75) behandelt, die Reichzangehörigkeit, die Rechte und Pflichten der Reichsangehörigen, den Erwerb und den Verlust der Staats- und der Reichsangehörigkeit sowie das Gebiet des Deutschen Reiches, das dritte Buch (S. 76 bis 155) die Organisation des Reiches (Kaiser, Bundesrat und Meichstag, deren Rechte und Zuständigkeit), das vierte (S. 156 bis 207) die Gesetzgebung des Deutschen Reiches, das fünfte (S. 2058 bis 250) die Verwaltung des Janern, das sechste (S. 281 bis 317) das Verkehrswesen, das siebente (S. 318 bis 445) das Finanzwesen, das achte (S. 446 bis 632) das Reichskriegswesen, das neunte (S. 633 bis 702) die Reichsbeamten (deren Rechts⸗ verhältnisse, die rechtliche Stellung des Reichskanzlers) und die Reichsbehörden, das zehnte (S. 703 bis 743) die auswärtige Ver⸗ waltung und das elfte Buch (S. 744 bis 764) die Besitzungen des Deutschen Reiches (Elsaß- Lothringen und die Schutzgebiete). Den Schluß bilden Nachträge und ein ausführliches Sachregister. Der Verfasser ist bestrebt gewesen, die Dinge von einem politisch un— befangenen Standpunkte aus zu erfassen un vorzutragen, und hat, da es nicht auf die politische Meinung der Staatsrechtslehrer, sondern auf diejenige der für das Verfassungöwerk maßgebenden Personen an⸗ komme, mit Vorliebe die Aussprüche der letzteren, namentlich des Fürsten Bismarck, soweit . Auffassungen den Fragen des deutschen Reichsstaatsrechts ein deutliches Gepräge aufgedrückt haben, zur Begründung der von ihm vertretenen Ansichten herangezogen, was der Darstellung eine besondere Anziehungskraft verleiht. Sorgfältig berücksichtigt sind ferner die Verwaltungspraxis und die

Judikatur, wie nicht minder die neuere und neueste Gesetzgebung, vor

allem das Bürgerliche Gesetzbuch. Die klare und gemeinverständliche Darstellung macht das überall anregende, nicht nur zur Information über jeweils interessierende Fragen des Reichsstaatsrechts, sondern direkt als genußreiche Lektüre zu verwendende Bach zu einer dankens⸗ werten Gabe für die gebildete Welt. Aber auch für die Wissenschaft ist das Werk durchaus wertvoll, wenn es auch hier und da zum Widerspruche reizt, und seine zahlreichen Literaturnachweise lassen es als Grundlaze für ein spezielleres Studium von Einzelfragen geeignet erscheinen.

Diejenigen gebildeten Laien, welche größere staatsrechtliche Werke nicht zur Hand nehmen wollen, aber aus dem bloßen Texte der Ver⸗ fassungsurkunde nur wenig und ohne sachverständige Leitung leicht Irr⸗ tümliches entnehmen würden, über das Wesen der Reichsverfassung zu belehren, ist ein prächtiges Büchlein vortrefflich geeignet, das den Tisel „Grundzüge der Verfassung des Deutschen Reiches“ führt und den ordentlichen Professor der Rechte an der Universität Halle⸗Wittenberg Dr. Edgar Loening zum Verfasser hat (137 Seiten, Verlag von B. G. Teubner in Leipzig, Pr. geb. 1 MZ). Es ist aus Vorträgen hervorgegangen, die der Verfasser im Auftrage der Oberschulbehörde zu Ham⸗ burg vor einem größeren Kreise gebildeter Laien über das Verfassungs— recht des Deutschen Reiches gehalten hat, und legt in gemeinvperständ⸗ licher Sprache den Jahalt der Verfassungsurkunde nur insoweit dar, als dessen Kenntnis sür jeden Deutschen wünschenswert ist. Die staatsrechtliche Struktur des Reiches liegt der Anschauungsweise selbst der höher gebildeten, geschweige denn der mittleren und unteren Volks kreise noch immer außerordentlich fern. Ihren Grund hat die Schwierigkeit der Erkenntnis des geltenden Verfassungsrechtes auch in der tatsächlichen Kompliziertheit unserer Verhältnisse, der gegenüber alle Schablonen der staatsrechtlichen Theorie versagen und die den abweichendsten Konstruktionen der Staatsrechtslehrer breitesten Raum gelassen hat. Mit ihr verbündeten sich Gunst und Haß der politischen Parteien, und es bleibt immer ein Unglück für eine Wissenschaft, wenn auch nur die Möglichkeit vorhanden ist, sie für Parteizwecke zu verwenden; nur zu oft entsteht der Verdacht, ob nicht die Zustimmung zu dem einen oder anderen theoretischen Ergebnisse weniger der wissenschaft⸗ lichen Ueberzeugung als irgend einem Herzenswunsche entspringe. Loening sucht durch geschichtliche Rückblicke und Vergleiche den richtigen Standpunkt für das Verssändnis des geltenden Rechts zu gewinnen. In klarer und überzeugender Darstellung nimmt er auch zu den wichtigsten Streitfragen Stellung. Die Irrlehre von Seydels, daß das Reich nur ein völ kerrechtliches Vertragsverhältnis sei, wird mit einer auch für das Laienverständnis überzeugenden Begründung zurückgewiesen, das Wesen des Reiches als eines monarchischen Bundesstaates im Vergleich mit den republikanischen sehr verstandlich gekennzeichnet, nicht minder die eigentümliche Rechtsstellung des Kaisers, in dem sich die Herrschergewalt des Reiches, die Reichsgewalt, neben den im Bundesrat organisierten Gliedstaaten und semer Funktion als König von Preußen, des wichtigsten Gliedstaates, selbständig verkörpert. Der Kaiser ist nicht Monarch des Reiches, aber er ist es, der das Reich versönlich zu vertreten bat.“ In ähnlicher, lichtvoller Dar⸗ stellung form, wie der Verfasser die berührten schwierigen Hauptproble unserer Verfassung gemeinverständlich zu beleuchten und verstebt, entwickelt er dann die Bedeutung des Reichstages, ständigkeit des Reichs und der Reichsregierung sowie die R des Reichslandes und der Schutzgebiete

Einzelne Fragen des deuischen Reichestaatsrechis behandeln endlich noch die Staatsrechtlichen und politischen Abbandlungen“ (Neue Folge) von M ar von Seydi * die nach des Ver assers Te de der Oberregietungsrat im baverischen Ministerium des Innern Karl Kraieisen vor kurzem herausgegeben bat (315 Seiten, Verlag von

§5. B. Mohr in Tübingen, Pr. geb. 6,60 Æ). Die Sammlung

alle diejenigen wissenschaftlichen Abbandlungen des 1901 ver⸗ hervorragenden Münchener Staats cechtelehrers, die in den 7 bis 1590 in weniger veibreiteten Zeitschriften, in oder in Tagesblattern erschienen sind, für weitere schwer oder überbaupt nicht mebr zugänglich och verdienen, daß sie der Wissenschaft erhalten alle waz von Seydel schrieb, zeigen ausgeprägte persönliche Gigenart des Verfasserg ngemein angenehm zu lesenden Auefübrungen werden e Verfassungen und Verfassungsentwürfe, die rechtliche Stellung g Bundegrates, des Reiche kan lers, die Gegenzeichnung kaiserlicher Frlasse, daz Verlangen nach Reicheministerien, der baverische Senat Reichs militärgericht, Artikel 76 der Reich verfassung und der rvische onfolgestreit', dag Budgetrecht, der Begriff der össent⸗ iftun gen und das Bürgerliche Gesetzbuch', instellung J ferner inleressante Fragen des baverischen S daz Recht der deulschen Schuß zebiete, die

rsung, das Staatgrecht der Demofratie, die Verfassung und Ver⸗ aun gegeschichte der Vereinigten Staaten von Amerisa u. a. erërtert. Die Furstlich lirvische Regierung bat für diese Sammlung das Galachlen zu gansten der landeg ge seyllchen Regelung der ipvischen Thronfolge⸗ ordnung, daz ihr von Seydel im Jabre 1893 erstattet bat, zum Ab- druck überlassen; dieseg Gutachten ird bier zum ersten Male in seinem ganzen Umfange (60 S) veröffentlicht Gin der Sammlung beigegebeneg Hisdaig. dag die Jüge ven Serdelt in der eit seiner vollten Schaffen? kraft getreu wiedergibt, wird vielen ein willQllemmene Andenken sein. Gin alg Anbang beigefügte Verseichnig aller von ihm verfaßten wissenschaftlicͤhen Arbeiten gibt ein anschaulicheg Bild der riestgen Arbeligleistung, auf die von Seydel bei dem srüben Ab.

schlusse leine Lebeng jurückblicken konnte

Land und Forstwirtschaft.

Gente in Ungarn.

Dal Jentralfiatistische ULmt in Budarest besiffert, der Wiener Jig jafelge, die Gente an Weizen für daz abe 18907 anf 46 5. an Reggen auf 11 an Hafer auf 14 an Merste auf 138 und an Mals aaf 265 Millsenen Meter fentner

Getreidehandel in Rumänien.

Der Kaiserliche Konsul in Galatz berichtet unterm 12. d. M.: Seit dem frühzeitigen Schluß der Schiffahrt ruht das Getreide; geschäft fast gänzlich. Nur über Constantza, wohin die rumänische Eisenbahn Tarifbegünstigungen gewährt, findet ein schwacher Export statt. Von Sulina sind im Dezember 24 Dampfer mit zusammen Dll t Getreide ausgegangen, wovon das meiste nach Italien (24 683 t), Antwerpen (19047 t) und Gibraltar (for orders 14913 t) gegangen ist. Eine Ausfuhr nach deutschen däfen fand nicht statt. Bei dem frühen Schluß der Schiffahrt hat ich diesmal nicht, wie in anderen Jahren, ein größeres Depot von Getreide in Sulina bilden können.

In Galatz lagern zur Zeit etwa 17000 t Weizen, 15 000, Roggen, 4500 t Gerste, 3000 1 Mais.

In Brailg blieben die Umsätze auf die Deckung des örtlichen Bedarfs der Mühlen beschränkt, iz Die Getreidepreise sind gegenwärtig die folgenden (p. 1000 kg f.:

Weizen (79/80)... 128— 130 4. Roggen (7os7iy. .. . 163—- 163, Gerste (60661) .... 100-101 . . 11— 13 . Die Frachten sind gedrückt; Raum ist in Sulina ju 716 zu haben. Für Frühjahrsbefrachtungen besteht auf seiten der Ablader ebenfalls wenig Neigung.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Die Ergebnisse der in Bayern im Jahre 1901 an Rindern vorgenommenen Tuberkulinimpfungen.

Nach einer im letzten Heft der „Zeitschrift des Königlich baye— rischen Statistischen Bureaus“ veröffentlichten Uebersicht der Ergebnisse der 1901 in Bayern vorgenommenen Tuberkulinimpfungen wurden während des Berichtsjahres in 290 Gehöften mit 5126 Rindern 29657 Stück, ferner 1055 einzelne Handelstiere, zusammen 4022 Stück Rindvieh, darunter 24 Stück zweimal, mit Tuberkulin geimpft. Bei 941 (— 23,4 00) Tieren bestanden vor der Impfung klinische Er— scheinungen der Tuberkulose. Das Ergebnis der ersten Impfung war negativ bei 1599 Tieren, zweifelhaft bei 167, positiv bei 1201; nach der zweiten Impfung war das Ergebnis negativ bei 141, zweifelhaft bei 2 und positiv bei 8. Von den geimpften Tieren wurden 319 geschlachtet, von denen 74 einen negativen, 13 einen zweifelhaften und 232 einen positiven Impferfolg gezeigt hatten. Von den mit negativem Erfolge geimpften 74 Tieren wurden nach der Schlachtung 7 (9,5 0) tuber⸗ kulös und 67 (99,5 0½9) frei von Tuberkulose befunden; von den 13 mit zweifelhaftem Erfolge geimpften Tieren erwiesen sich 4 als tuber—⸗ kulös und 6 als frei von Tuberkulose, während bei 3 das Ergebnis zweifelhaft oder unbekannt blieb; von den 232 mit positivem Erfolge geimpften Tieren waren 221 (95,3 o) tuberkulös, 6 frei von Tuber— kulose, und von 5. blieb das Ergebnis zweifelhaft oder unbekannt.

Ham burg, 23. Januar. (W. T. B.) Die heute hier ver⸗ breiteten Alarmnachrichten über eine Pockenepidemie in Altona sind, der Neuen Hamburger Börsenhalle' zufolge, unbegründet. Die in jeder Woche erscheinende „Altonaer Medizinalstatistik habe vor 4 Wochen über einen Todesfall an Pocken berichtet, dem gestern ein zweiter gefolgt sei. Im ganzen seien während dieser Zeit elf pockenverdächtige Erkrankungen in Altona und Umgebung vorgekommen; doch sei eine vollkommene Isolierung der Kranken durchgeführt, so daß nach der Ueberzeugung der Altonger Medizinalbehörde keine Gefahr einer Epidemie vorliege.

Sandel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“ .)

Ausschreibungen.

Vergebung des Baues einer Wasserleitung durch die Gemeindeverwaltung Serbitz bei Tevlitz (Röhmen). D Arbeisen und Lieferungen für die zu erbauende chquellenwasser leitung sind auf 41 000 Kronen veranschlagt. Kaution: 50½ des An schlage . Näbere Auskunft erteilt die Gemeindekanzlei in Serbitz. Frist für Angebote: 31. Januar 1903, Mittags 12 Uhr. Klausenburg

beabsichtigt die Kraft und zum entsprechenden Maschinerie. Lieferung der niglichen Freistadt

10. März 1903 ittags 12 Ubr, einzureich n entweder auf die Sinrichtung auf ni Risiko des Bewerbers oder aber auf osten und Misilo d adtigemeinde gerichtet werden

( Desterreich ze Lieserungswesen.)

le

Bau einer elektrischen Anlage in (Kolozsvär) in Ungarn ie Stadtverwaltung Einführung von elektrischer Energie als motorische Zwecke der Beleuchtung die Anlage einer Schrifiliche Angebote unter A eleftrischen Kraft an den Magistra der Ki

r. Matvas. Kiralv Nr

* Sn 18 11 . ne: Vier .

m

Materialien nach Grof zatlev (Norfsbire) nimmt mg und Anbringun ter (sooders) für die Kabel, Mobrleitung. leitung für das Krart⸗ für dag Maschinenbaus Dberleitung (Log v); Los 1d Bi Sillar in Mnterlegung Intelligence) ag London Gounty en Abbruch und die verbunden ist ung des Schleryrwegen

bejogen werden

g agen sind vom Engineer 59 Department in Spring Gardeng, Ceunty Hall, gegen eine Kaution

Sterl. zu besiechen. Füst für Angebete: J. Februar 1803.

Vergebung einer Lieferung don etwa 1550 Tone guß⸗

eisernen Röbrer nebst VBerbindungs⸗ und Spezialstücken

in Gdinburgb (durch die Edinburgh and Leith Gag Cemmissionerg)

die Röhren müssen 17 Fuß lang, 21 Joll weit und mit Muffen ver⸗

en fein. Näbere Augkanft erteilt W. NR Verring in Gdinburgb St Werkg. Frist für Angebote: 9. Februar 190.

Lieferung einer RBaggermaschine nach Glaegow (für die Glode Nas TLrusteeg) Lieferunge bedingungen fönnen gegen inter- legang don 5 Gulneen von G. H. Warter in Glaggom, Mobertson- Street Nr. 16, bejegen werden. Frist für Angebote: 8. Februar 1903

Lieferung von 6009090 m Schmartinge tuch an die franjösische Marine der waltung in Brest. Die Vergebung erfelgt am 4. Februar 1907 in 2 Lolsen

Lieferung von Hansfschuͤb en und Baumweollbemden nach Madrid. Die Meneralditefiien der Mefingnaisse wird am 8 Febtuar 10g. Vermittagg 11 Ude, cine Vlefernung don M00 Paar ür die Strasgelangenen kesfimmten Hanfschaben nnd ag 10 Fe⸗ bruar 1M. Nermittagr 11 Uhr, eine selch den Ro Baumwoll bemben bsfentllch verzeben; der Prein darf für erstere (Taufen lo Pesefag) J PHeseta fr ra Paar, für leBhtere (Caution 1066 Mesctag) 268 Pesetag far dar Sinck aicht berfleißen. (Mac'ta de Madrid)

Lieferung von Holz für die belgischen Staatsbahnen. Am 18. Februar 1993, Nachmittags 1 Uhr, sollen an der Brüsseler Borse , Holzlieferungen gemäß Lieferungsheft Nr. S93 ver—

n werden: debe Lieferung nach Mecheln: 32 ebm Bohlen (madriers) aus Mahagoniholz (Los I; B64 Chm Platten aus Teakholz (Eos 11); Rehm Balken, 4 chm Bohlen, 182 chm Bretter aus Holz der nordischen Rottanne (Los 11); 570 ebm Bretter, wie vor Los 1V); 6s ehm Bretter, wie vor (Cos V).

Lieferung nach Gendbrügge⸗Sud: 878 ebm Bretter aus nordischem Rottannenholz (Los Th. .

Lieferung nach Jemelle: 503 chm Bretter aus nordischem Rot— tannenholz (Los VII). . .

Lieferung nach Loörkoon: 1 chm Bohlen, 312 ebm Bretter aus nordischem Rottannenholz (Los VII.

Lieferung nach verschiedenen Orten: 259 ebm Bretter, 3 ebm Balken aus nordischem Rottannenholz (Los 1X); 325 ebm Bretter, wie vor Cos X); 93 ebm Bohlen aus Eschenholz (Los XI); 6 ebm Bretter und 45 cbm Bohlen aus Buchenhol; (Los XII); 83 ebm Bretter, 112 chm Bohlen und 15 ebm unbehauene Stücke aus Ulmenholz (Los XIII; 102 cbm Bretter und 65 ehm Bohlen, wie vor (Los XIV); 66 ebm Bretter und 117 cbm Bohlen aus Pappelholz (Los XV; 8 ebm Bohlen aus Lindenholz (Los XVIa); Febm Bohlen aus Nußbaumholz (Los TVI b); 12 ebm Weißbuchen⸗ stänme (Los TVlIe); 172 chm Bretter und 142 cbm Bohlen aus weichem Holz, sogenanntem Canada“ (Los XVII.

Lieferung nach Brüssel (Alle Verte): 2500 Rüstbäume (Los XVIIV.

(Moniteur des Intsréts Matériels.)

Vergebung einer Lieferung von Wassermessern (für die Wasserbauperwaltung) im Brüsseler Rathause am N. Januar 1903, Nachmittags 1 Uhr; die Frist für Angebote endet am gleichen Tage, Mittags 12 Uhr; Lieferung heft: O,. 50 Fr.

Deffentlicher Verkauf von Baneazinn in Rotterdam durch die Nederlandsche Handel-⸗Maatschappij am 29. Januar 1903. Menge: 72 000 Blöcke.

Vergebung der Konzession für eine elektrische Kraft⸗ anlage in Rangoon. Die Verdingungsunterlagen sind von Ogilvy, Gillanders and Company in London RE. C. Cornhill, Sun Court Nr. 67, gegen Hinterlegung von 5 Pfd. Sterl. zu beziehen. Angebote sind bie zum 1. Juli 1903 an die Stadtverwaltung von Rangoon einzusenden.

Konzession für eine elektrische Anlage auf Celebes. 2. M. J. van Sluijters“) hat unterm 9. Dezember 1902 die Ge—⸗ nehmigung zur Anlage und zum Gehrauch von elektrischen Leitungen zu Beleuchtungs- und Kraftzwecken in Makassar (Gouvernement Celebes) auf die Dauer von 30 Jahren erhalten. Die Anlage muß spätestens in zwei Jahren nach Erteilung der Konzession in Betrieb genommen werden. (Javasche Courant.)

) Wohnsitz nicht näher in der Quelle bezeichnet.

Verkauf von Elfenbein in Antwerpen.

Die nächste Auktion, welche etwa 80 950 kg Elsenbein umfassen wird, soll am 3. und 4. Februar d. J. abgehalten werden. (Nach einer Mitteilung des französischen Generalkonsuls in Antwerpen.)

Absatzgelegenheit für Baumschulerzeugnisse nach Rumänien. Nach einem Bericht des französischen Vizekonsuls in Jassy sollen die Baumschulgärtner in jener Gegend kaum die Hälfte des Bedarfes an Pflanzen decken können. Es empfiehlt sich daher für aus ländische Baumschulbesitzer, mit einigen bedeutenden Be⸗ sitzern dieser Gegend in Verbindung zu treten, von denen hier einige namentlich aufgeführt seien: P.C. Grabowiesky in Jassy (für Obsibãume) V. Apostolescu in Jassy Camner, Josif, in Piatra (Bezirk Neamtzu) Ghezechi, Viktor, in Jassy J. Grefiens in Piana (Bezirk Neamtzu) V. Hubalowschi in Reman (Bezirk Roman) Joseph Maer in Fokschani (Bezirk Putna) A. Richter in Roman (Bezirk Roman) C. Waldman in Jassy. Der Bericht ˖ erstatter gibt diese Adressen ohne Gewähr an.

Vereinigte Staaten von Amerika und Cuba. Handelsabkommen. Das zwischen den Vereinigten Staaten Amerika und Cuba abgeschlossene Handelsabkommen, welches dem

Senate der Vereinigten Staaten zur Beschlußfassung vorliegt, siebt

eine gleichmäßige Ermäßigung der Zölle für die von Cuba nach den

reinigten Staaten eingeführten Waren vor, während für die von

Vereinigten Staaten nach Cuba eingeführten Waren teilweise Ermäßigung von 20 bis 40 v. H. eintritt. Keine Ermäßigung

genießt der in den Vereinigten Staaten o in irgend einem Terri

torium oder einer Besitzung derselben gebaute Tabak bei der Ein

abr nach Cuba. Die größte Ermäßigung (40 v für Taschen

ubr Schirme, baumwollene Wirkwaren,

f n und wollene und seidene Waren festgese Gine Ermäßigun

90 v. O. soll gewäbrt werden für Messerschmied

erte Waren. Jeichnung hotographbien. Stich

Stoffe zur Anfertigung don Zigarrenetiketten und

wöhnliche Seifen. Gemüselo en., Butter,

J . 3 W are n

nile cen usw lowie und Druckpapier.

varen nalen, *

für Mineralwasser 1 . en Faserstesfen, 25 v. BH. genießen öpferwaren, eingesaljene Tinnungemaschinen, ußei und ⸗Stabl und Stabl sewie Waren daraug, Glas, Baumwoll waren. Für alle andersen Einfubrwaren, Ermäßigung auf 20 v. S. sestgesetzt Das Abkommen sell 19 Tage nach der Ratiftsierung Januar 1903 staltfinden muß, in Kraft ireten. Eg ist z von gewisser Seite der Ginwand erbel 8 Ablommeng widerstreite insosern Dinglevtarife, alg dieser in ; vromtäteverträgen auf den 3 aktaftireten des Tarifes beschrant

21

S en Abschluß von . Jabren nach dem

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. arbeitesen mit Gewinn fregdem der Prei beimischer Mobbaumwelle im Sommer se ech Kiiegen war, daß eine Verwendung derselben nicht lebnte Di briken verspannen nunmebr indische RWaumwolle, die sie sch jum Drelse von 15 bie 16 Schanabal. Tacl (I Schanghai. Tacl chert batten. Die Nachfrage nach Garn war gut, um wen von 683 S -T. imm Verbit 1M aut 78 S. 1 ve Rena treddem leine der unter fremder Verwaltung elspinnereien cine Dipidende gejablt bat, se lient dag de khaächtl die Verluste der dorigen Jabre ju decken waren Rrwaelt eg an Wetriebglarital, und so find sie gejmnungen Ganktrerit in Anfpruch m nebmen. Dies ist einer der Waurtarnnde, wegbalb die siaan ellen Graebaisse den Grwartungen bieber io wenig eat fd rochen baben

Die Naefuhbt den WMaummwellgarn der Srigarrelen Schaagbalg, da augsch seslich nach dem brigen Gbina gebt, Kelies sich 1D auf 211 47 Pifal im WMerie den 4M Gg - ö .

*

Auch für die , war der Betrieb lohnend, sie hatten Ende 1991 bereits ihre sämtlichen Erzeugnisse bis zum Schluß der Saison verkauft. Als zu Anfang des Jahres die Preise keinen Gewinn ließen, gingen die Spinner beim Einkauf der Kokons im Mai und Juni sehr vorsichtig zu Werke und erstanden dieselben zu annehmbaren Preisen, durchschnittlich 15 0 billiger als im Vorjahre. QAbwohl die Ernte kleiner als im Jahre 19090 ausfiel, genügte sie den Bedürfnissen der Saison.

Es bestehen in China zwei modern eingerichtete Weizen— walzmühlen, und zwar beide in Schanghai. Die eine derselben arbeitet unter europäischer deutscher Verwaltung. Sie wurde vor etwa 5 Jahren als Aktienunternehmen ins Leben gerufen, hatte aber schon kurz nach Aufnahme des Betriebes mit unvorhergesehenen Hindernissen zwei aufeinanderfolgenden Mißernten und Absatz⸗ schwierigkeiten infolge des von der chinesischen Regierung erlassenen Ausfuhrverbots für Getreide und Mehl zu kämpfen, die den Erfolg des Unternehmens in Frage zu stellen drohten. Die Schwierigkeiten scheinen jetzt überwunden zu sein; die Mühle hat das ganze Jahr hindurch ungestört arbeiten können, und es ist denn auch das finanzielle Ergebnis befriedigend gewesen.

Die Ausfuhr von Mehl der beiden Mühlen betrug:

1900: 92 133 Pikul im Werte von 241 462 H.⸗

oom: 166 14

Schiffbau. Im Jahre 1901 gründete die Firma Arnhold, Karberg L Co. eine Schiffswerft unter dem Namen ‚The New Engineering and Shipbuilding Works“. Dieselbe hat sich aus einer Anlage zum Bau von zwei Pontons für die Hamburg-Amerika— Linie entwickelt. Nachdem durch die Verschmelzung der bisherigen Dockgesellschaften zu der Firma S. C. Farnham, Boyd C Co. Limited, der gesamte Schiff hau Schanghais in eine Hand gebracht war, entschlossen sich Arnhold, Karberg S Co., ihre Anlage weiter auszugestalten und mit der einzigen anderen Schiffbaugesellschaft in Wetthewerb zu treten. Es besteht die Absicht, die neue Schiffswerft mit allen Einrichtungen zum Bau und zur Ausbesserung von Schiffen zu versehen, sofern die letztere nicht ein Docken erfordert.

Im Anschluß hieran mögen noch zwei Anlagen erwähnt werden, die ebenfalls von Deutschen ins Leben gerufen sind. Es handelt sich um zwei Anlegestellen für Dampfer mit Speichern und allen anderen erforderlichen Einrichtungen: die Chang Kah Pang Wharf der Firma Melchers C Co., welche im Anfang des Jahres dem Verlehr übergeben wurde. Sie liegt auf der Pootungseite des Flusses, etwas oberhalb der Fremdenniederlassung und gerade der Chinesenstadt gegenüber. Ihre Länge beträgt 1250 Fuß englisch bei einer Wasserfront von 10900 Fuß, einer Tiefe von 806 Fuß. Zur Zeit der Springflut besitzt sie eine niedrigste Wassertiefe von 23 Fuß 56 Zoll. Drei große Lagerhäuser können etwa 50 000 Tonnen Ladung fassen; außerdem stehen zwei große offene Lagerräume mit massivem

Dach für Kohlen usw. zur Verfügung, und auf dem noch unbebauten,

Teil ist Platz für Lagerungen von Holz und Kohlen im Freien.

Ebenfalls auf der Pootungseite, aber unterhalb der Fremden niederlassung befindet sich die Anlegestelle der „Yangtse Wharf K Godown Co., Ltd., Pootung, Schanghai“, deren Generalagenten Carlowitz C Co. sind. Letztere haben im Verein mit der Hamburg⸗ Amerika⸗Linie und mit Arnhold, Karberg C Co. das Unternehmen im Jahre 1901 gegründet. Die Wasserfront beträgt 610 Fuß englisch, die Tiefe 6090 Fuß, die Breite 700 Fuß und die Wassertiese 25 Fuß bei niedrigstem Wasserstande. Es sind vorhanden drei einstöckige Speicher, ein zweistöckiger Speicher, ein Speicher für 10 000 Tonnen Cardiffkohlen und ein offener Lagerrraum für unbegrenzte Mengen von Kohlen usw. (Nach einem Bericht des Kaiserlichen General⸗ Konsulats in Schanghai.) ,

Absatzgelegenheit für Möbel nach Südafrika.

Der Bedarf Südafrikas an ausländischen Möbeln wird der Hauptsache nach durch billige amerikanische Erzeugnisse gedeckt: Tische, das Stück zu 10 Sh. 6 d., je sechs in einer Kiste verpackt, Stühle zu 3 bis 4 Sh, KRleiderschränke zu 65 Sh. das Stück, mit Schubladegriffen oder Scharnieren. Die Gegenstände sind sämtlich geleimt und nicht auf Dauerhaftigkeit berechnet. Die Kundschaft zieht die minderwertige, billigere Ware der besseren und entsprechend böher im Preise stehenden vor. Dies gilt hauptsächlich von der Burenbevölkerung, bei der auch die billigen amerilanischen Fabrikate den stärksten Absatz gefunden haben. Aller⸗ dings machen die Amerikaner bereits Anstrengungen, auch den Markt für bessere Möbel, den England noch unbestritten beherrscht, zu erobern. Die amerikanischen Modelle sind sebr beliebt.

Von großer Wichtigkeit im Möbelgeschäft ist die vraktische Ver⸗ vackung. Die Fracht verdoppelt ungefähr den Preis der nach Süd⸗ afrika importierten Möbel; die vraktische Emballage kann nicht bloß die Frachtkosten wesentlich herabsetzen, sondern auch den Verlust, den die Bruchschäden verursachen, einschränken. So empfieblt es sich, Bettstellen, die für den Export bestimmt sind, so berzustellen, daß die Füße gese J verden können, wedurch viel Laderaum ersvart wird; ein glei zenbhimmel und von Gestellen für Bett vor hãnge. (Desterreich. Handelsmuseum.)

Zwangaversteigerangen. Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin stand 3 Grundstũück Mirbachstraße, dem Schlossermeister Da Voigt gebörig, zur Versteigerung. 7.63 a. Mit dem Gebot von 90 9090. blieb Toörfermeister Otto Rasch zu Ober ⸗Schöncweide Meist⸗ bietender. Beim Königlichen Amtggericht 1 Berlin standen nachbe zeichneten Grundstũcke zur Versteigerung: Petsdamer Langestrase⸗CKcke in Süden de, dem Kaufmann Gl. Frever zebsrig. 865 a Nußtzunge wert 1530 ½ Mit dem Gebete don 2 l ntier Busso von Arnstedt bier. Kaiserin Augusta . nder. Stubentauchstraße 66 in Friedenau Mollenhauer bier geböͤrig. 5.82 a. Mit

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getreten, nachdem die Kundschaft ihren Bedarf für das erste Quartal 19953 eingedeckt hat Der Eingang an Spezifikationen ist gegenwärtig, nachdem die Händler ihre. Inventuren beendet haben und wenigstens einigermaßen an die Komplettierung ihrer immer noch in den engsten Grenzen gehaltenen Lagerbestande denken müssen, befriedigend. Während sich in der vorjährigen Parallelzeit die volle Beschäftigung in den verschiedenen Walzwerksbetrieben mehr auf die großen Werke ausdehnte, deren um fassendes Walz⸗ programm von dem Großhandel dazu benutzt wurde, um in der Hauptsache den Bedarf der Provinzkundschaft zu decken, haben in diesem Jahr auch wieder die mittleren Walzwerke, deren Walz⸗ streckeneinrichtungen mehr oder weniger den Lagerordres des Groß⸗5 handels angepaßt sind, einen normalen Spezifiationsstand, zumal die Lagexordres aus den Stapelplätzen wieder in der Spezifikations⸗ form erteilt werden, so daß eine bessere Verteilung der Arbeit seitens des Verbandes an die einzelnen Werke möglich ist, und die Werke hierdurch rentabler zu arbeiten vermögen. Die Nachfrage in Bande Rund⸗, Quadrat-, Fein- und Fagoneisen ist reger geworden, und die Strecken, welche dief⸗ Sorten walzen, haben eine effektive Beschäftigung auf 3 bis 4 Wochen vorliegen, ohne Berücksichkigung der noch offenen Abschlüsse, auf welche die Sortenaufgaben wieder in regelmäßigem Tempo einlaufen. Die Besetzung der Grob- und Universalwalzwerke hat auch zugenommen, namentlich sind in dieser Beziehung die mit umfangreichem Profileisenwaljprogramm außs⸗ gestatteten. Werke mit ausreichender Arbeit versorgt; wo man hauptsächlich gewöhnliche Baueisensorten walzt, wäre allerdings ein gleichmäßigerer Ordreszugang noch erwünscht. Auf Waggon⸗ mgterial ist die Ordreserteilung befriedigend, ebenso erfreuen sich die Schienenwalzwerke eines flotten Auftragseingangs namentlich in den schwereren Profilen. In Feldbahnschienen gehen noch keine bedeutenden Abschlüsse ein, weil die westfälischen Preise noch schwanken, doch werden für die einlaufenden Ordres auf kleine Profile 120 bis 125 66 p. t je nach Absatzgebiet frei Empfangsstation er⸗ reicht. Mitteleisensorten werden sowohl vom Handel als auch von den Kleineisenzeugfabriken im normalen Umfange abgerufen. In Trägern sind wieder die üblichen Schlüsse für das erste Quartal hereingebracht worden, welchen die Spezifikationen verhältnismäßig prompt folgen. Auch die Auslandskundschaft stellt in bisherigem Frühjahrsumfange ihre Ansprüche an die Trägerwerke. Nachdem die Belgier 7 Fr. p. t höhere Preise für Exportträger fordern, haben sich auch die Erloͤse für deutsches Fabikat wieder gebessert. Der Inlandsgrundpreis beläuft sich auf 105 M0. p. t Frachtgrundlage Burbach. Auf dem Walzröhrenmarkte hat sich eine so umfangreiche Nachfrage noch nicht bemerkbar gemacht, daß es den Röhrenwalzwerken möglich wäre, die bisherige Einschrankung des Be— triebes wesentlich zu reduzieren, doch zeigt die langsame Besserun gleichmäßigen Fortschritt. Die ausländischen Frühjahrsordres 14 Rohre werden nun auch zahlreicher. In Grobblechen zeigt sich der Inlandsbedarf noch wenig belebt, Kesselbleche kommen etwas reich⸗ licher in Bestellung, aber in zersplitterten Sortenaufgaben, Handels bleche in mittleren Dimensionen und Waggonbleche gehen besser, Baubleche schwach. Der Feinblechmarkt zeigt zwar was In⸗ landssorten anbelangt noch nicht die sonst im Frühjahr übliche große Regsamkeit, doch ist der Spezifikationseingang bei den oberschlesischen Feinblechwerken insofern befriedigend, als Rußland, Rumänien und Dänemark mit umfangreichen Ordres herauskamen; auch der Orient kommt für Qualitätsbleche wesentlich in Betracht. Die Preise für Feinbleche zeigen steigende Tendenz, ebenso verhält es sich bei Riffelblechen. Auf dem Draht- und Drahtstiftmarkte zeigt sich die günstige Wirkung der Syndikatsfestigung; nach der im Vor⸗ monat angehaltenen Zögerung ist ein lebhafter Bedarf wieder bervor⸗ getreten; besonders gezogener Draht und Drahtstifte sind in gutem Abruf. Der Alteisenmarkt zeigt feste Stimmung bei stabilen Preisen. Auf dem Roheisenmarkt ist die Bewegung lebhafter geworden. Die alten, zu Ende gehenden Abschlüsse finden unschwer Erneuerung, und die Versandedis positionserteilung nahm ein rascheres Tempo an.

Laut Meldung des W. T. B.“ gibt der Konkursverwalter der Trebertrocknun gsgesellschaft in Cassel bekannt, daß eine Abschlage verteilung im Konkurse erfolgen soll, für welche 2 313 600 verfügbar sind

Bu karest, 23. Janus ie Agence Ro Vizedirektor des öffentlichen Schulddien der Bureauchef dieses Amtes Beschuldigung verbaftet, in den Jahren 1899 bis 1901 Ve

bei den Losziebungen der 4prozentigen rumänischen Rente begangen zu haben. Sie wurden dazu durch zwei kleine Bukarester Bankiers, mit Namen Albahary und . verleitet, welche vo en Ziehungen Stücke Rente uften und mit Hilfe eiden genann etrügerischerweise bewirkten, daß ihre Titres gezogen wurden, wobei sie aus der Differenz zwischen dem Parikurse un a Notierung der Rente Nutzen zogen. T Bukarester Bankiers sind, nach Mit⸗ ebenfalls verbaftet worden

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