Unzuträglichkeiten in den Gewerben führen. Der Kommissionsbeschluß hat das Richtige getroffen.
Der ö 2 wird unverändert angenommen. Der 83 trifft die Unterscheidung zwischen eigenen und fremden Kindern. Von den Abgg. Baudert und Genossen ist die Streichung dieser Unterscheidung beantragt.
Abg. Wurm: Die fremden Kinder haben Eltern, die sich darum bekümmern können, wie es mit der Beschäftigung ihrer Kinder steht; die eigenen Kinder aber sind den eigenen Eltern zur Beschäftigun überantwortet, und diese Kinder sollten wir nicht fast schutzlos wie bisher der Ausbeutung durch die eigenen Eltern über geben. In der ersten Lesung hat in der Kemmission das entrum wenigstens für unseren Eventualantrag gestimmt, die den Bes äftigern zur Fürsorgeerziehung überwiesenen Kinder nicht den eigenen Kindern gleichzustellen, sondern als fremde Kinder zu behandeln. In der
weiten Lesung der Kommission stimmte das Zentrum aber dagegen. ir nehmen auch diesen Eventualantrag wieder auf. Sollte er ab⸗ 93 werden, so würden wir dem inzwischen eingebrachten Antrage rim born justimmen, wonach auch die Kinder als eigene gelten sollen, die demjenigen, welcher sie „zugleich mit eigenen Kindern“ be⸗ schäftigt, zur Fürsorgeerziehung Überwiesen sind.
Abg. Trimborn: Die gewerbliche n , , wird hier zum ersten Male auf die Familie ausgedehnt. aher mu mit diesem Schritt doppelt vorsichtig vorgegangen werden. Dafür, daß für die eigenen Kinder andere Vorschriften gegeben werden müssen als für die fremden bedarf es keiner, Begründung mehr. Ganz ab⸗ gesehen von den ö muß der Unterschied auch wegen der Kontrolle aufrecht erhalten werden. Ich bitte, den 53 mit meinem Antrage anzunehmen. z
Nach Ablehnung des Antrages Baudert wird der S3 mit der Modisikation nach dem Antrag Trimborn angenommen.
Die S8 4 —=— 11 regeln die Beschäftigung fremder Kinder.
Der §z 4 zählt die verbotenen Beschäftigungsarten auf.
Dazu gehören nach den Kommissionsbeschlüssen die Beschäftigungen auf Bauten, beim Steineklopfen, im Schornsteinfegergewerbe, im Spediteurfuhrwerksbetrieb, beim Mischen und Mahlen von Farben, beim Arbeiten in Kellereien und die Beschäftigung in einer Reihe von Werkstätten, deren Verzeichnis dem Gesetz in einer besonderen Anlage angehängt ist. In diesem Verzeichnis sind aus der Gruppe XII der Gewerbestatistik aufgeführt: erkstätten der Perlmutterverarbeitung, Daar⸗ und Borstenzurichtereien, Bürsten⸗ und Pinselmachereien, sofern mit ausländischem tierischen Material gearbeitet wird.
Die Abgg. Baudert und Genossen wollen den Schlußsatz „sofern mit — gearbeitet wird“ gestrichen wissen. Außerdem haben dieselben Antragsteller auch die Beschäftigung der Kinder beim Rüben⸗ und Pflan enziehen, Hopfenpflüͤcken und Kartoffelgraben gegen Entgelt, fene bei Treibjagden zu verbieten beantragt.
Abg. Dr. Müller⸗Meiningen (fr. Volksp) weist, darauf hin, daß der erste sozialdemokratische Antrag durch die Abstimmung zu F§z L hinfällig geworden sei. In den industriellen Kreisen der Spiel⸗ warenindustrie, namentlich der Fürther Spielwarenindustrie, habe es das größte Aufsehen und die größte Unruhe hervorgerufen, daß die Bemalung der Bleisoldaten mit Bleifarbe als gesundheitsschädlich be⸗ zeichnet werde und daß die Beschäftigung damit verboten werden könnte. Er persönlich teile diese Meinung nicht, möchte aber darüber Aufklärung haben.
Kommissar des Bundesrats, Geheimer Oberregierungsrat im Reichgamt des Innern Dr. Sprenger teilt mit, daß keineswegs diese Ansicht bestehe. Bezüglich des sozialdemokratischen Antrags über die *. und Borstenzurichtereien stellt er fest, daß noch lein Fall eglaubigt kr 6 die Verarbeitung inländischen Materials Er⸗ krankungen herbeigeführt habe.
Sämtliche Anträge werden abgelehnt und der 4 und das Werkstättenverzeichnis unverändert angenommen.
Der sz 5 handelt von der Beschäftigung im Betriebe von Werkstätten, in denen die Beschäftigung von Kindern nach 54 nicht verboten ist, im Handelsgewerbe und in Verkehrsgewerben und schreibt vor, daß in diesen Kinder unter 12 Jahren nicht beschaftigt werden dürfen. Die Beschäftigung darf nicht zwischen 8 Uhr AÄbends und 8 Uhr Morgens und nicht vor dem Vor⸗ mittagsunterricht stattfinden, auch nicht länger als 3 Stunden dauern und in den Schulferien nicht über 4 Stunden. Mittags ist eine mindestens zweistündige Pause zu gewähren, und am Nachmittag darf die Beschäftigung erst eine Stunde nach beendetem Unterricht beginnen.
Abg. Wurm befürwortet einen Antrag seiner Partei, wonach in den erwäbnten Werkstätten Kinder unter 13 Jabren nicht be⸗ schäftigt werden dürfen. Untersagt solle auch die Beschãftigung jwischen dem Vor und Nachmittagsunterricht sein. Den letzten Saß des 5 5 wollen die Sonaldemokraten gestrichen baben.
Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:
Meine Herren! Die eben angeregte Frage ist sonalpolitisch so wichtig, daß ich trotz der vorgerückten Zeit mich über sie etwag eingebender äußern muß; denn die Erlenntnisse, die zu der Ver⸗ ordnung, betreffend den Schutz der Gastwirtegehilsen, in neuerer Zeit ergangen sind, bringen allerdings, wenn sie in der obersten Instanz Rechtekraft erlangen sollten, unsere ganze sozialvolitische Gesetzgebung in Gefahr. (Dort, bört! und Sehr richtig) Meine Herren, in der Verordnung, betreffend den Schutz der Gastwirtegebilfen, beißt es:
„An Stelle einer der nach Ziffer 1 zu gewährenden ununter- brochenen Rubejeiten ist den Gehilfen und Lehrlingen mindestens in jeder dritten Woche einmal eine ununterbrochene NRubeeit von mindesteng vierundwanzig Stunden zu gewähren.“
Um diese Bestimmung zu versteben, muß man sich vergegen⸗ wärtigen, daß äbnliche Vorschriften in einer Reibe von äbnlichen Verordnungen sich besinden, die auf der Gewerbeordnung beruben. Da Reiche gericht bat aber ju diesen ähnlichen Bestimmungen der Mewerbeordnung wesentlicͤh ander, ja in gerade entgegengeseßztem Sinne erkannt. Ich lege Wert darauf, diese Entscheidungen bier den dieser Stelle aus dem bohen Hause mitzuteilen.
Ge ist zunächst eine Gntscheldung ergangen zu F 1357 Abs. 1 der Mewerbeordnung. Diese Bestimmung der Gewerbeordnung lautet
Arbeiterinnen dürsen in Fabriken nicht in der Nachtzeit don 8 Ube Abende big 5j Ubr Morgeng und am Sonnabend somie an Verabenden der Festlage nicht nach ß Ubr Nachmittage be⸗ schüstigt werden.
Gine Arbeiterin batte trohdem in der verbotenen Jeit gearbeitet. af den Ginand der Angeklagten, in dessen Fabrik diese Arbeiterin am Sonnabend nach 5ß Uhr Nachmittagen beschäftigt war, daß er die Tätigkeit der Arbeiterin nicht veranlaßt babe, wurde vom Neichagericht ausge fübtt,
eg sei irrig den J 1977 nur auf selche Geschäftigungen anzu⸗
dem Wortlaut des Paragraphen wie aus seiner Tendenz folge mit Notwendigkeit, daß auch eine freiwillig übernommene Arbeit nicht stattfinden sollte, und daß ihr Geschehenlassen und Dulden seitens desjenigen, der für die Beobachtung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich sei, strafbar werde.“
Zu einem ferneren Paragraphen, § 137 Abs. 3 der Gewerbe⸗ ordnung, ist ebenfalls ein erläuterndes Erkenntnis des Reichsgerichts ergangen. Dieser Paragraph der Gewerbeordnung lautet: .
„Zwischen den Arbeitsstunden muß den Arbeiterinnen eine mindestens einstündige Mittagspause gewährt werden.“
In der Fabrik des Angeklagten waren die Arbeiterinnen zur Be⸗ schäftigung während der Pause nicht aufgefordert worden, auch hatten die Angeklagten kein Interesse an der Beschäftigung, da die Ar⸗ beiterinnen in Accord arbeiteten; trotzdem hatten die Arbeiterinnen während der Pause gearbeitet. In dem verurteilenden Erkenntnis des Reichsgerichts wird hierzu ausgeführt:
Da es sich um Vorschriften polizeilicher Natur handle, deren Uebertretung mit Strafe bedroht sei, mache sich der Gewerbe⸗ treibende schon strafbar, wenn er aus Fahrlässikeit eine Uebertretung derselben in seinem Betriebe zulasse. Er müsse, um die ihm auf⸗ erlegten Pflichten zu erfüllen, auch Vorsorge dafür treffen, daß in dem ihm gehörigen Betriebe dieser Bestimmung nicht zuwider gehandelt werde. Der Fabrikherr müsse daher dafür sorgen, daß die Arbeit in der verbotenen Zeit unterbleibe und über die zulässige Zeit nicht ausgedehnt werde, und sich zu diesem Behufe durch die ihm nach den Verhältnissen mögliche eigene Beaufsichtigung des Betriebes davon überzeugen, daß die Pause auch eingehalten werde.“
Es ist endlich ein Erkenntnis des Reichsgerichts zu § 139. Absatz?7 der Gewerbeordnung ergangen. Der Paragraph lautet wörtlich, wie folgt:
„Innerhalb der Arbeitszeit muß den Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern eine angemessene Mittagspause gewährt werden. Für Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter, die ihre Hauptmahlzeit außer⸗ halb des die Verkaufsstelle enthaltenden Gebäudes einnehmen, muß diese Pause mindestens eineinhalb Stunden betragen.“
In dem Falle, der zu dem betreffenden Erkenntnis Anlaß ge⸗ geben, hatten die Angestellten auf die Mittagspause verzichtet, und der Angeklagte hatte sie ihre Dienste ohne Mittagspause leisten lassen; es war also keine Mittagspause gewährt. In dem verurteilenden Er⸗ kenntnis des Reichsgerichts wird ausgeführt:
Unstatthaft sei eine Vereinbarung dahin, daß die Pause nicht stattfinden solle. Denn die durch das Gesetz bezweckte Wohlfahrt der Gehilfen verlange, daß diese die Mittagspause nicht nur machen dürften, sondern auch machen sollten, und daß sie nicht durch die Bereitwilligkeit des Gewerbetreibenden, die den Gehilfen nach dem Gesetz nicht aufzuerlegenden Dienste sich von ihnen leisten zu lassen, zum Verzicht auf die Mittagspause oder zu deren Abkürzung oder Unterbrechung mit den daraus sich möglicherweise ergebenden Nach⸗ teilen für ihre Gesundheit verführt würden.“
Meine Herren, aus diesen Erkenntnissen ergibt sich ganz klar, daß das Reichsgericht auf dem Standpunkt steht, es handle sich hier um eine Vorschrift des öffentlichen Rechts, welche nicht ergangen ist zum Vorteil eines einzelnen Individuums, sondern welche ergangen ist zum Schutz einer ganzen Gesellschaftsklasse, und daß diese Vorschrift des öffentlichen Rechts, wie überhaupt jede Vorschrift des öffentlichen Rechts, nicht durch ein pactum privatum, durch einen Privatvertrag, abgeändert werden dürfe.
Mir steht keine Kritik gerichtlicher Erkenntnisse zu, aber ich bin allerdings der Ansicht, daß das hohe Haus bei allen jenen Arbeiterschutzbestimmnngen der Gewerbeordnung denn ihre Fassung lautet: es muß gewährt werden, oder es ist zu ge⸗ währen — eine durch ein Privatabkommen nicht abzuändernde all gemeine öffentlich rechtliche Vorschrift erblickt hat. Aus diesen Gründen bin ich ferner der Ansicht, daß, wenn man in letzter Instanz dahin kommen sollte, im Wege der Auslegung die Schutzbestimmungen der Verordnung, betreffend die Gastwirtschaftsgehilfen, als durch persönliche Abmachungen abänderungsfähig zu erklären, unserer ganzen sozial⸗ politischen Gesetzgebung die allgemeine Zwangsbefugnis und damit jede Grundlage entzogen würde. Denn selbswwerständlich werden dann solche Abkommen vielfach versucht werden, und unter Umständen werden sich dann ganze Arbeiterschichten bereit sinden
lassen, auf solche Abkommen einzugehen. Das war aber nicht dag, was wir wollten. Wir wollten nicht den einzelnen schätzen, wir wollten auch nicht in den einzelnen Betrieben derselben Art verschiedene Grade des Arbeiterschutzes, sondern wir wollten allgemeine, bygienische oder die gute Sitte schützende Vorschriften, die obne jedes Zutun der beiden beteiligten Parteien unter allen Umständen beob- achtet werden sollten im Interesse der gesamten Arbeiter- bevölkerung. Dag war unzweiselhaft die Absicht und die Auf⸗ fassung des Reichstages bei sämtlichen gesetzlichen Vorschriften, die in dieser Beziehung erlassen sind, und ich glaube, dag stebt auch beute noch allgemein alg richtig sest
Meine Herren, man könnte nun sagen, diese Judilatur ermabnt
ist, im , n. und im Verkehrsgewerbe eigene Kinder unter 10 Jahren überhaupt nicht, . Kinder über 109 Jahre nicht in der Zeit zwischen 8 Uhr Abends und 8 Uhr Morgens beschäftigt werden dürfen. 6 Auf Antrag des Abg. Dr. Zwick und nach Befür⸗ wortung durch den Abg. Trimborn wird der Paragraph mit dem Zusatz angenommen, daß die Kinder auch nicht vor dem Vormittagsunterricht beschäftigt werden dürfen.
Die 88 13a und 14 werden ohne Debatte angenommen. Der 8 15 lautet:
Im Betriebe von Gast⸗ und von Schankwirtschaften dürfen Kinde unter 12 Jahren überhaupt nicht und Mädchen nicht bei der Bedienung der Gäste e T fttz werden. Im übrigen findet auf die Bfschãftigung von eigenen Kindern über 12 Jahre die Be⸗ stimmung des 5 13 Absatz 1 Anwendung.“
Der Abg. Graf von Bernstorff⸗Lauenburg (Rp.) be⸗ antragt folgenden Zusatz:
„Ausnahmen kann die untere Verwaltungsbehörde nach An⸗ hörung der Schulaufsichtsbehörde in denjenigen Fällen zulassen, wo der Betrieb ohne fremde Hilfe stattfindet“.
Abg. Gamp beantragt, hinter „Betrieb“ einzuschieben: in der Regel“.
trag mit Rücksicht auf die Ausnahmeverhältnisse der ländlichen Be⸗ völkerung.
Abg. Trimborn bittet, an dem Beschluß der Kommission fest⸗ zuhalten.
Abg. Gamp meint, daß am Prinzip selbst durch diese Anträge nicht gerüttelt werden solle, und bittet die Regierung, sich zu äußern. Es würde befremden, wenn die Regierung ihre eigenen Kinder, ohne ein Wort zu sagen, abschlachten ließe. Der Antrag gehe ja nicht einmal so weit, wie die ursprüngliche Vorlage der Regierung.
Abg. Henning (8dkons.) empfiehlt den Antrag des Grafen von Bernstorff.
Staatssekretär des Innern, von Posadowsky⸗Wehner:
Meine Herren! Ich glaube, daß gegen diesen Antrag Bedenken nicht zu erheben sind. Wenn man auch im allgemeinen auf dem Grundsatz stehen muß, daß die Beschäftigung von Kindern in öffent⸗ lichen Wirtslokalen eine außerordentlich bedenkliche ist, nicht wegen ihrer Beschäftigung an und für sich, sondern wegen dessen, was sie bisweilen dort hören (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten), so muß ich doch sagen, es liegen in den Fällen, die hier vorgesehen sind, die Dinge etwas anders. Wenn die Herren auf Gebirgstouren gewesen sind, so werden sie gefunden haben, daß Lokale von so minimalem Betrieb vorhanden sind, daß sie nur zu einem geringen Teile des Jahres überhaupt Gäste haben. (Sehr richtig! rechts.) Ferner, meine Herren, in den kleinen Lokalen, in denen lediglich die Eltern ohne fremde Hilfe mit ihren Kindern das Geschäft besorgen, tragen die Gäste in der Regel den Charakter von Hausfreunden. (Sehr richtig) Das ist dort ein sehr gemütlicher Verkehr; nament⸗ lich in Süd und Westdeutschland kommen solche Verhätnisse vor, wo die kleinen Winzer ihr Getränk selbst ausschenken, und zwar nur während einer ganz beschränkten Zeit des Jahres. In diese kleinen Wirtschaften kommen nur Leute, die mit Wirt und Wirtin bekannt sind, um ihren Schoppen oder ihr Glas Bier zu trinken. Das sind in der Regel ruhige, gesittete Leute. Diese Lokale tragen sogar einen spießbürgerlichen Charakter, wo die Gefahren unzweifelhaft nicht vor⸗ liegen, die in größeren Gastwirtschaften mit großem Verkehr völlig fremder Leute vorhanden sind.
Meine Herren, wenn Sie die vorgeschlagene Bestimmung nicht aufnehmen, so befürchte ich, wird die abgelehnte Ausnahme doch stattfinden. Es kann auch gar nicht verhindert werden, daß der Wirt oder die Wirtin, wenn sie keine Zeit haben sie steht am Kochofen, er ist im Keller — zu ihrem Buben sagen: trag dem Gast ein Glas Bier hin oder bring ihm sein Butterbrot. Wie ich schon so oft hervorhob, wir kommen weiter, wenn wir solche Bestim⸗ mungen zu Anfang nicht zu schroff gestalten. Die Hauptsache ist, daß die Bevölkerung die Bestimmungen willig trägt, daß sie sie auch ausführen kann und mit der Zeit sich daran gewöhnt. (Sehr wahr! rechts.) Haben solche Verhältnisse eine Zeitlang bestanden, dann tritt Be⸗ ruhigung ein, und jeder Mensch fügt sich. Ich erinnere nur an die heftige Agitation gegen den 9 Uhr Ladenschluß; beutzutage ist das eine längst vergessene Sache, und alle die fürchterlichen Folgen, die man davon erwartet hatte, sind nicht eingetreten.
Ich möchte also auch den Herren vom Zentrum dringend empfehlen, diese Ausnabme stattfinden zu lassen.
Abg. Wurm: Bei Kindern unter 12 Jahren sollte man solche Augnabmen nicht gestatten. Wir würden jedem Mißbrauch Tur und Tor öffnen, wenn wir bier keinen Riegel vorschöben.
Abg. Hofmann Dillenburg (nl.) spricht sich für den Antrag aug. Die Anwesenbeit in den leinen Wirtschasten könne man den Kindern ohnehin nicht verbieten, zumal da die meisten Wirtschaflen nur ein gebeijteg Zimmer bätten. Wo die Behörden eine sittliche Ge⸗
fabt nicht als vorliegend erkennen, sollten sie befugt sein, Auznabmen zu gestatten.
Abg. Dr. Has se (nl) weist darauf hin, daß man in der Kommission die Meinung ausgesprochen babe, daß dag ganze Gesetz zu sebr auf die städtischen Verbältnisse zugeschnitten sei. Er werbe für die An⸗
Staatsminister Dr. Graf
ung zur Vorsicht, und wir sollten desbalb in diesem Paragrarben eine andere Fassung wählen. Ich möchte dringend davon abraten. wenn wir jetzt dag Jugeständnig liegen, daß wir diese Judikatur auf Grund der übrigen Bestimmungen der Gewerbeordnung alt zutreffend und unsere bisherige Fassung alg mangelbaft anerkennen. Ich glaube, wir müssen degball an der bisberigen Fassung des Gntwurfe feslballen, und ich empseble aug diesem Grunde, die Fassung, wie sie bier gewäblt ist. nicht ju andern. (Beifall)
an und tritt für die Tommissionebeschlüsse ein.
Abg. Wurm macht darauf aufmerfsam, daß dag Oberlanden. ßericht in Greglaa sich schen einmal in Widersrnruch mit der Auf fassung des Reichetageg gebracht babe, sefretariat ale ein — Gewerbe erflört habe. Partei habe keine Veranlafsung, bre Unträe jurückjusleben
Der F 5 wird unter Iblebnung der sosialdemokratischen Amen dementg underandert aufrechter balten.
Die 55 6— 11 werden unverändert angenommen.
Die 88 12—6 regeln die Veschäftigung eigener Kinder
Der 8 zählt, wird ohne Debatte angenommen.
Seine
wenden, die lin besenderen Auftrag eder auf aundrücklichen Gefe bl dez Fabrikanternebmer eder Fabrifleiterg außgefübrti würden. Aus
Der 3 13 deslimmt, daß in Betrieben von Werfflätten, in
denen die Beschäftigung don Kindern nach 5 12 nicht verboten!
Denn eine andere Fassung wäblen, würde unmittelbar darin
Abg. Trimbern schlleßt sich der Auffassung des Staatesekretära
insosern alg eß dag Arbeiter⸗
12. der die verbotenen Beschäftigungsarten auf⸗
träge stimmen.
Abg. Got bein (fr. Vgg) fürchtet, daß die Anträge ju Denun⸗ lationen und ju einer unerwünschten Regelung deg Ronzessiongweseng Veranlassung eben könnten. Er behalte sich vor, in der dritzen desung einen Vermittlungs antrag ju stellen.
Abg. Trimborn glaubt, daß seine Freunde einem Vermlttlunge. antrag zustimmen würden. Aba. Gamp erklärt, er hoffe, daß man big jur dritten Lesung mu einer Verstãndigung gelangen werde. Big dabin bitte er den Grafen den Bernsterff, seinen Antrag jurücksusichen, womit sich auch sein Antrag erledigen würde.
Aba. Graf von Gernstorff ⸗ Lauenburg Antrag jurũck
Der 8 15 wird in der Fassung der Kommission an⸗ genommen, ebenso der Rest des Geseßeg und die oben mit⸗ Seteilie Resolution.
Schluß gegen 6 Uhr.
(zweite Lesung des Etaig: Innern)
ziebt darauf seinen
NVächste Sitzung Diengtag 1 Uhr Reichskanzler und Reiche amt des
Abg. Graf von Bernstorff⸗Lauenburg empfiehlt seinen An⸗
vngest, daß der Referent
zum Deutschen Reichsan
M 28.
Preuszischer Landtag. Haus der Abgeordneten.
11. Sitzung vom 31. Januar 1903, 11 Uhr.
Es wird die zweite Lesung des Entwurfs des Staats— haushaltsetats für das Elatsjahr 1963 fortgesetzt.
. Nach der Beratung der einmaligen und außerordent⸗ lichen Ausgaben des Etats der landwirtschaftlichen Verwaltung, über die bereits in der vorgestrigen Nummer' d. Bl. berichtet worden ist, geht das Haus zur Beratung des Etats der J über.
. g. Freiherr von Dobeneck (kons.): Nicht allenthalben ist der Sinn auf kalte Zucht gerichtet. Ich kenne einen Fb hg ei der davon abgekommen ist, weil er, mit den Ergebnissen unzufrieden war. Es wird vielfach ein gänzlich unbrauchbares Hengstmaterial gekört. Unsere Landwirtschaft braucht ein kräftiges, gesundes, brauchbares Pferd; das Ideal sehe ich im Halbblut. Das dänische Pferd hat sich fehr gut T bei uns bewährt. Man muß den Hengsten aber ein gutes Stutenmaterial zuführen. (Der Redner bespricht dann Mängel der Körordnung und bittet um deren Abstellung. Er verlange keineswegs von der Regierung, daß in den Gestüten keine schweren Pferde mehr gezüchtet werden sollen, sondern nur, daß den Pferdezüchtern Warmblüter zur Verfügung gestellt werden. :
Abg. Dr. Moritz (Zentr) beschwert sich über die
Hö Sprunggelder. Höhe der
Abg. Herold Zentr.): Auch mir scheinen die Sprunggelder zu hoch zu sein. Die Frage, ob Kaliblutzucht oder Warmblutzucht, ist hier schon oft erörtert worden, ohne shre Lösung zu finden. Es kommen eben auch örtliche Verhältnisse und die Gewohnheit in Be' tracht. Bei dem westfälischen Gestüt in Warendorf ist ja manche Verbesserung gemacht worden, aber immer wird noch dem Bedürfnisse nicht gedient. Für die Kaltblutzucht müßte wenigstens ein Gestüͤt errichtet werden. .
Oberlandstallmeister Graf von Lehndorff: In dem Gestüt in der Provinz Rheinland sind 6 Stuten mehr als in Westfalen; der Abg. Herold hatte also keinen Grund zur Klage. (Die weiteren Aus⸗ führungen bleiben auf der Tribüne unverständlich.)
Abg. Herold (Zentr.) polemisiert gegen die Ausführungen des Oberlandstallmeisters ö
DOberlandstallmeister Graf von Lehndorff: Die Zahl der Be⸗ schäler ist seit 1570 von 1040 auf 3273 vermehrt worden? ö.
Abg. von Arnim (tons.) berichtet sodann: Die Lehrer und Gestütebeamten usw. stehen als solche unter dem Gestütsdirektor. Trotzdem haben Lehrer es nicht für erforde lich gebalten, den An⸗ ordnungen des Direktors Folge zu leisten. Das Berliner Gerichtsz⸗ urteil im Trakehner Prozent ist in der Kommission herangezogen worden. Es hat sich nicht herausgestellt, daß der Landstall. meister von Dettingen den Lehrern absichtlich Schwierigkeiten bereitet habe. Die Baulichkeiten sind von einem Kommissar unter⸗ sucht worden. Das älteste der fünf Schulbäufer stammt aus dem Jahre 1873, die vier übrigen aus den Jahren 1857 1902 Das Gerichtsurteil kann in seinen tatsächlichen Feststellungen nicht um. gestoßen werden.
Abg. Dr. Friedberg (nl, zur Geschäftsordnung): Ich stelle
aß über Dinge referiert hat, die nicht in der Kommission behandelt worden sind. Es darf nicht scheinen, als ob das i in der Rommission widerspruche los bingenommen sei.
Abg. Dr. Wiemer lrs. Volkepn) spi si Sinne aus. .
Abg von Arnim (kons.): Ich habe geglaubt, ausfül rlich darũber sprechen zu sollen, weil ich nach einem Einblick in die Rednerliste annahm, daß eine Debatte darüber stattfinden wird. —
Abg. von Loebell (kons.): Herr von Arnim hat nicht gesagt daß alle seine Ausführungen in der Kommission widerspruche le? blu! genommen worden seien, Er bat nur ausführlich das besprochen. was auch in der Kommission, wenn auch nicht so ausführlich, zur Sprache kam.
Abg. Kopsch (fis die Oeffentlichkeit in
gleichem
Volksp.): Vorgänge in Trakebnen haben ʒ— und die Aufmerksamkeit auf Ich halte es nicht für die richtige — Prozesses einzugeben, aber eg muß wer Stellung des Gestütsverwalterg ju den Lehrern die richtige ist Zwei Urteile sind in die m Projeß gesällt worden; eineg von den Richtern, die Dr. Paaljow und den Lehrer Nickel verurteilt haben, und eines von der Deffentlichleit, das den Daupt. zeugen Verrn von Oet Auf der Anklagebank aß die preußische Verwaltung n die Zeitungen offen ausgesprochen; so J. B. die Magdeburgische : ie Post' usw. (Der Nedner zitiert eine An abl Preßäuferungẽ bre versprochen, Wandel zu schaffen. d Daß Schikanierungen statt gefunden haber Anklage ist ja in diesem Punkte auch
Minister eine Dis zirlinaruntersuchunn
Schatten gleich verteilt waren —
sich selbst aburteilte? Vor allem ist
ibre Aussagen nicht verfolgt werden
der ein Freund des Lebrerg
entjogen worden. Er wurde egen
und wegen unlauteren Wettbewerbes angeiei
ein unlauterer Wettbewerb? Er bat an
apetbeke geschrieben und nicht. wie err von : Lxotbełe der Gennütawerwaltung Tralebnen“?. Ginem verrn
der im Gestüt beschäftigt und dem (ein?
lugesagt war, bat diese Stelle, die unterdessen freier
wegen seiner Jeugenaue sage nicht erbalten in
KRutscher det Derrn Len Oettingen, der in der Zwischenzent 2
bursche war, diese Stelle erballen Jetzt ist dem Schul auch gelund igt word Gine Frau Krätzsch bat die Schulteinigung g Jeßzt ist sie nommen worden, wie man sagt.
ibreg Manne
an.) Ju der ven des sind die Leute, die
auf alle Einzelbeiten deg untersucht werden, ob die
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Kaiser Geburie ͤ im Prejeß mißliebige Augsagen gema nicht eingeladen worden, auch der Mr eibeter Sckwenller nicht, ein durch und durch konserdatwer Mann Wag far einen Ge. griff befemmen denn die Leute von der Heiligkeit des Gire⸗ Fenn fie für ibre. Aussagen binterber jurädzkgt weren Uad dag than die Siäßen den Thron und Vntar (Der Nerner gebt dann auf den Mricht der NReaictungefemmissars der den baulichen Befund der Schulkänser in Trafebnen darauf bin, daß sich der emmssar mit sich sest i dem Jahre 1897 in Wirerspinch fee] Jar Renevlerung der Schulbäunser gente der Reparziufsende nicht, wobl aker Len- n villen aug diesem Fonds erbaut werten. Und was sagt der Kemmlfar ber diesen Pabillen? In drei Jahren ist ein Parillen für dog n, Michtet werden. Ich Rin kein Fachmann, aber wenn der so Prahl MNMinister fur Land irtschaft die gelcsen batte, würde er dech anegr⸗ Hafen baben einen solchen Lauseranillen Faut man in einem Menat wird ja se gewmesen sein, daß man die aggabe fur den
te Panillen 3 Jahre durch di Nechnung schlerrte das lst ein Jelchen einer
ein und weist und seinem Bericht
ö . aw nn 2 oschũre r z 2 langen Broschüre angriff. Ich . 8 7
aon Metrik. vn wan 8m e n von Artikeln hinweisen, die dieser
schließlich auf seinem Wege auch
baf. In
Zweite Beilage
Berlin, Montag, den 2. Fehruar
zeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
1903.
schlechten Buchführung. (Der Redner läßt die Stimme eini = blicke sinken und bleibt unverständlich; . den n en, 5 erschallt etwas ironisch der Ruf: lauter) Mir ist die Sache sehr ernst. (Sich nach rechts wendend:) Diese ganze Angelegenheit ist keine Parteisache, sondern eine Frage, bei der alle ganz e .
interessiert sind. rage, was find diefe ern chr fe fragt as fin, denn bie Hhrsathen Lapon,. de
ausbilden konnten? Ich sehe die Hauptu darin, daß der Leiter und Beamte des . ö der , . der gehrer ist. Der Gestütsleiter hat über ein Gebiet Von 7009 Morgen, auf dem 26 009 Menschen wohnen, zu verfügen. Das Gericht stellte ausdrücklich fest, daß er bei einem so großen Be⸗ tziebe nicht verantwortlich ist für verschwendete Staatsgelder. Kein Mensch kann zween ö. dienen, am allerwenigsten aber dreien. Was sind da, für Sachen vorgekommen! Man hat eine Schule einge⸗ xichtet und die Bänke bergessen. Ich bin der Ueberzeugung, daß der dandstallmeister die Krippen für die Pferde und die Pulte für seine Bureaut nicht vergessen wird. Aber an die Bänke für die Schulen hat er nicht gedacht. Warum sind denn die Gestütsschulen nicht öffent⸗ liche Schulen, sondern Anstaltsschulen? Man kann sich hier nicht auf die Kadettenschulen berufen, diese haben einen ganz andern Zweck. Die Gestütsschulen sind Volksschulen und werden nur aus Mitteln der Gestütsverwaltungen unterhalten. Wie war denn das Verhältnis wischen Lehrer, Kreisschulinspektor und Landstallmeister? Der Kreisschulinspektor erteilt dem Lehrer Urlaub; dieser tritt ihn an, weil er ihn rechtmäßig erhalten hat. Der Landstall. meister verweigert ihm den Urlaub, der Lehrer verficht seine Sache, die er für gerecht hält, durch alle Instanzen, ohne durch— zudringen. Der Königliche KRreisschulin speltor besucht die Schule und findet etwas nicht in Ordnung, der Landstallmeister setzt eine Strafe von 22 dafür fest. Der Königliche Kreisschulinspektor darf nur eine Strafe bis zu 9 „ verhängen. Da ist ja bis zu einem gewissen Grade der Landstallmeister auch der Vorgesetzte des Schulinspektors. Diese Kompetenzzweifel sind schuld an allem, was gekommen ist. Wir werden unsern Stolz, als das Land der Schulen angefehen zu werden, angesichts solcher Vorgänge sehr herabmindern müssen. Betrübend ist der Prozeß auch deshalb, weil er gezeigt hat, wie gering die Lehrer von, der vorgesetzten Behörde geachtet werden. Welches Schlaglicht wirft der Prozeß auf unsere Ostmarkenpolitik! Trakehnen liegt 6 km bon der Grenze. Das ist die Ostmark, auf die der Kaifer Hie Auf, mertsamkeit aller Deutschen gerichtet hat. Die Regierung wird sich angesichts solcher Tatsachen die Frage vorlegen müssen, o Herr von Oettingen der rechte Mann dazu ist, die deutsche Kultur im Osten zum Ansehen zu bringen. .
Minister für Landwirtschaft 2c. von Podbielski: . Meine Herren! Es wird ja zweifellos für mich ziemlich schwierig sein, auf diese längere Rede in allen Punkten zu antworten, weil mir doch vielleicht das eine oder das andere entgangen sein kann. Ich werde aber versuchen, an der Hand der Aufjeichnungen, die ich mir gemacht habe, die einzelnen Sachen durchzugehen. . Zunächst möchte ich fesistellen: welches war der Ausgang dieses Prozesses? Ein Herr, dessen Vater, soweit ich weiß, in alten Zeiten in Beziehung zur Gestütverwaltung gestanden hat, der selbst als Frauenarzt hier in Berlin lebt, hat — das kann ich aus meiner eigenen Kenntnis sagen — seit mehr denn zwei Deiennien sich damit befaßt, die Preußische Gestütverwaltung durch verschiedene Schriftstücke an⸗ zugreifen. Meine Herren, ich kann mich noch sehr wobl erinnern, wie er in den achtziger Jahren den verstorbenen meister Jachmann in mit einer könnte auf Derr verfaßt hat d Trakebhnen erreicht und
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dem der Verredner nicht stattfand der Gerichtebef bat aber die Uekernengang zewennen, daß die hrer dieset Anschaun d daß se anch dieser An- schauung sein fennten So laatet dieser Ma akt, daß man Grmmnd die em Derr Land flaleaeifter in Trafebeen ist daden Schellebrer dert a Lern und
den ländlichen einfachen Verhältnissen entstehen Unzuträglichkeiten.
Ich habe mich gefreut, daß der Herr Vorredner nicht auf die Wagenstellung eingegangen ist. Ich hätte ihm sonst eine eigene Antwort geben können: Stellt vielleicht der Magistrat von Berlin den Schullehrern Berlins auch Wagen? (Zuruf links: Pferdebahn ) Ich habe mich gewundert, diese Erörterungen in der Presse zu finden und diese Auseinandersetzung vor Gericht zu lesen. Sonst nimmt man solche kleinen Geschenke dankbar entgegen und kritisiert nicht viel daran, man sagt die alte Redensart: einem ge⸗ schenkten Gaul sieht man nicht ins Maul. Dort wird ein Geschenk welches ein Entgegenkommen der Verwaltung ist, abfällig fritistert und findet eine lange Auseinandersetzung vor Gericht. Ich möchte das nur nebenbei erwähnen, weil es mich so eigentümlich berührt hat; ich habe mich gefragt: gibt in meiner Heimat eine Gemeinde, 2 Gutsvorsteher dem Schullehrer Fuhrwerk? Ich habe es nicht ge⸗ funden, und habe mir eigentlich gesagt, die Schullehrer haben ein großes Benefizium in Trakehnen, umsomehr weil nach Einsicht sämt⸗ licher Vokationen ich nirgend das Geringste vorfand, woraus sie einen Anspruch herleiten könnten. Ich habe mit Willen in die Sache zur Zeit nicht eingegriffen, aber ich sage ausdrücklich: ich werde ihnen dies Benefizium entziehen, damit sie wenigstens dann nicht noch anderen Leuten vorklagen, daß sie so schlechte Wagen zu ihrer Beförderung bekommen.
Nun ist weiter die Revision eines Kommiss Ich habe selbst, wie Sie wissen, mit den Vorgängen direkt nichts zu tun, denn zu der Zeit, als sie sich abspielten, war ich noch nicht Chef der Verwaltung; ich hatte also im weiteren alle Veranlassung mich möglichst neutral zu verhalten, und es liegt insofern ein rrtum des Herrn Vorredners vor, als die Ausführungen meines Kommissars in der Budgetkommission ausdrücklich dahin gingen, daß eine Revision seitens meines Kommissars nicht stattgefunden hat. Der Hergang ist einfach folgender.
Es waren Beschwerden des Apothekers bei mir geltend gemacht und um mir nach der Richtung ein unparteiisches Urteil zu verschaffen entsandte ich einen Kommissar, um nicht auf dem schriftlichen Wege die Sache zu erörtern. Gelegentlich dieser Reise habe ich den Kommissar ersucht, sich die Schulhäuser anzusehen; und ich will auch dem Herrn Vorredner verraten: als dieser Prozeß begann — ich bin nicht so bewandert in dem ganzen Gestüt, ich habe alle ein⸗ zelnen Gestütshöfe noch nicht gesehen — hatte ich die Absicht, in einer unserer illustrierten Zeitungen sämtliche Schulhãuser öde Trakehnen einmal bildlich veröffentlichen zu lassen, weil meiner An—⸗ sicht nach dann weite Kreise einen Einblick in die dortigen Zustände bãtten gewinnen können. Meine Herren, diese Bilder sind sehr int er⸗ essant — vielleicht ist einer der Herren so freundlich, sie hier auf den Tisch des Hauses niederzulegen; es sind sãmtliche Schalen des Ge⸗ stüts —. Ich muß ganz offen sagen: die Schule in Trakehnen ist von meinem Standpunkte aus viel zu lururiös gebaut; sie würde für die Grunewaldkolonie vielleicht geeignet sein. Ich habe mich gewundert, daß eine solche Dorfschule dicht an der russischen Grenze gebaut worden ist. Aber, meine Herren, ich habe das alte Schulhaus in Trakehnen auch photographieren lassen. Vielleicht ist meine heutige Rede die Veranlassung, daß eines unserer illustrierten Journale die Bilder veröffentlicht, weil sie wirk⸗ lich interessant sind und zeigen, wie die Verhältnisse liegen.
stoßen sich die Geister, und es
ars bemängelt worden.
Weiter, meine Herren, ist, glaube ich, dem Derrn Vorredner eine kleine Verwechslung passiert. In der Denkschrift vom Jahre 1897 it nämlich von der Unzulänglichkeit und dem schlechten Zustande der Scharwerkerbhäuser die Rede gewesen; es heißt dort:
sie sind dumpf, feucht, kalt und zu niedrig.
Von den Schulen beißt es dagegen in dem Bericht wörtlich:
Auch die vier Schulen des Hauptgestüts sind räumlich unzureichend. — das gebe ich dem Herrn Vorredner vollstãndig abselut unzureichend; die bierin Wandel zu so würde ich ganz unbedingt so die Herren werden mir chulhäuser, die nicht groß genug s bin aber der Meinung, daß d soll. Oft lommen dabei aat zu lururiss baut. dem Urteil des Herrn Landstallmeisters, alg unbrauchbar schilderte, handelte es ilbäuser, sondern Einsicht aug; er davon, daß die R unzulanglich und den bestebenden Bestimmungen über den Bau von Volke. chulbäusern in keiner Weise mehr entsprechen. Ich meine, Men Grund, die Uebelstãnde offen darzulegen, und Verren darin in jeder Richtung gern entgegen.
Was die Sxenalfragen
IUlIso sie waren raumlich
Pflicht
Gestũteverwal tung schaffen, und wäre es schnell als daß auf nd, noch oft vorhanden mit gutem Beispiel
zugeben,
1 r Staat chwierigkeiten insosern raus,
welches die sich nicht um die
. wir haben ich komme den
anlangt, die hier gestreift worden sind, so kann ich nur erklären, daß die Angelegenbeit bezüglich des Lretbefers für mich nech in der Schwebe ist. Ich kann nicht recht dabinterkommen, ob der Mann newög ist oder sich nicht augsprechen will, wie ich geboefft babe. Ich werde mir dielleicht in einiger Jeit ein Urteil bilden können.
Wat den Magannderwalter Schul anbetrifft, so ist ißm einfach gesagt: wenn er sich eignet, soll er Stutmeister werden. Er ist im Previanfamt angestellt, bat sich als nicht tüchtig erwiesen, und darin wird mir der Herr Verredner und das bobe Haug, glaube ich, zu⸗ stimmen, daß über die Brauchkarkeit eine Angestellten allein die Vergesetzten ju entscheiden baben (sebr wahr! rechte) dag maß ich für mich in Anspruch nebmen. Ich babe den balb die CGntscheidung darüber, ob er alg Stutmeister angestellt erden sell, selbst getroffen, weil ich sagte: ich will mich über die Verbältnife föellen; ich babe mir die Berichte kommen lassen und babe die Ueber leugung gewennen, daß dieser Mann nicht geclgnet
161 schi kan ietty chi eitd man amen der fernen Ranr n
kü. Gr Fadet sich aber sedegmal im Leben dan selbe Bim: wenn etwas