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yollendet haben und in dem Gewerbe oder in dem Zweige des Gewerbes, in welchem die Anleitung der Lehrlinge erfolgen soll, entweder die von der Handwerkskammer vorgeschriebene Lehr⸗ zeit oder, solange die Handwerkerkammer eine Vorschrift uber die Dauer der Lehrzeit nicht erlassen hat, mindestens eine dreijährige Lehrzeit zurückgelegt und die Gesellenprüfung!be— standen haben, oder fünf Jahre hindurch persönlich das Handwerk selb— ständig ausgeübt haben oder als Werkmeister oder in ähnlicher Stellung tätig gewesen sind. Also die Bestimmungen der Gewerbeordnung gehen schon dahin, daß nut derjenige Lehrlinge halten darf, der selbst das Gewerbe gelernt und geübt hat. Es könnte sich bei der Anregung des Herrn Abg. Gamp nur darum handeln, und ich glaube, das hat er auch gemeint, ob man nicht verlangen sollte, daß nur derjenige Lehrlinge ausbilden darf, der den Meistertitel führen darf. Der Unterschied läge dann nur darin, daß nur der Lehrlinge ausbilden dürfte, der eine vorschrifts⸗ mäßige Lehrzeit durchgemacht hat, aber nicht derjenige, der nur 5 Jahre hindurch persönlich das Handwerk ausgeübt hat. Meine Herren, die Mittelstandsfrage in der ganzen tiefen Be⸗ deutung, wie sie der Herr Abg. von Staudy aufgerollt hat, jetzt zu erörtern, werden Sie mir in diesem Stadium der Verhandlungen er— lasen. Daß die Landwirtschaft einer der wichtigsten Bestandteile des Mittelstandes ist und daß ich innerlich überzeugt bin, daß wir die Landwirtschaft lebensfähig erhalten müssen, dafür habe ich in diesem hohen Hause und während meiner ganzen politischen Tätigkeit so viele Beweise gegeben, daß ich hierauf nicht einzugehen brauche. Man darf aber die Frage des Mittelstandes nicht unbedingt verkoppeln mit der Frage des allgemeinen Befähigungsnach⸗ weises; das sind Dinge, die auf einer vollständig verschiedenen Grund⸗ lage beruhen.
Es ist heute auch erörtert worden, daß die Sonntagsruhe in den Glashütten — abgesehen von der Befeuerung der Oefen —, die bereits in 2 Hohlglashütten eingeführt worden sei, allgemein ein⸗ geführt werden sollte. Aber die verbündeten Regierungen hätten wieder nichts getan. Auch das ist nicht richtig. Wir haben eingehende Erhebungen bei den Regierungen von Preußen, Bayern und Sachsen angestellt, haben uns aber überzeugen müssen, daß die Verhältnisse in den Hohlglasfabriken, die mit Hafenöfen arbeiten, so verschieden sind, daß sich aus der Tatsache, daß eine Anzahl Fabriken die Sonntagsruhe durch⸗ geführt haben, noch nicht schließen läßt, daß die Hohlglasfabriken mit Hafenöfen allgemein die Sonntagsruhe einführen könnten. Wir baben deshalb in der Frage weitere Erhebungen eingeleitet, hierbei haben wir allgemein an die Regierungen die Frage gerichtet, ob und in welchen Betrieben es überhaupt noch notwendig ist, die Aus⸗ nahmen von der Vorschrift des 5 1054 der Gewerbeordnung über die Sonntagsruhe fernerhin aufrecht zu erhalten, hierbei wird sich auch die Frage der Sonntagsruhe in den Glashütten erledigen. Aber wir können auch hier eine so weitgreifende Maßregel nicht ergreifen, obne sie nach der technischen Seite hin auf das Gewissenhafteste ge⸗ prüft zu haben. (Bravo!)
Abg. Stoecker (b. F. F.): Reden, wie sie der Abg. Hoch gehalten at solten hier nicht möglich sein. Derr Hoch wie Herr Wurm haben hier proklamiert, es handle sich um einen Krieg der Nichtbesitzenden gegen die Besitzenden, der keine Versöhnung zuläßt. Derr Hoch hat den Unternehmergewinn Raub, Blutgeld, Schandgeld genannt. Ein solche Ausdrucksweise ist unerhört nicht nur unter Ge⸗ bildeten, sondern auch unter verständigen Leuten. So etwas lann entweder nur ein Jude sagen oder ein besitzloser Proletarier, der nur Haß gegen die besitzende Klasse bat. In der sosialdemokratischen Partei sitzen doch besitzende, wohl- babende, reiche Leute. Reich sein, elegant leben und diese Parole mit⸗ machen, ist etwas, was geh jede vernünftige Politik ist. Die Arbeiter kommen schon dabinter, daß die Sozialdemokraten im Reichstage keine Arbeiter sind, keinen Arbeiterinstinkt haben. Das bat Herr Ledebour auch bier zu versteben gegeben. Als Stutzer seben die Arbeiter schon ihre Parteiführer an. Unter den Reichg⸗ tagaabgeordneten der Sozialdemokratie sind nur drei einfache Arbeiter, darunter ist einer ein Redakteur. Die Herren sind aug dem Proletariat ausgetreten und in die besitzenden Klassen eingetreten. (Abg. Ledeb our: Glauben Sie das selbst?) Ich erwähne nur Tat⸗ sachen, die Ihre ee selbst veröffentlicht hat. Ist das Lüge? Als Derr Singer noch Großkapitalist war und sein Vermögen schuf kbaben Sie (links) ihn zu Ibrem Fübrer gewäblt, einen Groß lapitalisten, der nach Ihrer Meinung vom Blutgeld, Schandgeld lebt bat. So etwag bat die Welt noch niemalg geseben. Dag macht den Gindruck, alg ob Sie einen Enthaltsamkeite verein gründen volllen von lauter Trunkenbolden. Das Volk wird irregefübrt durch Flugblätter, in denen der Mehrbeit des Reichstages vorgeworfen wird, sie bätte den letzten Augenblick benutzt, um sich die Tasche zu füllen. Im Jentrum und unter der Rechten n doch Leute genug, die vom Jell gar nichtgz baben Das
Lügen und Verleumdungen Die Antisemiten sind überbaurt nicht am Joll interessiert. In dem Flugblatt stebt, jeßt schen be⸗ trage der Joll H Æ und 5, A. Besteden etwa schon die neuen Dandele vertrag Das ist lederum eine ganz gemeine Lüge! Um Brotwucher bandelt eg sich bi ar nicht Die Berliner Bäckereigenossenschaslt, bei der ede Teilbaber 5. einge jabl bat, bal 18958 9 nach dem O00 M gejablt, daß sind 19000 echung bei den Soslaldemeofraten konnten dech Ibren Arbeitern da Wolm beslenern wir dad Brot m machen Die Soslaldemolrat⸗
Immer den Kamps genen die ÄWesihenden den Lalsachen nicht verschließen, die der Zölle zu Tage getreten sind ö ind naluürlich nicihi ju brauchen auch Regiernngebeamfser, und wenn alg Assisien ten beigeben J alchl denlen ann. Uebe
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strebungen ein Hindernis, ihre Gewerkvereine sind eigentlich nur sozial⸗ demokratische Kampfvereine. Das ist auch von seiten der Arbeiter in den Gewerkvereinen gegen die „Salonproletarier. gesagt worden. Wer wirklich arbeitet und nicht rastet, wird auf seiner Linie kon— servativ, weil er nicht anders kann, als die Sache zu Ehren zu bringen. Ein Gesetz über die Berufsvereine würde Nutzen bringen, wenn sie mit den nöligen Garantien umgeben würden. Darum kann ich die betreffenden Anträge der Regierung nur empfehlen.
Nach persönlichen Bemerkungen der Abgg. Ledebour, Hoch und Stoecker wird die weitere Beratung gegen 63 Uhr auf Freitag 1 Uhr vertagt.
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 19. Sitzung vom 12. Februar 1903, 11 Uhr.
Auf der Tagesordnung steht zunächst die Verlesung folgender Interpellation der Abgg. Hirsch (Essen) und Dr. Eckels (nl), betreffend die Aufhebung oder Einschränkung der Gerichtsferien:
Welche Stellung nimmt die Königliche Staatsregierung zu dem in weiten Kreisen von Handel und Industrie bekundeten Berlangen nach Aufhebung der Gerichtsferien ein? Erkennt dieselbe es als ein Bedürfnis an, daß diejenigen Zivilprozesse, welche der Eile bedürfen und nach ihrer Sach⸗ und Rechtslage ohne Schwierigkeit alsbald erledigt werden können, gleichwohl aber nach der bisherigen Gerichtspraxis nicht als Feriensachen behandelt werden, auch inner⸗ halb der Gerichtsferien zur Verhandlung und Entscheidung kommen? Ist die ,. kö bereit, darauf hinzuwirken, daß im Wege der Reichsgesetzgebung diesem Bedürfnis Rechnung ge— tragen wird?
Auf die Frage des Präsidenten erklärt sich der Justiz— minister Dr. Schönstedt bereit, die Interpellation sofort zu beantworten.
Abg. Hirsch⸗Essen (nl.): Das Verschleppen der Prozesse durch Monate hindurch berursacht dem Erwerbsleben große Schädigungen. (Im Hause herrscht sehr große Unruhe, so daß der Redner nur . schwer verständlich ist;, Abhilfe kann nur die Beseitigung der Gerichtsferien in ihrer heutigen Form bringen. Der heutige Zustand ist mit den Interessen der Industrie und des Verkehrs unvereinbar; auch die Landwirtschaft kann von ihrem Standpunkte aus der Aufrechterhaltung dieser Zustände nicht das Wort reden.
Justizminister Dr. Schönstedt:
Meine Herren! Die Frage der Aufhebung der Gerichtsferien ist auch in früheren Jahren schon in diesem hohen Hause flüchtig an— geregt worden, und ich bin nach meiner Erinnerung wiederholt in der Lage gewesen, meinerseits dieser Anregung gegenüber einen grund— sätzlich ablehnenden Standpunkt einzunehmen. Auf diesem Stand⸗ punkt stehe ich, soweit es sich um die radikale Beseitigung der Gerichts⸗ ferien handelt, die der Herr Interpellant in erster Reihe vertreten hat, auch heute noch.
Die Frage, ob gewissen unleugbaren Unzuträglichkeiten und Schädigungen, insbesondere gewerbetreibender Kreise, die aus der be⸗ stehenden Einrichtung der Gerichtsferien sich ergeben, entgegengetreten werden könne teils auf administrativem, teils auf gesetzgeberischem Wege, ist eine andere; ich werde darauf im zweiten Teil meiner Aus⸗ führungen zurückzukommen mir erlauben
Die auf die vollständige Abschaffung der Gerichtsferien ge⸗ richtete Agitation ist im vorigen Jahre ausgegangen von den vereinigten Handelskammern des niederrbeinisch⸗westfälischen Industrie bezirk, als deren geschäftsfübrende Stelle die Handelskammer in Essen aufgetreten ist, deren Syndikus ja soeben vor Ihnen ge⸗ sprochen hat. Diese Anregung ist nicht, wie der Herr Intervellant angedeutet hat, ungebört verklungen, sie hat mir im Gegenteil Anlaß gegeben, über diese sebr tief sowobl in unsere juristische Organisatien, wie auch in das Erwerbsleben eingreifende Frage achtlichen Aeußerungen der Ober Vorstände der Anwalts kammern zu erfordern. definitive Stellungnahme nicht nehmen zu können, gelegenbeit am nächsten stebenden Organe der P hört zu baben
Meine Herren
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gemacht hatte wie einzugreifen. Anordnung babe ich geglaubt der Provinzialbebörden Nun, r
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vielmehr auch dort die Gerichtsferien sich als eine wobltätige Ein—⸗ richtung bewährt haben.
Nun, meine Herren, wenn ich dem Gedankengange des Herrn Interpellanten folgen darf, so steht selbstverständlich bei der Ent⸗ schließung über die vorliegende Frage das Interesse des rechtsuchenden Publikums an erster Stelle. Es ist auch dem Herrn Interpellanten zuzugeben, daß die Einführung der Gerichtsferien ursprünglich wohl in der Hauptsache das Interesse der landwirtschaftlichen Bevölkerung bezweckt hat, die für die Erntezeit das Bedürfnis hat, wider ihren Willen nicht gestört zu werden durch Heranziehung zu gericht⸗ lichen Geschäften. Ursprünglich hatten ja auch die Ferien den Namen Ernteferien. Nun ist ja unbedenklich zuzugeben, daß die Landwirtschaft heute relativ nicht mehr dieselbe Stellung in unserm gesamten Erwerbsleben hat, wie zu der Zeit der Einführung der Gerichtsferien; aber daß sie eine sehr erhebliche und sehr große Bedeutung auch heute noch in Anspruch zu nehmen hat, darüber wird in diesem Hause eine Meinungsverschiedenheit nicht be⸗ stehen. In den Kreisen der Landwirtschaft ist aber, wie ich glaube, trotz der Verbesserung der Verkehrsmittel, auch heute noch das Be⸗ dürfnis als ein dringendes anzusehen, daß während der Erntezeit und der unmittelbar vorhergehenden und der sich unmittelbar anschließenden Wochen die Landwirte das Bedürfnis haben, nicht in den Ernte⸗ arbeiten und allem, was dazu gehört, gestört zu werden (sehr richtig! rechts) durch Heranziehung zu gerichtlichen Geschäften. Daß das der Fall ist, ergibt sich in der Praxis auch daraus, daß, wenn die Ernte⸗ zeit naht, die Anträge der landwirtschaftlichen Kreise in Bezug auf Anberaumung von Schwurgerichtssitzungen, in Bezug auf Ansetzung von gerichtlichen Terminen, in Bezug auf Vorladung von Zeugen und Sach⸗ verständigen sich mehren. Es ist mir mitgeteilt worden, daß noch im vorigen Jahre der Ostpreußische Landwirtschaftliche Zentralverein an den Oberlandesgerichtspräsidenten in Königsberg das besondere Ersuchen gerichtet hat, bei Bestimmung der Schwurgerichtsperioden in diesen Monaten auf das Bedürfnis der landwirtschaftlichen Bevölkerung geeignete Rücksicht zu nehmen: ein Antrag, den ich als vollkommen gerechtfertigt anerkenne und dem auch überall nach billigem Ermessen wird stattgegeben werden müssen.
Aber, meine Herren, die landwirtschaftlichen Kreise sind es nicht allein, die ein solches Ruhebedürfnis, wenn ich mich so ausdrücken darf, zu gewissen Zeiten empfinden, sondern das Bedürfnis geht viel weiter. Ich will ganz beiläufig erwähnen, daß in einer an mich ge⸗ richteten Eingabe auch hingewiesen wird auf die Verschiedenheit der Interessen von Großhandel und von Industrie einerseits und von Kleinhandel und Mittelstand andererseits. Die Handele kammern, von denen diese Eingabe ausgeht, vertreten an erster Stelle die Interessen des Großhandels und der Industrie. Aus Kleinhandelskreisen ist mir mitgeteilt worden, daß auch dort es dringend erwünscht sei, daß es wenigstens ein paar Monate im Jahre gäbe, wo man nicht fort⸗ während den Verfolgungen mit Klagen und sonstigen Rechtsansprüchen ausgesetzt sein, wo man Kräfte sammeln könne zur Erfüllung der Verbindlichk iten, die auf dem Kleinhandel und Mittelstand ruhen.
Ich gehe noch weiter. Ich glaube, ich brauche mich nicht auf gewisse Stände zu beschrän e Frage, in solches Rube⸗ bedürfnis für
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