1903 / 38 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Feb 1903 18:00:01 GMT) scan diff

gewiesenem, dringende Bedürfnis stattgegeben wird, würde sie dies nach Aufhebung der Gerichts ferien gar nicht mehr durchführen können, die zu anderen Zeiten kämen, in der über⸗

sie würde auch Wünschen, wiegenden Mehrzahl der Falle stattgeben müssen.

Für die Herren Rechtsanwäãlte, vollkommen ähnlich. Die sãmtlichen

ihnen innerhalb gegeben werde, und ihre Tätig beschränken. eine gewisse Zeit im schaftlichen Studien Gange der neueren trauteren Fuß setzen, Bureaus vornehmen,

der gegebenen

Ferienzeit sich von dem größeren Teile ihrer Geschäfte keit nur auf geringfügigere und einfacher Sie haben auch das Bedürfnis hervorgehoben, daß ihnen Jahre gegeben sein müsse, in der sie sich wissen⸗

mehr hingeben können, in der sie sich mit dem Gesetzgebung, mit der neueren Literatur auf ver⸗ in der sie eine gründlichere Revision ihrer

in der sie zur Abrechnung mit ihren Mandanten schreiten, in der sie große verwickelte Sachen, die im Drange der Ge⸗

die

meine Herren, liegt die Sache Vorstände der Anwaltskammern haben es als ein geradezu dringendes Bedürfnis bezeichnet, daß Möglichkeit loszumachen e Sachen zu

zwei. Monaten in seinen Interessen sich geschädigt und gefährdet glaubt. Ich gebe auch zu, daß die Bestimmungen des geltenden Gerichtsverfassungsgesetzes in Bezug auf die Frage, welche Streitsachen um die handelt es sich allein heute als Feriensachen zu behandeln sind, vielleicht dem praktischen Bedürfnis nicht überall entsprechen, und ich würde meinerseits bereit sein, soweit es in meinen Kräften liegt, dahin zu wirken, daß da die Reichsgesetzgebung, die dafür allein zuständig ist, eine Nachprüfung eintreten läßt und, fo weit das Bedürfnis an⸗ erkannt wird, die bessernde Hand anlegt. In diesem Sinne habe ich unter Uebersendung der von den Provinzialbehörden erstatteten Berichte und unter Zusammenstellung ihrer Ergebnisse dem Herrn Reichskanzler bezw. dem Reichs justizamt Mitteilung gemacht und meinerseits auch die Gesichtspunkte schon hervorgehoben, bei denen nach meiner Auffassung wohl an erster Stelle eine Besserung zu erstreben und zu erreichen wäre.

Ein wesentliches Mittel zur Beseitigung der erhobenen Be— schwerden würde ich darin erkennen, wenn auch in den Ferien in

eine so große Zahl von Richtern an Ort und Stelle zurũckzula daß die Zurückbleibenden nicht zu der Klage Anlaß finden: nun eigentlich während der Ferien, wo sie zu Hause bleibe mehr zu tun als außerhalb der Ferien.

Ich bin, wie gesagt, meine Herren, in diesen Dingen mehr oder weniger auf den guten Willen der Gerichte angewiesen; nur in einem Punkte wird allerdings im Aufsichtswege eingegriffen werden können, das ist die Bestimmung der Zahl der Ferienkammern und Ferien- senate, die in den Händen der Präsidenten liegen. So weit reicht meine Macht, und so weit werde ich sie zur Geltung bringen.

Meine Herren, wenn ich hiernach das Ergebnis meiner Dar. legungen zusammenzufassen mir erlauben darf, dann ist es das: ich bin ein grundsätzlicher Gegner der Aufhebung der Gerichts ferien und werde diesen Bestrebungen in ihrer radikalen Rich⸗ tung nach wie vor entgegentreten. Ich glaube, daß die Aufhebung der Gerichtsferien ein Heilmittel wäre, was schlimmer wäre als die

ssen sie hätten

n müssen,

Zweite Beilage . zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Freitag, den 13. Februar

*

1903.

X n telang hab . ĩ vorher wochen⸗ und mona elang haben , ö ien kommen, sind sie auf einmal Schluß aus der Ersten Beilage.) 8, . ö eilig, da soll sofort Termin N a ö z dieser Erwägung und dieser Erfahrung aus wird allerding ö. 3 nicht immer den Versicherungen der Dringlichkeit ohne weiter

; reikons). Ich freue mich über die Abg. 6 ] e . . bei der Mehrheit dieses ö ng it werden damit rechnen müssen, daß die Gerichtsfe

Justizminister Dr. Schönstedt: . . ö. Herren! Die Frage der Errichtung eines Landgerichts in

igentlichen Inhalt der

i l den Schwerpunkt und den eigen Inhalt H Herrn Abg. Dr. Bachem gebildet hat, ist in diesem hohen Hause nicht neu, sie

hat uns schon oft beschäftigt, wie auch

herrscht

. t bestehen auch in Zukunf schãfte kaum in befriedigender Weise von ihnen erledigt werden können,

in größerer Ruhe erledigen können. Sie heben aber außerdem hervor, daß für die Rechtsanwälte mit Abschaffung der Gerichtsferien die Möglichkeit der Vertretung mehr oder weniger ausgeschlossen sei. Die Vertretung der Rechtsanwälte innerhalb der Gerichtsferien stößt ja auf verhältnismäßig geringe Schwierigkeiten; es handelt sich um ein— fache Sachen, es handelt sich um die Wahrung der Notfristen, die

aus den eben gehörten Ausführungen hervorgeht. . . bei meinem Dienstantritt vor nunmehr länger . 3. ö . schwebende Frage vorgefunden und bin . in . ö

ine durchaus wohlwollende . . . die Verhältnisse sind stärker . ö Ich bin deshalb auch nicht im stande gewesen, festzu ;

izministers

bleiben. Den Vorschlag des Justizminis

3 Einführung eines Vortermins kann ich nicht 663 . i. 1 ö. ll bezeichnen; der böswillige Schuldaer wir a ö K en, er braucht ja nur einen Einwand zu i , 6 hin gte mn reichdgesetzliche Aenderung herbeiführen 25 n n, ni erden g gr elnzusetzen, daß im Interesse . Mi Hen rt der amtsgerichtliche Prozeß beschleunigt wird.

Krankheit. Ich gebe zu, daß der Kreis der Feriensachen der Er⸗ weiterung bedürftig ist; ich gebe zu, daß im Verwaltungswege auf eine größere Rücksichtnahme auf die Interessen der rechtsuchenden Be⸗ völkerung hingewirkt werden kann, und werde, soweit es in meinen Kräften liegt, dahin wirken, daß diese Rücksicht auch in Zukunft ge⸗ nommen wird, zu weiterem Entgegenkommen bin ich außer stande. (Qebhafter Beifall.)

den Gerichten; sie sind darin . . . ie , bestehen ja auch verschiedene 3 ö . was nun als besonders dringend im Sinne des k werden kann, und ich bin s chon der Auffassung . 9 ö wirtschaftlichen Verhältnisse der Parteien ö ⸗. . in Betracht gezogen werden könnten. Diese Auffassung

Klagesachen, in Berufungssachen der erste Termin abgehalten werden könnte, vorausgesetzt, daß die Sache in diesem Termin nicht streitig wird. Es würde dadurch die Möglichkeit, für die große Zahl von Sachen, in denen auf einen Widerspruch des Beklagten nicht zu rechnen

ist, auch zu einem vollstreckbaren Urteil in gelangen, eine ganz erheb— liche Erweiterung erfahren.

der Herr Interpellant auch erwähnt hat, es aber nur eines ganzen kurzen Notfrist bedarf, legungen verbunden sein müssen.

Im übrigen ruht ja der größte Teil der der Ferien, und deswegen können großen Verantwortlichkeit ihren während dieser Zeit allenfalls fahrenen, jüngeren Kräften den

gang in der Hauptsache zu allen Zeiten sächlich würde sich freilich die Sache Tatsächlich würden auch nach der Ueberzeugung der Gerichtspraxis näher stehen, bei ferien die Gerichte garnicht mehr

meisten Aufhebung

die Rechtsanwälte, fehlen, es würde das Zeugen vollkommenen Maße zur V anwälten nicht möglich sein, in der Welt zerstreuten Mand es doch zu dieser wird, trotz aller gesetzlichen würden sich aber noch ander

seitens der Handelskammern

Rechtspflege, von weittragenden Folgen sein würde. Nach dem Stande unserer Prozeßordnung, Prinzip der Mündlichkeit beruht, noch in beschrãnktem Maße arbeitet, muß die Praxis ist ja in den ve schiedene ergibt sich aus jedem V Kollegialgerichts die größte Störung Es liegt auf der Hand, daß, wenn der sich in eine Sache hineingear ansicht gebildet hat, die von 4 big 6 Wochen ein Auffassung gerechnet werden muß. Da unseren Projessen vor unseren Kollegialgerichten Teil der streitigen Sachen in zwei bis drei meisten Sachen aber eine größere Zahl verlangen, so würde, wenn streckenden We wãbrendeg Beurteilung der einzelnen tragenden Unzutrãglichleiten darf keiner menschl ich Vertreter, nur wenige tritt, Sachen, bei denen er siebt dech nicht zu Ende fübren welche erforderlich ist, der Sachen srxrechung Ginrichtung wech el 1

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nach meiner Ueberzeugung, und Herren, der

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seitens ihrer anten einzuholen, und tatsächlich würde eit, die die Reisezeit nun einmal ist und bleiben Bestimmungen beim Alten bleiben. Es e Uebelstände ergeben, die für das, was hauptsächlich erstrebt wird, für die Schnelligkeit, Pünktlichkeit, uverlässigkeit und Gleichmäßigkeit unserer

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mit daß

dem die mit Schriftsätzen nur

jedenfalls erschiedenen Landesteilen eine ver⸗

der

großen Prozesse während Rechtsanwälte, ohne sich einer Mandanten gegenüber auszusetzen, ihren Platz verlassen und weniger er⸗

zurückbleibenden Teil ihrer Geschäfte überlassen. Das würde vollständig wegfallen, wenn wir nicht mehr

mit einer in sich geschlossenen Ferienperiode zu tun haben, sondern die Beurlaubungen sich über das ganze Jahr verteilen und der Geschäftt⸗ derselbe sein würde. Tat⸗

ganz anders gestalten. ich glaube,

Gerichts. in der Lage sein, Sachen von größerem Umfange zur Erledigung zu bringen (sehr richtig), weil es

dazu an allen mitwirkenden Kräften fehlen würde. Es würden fehlen

es würden die Beisitzer für die Handelskammern und Sachverständigenmaterial in un⸗ erfügung stehen, es würde den Rechts⸗ zuverlässige Informationen

arbeiten

Vechsel in der Besetzung eines für die Erledigung der Sachen. an die Stelle eine Referenten, beitet und sich eine bestimmte Rechts vom Kollegium adoptiert ist, auf eine Zeit anderer tritt, mit einem Wechsel in der nun erfahrungsgemäß bei nur ein geringerer Terminen erledigt wird, die von Verhandlungsterminen mit einem auf das ganze Jahr sich er⸗ chsel der Beisitzer gerechnet werden muß sich

ein fort⸗ und Herschwanken in der Rechtsprechung, welchen zürde,

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zu deren Wahrung formellen Schriftsatzes innerhalb der ohne daß damit eingehende Ausführungen und Dar⸗

der

Meine Herren, in dem Entwurf einer Novelle zur Zivilprozeß⸗ ordnung, der aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs seitens der verbündeten Regierungen im Jahre 1897 dem Reichstage vorgelegt ist, war in dieser Beziehung eine weitgehende Vorschrift vorgeschlagen. Es war sogenannter Vortermin in Vorschlag gebracht, der die Bestimmung haben sollte, daß in diesem Termin, für den auch im Anwaltsprozeß bezüglich des Beklagten vom Anwalts zwange abge⸗ sehen werden sollte, verhandelt werde über den Antrag auf Versäumnis—⸗ urteil, über die Anerkennung des Klageanspruchs oder aber über einen Vergleich. Zu meinem Bedauern ist dieser Vorschlag der verbündeten Re⸗ gierungen im Reichstage aus Widerspruch gestoßen mit dem Erfolge, daß diese Bestimmung nicht Gesetz geworden ist. (Sehr richtigh Man hat sich damit begnügt, eine Abkürzung der Einlassungsfrist ein zuführen und die Einlassungsfrist, für die früher als Normalzeit ein Monat galt, auf zwei Wochen abzukürzen, und hat geglaubt, damit den Zweck dieser Vorschrift auch im wesentlichen zu erreichen. Nach den mir erstatteten Berichten ist aber dieser Zweck durch die getroffene Einrichtung fast nirgendwo erreicht worden; im Gegenteil hat tatsächlich diese Neuerung dahin geführt, daß noch eine Verlängerung der Prozesse eintreten wird, indem auf diesen ersten Termin, in dem es zu keiner Verhandlung kommt, ein zweiter Termin folgt, der um mindestens einen Monat hinaus geschoben wird, so daß aus dem früheren Monat jetzt 6 bis7 Wochen zu werden pflegen; vielleicht würde auf Grund dieser Erfahrungen der

Reichstag sich jetzt einem solchen Vorschlag zugänglicher erweisen wie er damals gemacht ist, und aus

Gründen, die ich nicht überall als zutreffend habe anerkennen können, gescheitert ist. Nach dieser Richtung

habe ich dem Reichs justijamt eine Anregung gegeben. Diese Vortermine würden immer Ferientermine habe ich darauf hingewiesen, daß es erwünscht sein würde, gewisse Angelegenheiten absolut zu Feriensachen zu erllären; einmal die Er⸗ ledigung solcher Sachen, die ohne mündliche Verhandlung im Wege des Beschlußverfahrens ihre Erledigung finden können. Das ist bis setzt nach den Entscheidungen des Reichsgerichts absolut unzu⸗ lässig. Dag Reichsgericht hat insbesondere Kostenfestsetzunge⸗ beschlüsse, die in den Ferien erlassen waren, ohne daß die Sachen ausdrücklich zu Feriensachen erklärt waren,

sein. Außerdem

aufgehoben, weil sie nicht hätten gefaßt werden dürfen. Auch dieser Gedanke wird näher zu erörtern sein. Ich sehe allerdings, daß Herr Schmidt (Warburg) schon eine etwas jweifelnde Miene macht; eg ist ja die Kostenfesisetzung seine Lieblings domãane. Heiterkeit) Vielleicht betrachtet er die Erledigung der Kostenfestsetzungen nicht gerade al erfrischende Sommerarbeit Ich will das zugeben, und es mag auch

Gesichtgyunkt dabei noch in Betracht gezogen der

werden,

stimmung getroffen wird, bandlung die Sache über die Ferien bing wür würde auch in den Ferien bei solchen Einwaͤr auf eine Dinausschiebung erledigen sind. Einwänden die S Ferner wäre zu erwägen, ob man n alle Dandwerler, welcher seine

fach

Auf Antrag des Abg. Dr. Eckels tritt das Besprechung der Interpellation ein,

Abg. Dr. Rewoldt (freikons.): Ich habe den Vertreter der Interpellation dahin verstanden, daß JTer' die Gründe angegeben hat, welche für die völlige Beseitigung der Gerichtsferien, von anderer Seite a r. sind, daß er aber seinerseits nicht in erster Linie diese völlige Beseitigung anstrebt, fondern nur die in der Interpellation angegebenen Aenderungen wünscht. Die völlige Beseitigung der Gerichtsferien ist in der Tat nicht erstrebenz— wert. Der Herr Justizminister hat die Gründe dafür erschöpfend und richtig angeführt. Das Intereffe der Richter und Rechtsanwälte würde bei dieser Frage nicht entscheidend sein, denn diese sind Diener der Rechtspflege und müßten sich mit der Sache abfinden, wenn das allgemeine Interesse die Beseitigung der Gerichts⸗ ferien erforderte. Aber eine solche Beseitigung kiegt heute weder im Interesse der Landwirtschaft, noch in dem der Städte, freilich aus verschiedenen Gründen. Der Landwirt will während der Zeit nicht gestört sein, weil er arbeitet; der Städter will während der Zeit nicht gestört sein, weil er nicht arbeitet. Mancher Anhänger der Aufhebung der Gerichtsferien würde ganz anders über die Sache denken, wenn er einmal aus der Schweiz oder aus dem Seebade nach Hause gerufen würde, um während der jetzigen Ferien in einer ihn wenig interessierenden Sache als Zeuge oder Sach— verständiger zu dienen. Wenn hiernach die Beseitigung der Justiz⸗ ferien als nicht zweckmäßig zu betrachten ist, so fragt es sich aber, ob nicht doch erhebliche Uebelstände vorliegen, welche abzustellen sind. Auch hier kann man nicht von einem allgemeinen Bedürfniz sprechen. Es gibt viele Gattungen von Sachen, wie Ehescheidungen, Nachlaß⸗ streitigkeiten und komplizierte Prozesse von Gewerbetreibenden der Industrie und Landwirtschaft, die oft Jahre in Anspruch nehmen und bei denen ein Interesse nicht vorliegt, während der Ferien behandelt zu werden. Dagegen ist anzuerkennen, daß der. Handelsstand, dessen geschäftlicher Verehr wesentlich auf persönlichem Kredit basiert, ein dringendes Interesse hat, gegen böswillige Schuldner geschützt zu werden, die bestrebt sind, die Er⸗ füllung ihrer Verpflichtungen hinalzzuschieben. Der Herr Minister hat in dieser Hinsicht die Einführung eines Vortermins mit etwaigem Versäumnis⸗ urteil erwähnt, aber damit ist der Sache nicht gedient. Schon jetzt nehmen sich vielfach böswillige Schuldner kur; vor den Ferien einen Anwalt, dem sie irgend einen Einwand vorlegen, z. B. der er⸗ folgten Stundung, auf Grund dessen sie dann über die Ferien binwegkommen. Meiner Ansicht nach kann den Uebelstãnden im Interesse des Dandelsstandes dadurch abgeholfen werden, 1) daß man alle Handelssachen als Feriensachen erklärt, 2) daß die Be⸗

daß das Gericht bei kontradiktorischer Ver⸗

ussetzen kann. Hierdurch werden, und das Gericht nden verhandeln, die hinzielen oder sonst rasch zu mfangreicheren und schwierigeren in hinausgeschoben werden können. icht dieselben Grundfätze auch für bringt, denn gerade der klelne Schulden prompt bejablen muß, wird viel⸗

Haus in die

en alle Versäumnissachen erledigt der Sache Dagegen würde bei u ache über die Ferier Amtsgerichte

zur Verwendung

durch

der daß Michter in vielen Fällen vi lfach bei der Kostenfestsetzung eine Frage

aus Akten, die er garnicht bearbeitet bat, erledigen muß

der durchgearbeitet hat.

böchsten Grade undankbare und schwierige Arbeit, weil die ung Frage nunmehr jeman

1 der die Sache nicht materiell Immerhin läßt sich über diese Frage verhandeln. serner daß al Feriensache erk Läuterung l

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obliegt,

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angeregt. rflärt werder bedingter Endurteile, für die während die Möglichkeit nicht gegeben ist. si⸗ in indeln. Gg sind auch noch ander Voꝛschlaͤ

aber ich glaube, über den Nabmei

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gebracht. Wünschen des Handel- eine im Ich bitte den Herrn

werden, die Termine möglichst bald stjustellen. derwaltung die Minel Verfügung stellt, wird dien Gerichts eren ist aber

Gin dieser Frage sin det Gerichte ferien

besonderrn Mrgnden mit Rin anf

die Verzögerung seiner Schuldner in eine schwie ige Lage Ich glaube, daß durch solche Aenderungen den berechtigten und Gewerbestandeg entsprochen werden kann. Minister, diese in Erwägung zu ziehen. Abg. Dr. Po rsch ( Jentr. ). Die Richter müssen in stand gesetzt Sobald die Finanz⸗ zur Anstellung einer größeren Zahl Richter zur möglich sein. Die radikal? Aufhebung der nicht wũünschentzwers im Gegenteil, die Not Gerichtaferien nicht Juristen, dat ein Inleresse daran, einmal um unbefümmert eine Reise m ichen oder auswär ige te erledigen zu können. Die Ferien liegen aber natürlich auch sse der Richter, die in den Kraft sammeln, um bre Arbeit beranzu zebe bestebenden Miß⸗ ade sollen sich im Raben limmungen bewegen. Dr ttürslung der Gerichtg Schuldnern zu gute fämen Nameng meiner Freunde habe igt cinstimmig gegen die Aust der Gerichte ferien südit in r Belegung der Tammei der Grledis ung der Geschäne dor. Ju unserer Stellung in durch die Entstehunganeschlcht eingefuhrt im Interesse der Land benälte. ist auch heute noch ausshlann bend Wi u leinem echte verbelfen, aber aus den ange deute len WMittelstand und die m bewährten

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Ich bin beute einmal in ber Lage, n fusammengeben zun können. Di. Aus- Wen mich sehr efriediat Ich siimme on derschie denen Seiten gehen die uskeßnmn der Merichta. dellfommen u Wenn die Gerichta⸗ ö. Tevlferung 2 r

ile Annebmlichkesten. dem lich eiten brächten, mülten die Ferien nett en Ak; 1st 9 nicht Die Michter aspruch daß ihre Aren durch eiae Makepaunse uner- ird. nicht andere die Rehn nameälse. (Der Medner wird im ren MNerlaufe feiaer Mere . ker er die Uekelinde. hi- durch ann der Merichteserlen entsteben wren. schildert. schwer

Ge int allerdtang acht e Köstreiien, dal die Gericht.

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(Echlaß la ker Jelena Geilaae)

Justizminister Dr. Schönstedt: J Meine Herren! Ich würde schon . . 6 ö ö. . . . zu nehmen. Aber die ,,, n. Abg. Krause bestimmen mich, jetzt e . 9y ö. . . ö der Ferien, . ö . . ; ; erichten nicht in demselben . . und 4 kleineren Landgerichten . . selben Maße wie großen Landgerichten. Bei den großen . ö. 9 bekommen die Herren vergleichungs weise sehr . . 1 nur ein verhältnismäßig kleiner Teil der Richter zurück⸗ , argh g und da würde auch bei Verstarkung der Zahl . ö n in . Feriensenate das Bedürfnis, mit Hilfsrichtern auszu , treten. Bei kleinen Landgerichten kann es vorkommen 6 ö daß nach Bedarf dilfsrichter bewilligt sind. . . 4 den Amte gerichten der Fall. Für die e,, en, ferner Herrn Abg. Krause zu, daß der von mir ö ö. tepunkt für Beurlaubung von Richtern außerhalb der ö , demsclben Maße zutrifft wie bei den Kollegialgerichten, n ö gebe ohne weiteres zu, daß da eine etwas andere Praxis ein⸗ an, bin ich gegenüber den Vorschlägen, die . worden sind, der Ansicht, die der Herr , zr . 23 6. 2 . m ist aherall heworgehoben, Herden ü. h Di einer sehr genauen Nachprüfung ergeben babe. . 1 der Feriensachen im e, ee. 222 das Zutreffende schon gefunden sei und e, r wee. ö. ; i gewisse Sachen zu sinden, die en,, e . a,, ae, m. auch von den Sachen, e,. 2 i empfoblen ist, sie allgemein ouch zu , n . klären, nämlich von den sogenannten de, e, 26 3366 2. Rewoldt hat auf diese hingewiesen; damit 28 * 9 3 getroffen, worauf schon aufmerksam gemacht . * 3. . 1 von Kaufleuten gegen Kaufleute; alle anderen Dre * ee . Kaufleute gerichtet sind, fielen nicht unter ** . * 2 sachen. Nun kann darüber kein Zweifel sein, daß es * 2 eme von anderen Sachen gibt, die ebenso dringend sind. wie 3 6. . e, h . we. ,. 6. lleiner Im it Befriedigung konstatieren, daß aus der Mitte des . 2 1 2 864 die bandlun i w ü rr e die Beibebaltung der Ferien , . 2. * n. * 2 in und, wie fũr dauses ein 4 * * ö . ist. Ez baben alle ö den Verkäufer einer Ware die .

ü ĩ einung, daß allerdings die Gerichte in ö ö , ,, des Klägers, dem . an der baldigen Erlangung seines Guthabens ö 3. ö ö. ö. auf die wachsende Gefahr des Verlustes ö . . der Prüfung, ob eine Klage dringlich sei 0 ö. . . ö unter diesen e ,,, eine he andlung in den Ferien zuzulassen. Der Vorschlag des Herrn Abg. Eckels, . ö ö. 6. ö, . 6 ö den Gerichten Richtung darauf hinaus, Au wer . . jede Sache, von der sie den ,, würde wohl eine Kontumazialsache werden, ö. ö. ö der Ferien anzusetzen. Herr Abg. Traeger hat, ö . ö. . i ern n,, . 1 . 8. . : icht geholfen ist. Glücklicher⸗ e n in ,,, Schuldner doch die ö Ich glaube, wir sind noch ö. ö l ũssse i rhebliche Zahl von Sch

ö ir ,, ö. ö um seine . , , zu bringen oder ihn wenigstens ins d, , . u solchen Mitteln greifen würde, wie sie hier a n n, 66 . worden sind, daß ein solcher Schuldner sich . * , g. würde, um eine Forderung zu bestreiten, zu . en, e. an sich jede Unterlage fehlt. Ich glaube ee, w ö ee er. . treten würde. Sollte er aber eintreten, , . ö Unpraktische des Vorschlages des Herrn A . . e. . denn dann hätte der Kläger vielleicht von vorn zei ð 2. * . Sache nicht als Feriensache zur Verhandlung zu bringen. . 23 . daß nach Ablauf der Ferien dieser 1 . sich weit beson en babe, um nicht mehr die Hi fe des Anwe ꝛ— 86 le. 1, e er ge en. in Anspruch zu nehmen; er hätte sich dann nicht genützt, sondern geschadet. imm, nn, Nun, meine Herren, danke ich dem . .. r daß er mich auf die Dmission aufmerksam 6. 2 2. . schuldig gemacht habe, indem ich bei ( 9 . . kategorien, deren Interessen dabel in Frage *. e m Bureau und Unterbeamten erwãhnt habe. ; w ö e. einem Verseben. Ich hole also nach, daß, * 1 re Unterbeamten Berücksichtigung auf diesem . e . * ; übrigen kann ich aus dem Ergebnis der deutiger

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Ver⸗

Seite

ö ö n s f . ber sie baben doch im Namen il s anktliche Juristen gesprochen, aber si 11 * 1 ge ; * er im stande, sich vänktliche . wd beben meist ausdrücklich bervorgeboben, de leicht sind die Kaufleute noch viel eber im stand 22 2 3 * n, den. , g , . . führungen auf einstimmigem Fraltiensbe nB, v ab gen zu Jichern, ald . nem übrungen e aer, n,. Zahlun gen zu denen . Dis kussion etwas Gutes bat rird es r le Len. de n in der Presse vielfach begegnet ist, daß die Redensart, der man in der ! RNedenart, de . d * . 2 u sei als ein alter Zopf der Juristen, nie b * z nebr, als die Anerkennung e finden wird, mel ge finden win 22 1 bes ferien auch aus der Beibebaltung der Gerichtafer dechtzanwã lat ist, n man Munde von Rechtzanwä

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ꝛr 160 (BWreavo!) op an jubängen inn .

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anderen Sachen,

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Ga gibt nun aber noch eine Reibe von 9 3582 KR reryr chen * tde ; in glichkei um würde abgesprochen . die Dringlichkeit kaum ern. . c ae wollte, die Warenklagen allgemein nach der Rich 1 C we 11 7 ö 2 8 * klagen un abn⸗ pripilegieren, Alimentattongklagen, Schadener atzll gen 2. 1 ͤ die zabl derartiger Sachen ließe sich außerorden . 1 * . 1 * eine 16 50 ene. vermebren. Deshalb, glaube ich, kommt man auf 24 2 * an rer Beziehung gleich weit geben will, di mm, , . Wöielleicht käme man dabin, daß ; n J. * 2 * r . . ; 43 en 2 SHirsch Gen 11 . Kategorie 1 . P nich a üb ig bli be und damit die Ferien sreulibermeise u entnebmen w * 1. e. 91 i 1 1 ĩ 1 —— tun ; stebenden Uebel stande ischt e = 22 r 2 mer beblichem Maße der Fall sein, crcιιι, Weg kante e, mr . nan 1 ni 1 D 1 * k ** i. icht so laut gen Das würde aach in . Kale Aachen wärde , Wenn nn es V Abg. Krause Folge gegeben wurd ; FMI Erörterune wenn der Ante zung des Vverrn Aba. r r h. . ch sch ven andern Seiten, glaube ie eg war auch schon x p sse aug Rauf Lieserung für Ea folai di imili gaerichtlichen Proje aus M. Ge würde die schen berdergebobene geringe gerwaltung. d 2 6 3 Feriensachen ju erklären e andere Bestimmung der Ferien ˖ en caemntter Ab Zn Gen, 1 —— * der Tat der Vor⸗ Inna der Lommissien jar Tenntintz de Vau 1 1 1 1 8 . * d in 3 Ve una 2 sachen noch eine weitere Ginbusse erleiden o da a. 1 K Feri far die Wichter wie auch für dae Publifan teil der Ferien fu NR * wesenllichen auf nichts redunnrte ö Im übelgen aber glaube lch dech nech na = —ᷣ— Ga s immer gesazt worden, durch die Ferien 2 1 Verjögerang nicht nur von einem, sondern dielsach de 22 1 sfatteien Werichten irifft das latsächlich Nach den mir er Reri 21a alen lac J = 1 28 und ebenso wenig nach den Grfabrungen, die ich selbst ] 1 schen gesag den, daß ö emacht babe Ich glaube, en in schen gesagt word P rarig 9 2 * . n cle aan latenste 6 i der Zeit ver den Ferien bei den Gerichten 4 . J ů 1 ne zal x 6 berall bemübt it, nech men l i. Tängkell eintritt, daß man über der Uaterbrechang darch die Ferien daurrad verssallche gain 2. . n: 94 r w. vöbten den Amstherichten at * * a a 22 . Lee, ee ern, r r r n=. velterung feine AUmiarrichtsbenirrt! . ; ĩ * scha pen. vnd e * das wieder aun jnaleichen, wa etwa durch e ,, m, Tai gearbeitet wird, um daß werde 2 2 n 4 ü 9 lanerbalb der Ferken in Rackiland et- tionrtun ö . wee r ber die Term ne ma mündlichen Berk n

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Aba. Ja Walle (Jentt) dier sich an diesen Titel knurren * gi 2 . Wa Dr Gachem C63 gan Frieden erihbter der Justinte ferm cine geek = rrkemmen und dafür Amtegenel .

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Voraussetzungen für die Errichtung eines Landgerichts

während im Auge behalten, . Wachsen begriffen sind. Aber noch immer . ö an das Minimalarbeitspensum heran, was wir in. ,, ne. waltung als notwendige Voraus setzung zur Bildung eine ö.

gerichts ansehen.

ĩ rage der Zeit und, . K . den Augenblick aber werden sich die Wünsche kaum

erfüllen lassen. Ich will nur hinzufügen, daß über die Ergebnisse der letzten Ermittelungen die Ministerien r 5 material usw. ist den übrigen sich dazu noch nicht geäußert haben.

in Krefeld

Meine Herren, die Frage wird fort⸗ und ich kann konstatieren, daß die Ge— in fort⸗

on zur Zeit gegeben seien.

die dem Landgericht in Krefeld zufallen würden,

Frage der Errichtung eines Landgerichts in

J 2 1 ie . g Im übrigen ist di e , wn, much ke, enlig

Vorverhandlungen zwischen den beteiligten abgeschlossen sind; das ganze Zahlen · beteiligten Ministerien vorgelegt, die

noch nicht

ĩ Tei rren Die Schwierigkeiten werden auch einem großen Teil der Herren,

. ; sentli bekannt die sich für diese Frage interessiert haben, im e, e, . ,,, 6 an das Landgericht Kleve unmittelbar dne, 123 ö ee enn n, ,, ,, , . Krefeld erstrecken, und daß

Teil bis fast vor die Tore von K zer e mern. mer werden kann, dieses Landgericht aufzuheben oder zu verkleiner

= j iert Auf der anderen Seite konkurꝛier: e ne. e e, glaubt, einen besseren Anspruch auf k . wan als Krefeld, und mitten drin liegt noch eine streitige Stadt,

mit Krefeld die Stadt Gladbach,

f ver⸗ man nicht weiß, ob sie nach Krefeld oder eher e ne 3 . weisen sein würde, das ist die bis ietzt in Dr br e. kammer in Krefeld, dagegen in erm, d = e. 4 2 . für Handelssachen 12 2 ** == de.

tet, daß deren Interessen me eder, e. are. m, als nach Krefeld. Wir 8 3 Viersen auch einen Bestandteil des Landg Diefeld m r. daß also dafür in Frage l. le. r. gerichtebezirke Krefeld, Uerdingen und Vieren. . * 22 = von dem Bedenken bezũglich Viersens abgeseben wir . 3 ein lebensfäbiges Landgericht zur Zeit noch . babe, wie schon erwähnt wurde, im 2. 1 *. . ĩ zeser die Sache ers ich glaube, ̃

1. * ö daß ich bereit 44 te Ude gung geweo . . Wünsche zu erfüllen, soweit dies moglich . , , n= aer neuen Vorschlag: sie wollten das 1e. Dee. gre felder Landgericht zuschlagen. Neuß liegt e 6 r und ich babe den Herren gesagt, es würde mir se 2 r . eine Erklärung r Vertreter der Stadt Neuß 1 den Wunsch bätten, dem Land Diese Erklärung

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