1903 / 39 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Feb 1903 18:00:01 GMT) scan diff

monarchische Staatsform haben, dann werden Sie finden, daß man auf zwei Dinge in Deutschland mit ungeteilter Bewunderung, ja mit Neid blickt, dies ist die deutsche Schule und die deutsche Sozialpolitik. (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen) Die deutsche Schule, meine Herren, ist ein Gegenstand der Anerkennung des ganien Auslandes, und wenn der Herr Abgeordnete vorhin erklärt hat, die deutsche Schule wäre so schlecht, sie verdumme geradezu den Arbeiter, nun, so meine ich, wenn die Volkeschule, die der Herr Vorredner be⸗ sucht hat, sogar so weit gegangen, daß er von „lachenden Auguren““ sprechen kann (sehr gut! und Heiterkeit), dann muß unsere Volks⸗ schule doch nicht so schlecht unterrichten.

Eine Ihrer Hauptforderungen ist die Einführung einer stark progressiven Einkommensteuer. Sie wollen damit alle indirekten Steuern möglichst beseitigen und lediglich direkte progressive Steuern an ihre Stelle setzen. Aber gerade in nicht monarchischen Staaten ich will kein Beispiel anführen ist das indirekte Steuer⸗ system auf das allerschärfste ausgebildet worden, und in diesen nicht monarchischen Staaten ist es bis heute zum Teil noch nicht gelungen, auch nur eine Einkommensteuer, geschweige eine progressive Ein⸗ kommensteuer einzuführen. (Sehr richtig! rechts) Und nun zum Schluß ein Wort! Ich möchte den Herren dringend raten, wenn sie die Arbeiterinteressen wirklich fördern wollen und die Mehrheit des Hauses will es auch, davon bin ich überzeugt, und die verbündeten Regierungen wollen es ebenfalls —, vermeiden Sie in dieser Weise, wie es bis jetzt geschehen ist, die Frage der Arbeiterpolitik zu verbinden mit derartigen allgemeinen, sehr gefährlichen politischen Fragen. Sie werden Ihrer eigenen Sache damit am allermeisten nützen. Ich kann Ihnen eine interessante Aeußerung mitteilen, die Ihnen beweisen mag, wie man im Auslande über deutsche Sozialpolitik denkt. Das Staats⸗ oberhaupt eines nicht monarchischen Staates sagte mir bei einer Audienz, die ich die Ehre hatte, bei ihm zu haben: „Ihre deutsche Sozialpolitik wird Europa revolutionieren, revolutionieren im Sinne einer höheren Kultur.“ (Sehr richtig! rechts) Dies Wort ist treffend, und es zeigt nur, mit welch gerechtem Verständnis man im Auslande die Bestrebungen Deutschlands zum Besten der Arbeiter⸗ bevölkerung betrachtet. (Lebhaftes Bravo rechts und in der Mitte.)

Abg. Eckart (d. Volksp., schwer verständlich) weist auf die Reform⸗ bedürftigkeit des Gewerbeunfallversicherungsgesetzes hin. Die Ansamm⸗ lung der hohen Reserven sei dem Handwerkerstande gegenüber eine harte Unbill. Die bayerischen Berufsgenossenschaften seien mit Unrecht an⸗ gegriffen worden; sie kämen den Arbeitern, foweit es im Rahmen des Ge— setzes möglich sei, entgegen. Redner kann dies aus eigener Erfahrung be⸗ zeugen, da er seit 17 Jahren zu den Vorstandsmitgliedern der Baugewerks berufsgenossenschaft gehöre. Sehr bedauerlich sei, daß die Rechtsprechung der obersten Instanz in den Landesversicherungsämtern nicht einheitlich sei. In allen diesen Punkten sei das Eingreifen der Gesetzgebung zur Abhilfe erforderlich. Redner geht dann auf die Baukontrolle ein, die man in Bayern den Wünschen der Arbeiter entsprechend einzurichten sich be⸗ strebe, um die Unfälle möglichst zu verhüten. Der Antrag Trimborn betreffend den Zehnstundentag, entspreche prinzipiell dem P ogramm der Volkepartei; aber es sei doch sehr fraglich, ob der gegenwärtige Zeitpunkt und die gegenwärtige wirtschaftliche Lage für diese Reform geeignet erschienen; in vielen Betrieben bestehe übrigens schon eine durchschnittlich 84 stündige Arbeitszeit. Redner erörtert dann die Ab⸗ änderungsbedürftigkeit des Krankenkassengesetzes und den Antrag Jäger betreffend die Wohnungẽsfrage. .

Abg. Ablwardt (b. k. F.): Den jetzigen Auteinandersetzungen muß eine erhebliche Bedeutung beigemessen werden; es ist so zu sagen der Aufmarsch sämtlicher Parteien vor ihren Wählern. Am schinerj⸗ baftesten hat mich unter allen diesen Acußerungen berübrt, was ich seitens der äußersten Linken hörte: Zwischen Kapital und Arbeit ist eine Versöhnung unmöglich“. Ich für meine Person habe seit Jahren mit Bestimmtbeit darauf gerechnet, daß Sie sich allmäblich in eine

deformp ve In würden. Nach diesen Erklärungen ĩ v = f nung daß Sie (links) ernsthaft

drüben so gut wie keine Sozialdemokraten sind; die Arbeiter marschieren im Patriotismus an erster Stelle und warum? Weil sie das Recht haben, in ihren Arbeiterorganisationen sich frel zu gestalten, und well diese juristisch selbständig sind. Auf diesem Boden hat sich die amerikanische Arbeiterschaft zu einer Höhe entwickest, auf die die deutsche nur mit Neid Flicken kann. Der amerikanische Arbeiter steht als freier Mann dem Unternehmer gleich⸗ berechtigt gegenüber und leiste fo Hervorragendes, daß die ameri⸗ kanische Industrie der deutschen überlegen ist. Erörterungen über den Achtstundentag haben einen rein akademischen Wert, da die Betriebe sehr verschieden sind. Viel wichtiger ist es, wenn organisierte Arbeiter sich mit, dem Unternehmer verstandigen. Eine organisierte Arbeiter⸗ schaft ist den. Unternehmern lange nicht so gefährlich, als eine nichtorganisierte. In den organisierten Gewerkschaften liegt die Zukunft der Arbeiter, nicht in den umstürzlerischen Bestrebungen der Sozialdemokratie. Ebenso falsch wie das, was Marx über das Kapital fagt, ist auch selne Auffassung über den Wert der Arbeits kraft. Krupp hat seine Maschinen und damit sein Kapital geschaffen durch seinen Geist und den seiner Vorfahren, von dem die Tausende seiner Arbeiter den Vorteil haben. Ist denn dieser Geist nichts und die körperliche Arbeit alles? Was wollen Sie denn in Ihrem Zukunftsstaat? Sie wollen die Arbeit nach der Zeit schätzen. Es, kommt doch darauf an, wie die Zeit ausgefüllt und was darin geschaffen wird. Soll die Zeit des gewöhnlichen Arbeiters und des Geistesarbeiters gleich bezahlt werden? Gewiß haben die Sozialdemokraten ihre Ideale, aber diese sind falsch. Vielleicht würde in Zukunft bei der ö Krippe die allgemeine Ernährung besser werden, aber ist diefer Vorteil nicht zu teuer erkauft durch die Aufgabe der Freiheit um die Tydrannei? Man kennt ja die Art und Weise, wie die Soßialdemokraten schon jetzt mit der Freiheit ihrer Genossen umspringen. Die Sozialdemokratse verfügt ja. üher eine ge⸗ waltige Macht im Volke durch die Stimmen aller Unzufriedenen. Um so mehr haben Sie (rechts) Veranlassung, ernsthaft darüber nachzu⸗ denken, wie dieser Gefahr entgegenzutreten ist. Die kleinen Existenzen müssen mehr gestärkt werden, Einen Fehler dürfen wir nicht machen, daß man ohne weiteres Naturgesetze als unbedingt wirksam auf menschliche Verhältnisse anwendet. Es wird als Naturgesetz hingestellt, daß das Großkapital das Kleinkapital aufsaugt. Das ist nur bedingt richtig. Mit rückständigen Maßregeln können Sie dem Handwerkerstand nicht helfen. Ihm kann nur geholfen werden, wie dem Arbeiterstand, durch Ent; fesselung seiner Kräfte. Die Kredite der Reichsbank 2c. kommen jetzt in der Hauptsache den großen Unternehmungen zu gute. Die Reichzs⸗ bank ist jetzt eine große internationale Aktiengesellschaft. Was der Hand⸗ werkerstand braucht, ist ein großer, langfristiger Kredit. Den gesetz⸗ lichen Handwerkerorganisationen könnte die Zentralkreditstelle der Reichsbank einen Kredit einräumen, der es ermöglicht, die Konkurrenz aufzunehmen. Die Reichsbank müßte aber erst in den Staatsbesitz übergehen. Wenn so die Schwerkraft des Kredits in die Handwerke getragen wird, so wird auch die ganze Nation gestärkt. Die Reichs⸗ zentralkommanditstelle müßte zugleich eine Reichszentralanlegestelle für alle Sparer werden. Dadurch würde das Volk abgehalten werden, sein Geld nach der Börse zu tragen. Mit dieser Umgestaltung der Neichsbank könnten alle staatserhaltenden Parteien einverstanden sein. Damit allein ist es, aber nicht gemacht; der Landwirtschaft, der Grundlage der nationalen Existenz, ist damit noch in keiner Weise geholfen. Woran leidet die Landwirtschaft? Wir haben jetzt billiges Getreide und teures Brot, und doch könnte das Umgekehrte der Fall sein: teures Getreide und doch billiges Brot. In dieser Frage haben Sie (rechts) und Sie llinks) recht. Es ist nämlich noch ein Dritter dazwischen, der es veranlaßt, daß der Pro⸗ duient. zu wenig bekommt, und der Konsument zu viel bezahlt. Das ist das Wesen der sozialen Frage. Der Getreidehandel ist der Kardinalpunkt. Die Verstaatlichung des Getreidehandels würde dem Produzenten und dem Konsumenten gerecht werden und dadurch die Kräfte für die Entstehung, eines neuen Wohlstandes ent— fesseln. Der Nutzen darf nicht denen zugewendet werden, die da ernten, ohne zu säen, sondern den wiüklichen Produzenten. Durch die Verstaatlichung des Getreidehandels bekäme Deutschland eine Position, wie es niemals gehabt hat. Das Schlimmste für die Landwirtschaft ist aber die ungeheure Hppothekenlast. Der Grund⸗ besitz, bei den alten Germanen und noch im Mittelalter das Aller⸗ heilizste, ist jetzt zu einer Ware geworden. Hier liegt der Grundstock der größten Unzufriedenbeit; denn die Leute, die herunter müssen von ihrer Scholle, weil ibnen eine Hypothek gekündigt ist, sind die⸗ jenigen, die vor nichts zurücschrecken. Der Ricardosche Satz ven der Grundrente n großer Irrtum; der Wert von Grund und Boden richtet sich Ul der Menschen, die davon genährt werden issen würde das Risiko und insfuß der nachstelligen

r Grundbesiß in den Familien dazu schafft die Verstaatlichung der

dwerkerstand, und so schaffen wir e

Preußischer Landtag.

Abgeordneten

im Arbeitsministeriium in Angriff genommen war, vollendet ist. Diese Baustizze hat im wesentlichen die Zustimmung der Justizbehörden gefunden. Es hat vor kurzem eine Besichtigung an Ort und Stelle stattgefunden, die noch zu einigen anderen An— regungen geführt hat. Zur Zeit liegt die Bauskizze dem Herrn Finanzminister vor, der sich im Prinzip mit dem Neubau und der dafür in Aussicht genommenen Stelle einverstanden erklärt hat. Der Neu— bau wird beschleunigt werden, soweit es möglich ist; denn daß das Bedürfnis im allerhöchsten Maße für diesen Neubau vorhanden ist und die bauliche Unterbringung der Justizbehörden in Cöln immer größere Schwierigkeiten bereitet, darüber besteht kein Zweifel. Das ist sowohl von der Justiz- wie Finanzverwaltung in vollem Umfange anerkannt.

Einige andere Fragen des Herrn Abg. Becker glaube ich nur ziemlich kurz beantworten zu dürfen. Was die von ihm angeregte Dezentrali⸗ sation der Gerichte angeht, so hat die Rheinprovinz eigentlich am wenigsten Grund zu Beschwerden nach dieser Richtung. Es sind aller⸗ dings 1879 nicht alle Sitze von Friedensgerichten auch zugleich Sitze von Amtsgerichten geworden. Es hat sich damals die Zahl der Gerichtsorte um 17 vermindert, das heißt 17 Friedensgerichte sind nicht durch Amtsgerichte ersetzt worden; dagegen wurden sofort 5. neue Amtsgerichte in der Rheinprovinz errichtet und es sind inzwischen an 4 Orten, die damals aufhörten Gerichtsorte zu sein, neue Amtsgerichte entstanden; außerdem noch ein weiteres an einem Orte, der bis dahin niemals ein Gericht gehabt hat. Es ist also die Differenz von 1879 bis jetzt auf sieben Amtsgerichte zusammengeschmolzen. Nun sind die Entfernungen in den westlichen Provinzen nicht annähernd die, wie in den östlichen; die Verkehrsmittel sind im allgemeinen viel weiter entwickelt wie in den östlichen Provinzen, wobei ich allerdings zugebe, daß im gebirgigen Teil der Provinz Schwierigkeiten bestehen, die von der Bevölkerung unangenehm empfunden werden. Aber, meine Herren, die Regierung ist unmöglich in der Lage, jedem Antrage auf Errichtung neuer Amtsgerichte stattzugeben. Es kommen dabei mancherlei Rücksichten in Frage, die nicht bloß finanzieller Natur sind, auch Rücksichten auf die Sitze bestehender Gerichte, die durch die Errichtung neuer Amtsgerichte wieder eine Schädigung erleiden würden und nun ihrerseits Widerspruch gegen solche Anträge erheben. Wenn der Herr Abgeordnete gemeint hat, daß die Haltung der Königlichen Staatsregierung, der Justizverwaltung diesen Anträgen gegenüber lediglich immer eine negierende sei, dann kann ich das doch nur mit der Maßgabe zugeben, daß eine solche Haltung nur eingenommen wird auf Grund einer sehr eingehenden sorgsältigen Prüfung aller ein— schlägigen Verhältnisse und der Bedürfnisfrage im großen ganzen.

Wenn der Herr Abgeordnete bemängelt hat, daß in der von der Königlichen Staatsregierung mitgeteilten Uebersicht der auf die vorigjährigen Beschlüsse dieses hohen Hauses gefaßten Ent— schließungen keine Antwort zu finden sei bezüglich der hier erörterten Anträge auf Errichtung von neuen Amtsgerichten, so kann ich da nur das wiederholen, was ich schon im vorigen Jahre auf eine ähnliche Anregung, ich glaube des Abg. Kirsch, gesagt habe, daß nach althergebrachter Praxis Anträge, denen nur durch Ein— bringung von Gesetzentwürfen entsprochen werden kann, eine Beant wortung in dieser Uebersicht nicht finden, sondern nur eine tatsächliche Beantwortung dadurch, daß entweder das Gesetz eingebracht wird, oder daß es nicht eingebracht wird. Diese Praxis beruht auf einem Staatsministerialbeschluß aus dem Jahre 1875, der damals die Allerhöchste Genehmigung gefunden hat und an dem bisber fest gehalten worden ist. Im übrigen bietet ja die Etatsberatung hin— länglich Gelegenbeit, über den Stand der einzelnen Fragen Auskunft zu fordern und zu geben.

Der Herr Abg. Dr. Becker hat sodann über die große Zahl der bei den Gerichten, inebesondere bei den Kollegialgerichten, zum Teil auch bei den Oberlandesgerichten beschäftigten Hilfsrichter gesprochen In dieser Frage besteht zwischen dem Herrn Abgeordneten und mir absolut keine grun E Meinung verschiedenheit. Ich betrachte

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zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

M 39.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Meine Herren, die Zahl der Hilfsrichter ist besonders in der Rheinprovinz und Westfalen eine ganz besonders große; ich kann die Zahlen, die der Herr Abgeordnete angeführt hat, im Augenblick im einzelnen nicht nachprüfen, glaube aber, daß sie an⸗ nähernd der Wirklichkeit entsprechen. Soweit sich heraus⸗ stelltn, daß das Bedürfnis für die Schaffung neuer Stellen ein dauerndes ist, halte ich mich für verpflichtet und werde mit allen Kräften dahin wirken, daß, wie es dem Wortlaut, dem Sinn und Geist unseres Gerichtsverfassungsgesetzes entspricht, diese Stellen auch etatsmäßig besetzt werden. Ohne Hilfsrichter wird allerdings nicht auszukommen sein; sie ergeben sich zu einer erheblichen Zahl schon aus den leider immer zunehmenden Krankheitszuständen unter den Richtern, und die Herren würden sehr erstaunt sein, wenn ich Ihnen die Zahl der Fälle mitteilte, in denen wir genötigt sind, für kranke Richter Vertreter zu schaffen. Eine große Rolle spielt namentlich die Krankheit unserer Zeit, die Neurasthenie, die eine unverhältnismäßig große Zahl von Richtern auf längere oder kürzere Zeit der Erfüllung ihrer Amtspflichten entzieht.

Bei der Staatsanwaltschaft liegt ja die Sache nicht ebenso wie bei den Richtern. Hier besteht nicht die gesetzliche Pflicht, sämtliche Stellen durch etatsmäßige Beamte verwalten zu lassen, und es beruht auf einer grundsaͤtzlichen Auffassung, daß für die Staatsanwaltschaft auch im Etat eine ganze Reihe von etatsmäßigen Hilfsarbeiterstellen bewilligt ist, weil es erwünscht ist, gerade für die Staatsanwaltschaft die Herren erst längere Zeit in selbständigen Stellungen zu erproben, ehe man ihnen durch Verleihung einer wirklichen Staatsanwaltsstelle die Ver⸗ tretung dieses verantwortlichen und nach außen hin mehr oder weniger gefährdeten Postens überläßt. Dabei wird es auch in Zukunft bleiben. Daß dagegen auch bei der Staatsanwaltschaft da, wo das Bedürfnis zur Vermehrung des etatsmäßigen Personals sich als unabweislich herausstellt, dafür Sorge getragen wird durch Vermehrung der Stellen, das bezeugt nicht nur der diesjährige, das bezeugt auch der vorjährige und der vorvorjährige Etat.

Geheimer Finanzrat Halle: Die Finanzverwaltung hat augen⸗ blicklich mit großen finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen; aber trotzdem hat sie auch in diesem Etat der Errichtung einer größeren 16 von neuen Rschterstellen zugestimmt. Das sollte doch auch an⸗ Frkannt weiden. Offenkundigen Mißständen ist schon immer Rechnung getragen worden. Es ist zuzugeben, daß einzelne Gerichte einer Unter⸗

stützung bedürfen; aber es ist nicht immer so, daß dauernde Kräfte an⸗ gestellt werden müssen.

Abg. Dr. Ecke ls (ul.) bringt den Fall Nardenkötter zur Sprache, weist auf die großen Einnahmen dieses Kurpfuschers hin und gibt seiner großen Verwunderung darüber Ausdruck, daß dieser Mann gegen eine Kautlon von 15 0090 66 auf freien Fuß gesetzt worden sei. In

solchen Fällen solle es überhaupt keine Haftentlassung gegen Kaution geben, wenn ein Mann so schwerer Vergehen sich schuldig gemacht habe.

Justizminister Dr. Schönstedt:

Meine Herren! Der Abg. Eckels hat bereits hervorgehoben, daß der Justizverwaltuag auf die von den Gerichten zu fassenden Beschlüsse über Verhaftungen oder über Nichtverbaftungen auf Grund von Sicher beitaleistungen ein Einfluß nicht zusteht. Die Strasprojeßordnung üderläßt diese Gatscheidungen lediglich dem Eemessen des Gerichts, und ich habe bisher immer den Standpunkt vertreten, daß ich es mir versagen müsse, auf die rechtsprechende Tätigkeit der Gerichte irgendwie einzuwirken in einer Weise, wodurch auch nur der Schein bervorgerufen werden könnte, daß ich die Unabbängigkeit der Gerichte irgendwie be einsflußen wolle. Ich glaube, daß dieser Standpunkt im ganzen hoben Hause geteilt und anerlannt werden wird, daß die NUebelstände, die sich mög⸗ licherweise in der Praxis daraus ergeben können, daß der Justizwer⸗ waltung ein Einfluß auf die gerichtlichen Entscheidungen nicht zustebt⸗ doch nicht annäbernd so groß sind wie diesenigen, welche mit Not⸗ wendigkeit sich ergeben würden, wenn das umgekebrte Verhältnis ein ˖ träte. (Sehr richtig!)

Der Fall Nardenkötter ist mir nur aus den Zeitungen bekannt. Ich babe mit Bedauern erseben, daß der Angeklagte, nachdem er die auf 185 000 M sestgestellte Kaution erlegt batte, seine Freibeit benutzt bat, um sich der weiteren Verfolgung ju ent hen. Die Er⸗ wäqungen, die das Gericht zu seinem Beschlusse geführt baben, daß nur eine Taution in diesem Betrage gefordert wurde, entjleben sich meiner Kenntnig und, wie sich aus meinen Vorbemerkungen ergibt, meiner Nachprüfung. Möglicherweise bat dabei der Umstand mit gewirkt, daß dag Gericht der Meinung gewesen ist, ein solcher Geschäfstadetrieb wie der Nardenkottersche sei nur mönlich unter Mitbilfe der unglaublichen Terbeit jablreicher VBevollerungẽs⸗ Nlassen, die noch immer derartigen Kuryfuscherinftituten ibr Vermögen und libre Gesundbeit preiggeben, in Bestätigung des Sate, daß die Dummen nicht alle werden. Vielleicht bat für die künftig ju be⸗ messende Strase dag Gericht in diesen Tatsachen einen mildernden Umssand u eibllcken geglaubt

Möglicherwelse bin ich aber gegen meinen eigenen Willen se an dleser etwag milden Auffassung den Gericht gewesen. Die Vverren werden sich erlanern, daß im Nevember vorigen Jabreg in einer Ver⸗ handlung des Reichstages lebbafte Angriffe nicht nur genen die Pel ijei· bebörden, sondern auch gegen die Justijbeborden erboben worden sind bennalich ibreg Vergebene bei Verbaftungen und bezüglich der We- handlung ven Gefangenen. Gg ist jum erstenmal, daß beute ein Geschwerde ln umgelebrter NRichtang vorlemmt; wentgsteng erinnere lich mich nlcht, daß da ja schen einmal ein Anlaß gegeben war

Meine Herten, ich bin auf diese Reichata qwwerbandlungen nicht elagegangen, well ich eg nicht far angeregt hielt über die zablreichen dert zat Sprache gebrachten Fälle mich bier den einzelnen augzulassen, selaage nicht aug der Milte de Vaulseg elne Antegung dajn gegeben und der eine eder andere Fall ven einem Mitalled den beben Daasch ausnegrissen witde. Die lebe aregung bessimmt mich aber dech enigsteng la einigen Panften esflötang üker dag a eben, wan selteng der Jastlieerallaug auf Grand der Angriffe veranlaßt int Ich rentde berell and würde auch im fande fein, ebene wie der Pert

Zweite Beilage

Berlin, Sonnabend, den 14. Fehruar

Minister des Innern, jeden der Einzelfälle, die den Gegenstand dieser Angriffe gebildet haben, Ihnen darzulegen, und ich glaube, daß Sie daraus die Ueberzeugung gewinnen würden, daß im größten Teil dieser Fälle entweder die Angriffe unbegründet oder doch ganz erheblich über⸗ trieben waren. Ich will aber von der Darlegung der einzelnen Fälle absehen, soweit sie nicht besonders von mir verlangt werden wird, und mich auf folgendes beschränken.

Wenn, wie ich wiederhole, die seitens der Justizverwaltung an— gestellten Ermittelungen ergeben haben, daß die Angriffe zum über⸗ wiegenden Teil der Begründung entbehrten, so habe ich mich doch der Ueberzeugung nicht verschließen können, daß auch seitens der Justiz⸗ behörden, speziell seitens der Staatsanwaltschaft bei der Beantragung und Anordnung von Haftbeschlüssen nicht immer mit der erforderlichen Vorsicht und Zurückhaltung vorgegangen ist, daß auch die Behandlung der Gefangenen, sowohl der Untersuchungs⸗ wie der Strafgefangenen, nicht immer den bestehenden Vorschriften entsprochen hat.

Meine Hereen, mit dem Herrn Minister des Innern gemeinsam habe ich unter dem 4. Dezember des vorigen Jahres bezüglich der Fesselung der Gefangenen diejenige Verfügung erlassen, die der Herr Minister des Innern hier schon erwähnt hat, und auf die ich daher nicht weiter eingehen will. Ich bemerke nur zur Aufklärung der Sache, daß der Gefangenentransport ausschließlich Sache der Verwaltung, der Polizeibehörden ist, daß dabei die Gerichte grundsätzlich gar nicht beteiligt sind, daß aber das Interesse, das auch die Justiz⸗ verwaltung an einer angemessenen Behandlung der Transport⸗ gefangenen hat, den Herrn Minister des Innern veranlaßt hat, mich bei der Erörterung zuzuziehen, deren Ergebnis diese gemeinsam er⸗ lassene Verfügung über die Fesselung von Gefangenen auf Trans⸗ porten ist. Ausnahmsweise kann es ja auch vorkommen und kommt es vor, daß solche Gefangenentransporte Justizbeamten, Gefängnis⸗ beamten aufgetragen werden, und für diese sind selbstverständlich die⸗ selben Grundsätze maßgebend, die in dieser Verfügung zum Ausdruck gebracht sind.

Ich habe ferner im Anschluß an die Verfügung des Herrn Ministers des Innern, die sich auf die Ausführung der Anordnungen bezüglich der Fesselung der Gefangenen im einzelnen bezieht und gewisse Vorschriften enthält, wonach schon kenntlich gemacht werden solle durch die Farbe der Transportjettel, um welche Art von Gefangenen es sich handelt, welcher Tat sie beschuldigt werden, welche Vergangen⸗ heit sie etwa haben, in welchem Maße ein Fluchtverdacht bei ihnen vor⸗ liegen wird, im Anschluß an diese Verfügung habe ich die zu⸗ ständigen Justizbehörden angewiesen, das zur Ausfüllung dieser Trans⸗ portzettel erforderliche Material überall, wo ihrerseits ein Transport veranlaßt wird, den Transportbehörden mitzuteilen.

Ich habe ferner am 13. Dejember v. J. eine Verfügung an die Vorstandsbeamten sämtlicher Oberlandesgerichte erlassen, welche sich mit der Behandlung der Untersuchungsgefangenen beschäftigt, indem ich es für nötig gebalten babe, die sämtlichen vielfach verstreuten Be⸗ stimmungen, die sich auf die Behandlung dieser Gefangenen in den Gefängnissen beziehen sie finden sich teils in der Strafprozeß⸗ ordnung, teils in der Gefängnisordnung, und jwar an verschiedenen Stellen Übersichtlich zusammenstellen zu lassen, mit der Anweisung, daß diese Zusammenstellung den Gefängnisbeamten mitgeteilt wird, damit sie jeden Augenblick in der Lage sind, sich über den Umfang ihrer Rechte und Pflichten zu informieren. Diese Zusammenstellung umfaßt im ganzen 17 Nummern und sie enthält den Schlußsatz:

Ew. Dochwoblgeboren ersuche ich, dafür zu sorgen, daß die vorstebende Zusammenstellung allen Gefängniebeamten genau bekannt gegeben wird und daß sie sowie die übrigen binsichtlich der Untersuchungegefangenen bestebenden Vorschriften von Ibren Beamten sorgfältig beobachtet wird. Zugleich spreche ich die ernste Erwartung aug, daß die böͤberen, mit dehn Gefängniswesen betrauten Beamten sowie die Oberbeamten der Gefãngnisderwaltung dauernd bestrebt sein werden, gefangenen je nach der Belegenbeit des Einzelfalles und unter rũckiichtigung der einzelnen Personlichkeit berbeizufũühren, sowie durch jmmer zu wiederbolende Belebrung der Unterbeamten unter Be⸗ zeichnung don Beispielen darauf binzuwirken, daß jede unnötige Härte und Schroffbeit sowie jede Verletzung deg Anstandeg aus. geschlossen wird

Ich babe eine weitere allgemeine Verfügung unter dem 17. Dezember erlassen, die sich mit den Klagen über ungerechtfertigte Verbaftungen beschäftigt und auch noch das Thema einer ungebörigen Bebandlung der Gefangenen streift. Ich babe bierin jum Ausdruck gebracht, daß, wenn auch die meisten nach dieser Richtung erboberen Beschwerden sich bei ge- nauer Prüfung als nicht dem Sacheerbalt entsprechend ergeben, doch nicht in Abrede gestellt werden könne, daß auch seiteng der Justij˖ bebörden nicht immer bei der Verbeiführung don Verbaftungen mit der durch die Bedeutung der Sache gebotenen Vorsicht vorgegangen sowobl der Untersuchunge⸗ wie estebenden gesetllchen und Verwaltun

er werde, und daß die Bebandlung Strafgefangenen bäusig den bef vorschriften nicht entspreche« Ich babe darauf bingem tele

54 1 De 151 538 griffe auf dieser . ben der Justij gefäl

cchtsunsicherbeit beunrubigend wirken könne q Verfürmnn zen den Bebörden anwaliscihaft, an die allein ich mich la in dieser wenden ann, zur Pflicͤht gemacht, in sedem ein sorgafaͤl tig . erwagen ob die Unter suchung s bat odet die dotlusige Feslnabme durch daz Verbandensein der in der Strat roße det dnung aufgestellten VBotaussetzungen begründet und geboten fei, und bei der Gnlschliehung über diese Frage sich die große Tragweite cines Cingriffe in die versdalihe Freihbelt regelmäßig ju vergegenwärtigen. Wenn Nes la allen Fällen geschebe, so sei a beffen, daß begrdadete Be schwerden über ungerechtfertigte Ver daftun gen durch die Justijbedarden nur noch vereinzelt dorkemmen warden. Dag Mleiche fei a ermarten. wenn die bel der Gefängnlederwal lung und der Strafvollstreckaag be- eiligen Beberden und Geawten der aber die Ge baadlung der Me

weiten Kreisen eignet seien

Dinwei au

1903.

fangenen gegebenen Vorschriften immer eingedenk sind und jede Aus⸗ schreitung gewissenhaft vermeiden.

Den Aufsichtsinstanzen habe ich zur ernsten Pflicht gemacht, die Beobachtung der vorstehenden Grundsätze unausgesetzt zu überwachen und gegen Ueberschreitungen mit nachdrücklichem Ernst, gegebenenfalls im disziplinarischen oder strafrechtlichen Wege vorzugehen. Ich habe hinzugefügt, daß die menschlich erklärliche Neigung, Ordnungs— widrigkeiten untergebener Beamten nachsichtig zu beurteilen, unter keinen Umständen zur Deckung roher oder inhumaner Amtshandlungen durch die Autorität der Vorgesetzten verleiten dürfe.

Den vorgesetzten Instanzen habe ich ausdrücklich zur Pflicht ge⸗ macht, auf die Herbeiführung und Erhaltung erträglicher Zustände in den nicht überall den Anforderungen der Zivilisation und Humanität vollkommen entsprechenden Gefängnissen nach Möglichkeit hinzuwirken und da, wo das erstrebenswerte Ziel nach dem Zustande der Ge— fängnisse nicht völlig erreicht werden kann, auf eine Milderung der vorhandenen Mißstände, insbesondere auf die peinlichste Sauberkeit hinzuwirken.

Endlich habe ich den Behörden zur Pflicht gemacht, alle auf diesem Gebiet zu ihrer Kenntnis kommenden Beschwerden, sei es, daß sie durch die Presse oder in anderer Weise zu ihrer Kenntnis kommen, zu verfolgen, der Sache nachzugehen und mit tun— lichster Beschleunigung den Sachverhalt aufzuklären, damit je nach dem Ergebnis entweder eine Berichtigung der vielfach un⸗ richtigen Mitteilungen, namentlich in der Presse, eintreten oder auf Abhilfe Bedacht genommen und gegen den schuldigen Beamten ein⸗ geschritten werden könne. Ich habe mich dabei der Auffassung an⸗ geschlossen, die auch im Reichstage zur Sprache gebracht worden ist, daß durch Schweigen der Behörden gegenüber derartigen unrichtigen Mitteilungen vielfach falsche Vorstellungen über die Art und Weise der Verhaftungen und der Behandlung der Gefangenen erweckt werden, sich festsetzen und gelegentlich überall Glauben finden. Der Auffassung muß meines Erachtens entgegengetreten werden.

Das ist die Verfügung, die ich eingangs erwähnt und von der ich gesagt habe, sie könnte möglicherweise in der Nardenkötterschen Sache für die Richter bestimmend gewesen sein zu einer etwas milderen Auffassung bei der Beurteilung der Haftfrage. Selbstverstãndlich würde das meinen Absichten nicht entsprechen, ich glaube aber nicht, daß aus dem Nardenkötterschen Fall Ver⸗ anlassung für die Justizwerwaltung gegeben ist, dieser Verfügung eine weitere allgemeine Verfügung folgen zu lassen, daß in denjenigen Fällen, wo ein erheblicher Fluchtverdacht vorliege, wo eine hohe Strafe zu erwarten sei, mit möglichster Strenge und Rãcksichtslosigkeit vorgegangen werden soll, daß man sich nicht mit einer unzureichenden Sicherbeitsleistung begnügen soll, um von einer an sich begrũndeten Verhaftung abzusehen. Ich glaube, daß schon der Verlauf des vor⸗ liegenden Falles, der der Staatsanwaltschaft recht gegeben hat gegen⸗ über der Auffassung des Gerichtshofes, genügen wird, jedenfalls die Beamten der Staatganwaltschaft vor einer ungeeigneten Auslegung meiner allgemeinen Anweisung zu behüten.

Ich babe auch ferner noch eine allgemeine Weisung erlassen ũber die Behandlung kranker Gefangener und die Art, wie es mit ibnen gehalten werden soll, wenn sie auf Grund vorläufiger Festnabme oder Verhaftung vorgeführt werden, obne daß sie im Gefängnisse ibres Krankbeits˖ zustandes wegen Aufnahme finden können. Nach der Richtung hin hatten sich bei einzelnen Bebörden unrichtige Auffassungen geltend gemacht, denen ich entgegengetreten bin.

In den Verhandlungen des Reichstages ist ferner, und zwar von Vertretern verschiedener Parteien, ein Punkt erörtert worden, der in den Beschwerden des Herrn Abg. Heine einen weiteren Raum ein⸗ genommen bat. Es bezog sich das auf die Frage, ob gegen einen Strafgefangenen, gegen den iner neuen Straftat eine Unter- suchung eingeleitet wird, die begonnene Strafbaft durch An⸗ ordnung der Untersuchungebaft unterbrochen werden könne mit dem

s Gefangenen um so länger dauert.

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Gg knnrfte sich wan wei Fälle, die in Oberschlesien sich zugetragen baben, wo einen Zeitung redalteur und eine Fran Dokter Golde, glaube ich, die sich in Strafbaft befanden. nachtrãglich die Untersuchunge baft ordnet worden war

Diese Frage, meine keinegnend nen; sie bat mich chen im Jabre 1895, em ich d nach meinem Dienslantritt, beschäftigt, und wear aug dem Anlaß. daß mir belannt wurde, daß in einem Dberlandeg gerichte benrk die Prarig bestand, daß zestutzt

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Dberstaatganmwaltęßę tegelmanhig wen a4cgen n angenen eine an und für ich ; Intersuchungadaft rechtfertigende Straftat lun Anzeige gekemmen und die Unterfachnng eingeleitet war. des m al eitend der Staatganwal tchaft die Uatersuchangäbaft in Antrag ge bracht warde. Dicer Gcundtsagz rarde den dem betreffenden Der. staatganmwalt al ein darchaug gebetener feinerreit dertreten. Ich fru Bedenken, ba alz richtig anzuerkennen und babe damals den amtlichen Predinnialbebrden Bericht darüber erterdert, wie diese Frage in den übrigen Teilen der MWenarch;e gebandbabt werde, und wie die Auffassang der Predinnialbebrden jn diesen Frage ei. Ich babe ein ede um assendeg Berichtematerial bekemmen und bin ma der Auattassung gelangt, daß die se Frage sich generell éaberdardt aicht erduen gt. fendern nur een Fall a Fall entichie den Reiden laan. Das dae ich la einer Wandeerfaquag dem 11. Wal 18 farm Ln sod i uck gebeadt and darila gesagt, daß nach den na laden des Gi kelialJl darch Giaretachwen der Naterachaagh- and Stra ·

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