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Königlich Preußis
Aer Gezugapreis beträgt viertrljährlich 4 4 50 .
Alle Nostanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungs spediteuren für Kelbstahholer auch die Expedition 8SW., Wilhelmstraße Nr. 22.
*
Einzelne Nummern kosten 25 53.
M 52.
Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc.
Deutsches Reich. Nachtrag zur Bekanntmachung vom 27. Dezember 1898, be⸗ treffend Ausnahmen von den Bestimmungen für die Fest⸗
stellung des Börsenpreises von Wertpapieren. Bekanntmachung, betreffend die Errichtung einer deutschen Post⸗ anstalt in Itschang.
Erste Beilage:
Allerhöchste Verordnung über die Enteignun eigentum in den Schutzgebieten Afrikas und .
Königreich Preußen.
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und nh g, Personalveränderungen.
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung des Nechts zur Erhebung von Chausseegeld an den Kreis Rosenberg auf einer von ihm neu erbauten Chaussee.
von Grund⸗ r Südsee.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
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A Freiherrn von
Schwertern,
dem Königlich bayerischen Major Seither im 11. Feld⸗ artillerieregiment, dem Vizekonsul Max Scheefer zu Berlin, dem Vizekonsul Karl Walter 7 Lourengo Marques und dem Katasterkontrolleur a. D., Steuerinspektor Sanner zu
— 33 im Kreise Weißenburg den Roten Adlerorden vierter
Klasse,
dem Kommissar der Landesverwaltung für Elsaß⸗Loth⸗ ringen beim Bundesrat, Wirklichen Geheimen Oberregierungs⸗ rat Halley zu Berlin den Stern zum Königlichen Kronen⸗ orden zweiter Klasse,
dem Königlich bayerischen Oberstleutnant Rüdi ger beim Stabe des 5. Infanterieregiments Großherzog Ernst Ludwig von Hessen, dem Großherzoglich oldenburgischen Geheimen Gewerberat Tenne zu Oldenburg und dem Konsul Max n zu Pretoria den Königlichen Kronenorden dritter
lasse,
dem ehemaligen Schiffskapitän Ahrend Hilcken zu Bremen und dem Kaufmann Ludwig Haupt ebendaselbst den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, :
dem Kanalmeister a. D. August Radtke, bisher zu Munzenheim im Kreise Colmar i. E., jetzt zu Barendt im Kreise Marienburg WePr., das Kreuz des Allgemeinen Ehren⸗ zeichens, sowie
dem Fabrikpförtner Michael Hector zu Oberhomburg im Kreise Forbach und dem Vorarbeiter Emil Ulrich zu Straßburg J. E. das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Dentsches Reich.
Nachtrag zur Bekanntmachung vom 27. Dezember 1898,
betreffend Ausnahmen von den Bestimmungen für die Feststellung des Börsenpreises von Wert⸗ papieren.
Vom 2. Marz 1903. Auf Grund des 8 9 der 1 vom 28. Juni e
18986 (Reichsgeseßbl. S. 15) . kannt gemacht, daß nach t Frankfurt a. M.
uß der Boöͤrsenvorstände zu Berlin, Cöln und Hamburg in Ausnahme von 8 4265.1 6 Bestimmungen die an den Börsen der rte zum Handel zugelassenen, zur
genannten Zusammenlegung auf⸗ erufenen Aktien der e e chf?
elios Elektrizitãts-Aktien⸗ vom 5. Harz 1908 ab franko Zinsen zu be⸗ rechnen sind.
Berlin, den 2. März 1905. Der Reichskanzler.
* Auftrage: olffram.
Einrichtung einer deut
In Itschang (China) i. worden, deren T eitungs- und Postanweisung und Ausgabe von gewöhnlich nahme und von Briefen, angabe und mit oder ohne Ueber die Taxen und Postanstalten auf Verlangen Berlin, den 26. Februa Der Staatssekret
Königre
Seine Majestät der K den bisherigen Gesandt Rat Grafen von . en außerordentlichen¶ Gesandte am Königlich Württemberg
. Seine Majestät der 8961
r 17 im J. drell * . .
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auf Gaͤberg
Auf Ihren Bericht vom 11. Februg= Kreise Rosenberg im Regierungsbezir!“ ĩ ihm hergestellte und in dauernde nn. ung überm Chaussee von Radlau nach Wichrau das ** des r, nach den Bestimmunge tarifs vom 29. Februar 1840 (G⸗S. S. der in demselben Befreiungen usätzlichen fan r, voraufgeführten Bestimmungen lei genehmigen, daß die dem Chausseegeldtarif vom Februgt angehängten Bestimmungen wegen der Chausseeportzeivergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. Die ein⸗ gereichte Karte erfolgt anbei zurück.
Berlin, den 16. Februar 1903.
Wilhelm R.
. Budde. An den Minister der öffentlichen Arbeiten.
enthaltenen Bestim sowie der sonstigen, die Erh Vorschriften — vorbehablich de
Mi nisterium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten.
Am Schullehrerseminar zu Homberg ist der Pfarramtz⸗ kandidat Kelm zu Rawitsch als ordentlicher Seminarlehrer angestellt worden.
Dem Komponisten Wilhelm Berger in Berlin ist de Titel „Professor“ verliehen worden
Finanzministerium.
Der Nechnungsführer Seifert bei dem Königlichen Eichamt in Berlin ist zum Rentmeister bei der Königlichen Kreiskasse in Goldap und
der Regierungssekretär Dickmann in Arneberg zun Rentmeister bei der Königlichen Kreiskasse in Deutsch⸗Krone ernannt worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Der Forstassessor Asch off ist zum Königlichen Oberförster unter Uebertragung der Oberförsterei Harpstedt im Regierunge⸗ bezirk Hannover ernannt worden.
Aichtamtliches. Dent sches Reich.
Preußen. Berlin, 2. März.
Seine Majestät der Kaiser und König hörten heute vormittag von 19 Uhr an im hiesigen Königlichen Schlosse den Vortrag des Stellvertreters des Chefs des Zivilkabinetts Geheimen Gberregierungsrats von Valentini und im Anschiuß daran den des Professors Dr. von Bergmann im Beisein des Ministers der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Studt und des G neralstabgarztes der Armee, Professors Dr. von Leuthold.
Vobti ben t=, k lich l robin hend istad Hof gehalten. Diet e biesem Saale ist es Jurh die Gnade Ihrer e r, 26 — gewesen, dem Herrscher⸗ pagre u buldigen und chrfurchtsvollen Dank darzubringen. Hier haben Sie die bedeutungsvollen und erhabenen Worte vernommen, mit denen Seine Majestät Allerböckstfeinen landet väterlichen Wünschen für die Hebung von Land und Volk zum Nutz und Frommen des Ganzen Ausdruck zu geben geruhten, und die, wie bei der gesamten Bevölke- rung, so vor allem bei den Ständen der Provin dankbar k Widerhall finden mußten und gefunden baben. Wir alle stehen noch unter dem Eindruck des bfftorischen Greignissesg. und eg ist wobl keiner unter Ihnen, der nicht gewillt ist, nach Seiner Majestãt Wunsch und Willen in treuer Arbeit weiter mitzu⸗ belfen an dem Gedeiben unserer —— eimatsprovin, welcher Seine Majestät einen neuen, dankbar begrüßten Gnadenbeweis durch die Abficht, ein Königliches Schloß in unserer Provinzial bauptstadt ersteben zu lassen, gegeben hat.
Gine freudige Genugthunng ist es Ihnen gewesen, daß Seine Majestar Anlaz genommen baben, die beiden Vauwerke ju be- sichtigen, welche, als Merksteine der fortschreiten den Ent⸗ 2 — geistißen und funstlerischen Lebens in unserer Pro- vinz errichtet, alen eine äußere Zierde ibrer Vaud tadt bilden. Das Kasser , steht unmittelbar dor der Vollendung. die Raiser Wühelm. Bibliothek ist ibrer Bestimmung in · zwischen übergeben worden. Die über alleg Erwarten rege Inanspru h nabme, welche die dort gefammelten Werke der Wissenschaft un Literatur schon fetzt ißren, legt. Zeugnis dafür ab, wie sebr die Errichtung der Bibliot einem wirklich empfun⸗ denen Berürfnig der Bevölkerung entspricht. Gern werden Sie des balb der in dem Ihnen vorliegenden Gtat vorgescbenen, 16 nnerbeblichen Erböbung der provinziellen Aufwendungen für diese Zwecke Ihre Sue ng gewãähren.
Unser den übrigen Vorlagen wird Ibre besondere Aufmerksam⸗ keit in Anspruch nebmen diejenige über den Erlaß eines Reglement zur Unterverteilung eines Betrage der Rente, die dem Pro vinzialverbande du das Detationggeseß vom 2 Juli 12M jur KUnterstützung iberlasteter, leistungèschJacher Treise und Ge meinden auf den Gebieten deg Armen. und * ens über⸗ wiesen worden ist. Sie kennen die Bedeutung, die dlese finanziellen — en gerade für unsere baben, und es wird Ihrer sach⸗˖
ndigen Beratung gelingen gbeit, Notwendigkeit und d satze ju finden, denen gestellten Mitteln
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ker nenn far b on er ung Provinz werden serner Gntschlie ßungen der Mittel des de und deg unterbaltunge fonds, sowie die
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