1903 / 52 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Mar 1903 18:00:01 GMT) scan diff

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ö . en Zwie⸗ y, und in endlosen Monologen, der leidenschaftliche Liebhaber,

arquis dArey, ebenso wie die schöne und geistvolle Achti sin. Im Kerker, aus dem nur ein Weg hinausführt, der Weg zur Guillotine, werden von beiden in ien ger Gesprächen die natürlichen und menschlichen Gesetze verglichen und gegen einander ausgespielt, bis im . cht des Todes sich auch die stolze Aebtifsin vor dem natürlichen Recht der Liebe beugt. Diefen endlofen. beim Lesen sicherlich interessanten Ausführungen konnte man im Theater wenig Geschmack abgewinnen. Die Ungeduld des Publikums steigerte sich aber bedenklich im dritten Aufzuge, der freilich mit ärgster Unkennlnis der Bühne und ihrer Forderungen aufgebaut ift. d Arcy wird zum Tode ge— fübrt; wie aber die ö gegen alle Voraussicht begnadigt und dadurch zu einem zukünftigen Dasein voll Entehrung und Elend ver⸗ urteilt, erscheint, wird den Zuschauern in ganz unmoglichen Scenen vorgeführt. Das Stück wurde denn 4 unzweideutig abgelehnt. Die Darstellun bot, gleichfalls nichts Erfreulichez. Fräulein Lonise Dumont, sonst eine vorzügliche und geistwolle Darstellerin, verlor sich als Aebtissin ganz in hohlem Pathos, und ihr Partner, Herr Kurt Stieler, tat es ihr darin gleich.

Im Köntglichen Opernhause wird morgen „Don Juan“,

6 in w. Akten von W. A. Mozart, in folgender Besetzung egeben: Don err Elvira: Fräulein Charlotte i. vom Königlichen Hoftheater in Dresden, a. G.; Zerline: Fräukein Dietrich; Leporello: Herr Nebe; Comthur: Hert Wittekopf; Maserto: FJerr Krasa. Kapell⸗ meister von Strauß dirigiert.

Im Königlichen Schauspielhause wird morgen Im bunten Rock: und am Mittwoch „König Laurin“ wiederholt.

Am 19. d. M. findet im Beethovenfaal ein französisches Konzert mit dem Philharmonifchen Orchester statt, in dem Madame Yvette Guilbert sich zum ersten Male im Konzertsaal bören lassen wird. Madame Guilbert wird Gesänge von J. B. Wekerlin zum Vortrag bringen. Außerdem gelangen eine Reihe neuer französischer Orchesterwerke zur erstmaligen ufführung. Dirigent ist der bekannte Komponist Gabriel Marie aus Paris

Das VIII. Jugendkonzert (für Gemeindeschüler) findet am 11. d. M. Nachmittags 4 Uhr, in der Philharmonde ftatt und das IX. Jugendkonzert (für höhere S ulen) mit demselben Pro⸗ ramm am 18. 8. M. Die Mitwirkenden find die Königliche Schau. pielerin . Emma Golmick, die Konzertsängerin Frau

nna ünther, der württemberglsche Hofopernsänger Afbin Günther und der Königliche Koönzertmeister ernhard Dessau. Der neugebildete Jugendkonzertchor wird erst im September an die Oeffentlichkeit treten. Die Männerstimmen stellt der Neue Berliner Sängerchor⸗ mit 36 Mit liedern; die Damen üben re ein hi Montags von 55 bis 7 Uhr in der Aula der 7. Gemeindeschule (Sta schras r f. bd a). Neue Mitglieder sind stets willkommen.

n dem am Montag, den 9. Märj, jum Besten der Kranken⸗ und Hilfskasse des Vereins Künstlerheim“ im Künstlerhause GBellevuestraße 9 stattfindenden Konzert! und Theater- abend wirken mit: die Königliche Opernsängerin Fräulein Anna Reinisch, die Königliche , Fraͤulein ona Sperr,

räulein Eberhardt, Frau Berta Christians, der Königliche Sänger

aul Knüpfer; ferner die e, Schauspieler Herren Rudolf

hristians Arthut Vollmer, Max Werrack und Waldemar Staegemann, das Kaufmannquartett“, der Pianist Herr Laurischtus, Herr . ee, . vom Schillertheater, die Herren Arnold Rieck und Robert Steidel vom Apollothegter und Herr Paul Francke, bekannt durch seine vorzüglichen sächsischen e, ,, . e. Eintrittskarten 6 bei Frau Auguste Münzer (Ma 3 30), dem Hoffriseur Hermann uli (Mohrenstraße 24, dem Weinhändler Gustar Schicke Friedrichstrahe 203), dem Königlichen Schauspieler Max Winter (Bärwaldstraße 13) und dem Königlichen Schauspieler Hugo Hart⸗ mann (Grunewald, Königs⸗Allee 34 a) zu haben.

Mannigfaltiges. Berlin, den 2. März 1903.

Der Berliner Zweigverein der Deutschen Meteoro— logischen Gele l ft hält morgen al end um 75 Uhr im Saale des Königlichen Statistischen Bureaus (Lindenstraße 8) eine Sitzung ab mit folgender Tagesordnung: 6 Elias: 1) Foöhnartige Erschelnung über Berlin am 19. Februar 1903; 2) Hereinbrechen eines kalten Luftstroms in 1000 m Höhe am 20. Februar 1903; Geheimer Re— gierungsrat Aßmann: Die Arbeiten am Asronautischen Obfervato rium während der Februarstürme 1903.

Theater.

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Aönigli e Schauspiele. Diengtag: Opern Lustspiel in 4 Akten von Adosprh LArronge.

h h si Mittwoch, Abends 8 Uhr: Wohltätige Frauen. Donnergtag, Abends s Uhr: Das zweite Gesicht. X. (Friedrich Wilhelm städtis es Theater.)

Dienstag, Abende 8 Uhr. Das zweite Gesicht.

Lustspiel in 3 Akten von Oskar Blumenthal. Mittwoch, Abendg 8 Uhr: Das zweite Gesicht. Donnergtag, Abends 8 Uhr: Wohitätige Frauen.

haus. 57. Vorstellung. Don Juan. Oper in 2 Alten von Wolfgang Amadeng Mojart. Text von Lgrenzo da Ponte. Nach dem Original der ersten nnn in Prag, übersetzt von Hermann Levi. Anfang 75 Ubr.

Schau e en 60. Vorstellung. Im bunten Vock. Lustspiel in 3 Aufzügen von Frag von ann und Freiherrn von Schlicht. nfang

r. Mittwoch: Dpernhaug. um ersten Male: Louise. usikroman in 4 Akten und 5 Bildern. ta

Ing Deutsche übertragen von Otto Nei f 7 8 326 Abonnement ist für diese Vorstellunz deutsch von . aufgehoben.

Lee shielbans 61. Vorstellung. König Laurin.

Anfang 74 Ub Donnergtztag: Neueg Operntheater. Sonntag: Im bunten Windsor.

eck. Lustspiel in 3 Auffügen von Franz von

Schönthan und Freiherrn von Schlicht. 1

77 Uhr. Der Bllletverkauf findet von

ab im Königlichen Schauspielhause statt.

Dentsches Theater. Dienstag: Der arme

2 71 Uhr. fte , ge.. Donnerstag: Einsame Menschen.

Ludwig Thoma.

Anfang 71

Berlmmer Theater. Dienstag: Gastspiel Agnes Sorma. Viel Lärm um Nichts. Mittwoch und Donnergtag: Gastspiel Agnes Sorma. Viel Lärm um Nichte. reitag: Alt. berg. onnabend: Gastspiel Aznes Sorma. Mora.

gänger.

, Fried

r lem 2 . . che ng ist Nom, Guadalajara (Spanien) und Blues Hill bei Boston ch auch nicht UH. S. A. Der

Juan; Herr Berger; Donna Anna. Frau h , o

Schillertheater. O. (Wallnertheater.) . Dienstag, Abends 8 Uhr: Wohltätige Frauen. Onkel.

ang Operette in 3 Alten von Marg und

Misiwoch: Letzte Tragödie in & Aufrũgen don Ernst von Wildenbruch. Dun can. Choplnabend. r.

2 Neunes Theater. Schiffbauerdamm 4a. Dien

kde satan, gendie in 3 Atten von Aft ht, Sonnabend. Die wamnen a.

Mittwoch: Erdgeist.

Residenztheater. Direktion Sigmund Lauten⸗

burg . Diengtag: Lutti. (Loute,) Schwank in ien . Veber, deni 8 Max Schoͤnau. r.

Mittwoch und ——— Tage: Lutti Sonntag, Nachmittags

Thaliatheater. Dresdener Straße 72/73. Diens. Camelienonłel.

Am Donnergtag, den 5. Mãr/ d. J. findet in den Morgenstunden

J Ane internationare wissenfchafztiche Ballonfahrt statt.

Ballons, sowie Drachen auf in

ürich, Wi St. ee . 2

steigen bemannte und unbemannte Krakau, Bath, erlin,

S. inder eines jeden un bemannten Ballons erhält eine Belohnung, wenn er der Ballon beigegebenen Instruktion gemäß den Ballon und die 6 trumente sorgfältig birgt und an die angegebene Adresse sofort telegraphisch Nachricht sendet. Auf eine vorsichtige Behandlung der Ballons und Instrumente wird besonders Wert gelegt. Um Irrtümer zu vermeiden, wird darauf gufmerksam gemacht, daß für Hilfeleistungen beim Landen eines bemannten Ballons besondere Vergütungen gezahlt werden, deren Höhe jedesmal von dem Ballonführer festgestellt wird.

Der Verein gegen Perg rmung hielt unter dem Vorsitz des Wir lichen Geheimen Rats Reichardt am Sonnabend im Rathause eine Generalversamm lung ab. Die Mitgliederzahl des Vereins st im letzten Jahre zurückgegangen, und zwar von 8017 auf 7811, ebenso ie. die Einnahmen aus Beiträgen von 56 0Ols auf 53 853 6Y, während die Einnahmen aus Geschenken und Legaten von 11913 auf 103 366 M, also um 91 453 „M gestiegen sind. Auch die Rückzahlungen haben sich erhöht von 17203 auf 19 412 M Unterstützt wurden annähernd gleich viele, wie im Vorjahre, 4875 gegen 4881 i. J. 1901. Die für Unterstützungen verausgabte Summe ig dagegen von 117371 auf 129 3773 ½ 305 Personen erhielten Darlehen in Höhe von 30 199 , 4493 Personen Geschenke im Betrage von 9g3 358 g und 75 erhielten ähmaschinen im Wert von 5915 S Außerdem erstreckte der Verein seine Für⸗ sorge auf 90 Kranke und Genesende und 3 Familien solcher und ver- ausgabte in dieser Fürsorge 9666 SM, Seit seiner Begründung hat der Verein im Interesse der Armen und zur Verhütung der Ver— armung 3 248 7090 S an Darlehen und Unterstützungen ausgegeben. Die Verwaltungskosten betrugen im letzten Jahre 27115 6 Die Straßmann Stiftung“, die ein Vermögen von 31 000 9 besitzt, konnte im letzten Jahre 1050 66 vergusgaben. Die ausscheidenden Vorstands mitglieder wurden wiedergewählt.

Am Sonnabend, Abends 8 Uhr, findet in den Gesamträumen des Neuen Königlichen Operntheaters das Winterfest des Deu tschen Tierfchutzvereins Berlin statt. Das Programm verspricht Gesang und deklamatorische Vorträge, Ball und Tombola

erborragende Künstler, wie Frau Schramm, Fräulein Dietrich, Herr

ollmer von den Königlichen Bühnen, Herr von Kleydorff, ein Schüler der Frau Lilli Lehmann, u. A. haben ihre Mitwirkung zu⸗ gehegt. Karten zu 1650 M für den Saal und 3 für die oberen Ränge sind im Bureau des Deutschen Tierschutz vereins (Königgrätzer Straße 62 II) sowie Abends an der Kasse zu haben.

Das , für das Winterfest des Gaues 20 des Deutschen Radfahrerbundes, das am 14. d. M. in der Philharmonie stattfindet, enthält Wettbewerbe für Reigenfahren, Radballspiel und Einzelkunstfahren. Der Hauptpreis des Abend ist ein wertvoller Gauwanderpreis für Reigenfahren.

Dem Komitee für die Errichtung eines Nationaldenk-— mals für die verewigte Kaiferin Augusta in Weimar sind im Jahre 1902 aus manchen Teilen Deutschlands Beiträge zugegangen, die pon der weitverhreiteten Teilnahme für das geplante Werk der Pietät er= freuliches Zeugnis geben; u. 4. sind mehrere sehr bedeutende Spenden aus dem Königreich Sachsen zu erwähnen. Ein wesentliches Verdienst hat sich auch die maßgebende deutsche Pe erworben, indem sie durch Veröffentlichung der Mitteilungen des Komitees das patriotische Unternehmen in wirksamer Weise unterstützt hat. Selbst⸗ verständlich bedarf es auch noch weiterhin der tätigen Mithilfe des deutschen Volks, um den gefaßten Plan in einer würdigen Weise zur Ausführung zu bringen, auch hofft man dieses Ziel bei gutem Fort⸗

ange der Sammlungen in absehbarer Zeit zu erreichen. Anftagen e. Gaben für die Kirche oder das Denkmal bittet das Komitee an den Schatzmeister des geschäftsführenden Ausschusses, Herrn Hof⸗ rechnungärat Fritsche in Weimar, oder an die Sammelstelle des Freiherrn von Gayl, Dres den⸗Blasewitz, Residenzstraße s6, zu richten.

Miß Isadora Duncan wird ihren bereits angekündigten Vortrag am Donnerstag im Verein „Berliner Pressen in englischer Sprache halten. Damit aber auch diejensigen esucher, denen die englische Sprache nicht gel fg ist, den Ausführungen der Künstlerin folgen können, wird dem Publikum ein Kommentar über— reicht werden, in dem der Inhalt des Vortrages in deutscher Sprache wiedergegeben ist. Eintrittskarten sind in den Buchhandlungen von Amelang ( Potsdamer Straße 125 und Charlottenburg, Kantstraße 164),

Lazarus (Friedrichstraße 66, Speyer u. Peters (Unter den Linden 43),

/

Wonte (Potsdamer Straße 13) und im „Berliner Pressellub⸗ u den 133 353) zu haben. Pressellu

Breslau, 2. März. (B. T. B.). Wie dem Breglan⸗ Generalanzeiger aus Trachenberg 89 wird, brach in zen Nacht zum J. d. M. in dem Gemeindegrmenbaus in Korsen *. u er aus, wodurch dieses sowie das Nachbargebäude zerftört wurda Vier Frauen sind in den Flammen um gekommen. ñ

Bremen, 28. Februar. Das endgültige , des pol 14. bis 19 April d. J. hier stattfindenden TX. nternationale Kongressetz gegen den Alkoholismus, das 22 hervorragend

Redner und Rednerinnen, zur Hälfte aus dem Augkande, aufzäh t, is soeben in deutscher, englischer und französischer Sprache herauggegeben

worden und wird vom Bureau des Kongresses Bremen, Ba nhof.

straße 1, bereitwilligst an jede aufgegebene Abresse berfandt. Auf den Bremer Kongresse wird nicht 6 die ganze Alkoholfrage, wie R früheren Kongressen, behandelt werden, es sind vielmehr nin elf hervorragende Kapitel ausgewählt worden, um Raum fün eine ausgedehnte Besprechung zu behalten. Eine reichhaltig beschickte Ausstellung wird ebenfalls dazu beitragen, den dies jährigen Kongreß besonders interessant zu gestalten. Erwähnt sei noch, daß der Senat die Kongreßteilnehmer zu einem Frühftück im Rathau

einladen wird und daß die Direktion des Norddeutschen Lloyd eine

. in See auf einem ihrer Schnelldampfer vorgefehen hat. De reis der Mitgliedskarte des Kongresses beträgt 5 „; sie berechtigt zur Teilnahme an den Veranstaltungen des Kongresses und zum ̃ö. des später zu veröffentlichenden stenographischen erhandlungs⸗. erichts.

Hamburg, 2. März. (W. T. B.) Der hier angekommene englische Dampfer „Clavering“ rettete am 25. v. M auf hoher See einen in einem Boot befindlichen Mann. Ser Gerettete, welcher 24 Stunden in dem Boot umhergetrieben war, sagte aus, daß er der Zimmermann des von Liverpool gekommenen englischen Schiffes „Cambrign Prince? fei, das u . vorher 6 ar gekentert sei. Die übrige Besatzung sei wahrscheinlich ertrunken.

London, 28 Februar. (W. T. B.) Während des gestrigen Unwetters wurde ein aus 8 Wagen bestehender Zug beim re, des Viaduktes über den Leven-Fluß in der Naͤhe von Ulverston vom Sturm um geworfen. 32 Personen trugen der le z dabon, vier werden vermißt; vermutlich sind sie in den Fluß geschleudert worden.

Havre, 28. Februar. (W. T. B.) Bei sehr heftigem Nord⸗ west sturm wurde zur Zeit der Flut der Stadtteit St. Fran gois unt er Wgsser gesgtzt., Der Sturm hielt 2 Stunden an, dann trat Windstille ein. Mit Eintritt der Ebbe wich das Waffer aut den . Der Ozeandampfer „Bretagne“ konnte nicht auslaufen.

Haugesund (Norwegen), 28. Februar. (W. T. B.) Während eines Sturmes kenterten gestern zwei silter,, Die Besatzung des einen Bootes, vler Mann, sind ertrunken, von der des anderen Bootes ertranken drei Mann, während zwei gerettet wurden.

New Pork, 28. Februar. (W. T. B Infolge Nachgebens der Schienen entgleiste in der vergangenen Nacht ein Gisenbahn—= zug in der Nähe von Lenon-City (Tennessee) wobei fünf Eisen⸗ bahnangestellte und eine Frau ums Leben kamen und eine größere Anzahl Personen verletzt wurden.

Halifax (Neu⸗Schottland), 28. Februar. (W. T. B.) Gegen Abend brach ein Brand aus, der die ganze Stadt bedrohte. Glne Fabrikanlage und 12 Gebäude sind zerstört. Der Schaden wird auf 260 000 Dollars geschätzt.

(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten und Dritten Beilage.)

Taugenichts.

Hierauf: Tochter.

der Wiener w Dperetite in 3

im Dienttagabonnement):

M. Willner. Mustk von Roberi 7 Uh Gastspiel Miß Isadora u. Co.

Die lustigen Weiber von Trianontheater.

Anfang 71 Ubr.

Mittwoch und folgende Tage: Der stamelien⸗ lichen Schulreiterin Fräulein Dora Schumann.

Bellealliancetheater. Dienstag: Er. Drama

(Mam elle aat. Sous) in Aufug. Hierauf: Die Dame aus Trouwille. : lHerwalls nes, Schwank mit Gesang in 3 Aufzügen. Anfang Verlobt:

r. Planguette. Anfang 71 Uhr. Mittwoch: Am Telephon. Hierauf: Cupido

Georgenstraße, 1 und Universitãätsstraße. Dienstag: Die

othrücke, Lustspiel in 3 Affen von Fred Grosac Groß. chen). und Francig de Croisset. Deutsch von Max Schoenau.

er r , de nn n, .

en von Victor Leon. Musst don

Johann Strauß. Anfang 71 Uhr. Der Aueflu Mittwoch und folgende Tage: Gräsin Pepi.

Theater des Mestens. Kantstr. 12. Diene—

(27. Vorstellung Dichtung und Musik von Gustave Se . Die Sparmamsell. tzel. An

Neuer Dogeartakt, geritten von dem rufsischen

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Der Pariser Reiter Mons. Curti. Arter ihe Rail. ge⸗ ? Ich heirate

meine ritten von Miß Orford, Miß Daisy, den Serren Willy und Hodgini. Freres Rossi, die vor⸗ züglichen Ballkünstler. Die neuesten Kreationen

BDentraltheater. Dienstag: Ensemblegastspiel des, Dirertors Alb. Schumann, semie Die

luftigen Heidelberger. Sumgristische Bilder aus em modernen Studentenleben. Neu im zweiten Aft: der Studierenden, überrascht durch einen wolkenbruchartigen Regen.

Familiennachrichten. Mathilde Freiin von Twickel mit rn. Friedrich Grafen Brübl (Pförten). rl. Clarg von Maneberg mit Srn. Dber= eutnant Ludelf. don Lehsten (Braunschwei ). Frl. Elisabeith Westpybal mit Irn. 1 mwischen asfessor Dr. jur. Dermann Hof ! dderstedt * erstadt). 2 Käthe Jaenisch mit Hrn. ittergutebesitzer Hang Mitscher (Wösfelggrund=

Geboren: Gin Sohn: Hrn. Leutnant Axel Grafen von Wachtmeister (. Ji. Berlin).

onzerte. Singahademie. Dienstag,

; Geethovensaal. 3 Ubr: Sein Doppel. Konzert von Mitwirkung:

——

Dienetag, Anfang 8 Uhr:

rene von Brennerberg (Violine). elma Thomas k

Anfang 8 Mr: Klavierabend von Theodor Prusse.

Gestorben:; Hr. Amtögerichtsrat Georg Kunze Berlin). Hr. Oberleutnant a. D. Her von Mever u Knenom (Verlin]. Hr. Nittergutg. besitzer Wilbelm Liedtke (Lowinech,. = Fr. 8 Idalv Gräfin Kielmanzegg, geb. von Heiligen⸗ stedt (Naumburg a. S).

Verantwortlicher Redakteur Dr. Tyrol in Charlottenburg.

Verlag der Eppedition (Scholy in Berlin.

Posse mit

(Serpentine

Dirhus Schumann. (garlstraße) Dienstag, r, n r r , we, en gn, me mm, m, r, g m me, un von on . a programm orzubheben: L Geny ere lumime

71 Uhr. 6 a 7 geritten von der beliebten jugend⸗

Druck der Nerddeutschen Buchdruckerei und Verlag. Anstalt, Berlin 8W., mstraße Nr. 32.

Dreizehn Beilagen (einschließlich Brsen· Bellage). D6s .)

M 52.

Amtliches. Deutsches Reich.

Ver ordnung

über die Enteignung von Grundeigentum in den

Schutzgebieten Afrikas und der Südfee.

Vom 14. Februar 1903. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser,

König von Preußen ꝛc., verordnen auf Grund des 33 des Schutzgebietsgesetzes Reichs⸗ Gesetzbl. 1900, S. 813) in Verbindung mit den S8 20, 21 des Gesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit vom) 7. April 19090 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 213) für die Schutzgebiete Afrikas und der Südsee, was folgt: J. Zulässigkeit und Voraussetzungen der Enteignung

im ö .

Das Eigentum und alle sonstigen Rechte an Grundstücken sowie das Bergwerkseigentum und das Recht der Befiz— ergreifung von herrenloösem Lande (Kronland) können aus Gründen des öffentlichen Wohles für Unternehmen, deren Ausführung die Ausübung des Enteignungsrechts erfordert, gegen Entschädigung entzogen r beschränkt werden.

Die ö, ,, liegt dem Unternehmer ob.

Die Entschädigung besteht, wenn ein Grundstück entzogen wird, in dem vollen Wert des Grundstücks. An Stelle der entsprechenden Geldleistung kann als Entschädigung die Ueber— lassung eines Grundstücks bestimmt werden. Eine Wert— . welche das entzogene Grundstück infolge des Unter— nehmens erfährt, wird bei der Bemessung der Entschädigung nicht in Anschlag gebracht. Eine Werterhöhung, welche ein dem Eigentümer verbleibendes Grundstück infolge des Unter— nehmens erfährt, wird auf die Entschaͤdigung angerechnet.

Die Entschädigung für die Beschränkung des Eigentums sowie für die Entziehung oder Beschränkung anderer Rechte ist unter Berücksichtigung aller Umstaͤnde nach billigem Ermessen in Geld festzusetzen. Die Vorschriften des Abs. 2 Satz 3, 4 finden entsprechende n,,

8 5.

Neben der Entschädigungspflicht liegt dem Unternehmer ob, Einfriedigungen, Bewässerungsvorflutanstalten oder sonstige Anlagen insoweit einzurichten und zu unterhalten, als sie durch das Unternehmen für die benachbarten Grundstücke oder im öffentlichen Interesse gegen Gefahren und Nachteile not— wendig werden.

II. Enteignungs verfahren. a. Einleitung des Verfahrens und Verleihung des rn, m n,.

8 .

Auf den vom Unternehmer zu stellenden Antrag, zu dessen Begründung Zweck und Umfang des Unternehmens im allge⸗ meinen darzulegen sind, entscheidet der Gouverneur (Landes— an,. ob das Enteignungsverfahren einzuleiten ist.

Der Gouyerneur kann verlangen, daß innerhalb einer bestimmten Frist eine Beschreibung oder auch ein Plan des Unternehmens vorgelegt wird.

8 5

8 9.

Wird die Einleitung des Verfahrens bewilligt, so hat der Gouverneur eine Beschreibung des Unternehmens und, wenn ein Plan vorhanden ist, auch diesen durch das zuständige Be— zirksamt (8 31) während einer angemessenen Frist zu jeder⸗ manns Einsicht offen zu legen; die Frist soll nicht weniger als einen Monat betragen. Beginn, Dauer und Brt der Offen⸗ legung sind vor dem Beginne der Frist in ortsüblicher Weise bekannt zu machen.

586.

Während der im § 5 vorgesehenen Frist kann jeder Be⸗ teiligte bei dem Bezirksamt schriftlich oder zu Protokoll Ein⸗ wendungen erheben.

§ 7.

Nach dem Ablauf der Frist hat der Bezirksamtmann zur mündlichen Verhandlung über die Einwendungen einen Termin zu bestimmen.

Der Termin ist in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt zu machen. Der Unternehmer und die bekannten Beteiligten ind zu dem Termine zu laden. Die Ladung soll den Hinweis enthalten, daß ungeachtet des Ausbleibens eines Beteiligten über die Enteignung verhandelt werden würde.

Dem Bezirksamtmanne bleibt es überlassen, Zeugen und Sacherstandige zuzuziehen.

Der Bezirksamimann hat darauf hinzuwirken, daß in diesem Termine zugleich eine Vereinbarung über die Ent⸗ schädigung getroffen wird.

Ueber die Verhandlungen ist ein Protokoll aufzunehmen.

38

88. Nach Abschluß der Verhandlungen hat der Bezirksamtmann diese mit einer gutachtlichen Aeußerung darüber, ob das Ent⸗ eignungsrecht zu verleihen sei, dem Göuverneur vorzulegen.

Dieser trifft die Entscheidung, ob und in welchem ÜUm— fange das Enteignungsrecht verliehen wird.

Der die Verleihung aussprechende Beschluß hat im einzelnen festustellen:

a den Gegenstand der Enteignung, insbesondere die Größe und die Grenzen deg etwa w Grundbesitzes, die Art und den Umfang der aufzulegenden Beschränkungen, auch

**

die Zeit, innerhalb deren längsieng vo teignungtrechte

Gebrauch zu machen ist

b. die Anlagen, zu deren Errichtung wie Unterhaltung der

Unternehmer verpflichtet t 9 3.

Die Entscheidung ist schrüftlich abzufassen, mit Gründen zu versehen und den Beteiligten zuzustellen, außerdem aber in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt zu machen.

h. Feststellung r Entsch adigung.

Nach Justellung des de Enteignungsrecht BVeschlusses an den Unternehmer sst 23 235 irks⸗ amtmann, unter Stellung elner angemessenen Frist, zu einer

Erste Bei lag e

Berlin, Montag, den 2. März

zum Deutschen Neichsanzeiger und Königlich Preußischen Sta J 8a zei

Erklärung darüber aufzufordern, welche Entschädigung er zu gewähren bereit ist.

10. Falls die Personen, deren Rechte durch das Enteignungs⸗ verfahren betroffen werden, noch nicht feststehen, hat der Unter⸗

nehmer für die Herbeischaffung der erforderlichen Nachweise

Sorge zu tragen. 4 .

Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so kann ihm auf Antrag des Bezirksamtmanns durch den Gouverneur das Enteignungsrecht wieder end gg werden.

5

Zur Verhandlung über die Entschädigung hat der Bezirks⸗ amtmann einen Termin anzuberaumen

Der Termin ist in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung soll die Androhung enthalten, daß, soweit für ein Recht, das durch die Enteignung betroffen wird, bis zum Schlusse des Termins die Person des Berech⸗ tigten nicht bekannt geworden ist, der Anspruch des Berechtigten auf die Entschädigung nicht beruͤcksichtigt werden würde. Der Unternehmer, der Eigentümer und die bekannten sonstigen Personen, deren Rechte von der n betroffen werden, sind zu dem Termine zu laden. Die Ladung soll den Hinweis enthalten, daß ungeachtet des Ausbleibens mes der Beteiligten die Entschädigung festgestellt 6 würde.

Treffen die erschienenen Beteiligten eine Vereinbarung über die Entschädigung, so hat der Bezirksamtmann die Verein barung zu beurkunden.

8 13.

Zu dem Termin ist von Amts wegen nach Möglichkeit mindestens ein Sachverständiger zuzuziehen; außerdem find in den Bezirken, für welche Gemeindevertretungen bestehen, diese gutachtlich zu hören, soweit das ohne erhebliche Verzögerung tunlich ist. .

8 14.

Auf Grund der nach 11 bis 13 gepflogenen Ver⸗ handlungen hat der Bezirksamimann durch einen mit Gründen zu versehenden Vchnc die Entschädigung festzustellen.

In dem Beschluß ist auszusprechen, daß die Enteignung erst nach der Leistung oder Sicherstellung der Entschädigun erfolgen wird. ih hat der Beschluß zu bestimmen, da und in welcher Weise der Entschädigungs berechtigte wegen der Rechte, die anderen an dem enteigneten Grundstuͤck oder Rechte zustehen, diesen aus der Entschädigung eine Zahlung oder Sicherheit zu leisten hat. . ö

Der Beschluß ist den 5 zuzustellen.

Soweit nicht die Feststellung der Entschädigung auf einer Vereinbarung der Beteiligten beruht, steht den Beteiligten gegen den Beschluß des Bezirksamtmanns bis zum Ablauf eines Monats nach der Zustellung der Rechtsweg offen.

C. Vollziehung der Enteignung. 816.

Die Enteignung wird auf den Antrag des Unternehmers von dem Bezirksamtmann ausgesprochen, wenn der nach 15 vorbehaltene Rechtsweg durch Ablauf der einmonatigen Frist oder durch rechtskräftiges Urteil oder durch Verzicht er⸗ ledigt, und die Entschädigung erfolgt oder ihre Leistung sicher⸗ gestellt ist.

Im Falle eines dringenden Bedürfnisses kann der Gouver— neur auf Antrag des Unternehmers anordnen, daß vor Er⸗ ledigung des Rechtsweges die Enteignung erfolgen soll, sobald die Entschädigung nach Maßgabe des sie feststellenden Be— schlusses geleistet oder die Leistung sichergestellt ist.

§ 17.

Der Enteignungsbeschluß ist dem Entschädigungsberechtigten und dem Unternehmer zuzustellen. Sofort nach erfolgter Zu—⸗ stellung hat der Bezirksamtmann von dem Beschluß und don dem Zeitpunkt der Zustellung an den Entschädigungsberechtigten dem Grundbuchamt . zu geben.

d. Verlust und Aufgabe des Enteignungsrechts. § 18.

Wenn der Unternehmer von dem Enteignungsrecht binnen der im 5 Sa vorgesehenen Frist keinen Gebrauch macht, oder wenn er von dem Unternehmen zurücktritt, bevor die Fest— setzung der Entschädigung durch Beschluß des Bezirksamts er— folgt ist, so erlischt jenes Recht. Der 9 haftet in diesem Falle den Entschädigungsberechtigten im Rechtswege für die Nachteile, welche ihnen durch das Enteignungsverfahren erwachsen sind.

Tritt der Unternehmer zurück, nachdem die Festsetzung der Entschädigung durch Beschluß des Bezirksamts erfolgt ist, so hat der Entschädigungsberechtigte die Wahl, ob er lediglich Ersatz für die Nachteile, welche ihm durch das Enteignunge⸗ verfahren etwa erwachsen sind, oder nach Maßgabe des Ve⸗ schlusses Leistung der Entschädigung gegen Auflassung des Grundstücks oder Einräumung der dem Unternehmer in dem Beschlusse r, m. Rechte verlangen will.

III. Wirkungen der Enteignung. § 19.

Mit der Zustellung des Enteignungsbeschlusses an den Entschadigungsberechtigten erwirbt der Unternehmer das Eigentum an dem enteigneten Grundstück oder das sonstige ihm durch den Beschluß mug ore hene Recht.

Das enteignete Grundstuͤck oder Recht wird mit dem im 66 bezeichneten Zeitpunkte von allen Rechten, die an dem rundstück oder dein Rechte bestehen oder gegen den Eigen⸗ tümer oder den sonstigen Berechtigten 22 gemacht werde können, frei, soweit nicht das Fortbestehen eines Rechts in dem Entei w vorbehalten ist.

Die Entschädigung tritt hinsichtlich des Eigentums und der 13 Rechte an die Stelle des enteigneten Grundstücks oder Rechts.

IV. Vereinfachungen ere, in besonderen en. a. Enteignung von erm mr talen,

A. Beschränkt sich die Enteignung darauf, daß zum Bau oder zur . öffentlicher Win Materialien entnommen

*

werden sollen, so ist der Antrag a eignungsverfahrens bei dem Bezirks amtn vom Gouverneur diesem zu übermitteln.

hat alsdann geeignete Ermittelungen über die oöhe der vor⸗

aussichtlich zu gewährenden Entf ädigung zu bewirken. Findet er, daß diese den Wert von einkausend Mark über⸗ steigt, so hat er die Sache an den Gouverneur ah eben, der alsdann gemäß S8 4ffñ. verfährt, gleich als ob der ntrag des Unternehmers bei ihm gestellt wäre. Gewinnt der

wird, so enischeidet er in einem mit Gründen zu versehenden

Beschlusse gleichzeitig über die Verleihung des Enteignungsrechts

und die Höoͤhe der zu ae,, Entschädigung.

Gegen den Beschluß steht jedem Beteiligten binnen einem Monat, von der Zustellung an ihn, die Beschwerde an den Gouverneur offen.

h 6 Vollziehung des Beschlusses wird dadurch nicht auf⸗ gehalten.

Zur Vorbereitun amtmann und der hören.

Die Vorschrift des 8 19 findet entsprechende Anwendung.

Das Recht zur Entnahme der Materialien erlischt, wenn der Unternehmer nicht binnen einer vom Bezirksamte zu setzenden Frist davon Gebrauch macht.

b. Eigentumsbeschränkungen von geringerer als einjähriger Dauer.

der Entscheidung können der Bezirks⸗ ouverneur Zeugen und Sachverständige

8. 23 Soll nach dem Antrage des Unternehmers das Eigentum an einem Grundstücke nur für eine bestimmte, ein Jahr . übersteigende Zeit einer Beschränkung unterworfen werden, so kann der Gouverneur die Erledigung des Antrags dem Bezirks⸗ amtmann überweisen.

Der Bezirksamtmann entscheidet sodann über die Ver⸗ leihung des Enteignungsrechts und über die Höhe der zu ge⸗ . Entschädigung. Der Beschluß ist mit Gründen zu versehen. Die Vorschriften des 3 2 AÄbs. 1 bis 3 und des §z 19 finden entsprechende Anwendung.

c. Enteignung von Rechten Eingeborener. § 24.

Soweit das Recht, gegen welches sich die Enteignung richtet, Eingeborenen zusteht, trifft auf Antrag des Unter⸗ nehmers der Bezirksamimann nach Vernglnre geeignet . nender Ermillelüngen in einem mit Gru su verseh dg nuf die Entscheidung über die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts, die Frist zu seiner Geltendmachung und die Art und Höhe der zu gewährenden Entschädigung. Die Vorschriften des s 22 Abs. 1 bis 3 und des § 19 finden entsprechende Anwendung.

V. Kosten.

Für das gesamte Enteignungsverfahren vor den Ver— waltungsbehörden hat der Unternehmer eine Gebühr nach dem Gebührensatz A des 5 57 des preußischen Gerichtskostengesetzes (GesetzSamml 1899 S. 326) zu entrichten.

Für den Wert des Gegenstandes ist die Höhe der endgültig festgesiellten Entschädigung maßgebend.

Für die Entscheidung in der Beschwerdeinstanz wird, wenn die Beschwerde gänzlich erfolglos bleibt, von dem Beschwerde⸗ führer eine besondere Gebühr im Betrage von mindestens 1 und höchstens 20 6, jedoch nicht mehr als die Hälfte der im Abs. 1 vorgesehenen Gebühr erhoben.

Außer den Gebühren nach Abs. 1, 3 werden die baren Auslagen erhoben, namentlich:

I) die Kosten, welche durch Reisen der Beamten entstehen,

2) die an Zeugen und Sachverständige zu zahlenden Ge— bühren,

3) die Schreibgebühren.

Die Gebühren der Zeugen und Sachverständigen bestimmen sich nach der Gebührenordnung für Zeugen und Sachver⸗ ständige (Reichs⸗Gesetzbl. 1898 S. 689).

Für andere als die im Abs. 4 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Auslagen ist eine Pauschalsumme anzusetzen.

Bei Unternehmungen der Regierung wird die im Abs. 1 bestimmte Gebühr nicht erhoben

§ 26.

Ueber die Höhe der Kosten und die Person des ahlungs⸗

pflichtigen hat nach endgültiger e der Entschãdigung der Bezirks amtmann in einem besonderen Beschluß Enischei ung u treffen. Schon vorher kann der Bezirksamtmann von dem Unter⸗ nehmer einen angemessenen Kostenvorschuß unter der Androhun erfordern, daß bei Nichteinzahlung binnen einer zu setzenden Frist die Einstellung des Verfahrens auf Kosten des Unter⸗ nehmers erfolgen werde.

Mehrere Schuldner derselben Kostenforderung haften als Gesamtschuldner.

Die nach Abs. 1 und 2 ergangenen Entscheidungen können von jedem Beteiligten binnen einem Monat nach der stellung dur n . beim Gouverneur 8 werden.

Die chwerbe hat keine aufschiebende Wirkung. Der Bezirksamtmann und der Gouverneur können anordnen, daß die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung augzuseßen it.

VI. Zeugen und = ,, Auf die Zuziehung und die Vernehmu ed ili sinden die Vorschriften der über den Beweig * 3 folgenden Maßgaben Anwendung

n . Als Partel im Sinne der Vorschri der Zivil ist 3 3 anzusehen, * 8 35 offenes t. ,, , ndigen en u BVehorde. Die

ordnung, das en der 6 gung findet nach dem Abschlusse Vernehmung statt.

zen ezirksmtmann die Ueberzeugung, daß die i chi n den Betrag von eintausend Mark nicht erreichen

.

ne, .