Teile Deutschlands das Beste an richterlichen ¶ Qualitãten konzentriert sei. Ich muß das zu Gunsten der übrigen Teile Deutschlands zurückweisen, und ich vermag nicht anzuerkennen, daß dasjenige, was der Herr Vorredner zur Rechtfertigung seiner neulichen Aeußerung gesagt hat, in der Tat geeignet ist, sie zu recht⸗ fertigen. Er bleibt dabei, gewisse Unterschiede zwischen den deutschen Richtern zu machen zu Gunsten der Richter seiner Heimat.
Nun habe ich schon früher einmal Gelegenheit gehabt, dem Herrn Abgeordneten gegenüber zu sagen, daß er für seine Heimat eine ganz besondere Vorliebe habe, und ich begreife seine Vorliebe, da ich seine Heimat auch genau kenne. Aber ich glaube, er tut besser, diese seine Vorliebe zu beschränken auf die heimischen Wälder und Felder (Heiterkeit) und auf den Kreis seiner heimischen Freunde, aber nicht sie auszudehnen auf alle Richter zu Ungunsten der Richter im übrigen Deutschland.
Meine Herren, was die übrigen Darlegungen des Herrn Ab— geordneten betrifft, so bin ich in einiger Verlegenheit, wie ich mich verhalten soll. Wenn ich mich in einer der Wichtigkeit der einzelnen Gegenstände, die er besprochen hat, angemessenen Weise und in einer der Würde des Hauses entsprechenden Art auf alle die Gegenstände, die er hier berührt hat, eingehen wollte, dann, meine Herren, müßte ich den ganzen Nachmittag für mich in Anspruch nehmen. Denn er hat gesprochen von dem materiellen Straf⸗ recht und dem Strafprozeß, von Zivilprozeß, und einer ganzen Reihe von Nebengesetzen, die seiner Meinung nach der Reform be— dürftig sind, und er hat im einzelnen dargelegt, weshalb diese Re— formen vorgenommen werden müßten und baldigst vorzunehmen seien.
Meine Herren, ich kann dem Herrn Vorredner in manchen seiner Ausführungen, die einzelne Punkte betreffen, ohne weiteres zustimmen. Ich kann das aber im ein— zelnen hier nicht ausführen, denn ich müßte ihm ebenso oft in anderen Punkten widersprechen, und das hat heute keinen Zweck, es würde nur eine rein akademische Unterhaltung sein, die unsere Arbeit in keiner Weise fördern könnte. Der Herr Vorredner wird es deshalb nicht so ansehen, als wenn ich seine Ausführungen unterschätzte, wenn ich mich nach dieser Richtung nicht darauf einlasse.
Ich habe nur zwei Punkte hervorzuheben, die eine gewisse aktuelle Bedeutung für uns haben, weil sie regelmäßig in den letzten Jahren beim Etat des Reichsjustizamts erörtert oder wenigstens berührt worden sind, und weil auch eine besondere Anknüpfung gegeben ist in der Denkschrift, die im Anschluß an den Etat dem hohen Hause vorgelegt wurde. Das eine, meine Herren, ist die Frage des bedingten Straf— aufschubs, das andere ist die Frage des Erlasses eines Strafvollzug⸗ gesetzes.
Meine Herren, was den bedingten Strafaufschub betrifft, so haben wir uns ja sagen können — und die einzelnen Landesjustizverwaltungen wissen es ebenso gut — daß über die Methode der Behandlung dieser Frage zwischen einem großen Teile der Mitglieder dieses hohen Hauses und andererseits den Bundesregierungen eine Meinungt— verschiedenheit besteht. Aber, meine Herren, ich glaube, politisch ist es nicht richtig, hier unsere Zeit mit Betrachtungen über die verschiedenen Methoden, die man wählen kann, aus⸗ zufüllen. Solange die Bundesregierungen aus ihrer Ueber zeugung heraus nicht den von ihnen gewählten Weg ändern, werden die Darlegungen hier im Hause, namentlich wenn sie so wenig mit Anerkennung für die Maßnahmen der ver⸗ bündeten Regierungen auf diesem Gebiete verbunden sind, wie die Ausführungen des Herrn Vorredners (Heiterkeit), wenig nützen. Ich glaube, politisch gedacht, ist es für dieses hohe Haus, wenn ich mir nach dieser Richtung eine Bemerkung überhaupt gestatten darf, weckmäßiger, erst eine Zeitlang abzuwarten, wohin dann die Methode der verbündeten Regierungen fübren wird. Ich halte es für möglich — ich will, um vorsichtig zu sein, nicht sagen für wabr— scheinlich, aber ich halte es für sehr wohl möglich — daß die Wege der Bundegregierungen schließlich doch zu einem Resultate fũhren werden, welches, von Einzelheiten abgeseben, im wesentlichen dem ent⸗ spricht, was auch bier im Hause zum Ausdruck gebracht ist; und weshalb wollen Sie Den verbündeten Regierungen den Weg dahin durch Augeinandersetzungen erschweren, die im Augenblick ein vraktisches Resultat nicht haben können.
Meine Herren, wenn jemand, der die Geschichte dieses mien Institutg des bedingten Strafaufschubs nicht kennt, die Verhandlungen bier bört, sollte er meinen, daß die verbündeten Regierungen der ganzen Institution mit einem gewissen Mißbebagen gegenüberstehen, daß eine tiefgehende Meinungtverschiedenbeit zwischen dem Hause und bündeten Regierungen bestebe. Aber in der Tat, wenn Sie d wickelung deg bedingten Strafaufschubg verfolgen, werder nicht sagen können. Die Regierungen baben aug freier und nicht, wie der Herr Vorredner angedeutet bat dieses Hauses hin die Verwirklichung deg bedingten l der deutschen Staaten volllo
Jahr damit aufba
igeng Mecklenburg-
wollen wir
kleinen Staaten
hört (aha! uruf linke) gewiß. Meckl
das Institut noch nich dem klei
Gebiete, dag wag das
der Begnadigung
daß dag Institut im
ift, und daß, wenn wir zu einer ges
wejn wir nach versonl
werden, die wenigen kleineren Ste
werden. Alse dae sind Aleinigkei neine n
berbeifũ
meine t
eren, Gundetregierungen, die im sibrigen wirklich einen guten diesem Gebiete gezeigt haben, nicht immer dorbalten sollte. Nun betone ich. verbündeten Regierungen diese Sache darchae uh weiter, daz wir jarückgelent baben, Faben nit zeigen Megierungen bemübt grwesen sind. die Ginrichtungen biete ja derdelllemmnen und eiter augznbilden Initiatiwe, melne Derren, haben Iban die derbäadeten Regierungen la fedem Jabre eine Denkschrift vorgelegt, aug der Sỹe können, wag gescheben ift, and wie erfreulich sicch daz Jastltut ent. wickelt: se erfreulich, wie kein andereg Land. rell ich Htanmnfgaen da sich der Herr Aba. Lenswaan derber auf die übrige Ralturmel beroegen bat, darf ich e webl anch berwerbkeker Die Renlerangen geben den ibten Maßaabaen Mechenschast la ciarr rie er fein anderer Staal Higher getan bat Gir geben der Deffeatlichteit sibrlich aade den allem, wag aaf dien GFter-
meine Derren, auf eigene Jattiatine
Meile.
1
geschieht, ausführlich und ungeschminkt. Suchen Sie einmal einen anderen Staat, in dem dag geboten wird. Wir sind stets in Ber— legenheit, wenn wir uns über die Einrichtungen und Erfolge fremder Staaten zu orientieren wünschen, weil uns die Unterlagen dafür fehlen, während von uns die Unterlagen zur Beurteilung unserer Ein—⸗ richtungen Ihnen und der ganzen Welt offen dargelegt werden. Meine Herren, das sollte, meine ich, doch auch anerkannt werden, und man darf doch daraus auf einigen guten Willen schließen, daß die Re⸗ gierungen in dieser Frage zu Gunsten einer fördersamen Entwickelung einen wohlwollenden Standpunkt einnehmen. Der Herr Vorredner wünscht eine gesetzliche Regelung der Sache. Ich habe schon be⸗ merkt, ich persönlich stehe auf dem Standpunkt, daß wir zu einer gesetzlichen Regelung kommen sollten und bin auch der Meinung, daß wir dazu kommen werden. Aber ich verhehle ebensowenig — und das ist für mich das Maßgebende in meiner Verwaltung —, daß die Justizberwaltungen der meisten Bundesstaaten auf dem Standpunkt zur Zeit nicht stehen. Meine Aufgabe ist es aber, solange es nicht gelungen ist, sie umzustimmen dahin, daß der Weg der Gesetzgebung eingeschlagen werden muß, so lange den Standpunkt zu vertreten, den die Regierungen einnehmen. Im übrigen, meine Herren, bin ich allerdings auch der Ansicht, daß jetzt die Zeit noch nicht gekommen ist, die Sache gesetzlich zu regeln, denn die Entwickelung des bedingten Straf⸗ aufschubs muß erst zu einem gewissen Abschluß gekommen sein, bevor eine gesetzliche Regelung eintreten kann. Daß wir gegenwärtig noch in einer sehr unruhigen Entwickelung begriffen sind, das sehen Sie schon aus der einen Tatsache, daß vom vorvorigen bis zum letzten Jahre, über welches die Denkschrift, die Ihnen vorgelegt ist, sich ver⸗ breitet, die Zahl der mit der bedingten Begnadigung bedachten Per⸗ sonen sich um ein Drittel gegen früher vermehrt hat. Da ist noch kein Ruhezustand eingetreten, der es uns möglich machte, eine gesetzliche Regelung vorzuschlagen. Insofern, meine Herren, also kann ich den Standpunkt der Regierungen, daß wir vorläufig noch in einem Stadium des Probierens bleiben müssen, nur aus voller Ueberzeugung vertreten.
Nun hat der Herr Abg. Lenzmann mit ganz besonderer Betonung hervorgehoben, das ginge auf diesem Wege nicht mehr lange weiter, wir müßten eine gesetzliche Regelung zu Gunsten des richterlichen Strafaufschubs haben, um dafür die Garantie einer mündlichen Ver⸗ handlung zu schaffen, das ginge nur im Wege der Gesetzgebung. Nun, meine Herren, der Herr Abgeordnete hat die Einrichtungen der anderen Staaten hier so herausgestrichen, natürlich zum Nachteil unserer Einrichtungen — das geschieht ja bei uns Deutschen so häufig —; aber ich möchte ihn bitten, mir zu sagen, in welchem Lande denn die Garantien der mündlichen Verhandlung für die Entschließungen darüber gegeben sind, ob der bedingte Strafaufschub oder der bedingte Straferlaß eintreten soll. Ich weiß das nicht. (Zuruf links — Ja, ich bitte, mir das in den Gesetzen der anderen Länder zu zeigen! Die Garantien der mündlichen Verhandlung sind meines Wissens nirgendwo vorhanden. Im übrigen könnten sie jetzt bei uns ebenso gut gegeben werden, denn jetzt müssen ja auch bei uns die Gerichte mit ihrem Gutachten gehört werden, und es ist keinem Vorsitzenden benommen, in der mündlichen Verhandlung die Frage des Pro und Contra zu erörtern. Da sind also dieselben Möglichkeiten bei uns gegeben.
Also, meine Herren, wir wollen zunächst, wie wir doch im großen und ganzen dasselbe Ziel verfolgen, über die Formen, in denen die Entwickelung sich vollzieht, und über die Wege, die dabei eingeschlagen werden, nicht streiten. Ich bin der Hoffnung, wir kommen schließlich doch zu einer Verständigung in Betreff dieses für unsere Rechts. entwickelung so außerordentlich wichtigen Instituts.
Der Herr Vorredner hat gesagt, die Stellung, die jetzt bei uns eingenommen wäre, führt uns allmäblich auf einen ganz falschen Weg; dahin komme es auf Grund der absonderlichen Haltung, die die preußische Regierung von vornherein eingenommen hätte, die ja die Initiative in der ganzen Sache ergriffen hätte. Da kennt der Herr Abgeordnete doch die Geschichte dieser Institution nicht vollstãndig. Preußen hat gar nicht die Initiative in der Sache ergriffen, sondern die Königlich sächsische Regierung bat das Verdienst, es getan zu baben. Preußen ist erst nachgefolgt, und jwar auf demselben Weg, auf dem die sächsische Regierung vorgegangen war. Ich erwähne dag nur des-
ist ja für die Sache jetzt gleichgültig —, weil der Herr
in seinen Ausfübrungen — ich hatte die Empfindung.
ibe, mich darin nicht zu täuschen der Sache nur deshalb Maßlel anbängen wollte, weil die berrschenden Ideen vreußischen Verwaltung auegegangen seien. uruf links.) es freut mich, daß mein Eindruck mich täuschte. err Abgeordnete ist dann übergegangen auf das Straf⸗ und er bat gesagt: wir müßten ein Strafvolliug zesetz
vir müßten eg bald haben, und wir könnten bald wir lönnten sosert in die Ausarbeitung eintreten, wir brauchten bis dabin, daß dag Strafgesetzbuch reformiert
diese seine Auffassung mit Hinwein
es auch
1 err .
eseß geregell werden immer geleugnet Standrun auch b , daß
dieses
mf dem Gebiete des teres
1 1111112
zur Jeit
a sebr erdeblichen Mefermen auf dem Gebiete der Freibeita.
Strafaesetzbuch kommen; wir überseben das im
big daß dieg mönlich ist, noch einge
; letzt den Strafvolljug geseslich regeln
a5 dag doch unter Umständen nöllgen, sebr erbebliche Um⸗
miten in unseren Gefängnissen dorjanebmen, und dier erbeblichen Kosten
urden wengewersen sein, wenn wit in dem nenen Strafgesetzbuch
a einet grundlegenden Referm dez Sytem der Freibeitestrafen kommen
Nar dag babe ich gefelger, und ich glaube dag ist durchaug
ogisch and lann nicht bestritten werden. Mir werden ung also nech
etwa bebelfen mässen, und der besle Meg schelat mir der, den Me
derbundeten Regkerangen cingeschlagen haben, indem ste sich über die⸗
lenigen Restimrmangen nutereinander dersiindigt baben in der Vand.˖
bakang de Gefdagnfeneseng, welche obne Rücksiht auf eine größere
Reform arundfätzlichet Art auf dem Gebiete der Freibeitestrafen etzt datchrefabrt erden fönaen
Nan bat der Herr Abererduete a cianela Punkte beworgebeben
6m ollten
er hat beispielsweise gesagt, wir könnten ja die Strafe der Ent, hauptung regeln, indem wir in Deutschland an die Stelle der Ent⸗ hauptung mittels des Beiles, wo diese noch besteht — sie besteht ja nicht in allen deutschen Staaten — die Hinrichtung durch die Maschine setzen. Ja, meine Herren, diese Frage ist bei der Vorbereitung des gegenwärtigen Strafgesetzbuchs eingehend erörtert worden. Man hat sich damals wohlweislich gehütet, in die Anschauungen, die in dieser Beziehung in den einzelnen deutschen Ländern bestehen und die beträchtlich von einander abweichen, einzugreifen. Man hat nicht die ganze Reform damit belasten wollen, und deshalb hat man es bei dem bestehenden Zustand gelassen. Ich glaube, auch jetzt noch sind die Anschauungen in den einzelnen deutschen Staaten und in der Bevölkexung — was hier das Entscheidende ist, die Regierung kommt da wenig in Betracht — sehr verschieden darüber, wie zweckmäßigerweise die Strafe des Todes vollzogen wird, und es ist nicht alles damit abgetan, daß der Herr Abg. Lenzmann hier erklärt, wie es nach seiner Meinung gemacht werden müßte. Wir haben mit den Ansichten der verbündeten Re— gierungen doch auch zu rechnen, und ich glaube nicht, daß die ver— bündeten Regierungen sich so einfach auf den Standpunkt des Herrn Abg. Lenzmann stellen würden.
Meine Herren, ich will in Einzelheiten nicht weiter ein— gehen. Sie sehen an diesem einen Beispiel, es ist sehr leicht, Programme aufzustellen; aber die Wirklichkeit bringt uns doch überall Schwierigkeiten, und wir kommen in der Sache nicht viel weiter, wenn derartige zahlreiche und allgemeine Wünsche vor— getragen werden. Wir wollen zunächst die Fragen erledigen, die zu erledigen wir uns tatsächlich angeschickt haben. Das Reichs⸗ justizamt ist jetzt wirklich voll beschäftigt; sollten Sie es nötigen, neue Aufgaben alsbald in die Hand zu nehmen, so würde die Folge nur die sein, daß die Arbeiten, die früher fertiggestellt werden können, später fertig würden, und daß Sie zunächst überhaupt nichts von gesetzgeberischen Arbeiten zu sehen bekämen. Das ist, glaube ich, keine praktische Politik. Lassen Sie uns eine Sache nach der andern behandeln, und legen Sie dem Reichszustizamt nicht unversehens ein so reichhaltiges Menu vor, wie es der Herr Abg. Lenzmann vorher versucht hat! Im Augenblick können wir das nicht bezwiugen.
Abg. Dr. Spahn (Zentr.): Die neulichen Ausführungen des Herrn Lenzmenn sind, wie ich jetzt erfahre, dahin gegangen, daß die Richter im Westen objektiver urteilen. Ich bin ein halbes Menschen⸗ alter Richter im Osten, dann Richter im Westen gewesen, jetzt lerne ich seit Jahren auch Richter aus dem Süden kennen; alle Richter sprechen das Recht in ganz gleicher Weise. Gewiß gibt es mehr und minder qualifizierte Richter, charaktervollere und weniger charaktervolle, aber alle diese Momente kommen für die Recht sprechung nicht in Betracht. Redner kommt dann auf die Forderung der Erweiterung des Gesetze z über den unlauteren Wettbewerb und die damit zusammenhängenden Forderungen zurück und bittet den Staatssekretär dringend, auch dieses Gebiet sorgsam im Auge zu behalten. Dag ÜUnwesen der Scheinausverkäufe und Auktionen müsse endlich an der Wurzel gefaßt werden. Seit 1900, seit dem Anfang dieser Session, lägen bereits dem Hause entsprechende Anträge vor. Die Klage über die Ueberlastung des Reiche gerichts müsse wieder und wieder erhoben werden. Die Fortentwicklung des Rechts nach der zivil⸗ und strafrechtlichen Seite hin wurde verkümmert, wenn die höchste Instanz nicht in der Lage sei, sich nach ihrer Bedeutung daran zu be— teiligen. Die Zivilsenate seien zur Zeit geradezu überbürdet. Gegen die Vermehrung der Senate, selbst gegen die Verstärkung der Senate, sträube sich das Reichsgericht; es fürchte, die Einheitlichkeit, den lebendigen Zusammenhang der Rechtsprechung dadurch ein⸗ zubüßen. Schon jetzt, bei 1 Senaten, sei di Gefahr sehr nahe gerückt. Die Anwälte bäͤsten bereits sarkastisch gesagt, es gäbe gar kein Reichsgericht, die Senate feien selbstãndige Gerichte. Das Reichsgericht habe die Aufgabe, der Regulator der Rechte. entwicklung, des Rechtslebens zu sein; die Kosten dafür sollte man die Leute tragen lassen, die sie tragen könnten, d. h. man sollte die Re— visionssumme erböhen. Heute seien die Summen der Projeßkosten größer als die Summen der Streitgegenstände, die durch die Prozeß⸗ entscheidung hin und hergeschoben würden. Der Strafsenat habe eine Zunahme von 1000 Sachen in einem einsigen Jabre zu konstatieren. Bei den Senatepräsidenten und vielen Reichsgerichtsraten mache sich die Ueberbürdung um so füblbarer, als sie die Höhe des Mannegalters überschritten hätten; die Präsidenten seien an der Grenze ibrer Leistung fähigkeit angelangt.
Abg. Dr. Esche (nl.): Ich danke Ginsetzung der freien Kommissionen. es dem Staatssekretär gelange,
einem baldigen und beute
der Justizwerwaltung für die Ich würde mich freuen, wenn die Arbeiten bei den Tommissionen ! glücklichen Ende zu bringen Ich möchte au den Wunsch des Hauseg aussprechen, dan die Strafmündig dom 12. bis zum 14. Leber gjabre beraufaerüc werden möchte er Staate sekretär sprach von der großen Zabl der jugendlichen Wer drecher. Zweck und Ziel der Strafe und dez Strasvolliuges ist dech bei Erwachsenen und Jugendlichen verschieden Bei den Grwachsenen g und Sühne, bel den Jugendlichen um Besserung. Die Zabl der jugendlichen Rücsälligen Kar ln erschrecken. dem Maße zugenommen Die bedingte Begnarigung batte gute Er⸗ folge bei denen ckanntschast mit dem Strafrichter macht haben. T fälligen Verbrecher bän zusammen, daß im Gefängnig kommt auf eine Besserung und Ernel ng der jugendlichen ichter, der das Kind Strafe und ob i oll vor allem ein jun ] ist es darum, n Verbrer an unterzubringen. England und Holland aufsetzung der Altersgrenze schen vorangegangen deer Aen? * schen . wie wir in einem besonderen
in den gewerblichen Betrieben angenomm
7 18
1 biele sunent
des Reichs justizam gs Dr. Nie berdine n kleineren Straftaten, die von jetzt darin siimme ich mit dem die bedingte Begnadigung in uf diese Weise ibren Eltern ohne Gestrafung wiedergeben un ie vo en Gefabren de Ge fangnisses schuten er sich aber um Veibrechen handelt, wenn wir die Tatiache berücksichtigen mässen, daß nach den Grbebungen, die ich im dorderigen Jabre die Ghre batte, dem Hanse verjutragen, in i Jabren bei Kindern acht Fälle der Beteiligung an einem Mord, 116 Fälle der Weieiligung an einem Nau. 726 Falle der Unzncht mit (Gewalt oder an Kindern lenstatlert werden sind, wenn in dieser Jeit bei Kindern vorgelemmen sind 225 Diebstäble im wieder ˖ bolten Ruckfalle, also Gewobnbelter räbrechen bereits dorllegen dann muß man doch sehr vorsichtig erden und die Frage, die ich früker. wie licͤ0h gern jagebe, efwag oreli a besaben bereit war. mit einigem Vorbebalt beurteilen mussen. Ich babe nun der jnme Jah ten nicht sagen wollen, daß für mich die Frage abaeschlessen sei ih babe nur erklaren mäͤssen, daß nach der Stsmamnng wie ich he bei der Jastij·
verwaltungen der einzelnen Bundesstaaten habe ermitteln können, zur Zeit keine Aussicht bestehe auf eine gesetzgeberische Form in dem Sinne, wie sie der Herr Vorredner befürwortet. Ich will aber gerne, und kann das ohne weiteres, erklären, daß von uns im Reichs justizamt die Frage im Auge behalten wird, und daß wir die erste Gelegenheit benutzen werden, um ihr wieder näher zu treten, die erste Gelegenheit die sich uns bietet, um es mit Aussicht auf Erfolg zu tun.
Meine Herren, gestatten Sie mir dann noch, ein auf die Ausführungen zu sprechen, die von dem Abg. Dr. Spahn hier vorgetragen worden sind. Nicht durch einen Notschrei des Reichsgerichts, wohl aber durch Mitteilung des Herrn Pröäsidenten des Gerichtshofes, mit dem in dauernder Fühlung zu sein mein Amt mir ja die Pflicht auf⸗ erlegt, weiß ich, daß die Belastung des Reichsgerichts bis an das Unerträgliche gestiegen ist. Ich kann in diesem Punkte den Aus⸗ führungen des Herrn Vorredners nur zustimmen; ich trage aber Be⸗ denken, meinerseits den verbündeten Regierungen den Vorschlag zu machen, an eine Reform heranzutreten, solange ich nicht eine gewisse Sicherheit besitze, daß auch die Stimmung des Reichstages dahin geht, die Wege einer solchen Reform zu betreten.
Nun, meine Herren, ist es — ich kann das erklären in Ueberein— stimmung mit dem Präsidenten des Gerichtshofes und mit sämtlichen Präsidenten der Senate des Reichsgerichts — absolut ausgeschlossen, eine weitere Vermehrung, sei es der Richter in den einzelnen Senaten, sei es der Senate selbst, eintreten zu lassen. Ich brauche darauf nicht weiter einzugehen, ich kann auch in diesem Punkte dem Herrn Abgeordneten Dr. Spahn nur zustimmen. Ich konstatiere, daß die Ueberzeugung des Gerichtshofes selbst einer jeden Erweiterung in der bezeichneten Art absolut entgegen ist. Liegt die Sache aber so, so bleibt uns kein anderer Weg, um die Entlastung herbeizuführen, als eben die Geschäfte zu reduzieren. Wir müssen also die Zugänglichkeit zu dem Gerichtshofe erschweren. Das haben wir vor einigen Jahren, leider ohne Erfolg, versucht bezüglich der Zivilsachen; das werden wir jetzt zu erwägen haben bei der Reform des Strafprozesses be—⸗ züglich der Strafsachen.
Ich kann dem Herrn Abg. Dr. Spahn nicht in Aussicht stellen, daß wir bereits in der nächsten Session mit entsprechenden Vorschlägen an den Reichstag herantreten werden. Ich wiederhole aber gern, daß wir die bedeutsame Frage mit dem größten Interesse verfolgen und daß wir, sobald der Zeitpunkt uns gekommen zu sein scheint, nicht säumen werden, geeignete Vorschläge dem Reichstage vorzulegen.
Abg. Heine (Soz): Wir haben so oft Gelegenheit gehabt, das Recht des freien Worts und andere Wünsche zu vertreten, daß wir es nicht notwendig haben, jetzt kurz vor dem Auseinandergehen des Reichstags sie noch einmal zu wiederholen. In der bedingten Begnadigung sehen wir nur eine Vorstufe zur bedingten Ver— urteilung. Einen Dank für die Bildung der Kommission zur Vorbereitung der neuen Strafprozeßordnung kann ich dem Staats sekretär nicht aussprechen, denn diefe Kommission ist nur zusammen— gesetzt aus bestimmten Interessenkreifen. Die Partei, welche die Be—⸗ rufung in ihrem Programm hat, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Es wird dabei doch nur eine abgeschwächte lex Rintelen' herauskommen. Weitere Klagen will ich nicht vorbringen, sondern nur zurückgreifen auf das, was ich vor einigen Monaten vorgetragen habe. Die Ver⸗ treter Preußens waren hier nicht zur Stelle, sondern haben im Ab— geordnetenhause geantwortet. Daß bei dieser Art der Debatte, wo Monate zwischen Frage und Antwort liegen, nichts Eisprießliches herauskommen kann, ist nicht unfere Schuld. Der Staatssekretãr hatte namens des Kanzlers eine durchaus lovale und entgegen⸗ kommende Erklärung abgegeben, er hat nicht abgestritten, daß Mißgriffe vorgekommen waren., und der Kanzler hatte diese Mißgriffe entschieden verurteilt. Einige Wochen darauf, als man wohl glaubte, die Sache wäre bereits vergessen, wurden von der vreußischen Regierung alle Hunde losgelassen. Die Berliner Korrespondenz brachte ganz unwahre Behauptungen über das, was hier verhandelt war, bestritt die Richtigkeit meiner Anführungen und erklärte, daß die Kettenfesselung des Redakteurs Morameli gescheben sei, um eine Kollusion mit dem Verteidiger, mit mir, zu verbüten. Eg war dag Flunkerei, und die Berline Korrespondenz“ bat das jurũckfsieben müssen. Solche Dinge ge⸗ schehen unter den Augen der preußischen Regierung. Wenn wir den Erklärungen deg Staatsserretärg serner Vertrauen schenken sollen, möge er veranlassen, daß die preußische Regierung ihre Offiüösen
E Kette legt. Auch im preußischen Landtage wurde ver⸗
unsere Angab n anz uzme eln; dabei ist l
n rassiert, daß eine ganze Reihe von Fäll
und daß er dafür öffentlich zur Berichtiqung au
In Kiel war ein Märchen verb tet und unte
zestellt worden, sie bat l verlassen und Dienst gesucht mußte 4 Wochen in
Minister von
Wort Herrn
ofsiziose
r 1
Hie sellfe a bung gelegen ĩ he und der Unsitilie 1 11
bat festaestellt
beruft si
lar der Minister ba n schlimmster Art beschal
abe im Abarerdnefenba e U ewt gesant, nur sagen wellen, 5 er etwanr sant 6e, mn prekt nicht wal 6e ͤ ich emeint; wenn mich der Bimrpri d. sedeg mal unterbrechen vir einer Melnung s verde ich in meiner Rede nicht wei ¶Vimrtasiden Sielberg⸗-Wernigerod
lautet abermal t
mn Reꝛnet 34 ann 30h 1 ner brechen x*0III mit jede Kritit Ich fabre fert
den einem Gbebruch nicht die Nede war S lb sterstand- d babe ich ange nemmen, daß der Nin sster gciiusit werder fit. Aber dag t da WManderliche an dem Werfabren der vteußiichen Be börden: wo la aller Melt macht man en Je R man den Rmeschuldlaten fragt a deen Mitteilangen ale Münk eiter gibi, ele e der Mieter dee Jenera clan bal? Der dritte Fal einen sich auf den Arte der Packeiser auch bier bat der veeußisch Miner der Innern e Marte der Pelze ergriffen G. war ie unbemr nn, , Mann a verfalfen Fer Miesner lag, der Mann fei geessell erden. ee ll er ein der Tamale derdädt er Mann fei Mie in dag adalch? Der Nann war an der Peli detacmaca and das Prot efoll zar ichsle nen Ja ctaem Tamnull deb6ren mebrerr. e feblte aach feder Lala dam. et Cat auh nid m, G Rersianr, aeaen den Weawten
Landgerichtspräsidenten und des
angeklagt worden. Diese Tumultgeschichte ist ohne Zweifel eine Aus⸗ rede, nachher erfunden, um das amtliche Verfahren zu beschönigen, und der Minister findet sich noch bereit, diese Dinge vor dem ganzen Lande zu wiederholen und die moralische Verantwortung für diese Dinge mit zu übernehmen. Trotz aller Versprechungen. trotz aller Reglements werden immer wieder solche ungerechte Verhaftungen vorkommen; der Grund Üiegt in dem wiel zu weit gehenden Schutz, der Beamten bei Mißgriffen dieser Art zu teil wird. Aus dem massen⸗ haften Material, waz mir seitdem noch zugekommen ist, greife ich einen einzigen Fall heraus. Im März vorigen Jahres ist auf Ver— anlassung eines Amtsrichters in Lissa eine Verhaftung von zwei Kaufleuten angeordnet worden. Sie wurden plötzlich festgenommen, wurden aber nach der ersten Vernehmung sofort entlassen. Biese Verhaftung erfolgte, ohne daß sie vorher gehört worden wären, auf die einseitige Behaup— tung eines Interessenten. Die erhobene Beschwerde hat der Landgerichts⸗ präsident von Liffa zuückgewiesen; es heißt in dem Bescheide, wenn es ich auch empfohlen hätte, den Beschluß der Verhängung der Haft auszu⸗ 'tzen, bis er gehört sei, wäre der Richter dazu nicht gezwungen gewesen. Der Justizminister meinte gleichfalls, die Verhaftung hätte nicht vor⸗ genommen werden, dürfen. Die beiden Kaufleute sind durch den Vorgang geschäftlich ruiniert. Wenn trotz der Erklärung des ü Ministers diesen beiden Herren nicht, zu helfen ist, so muß das Gesetz einschreiten, es muß für jede ungerechte Verhaftung eine Entschädigungepflicht statuiert werden mit Negreßpflicht des Beamten dem Staate gegenüber. Dann würde die Sache bald in Ordnung sein, und alle Beamten würden. plötzlich sehr vorsichtig werden und sich vor unberechtigten Verhaftungen hüten. Eine Energie, die sich in leichtfertigen Uebergriffen , den Staatsbürgern genugtut, bedarf der Beschneidung. Die heutige Unverantwortlichkeit der Aemter muß aufhören; jede Behörde muß mit demselben Maße von Verantwortung belastet sein wie jeder einzelne Staatsbürger. Dieser wird bestraft, wenn er das Gesetz nicht kennt; der Beamte, der es kennen soll, bleibt straflos, wenn er es übertritt. Mein Vorschlag gibt die einzige Lösung, die für diese Frage denkbar ist.
Abg. von Chrzanowski (Pole) beschwert sich über die Kon— fiskation von Bildern und Postkarten, auf denen Polen und Polinnen in Natignaltracht abgebildet sein sollten, worin man eine Aufreizung erblickt habe. Sogar ein Bildnis Kosziuskos sei unter Anklage ge⸗ stellt worden; es sei allerdings in diesem Falle ein Freispruch erfolgt. Aber wer bürge dafür, daß bei dem verwilderten Ehaubinismus sich solche Fälle nicht wiederholen? Redner läßt eine Reihe von Bildern zirkulieren und verlangt vom Staatssekretär, daß er bei der Revision des Strafgesetzbuches die Aufnahme einer Bestimmung bewirke, die soschen Mißgriffen vorbeuge. Nur die direkte Aufreizung zur Gewalttätigkeit dürfte unter Strafe gestellt werden. Um solche Fälle zu entscheiden, müsse aber der Straf. richter ein Mann von allgemeiner Bildung sein, und zu diefem Zweck müßten die Universitäten nicht nur auf eine schematische Kenntnis der Gesetzesparagraphen, sondern auch auf eine allgemeine sozialpolitische Ausbildung der Studierenden hinwirken. Die jungen Juristen müßten das Volk kennen lernen, und nicht nur gute Beamte, sondern auch . Richter sein. Vor allem müßten die Richter die polnischen Ver⸗ jältnisse besser kennen lernen. Nur fo könne die polnische Be⸗ völkerung Vertrauen zur Rechtsprechung gewinnen. Deutsche und Polen würden vor Gericht mit zweierlei Maß gemessen, namentlich in der Presse. Werde ein polnisches Kind von einem Lehrer mißhandelt, dann werde der Lehrer freigesprochen, diejenigen aber, die sich darüber beschwerten, mit hohen Strafen belegt. Hier mischten sich Sentimen⸗ talität und Brutalität, das sei preußische Gerechtigkeit.
Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding:
Meine Herren! Wenn ich den Herrn Redner richtig verstanden habe, so hat er behauptet in den letzten Ausführungen, daß die deutschen Gerichte vielfach in den Fällen, in denen es sich um einen Polen handle, eine Verurteilung aussprächen, während sie in gleich⸗ artigen Fällen, in denen es sich nicht um einen Polen, sondern um einen Deutschen handelt, freisprächen. Meine Herren, ich weise diese Verdächtigung der deutschen Gerichte bezüglich ihrer Unparteilichkeit entschieden zurück.
Sodann hat der Herr Vorredner wie ich verstand daß die Gerichte in Preußen den Polen gegenüber zuweilen bei ibrer Entscheidungen in einer Weise auftreten, die mit Brutalität gleich bedeutend sei. Das ist eine Schmähung unserer Gerichte, gegen die ich mit Entrüstung protestiere.
gesagt,
Abg. Raab (Reformy.) spricht die Befürchtung aus, daß in Vamburg trotz des Bürgerlichen Gesetzbuchs das Kahlyfändungerecht wiedererstehen werde, die Vermieter seien auf dem besten Wege dazu. Redner weist auf die Entscheidung eines Reichsgerichtssenates hin, nach dem entgegen dem Bürgerlichen Gesetzbuch die privaten Verein- barungen zwischen Mieter und Vermieter in Ben uf das Retentiong⸗ recht als bindend zu erachten seien, daß also die ;
strafbar sei.
J J
hsjustizamts Dr. Nieberdina: Vert Vorredner bat ganz zutreffen? 8 Reichagerichtz ein Urteil eraan an den nach der f Mieterg vertraggmäßig tungsrecht un derart, daß, wenn der M dieseg vert mäßigen Rechtgz die treffenden Sachen n sollte, er si strasbar machen würde. Bei der d ei de msischen Justimwerwaltung NRechtsauffassung An rsassunn daß ne legung der geltenden Bestimmunag soꝛialxolitischen
der Jivilrronßerdnung u Grunde lien
Intentienen, die den
* 1 21 * etwaltung
. 111
detartigen if Vermieters
(hört!
te, Mevisien einzulegen, um die Sache mag durch dag Meichs gericht ju bringen erfügung des vreußischen Herrn Justlimiatsterg Tagen jmugegangen, und ir werden daran Veranlassuna
mit den übrigen Regierungen in Verbindung ju treten, la- dem wir der Weinang sind, daß wenn ee nicht gellnat, ia der Necht. swrechuag eine Aendernng berbelmfübren., in Gtwaqung geienen erden muß,. eb nicht auf anderem WMene bier Nemedur jn schaffen sein wird
Aba. Dr. MWäller- Melnlagen (t. Velfere) fahrt ang, die Jabl der unbegtündeten Merbaftun zen den weiblichen — rezen erdacht? der Prestitatien nebme mmer mebr überband. Gee Werbattete fei ar am nähen Merern eniiner erden man babe be aber w fir ene, atgtnem men Eder: fräke siebe M ia Hambarg. Gr feen rarer, aaf ren beg Mebeet echte, am fich den Ueberariffen der Pell en. neben. G Heane bier niht beer erden, selange die Pelhel-
beamten in den meisten Fällen begnadigt werden. Was helfen da alle schönen Verordnungen des Ministeriums! Ein Poliäst fei aller⸗ dings degradiert worden, weil er Abends zwei junge Damen ver⸗ haftet habe, aber nicht etwa in Deutschland, sondern in Rußland! Die Frage der Fesselung der Untersuchungsgefangenen müsse reichs⸗ gesetz ich geregelt werden. Gegenüber der Behandtung der Presse sei es sehr auffallend, daß nach einer Mitteilung des „Lokal⸗Anzeigers der bekannte und anrüchige Ehebrecher Falkenhagen, der zu Festungs⸗ haft verurteilt war, sich in Danzig in lustiger Gesellschaft in auf⸗ fallender Weise bewegt habe. Diefe krasse Verhöhnung der öffent⸗ lichen Meinung übersteige doch jedes Maß. Schon bei der Be⸗ ratung der 10x Heinze“ habe er hervorgehoben, daß die Polizei gegen Künstler rigoros, gegen die Verfertiger schamloser Schweinereien äußerst lar vorgehe. Gs entbehre nicht einer gewiffen Pikanterie, daß gerade ihm, ger er, in der letzten Zeit ein Arzt solche schamlose Schweinereien, die in Leipzig hergestellt würden, zugeschickt habe. Vielleicht wäre es dem Zentrum lieb gewesen, wenn es diese Belege hätte vorbringen können. Die starke Zunahme der Majestäts⸗ beleidigungsprozesse sei sehr charakteristisch. Viele arme Teufel stießen eine Majestätsbeleidigung aus, um wieder (ine Versorgung zu haben. Es sei die höchste eil daß der Antrag seiner Partei endlich von der Regierung angenommen werde. Der sogenannte Gotteslästerungs⸗ paragraph sei der Totengräber jeder freien Kritik auf kirchlichem und kulturellem Gebiet. Auf den Fall Tolstoi habe er schon im vorigen Jahre hingewiesen. Eine Religion, die der Hilfe des Strafrichters und Staatsanwalts bedürfe, müsse innerlich faul sein. Redner be—⸗ schäftigt sich dann mit den politischen Prozessen unter Hinweis auf einen Fall in Grimmen. Der betreffende Redakteur sei so scharf be⸗ straft worden, daß man den Gedanken nicht los werde, daß es sich um eine politische Tendenz bei der Rechtsprechung handle. Gegen politisch unbequeme Redakteure mache man von der Strafverschärfung wegen Rückfalls in höchst eigentüm⸗ licher Weise Gebrauch. Ein ewerbsmäßiger Milchpanscher, alfo Be⸗ trüger, sei dagegen nur zu Geldstrafe berurfeilt worden, was sogar ein konservatives Blatt getadelt habe, während ein nationalliberaler Rittergutsbesitzer Becker wegen Beleidigung eines Regierungspräsi⸗ denten zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sei, weil er ein reicher Mann sei und ihn eine Geldstrafe nicht empfindlich treffen würbe. Nur eine rückhaltlofe, aber wohlgemeinte Kritik könne dem deutschen Richterstand das Vertrauen gewinnen, das er mit Recht für sich in Anspruch nehme.
Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieb erding: Meine Herren! Ich nehme Sie nur kurze Zeit in Anspruch. Wenn der Herr Vorredner unseren Richtern den Vor⸗ wurf gemacht hat, daß sie in der Gegenwart geleitet werden von einem gewissen antisozialen Zuge, so erwidere ich ihm darauf, daß es mir am liebsten ist, und daß nach meiner Ansicht der Rechtspflege am meisten gedient wird, wenn sich die Richter weder von einem sozialen, noch von einem anti⸗ sozialen und auch nicht von irgend einem politischen Zuge leiten lassen, sondern einfach im Sinne des Gesetzes Recht sprechen. Das ist ihre Aufgabe und nichts anderes. Glaubt der Herr Vorredner, daß er durch eine Darlegung der Rechtsprechung, wie er sie an einzelnen Beispielen illustriert hat, eine Abhilfe gegen die Gefahr er⸗ reichen könnte, daß bei unseren Richtern allmählich ein Mangel an politischer Objektivität sich geltend mache, so wird er mir es nicht verübeln, wenn ich Zweifel äußere, ob seine Dar⸗ legungen diesen Zweck erreichen werden. Bei diesen Darlegungen hat der Herr Vorredner dieselbe Methode beobachtet, die ich hier so oft vergeblich bedauert und bekämpft habe, die Methode, einzelne Fälle bier zur Sprache zu bringen, die im Augenblick niemand hier im Hause gerecht beurteilen kann, wir am NRegierungstisch auch nicht. Wollen Sie, daß derartige Fälle hier erörtert werden, wollen Sie aus der- artigen Fällen Schlüsse ziehen über die Richtigkeit oder die Mängel der Rechtsprechung, so muß die Darlegung in ganz anderer und — ich möchte die Worte des Herrn Vorrednerz gebrauchen — in objektiverer Weise geschehen, als er es getan hat. (Sehr richtig! rechts) Ich bejweifle ga nicht, daß er die Fälle in gutem Glauben so dargelegt bat, wie sie ibm zugetragen worden sind; aber ich habe nach früberen Erfahrungen meinen guten Grund, zu bejweifeln, daß diejenigen Mitteilungen, die ibm geworden sind, überall, der Wahrbeit entsprechend, ein richtiges Bild von der Sache geben. Meine Herren, aus d nerg habe ich nu lassen möchte, weil der Herr Redner an müe direkt eine Frage 26 den Er⸗ emübungen, die ne früberen Erklärungen von
mnmjamt angestellt
im Reichs justijamt ausgearbeitet daß die
Deatschland auf dem nur ein gleich- eschaffen sein. Reiche ustij. lagenen neu Rerisiens. für Nedaflenre bei der abgeschafft werden. Ammer einstimm ann esprechen : danger tercfse Hetreffe, se mässe neischen bien gränfungen und Gbrenktädnkun gen unterihit? en werden eine Grebbeit o Unge ogen beit durse nicht e xeiteres al Beleidigung derelgt werden. Die Berufebeleidigungen seien cht be tender acfabrlich nnd die Strase stebe in feinem g fa dem Delikt, Gr nende bei Geamten- belcidiqungc: ängnsastrafe erkannt, und cin Drredrer Nedafienr lei earn Bcleidiqung beg ang der nge, Wir, bene, . amten Schwar 10 seche Menaten hein nf bereit worden, Fir unschuldig erlittene Untersahangz ba mi- Gatichidiqung elbe werden, selbstrerständlich mäß der Staat aus bi chuldiaen Cicamten ar ückgreifen können. Nedaer Feshren i erer Me die and babung der Gerichten oll ic Eererdaung in rern Röntal ch barerticher Mrasstermalras Schneider Di Ge, chtg. doll ebererdnung it den Manelstaalen Nera Hi gem isse Funkrtenen kann sich der Geaicht zee sieker Gelen ebenen. be Reck k. Gekera. Die Nell trek Hir fam enten Merment at nach dem Gieg la der Dad dez Gren enn, n, , , keinem anderen uberitazea erSen Deer eri die bare riiche Me. gierte la ich aad Jedert dabta die Meraner ert nana Der Etat der Neichesust:sderwalfung wird angenommen Une don dem Ab Dr. den Dilem keweti-⸗Vem an (Rois beantragte Neselutien wegen Jalassung der polnischen wei lichen Namen mit der EGadung n= in den Standesamt regni ern wird abgelehnt
Schluß Gi / Uhr. Mächte Sidung T Etats des Reicheschadamta und des allgemclnen Penstandfenda]
. 1 1 1 gemenener Justand
Fehlt der
R be nw, . 5 d n