Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.
37. Sitzung vom 5. März 1903, 11 Uhr.
Ueber den Beginn der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.
Das Haus geht zur Beratung des Etats der Ver⸗ waltung der ki ekten Steuern über, die mit einer Diskussion über den Titel der Einnahmen „Einkommensteuer“ beginnt. .
. von Eynern (nl): Die eigen Steuerverhältnisse drängen dazu, Reformen einzuführen. Von allen Seiten werden Klagen laut über die Fiskalität bei der Veranlagung. Der Redner weist auf die neueste Schrift des Senatspräsidenten beim Oberverwaltungsgericht Fuisting hin, in der praktische Vorschläge für eine Reform des Ein— kommensteuergesetzes gemacht würden. ;
Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:
Meine Herren! Ich darf zunächst eine Frage beantworten, die der Herr Abg. von Eynern an mich gestellt hat, wie sich voraussicht⸗ lich die Zurückerstattungen im Jahre 1903 gestalten werden, nachdem der Agiogewinn als nicht der Einkommensteuer unterliegend seitens des Oberverwaltungsgerichts bezeichnet worden ist. Ich vermag eine bestimmte Summe, die wir mehr als wir angenommen haben, zurück— erstatten werden, nicht anzugeben; dazu ist die Sache im Augenblick noch nicht zu übersehen. Sollte der Etatstitel dazu nicht ausreichen, so sind wir eben genötigt, den Etatstitel zu überschreiten und nach— träglich die Zustimmung des hohen Hauses dazu zu erbitten.
Dann ist der Herr Abg. von Eynern eingehend auf das Buch des Herrn Senatspräsidenten Fuisting zurückgekommen und hat uns das Studium dieses Buchs empfohlen. Ich brauche Ihnen nicht zu versichern, daß wir auch ohnedem in ein eingehendes Studium dieses Buchs eingetreten sind. Ich kann mit Herrn von Eynern anerkennen, daß in dem Buch nach der materiellen, wie nach der formellen Richtung hin sehr wert— volle Vorschläge gemacht sind, die wir bei den späteren Vorarbeiten für eine Reform des Einkommensteuergesetzes in die ernsteste Erwägung ziehen werden. Ich will auf die verschiedenen Vorschläge über die Abänderung des materiellen Steuerrechts hier nicht eingehen; nur zu einem Punkt muß ich mich äußern, den auch der Herr Abg. von Eynern gestreift hat, wenn ich ihn richtig verstanden habe.
Der Präsident Fuisting schlägt in seinem Buche vor, es solle die Einkommenbesteuerung erst bei der Grenze von 1600 M beginnen, während sie bekanntlich jetzt schon bei 900 M beginnt. Meine Herren, das wäre vom Standpunkt der Steuerverwaltung aus das er⸗ wünschteste, was uns passieren könnte; denn gerade die Veranlagung der kleinen Einkommen, insbesondere der Arbeiter, zwischen 900 und 1500 M macht ein außerordentliches Maß von Arbeit. Von den 3 600 000 Veranlagungen entfallen, wenn ich nicht irre, etwa 23 Millionen auf die Zensiten dieser Klasse.
Aber, meine Herren, ich würde es doch für einen großen Fehler halten, diesem Vorschlage gemäß zu verfahren. (Sehr richtig!) Zu⸗ nächst möchte ich fragen, wober wir den Ausfall von 21 Millionen Mark decken sollen; denn die Maßnahme würde einen Ausfall von 21 Millionen bedingen. In dem Fuistingschen Buche wird vorge⸗ schlagen, die Progression früher einsetzen zu lassen und nicht bei einer Progression von 400 Halt zu machen, sondern bis auf 4! 0 zu gehen. Nun frage ich, würde gerade der jetzige Moment, bei dem tiefen Dar⸗ niederliegen der Landwirtschaft und bei den sehr schwierigen Verbält⸗ nissen der Industrie der geeignete Moment sein, um mit einer Er⸗ böhung der Progression der Einkommensteuer vorzugeben? Ich glaube, diese Frage entschieden verneinen zu müssen.
Aber abgeseben davon, meine Herren, balte für falsch, die Zensiten mit Ginkommen zwischen einfach von der Einkommensteuer frei zu lassen. Es bildet sich bei uns
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Ich stimme dem Herrn Präsidenten Fuisting auch noch nach einer Richtung zu, daß wir suchen müssen, wenn wir in einer besseren Finanzlage sind, die Wohltaten der S§ 18 und 19 des Einkommen⸗ steuergesetzes noch weiter auszudehnen. Bekanntlich können die Abzüge für minderjährige Kinder nur erfolgen bei Einkommen bis 3000 „, und ich glaube, wenn wir in bessern Verhältnissen sind, müssen wir suchen, diese Wohltat auch bei den Einkommen über 30600 M bis zu einer gewissen Höchstgrenze einzuführen. Denn der mittlere Gewerb⸗ treibende, der für seine Kinder viel höhere Aufwendungen zu machen hat wie der Arbeiter, ist vielfsch in dieser Beziehung schlechter gestellt (sehr richtig) wie ein hoch gelohnter Arbeiter mit 3, 4 4M und mehr Tagelohn, der nicht diese Aufwendungen zu machen hat für seine Kinder, wie die eben erwähnten Klassen. Sollten wir uns in bessern Verhältnissen befinden und zu einer Reform des Ein⸗ kommensteuergesetzes schreiten, so werden wir suchen müssen, nach dieser sozialpolitischen Richtung weiter ausbauend vorzugehen. (Bravo!)
Ich möchte mich auf das Materielle der Sache, namentlich auf die Anfechtungen, die in dem Buche von Fuisting gegen die Be— steuerung der Aktiengesellschaften erhoben worden sind, hier nicht näher einlassen. Ich möchte auch den Vorschlag nicht näher erörtern, von der durchschnittlichen Besteuerung der letzten 3 Jahre ganz abzusehen und nur das Einkommen des letzten Jahres als maßgebend zu er⸗— klären, denn, meine Herren, der letzte Vorschlag, so viel Verlockendes er auch hat, würde in der Praxis sehr schwer durchführbar sein. Er würde den einzelnen Zensiten, namentlich aus gewerblichen Kreisen, welche in einem Jahre ein sehr hohes Einkommen gehabt haben können, und vielleicht im nächsten Jahre gar kein Einkommen haben, sehr schwer treffen. Er würde für den Staat, wo sich die Ausfälle ausgleichen, allen⸗ falls zu ertragen sein, aber unerträglich sein für die Kommunen. (Sehr richtig Man denke nur an die zahlreichen Kommunen, wie sie mir und vielen Herren im Westen bekannt sind, wo das Wohl und Wehe der ganzen Kommune von einem oder einigen industriellen Etablissements abhängt, (sehr richtig), da würde durch ein ungünstiges Jahr die Kommune glattweg bankrott werden, während bei der Zu⸗ grundelegung von 3 Jahren sich das schon mehr ausgleicht. Auf diese Dinge will ich aber hier nicht näher eingehen. ;
Die Hauptkritik des Fuistingschen Buches richtet sich gegen die vielfachen Mängel des Verfahrens. Ich habe nie verkannt, daß auch jetzt noch mancherlei Mängel in dieser Beziehung bestehen, und ich bin dankbar für jede Anregung, die uns hier gegeben wird. Ich darf sagen, daß wir in dieser Beziehung nie müßig sind und auch ferner nicht müßig sein werden. Wir verfolgen jede Notiz in den Zeitungen, jede Be— schwerde, die an uns gelangt, aufs eingehendste und untersuchen, wo Mängel vorgekommen sind, und suchen sie abzustellen. Ich schicke jedes Jahr meine Herren Kommissare wochenlang in die Provinzen, um das Verfahren zu prüfen, und zwar bis ins einzelne hinein. Ich habe im letzten Jahre wieder wochenlang Herren gehabt im Arns—⸗ berger, Düsseldorfer und Wiesbadener Bezirk, um sich von dem Gange des Verfahrens Kenntnis zu verschaffen und etwaige Mängel abzu⸗ stellen. Ich würde auf die Fuistingsche Kritik des Verfahrens auch nicht näher eingehen, wofern sich diese Kritik auch in der Schärfe, in der sie in dem Buche enthalten ist, lediglich gegen die Zentralinstanz richtete. Wir sind im Finanzministerium Kummer gewöhnt, und auch sehr scharfe Angriffe tun uns weiter nicht wehe, und insbesondere weiß ich, daß der Herr Generaldirektor Wallach, der spezielle Chef der Steuerverwaltung, wie er ein hervorragendes Verdienst an dem ustandekommen des Einkommensteuergesetzes bat, auch un⸗ usgesetzt wacht, die Mängel zu beseitigen und die
anzulegen, wo es möglich ist. Aber, meine Herren, als
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reinen Form ohne Inhalt geworden sei. Meine Herren, ich glaube, daß das Buch den Tausenden von Bürgern, die an dieser ehrenamt⸗ lichen Tätigkeit teilnehmen, durchaus unrecht tut. (Sehr richtig! Es ist mir gerade aus diesem hohen Hause entgegengetragen, wie diese Männer, die jahraus jahrein sich diesem mühsamen Geschäft widmen, sich verletzt gefühlt haben durch eine derartig niedrige Be⸗ wertung ihrer Tätigkeit. Es ist mir eine liebe Pflicht, an dieser Stelle diesen Männern Dank und Anerkennung auszusprechen für die im Interesse des Staates jahraus jahrein geübte selbstlose, hin⸗ gebende Tätigkeit, und ich meine, diese Männer verdienten den Dank und nicht eine so niedrige Bewertung ihrer Arbeit. Ich halte auch die Behauptung, daß die Kommissionstätigkeit zu einer Form ohne Inhalt herabgesunken sei, für sachlich nicht zutreffend. Denn wie ist die Sachlage? Zunächst bei den kleinen Einkommen bis 3000 M. werden bekanntlich die Schätzungen von der Voreinschätzungs⸗ kommission vorgenommen. Es sind nicht weniger wie 3 300 000 Zensiten. Davon sind bei 3 150 000, also bei 95 0/ aller Zensiten, ohne weiteres die Vorschläge der Voreinschätzungskommission nachher von dem Vorsitzenden der staatlichen Veranlagungskommission aecceptiert worden. Also die Haupttätigkeit hierbei liegt in den Händen der ehrenamtlich wirkenden Kommissionsmitglieder. Ihre Vorschläge sind bis auf ganz geringe Ausnahmen ohne weiteres von dem Vorsitzenden der Veranlagungskommission unverändert zu den seinen gemacht worden. Schon diese Tätigkeit der Herren beweist, wie wenig richtig die Behauptung ist, daß ihre Tätigkeit eine Tätigkeit des bloßen Scheins und ohne wirklichen Inhalt sei. In Berlin wirken nicht weniger wie 374 Voreinschätzungskommissionen mit 8770 Bürgern, und Sie können denken, welche Schwierigkeiten es hat, in Berlin und anderen großen Städten die Einkommensverhältnisse der einzelnen Bürger gerecht und unparteiisch zu ermitteln. Alle diejenigen, die die Verhältnisse praktisch kennen, werden mir bestätigen, daß auch bei den Veranlagungskommissionen die Tätigkeit durchaus keine scheinbare ist, sondern daß die Mitglieder ernst und gewissenhaft die einzelnen Fälle prüfen.
Es wird in dem Buch schließlich darauf Bezug genommmen, daß die Berufungen sehr schnell abgemacht werden in der Berufungs⸗ instanz. Das ist vollkommen zuzugeben; namentlich in den großen Bezirken werden viele Sachen an einem Tage abgemacht. Aber wie liegt die Sache? Der größte Teil der Berufungen entfällt auf die kleinen Zensiten zwischen 900 S6 und 1500 MS Ihre Verhältnisse sind vorher näher geprüft und die Landräte bezw. die anderen Vor— sitzenden der Veranlagungskommission selbst beantragen die Herab⸗ setzung der Steuer bei der Berufungsinstanz. Wenn diese Beamten selbst die Berüchsichtigung der Berufung beantragen, ist natürlich eine eingehende Prüfung nicht mehr nothwendig, und daher erklärt es sich, daß in der Berufungsinstarz viele Fälle an einem Tage abgemacht werden.
Einige Daten mögen Ihnen beweisen, wie auch die Zahl der Berufungen herabgegangen und hierin ein Zeichen zu erblicken ist, daß trotz aller Mängel, die ich nach wie vor anerkenne, die Bevölke⸗ rung mehr und mehr mit dem Gesetz sich befreundet. Wir haben 1891 noch 9 Berufungen auf 1090 Zensiten gehabt, und diese Zahl ist herabgegangen auf 7 Zensiten, also nicht unerheblich gefallen.
Wollen Sie mir noch gestatten, einen Blick zu werfen auf die Tätigkeit vor dem Gesetz von 1391. Wir hatten 1891 im Finanz⸗ ministerium 18 000 Beschwerden von Klassensteuerpflichtigen. Das macht 11 vom Tausend, während jetzt Beschwerden beim Ober⸗ verwaltungsgericht nur 60090 eingeben gegen früber 18 000 von den nur Klassensteuerpflichtigen Obwohl die Zahl der Zensiten sich enorm vermehrt hat, ist die Zahl der Beschwerden zurückgegangen und beträgt jetzt nur noch 13 vom Tausend gegen früber 11 vom Tausend
Meine Herren, eine Behauptung muß ich noch zurückweisen, auf die auch der Abg. von Eynern eingegangen ist. In dem Buch des Herrn Fuisting beißt es wörtlich:
Wenn die Sozialdemokraten unter den Mittelständen weitere Ver⸗ breitung finden, so sind die Ursachen sicherlich nicht an letzter Stelle steuerlichen Einrichtungen zu suchen esen, wie mir scheint, äberaug ungerechtfertigt
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Zweite Beilage
Berlin, Freitag, den 6. März
chen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
1903.
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(Schluß aus der Ersten Beilage.)
Meine Herren, die Sache erinnert mich an einen Herrn, der früher im Finanzministerium mit mir arbeitete. Dieser hielt jede Landes— melioration geradezu für eine Erfindung des Teufels (Heiterkeit), weil alle die Landesmeliorationen, die zu uns ins Finanzministerium kamen, natürlich mißglückt waren; die Hunderttausende, die wir als Darlehn gegeben hatten, mußten wir erlassen; aber derselbe Herr übersah, daß neben diesen verunglückten Meliorationen unendlich viel mehr ge⸗ glückte Meliorationen im Lande vorhanden waren, von denen wir einfach keine Kenntnis hatten. So, meine ich, ist es auch hier nicht richtig, wenn auch menschlich naheliegend, aus diesen, wenn auch zahlreichen, so doch vereinzelten Beschwerden ohne weiteres einen Schluß auf das ganze Verfahren zu ziehen.
Nun hat Herr von Eynern gesagt, er hoffe, daß ich bald an eine Reform des Einkommensteuergesetzes herangehen werde. Meine Herren, wir sind immer dabei, die sachliche, eingehende Vorbereitung für eine künftige Reform zu treffen; aber ich warne dringend davor, diese Reform etwa zu überstürzen und von heute auf morgen zu machen. Meine Herren, es ist überhaupt eine deutsche Sitte, wenn sich irgendwie ein Fehler zeigt, sofort die Klinke der Gesetzgebung zu ergreifen und nun ein neues Gesetz zu machen. Glauben Sie denn, daß irgend ein Einkommen— steuergesetßz. und wenn es vom Himmel herabkäme, populär sein könnte, das ist ausgeschlossen, und wenn Herr Fuisting selbst das Gesetz machte, es würde auch angegriffen werden. Sie kennen alle das bekannte Wort, daß die Pflichten des Preußen darin bestehen sollen: Soldat zu werden, den Mund zu halten und Steuern zu zahlen. Soldat wird jeder gern; Mundhalten kann er nicht, das ist direkt contra naturam nostri generis, und das Steuernzahlen ist ihm beinahe ebenso unangenehm wie das Mundhalten. Das ist ganz naturgemäß und begreiflich; mit dieser menschlichen Schwäche werden wir rechnen und immer rechnen müssen, und deswegen wird jedes Steuergesetz, wie es auch gestaltet sein mag, erheblichen Ein— wendungen begegnen.
Ich meine aber weiter, meine Herren, wenn wir an die Reform des Einkommensteuergesetzes herangehen, daß wir ein Plus aus dem Gesetz nicht erzielen werden, sondern daß die wahrscheinlich stark geschoren aus diesem Prozeß hervorgehen wird. Denn ob wir auf die Dauer nicht noch Erleichterungen nach verschiedenen Richtungen hin werden gewähren müssen, möchte ich selber zugeben. die Landschaftszinsen in Abzug bringen müssen; wir werden den § 1s, wie ich angedeutet babe, voraussichtlich ausbauen müssen, und es sind eine Menge anderer Petita, die alle nach der Richtung
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eine Unterbindung des Kreditgenossenschaftswesens und eine völlige Verkennung der Bedeutung des Schecks für den Kleinhandel und das Gewerbe. Die Entscheidungen des Aberverwaltungsgerichts wirken schädigend auf die lte rl fen ftefhhe Entwickelung und die Organi⸗ sation der Genossenschaften ein; das ist ein nachteiliger Fiskalismus. Hier darf der Minister nicht auf eine Reform des Gesetzes warten, sondern er muß mit einem Erlasse eingreifen.
Abg. Kir sch (Zentr): Herr Fuisting ist in seiner Kritik der bestehenden Steuergesetzgebung entschieden zu weit gegangen. Trotzdem betrachte ich diesen Herrn als einen Kronzeugen für die Rotwendigkeit der Reform der Steuergesetzgebung, und deshalb freute ich mich zu hören, daß der 53, nicht mehr auf einem streng ab— lehnenden Standpunkt steht. Er hat freilich gesagt — wie es auch beim Kanal heißt —: sie wird seinerzeit kommen, und hat allerlei Bedenken, vorgebracht, aber ich, meine, es muß diefe Reform ausgearbeitet und baldigst in Wirksamkeit gesetzt werden. Die Ge— werbesteuer bedarf in der Tat, wie schon der Vorredner gefordert hat, ebenfalls einer Reform. Die Frage der Abzugsfähigkeit gewiffer Auf wendungen muß anders geregelt werden. In diesem Sinne ist auch unser Antrag zu 8 9 des Gesetzes eingebracht worden, nach welchem gewisse Kommunalabgaben abzugsfähig sein sollen. Die Grundsteuer nach dem gemeinen Wert wird an einzelnen Orten als Bauplatz⸗
steuer auferlegt; das mag für einzelne Berliner Vororte angängig
erscheinen, aber im allgemeinen muß ich mich dagegen aussprechen. Die Reichstagsabgeordneten, die keine Diäten beziehen, i ch, Mehrkosten, die der Aufenthalt in Berlin verursacht, von dem Steuer— einkommen abziehen dürfen; das ist eine Frage, die auch näher zu er⸗ wägen ist. Die Furcht vor einem Einnahmeausfall darf die Reformen nicht verzögern.
Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:
Die Ausführungen des Herrn Abg. Kirsch beweisen, wie mannig— fach schon das Bukett von Wünschen ist, das mir hier entgegengetragen wird, wenn wir an eine Revision des Einkommensteuergesetzes gehen, und Herr Kirsch hatte die Freundlichkeit, anzudeuten, daß er noch alle möglichen Blüten in sein Bukett hineinzubringen in der Lage sein wird. Also Sie können sich ungefähr vergegenwärtigen, mit welchem materiellen Erfolg eine Revision des Einkommensteuergesetzes ab⸗ schließen wird. Ich will auf einzelne Punkte hier nicht eingehen; nur auf einen, den Herr Kirsch in einem besonderen Antrag niedergelegt hat, nämlich auf die Frage der Abzugsfähigkeit der Gemeindesteuer. Es ist so glücklich und reizend, Geschenke zu machen, wenn man die Verantwortung dafür nicht zu tragen hat. Wenn Herr Kirsch die Freundlichkeit haben wird, mir die 4 Millionen — das macht nämlich die Sache aus — von anderer Seite zu ersetzen, so würde ich mit mir sprechen lassen. Ich vermute aber auch, daß er die Achseln zucken wird, wenn ich an ihn herantrete mit dem Wunsch, mir auf andere Weise die 4 Millionen zu verschaffen.
Die Frage der Abzugsfähigkeit der Gemeindesteuern ist in der Tat eine Frage, die verschieden beantwortet werden kann. An sich ist der theoretisch richtige Standpunkt der, daß die Staatssteuer die primäre ist und von dem staatssteuerpflichtigen Einkommen nicht die Gemeindesteuer abzuziehen ist; denn die Staatssteuer ist der Ausfluß des Staatshobeitsrechts, und das ganze Steuerrecht der Gemeinden ist
eine Delegation des Hoheitsrechts des Staats. Also die taatssteuer ist die ursprüngliche, und wir brauchen uns nicht ge—⸗
n zu lassen, daß die Gemeindesteuer von dem Einkommen abgezogen
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r übungen vornähmen; denn es besteht eine viel zu scharfe ufsicht.
Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukir r. kons.): Na meiner Meinung wird eine Befreiung der J , n. von der Staatssteuer schon mit Rücksicht auf die Kommunen un⸗ möglich sein; die kommunalen Finanzen würden in größte Un ordnung geraten. Ich halte es für erforderlich, daß die kommunalen Realsteuern abzugsfähig sind; denn man soll nicht Steuern für etwas entrichten müssen, wat man nicht besitzt, sondern an einen Dritten zu zahlen hat. Diese Ungerechtigkeit wird bei einer Reform der Steuergesetzgebung beseitigt werden müssen. Wenn das Haus so fortfährt, wie ich es in der letzten Zeit beobachtet habe, in dem Bestreben . Vermehrung der Ausgaben und Ver⸗ minderung der Einnahmen, so werden wir Zuständen entgegentreiben, wie sie im Reiche herrschen. Dies tritt vor allem bei der Q nr . verwaltung in die Erscheinung: wenn alle Wünsche hinsichtlich neuer Linien, Vermehrung von Schnellzügen usw,. erfüllt werden sollten, würde eine Mehrausgabe von jährlich 40 Millionen entstehen, ohne die Erhöhung der Summe der Beamtengehälter, die allein 30 Millionen Mark verschlingen würde. Vom Reiche können wir in absehbarer Zeit keine Zuschüsse erwarten. Bei der Prüfung, wie diese Verhält⸗ nisse abzuwenden sind, bin ich darauf gekommen, daß in weiten Kreisen das Gefühl dafür verschwunden ist, daß die Staatsbedürfnisse aus der gesamten Steuerlast zu bestreiten sind; wie schnell würden die EGisenbahnwünsche verschwinden, wenn zu ihrer Befriedigung die Erhebung von 3,4 Monatsraten der Einkommensteuer als Zuschlag nötig würde. Mit Rücksicht auf die Balancierung des Etats wird es bei der künftigen Reform der Erwägung wert sein, ob nicht all= jährlich der Satz der Einkommensteuerquote durch das Etatsgesetz fest⸗ gelegt werden soll. Das wird auch zur Sparsamkeit anhalten.
Abg. Pohl Grs. 3 tritt der Behauptung entgegen, daß die Landwirte zu viel für Lebensmittel in Abzug brächten. . Maschinen sei die Abzugsquote von oo zu gering, 105/‚0 waren das Richtige.
Der Titel „Einkommensteuer“ und dann das ganze Kapitel der Einnahmen werden genehmigt.
Bei dem Titel der Ausgaben „Verwaltung des Grund⸗ und Gebäudesteuerkatasters“ bittet
Abg. Cahensly (Zentr) um Anstellung eines Katasterzeichners neben dem Katasterkontroleur.
Generaldirektor der direkten Steuern Wallach: Diese Angelegen⸗ heit ist Gegenstand fortgesetzter Erwägungen; doch kann hier nur lokalen Wünschen Rechnung getragen werden.
Abg. von Neumann Großenborau (kons.): Bei dem Umfan den die Geschäfte der Katasterbeamten angenommen haben, muß — für deren Ausbildung besser gesorgt werden. Dazu ist nötig, daß als Vorbedingung für die Anstellung die Ablegung der Reifeprüfung ver⸗ langt wird.
Abg. Hofmann (ul.): Im wesentlichen kann ich mich nur der Forderung des Vorredners anschließen. Für die Kataster⸗ beamten ist das Abiturientenexamen ebenso notwendig wie für die Tierärzte. Das Einrücken der Katasterbeamten in bessere Stellen ist aber ganz ausgeschlossen, weil niemand etwas von einem Freiwerden der Stellen erfährt; die freien Stellen werden nirgends ausgeboten. Auch sonst ist die Lage der Natasterbeamten nicht gerade beneidenswert. Um sie einigermaßen erträglich zu machen, ist es nötig, die Dienst⸗ aufwandsentschädigungen zu erhöhen.
Generaldirektor der direkten Steuern Wallach dankt den beiden Vorrednern für Las Woblwollen, das sie den Katasterbeamten ju teil werden lassen. Die vorgebrachten Wänsche bezüglich der Ausbildung können jedech nicht einseitig von der Verwaltung erledigt werden. Die Frage der Bekanntmachung von Vakanzen ist eine sebr schwierige, ebenso die Frage der Dienstauswandaentschädigung.
Abg. Vofmann (nl) tritt nochmals für eine Verbesserung der Verhältnisse der Katasterbeamten ein.
Titel wird genehmigt
Titel ‚Amtskostenentschädigungen für Rentmeister“ bemerkt
Abg. Dr. Rewo . Ein Rentmeister muß ein unaufgeklaärtes Mel gatskasse abführen, für das Weniger muß er aber au ] oft 400 big do) Empfänger ab- zufertigen, um undermeidl ich. Ich bitte degbalb ein Mankogeltd mindesteng in Städten von über
10000 8 nwo ug, daß zwar ein Manko⸗ jedoch die Sache mit
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des Etats der direkten Steuern werden Kriegsministeriumg, der in Erörterung bewilligt wird. eseßentwurf, betreffend die Be⸗ aatsmittel zur Verbesserung sse von Arbeitern, die in chäftigt sind, und von aatgdeam ten, in Verdindung die Augführung der Gesehe, n Staatemineln zur Verbesserung n Arbeitern, die in staatlichen von gering besoldeten Staate 5. 2 Jalil 18, , WUugust ril 1M zur ersten Beratung Rheindaben: 2 Jastiamuang a der ernennen Ibaen Ja nnterbrriken, am den dabrte 1895 betreten baßen, naseren unteren beseldeten Geagtea anf dem Meble der Renenkakeraea. eiter beschteiten ja fbanen der wait dem Gesey den 18 betreten en, aaf dern darch die sräleren Meeder weller gen if der Tat far die Geamten al fengendreich fich erwielen Da baker deer Warte Webaanzta fa tfeil erden lassen, mie Fe beffer dad far Teil niser fed al ie ibhaen Haber auf dem reren Markt zar Nerfügang Taadea. Wir Daben ibarn dadark alkh aat (ieee aaterte ee Bertil derihafft seadern der Mert ciner quten, arte dee dad e rieren are Preife Ja babeaden Mebanag aer eta Qertuag aach dach eerichte dean anderen Michtaagra, la and etkiichet Meiichaag Darch dag leyte Meseg fl aan die Manllchlenn erichasfen aikt aer den nalereea Geamten, fendera az den Hireldetea Gearaten fel Mebanagen m feil erden ha arrade diese Grrettrrasg der Jœcckkesttaraeng des al ebe engl erniefea. af Qœaad der Maherkgm Miller War ja Verfügen geellt werden, Me