1903 / 56 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 06 Mar 1903 18:00:01 GMT) scan diff

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Verausgabung gelangt sind. Diese Mittel waren zum größten Teil der Eisenbahnverwaltung, der Bergverwaltung und der Bauverwaltung zu gute gekommen. Die Beamten der Allgemeinen Verwaltung hatten sich bisher in sehr geringem Maße daran beteiligt. Auf Grund der erweiterten Zweckbestimmung des Gesetzes regt sich unter den unteren und mittleren Beamten der Allgemeinen Verwaltung überall die Tätigkeit, und aus den verschiedensten Städten liegen derartige An⸗ träge von Beamtenvereinigungen vor, ihrerseits mit dem Bau von Wohnungen vorzugehen. In ganz hervorragendem Maße hat sich die Sache in Berlin entwickelt. In Berlin hat sich ein Beamten— wohnungsverein gebildet, der am 31. Dezember 1900 1019 Mit— glieder zählte und jetzt bereits 7600 Mitglieder hat. Die Geschäfts⸗ guthaben dieser Beamten sind von 40 000 auf 1 250 000 M gestiegen. Sie haben an den verschiedensten Stellen Berlins und der Vororte Häuser in Angriff genommen, zum größten Teil auch schon bezogen, die sich durch ihre Solidität und alles Kasernenhafte vermeidende Aeußere durchaus vorteilhaft auszeichnen. Sie haben nicht weniger als 7 S800 000 ½ bereits dafür verausgabt und darauf eine Hypotheken⸗ schuld von 5 300 000 0 aufgenommen. Der Staat hat sich an diesen Bestrebungen mit einem Darlehen von 19 Millionen beteiligt, und seitens des Reichs sind 800 000 zugeschossen worden. Wie die be— teiligten Beamten versichern, haben sie erheblich mehr Raum als sonst und zahlen doch nicht unerheblich geringere Mieten, sie haben also ein Plus an Wohnräumen, zum Teil bessere Wohnungen und können sie mit einem verhältüismäßig geringeren Teile ihres Einkommens be— streiten als bisher.

Ich glaube, daß wir alle Veranlassung haben, diese Bestrebungen weiter auszudehnen, weil sie in der Tat eine große Wohltat für die Beamten darstellen, und so bitte ich, daß die Herren auch dieser erneuten Vorlage, die lediglich eine Fortsetzung der früheren Vorlagen ist, ihre Zustimmung erteilen. (Bravo)

Abg. Wol ff⸗Biebrich (nl. : Meine Freunde stimmen dem Gesetz⸗

entwurfe zu. Können nur solche Baugenossenschaften Darlehen erhalten, die lediglich aus Beamten bestehen?

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Die Anfrage des Herrn Vorredners beantwortet sich aus den Bedingungen, die dem Entwurfe beigefügt und dem hohen Hause vorgelegt sind. Danach ist es möglich, die staatlichen Mittel auch dann zu geben, wenn an den Bauvereinen preußische Staatsbeamte in größerer Zahl beteiligt sind. Es ist also nicht zur Bedingung gemacht, daß der Verein nur aus Beamten bestehen muß. Es ist angängig, einem solchen Bauverein staatliche Mittel zu geben, wenn nicht nur der eine oder andere Beamte ihm angehört, sondern wenn ihm staatliche Beamte in größerer Zahl angehören. Darauf würde es ankommen, daß naturgemäß die Sache von erheblicher Bedeutung auch für unsere Staatsbeamten ist. Es ist so gedacht worden, daß entsprechend den Mitteln, die wir hergeben, eine bestimmte Anzahl von Wohnungen für die Staatsbeamten reserviert werden muß, damit nicht etwa wir die Mittel des Staats geben und unsere Beamten keinen Vorteil davon haben.

Ich glaube, damit wird der Herr Vorredner einverstanden sein. Ich kenne die Verhältnisse des vorliegenden Falles nicht, vermag daher eine Erklärung nicht abzugeben, aber nach den Bedingungen ist es zulässig, auch dann Staatsmittel zu geben, wenn nur in größerem Maße Beamte beteiligt sind, nicht aber, wen er ein ausschließ⸗ lich aus Beamten zusammengesetzt ist.

Auf eine Anfrage des Abg. von He Regierungskommissar, daß die staatlich unterstützt werden solle.

Abg. Dr. Glattfe Budgetkommission zu überweisen det von kasernenartigen Häusern und wünscht die kolonien und die Anpassung an den Geschma

Die Vorlage wird hierauf an die wiesen.

Den letzten Gegenstand der Tagesordm Interpellation der Abgg. Graf (kons.) und Genossen:

sistoriums ̃ Auf Befragen des der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Beantwortung der Interpellation bereit Ibg. Graf von Wartensleben (fon

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zulagen. Daneben war die Möglichkeit der Gewährung fester oder auf Zeit berechneter Zuschüsse vorgesehen.

Die Durchführung der Diensteinkommenregelung war ohne be— trächtliche Staatszuschüsse nicht möglich. Die Staatsregierung war auch gern bereit, mit erheblichen Mitteln einzutreten. Um den nötigen Staatszuschuß zu berechnen, wurde mit dem Stichtage des 1. Oktober 1896 eine Statistik aufgestellt, und diese hat insbesondere das reine Stelleneinkommen zu ermitteln gehabt, d. h. dasjenige Einkommen, welches nach Abzug der auf Grund rechtlicher Verpflichtungen zu leistenden Zahlungen verblieb. Die Minusdifferenz zwischen dem so ermittelten Stelleneinkommen und denjenigen Beträgen, welche nach der neuen Ordnung für das Diensteinkommen aufzubringen waren, bildete die Grundlage für die Bemessung der Staatszuschüsse.

Die Staatsregierung gab hierbei die Erklärung ab, daß die einzelnen Landeskirchen den durch das Stelleneinkommen nicht gedeckten Betrag der Grundgehälter und Alterszulagekassenbeiträge nach der Statistik von 1896 ohne Prüfung der Leistungsfähigkeit der Gemeinden bis auf den letzten Pfennig erhalten sollen. Diese Erklärung ist mehrfach mißverständlich dahin aufgefaßt worden, als sollte jeder einzelnen Gemeinde der Fehlbetrag der Pfarrkasse voll ersetzt werden. Meine Herren, einer an sich leistungsfähigen Gemeinde aus Staats— mitteln einen Zuschuß zu gewähren, dazu liegt kaum eine Veranlassung vor; das könnte nur zu einer Beeinträchtigung der leistungsschwachen Gemeinden führen. Die Staatsregierung hat nicht den einzelnen Ge— meinden, sondern den einzelnen Landeskirchen diese Zusage erteilt, und die Zusage ist, wie ich noch besonders hervorheben möchte, in vollem Umfange erfüllt worden.

Der auf Grund der Statistik von 1896 seitens der Gemeinden innerhalb der Landeskirchen der älteren Provinzen durch Umlage neu aufzubringende Betrag für das Grundgehalt und die Alterszulagekassen⸗ beiträge beläuft sich auf 4427 748 Sτ; der Staatszuschuß ist auf 4517 237 M festgestellt. Er beträgt also fast 100 000 M mehr als die von mir eben erwähnte Summe.

Ein noch günstigeres Ergebnis stellte sich nach der erstmaligen Ausführung des Gesetzes heraus. Zufolge der Nachweisung für das Jahr 1901 ist es der Evangelischen Landeskirche der älteren Provinzen möglich gewesen, nicht nur die erforderliche Beihilfe für Grundgehalt und Altersbeiträge aufzubringen, sondern auch noch 340 057,57 0 zu erübrigen. Davon sind 168 783,52 M zu Beihilfen behufs Erhöhung der gesetzlichen Grundgehälter verwendet und 171 284,05 als Er— sparnis in das laufende Rechnungsjahr übertragen worden.

Der Evangelische Oberkirchenrat hat nun gleichwohl um eine Erhöhung des staatlichen Zuschusses anfangs um 80 000 M später um 130 500 M nachgesucht und hat letztere Forderung vornehmlich mit Fehlern in der Statistik begründet. Meine Herren, ich möchte Sie mit Einzelheiten in dieser Beziehung verschonen. Es ist richtig, daß die Zahlen der Statistik vom 1. Oktober 1896 nicht voll überein stimmen mit den Zahlen des 1. April 1899, an welchem das Pfarr— besoldungsgesetz und die neue Besoldungsordnung in Kraft getreten sind, und es mögen noch weiter in der Berech— nung der Statistik einzelne Fehler vorgekommen sein. Aber meine Herren, dessen sind sich die einzelnen Instanzen, namentlich der Cvangelische Oberkirchenrat und die Generalsynoden, bei der Aus—= arbeitung und Vorlegung der Gesetzentwürfe voll bewußt; auch die Staatsregierung trug der Möglichkeit von Fehlern in der Statistik dadurch Rechnung, daß sie nachträglich einen Betrag von 300 000 mehr zur Verfügung stellte. Man nahm außerdem bei den Vor—

mgen mit Bestimmtheit an, daß die Fehler sich nicht nur

ng eines vermehrten Bedürfnisses, sondern auch

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aus dem Zuschußfonds eingegangen; diese Beschwerden haben jedoch, soweit ihre Prüfung zum Abschluß gelangt ist, sich entweder als un= begründet herausgestellt, oder sie haben durch Nachbewilligung der er⸗ betenen Beihilfen ihre Erledigung gefunden. In keinem Falle hat ihre Prüfung ergeben, daß es unmöglich gewesen wäre, gerechten Ansprüchen an den Zuschußfonds zu genügen. Wenn die Zahl der Beschwerden aus Sachsen sich gegen das Vorjahr vermehrt hat (von 3 auf 12), so wird das, wie ich vermute, auf die bei den vorjährigen Etatsberatungen gegebenen Anregungen zur Nachprüfung von Beschwerden zurückzuführen sein. Auch dürfte der bereits vorher hervorgehobene Irrtum eine Rolle spielen, als sollte jeder einzelnen Gemeinde der Fehlbetrag der Pfarrkasse voll ersetzt werden. Eine Kirchengemeinde hat sogar um eine Beihilfe ge⸗ beten, obwohl sie zugibt, daß kein Fehlbetrag in der Pfarrkasse vor⸗ handen ist und dieser günstige Umstand vielleicht auch noch im laufenden Etatsjahr fortdauern würde. Den vorliegenden Beschwerden kann hiermit eine symptomatische Bedeutung für den Stand des Zuschuß⸗ fonds für den Konsistorialbezirk Magdeburg oder der evangelischen Landeskirche der älteren Provinzen überhaupt nicht beigemessen werden.

Was die im vorigen Jahre vom Hause der Abgeordneten der Staatsregierung als Material überwiesene, von dem Herrn Grafen von Wartensleben auch heute erwähnte Petition des Superintendenten a. D. und Pfarrer Meier und Genossen aus Oberpfarrnstadt um Er⸗ höhung des Zuschußfonds zur Ausführung des Pfarrergesetzes anlangt, so habe ich dieselbe am 19. April 1902 dem Evangelischen Oberkirchen⸗ rate zur Aeußerung zugesandt. Die genannte Behörde hat jedoch mittels Schreibens vom 11. November 1902 die Petition nach Kenntnis⸗ nahme zurückgesandt mit dem Bemerken, daß es dieselbe durch den Antrag auf die Erhöhung der gesamten für die Landeskirche bewilligten Staatsmittel um 130 500 seinerseits als erledigt ansehe und des⸗ halb von einer Nachprüfung der einzelnen statistischen Angaben der Petition, welche umfangreiche und zeitraubende Erhebungen zur Folge haben würde, abgesehen habe. Infolgedessen habe ich den Ober⸗ präsidenten der Provinz Sachsen ersucht, sich über die einzelnen Punkte der Petition nach Anhörung des Konsistoriums und der Re— gierungspräsidenten zu äußern. Der Bericht steht noch aus. Ich bin daher zur Zeit nicht in der Lage, auf den Inhalt der Petition ein⸗ zugehen.

Andererseits ist hier die Wahrnehmung gemacht, daß das Kon⸗ sistorium in der Bewilligung von Beihilfen doch ein sehr großes Entgegenkommen gezeigt hat. Der städtischen Kirchengemeinde Langen⸗ salza ist z. B. bei einem Staatseinkommensoll von 65 000 S und einer Kirchensteuer von rund 10 0, dieses Solls im Etatsjahr 1901 eine Beihilfe von 4100 MS bewilligt worden.

In einem anderen Berichte gibt das Konsistorium seiner Be— fürchtung Ausdruck, daß eine Erhöhung der Kirchenumlagen in einer Gemeinde auf mehr als 13 9 der Einkommensteuer eine Schädigung des kirchlichen Lebens zur Folge haben würde, und teilt mit, daß es bei den bestehenden Pfarreien unter gleichen und günstigeren Verhält⸗ nissen mit staatlichen Beihilfen eingetreten sei.

Also ich möchte gegenüber dieser Auffassung nochmals darauf hinweisen, wie viel Gemeinden, insbesondere im Osten der Monarchie und in der Diaspora, eine weit stärkere Belastung auf sich nehmen müssen, ehe sie mit staatlichen Beihilfen unterstützt werden.

Auch ist das Konsistorium in Magdeburg nach seinem mir vor iegenden Bericht aus dem Jahre

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Diese Mittel hätten erforderlichenfalls an

Gemeinden benutzt werden können.

in Wrreit dafur. mendster Weise und in genügender der allgemeinen Verbaltnisse af die katsachliche Hebe det teinkemmeng ist naturlich nicht af die edangeliche KRieche der älteren Preriaßen und ln dieser be- senderz anf Sachen beschräall, sendern ergreift auch die Landen kltchen reren Prenlasen und ebense die fatbelische Kirche Warde elne dan zelische Landen lltche der

älteren Provinzen vorgenommen, so sind ähnliche Ansprüche der

Landeskirchen der neueren Provinzen und der katholischen Diszesen mit Sicherheit zu erwarten. Die Ablehnung solcher Anträge würde mit den Grundlagen des Pfarrerbesoldungsgesetzes unvereinbar sein und als eine unberechtigte Zurücksetzung empfunden werden.

Ein Eingehen auf diese Wünsche würde tatsächlich zu einer weiter gehenden Beeinträchtigung der kirchlichen Selbstverwaltung auf dem Gebiete des Pfarrerbesoldungswesens führen. Die Staatsregierung würde vor die schwer zu lösende Aufgabe gestellt werden, im einzelnen nachzuprüfen, ob und inwieweit der Rückgang des Stelleneinkommens auch auf katholischer Seite eingetreten ist, und inwieweit die Kirchen das Stelleneinkommen nach völlig gleichen Grundsätzen eingeschätzt haben, und ob anderweitige kirchliche Einkünfte, wie z. B. in Hannover die Mittel der Landespfarrwitwentümer, herangezogen sind, ob hin— sichtlich der Ersetzung von Kosten überall gleichmäßig verfahren ist usw. Bei einem solchen Verfahren müßten schließlich am meisten die Inter— essen der Pfarrer selbst leiden.

Gleich meinem Herrn Amtsvorgänger habe ich es mir zur Auf⸗ gabe gemacht, die Pfarrerbesol dungsgesetze in einer ihren Absichten und Grundlagen entsprechenden Weise auszuführen. Lassen Sie mich hoffen, daß eine Besserung der gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse bald intrete und daß die Vorstände der Kirchengemeinden zu der wirt—

'schaftlichen Verwertung der Pfründen immer geeigneter werden. Nach

der Steigerung der Stelleneinkünfte werden auch die, welche heute Be⸗ schwerde führen und klagen, der Staatsregierung dankbar sein, daß

ssie bei der Ausführung der Gesetze in der vorliegenden Frage die

Grundsätze der gleichmäßigen Bemessung der Staatsmittel für die Kirchen und die Rücksichtnahme auf die kirchliche Selbstverwaltung

Loyal zu wahren gewußt hat: jene Prinzipien, welche bei der Ein—⸗

ührung der Gesetze seiner Zeit die Zustimmung der großen Mehr— heit dieses hohen Hauses und das Vertrauen des Landes erworben

haben.

Abg. Winckler (ons. beantragt die Besprechung der

Bnterpellation, der das Haus zustimmt.

Abg. Winckler: Der Abg. Graf von Wartensleben hätte diesen

Schritt mit unserer Zustimmung nicht unternommen, wenn die

Frage nicht hrennend und in unserer Provinz eine Abhilfe dieses lotstands, nicht dringend gewünscht worden wäre; die Antwort

bes Ministers hat mich gar nicht befriedigt. Trotz der vor⸗

ährigen. Verhandlungen des Provinzialausschusses und der Provinzialsynode steht nach den Erklaͤrungen des Winters die Sache nuf dem alten Fleck. Das Konsistorium sagt: wir haben nicht mehr zit erkennen das Bedürfnis an, aber wir können nichts geben. Der Winister sagt: die. Aenderung der Matrikel ist der einsige Ausweg. Ganz richtig, das ist logisch, aber wir wollen en anderen Provinzen nichts wegnehmen. In unserer Probinz handelt es sich um Mißstände, die durch augenblick⸗ che Verhältnisse hervorgerufen sind, das gleiche kann anderen Pro⸗ inzen auch begegnen. Da wäre es doch naheliegend, dem Ober— irchenrat einen großen Unterstützungsfonds zur Verfügung zu stellen. ngesichts der großen Belastung der Gemeinden können diesen nicht seue Lasten auferlegt werden, gleichviel ob Schul⸗ oder Kirchen- meinde, Gemeinde ist Gemeinde. Darum glaube ich, man ollte nicht so streng logisch vorgehen. Wir wollen die Selbständig⸗ tit der evangelischen Geistlichen nach dem Gesen schützen, aber dessen lusführung leidet unter der finanziellen Mißstände. zen, um Zufriedenheit herzustellen.

um den Mißständen abzu—

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Außenhandel Frankreichs im Januar 1903.

Am auswärtigen Handel Frankreichs waren im Januar 1903 (und 1902) hauptfachlich folgende Länder beteiligt: Einfuhr Aus fuhr 1903 1902 1903 1902

Wert in tausend Franken Rußland.. 21990 12 105 1531 1368

Großbritannien. 39150 43 206 100 519 97 419 Deut sch la nd. 32180 26 997 36 884 29 024 k 24511 24 986 43379 410416 Schweiz... 53731 7241 19160 17399 wenn,, 12166 11469 13731 10 451 Shy nnien 13381 14 865 9389 8 832 Di erreich Ungarn ; 36 . 1980 2240 , 033 38 277 3182 Vereinigte Staaten ö . ; von Amerika... 52 838 49 461 29013 20 756 Brasilien J 8 816 3180 2266 Argentinien J 31710 3 551 3775 Andere Länder gg 12 84 639 64 554 58 542

Zusammen . DPI W es 329 600 72595 857.

In den wichtigsten Handelsartikeln erreichte die Ein— und Aus⸗ fuhr des Monat Januar 1903 (die Zahlen für 1902 sind in Klam mern beigefügt) die folgenden Wertsummen in tausend Franken: Einfuhr: Getreide und Mehl 8262 (10 367) Tafelobst 5080 3047) Wein 8707 (7859 Kakao 2686 (2405) Kaffee 82539 735364) Frisches, gesalzenes oder sonst zubereitẽtes Fleisch 2139 2951) Käse und Butter 3884 (4147) Rohe Felle und Pelze 19 3097 11 412) Wolle 45 753 29 259) Seide und Floretseide hr S8 (. 333) Jute 5690 (sis, Flachs Ja oi Hö] Baumwolle 36 ob (35 796) Lumpen und Cellulose 855 (3880) Chilesalpeter 2899 (3338) Schildpatt und Perlmutter 2252 (948) Oelsämereien und Früchte 11 862 (96616) Roher Kautschuk und FGuttapercha 3403 (3333 Tabak in Blattern 2269 (786) Bauholz 4518 (6717) Fahdauben 2636 (2562) Petroleum und Schieferöl 4670 (4451) Steinkohlen, Koks und Briketts 296 745 (26 110). Erze aller Art 4564 (60655 Kupfer 7482 (5729) Blei 2170 (2678) Gewebe aus Seide und Floretseide 4546 (5919) Desgl. aus Wolle 2844 (2956) Desgl. aus Baumwolle z686 3910) Papier, Pappe, Bücher und Stiche 2357 (2421) Leder z249 (9136) Maschinen 768 (70665).

Ausfuhr: Gewebe aus Seide und Floretseide 37 988 (23 973 Desgl. aus Wolle 20 541 (18726) Desgl. aus Baumwolle 14 671 (13 581) Wollengarn 360 (2573) Leder 7483 (65799)

Lederwaren 3266 (3352 Maschinen 3998 (39900) Wagen 4644 (949) Modewaren und künstliche Blumen 8810 (9963) Möbel und Holzwaren 2298 (1558) Damenkleider 764 e ,, Bücher, Stiche und Lithographien 2899 (2312) Glas und Krystall— waren 2546 (2262) Wein 11961 (12512) Branntwein, Spiritus und Ligueur 2059 (2037) Rafsinierter und Farinzucker 282 (1562) Seefische und Fischmarinaden 3394 (306g) Frisches, gesaljenes oder sonst zubereitetes Fleisch 2486 (2239) Butter 5190 G364) Erie aller Art 575 Q2619) Gußeisen, Schmiedeeisen und Stahl 4162 (2898) Kupfer und Kupferlegierungen 2517 1864 Delkuchen 2451 (1633) Lumpen und Cellutose J066 (2871 Samenkörner 5824 (2379) Rohe Felle und Pelze 10 496 (9902) Wolle 14997 (194907) Seide und Floreifeide 11 357 (11102) Baumwolle 2317 (1983). (Documents Statistiques sur le Commerce de la France.)

Einfuhr von Metallen und Halbfabrikaten über Odessa. Der Metallmarkt Odessas bot im Jahre 1901 ein noch viel veniger erfreuliches Bild als im voraufgegangenen Jahre. Unter im Einfluß der schlechten Ernten und des Mangels an Geldmitteln var der AbsaLz ein wesentlich beschränkterer; die füdrufsischen Werke, denen es an Beschäftigung fehlte, traten in schärfste Konkurrenz, und le Preise gingen unaufhaltsam zurück. Während im Anfange des für Stabeisen südrussischer Herkunft noch 1,45 bis 1,40 für das Pud als Grundpreis ab Werk notiert wurden, und man en Stand erreicht glaubte, trat schon

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russischen Werke, welche anfangs des Jahres das Pud mit 1.50 notierten, mußten im Laufe des Jahres um 1 3 und es war unter diesen Verhältniffen an einen Bezug aus dem Aug lande nicht zu denken. In billigen Stahlsorten war England na wie vor ohne Wettbewerb. Es lieferte Federstahl zu 8 Yfd. Sterl. 15 st. bis 7 Pfd. Sterl. 15 sh. die t eif Sdeffa (2,08 bis 1,93 Rubel das Pud frei Odessa verzollt). Die oberschlesischen Werke sahen sich gezwungen, den anfangs 1901 bestehenden Preis bon 2,10 Rubel das 2. Federstahl, frei Sosnowice verzollt, allmählich bis auf 1, 96 Rubel zerabzusetzen. In besseren Stahlsorten beteiligte sich Deutschland etwas mehr am Geschäft als früher. Im allgemeinen nimmt aber die Einfuhr von Stahl ab, weil die russischen Werke die Fabrikation aufgenommen haben und minderwertige Ware zu sehr billigen Preisen in den Handel bringen. Obgleich im Laufe des Jahres wiederum mehrere Hochöfen in Rußland augzgeblasen wurden, drückte doch das große vorhandene Lager an Roheisen sehr auf den Markt und die Preise mußten allmählich nachgeben. Am Jahresschl notierten die südrussischen Werke 44 Kopeken das Pud ab Wer während im Januar 1901 noch 59 Kopeken zu zahlen waren. Der Mangel an Arbeit und die gedrückten Preise in Verbindung mit ungenügendem Betriebskapital hatten bei einem südrussischen Werke eine Krisis hervorgerufen, so daß es unter Administration geftellt werden mußte. An dere Werke befanden sich in ähnlicher bedrängter Lage. Gueisen wurde im Jahre 1991 fast gar nicht eingeführt, weil die Güte des russischen Erzeugnisses jetzt dem ausländischen gleichkommt . . ö billiger ist. Sänn unterlag 19091 keinen so bedeutenden Schwankungen wie im Jahre 1990, die Marke Lamb Flag, . ö im Januar 128 Pfd. Sterl. ging dann nach und nach im Preise zurück, bis es im Dezember auf 115 Pfd. Sterl. die Tonne eif Odessa stand (128 Pfd. Sterl. 20335 Rubel, 115 Pfd. Sterl. = 18,35 Rubel das Pud verzollt). Bankazinn wurde teils zu gleichen Preisen, teils sogar um 1 Pfd. Sterl. höher als Stangenzinn' notlert. n Kupfer erlitt einen sehr bedeutenden Preissturz gegen Ende des Jahres; während die vorzugsweise nach Odessa gehende Marke Best selected im Januar 1901 mit 79 Pfd. Ster. 15 sh. pro t eif Odessa notiert wurde, gingen die Preise im März auf 76 Pfd. Ster. Jo sh., im Juni auf 75 Pfd. Sterl. 5 sh, im August auf 74 Pfd. Sterl. 10 sh. im Oktober auf 72 Pfd. Sterl. 15 sh., zu Anfang Dezember auf 68 Pfd. Sterl. 10 sh. und zu Ende Dezember auf 59 Pfd. Sterl. ö. ö c fa J,. 9 sind 76 Pfd. Sterl. 10 sh. Y,.59 Rubel, 59 Pfd. Sterl. 13,90 Rubel das P i n, . Blei atte ebenfnlls einen bedeutenden Preisnieder ang durch⸗ zumachen. Während englisches Blei im . des red ö. LE] Pfd. Sterl. die Tonne eif Odessa (2. 533 Rubel das Pud frei DQdessa verzollt) käuflich war, wurde es im Mal bereits mit 13 Pfd. Sterl. 6 sh. notiert und schloß Ende des Jahres mit 12 Pfd. Sterl. 5 sh. 20M Rubel das Pud frei Odessa verzollt. Die hauptsaͤchlich nach dem Süden Rußlands gesandten Marken Escaletta, Figueroa, Pertu⸗ solg fielen von 41,50 Franken der Doppelentner eif Odessa im Juli auf 32,50 bis 32 Franken und im Dejember auf 30 bis 28 Franken. Schlesisches Weichblei wurde nach Südrußland nur sehr vereinzelt ge⸗ handelt. Die Preise dafür gingen von? z0 ½ auf 235 M für den Doppeljentner frei Sosnowice unverzollt zurück. Zink unterlag dagegen nur geringen Schwankungen. Die Preise für englisches und belgisches Hüttenzink schwankten zwischen 19 Pfd.

Sterl, und 18 Pfd. Sterl. die Tonne cif Odessa (3 6 Rubel bis 3,50 Rubel das Pud frei Odessa verjollt). Schlesisches Robzink wurde nur vereinzelt nach Odessa beziebungsweife nach dem Sẽĩden eingeführt und kostete 35 bis 33 M pro Doppel jentner frei Sosnowice unverzollt. wn essnag 35 r fas augas . in ? 5 . s . . ; Messing. wird fast ausschließlich in Rußland hergestellt; Deutsch⸗ land lieferte wie im Jahre 19090 nur dünne Messingröhren. [. * oz 3 9 1 242 z 1 P . M (Nach einem Bericht des Kaiserlichen Generalkonsulats in Ddessa.) Zuckereinfuhr und ⸗Ausfuhr der Niederlande im Januar 1903. Im Monat 2 (zum Ver⸗ h) von rohen rlanden auf 89271 12696 1 im ersten Mona es verg Jahres. Den 7 (106601 18902) roher Rohr- MRobjucker aug dem ua 121 gegen tete sich aus.

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