Verausgabung gelangt sind. Diese Mittel waren zum größten Teil der Eisenbahnverwaltung, der Bergverwaltung und der Bauverwaltung zu gute gekommen. Die Beamten der Allgemeinen Verwaltung hatten sich bisher in sehr geringem Maße daran beteiligt. Auf Grund der erweiterten Zweckbestimmung des Gesetzes regt sich unter den unteren und mittleren Beamten der Allgemeinen Verwaltung überall die Tätigkeit, und aus den verschiedensten Städten liegen derartige An⸗ träge von Beamtenvereinigungen vor, ihrerseits mit dem Bau von Wohnungen vorzugehen. In ganz hervorragendem Maße hat sich die Sache in Berlin entwickelt. In Berlin hat sich ein Beamten wohnungsverein gebildet, der am 31. Dezember 1900 1019 Mit— glieser zählte und jetzt bereits 7600 Mitglieder hat. Die Geschäfts—⸗ guthaben dieser Beamten sind von 40 00 auf 1 250 000 M gestiegen. Sie haben an den verschiedensten Stellen Berlins und der Vororte Häuser in Angriff genommen, zum größten Teil auch schon bezogen, die sich durch ihre Solidität und alles Kasernenhafte vermeidende Aeußere durchaus vorteilhaft auszeichnen. Sie haben nicht weniger als 7 800 000 M½ bereits dafür verausgabt und darauf eine Hypotheken⸗ schuld von 5 300 000 MS aufgenommen. Der Staat hat sich an diesen Bestrebungen mit einem Darlehen von 13 Millionen beteiligt, und seitens des Reichs sind 800 000 MS zugeschossen worden. Wie die be⸗ teiligten Beamten versichern, haben sie erheblich mehr Raum als sonst und zahlen doch nicht unerheblich geringere Mieten, sie haben also ein Plus an Wohnräumen, zum Teil bessere Wohnungen und können sie mit einem verhältüismäßig geringeren Teile ihres Einkommens be⸗ streiten als bisher.
Ich glaube, daß wir alle Veranlassung haben, diese Bestrebungen weiter auszudehnen, weil sie in der Tat eine große Wohltat für die Beamten darstellen, und so bitte ich, daß die Herren auch dieser erneuten Vorlage, die lediglich eine Fortsetzung der früheren Vorlagen ist, ihre Zustimmung erteilen. (Bravo!)
Abg. Wolff⸗Biebrich (nl. : Meine Freunde stimmen dem Gesetz⸗
entwurfe zu. Können nur solche Baugenossenschaften Darlehen erhalten, die lediglich aus Beamten bestehen?
Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:
Meine Herren! Die Anfrage des Herrn Vorredners beantwortet sich aus den Bedingungen, die dem Entwurfe beigefügt und dem hohen Hause vorgelegt sind. Danach ist es möglich, die staatlichen Mittel auch dann zu geben, wenn an den Bauxereinen preußische Staatsbeamte in größerer Zahl beteiligt sind. Es ist also nicht zur Bedingung gemacht, daß der Verein nur aus Beamten bestehen muß. Es ist angängig, einem solchen Bauverein staatliche Mittel zu geben, wenn nicht nur der eine oder andere Beamte ihm angehört, sondern wenn ihm staatliche Beamte in größerer Zahl angehören. Darauf würde es ankommen, daß naturgemäß die Sache von erheblicher Bedeutung auch für unsere Staatsbeamten ist. Es ist so gedacht worden, daß entsprechend den Mitteln, die wir hergeben, eine bestimmte Anzahl von Wohnungen für die Staatsbeamten reserviert werden muß, damit nicht etwa wir die Mittel des Staats geben und unsere Beamten keinen Vorteil davon haben.
Ich glaube, damit wird der Herr Vorredner einverstanden sein. Ich kenne die Verhältnisse des vorliegenden Falles nicht, vermag daber eine Erklärung nicht abzugeben, aber nach den Bedingungen ist es zulässig, auch dann Staatsmittel zu geben, wenn nur in größerem Maße Beamte beteiligt sind, nicht aber, wenn der Verein ausschließ⸗ lich aus Beamten zusammengesetzt ist.
Auf eine Anfrage des Abg. von Hagen Regierungskommissar, daß die staatlich unterstützt werden solle.
Abg. Dr. Glattfelter (Zentr,) schlägt vor, die Vorlage Budgetkommission zu überweisen. Er wendet sich dann gegen den B von kasernenartigen Häusern und wünscht die Anlegung von kelenien und die Anvassung an den Geschmack der Gegend.
Die Vorlage wird hierauf an wiesen.
Den letzten Gegenstand der Tagesordnung bildet folgende Interpellation der Abgg. Graf von Wartengleben (kons.) und Genossen:
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Auf Befragen der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Beantwortung der Interpellation
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2.
zulagen. Daneben war die Möglichkeit der Gewährung fester oder auf Zeit berechneter Zuschüsse vorgesehen.
Die Durchführung der Diensteinkommenregelung war ohne be— trächtliche Staatszuschüfsse nicht möglich. Die Staatsregierung war auch gern bereit, mit erheblichen Mitteln einzutreten. Um den nötigen Staatszuschuß zu berechnen, wurde mit dem Stichtage des 1. Oktober 1896 eine Statistik aufgestellt, und diese hat insbesondere das reine Stelleneinkommen zu ermitteln gehabt, d. h. dasjenige Einkommen, welches nach Abzug der auf Grund rechtlicher Verpflichtungen zu leistenden Zahlungen verblieb. Die Minusdifferenz zwischen dem so ermittelten Stelleneinkommen und denjenigen Beträgen, welche nach der neuen Ordnung für das Diensteinkommen aufzubringen waren, bildete die Grundlage für die Bemessung der Staatszuschüsse.
Die Staatsregierung gab hierbei die Erklärung ab, daß die einzelnen Landeskirchen den durch das Stelleneinkommen nicht gedeckten Betrag der Grundgehälter und Alterszulagekassenbeiträge nach der Statistik von 1896 ohne Prüfung der Leistungsfähigkeit der Gemeinden bis auf den letzten Pfennig erhalten sollen. Diese Erklärung ist mehrfach mißverständlich dahin aufgefaßt worden, als sollte jeder einzelnen Gemeinde der Fehlbetrag der Pfarrkasse voll ersetzt werden. Meine Herren, einer an sich leistungsfähigen Gemeinde aus Staats mitteln einen Zuschuß zu gewähren, dazu liegt kaum eine Veranlassung vor; das könnte nur zu einer Beeinträchtigung der leistungsschwachen Gemeinden führen. Die Staatsregierung hat nicht den einzelnen Ge—⸗ meinden, sondern den einzelnen Landeskirchen diese Zusage erteilt, und die Zusage ist, wie ich noch besonders hervorheben möchte, in vollem Umfange erfüllt worden.
Der auf Grund der Statistik von 1896 seitens der Gemeinden innerhalb der Landeskirchen der älteren Provinzen durch Umlage neu aufzubringende Betrag für das Grundgehalt und die Alterszulagekassen⸗ beiträge beläuft sich auf 4427 748 S; der Staatszuschuß ist auf 4517 237 M festgestellt. Er beträgt also fast 100 000 S mehr als die von mir eben erwähnte Summe.
Ein noch günstigeres Ergebnis stellte sich nach der erstmaligen Ausführung des Gesetzes heraus. Zufolge der Nachweisung für das Jahr 1901 ist es der Evangelischen Landeskirche der älteren Provinzen möglich gewesen, nicht nur die erforderliche Beihilfe für Grundgehalt und Altersbeiträge aufzubringen, sondern auch noch 340 067,57 M zu erübrigen. Davon sind 168 783,52 M zu Beihilfen behufs Erhöhung der gesetzlichen Grundgehälter verwendet und 171 284,05 ½ als Er⸗ sparnis in das laufende Rechnungsjahr übertragen worden.
Der Evangelische Oberkirchenrat hat nun gleichwohl um eine Erhöhung des staatlichen Zuschusses anfangs um 80 000 M später um 130 500 S nachgesucht und hat letztere Forderung vornehmlich mit Fehlern in der Statistik begründet. Meine Herren, ich möchte Sie mit Einzelheiten in dieser Beziehung verschonen. Eg ist richtig, daß die Zahlen der Statistik vom 1. Oktober 1896 nicht voll überein stimmen mit den Zahlen des 1. April 1899, an welchem das Pfarr- besoldungsgesetz und die neue Besoldungsordnung in Kraft getreten sind, und es mögen noch weiter in der Berech⸗ nung der Statistik einzelne Fehler vorgekommen sein. Aber meine Herren, dessen sind sich die einzelnen Instanzen, namentlich der Evangelische Oberkirchenrat und die Generalsynoden, bei der Aus⸗ arbeitung und Vorlegung der Gesetzentwürse voll bewußt; auch die Staatsregierung trug der Möglichkeit von Fehlern in der Statistik dadurch Rechnung, daß sie nachträglich einen Betrag von 300 000 mehr zur Verfügung stellte. Man nabm außerdem bei verhandlungen mit Bestimmtheit an, daß die Fehler sich
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aus dem Zuschußfonds eingegangen; diese Beschwerden haben jedoch, soweit ihre Prüfung zum Abschluß gelangt ist, sich entweder als un— begründet herausgestellt, oder sie haben durch Nachbewilligung der er— betenen Beihilfen ihre Erledigung gefunden. In keinem Falle hat ihre Prüfung ergeben, daß es unmöglich gewesen wäre, gerechten Ansprüchen an den Zuschußfonds zu genügen. Wenn die Zahl der Beschwerden aus Sachsen sich gegen das Vorjahr vermehrt hat (von 3 auf 12), so wird das, wie ich vermute, auf die bei den vorjährigen Etatsberatungen gegebenen Anregungen zur Nachprüfung von Beschwerden zurückzuführen sein. Auch dürfte der bereits vorher hervorgehobene Irrtum eine Rolle spielen, als sollte jeder einzelnen Gemeinde der Fehlbetrag der Pfarrkasse voll ersetzt werden. Eine Kirchengemeinde hat sogar um eine Beihilfe ge—⸗ beten, obwohl sie zugibt, daß kein Fehlbetrag in der Pfarrkasse vor—⸗ handen ist und dieser günstige Umstand vielleicht auch noch im laufenden Etatsjahr fortdauern würde. Den vorliegenden Beschwerden kann hiermit eine symptomatische Bedeutung für den Stand des Zuschuß— fonds für den Konsistorialbezirk Magdeburg oder der evangelischen Landeskirche der älteren Provinzen überhaupt nicht beigemessen werden.
Was die im vorigen Jahre vom Hause der Abgeordneten der Staatsregierung als Material überwiesene, von dem Herrn Grafen von Wartensleben auch heute erwähnte Petition des Superintendenten a. D. und Pfarrer Meier und Genossen aus Oberpfarrnstadt um Er⸗ höhung des Zuschußfonds zur Ausführung des Pfarrergesetzes anlangt, so habe ich dieselbe am 19. April 1902 dem Evangelischen Oberkirchen⸗ rate zur Aeußerung zugesandt. Die genannte Behörde hat jedoch mittels Schreibens vom 11. November 1902 die Petition nach Kenntnis- nahme zurückgesandt mit dem Bemerken, daß es dieselbe durch den Antrag auf die Erhöhung der gesamten für die Landeskirche bewilligten Staatsmittel um 130 500 „ seinerseits als erledigt ansehe und dek⸗ halb von einer Nachprüfung der einzelnen statistischen Angaben der Petition, welche umfangreiche und zeitraubende Erhebungen zur Folge haben würde, abgesehen habe. Infolgedessen habe ich den Ober— präsidenten der Provinz Sachsen ersucht, sich über die einzelnen Punkte der Petition nach Anhörung des Konsistoriums und der Re⸗ gierungspräsidenten zu äußern. Der Bericht steht noch aus. Ich bin daher zur Zeit nicht in der Lage, auf den Inhalt der Petition ein— zugehen.
Andererseits ist hier die Wahrnehmung gemacht, daß das Kon— sistorium in der Bewilligung von Beihilfen doch ein sehr großes Entgegenkommen gezeigt hat. Der städtischen Kirchengemeinde Langen— salza ist z. B. bei einem Staatseinkommensoll von 65 000 S6 und einer Kirchensteuer von rund 10 0½ dieses Solls im GEtatsjahr 1901 eine Beihilfe von 4100 MS bewilligt worden.
In einem anderen Berichte gibt das Konsistorium seiner Be⸗ fürchtung Ausdruck, daß eine Erhöhung der Kirchenumlagen in einer Gemeinde auf mehr als 13 0,½ der Einkommensteuer eine Schädigung des kirchlichen Lebens zur Folge haben würde, und teilt mit, daß es bei den bestehenden Pfarreien unter gleichen und günstigeren Verhält⸗ nissen mit staatlichen Beihilfen eingetreten sei.
Also ich möchte gegenüber dieser Auffassung nochmals darauf hinweisen, wie viel Gemeinden, insbesondere im Osten der Monarchie und in der Diaspora, eine weit stärkere Belastung auf sich nehmen müssen, ehe sie mit staatlichen Beihilfen unterstützt werden.
Auch ist das Konsistorium in Magdeburg nach seinem mir vor⸗ liegenden Bericht aus dem Jahre 1900 in der Lage gewesen, 8131 M als Beihilfe zu gesetzlich nicht abzugsfähigen Fuhrkosten zu bewilligen. e Mittel hätten erforderlichenfalls its zur Entlastung 153m
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älteren Provinzen vorgenommen, so sind ähnliche Ansprüche der
Endeskirchen der neueren Provinzen und der katholischen Diözesen mit Sicherheit zu erwarten. Die Ablehnung solcher Anträge würde mit de Grundlagen des Pfarrerbesoldungsgesetzes unvereinbar sein und als eine unberechtigte Zurücksetzung empfunden werden.
Ein Eingehen auf diese Wünsche würde tatsächlich zu einer weiter gehenden Beeinträchtigung der kirchlichen Selbstverwaltung auf dem Gebiete des Pfarrerbesoldungswesens führen. Die Staatsregierung würde vor die schwer zu lösende Aufgabe gestellt werden, im einzelnen nachjuprüfen, ob und inwieweit der Rückgang des Stelleneinkommens aich auf katholischer Seite eingetreten ist, und inwieweit die Kirchen as Stelleneinkommen nach völlig gleichen Grundsätzen eingeschätzt haöben, und ob anderweitige kirchliche Einkünfte, wie z. B. in Hannover ze Mittel der Landespfarrwitwentümer, herangezogen sind, ob hin⸗ sihtlich der Ersetzung von Kosten überall gleichmäßig verfahren ist usw. BH einem solchen Verfahren müßten schließlich am meisten die Inter— ssen der Pfarrer selbst leiden.
Gleich meinem Herrn Amtsvorgänger habe ich es mir zur Auf⸗
abe gemacht, die Pfarrerbesoldungsgesetze in einer ihren Absichten und Hrundlagen entsprechenden Weise auszuführen. Lassen Sie mich hoffen, aß eine Besserung der gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse bald cntrete und daß die Vorstände der Kirchengemeinden zu der wirt— hhaftlichen Verwertung der Pfründen immer geeigneter werden. Nach ber Steigerung der Stelleneinkünfte werden auch die, welche heute Be— hwerde führen und klagen, der Staatsregierung dankbar sein, daß je bei der Ausführung der Gesetze in der vorliegenden Frage die tundsätze der gleichmäßigen Bemessung der Staatsmittel für die sirchen und die Rücksichtnahme auf die kirchliche Selbstverwaltung pal zu wahren gewußt hat: jene Prinzipien, welche bei der Ein— ihrung der Gesetze seiner Zeit die Zustimmung der großen Mehr⸗ et dieses hohen Hauses und das Vertrauen des Landes erworben aben.
Abg. Winckler (kons.) begntragt die Besprechung der snterpellation, der das Haus zustimmt.
Abg. Winckler: Der Abg. Graf von Wartensleben hätte diesen Schritt mit unserer Zustimmung nicht unternommen, wenn die frage nicht brennend und in unserer Provinz eine Abhilfe diefes lotstands nicht dringend gewünscht worden wäre; die Antwort s Ministers hat mich gar nicht befriedigt? Trotz der vor— ihrigen. Verhandlungen des Provinzialausschusses und der Provinzialsynode steht nach den Erklärungen des Ministers die Sache inf dem alten Fleck. Das Konsistorium sagt: wir haben nicht mehr, bir erkennen das Bedürfnis an, aber wir können nichts geben. Der Ninister sagt: die Aenderung der Matrikel ist der einzige lusweg. Ganz richtig, das ist logisch, aber wir wollen en anderen Provinzen nichts wegnehmen. In unserer tobinz handelt es sich um Mißstände, die durch augenblick— sche Verhältnisse hervorgerufen sind, das gleiche kann anderen Pro— men auch begegnen. Da wäre es doch naheliegend, dem Ober— irchenrat einen großen Unterstützungsfonds zur Verfügung zu stellen.
ichts der großen Belastung der Gemeinden können diesen nicht
é Lasten auferlegt werden, gleichviel ob Schul⸗ oder Kirchen
inde, Gemeinde ist Gemeinde. Darum glaube ich, man
nicht so streng logisch vorgehen. Wir wollen die Sesbftändig⸗ der evangelischen Geistlichen nach dem Gesetz schützen, aber dessen führung leidet unter dem Druck der finanziellen Mißstände. inimale Summen würden genügen, um Zufriedenheit berzuftellen. muß möglichst bald etwas geschehen, um den Mißständen abzu— lsen in dieser oder jener Weise. Wenn es gar nicht mehr geht, der Minister einen Diepositionsfonds lten. Abg. Dr. Arendt (fr. kons.): Ich stimme de rredner in zeziehung zu; vom Minister hätte ich ei l Antwort erwartet. Wir wollen en anderen Provinzen zu schaden. bedrängten Lage. r Minist nachkommen, f voffentlich legt uns im näc
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Außenhandel Frankreichs im Januar 1903.
Am auswärtigen Handel Frankreichs waren im Januar 1903 (und 1902) hauptfächlich folgende Länder beteiligt: Einfuhr Aus fuhr 1903 1902 1903 1902 Wert in tausend Franken 21990 12 105 1531 1368 39 169 43206 100519 97 419 32180 26 097 36 884 29 024 24 511 24986 43379 40 416 6731 7241 19160 17390 12 166 11 469 13 731 10 451 12261 14865 9389 8 832 5 924 6635 1980 2240 6033 7738 2779 3183 20 756
52 838 49 461 29013 ien 5 63 53165 5156 2266 Argentinien 35 351 31710 3 551 3775 Andere Länder. 99 512 84 639 64 554 58 542 . Zusammen 3655 309 328 968 329 650 295 662.
In den wichtigsten Handelsartikeln erreichte die Ein- und Aus— fuhr des Monats Januar 19653 (die Zahlen für 1502 sind in Klam— mern beigefügt) die folgenden Wertsummen in taufend Franken? Einfuhr: Getreide und Mehl S262 (10 367) — Tafelobst hoso 3047) — Wein S707 (7859) — Kakao 2586 (2405) — Kaffee 8289 (864) — Frisches, gesalzenes oder sonst zubereitetes Fleisch 2139 (dl) = Käse und Hutter 3584 (4147) — Rohe Felle und Pelze 10 do (11412) — Wolle 45733 (29 259) — Seide und Floretseide 17882 (17395) — Jute 5690 (6427) — Flachs 14 618 (5259) — Baumwolle 36 869 (35 736) — Lumpen und Cellulose 3856 (63880) — Chilesalpeter 28099 (3338) — Schildpatt und Perlmutter 2252 (948) — Delsämereien und Früchte 11 862 (366165 — Roher Kautschut und Guttapercha 3403 (6833) — Tabak in Blättern 2259 ( ·86) — Bauholz; 4318 (6717) — Faßdauben 2636 (2562) — Petroleum und Schieferöl 4670 (4451) — Steinkohlen, Koks und Briketts 25 745 (E26 110) — Erze aller Art 4564 (6065) — Kupfer 7482 (5729) — Blei 2170 (2678) — Gewebe aus Seide und Floretseide 45465 (5919) ö Desgl. aus Wolle 2844 (29566) — Desgl. aus Baumwolle 3686 (63910) Papier, Pappe, Bücher und Stiche 2357 (2421) — Leder 3249 (9136 — Maschinen 5768 (7066).
Ausfuhr: Gewebe aus Seide und Floretseide 37 988 (23 973) — Desgl. aus Wolle 20 541 (18726) — Desgl. aus Baumwolle 14 671 (13 581) — Wollengarn 3004 (2573) — Leder 7483 (6799) Lederwaren 3266 (3352) — Maschinen 3998 (3996) — Wagen 46446 (1949) — Modewaren und künstliche Blumen 8810 (9965) — Möbel und Holzwaren 2298 (1558) — Damenkleider 5764 (3745) — Bücher, Stiche und Lithographien 2899 (2312) Glas und Krystall⸗ waren 2546 (2262) — Wein 11961 (12512) Branntwein, Spiritus und Ligueur 2059 (2037) — Raffinierter und Farinzucker 2927 (4362) — Seefische und Fischmarinaden 3394 (3069) = Frisches, gesaljenes oder sonst zubereitetes Fleisch 2486 (2239) — Butter hig6 (3364) — Erze aller Art 5175 26199 — Gußeisen, Schmiedeeisen und Stahl 4162 (2898) Kupfer und Kupferlegierungen 2517 1364 Delkuchen 2451 (1633) — Lumpen und Cellulose 3066 (2871 Samenkörner 5824 (2379) — Rohe Felle und Pelze 10 496 (9902) Wolle 14997 (19497) — Seide und Floreiseide 11397 (11102) Baumwolle 2317 (1983). (Documents Statistiques sur le Commerce de la France.)
Rußland - Großbritannien. Deutschland. Belgien .. Schweiz .. Italien len; Oesterreich⸗Ungarn ö Vereinigte Staaten
von Amerika. Brasilien
Einfuhr von Metallen und Halbfabrikaten über Odessa. Der Metallmarkt Odessas bot im Jahre 1901 ein noch viel iger erfreuliches Bild als im voraufgegangenen Jahre. Unter
dem Einfluß der schlechten Ernten und des Mangels an Geldmitteln
war der Absatz ein wesentlich beschränkterer; die südrussischen Werke, denen es an Beschäftigung fehlte, traten in schärfste Konkurrenz, und die Preise gingen unaufhaltsam zurũck. Während im Anfange des
Jahres für Stabeisen südrussischer Herkunft noch 1,45 bis 1,40
Mubel für das Pud als Grundpreis ab Werk notiert wurden, und man
damit den niedrigsten Stand erreicht haben glaubte, trat schon
im März eine weitere Ermäßigung um 5 Kopeken ein, der Anfang
Mai ein nochmaliges Zurückgehen um 5 Kopeken folgte. Im No⸗
vember, als die Arbeitenot am größten wurde, sahen sich die süd—
russischen Werke zu veiteren Nachlasse gejwungen, und der
Grundpreis sank auf l,25 Rubel ab Werk. Der starke Rück⸗
der Altien der Hwpothelenbanken und der große Geldmangel é starke Einschränkung der Neubauten zur Folge, worunter das Geschäft in agern litt. Ende 1900 waren — lul ersielen, aber bis zum De⸗ veken zurück. Eine und der billigen beisen sowobl wie wurden 1e 1554 And sũdrussischen, derdrangt werden betrugen bei denselben
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russischen Werke, welche anfangs des Jahres das Pud mit l, 50 Rubel notierten, mußten im Laufe des Jahres um 10 Kopeken nachgeben, und es war unter diesen Verhältnissen an einen Bezug aus dem Aus⸗ lande nicht zu denken. In billigen Stahlforten war England n wie vor ohne Wettbewerb. Es lieferte Federstahl zu 8 Pfd. Ster 16 sh. bis 7 Pfd. Sterl. 15 sh. die t cif Odessa (3,08 bis 1, g3 Rubel das Pud frei Odessa verzollt). Die oberfchlefischen Werke sahen sich zwungen, den anfangs 1901 bestehenden Preis von 710 Rubel das 3 Federstahl, frei Sosnowice verzollt, allmählich bis auf 1,90 Rubel erabzusetzen. In besseren Stahlsorten beteiligte sich Deutschland etwas mehr am Geschäft als früher. Im allgemeinen nimmt aber die Einfuhr von Stahl ab, weil die russischen Werke die Fabrikation aufgenommen haben und minderwertige Ware zu sehr billigen Preisen in den Handel bringen. Obgleich im Laufe des Jahres wiederum mehrere Hochöfen in Rußland ausgeblasen wurden, drückte doch das große vorhandene Lager an Roheisen sehr auf den Markt und, die Preise mußten allmählich nachgeben. Am Jahresschl notierten die südrussischen Werke 44 Kopeken das Pud ab W ö während im Januar 1901 noch 59 Kopeken zu zahlen waren. Der Mangel an Arbeit und die gedrückten Preise in Verbindung mit ungenügendem Betriebskapital hatten bei einem südrufsischen Werke eine Krisis hervorgerufen, so daß es unter Administration gestellt werden mußte. Andere Werke befanden sich in ähnlicher bedrängter ö. J . . g! fast gar nicht eingeführt, eil die Güte des russischen Erzeugnisses jetzt dem ausländi gleichlommt ö, . . . . en. Zinn unterlag einen so bedeutenden Schwankungen wie im Jahre 1900; die Marke Lamb Flag, . ae im Januar 128 Pfd. Sterl. ging dann nach und nach im Preise zurück, bis es im Dezember auf 115 Pfd. Sterl. die Tonne cif Odessa stand (128 Pfd. Sterl. — 20 35 Rubel, 115 Pfd. Sterl. — 18,35 Rubel das Pud verzollt). Bankazinn wurde teils zu gleichen Preisen, teils sogar um 1 Pfd. Sterl. höher als Stangenzinn notiert.
ö. Kupfer erlitt einen sehr bedeutenden Preissturz gegen Ende des Jahres; während die vorzugsweise nach Odessa gehende Marke Best selected im Januar 1901 mit 79 Pfd. Sterl. 15 sh. pro t cif Odessa notiert wurde, gingen die Preise im März auf 76 Pfb. Sterl. Jo f . im Juni auf 75. Pfd. Sterl. 5 sh, im August auf 77 Pfd. Sterk! 10 sh⸗ im Oktober auf 72 Pfd. Sterl. 15 sh., zu Anfang Dezember auf s8 Pfd. Sterl. 10 sh. und zu Ende Dejember auf 59 Pfd. Sterl. 19 sB. die t eif Odessa zurück. Dabei sind 76 Pfd. Sterl. 160 sh. —2 15,59 Rubel, 59 Pfd. Sterl. 10 sh. — 13,90 Rubel das Pud frei 86 ö. .
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zumachen. Während englisches Blei im Anfange des nr! 6 11 Pfd. Sterl. die Tonne eif Odessa (2, 833 Rubel das Pud frei Odessa verzollt) käuflich war, wurde es im Mai bereits mit 13 Pfd. Sterl. 6 b. notiert und schloß Ende des Jahres mit 12 Pfd. Sterl. 5 sbh. 2.07 Rubel das Pud frei Odessa verzollt. Die hauptsaͤchlich nach dem Süden Rußlands gesandten Marken Esealetta, Figueroa, Pertu= sola fielen von 4150 Franken der Doppeljentner eif Sdesfa im Juli auf 3250 bis 32 Franken und im Dezember auf 30 Fis 28 Franken. Schlesisches Weichblei wurde nach Südrußland nur fehr vereinzelt ge handelt. Die Preise dafür gingen von 30 S auf 35 M für den
Doppelzentner frei Sosnowice unverzollt zurück. Zink unterlag dagegen nur geringen Schwankungen. Die Preise für englisches und belgisches Hüttenzink schwankten zwischen 19 Pfd. Sterl. und 18 Pfd. Sterl. die Tonne cif Odessa (3, 68 Rubel * 3,50 Rubel das Pud frei Odessa verzollt). Schlesisches Robzink wurde nur vereinzelt nach Odessa beziehungsweise nach dem Süden eingeführt und kostete 35 bis 33 S pro Doppelzentner frei Sosnowice unverzollt. Messing wird fast ausschließlich in Rußland hergestellt; Deutsch⸗
land lieferte wie im Jahre 1909 nur dünne Messingröhren.
(Nach einem Bericht des Kaiserlichen Generalkonsulats in Ddessa.)
Zuckereinfuhr und ⸗Ausfuhr der Niederlande im Januar 1903. Monat Januar 1903 belief sich die Einfuhr (jum Ver—⸗ l Rübenzucker nach den Niederlanden auf 8927 t Monat des vergangenen Jahres. Den nämlich 6937 t (10660 t t 1902) roher Robhr⸗ von Rohzucker aus dem r Niederlande betrug im Januar 15035 12111 gegen zen Monat des Vorjahres und richtete sich aus. Großbritannien, wohin im Januar 1902 1319 t waren. m Zucker wurden im
lgenden Mengen eingeführt
ersten Monat des laufenden Kandis 126 (00 aus Belgien 91 1 (74 1 1902), aus Preußen 2 t Melig und anderer raffinierter Zucker 507 1 (1M 12 * (177 * 1902), aus Preußen dzucker 313 (3321 1902 — davon ; Die Aug fuhr von rafsi⸗ taltete sich in dem angegebenen Jet. andis 71 * (171 190 davon nach Belgien ach Großbritannien 29 1 (71 19802 — Melis 9367 (19451 1902) dadon nach 81 Bastardzucker 250 en Ti t (12 c 1902). n Niederlagen gelangten im sewie 4798 * raffinierter und Mebjncer sowie 30M landsche Staate courant.)
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