Entwickelung wie bisher mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgen werden. ¶ Bravo h
Abg. Dr. Rewoldt (freikons : Ylnsichtlich der Königlichen Rentmeister bat ein Vertreter der Königlichen Staatsregierung bei der zweiten Lesung gesagt, Mankogelder würden bei der JZentralinstanz selten gemeldet, und wenn größere Mankos vorkämen, würden sie erseßt, falls sich herausstelle, daß sie nicht auf groben Versehen be⸗ rubten. Die Rentmeister werden aber, um nicht Weitläufigkelten zu haben, kleinere und selbst größere Mankos decken, wenn es ihnen irgend möglich ist, um nicht eine Utersuchung darüber zu deranlassen, ob ein grobes Versehen vorliegt. In jedem Fall müssen also die Rentmeister den Verlust decken. Solche Verluste sind aber unausblelblich. Ich bitte deshalb die Regierung, in wohlwollende Erwägung die Ge— währung eines Mankogeldes von 60-100 4 jährlich zu zieben.
Der Etat der Verwaltung der direkten Steuern wird be— willigt, ebenso ohne Erörterung die Etats der Verwaltung der indirekten Steuern, der Lotterieverwaltung, des Seehandlungsinstituts, der Münzverwaltung und der allgemeinen Finanzverwaltung. Es folgt die Beratung des Etats des Finanzministeriums.
Abg. von Oldenburg ons.) bittet, auch Danzig und die vier anderen westpreußischen Kreise zu den gemishtsprachigen Gegenden, von denen bei der Ostmarkenzulage die Rede ist, zu rechnen, um möglichste Zufriedenheit hervorzurufen. Im Kreise Marienburg seien z. B. mehr polnisch Sprechende (1204) und beide Sprachen Sprechende (424) Als in anderen Bezirken, die nicht ausgeschlossen seien; in einzelnen Parochien Marienburgs werde polnisch gepredigt u. s. w. Die Regierung babe eine neue Zählung angeordnet und als Stichtag den 1. Januar bestimmt; das sei ein sehr ungünstiger Stichtag, da im Sommer ein großes Zuströmen polnischer Arbeiter stattfinde. Es sei auch nicht richtig, die Mittelschullehrer von der Zulage auszu⸗ schließen. Di irkenzulage werde ein Kopf ohne Rumpf sein,
1 8 * 68365 vas 837637 — d * Kwan s* saznr solange die fünf westpreußischen Kreise ausgeschlossen seien.
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Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:
Meine Herrren! Ich finde es menschlich sehr begreiflich, daß der Derr Abg. von Oldenburg diesen Wunsch mit der Lebhaftigkeit für die Kreise, die er vertritt, vorgetragen hat; aber ich mir versagen, darauf einzugehen. Ich glaube, wir haben die F
in der zweiten Lesung so eingehend erörtert, daß wir nichts gewinn
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werden, wenn ich nochmals die Frage aufrolle. Meine S
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2 Der Entwurf bestimmt in seinem ersten Teile folgendes:
Nie Sz 9, 11 big 13, 18 Big Al, 27 und 34 des Wahlreglement vom 25. Mal 180 (BeGe. Bl. S. 276) erhalten die nachstehende Fassung:
9.
Der Tag der Wahl wird von dem Bundespräsidium festgesetzt.
Die Wablbandlung beginnt um 19 Ubr Vormittags und wird um 7 Uhr Nachmittags geschlossen G6 17).
811.
Der Tisch, an welchem der Wahlvorstand Platz nimmt, ist so
aufzustellen, daß er von allen Seiten zugänglich sst. Auf diesen Tisch wird ein verdecktes Gefäß (Wahlurne) zum Dineinlegen der Stimmzettel gestellt. Vor dem Beginne der Ub— stimmung hat sich der Wahlvorstand davon zu überzeugen, daß die Wahlurne leer sst.
Die Stimmzettel müssen von weißem Papier und dürfen mit keinem Kennzeichen versehen sein ( 19 Abf. 2 des Gesetzes); sie sollen S zu 12 em groß und von mittelstarkem Schreibpapier sein und 6 don dem Wähler in einem mit amtlichem Stempel versebenen aImschlage, der sonst kein Kennzeichen haben darf, abzugeben. Vie Umschläge sollen 12 zu 15 em groß und aus undurchsichtigem Papier her cell sein; sie sind in der erforderlichen Zahl bereitzuhalten.
Es ist entweder durch Bereitstellung eines oder mehrerer Neben⸗ räume, die nur durch das Wahllokal betretbar und unmittelbar mit ihm verbunden sind oder durch Vorrichtungen an einem oder mehreren von dem Vorstandetische getrennten Nebentischen Vorsorge dafür zu treffen, daß der Wähler seinen Stimmzettel unbeobachtet in den Um— schlag zu legen vermag
Ein Abdruck des Wahlgesetzes und des Reglements ist im Wahl lokal auszulegen.
8 12
Die Wablbandlung wird damit eröffnet, daß der Wablvorsteber den Protokollfübrer und die Beisitzer mittels Handschlags an Eides. statt verpflichtet und so den Wahlborstand bildet.
Ju keiner Zeit der Wablhandlung dürfen weniger als drei Mit— glieder des Wahl porstanded gegenwärtig sein. Wablwpvorsteher und Der Protokollführer dürfen sich während der Wablbandlung nicht gleichieitig entfernen; verläßt einer von ihnen vorübergebend das Wahllokal, so ist mit seiner zeitweiligen Vertretung ein anderes Mit—
215 K* X21 res rr 2 w nn ; 8p glied de Wabslvorstandes 3M beauftragen.
Der
S 13
Wäbrend der Wablbandlung dürfen in dem Wabllokale weder Beratungen stattfinden noch Ansprachen gehalten noch Beschlüsse ge⸗ faßt, noch Stimmzettel aufgelegt oder verteilt werden Ausgenommen biervon sind die Beratungen und Beschlüsse des
des, welche durch die Leitung des Wablgeschafts be dingt sind.
S 15
er Wähler, welcher seine Stimme abgeben will, nimmt einer durch den Wablvorstand in der Näbe des Zuganges zu Nebenraum oder Nebentisch ( 11 Ab. 4) aufzustellenden Versen einen abgestempelten Umschlag an sich. Er begibt sich sodann in den Neben⸗ raum oder an den Nebentisch, wo er selnen Stimmzettel unbeobachtet mschlag steckt, tritt an den Vorstandstisch 1
von dem
nennt seinen Namen ine Webnung und überibt, sobald der Protokoll. der Wäblerliste aufgefunden bat, den Umschlang dem Wablvorsteber oder dessen Vertreter (8 12 ort uneröffnet in die Wablurne legt urch körperliche Gebrechen
en knn d Ken UmsGleer 20 eigenbändig in den Umschlag zn 2 . ;
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m abgestempel ten neichen versebenen wollen zurückzjuweisen, e Stimmzettel solcher Wäbler den Nebentisch (Abf. 1) nicht b n
m Müceden
§ 27.
In dieser Versammlung (8 9.
Wahlen in den einzel nen Wahlbentr der Wablen zusammengestellt.
Vas Ergebnis wird verkündet lichen Publikationen dienenden Ueber die Handlunt die Zahl der Wähler
weiden Die Protokolle sber die en durchgesehen und dle Resultat⸗
und demnächst durch die zu amt— Blätter bekannt gemacht.
ist ein Protokoll aufzunehmen, aus welchem
owie der gültigen und ungültigen Stimmen und die Jabl der auf die einzelnen Kandidaten gefallenen Stimmen für seden einzelnen Wahlbezirk ersichtlich sein muß und in welchem die Bedenken zu erwähnen sind, zu denen die Wablen in einzelnen Bezirken etwa Veranlassung gegeben haben.
Zur Beseltigung soscher Nedenken ist der Wahl kommsssar befugt, die von den Wablrorstehern aufbewahrten Stimmzettel und Umschlaͤge (6 21 des Reglemente) einzufordern und einzusehen.
§8 34.
Lebnt der Gewählte ab oder erklärt der Reichstag bie Wahl für ungültig, so bat die zuständige Behörde sofort eine nene Waßl zu veranlassen. Für die Wahl gelten die Vorschriften Fes 8 zt; bes den zu erlassenden Bekanntmachungen ist scdoch die im 8 8 bestünmse achttägige Fisst einzuhalten
In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn für augsgeschledene Müt— glieder des Reichetages während des Laufes derselben Legilaturperlode Ersatzwahlen stattfinden.
Tritt einer dieser Fälle später als ein Jahr nach den allgemelnen Wahlen ein, so müssen die gesamten Wahsporberestungen, init Gin schluß der Aufstellung und Auslegung der Wählerlssten, erneuert werden. (53 8 Abs. 3 des Gesetzes)
Der zweite Teil des Entwurfs enthält der Anlage B. zu 8 22 des Wahlreglements.
In den dem Entwurfe heigefügten Erläuterungen wird folgendes ausgeführt:
Seit dem Jahre 1890 hat sich der Reichstag wiederholt mit Anträgen beschäftigt, welche behüf besserer Sscherung des Wahl geheimnisses Abänderungen des Wahlgesetzeg vom I. Mal 1869 vor-
lagen. Miese Anträge bezwecken haußtsächlich die Ginführung ge— stempel ter Umschläge zur Aufnahme der E und die Her—
die Abänderung
timmzettel richtung abgesonderter Räume, in denen die Wähler die Stimmzettel unbeobachtet in die Umschläge zu legen vermögen. Ein in biesem Sinne von dem Abg. Rickert eingebrachter Gesetzentwurf hat durch Kommissionsbeschluß im. Jahre 1897 (Meichatagébrucksache Nr. 76) die Fassung erhalten, in der er dann in seber Legislaturperiode wiederkebhrt.
Ver vorliegende Entwurf trägt den Wünschen deg Reichstages in allen wesentlichen Punkten Rechnung. Es erschlen indes nicht nötig, das Wablgesetz selbst abzuändern, wie es der Antrag Rickert por— sieht, vielmehr wird dem beabsichtigten Zwecke wesentlichen Bestimmungen dieseg Antrag in bag Nusführungé- renlement übernommen werden. . Möeser Weg verdient den Vorjug schon deshalb, weil anderenfalls dag Wablgesetz unnötig mit Restim— mungen reglementarischer Natur über das Verfahren bei der Wabl belastet werden würde obne dieseg vollständig zu regeln, und daneben doch noch ein neues Reglement erlassen werden müßte, welches zum großen Teile nur eine wörtliche Wiedergabe der gesetzlichen Vor⸗ schriften enthalten würde.
Der Entwurf lebnt sich in der Einteilung möglichst an bag geltende Meglement an, damit diesenigen Paragrapben, deren matertelle Inbalt nicht geändert werden soll, nicht lediglich zur Michtigstellung der in ibnen vorkommenden Verweisungen auf andere Paragraphen geändert werden müssen Zu den einzelnen Bestimmungen wird folgendes bemerkt
Zu S 7 des Reglements
genügt, wenn die
Von der Aufnahme der in dem ige Rickert (Gu F 6 Absatz 2 des Gesetzes) vorgesehenen Be. stimmung, daß kein Wablbenrk weniger als 125 Ginwohner enthalten
darf, ist abgeseben worden Dagegen, daß solche Bezirke der In
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reichenden Grund gebildet werden, wird sich im Wege
strultien Arbil se schaffen lassen. Gine bindende Vorschrisft aber, welche die Mindestgröße in dieser Weise sestlegt, könnte leicht zur Er— schwerung der Augübung des Wablrechtg für die Bewohner des platten 95 3
ndeß und der Gebir völlerten Landesteilen
rgügegenden in den dünn l
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einbarung von den Bundetstaaten getragen.
zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanz 71
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Dritte Beilage
Berlin, Dienstag, den 24. Mãrz
(Schluh aus der Zweiten Beilage
; er Aufnahme der im Antrage Rickert (zu 5 13 des Ge⸗ se ,. . letzter Satz) dor ge ehenen Bestimmung, daß der Kah lyorste her die Besichtigung der Stimmzettel und Umschläge nur vem Wahltommisat gestatten darf und die Stimmzettel und Umschläge . erfolgter enbgäliiget Entscheihung des Reichstages zu vernichten 99 st mit Iücksicht darauf abgesehen, daß der Wahlvorsteher schon ah dem gegenwärtigen Nechtäzustand. die Stimmzettel, nur auf amllicheß Grforbern den zuständigen Amt telle zugãngig machen harf, und baß in dieser Betiehung außer dem Wahlkommiffar auch
och hie mit einer Beweißgerhebung über Wahlproteste oder mit der le suchung in einem auf Grund der Wahl eingeleiteten Straf⸗ verfahren 1 . Beamten in Betracht kommen. Khag enhsich vie im Artitel II des Antrags Rickert enthaltene Norschrsft anlangt, wonach Bewelgerhebungen, die der Neicht tag behusß Prüfung von Wahlen beschloffen hat, von den fuständigen Be hörden alt de,, erlerigt werden sollen, o ist das Wahlreglement hlerflt nicht hie celgnete Stelle; siberdies liegt ein rechtlicher oder talsüchlicher Anlaß für eine selche Bestimmung nicht vor, vielmehr werden en nen Art en werden foͤnnen . 33 . 2 getro Kosten für die Beschaffung der Umschlãge zu den Stimm- zetteln werden nach det unter den Bundegregterungen getroffenen Ver⸗
dieser im Wege der Dienstanweisung
Ferner ist dem Reichstage ber Entwurf eines Gesetzes, hetressend eine Ergänzung des 5 51 des Reichs beamten⸗ geseßes vom 31. März . nebst Begründung zugegangen. Nach 8 l dieses Gesetzes kommt bei der Pensionierung her gesandischaftlichen und der hesoldeten Konsulatabeamten die in Ost⸗ und. Mittelasien, Mittel⸗ und. Züdamerika zu⸗ gebrachte Dienstzeit, wenn sie länger als ein Jahr gedauert hat, boppelt in Anrechnung, Hei Verwendung dieser Beamten in anberen außereuropäischen Ländern bleibt es dem Beschlusse des Bundesratg vorbehalten, entsprechende Bestimmungen zu treffen. *, . Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf bestimmt nun, daß dlese Vorschriften auf bie deutschen Post⸗ und Telegraphen⸗ beamten in Asien entsprechende Anwendung sinden.
Dem Bause der Abgeordneten sind der Entwurf eine Geseßes, betreffend den Erwerb des Ostpreußi⸗ schen Südbahnunternehmens für den Staat, ber Entwurf eines Gesetzes, betreffend den weiteren Erwerb
die bedingungelose Preisgabe des Ins mee e e, . kaltlose Ang kennung der Bibelmissenschalt ain. ,, ö. der hoheren Schule zu finden hahe, und . uß seine An und Ausführungen in festgeschlossenen Leitsctzen dar. ö eChs. Die Gefangens aft briefe des r, n fuan⸗ dem Originaldruck vom Jahre 1536 zum Wittenberger r, ; jubiläum neu herausgegeben von, md, D. theol. Verlegt in Leipzig bei Richard Mop ke. . . ; 25 S. Preis F509 M, — Eine sehr, dankbare Ju . . ö.. sinirersitäts feier. Wir bedauern nur, daß fie durch den . in 44 geutschen Typen, sehr zielen Felgen nn,, g, mne, Fi; zt. Sollte nicht noch eine Ausgahe in gewöhnlichem . 5 . e, und sich billiger , g. 2 , ö, , . 9 16 das Mi ; viele zu seiner 3 ; dailen. . 6 3. . a, ng Huh unt Luthers Bil'nis. Darunter steht Was jene Gans gedacht, hat dieser Schwan vollbracht. . chs. Abendmahlsbüchlein oder Sel bsthetzachtungen für evangelische Fzommanskanten ngebst An han gg um Xonfirmatioasgtage 28. Aufl. Verlag Halle a . . . 1903. Gebd. 131 S. Gebo. in schwarz Teinwand mit Goldtzi⸗ von J. 8. Müller. Mt Vorreden von D. Hryander und Dr. Nichen, Preiz im einzelnen 75 3. Mindesten ö Crempl. je 60 g, mindesten 10 Erempl. e 50 3. Es ist eine lobliche Otte / en ten r, . ein Bescht Ser Fommunfonhuch mitzage ben. EG w. a, lo r lein Mangel. Mancher Paftor schrelbt selbst eins In . 8. . um ein Billiges zu haben. Dau lommt ein nen erse 4 '. Pastor J. *. Mäller in Mettmann. * , ,. . . ein Probeeremplat. Das Büchlein ist lar ge ae, . kenntnistreu und fährt in dem 9 und Wöäten ö t den jungen Christen dag, was ste jum Frieden des Herzeng be⸗ dürfen, zum Glauben und Leben. . . ch. Der Weg zur ewigen Schönheit. Lebensweisheit fũr Jungftauen. Auf Verlangen in ruck gegeben don Tr Ernst Sidel, Pfarrer em. Zehnte Auflage. Verlag Juftus Neumann n Dregzen. Iögj S. Gebd. 4 M J . Prächtige Gaße fur Kon- sirmatton, Eltern heranwachfen der Töchter sebr u mriehlen, mam ent. lich in einer Frage, die jetzt überall auf der Tagen oz nung ftebt. Der Verfaffer behandelt in der erften Hälfte aner crit das Tema Was stehet ihr den ganzen Tag möäslg , spricht nach der Vorrede aber die Einsegnung und lãßt die Fragen olgen Wie nun weiter 2) gen aft zu ren Segen der Freundschat? 3) Frene dich in ener Mugend aber häte * auch 1 Heimat gi5g und De matließe. Was ü ihr . Tag mißzig? 3) Das liebste Buch ) Hab weine eie 2 les. 7) Die Perle der Tage. 83) Dag erste Wunder im Cherften leben 3) Was bringt Frieden ing Herz hinein⸗ 10 Das ander Lu nder 5 Christenleten. II) Die einträglichste Kunft. 12) Die Hönfte Ran t. 13) Jaleßzt kommt das Beste, Mag reicher Ertabrung m lä benden Stil geschrieben, uberall reiche Anleitung bietend delebrend me . bauend zugleich, können wir dem Buche u wünschen urd sind der Neigung, daß es sich selber den Weg
.
r 265er
— 4 r . s— — verter Daunen wir
von Eisenbahnen (Marienburg⸗Mlawkaer, Altdamm⸗ Kolberger, Stargard⸗Küstriner, Kiel⸗Eckernförde⸗Flensbhurger und Dorimund⸗(GGronau⸗Enscheder Eisenbahn), zugegangen.
Literatur.
cha. Vęrstudien zur Dogmatik. Von Paul Seebe rg, stor em. Verlag von Richard Wäple in Leinng. 1902. Den erfassers Absicht, der sich in der ganzen Abhandlung als ein in der Pbilosopbie und ihren Fragen nach dem letzten Grunde geschulter Forscher erweist, ist eg, dem Verlangen ernstgerichteter (emüten, die sich ber die Grundlagen unserer religissen und sittlichen Welt⸗ anschauung orientieren wollen, entgegenjukommen. Ge ist ibm ge⸗ lungen, in aller Kürje und mit der trotzdem erforderlichen Prägnanz suchende und forschende Geister in allen Vorfragen deg dogmatischen Studium trefflich zurecht juweisen So bebandelt er im ersten Ab. schnitt, zur Erlenntnietbeorie vom rein rbiloserbischen Stand- punfie aug die Fragen nach der Endlichkeit und Unend. ichteit, nach der Zelt und Gwigleit, wobei er sich mit Rüschl u. a4. m. augelnandersepßt, big er sur Deflnitten deg Urseing gelangt, dem alleg Dasein und Sosein seine Gntftebung verdanfté, und damit gewinnt er die Begriffe der Jeit und Gwigkein Der jwelle Abschnltt, der bei weitem reichbaltigere, enthält die Vorstudie zur Anthrerelegie und Theologie. st eg Rüschl. gegen den er volemisiert neuere Tbeclogen werden der fritiichen Gerade für daß Dogma der Trinität könn . latlde Grwiqungen von vorbildlicher Bedeutung sein, dem er eine Unterscheidunz eines oder und eine Versenenberustseinz sermuliert, die in n eine * fade. ladem ir ung ja auch al Gra anderen Real äten gegenüber tissen und zugleich alz Ich dem Nicht ch ent egen ele Selr anregend ad die Fragen ber Getteg und anseren Gllen bebandell wen elne Menne tre licher 2 berar -- wird Hier ird die Ferdernng: der rrechtig keit restullert die ver allem auf die rückbaltleie die Ver irllichang einer Reichen aach eit da Bewaßtsein der Freibent le mird der Böndensall rie die sündb parüceefübet; denn eder Mensch llelieri ih den den Joieteñᷣ der 0 smelschen Mette and aeaserem Wil ad so it? Geier Bille al ᷣ err fanden Strafe fel sebt rebl rait der Sieker aan erden die Begriffe Made lerchtei Die ua Diftiea der Abbanz lang beit, gad mail erer Srennarn ene rnseden die s‚
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